Täterschaft und Tatherrschaft

Author: Roxin   Claus;;  

Publisher: De Gruyter‎

Publication year: 2015

E-ISBN: 9783110366594

P-ISBN(Hardback):  9783110371086

Subject:

Keyword: 法律

Language: GER

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Description

Roxin’s book is the most comprehensive monograph on the boundary between perpetration and participation in German criminal law. In addition to the main portion of the book, which has not been changed, the new edition adds an extensively revised and expanded “Concluding Section 2015,” which thoroughly documents and critically analyzes judicial precedents from recent decades related to the doctrine of perpetration.

Chapter

Zweites Kapitel: Die Täterlehren vor der Tatherrschaftstheorie

7. Die formal-objektive Theorie

8. Die materiell-objektiven Theorien

I. Die Lehre von der Notwendigkeit des kausalen Beitrages („Notwendigkeitstheorie“)

II. Die Lehre von der Mitwirkung vor und während der Tat („Gleichzeitigkeitstheorie“)

III. Physisch und psychisch vermittelte Kausalität

IV. Die Lehre von der Überordnung des Täters („Überordnungstheorie“)

9. Die subjektiven Theorien

I. Die Dolustheorien

II. Die Interessentheorie

10. Gemischte Theorien

Drittes Kapitel: Entwicklung und Stand der Tatherrschaftstheorie

11. Die Entstehung der Tatherrschaftslehre

I.Die Entwicklung des Begriffes „Tatherrschaft“

II. Die dogmatischen und inhaltlichen Entstehungsgrundlagen der Tatherrschaftstheorie

12. Die heutigen Vertreter der Tatherrschaftslehre

I.Welzel

II. Maurach

III. Gallas

IV. Lange

V. Weitere Vertreter der Tatherrschaftslehre

1. Niese

2. Sax

3. Busch

4. vWeber

5. Less

6. Jescheck

13. Verwandte Lehren und Gesichtspunkte

I. Bockelmann

II. Nowakowski

III. Weitere Autoren

14. Der Tatherrschaftsgedanke in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Viertes Kapitel: Die strukturellen Grundlagen des allgemeinen Täterbegriffs

