Chapter
Zweites Kapitel: Die Täterlehren vor der Tatherrschaftstheorie
7. Die formal-objektive Theorie
8. Die materiell-objektiven Theorien
I. Die Lehre von der Notwendigkeit des kausalen Beitrages („Notwendigkeitstheorie“)
II. Die Lehre von der Mitwirkung vor und während der Tat („Gleichzeitigkeitstheorie“)
III. Physisch und psychisch vermittelte Kausalität
IV. Die Lehre von der Überordnung des Täters („Überordnungstheorie“)
9. Die subjektiven Theorien
II. Die Interessentheorie
Drittes Kapitel: Entwicklung und Stand der Tatherrschaftstheorie
11. Die Entstehung der Tatherrschaftslehre
I.Die Entwicklung des Begriffes „Tatherrschaft“
II. Die dogmatischen und inhaltlichen Entstehungsgrundlagen der Tatherrschaftstheorie
12. Die heutigen Vertreter der Tatherrschaftslehre
V. Weitere Vertreter der Tatherrschaftslehre
13. Verwandte Lehren und Gesichtspunkte
14. Der Tatherrschaftsgedanke in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Viertes Kapitel: Die strukturellen Grundlagen des allgemeinen Täterbegriffs
15. Die Tatherrschaft als unbestimmter Begriff
III. Die Ursachen dieser Entwicklung
16. Die Tatherrschaft als fixierter Begriff
I. Methodologische Gegenargumente
II. Dogmenhistorische Gegenargumente
III. Gegenargumente aus dem Wesen der Täterschaft
1. Unnötigkeit schematisierender Abstraktion
2. Mangelnde Fixierbarkeit von Sinnelementen
3. Gefahr begriffsjuristischer Verfehlung des Sachgehaltes
17. Die Tatherrschaft als offener Begriff
1. Das beschreibende Verfahren als erstes Merkmal des offenen Begriffs
2. Der Einbau von Regulativen als zweites Merkmal des offenen Begriffs
II. Vorausschauender Überblick
Fünftes Kapitel: Die Handlungsherrschaft
18. Die vorsätzlich-freie eigenhändige Tatbestandsverwirklichung
19. Die vorsätzlich-unfreie eigenhändige Tatbestandsverwirklichung
2. Die Argumente für die Täterschaft des Handelnden
a) Gleichbleibende Ablaufsgestaltung
b) Die Natur der mittelbaren Täterschaft
c) Systematische Erwägungen
d) Die Bedeutung der Entschuldigungsgründe
e) Akzessorietätserwägungen
II. Die vorsätzliche und ungenötigte, aber entschuldigte Tatbestandsverwirklichung
20. Die eigenhändig-vorsätzliche Verwirklichung einzelner Tatbestandsmerkmale
I. Die Erfüllung von Tatmodalitäten und die Vornahme der Tatbestandshandlung
2. Genügt die Verwirklichung irgendeines Tatbestandsmerkmales?
3. Die Bedeutung der Tatbestandshandlung
II. Der Irrtum über unrechtsrelevante Situationsmomente
Sechstes Kapitel: Die Willensherrschaft
21. Die Willensherrschaft kraft Nötigung
I. Der Nötigungsnotstand (52 StGB)
1.Tatherrschaft des Nötigers und des Genötigten
2. Willenseinfluß ist keine Willensherrschaft
3. Die Kriterien der Willensherrschaft
4. Teilnahmefälle beim Nötigungsnotstand
II. Der einfache Notstand (54 StGB)
1. Die vorsätzliche Herbeiführung eines Notstandes gemäß
2. Die Tatveranlassung oder Unterstützung bei bestehender Notlage
a) Die Aufforderung an den Notstandstäter
b) Die Umgestaltung der Situation zugunsten des Notstandstäters
III. Der übergesetzliche entschuldigende Notstand
1. Die vorsätzliche Herbeiführung eines übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes
2. Die Veranlassung oder Unterstützung eines in entschuldigtem übergesetzlichen Notstand Handelnden
IV. Notstandsähnliche Situationen
1. Die notstandsähnliche seelische Beeinflussung
2. Der Nötigungsnotstand zur Selbstverletzung
3. Die Erfolgsbewirkung durch einen genötigten, rechtmäßig handelnden Dritten
V. Der rechtswidrige bindende Befehl
22. Die Willensherrschaft kraft Irrtums
I. Der vorsatzausschließendechuldlose oder unbewußt fahrlässige Irrtum
1.Der Tatmittler handelt ohne Vorsatz und Schuld
A. Die Struktur der Willensherrschaft bei Benutzung eines vorsatzlosen Werkzeuges
a) Keine Tatbeherrschung durch den Irrenden
b) Keine Beherrschung der Person des Irrenden durch den Hintermann
c) Die finale Überdetermination des Kausalverlaufs als Kriterium der Willensherrschaft
