Chapter
II. Die Einwirkung der Grundrechte auf die Gesetze des Privatrechts
1. Die Geltung von Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG für die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Privatrechts
2. Die „Unmittelbarkeit“ der Bindung des Privatrechtsgesetzgebers an die Grundrechte und ihre Geltung als Eingriffsverbote und Schutzgebote
3. Modifikationen der Wirkungen der Grundrechte
III. Die Einwirkung der Grundrechte auf die Anwendung und Fortbildung des Privatrechts
1. Die Geltung von Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG für die Rechtsprechung auf dem Gebiete des Privatrechts
2. Versuch einer „kritischen Rekonstruktion“ des Lüth-Urteils
IV. Die Einwirkung der Grundrechte auf das Verhalten der Privatrechtssubjekte
1. Die Unterscheidung nach dem Normadressaten der Grundrechte: unmittelbare und mittelbare „Drittwirkung“
2. Die Unterscheidung nach dem Gegenstand der Prüfung an den Grundrechten: Akte des Staates und Akte von Privatrechtssubjekten
3. Die Unterscheidung nach der Funktion der Grundrechte: Eingriffsverbote und Schutzgebote
V. Einige praktische Konsequenzen
1. Privatrechtliche Normen und grundrechtliche Eingriffsverbote: zur Frage einer schadensersatzrechtlichen Reduktionsklausel
2. Gerichtsentscheidungen und grundrechtliche Eingriffsverbote: der Einfluß des Lüth-Urteils auf die Photokina- Entscheidung des BGH
3. Schutzgebotsfunktion und Untermaßverbot am Beispiel von Art. 5 Abs. 1 GG
4. Kollidierende Grundrechte und die Weite des Spielraums bei der Konkretisierung von Schutzgeboten am Beispiel des Grundrechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung
VI. Ansätze zu einer dogmatischen Präzisierung der Schutzgebotsfunktion und des Untermaßverbots im Privatrecht
1. Die Unterscheidung zwischen dem „Ob“ und dem „Wie“ des Schutzes
2. Voraussetzungen für die Annahme eines Schutzgebots
3. Schutzgebotsfunktion und einfaches Recht