Vorbemerkung

15. Die Tatherrschaft als unbestimmter Begriff

I. Die Wissenschaft

II. Die Praxis

III. Die Ursachen dieser Entwicklung

IV. Stellungnahme

16. Die Tatherrschaft als fixierter Begriff

I. Methodologische Gegenargumente

II. Dogmenhistorische Gegenargumente

III. Gegenargumente aus dem Wesen der Täterschaft

1. Unnötigkeit schematisierender Abstraktion

2. Mangelnde Fixierbarkeit von Sinnelementen

3. Gefahr begriffsjuristischer Verfehlung des Sachgehaltes

17. Die Tatherrschaft als offener Begriff

I. Offene Begriffe

1. Das beschreibende Verfahren als erstes Merkmal des offenen Begriffs

2. Der Einbau von Regulativen als zweites Merkmal des offenen Begriffs

II. Vorausschauender Überblick

Fünftes Kapitel: Die Handlungsherrschaft

18. Die vorsätzlich-freie eigenhändige Tatbestandsverwirklichung

19. Die vorsätzlich-unfreie eigenhändige Tatbestandsverwirklichung

I. Die Nötigungsfälle

1. Der Streitstand

2. Die Argumente für die Täterschaft des Handelnden

a) Gleichbleibende Ablaufsgestaltung

b) Die Natur der mittelbaren Täterschaft

c) Systematische Erwägungen

d) Die Bedeutung der Entschuldigungsgründe

e) Akzessorietätserwägungen

II. Die vorsätzliche und ungenötigte, aber entschuldigte Tatbestandsverwirklichung

20. Die eigenhändig-vorsätzliche Verwirklichung einzelner Tatbestandsmerkmale

I. Die Erfüllung von Tatmodalitäten und die Vornahme der Tatbestandshandlung

1. Zum Meinungsstand

2. Genügt die Verwirklichung irgendeines Tatbestandsmerkmales?

3. Die Bedeutung der Tatbestandshandlung

II. Der Irrtum über unrechtsrelevante Situationsmomente

Sechstes Kapitel: Die Willensherrschaft

21. Die Willensherrschaft kraft Nötigung

I. Der Nötigungsnotstand (52 StGB)

1.Tatherrschaft des Nötigers und des Genötigten

2. Willenseinfluß ist keine Willensherrschaft

3. Die Kriterien der Willensherrschaft

4. Teilnahmefälle beim Nötigungsnotstand

II. Der einfache Notstand (54 StGB)

1. Die vorsätzliche Herbeiführung eines Notstandes gemäß

StGB

2. Die Tatveranlassung oder Unterstützung bei bestehender Notlage

a) Die Aufforderung an den Notstandstäter

b) Die Umgestaltung der Situation zugunsten des Notstandstäters

III. Der übergesetzliche entschuldigende Notstand

1. Die vorsätzliche Herbeiführung eines übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes

2. Die Veranlassung oder Unterstützung eines in entschuldigtem übergesetzlichen Notstand Handelnden

IV. Notstandsähnliche Situationen

1. Die notstandsähnliche seelische Beeinflussung

2. Der Nötigungsnotstand zur Selbstverletzung

a) Zum Streitstand

b) Stellungnahme

3. Die Erfolgsbewirkung durch einen genötigten, rechtmäßig handelnden Dritten

V. Der rechtswidrige bindende Befehl

VI. Zusammenfassung

22. Die Willensherrschaft kraft Irrtums

I. Der vorsatzausschließendechuldlose oder unbewußt fahrlässige Irrtum

1.Der Tatmittler handelt ohne Vorsatz und Schuld

A. Die Struktur der Willensherrschaft bei Benutzung eines vorsatzlosen Werkzeuges

a) Keine Tatbeherrschung durch den Irrenden

b) Keine Beherrschung der Person des Irrenden durch den Hintermann

c) Die finale Überdetermination des Kausalverlaufs als Kriterium der Willensherrschaft