B. Mittelbare Täterschaft bei bloßer Unterstützung des irrenden Werkzeuges
C. Mittelbare Täterschaft bei unwesentlicher Beeinflussung des Kausalverlaufes
2. Der Tatmittler handelt unbewußt fahrlässig
II. Der Irrende handelt bewußt fahrlässig
2. Finalität und bewußte Fahrlässigkeit in der Literatur
A. Die Finalität umfaßt auch die bewußte Fahrlässigkeit
B. Die Finalität umfaßt nur die Absicht unter Ausschluß des dolus eventualis
C. Die Finalität umfaßt alle Formen des Vorsatzes unter Ausschluß der bewußten Fahrlässigkeit
3. Stellungnahme zu den fünf Finalitätsbegriffen unter dem Aspekt der Tatherrschaftslehre
A. Bei übereinstimmender Kenntnis der Erfolgs-Chance: Teilnahme
B. Bei weiterreichender Kenntnis des Hintermannes: Verschiebung der Problemstellung
a) Irrelevanz der Vorsatz-Fahrlässigkeitsgrenze
b) Irrelevanz der Kausalitäts-Finalitätsgrenze
III. Der Irrende handelt ohne das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
1. Der reine Verbotsirrtum
B. Keine Beherrschung der Person des unmittelbaren Täters
C. Stufen sinnhafter Tatgestaltung
D. Die Lösung der Problematik
2. Zum Irrtum über sachliche Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes
A. Unabhängig von der Irrtumslehre: mittelbare Täterschaft des sehenden Hintermannes
IV. Der Handelnde nimmt irrig die Voraussetzungen eines Schuldausschließungsgrundes an
1. Willensherrschaft kraft Nötigung?
2. Willensherrschaft kraft Irrtums: Die dritte Stufe der Tatherrschaft
V. Der Irrende handelt tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft
1. Der Irrtum über den konkreten Handlungssinn
A. Seine Erscheinungsformen
a) Der error in persona und verwandte Erscheinungen
b) Der Irrtum über taterhebliche Handlungsvoraussetzungen
c) Der Irrtum über Qualifikationsvoraussetzungen
B. Der error in persona und verwandte Erscheinungen
a) Die vierte Stufe der Tatherrschaft
b) Die Relevanz des konkreten Handlungssinnes für die Tatherrschaft
C. Der Irrtum über taterhebliche Handlungsvoraussetzungen
D. Der Irrtum über Qualifikationsvoraussetzungen
A. Der psychologische Aspekt
B. Die rechtliche Bedeutung des psychisch relevanten Risikoirrtums
VI. Der Irrende handelt tatbestandslos oder rechtmäßig
1. Der Ausführende handelt tatbestandslos
2. Der Ausführende handelt rechtmäßig
23. Die Willensherrschaft bei Benutzung von Unzurechnungsfähigen und Jugendlichen
I. Die Zurechnungsfähigkeit des unmittelbar Handelnden ist ausgeschlossen oder gemindert
1. Der Ausführende ist unzurechnungsfähig
a) Die Deliktsbegehung Unzurechnungsfähiger
bb) Der Defekt liegt im intellektuellen Bereich
cc) Der Defekt liegt im voluntativen Bereich
b) Die Selbstschädigung Unzurechnungsfähiger
2. Der Ausführende handelt in verminderter Zurechnungsfähigkeit
II. Der unmittelbar Handelnde ist ein Kind oder Jugendlicher
a) Die Tatherrschaft bei Delikten von Kindern und Jugendlichen
b) Die Tatherrschaft bei der Selbstschädigung von Kindern und Jugendlichen
24. Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate
II. Das Ausscheiden einer Nötigungs- und Irrtumsherrschaft
III. Die strukturellen Grundlagen der Organisationsherrschaft
IV. Die digmatische Beurteilung der Täterverhältnisse im Eichmann-Prozeß
1. Täterschaft und Teilnahme innerhalb der Organisation
2. Beschränkung der Organisationsherrschaft auf rechtsgelöste Apparate
VI. Methodologische Aspekte der Organisationsherrschaft
25. Willensherrschaft bei dolosen Werkzeugen
I. Das qualifikationslose dolose Werkzeug
