Chapter
Erster Teil: Einführung in die Thematik
A. Anlass der Untersuchung
I. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Gegenstand rechtswissenschaftlicher Untersuchungen und Kontroversen
1. Der Gemeinsame Bundesausschuss und seine rechtliche(n) Grundlage(n)
2. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
3. Reaktionen der wissenschaftlichen Literatur
4. Bislang keine explizite Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts
5. Allgemeine Aussagen zur funktionalen Selbstverwaltung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
II. Das anlassgebende Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
B. Die Fragestellungen der Untersuchung
C. Übersicht zum Gang der Untersuchung im Einzelnen
D. Zusammenfassende Thesen
Zweiter Teil: Der Gemeinsame Bundesausschuss auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts
A. Zur organisationsrechtlichen Verortung des Gemeinsamen Bundesausschusses
I. Was der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ist
1. Keine Organstellung des Gemeinsamen Bundesausschusses
2. Keine Anstalt des öffentlichen Rechts
3. Keine Stiftung des öffentlichen Rechts
1. Rechtsfähigkeit und Selbstverwaltungsrecht
2. Einordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts
III. Zwischenergebnis zur organisationsrechtlichen Verortung
B. Die spezifischen Funktionen des Gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Blickwinkel des Verfassungsrechts
I. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Selbstverwaltungsorganisation
1. Gesetzliche Verankerung des Selbstverwaltungsrechts
2. Historische Entwicklung und Ratio des Selbstverwaltungsrechts
3. Weiterentwicklung zum Gemeinsamen Bundesausschuss
4. Aktuelle Organisations- und Legitimationsstruktur
III. „Regulierungsbehörde“
1. Regulierung als Verwaltungs- und Normsetzungsaufgabe
2. Der Richtlinienerlass durch den Gemeinsamen Bundesausschusses als Regulierungstätigkeit
3. Wechselwirkung zwischen Selbstverwaltungsrecht und Regulierungsaufgabe
4. Bedeutung für die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses
IV. Die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses als qualifizierte Wissensgenerierung
C. Die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
I. Die allgemeine dogmatische Struktur demokratischer Legitimation nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur unmittelbaren Staatsverwaltung
1. Sachliche Reichweite des Legitimationserfordernisses
2. Legitimationsniveau und Legitimationsinstrumente
3. Kein vollständiger Verzicht auf personelle demokratische Legitimation
II. Modifizierte Anforderungen an die demokratische Legitimation in der funktionalen Selbstverwaltung
1. Die Betonung des Prinzipiencharakters des Art. 20 Abs. 2 GG
2. Selbstverwaltung und Demokratie
3. Verschiedene Ausprägungen der funktionalen Selbstverwaltung
4. Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Ausgestaltung der funktionalen Selbstverwaltung
a) Merkmal „überschaubarer Aufgabenbereich“
b) Merkmal „historisch bewährt“
c) Keine zwingende Aufgabe der unmittelbaren Staatsverwaltung
III. Die Rechtsprechung zur demokratischen Legitimation in anderen Bereichen der Verwaltungsorganisation mit besonderen Modalitäten der Bestellung des Leitungspersonals
1. Die Entscheidung zur Filmförderabgabe vom 28.01.2014
2. Die Entscheidung zum Deutschen Weinfonds vom 06.05.2014
3. Einordnung der Rechtsprechung
IV. Personelle demokratische Legitimation aus dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 2 GG
V. Die Bedeutung der Grundentscheidung für selbständige Verwaltungsträger in Art. 87 Abs. 2, 3 GG
VI. Die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses
1. Personelle demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses
2. Die weiteren Legitimationsmechanismen
VII. Zusammenfassende Einordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses in das „System“ demokratischer Legitimation
D. Die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zwischen Rechtsanwendung und Rechtsetzung
I. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen im Überblick
II. Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses
1. Allgemeine Aufgabenzuweisung
2. Ermächtigung(en) zum Erlass von Richtlinien
3. Herausnahme von besonders gewichtigen Einzelfallentscheidungen durch § 2 Abs. 1a SGB V
4. Ermächtigung zur Ausgestaltung der Verfahren und der Methode
5. Die Konkretisierung des Verfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
a) Erlass der Geschäfts- und der Verfahrensordnung
b) Entscheidung für die Methode der evidenzbasierten Medizin
c) Zusammenarbeit mit dem IQWiG
III. Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen
1. Die Grundrechtsrelevanz der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Bezug auf die verschiedenen Normadressaten
a) Grundrechte der Versicherten
b) Grundrechte der Leistungserbringer
aa) Grundrechtlicher Status der verschiedenen Leistungserbringer
bb) Betroffene Grundrechte und Eingriffsintensität
2. Daraus abzuleitende Anforderungen an die gesetzliche Ermächtigung und die rechtfertigenden Belange
3. Sicherung der Grundrechtsbindung des Gemeinsamen Bundesausschusses durch fachgerichtliche Kontrolle
Dritter Teil: Zusammenfassung