B. Mittelbare Täterschaft bei bloßer Unterstützung des irrenden Werkzeuges

C. Mittelbare Täterschaft bei unwesentlicher Beeinflussung des Kausalverlaufes

2. Der Tatmittler handelt unbewußt fahrlässig

II. Der Irrende handelt bewußt fahrlässig

1. Problemstellung

2. Finalität und bewußte Fahrlässigkeit in der Literatur

A. Die Finalität umfaßt auch die bewußte Fahrlässigkeit

B. Die Finalität umfaßt nur die Absicht unter Ausschluß des dolus eventualis

C. Die Finalität umfaßt alle Formen des Vorsatzes unter Ausschluß der bewußten Fahrlässigkeit

a) Armin Kaufmann

b) Stratenwerth

c) Welzel

3. Stellungnahme zu den fünf Finalitätsbegriffen unter dem Aspekt der Tatherrschaftslehre

4. Ergebnis

A. Bei übereinstimmender Kenntnis der Erfolgs-Chance: Teilnahme

B. Bei weiterreichender Kenntnis des Hintermannes: Verschiebung der Problemstellung

a) Irrelevanz der Vorsatz-Fahrlässigkeitsgrenze

b) Irrelevanz der Kausalitäts-Finalitätsgrenze

III. Der Irrende handelt ohne das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

1. Der reine Verbotsirrtum

A. Zum Streitstand

a) Welzel

b) Bockelmann

c) Maurach

d) Andere Autoren

B. Keine Beherrschung der Person des unmittelbaren Täters

C. Stufen sinnhafter Tatgestaltung

D. Die Lösung der Problematik

2. Zum Irrtum über sachliche Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes

A. Unabhängig von der Irrtumslehre: mittelbare Täterschaft des sehenden Hintermannes

B. Gegenstimmen

C. Stellungnahme

IV. Der Handelnde nimmt irrig die Voraussetzungen eines Schuldausschließungsgrundes an

1. Willensherrschaft kraft Nötigung?

2. Willensherrschaft kraft Irrtums: Die dritte Stufe der Tatherrschaft

V. Der Irrende handelt tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft

1. Der Irrtum über den konkreten Handlungssinn

A. Seine Erscheinungsformen

a) Der error in persona und verwandte Erscheinungen

b) Der Irrtum über taterhebliche Handlungsvoraussetzungen

c) Der Irrtum über Qualifikationsvoraussetzungen

B. Der error in persona und verwandte Erscheinungen

a) Die vierte Stufe der Tatherrschaft

b) Die Relevanz des konkreten Handlungssinnes für die Tatherrschaft

C. Der Irrtum über taterhebliche Handlungsvoraussetzungen

D. Der Irrtum über Qualifikationsvoraussetzungen

2. Risikoirrtum

A. Der psychologische Aspekt

B. Die rechtliche Bedeutung des psychisch relevanten Risikoirrtums

VI. Der Irrende handelt tatbestandslos oder rechtmäßig

1. Der Ausführende handelt tatbestandslos

2. Der Ausführende handelt rechtmäßig

VII. Zusammenfassung

23. Die Willensherrschaft bei Benutzung von Unzurechnungsfähigen und Jugendlichen

I. Die Zurechnungsfähigkeit des unmittelbar Handelnden ist ausgeschlossen oder gemindert

1. Der Ausführende ist unzurechnungsfähig

a) Die Deliktsbegehung Unzurechnungsfähiger

aa) Zum Meinungsstand

bb) Der Defekt liegt im intellektuellen Bereich

cc) Der Defekt liegt im voluntativen Bereich

b) Die Selbstschädigung Unzurechnungsfähiger

2. Der Ausführende handelt in verminderter Zurechnungsfähigkeit

II. Der unmittelbar Handelnde ist ein Kind oder Jugendlicher

a) Die Tatherrschaft bei Delikten von Kindern und Jugendlichen

b) Die Tatherrschaft bei der Selbstschädigung von Kindern und Jugendlichen

III. Zusammenfassung

24. Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate

I. Die Fallkonstellation

II. Das Ausscheiden einer Nötigungs- und Irrtumsherrschaft

III. Die strukturellen Grundlagen der Organisationsherrschaft

IV. Die digmatische Beurteilung der Täterverhältnisse im Eichmann-Prozeß

V. Einzelprobleme

1. Täterschaft und Teilnahme innerhalb der Organisation

2. Beschränkung der Organisationsherrschaft auf rechtsgelöste Apparate

VI. Methodologische Aspekte der Organisationsherrschaft

25. Willensherrschaft bei dolosen Werkzeugen

I. Das qualifikationslose dolose Werkzeug

1. Zum Meinungsstand

2. Der Hintermann handelt ohne Tatherrschaft

3. Die Qualifikation als psychologisches Herrschaftskriterium?

4. Die Qualifikation als normatives Herrschaftskriterium?

II. Das absichtslose dolose Werkzeug

III. Das dolose Gehilfenwerkzeug

26. Der Irrtum über Tätervoraussetzungen

I. Die Verkennung tatherrschaftsbegründender Umstände

1. Mittelbare Täterschaft?

a) Die Begründung der Tatherrschaft im Schrifttum

b) Die Kenntnis der herrschaftsbegründenden Umstände als notwendiger Steuerungsfaktor

2. Vollendete Teilnahme

a) Die Meinungen

b) Der Ausführende handelt vorsätzlich

c) Der Ausführende handelt unvorsätzlich

aa) Der Ausführende handelt bewußt fahrlässig

bb) Der Ausführende handelt ohne das Bewußtsein möglicher Tatbestandsverwirklichung

3. Versuchte Teilnahme und fahrlässige Täterschaft?

II. Die irrige Annahme tatherrschaftsbegründender Umstände

1. Die Meinungen

2. Vollendete Teilnahme

3. Mittelbare Täterschaft?

Siebentes Kapitel: Die funktionelle Tatherrschaft

27. Die Mitwirkung im Ausführungsstadium

I. Möglichkeit und Struktur gemeinsamer Tatherrschaft

II. Die Mittäterschaft als funktionelle Tatherrschaft

III. Die funktionelle Tatherrschaft

IV. Einzelfragen

1. Die Gemeinsamkeit des Tatentschlusses

a) Die einseitige Unkenntnis des Zusammenwirkens

b) Der Exzeß des Mittäters

c) Der error in persona eines Mittäters

d) Mittäterschaft kraft „kausalen Mitwirkens“?