2. Der Hintermann handelt ohne Tatherrschaft
3. Die Qualifikation als psychologisches Herrschaftskriterium?
4. Die Qualifikation als normatives Herrschaftskriterium?
II. Das absichtslose dolose Werkzeug
III. Das dolose Gehilfenwerkzeug
26. Der Irrtum über Tätervoraussetzungen
I. Die Verkennung tatherrschaftsbegründender Umstände
1. Mittelbare Täterschaft?
a) Die Begründung der Tatherrschaft im Schrifttum
b) Die Kenntnis der herrschaftsbegründenden Umstände als notwendiger Steuerungsfaktor
b) Der Ausführende handelt vorsätzlich
c) Der Ausführende handelt unvorsätzlich
aa) Der Ausführende handelt bewußt fahrlässig
bb) Der Ausführende handelt ohne das Bewußtsein möglicher Tatbestandsverwirklichung
3. Versuchte Teilnahme und fahrlässige Täterschaft?
II. Die irrige Annahme tatherrschaftsbegründender Umstände
3. Mittelbare Täterschaft?
Siebentes Kapitel: Die funktionelle Tatherrschaft
27. Die Mitwirkung im Ausführungsstadium
I. Möglichkeit und Struktur gemeinsamer Tatherrschaft
II. Die Mittäterschaft als funktionelle Tatherrschaft
III. Die funktionelle Tatherrschaft
1. Die Gemeinsamkeit des Tatentschlusses
a) Die einseitige Unkenntnis des Zusammenwirkens
b) Der Exzeß des Mittäters
c) Der error in persona eines Mittäters
d) Mittäterschaft kraft „kausalen Mitwirkens“?
e) Mittäterschaft bei ausgeschlossener oder geminderter Schuld eines Beteiligten
f) Mittäterschaft bei Verwirklichung ungleichartiger Tatbestände
2. Sukzessive Mittäterschaft
28. Die Mitwirkung im Vorbereitungsstadium
II. Keine Mittäterschaft des Vorbereitenden
III. Auseinandersetzung mit Welzel
IV. Das Problem des Bandenchefs
V. Arbeitsteilung und Mittäterschaft
VI. Die Abgrenzung von Vorbereitung und Ausführung
Achtes Kapitel: Tatherrschaft und gegenwärtiger Meinungsstand
29. Die inhaltliche Bestimmung des Tatherrschafts-Begriffs
I. Der maßgebende Einfluß auf Hergang und Erfolg der Tat
II. Das Ablaufs- und Hemmungsvermögen
III. Die Möglichkeit, dem Geschehen die entscheidende Wendung zu geben
V. Die Willensunterordnung
VI. „Tatherrschaftswille“ und „Urhebergefühl“
1. Der „Tatherrschaftswille“
30. Die Struktur des Tatherrschaftsbegriffes
31. Die dogmenhistorische Stellung der Tatherrschaft
32. Die systematische Stellung des Tatherrschaftsbegriffes
I. Die Tatherrschaft als Systemelement
II. Die Tatherrschaft im Verhältnis zu Unrecht und Schuld
1. Ablehnung eine „Indiztäterschaft“
2. Die Täterschaft als Erscheinungsform des Unrechts
3. Die Schuldindifferenz des Täterbegriffs
4. Die Tatherrschaftslehre als Argument für die Zugehörigkeit des Vorsatzes zum Tatbestand
5. Täterschaftsbegründende Schuldelemente
Neuntes Kapitel: Der Täterbegriff der vorsätzlichen Begehungsdelikte
33. Die Reichweite des Tatherrschaftsbegriffes
I. Das Kriterium der Tatherrschaft als allgemeiner Täterbegriff
II. Tatherrschaft, Zueignungsdelikte und das Problem des absichtslosen dolosen Werkzeugs
1. Der Diebstahl und das absichtslose dolose Werkzeug
c) Zum Problem des „absichtslosen dolosen Werkzeugs“ im allgemeinen
II. Die Mittäterschaft bei den Pflichtdelikten
III. Die mittelbare Täterschaft bei den Pflichtdelikten
IV. Zum Problem der Teilnahme an unvorsätzlicher Haupttat bei den Pflichtdelikten
1. Die Akzessorietät bei den Herrschaftsdelikten
2. Die Akzessorietät bei den Pflichtdelikten
A. Folgerungen aus dem Täterbegriff der Pflichtdelikte
B. Teleologische Erwägungen
a) Erstreckung der Täterschaft auf Nichtqualifizierte?
