Chapter
§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts
§ 59 Entlassung des Insolvenzverwalters
§ 60 Haftung des Insolvenzverwalters
§ 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten
§ 63 Vergütung des Insolvenzverwalters
§ 64 Festsetzung durch das Gericht
§ 65 Verordnungsermächtigung
§ 67 Einsetzung des Gläubigerausschusses
§ 68 Wahl anderer Mitglieder
§ 69 Aufgaben des Gläubigerausschusses
§ 71 Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
§ 72 Beschlüsse des Gläubigerausschusses
§ 73 Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
§ 74 Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 75 Antrag auf Einberufung
§ 76 Beschlüsse der Gläubigerversammlung
§ 77 Feststellung des Stimmrechts
§ 78 Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung
§ 79 Unterrichtung der Gläubigerversammlung
Dritter Teil. Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Erster Abschnitt. Allgemeine Wirkungen
§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
§ 81 Verfügungen des Schuldners
§ 82 Leistungen an den Schuldner
§ 83 Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 84 Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft
§ 85 Aufnahme von Aktivprozessen
§ 86 Aufnahme bestimmter Passivprozesse
§ 87 Forderungen der Insolvenzgläubiger
§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
§ 89 Vollstreckungsverbot
§ 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten
§ 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs
§ 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter
§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage
§ 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren
§ 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung
§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
§ 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners
§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
§ 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte
§ 102 Einschränkung eines Grundrechts