e) Mittäterschaft bei ausgeschlossener oder geminderter Schuld eines Beteiligten

f) Mittäterschaft bei Verwirklichung ungleichartiger Tatbestände

2. Sukzessive Mittäterschaft

28. Die Mitwirkung im Vorbereitungsstadium

I. Der Streitstand

II. Keine Mittäterschaft des Vorbereitenden

III. Auseinandersetzung mit Welzel

IV. Das Problem des Bandenchefs

V. Arbeitsteilung und Mittäterschaft

VI. Die Abgrenzung von Vorbereitung und Ausführung

Achtes Kapitel: Tatherrschaft und gegenwärtiger Meinungsstand

29. Die inhaltliche Bestimmung des Tatherrschafts-Begriffs

I. Der maßgebende Einfluß auf Hergang und Erfolg der Tat

II. Das Ablaufs- und Hemmungsvermögen

III. Die Möglichkeit, dem Geschehen die entscheidende Wendung zu geben

IV. Die Tatmacht

V. Die Willensunterordnung

VI. „Tatherrschaftswille“ und „Urhebergefühl“

1. Der „Tatherrschaftswille“

2. Das „Urhebergefühl“

30. Die Struktur des Tatherrschaftsbegriffes

31. Die dogmenhistorische Stellung der Tatherrschaft

32. Die systematische Stellung des Tatherrschaftsbegriffes

I. Die Tatherrschaft als Systemelement

II. Die Tatherrschaft im Verhältnis zu Unrecht und Schuld

1. Ablehnung eine „Indiztäterschaft“

2. Die Täterschaft als Erscheinungsform des Unrechts

3. Die Schuldindifferenz des Täterbegriffs

4. Die Tatherrschaftslehre als Argument für die Zugehörigkeit des Vorsatzes zum Tatbestand

5. Täterschaftsbegründende Schuldelemente

Neuntes Kapitel: Der Täterbegriff der vorsätzlichen Begehungsdelikte

33. Die Reichweite des Tatherrschaftsbegriffes

I. Das Kriterium der Tatherrschaft als allgemeiner Täterbegriff

II. Tatherrschaft, Zueignungsdelikte und das Problem des absichtslosen dolosen Werkzeugs

1. Der Diebstahl und das absichtslose dolose Werkzeug

a) Zum Streitstand

b) Die Lösung

c) Zum Problem des „absichtslosen dolosen Werkzeugs“ im allgemeinen

2. Die Unterschlagung

3. Hehlerei und Wilderei

34. Pflichtdelikte

I. Zur Einführung

II. Die Mittäterschaft bei den Pflichtdelikten

III. Die mittelbare Täterschaft bei den Pflichtdelikten

IV. Zum Problem der Teilnahme an unvorsätzlicher Haupttat bei den Pflichtdelikten

1. Die Akzessorietät bei den Herrschaftsdelikten

2. Die Akzessorietät bei den Pflichtdelikten

A. Folgerungen aus dem Täterbegriff der Pflichtdelikte

B. Teleologische Erwägungen

a) Erstreckung der Täterschaft auf Nichtqualifizierte?

b) Erweiterung der Organhaftung als Problemlösung?

c) Einwände aus dem Akzessorietätsprinzip?

d) Verfälschung der Tatbestandsstruktur?

e) Überdehnung der Strafbarkeit?

f) Einwände aus dem positiven Recht?

g) Ergebnisse

V. Der Pflichtgedanke in der Entwicklung der Tatherrschaftslehre

1. Übereinstimmungen und Unterschiede im Täterbegriff der Herrschafts- und Pflichtdelikte