b) Erweiterung der Organhaftung als Problemlösung?
c) Einwände aus dem Akzessorietätsprinzip?
d) Verfälschung der Tatbestandsstruktur?
e) Überdehnung der Strafbarkeit?
f) Einwände aus dem positiven Recht?
V. Der Pflichtgedanke in der Entwicklung der Tatherrschaftslehre
1. Übereinstimmungen und Unterschiede im Täterbegriff der Herrschafts- und Pflichtdelikte
2. Extensiver Täterbegriff, Pflicht und Herrschaft bei Eb. Schmidt
3. Die Ineinssetzung von Tatherrschaft und Pflicht bei Lange und Gallas
4. Tatherrschaft und Pflicht als gemeinsame Tätervoraussetzungen bei Welzel und Maurach
5. Die Anwendung des Pflichtgedankens auf Herrschaftsdelikte bei Hardwig
VI. Der Erstreckungsbereich der Pflichtdelikte
3. Unechte eigenhändige Delikte
VII. Systematische Hinweise
1. Pflichtdelikte und Systemeinheit
2. Der Täter der Pflichtdelikte als Subjekt des Unrechts-Gesamttatbestandes
I. Zum Problem- und Meinungsstand
III. Die Körperbewegungstheorie
IV. Die „Intensitätstheorie“
1. Die täterstrafrechtlichen Delikte
2. Verhaltensgebundene Delikte ohne Rechtsgüterverletzung
a) Die Begründung der Eigenhändigkeit
b) Über die Eigenhändigkeits-Rechtsprechung des BGH und über die Täterschaft bei den Sittlichkeitsdelikten im allgemeinen
VI. Die Akzessorietät bei den eigenhändigen Delikten
1. Teilnahme an unvorsätzlicher Tat?
2. Extreme Akzessorietät bei eigenhändigen Straftaten
VII. Die Eigenhändigkeit bei einigen umstrittenen Tatbeständen
1. Ehebruch und Doppelehe
4. Zusammenfassender Rückblick
36. Zusammenfassungen und Ergänzungen
I. Die Möglichkeit anderer Täterkriterien
1. Gesinnungsmerkmale als täterschaftliche Umstände?
a) Straferhöhende Gesinnungsmerkmale
b) Strafbegründende Gesinnungsmerkmale
2. Tatbestands- und deliktsgruppenbezogene Täterbegriffe
a) Die Tatbestandsbezogenheit des Täterbegriffs im Verhältnis zu den generellen Täterkriterien
b) Deliktsgruppenbezogene Täterbegriffe
II. Positivität und Verbindlichkeit des Täterbegriffs
III. Der Einheitstäterbegriff
IV. Die Täterschaft beim versuchten Delikt
1. Die Täterkriterien bei nicht durchgeführter Tat
2. Adäquanz, Versuch und Tatherrschaft
Zehntes Kapitel: Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungen
37. Der Täter des Unterlassungsdelikts
II. Die Unterlassungsverbrechen als Pflichtdelikte
1. Die Erfolgsabwendungspflicht als täterschaftsbegründendes Element
2. Das Ausscheiden des Tatherrschaftsgedankens
a) Die Eingriffsmöglichkeit als Unterlassungsherrschaft?
b) Der Unterlassende als Träger „sozialer“ Tatherrschaft?
3. Der Begriff des Unterlassungstäters bei Armin Kaufmann und Grünwald
III. Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft bei Unterlassungen
a) Mehrere Unterlassende als Mittäter
b) Handelnder und Unterlassender als Mittäter
2. Mittelbare Täterschaft
IV. Die unterlassene Selbstmordhinderung
1. Die Untauglichkeit der Teilnahmelehre für die Lösung der Problematik
2. Auseinandersetzung mit Gallas
3. Zur Problematik der Garantenstellung
38. Die Teilnahme durch Unterlassen
I. Die Ausgangsproblematik
II. Die Teilnahme bei fehlendem Unterlassungstatbestand
1. Der Ausschluß der Unterlassungstäterschaft trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht
a) Die Voraussetzungen der Garantengebotstatbestände
b) Beispiele fehlender Unterlassungstatbestände
A) Die eigenhändigen Delikte
B) Die höchstpersönlichen Pflichtdelikte
2. Die Begründung der Unterlassungsteilnahme trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht
III. Teilnahme bei fehlender Erfolgsabwendungspflicht
1. Unterlassen als positive Tatförderung
2. Die unterlassene Taterschwerung als Beihilfe?
IV. Abweichende Auffassungen
1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
5. Versuche einer Abstufung der Garantenpositionen (Gallas, Schröder)
39. Anstiftung und Beihilfe zur Unterlassungstat
I. Schließt ein fehlender Unterlassungsvorsatz die Möglichkeit einer Anstiftung zum Unterlassen aus?
II. Sprechen Gerechtigkeits- und Strafwürdigkeitserwägungen gegen die Annahme einer Anstiftung zum Unterlassen?
2. Ist eine Anstiftung bei Unterlassungsdelikten vergleichsweise strafwürdiger als bei Begehungstaten?
III. Läßt sich die Anstiftung zum Unterlassen als unmittelbare Begehungstäterschaft auffassen?
1. Die Lehre Armin Kaufmanns und Welzels
2. Das Tatherrschaftserfordernis als täterschaftsausschließender Faktor
3. Die praktische Undurchführbarkeit der Begehungstäterlösung
4. Die Strafbarkeitslücken der Begehungstäterlösung
IV. Beihilfe zum Unterlassen
Elftes Kapitel: Problem, System und Kodifikation in der Täterlehre
40. Gedanken zu einem System der Täterlehre
I. Zusammenfassung der Ergebnisse
II. Zur Dialektik des Täterbegriffs
III. Dogmatische Folgerungen
1. Die zwei Hauptfehler der Teilnahmedogmatik
2. Der „Widerstand der Sache“ als Kriterium inhaltlicher Richtigkeit
3. Herausarbeitung statt Nivellierung der Gegensätze
IV. Probleme und Systeme in der Täterlehre
41. Zur Kodifikation der Täterlehre
Zwölftes Kapitel: Schlußteil 2015. Zum neuesten Stand der Lehre von Täterschaft und Teilnahme
42. Die Entwicklung von Täterschaft und Teilnahme in der Gesetzgebung
A. Die eigenhändige Tatbestandsverwirklichung
B. Teilnahme nur bei vorsätzlicher Tat
C. Die Beteiligung an vermeintlich vorsätzlicher Tat
43. Die Entwicklung der Lehre von Täterschaft und Teilnahme in der Rechtsprechung
A. Die Urteile der Jahre 1962–2015
C. Rechtspolitische, systematische und dogmatische Hintergründe der neueren Rechtsprechung
44. Die Entwicklung der Lehre von Täterschaft und Teilnahme in der Wissenschaft
A. Grundsätzliches zur neueren Entwicklung der Täterlehre
I. Die Tatherrschaftslehre heute
II. Schmidhäusers Ganzheitstheorie
III. Steins Beteiligungsformenlehre
IV. Die idealistische Konzeption von Köhler und Klesczewski
V. Die Wiederbelebung der formal-objektiven Theorie durch Freund
VI. Die Entscheidungsträgerschaft bei Heinrich
VII. Der „rationale Kern“ der subjektiven Theorie in der Konzeption von Haas
VIII. Tatmacht und Herrschaftsmacht bei Lampe
IX. Die „Zuständigkeit für die Risikoquelle“ bei Sánchez Lázaro
X. Die normativ-funktionale Täterlehre von Rotsch