2. Extensiver Täterbegriff, Pflicht und Herrschaft bei Eb. Schmidt

3. Die Ineinssetzung von Tatherrschaft und Pflicht bei Lange und Gallas

4. Tatherrschaft und Pflicht als gemeinsame Tätervoraussetzungen bei Welzel und Maurach

5. Die Anwendung des Pflichtgedankens auf Herrschaftsdelikte bei Hardwig

VI. Der Erstreckungsbereich der Pflichtdelikte

1. Allgemeine Fragen

2. Die Beleidigung

3. Unechte eigenhändige Delikte

VII. Systematische Hinweise

1. Pflichtdelikte und Systemeinheit

2. Der Täter der Pflichtdelikte als Subjekt des Unrechts-Gesamttatbestandes

35. Eigenhändige Delikte

I. Zum Problem- und Meinungsstand

II. Die Wortlauttheorie

1. Ihre Hauptvertreter

2. Kritik

III. Die Körperbewegungstheorie

1. Ihre Hauptvertreter

2. Kritik

IV. Die „Intensitätstheorie“

V. Die eigene Lösung

1. Die täterstrafrechtlichen Delikte

2. Verhaltensgebundene Delikte ohne Rechtsgüterverletzung

a) Die Begründung der Eigenhändigkeit

b) Über die Eigenhändigkeits-Rechtsprechung des BGH und über die Täterschaft bei den Sittlichkeitsdelikten im allgemeinen

VI. Die Akzessorietät bei den eigenhändigen Delikten

1. Teilnahme an unvorsätzlicher Tat?

2. Extreme Akzessorietät bei eigenhändigen Straftaten

VII. Die Eigenhändigkeit bei einigen umstrittenen Tatbeständen

1. Ehebruch und Doppelehe

2. Rechtsbeugung

3. Rauschtat

4. Zusammenfassender Rückblick

36. Zusammenfassungen und Ergänzungen

I. Die Möglichkeit anderer Täterkriterien

1. Gesinnungsmerkmale als täterschaftliche Umstände?

a) Straferhöhende Gesinnungsmerkmale

b) Strafbegründende Gesinnungsmerkmale

2. Tatbestands- und deliktsgruppenbezogene Täterbegriffe

a) Die Tatbestandsbezogenheit des Täterbegriffs im Verhältnis zu den generellen Täterkriterien

b) Deliktsgruppenbezogene Täterbegriffe

II. Positivität und Verbindlichkeit des Täterbegriffs

III. Der Einheitstäterbegriff

IV. Die Täterschaft beim versuchten Delikt

1. Die Täterkriterien bei nicht durchgeführter Tat

2. Adäquanz, Versuch und Tatherrschaft

Zehntes Kapitel: Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungen

37. Der Täter des Unterlassungsdelikts

I. Einleitung

II. Die Unterlassungsverbrechen als Pflichtdelikte

1. Die Erfolgsabwendungspflicht als täterschaftsbegründendes Element

2. Das Ausscheiden des Tatherrschaftsgedankens

a) Die Eingriffsmöglichkeit als Unterlassungsherrschaft?

b) Der Unterlassende als Träger „sozialer“ Tatherrschaft?

3. Der Begriff des Unterlassungstäters bei Armin Kaufmann und Grünwald

III. Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft bei Unterlassungen

1. Mittäterschaft

a) Mehrere Unterlassende als Mittäter

b) Handelnder und Unterlassender als Mittäter

2. Mittelbare Täterschaft

IV. Die unterlassene Selbstmordhinderung

1. Die Untauglichkeit der Teilnahmelehre für die Lösung der Problematik

2. Auseinandersetzung mit Gallas

3. Zur Problematik der Garantenstellung

38. Die Teilnahme durch Unterlassen

I. Die Ausgangsproblematik

II. Die Teilnahme bei fehlendem Unterlassungstatbestand

1. Der Ausschluß der Unterlassungstäterschaft trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht

a) Die Voraussetzungen der Garantengebotstatbestände

b) Beispiele fehlender Unterlassungstatbestände

A) Die eigenhändigen Delikte

B) Die höchstpersönlichen Pflichtdelikte

C) Die Zueignungsdelikte

2. Die Begründung der Unterlassungsteilnahme trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht

III. Teilnahme bei fehlender Erfolgsabwendungspflicht

1. Unterlassen als positive Tatförderung

2. Die unterlassene Taterschwerung als Beihilfe?

IV. Abweichende Auffassungen

1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

2. Armin Kaufmann

3. Gallas und Kielwein

4. Schröder

5. Versuche einer Abstufung der Garantenpositionen (Gallas, Schröder)

39. Anstiftung und Beihilfe zur Unterlassungstat

I. Schließt ein fehlender Unterlassungsvorsatz die Möglichkeit einer Anstiftung zum Unterlassen aus?

II. Sprechen Gerechtigkeits- und Strafwürdigkeitserwägungen gegen die Annahme einer Anstiftung zum Unterlassen?

1. Zufallsergebnisse?

2. Ist eine Anstiftung bei Unterlassungsdelikten vergleichsweise strafwürdiger als bei Begehungstaten?

III. Läßt sich die Anstiftung zum Unterlassen als unmittelbare Begehungstäterschaft auffassen?

1. Die Lehre Armin Kaufmanns und Welzels

2. Das Tatherrschaftserfordernis als täterschaftsausschließender Faktor

3. Die praktische Undurchführbarkeit der Begehungstäterlösung

4. Die Strafbarkeitslücken der Begehungstäterlösung

IV. Beihilfe zum Unterlassen

Elftes Kapitel: Problem, System und Kodifikation in der Täterlehre

40. Gedanken zu einem System der Täterlehre

I. Zusammenfassung der Ergebnisse

II. Zur Dialektik des Täterbegriffs

III. Dogmatische Folgerungen

1. Die zwei Hauptfehler der Teilnahmedogmatik

2. Der „Widerstand der Sache“ als Kriterium inhaltlicher Richtigkeit

3. Herausarbeitung statt Nivellierung der Gegensätze

IV. Probleme und Systeme in der Täterlehre

41. Zur Kodifikation der Täterlehre

Zwölftes Kapitel: Schlußteil 2015. Zum neuesten Stand der Lehre von Täterschaft und Teilnahme

42. Die Entwicklung von Täterschaft und Teilnahme in der Gesetzgebung

A. Die eigenhändige Tatbestandsverwirklichung

B. Teilnahme nur bei vorsätzlicher Tat

C. Die Beteiligung an vermeintlich vorsätzlicher Tat

43. Die Entwicklung der Lehre von Täterschaft und Teilnahme in der Rechtsprechung

A. Die Urteile der Jahre 1962–2015

B. Resümee

C. Rechtspolitische, systematische und dogmatische Hintergründe der neueren Rechtsprechung

44. Die Entwicklung der Lehre von Täterschaft und Teilnahme in der Wissenschaft

A. Grundsätzliches zur neueren Entwicklung der Täterlehre

I. Die Tatherrschaftslehre heute

II. Schmidhäusers Ganzheitstheorie

III. Steins Beteiligungsformenlehre

IV. Die idealistische Konzeption von Köhler und Klesczewski

V. Die Wiederbelebung der formal-objektiven Theorie durch Freund

VI. Die Entscheidungsträgerschaft bei Heinrich

VII. Der „rationale Kern“ der subjektiven Theorie in der Konzeption von Haas

VIII. Tatmacht und Herrschaftsmacht bei Lampe

IX. Die „Zuständigkeit für die Risikoquelle“ bei Sánchez Lázaro

X. Die normativ-funktionale Täterlehre von Rotsch

XI. Das „normative Tätermodell“ von Weißer

XII. Dissertationen

1. Hamdorf

2. Henrike Stein

3. Engert

4. Schöberl

5. Miller

6. Rehaag

7. Marlie

XIII. Ergebnis

XIV. Bemerkungen zur Methode

1. Renzikowski

2. Klesczewski

B. Herrschaftsdelikte

I. Handlungsherrschaft

II. Willensherrschaft

1. Grundsätzliches zur Struktur der mittelbaren Täterschaft

a) Die Leugnung der mittelbaren Täterschaft bei Schild

b) Die Leugnung der Tatherrschaft als Kriterium mittelbarer Täterschaft bei Stein und Köhler

c) Das Prinzip der Autonomie bzw. der Selbstverantwortung des anderen als Kriterium der Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung

aa) M.-K. Meyer

bb) Schumann

cc) Renzikowski

d) Der Hemmschwellen-Gedanke bei Heinrich

2. Die Nötigungsherrschaft

a) Der Nötigungsnotstand und das Verantwortungsprinzip

b) Andere Einwirkungen auf den Notstandstäter

c) Die Nötigung zur Selbstverletzung und Selbstschädigung

3. Die Mitwirkung bei den Taten Schuldunfähiger, bei Kindern, Jugendlichen und vermindert Schuldfähigen

a) Schuldunfähige, Kinder und Jugendliche

b) Vermindert Schuldfähige

4. Die Irrtumsherrschaft

a) Das vorsatzlos handelnde Werkzeug

b) Zur abweichenden Struktur der Irrtumsherrschaft im Verhältnis zur Nötigungsherrschaft

c) Die Benutzung eines im Verbotsirrtum handelnden Mittelsmannes

d) Die Täuschung über den konkreten Handlungssinn

5. Die Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate

a) Die Voraussetzungen der Organisationsherrschaft

b) Einwände gegen die Organisationsherrschaft

aa) Schließt das Verantwortungsprinzip eine mittelbare Täterschaft des anordnenden Hintermannes aus?

bb) Kann eine Rechtsgelöstheit des Machtapparates ein Argument für die Bejahung einer mittelbaren Täterschaft liefern?

cc) Liefert die Fungibilität der Exekutoren einen weiteren Grund für die Annahme einer mittelbaren Täterschaft der Hintermänner?

dd) Sind die Befehlshaber der mittleren Hierarchie von der Organisationsherrschaft auszuschließen?

c) Abweichende Lösungen

aa) Mittäterschaft

bb) Anstiftung

cc) Die Bestrafung nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit

dd) Die Lösung durch eine Sondervorschrift

d) Lässt sich die Konstruktion der Organisationsherrschaft auf Wirtschaftsunternehmen übertragen?

6. Das absichtslose dolose Werkzeug

III. Die funktionelle Tatherrschaft

1. Zur Struktur der Mittäterschaft

2. Der gemeinsame Tatentschluß

3. Die gemeinsame Tatausführung

4. Die Erheblichkeit des Tatbeitrages im Ausführungsstadium

5. Die additive Mittäterschaft

6. Alternative Tatbeiträge

7. Error in persona und sukzessive Mittäterschaft

8. Fahrlässige Mittäterschaft

C. Pflichtdelikte

I. Zur Rezeption der Lehre von den Pflichtdelikten

II. Zur Weiterentwicklung der Lehre von den Pflichtdelikten

1. Fahrlässigkeitstatbestände sind keine Pflichtdelikte

2. Die täterschaftsbegründende Pflicht beruht nicht notwendig auf außerstrafrechtlichen Regeln

3. Aus einer sozialen Rolle erwachsende Sonderpflichten begründen auch bei Jedermann-Delikten eine Täterschaft

III. Abweichungen von durch Schünemann und Jakobs vertretenen Lehren zum Pflichtdelikt

1. Auseinandersetzung mit Schünemann

2. Auseinandersetzung mit Jakobs

IV. Pflichtdelikte in der Rechtsprechung

V. Begründet die Pflichtverletzung nur gemeinsam mit der Tatherrschaft die Täterschaft?

VI. Das qualifikationslose dolose Werkzeug

VII. Täterschaft und Teilnahme durch Unterlassen

1. Die Täterschaftslösung nach der Lehre von den Pflichtdelikten

2. Bemerkungen zur Rechtsprechung

3. Die Theorie der Einheitsbeihilfe

4. Die Unterscheidung nach der Art der Garantenstellung

5. Die Lösung über die Entsprechungsklausel

6. Die Unterscheidung nach der Schwierigkeit der Erfolgsabwendung („potenzielle Tatherrschaft“)

7. Fazit

D. Eigenhändige Delikte

Literaturverzeichnis bis 1963

Literaturverzeichnis 1963–2015

Verzeichnis höchstrichterlicher Entscheidungen

Sachverzeichnis zum Hauptteil

Sachverzeichnis zum Schlußteil 2015

Verzeichnis der Rezensionen

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