XI. Das „normative Tätermodell“ von Weißer
XIV. Bemerkungen zur Methode
1. Grundsätzliches zur Struktur der mittelbaren Täterschaft
a) Die Leugnung der mittelbaren Täterschaft bei Schild
b) Die Leugnung der Tatherrschaft als Kriterium mittelbarer Täterschaft bei Stein und Köhler
c) Das Prinzip der Autonomie bzw. der Selbstverantwortung des anderen als Kriterium der Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung
d) Der Hemmschwellen-Gedanke bei Heinrich
2. Die Nötigungsherrschaft
a) Der Nötigungsnotstand und das Verantwortungsprinzip
b) Andere Einwirkungen auf den Notstandstäter
c) Die Nötigung zur Selbstverletzung und Selbstschädigung
3. Die Mitwirkung bei den Taten Schuldunfähiger, bei Kindern, Jugendlichen und vermindert Schuldfähigen
a) Schuldunfähige, Kinder und Jugendliche
b) Vermindert Schuldfähige
a) Das vorsatzlos handelnde Werkzeug
b) Zur abweichenden Struktur der Irrtumsherrschaft im Verhältnis zur Nötigungsherrschaft
c) Die Benutzung eines im Verbotsirrtum handelnden Mittelsmannes
d) Die Täuschung über den konkreten Handlungssinn
5. Die Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate
a) Die Voraussetzungen der Organisationsherrschaft
b) Einwände gegen die Organisationsherrschaft
aa) Schließt das Verantwortungsprinzip eine mittelbare Täterschaft des anordnenden Hintermannes aus?
bb) Kann eine Rechtsgelöstheit des Machtapparates ein Argument für die Bejahung einer mittelbaren Täterschaft liefern?
cc) Liefert die Fungibilität der Exekutoren einen weiteren Grund für die Annahme einer mittelbaren Täterschaft der Hintermänner?
dd) Sind die Befehlshaber der mittleren Hierarchie von der Organisationsherrschaft auszuschließen?
cc) Die Bestrafung nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit
dd) Die Lösung durch eine Sondervorschrift
d) Lässt sich die Konstruktion der Organisationsherrschaft auf Wirtschaftsunternehmen übertragen?
6. Das absichtslose dolose Werkzeug
III. Die funktionelle Tatherrschaft
1. Zur Struktur der Mittäterschaft
2. Der gemeinsame Tatentschluß
3. Die gemeinsame Tatausführung
4. Die Erheblichkeit des Tatbeitrages im Ausführungsstadium
5. Die additive Mittäterschaft
6. Alternative Tatbeiträge
7. Error in persona und sukzessive Mittäterschaft
8. Fahrlässige Mittäterschaft
I. Zur Rezeption der Lehre von den Pflichtdelikten
II. Zur Weiterentwicklung der Lehre von den Pflichtdelikten
1. Fahrlässigkeitstatbestände sind keine Pflichtdelikte
2. Die täterschaftsbegründende Pflicht beruht nicht notwendig auf außerstrafrechtlichen Regeln
3. Aus einer sozialen Rolle erwachsende Sonderpflichten begründen auch bei Jedermann-Delikten eine Täterschaft
III. Abweichungen von durch Schünemann und Jakobs vertretenen Lehren zum Pflichtdelikt
1. Auseinandersetzung mit Schünemann
2. Auseinandersetzung mit Jakobs
IV. Pflichtdelikte in der Rechtsprechung
V. Begründet die Pflichtverletzung nur gemeinsam mit der Tatherrschaft die Täterschaft?
VI. Das qualifikationslose dolose Werkzeug
VII. Täterschaft und Teilnahme durch Unterlassen
1. Die Täterschaftslösung nach der Lehre von den Pflichtdelikten
2. Bemerkungen zur Rechtsprechung
3. Die Theorie der Einheitsbeihilfe
4. Die Unterscheidung nach der Art der Garantenstellung
5. Die Lösung über die Entsprechungsklausel
6. Die Unterscheidung nach der Schwierigkeit der Erfolgsabwendung („potenzielle Tatherrschaft“)
Literaturverzeichnis bis 1963
Literaturverzeichnis 1963–2015
Verzeichnis höchstrichterlicher Entscheidungen
Sachverzeichnis zum Hauptteil
Sachverzeichnis zum Schlußteil 2015
Verzeichnis der Rezensionen