Streitgegenstand und Bindungswirkung im Urkundenprozess :Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils ( Schriften zum Prozessrecht )

Publication subTitle :Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils

Publication series :Schriften zum Prozessrecht

Author: Behringer   Peter Christian  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2010

E-ISBN: 9783428521692

P-ISBN(Paperback): 9783428121694

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Der Autor behandelt die seit Jahrzehnten in Rechtsprechung und Lehre ausgetragene Streitfrage der Bindungswirkung im Urkundenprozess. Ein Schwerpunkt liegt zunächst auf der Rechtsprechung des BGH, nach der eine Bindung an einzelne rechtliche Fragen der Entscheidung im Vorbehaltsurteil bestehen soll. Die systematische Herleitung wird eingehend untersucht, und es wird nachgewiesen, dass weder mit einer direkten noch einer entsprechenden Anwendung des § 318 ZPO die von der herrschenden Ansicht vertretene Bindungswirkung zu rechtfertigen ist. Die anschließende Untersuchung des Streitgegenstandes im Vor- und Nachverfahren ergibt, dass der Kläger - entgegen der grundlegenden Annahme der herrschenden Lehre zur Bindungswirkung - in den beiden Abschnitten des Urkundenprozesses keinen einheitlichen Streitgegenstand, sondern nach seinen verschiedenen Rechtsschutzzielen zu unterscheidende prozessuale Ansprüche verfolgt. Im Weiteren wird aufgezeigt, wie das Verständnis der herrschenden Lehre vom Streitgegenstand und der Bindungswirkung im Urkundenprozess auf die aus heutiger Sicht systematisch nicht mehr zutreffenden Ausführungen der Materialien zur CPO von 1877 zurückgeht und dass die Rechtsprechung des BGH die Ergebnisse der Gerichtspraxis zur Zeit des gemeinen Rechts unreflektiert wiedergibt. Schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse zum Streitgegenstand im Urkundenprozess im Hinblick auf die Rechtsnatur und die Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils umgesetzt. Es handelt sich beim Vorbehaltsurteil um eine Entscheidung des einstweiligen Rechtsschutzes eigener Art. Das Gericht kann im Nachverfahren unabhängig vom Vorbehaltsurteil frei entscheiden.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Erster Teil: Einleitung

A. Typischer Verfahrensablauf im Urkundenverfahren

I. Vorverfahren

II. Nachverfahren

B. Frage der Bindungswirkung

Zweiter Teil: Herrschende Lehre zur Bindungswirkung und ihre kritische Würdigung

A. Bindungswirkung nach der Rechtsprechung des BGH

I. Ausgangsformel zur Bestimmung der Bindung

1. Anwendungsbeispiel

2. Kritik an der Rechtsprechungsformel

a) Bruch bei nachträglichem Sachvortrag des Beklagten

b) Systematischer Hintergrund

aa) Verfahrenseinheit

bb) Ergänzungsansatz

II. Bindungswirkung in der neueren Rechtsprechung

1. Umfang der Bindungswirkung

2. Rechtliche Grundlage der Bindungswirkung

3. Bildung von Fallgruppen

a) Abschließende Beurteilungen im Vorbehaltsurteil

aa) Sachurteilsvoraussetzungen

bb) Vorbehalt

b) Grundsätzlich abschließende Beurteilung der Schlüssigkeit

c) Sonderfall der Zurückweisung von Einwendungen

aa) Zurückweisung nach § 598 ZPO

bb) Zurückweisung aus Rechtsgründen

III. Ablehnung im Schrifttum

1. Fallgruppenbildung

2. Sachurteilsvoraussetzungen

3. Vortrag klagefeindlicher Tatsachen durch den Kläger

B. Bindungswirkung nach den Auffassungen Beckmanns und Schraders

I. Beckmann

II. Schrader

C. Untersuchung der Herleitung einer Bindungswirkung aus § 318 ZPO

I. Systematik der innerprozessualen Bindungswirkung

II. Direkte Anwendung des § 318 ZPO nach den Auffassungen Beckmanns und Schraders

1. Grundsatz der Bindung an endgültige Subsumtionsschlüsse

a) Versäumnisurteil

b) Gehörsrüge nach § 321a ZPO

2. Bedeutung für das Vorbehaltsurteil

III. Entsprechende Anwendung des § 318 ZPO nach herrschender Lehre

1. Verstoß gegen den Grundsatz der §§ 318, 322 Abs. 1 ZPO

2. Gründe für eine entsprechende Anwendung des § 318 ZPO

a) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz

aa) Übertragung der Wertung des § 318 ZPO auf das Vorbehaltsurteil

bb) Kritik

(1) Keine verbindliche Entscheidung

(2) Kein Vertrauenstatbestand

b) Rechtsmittelweg nach § 599 Abs. 3 ZPO

aa) Einzelfallgerechtigkeit

bb) Weiterer Sinn eines möglichen Rechtsmittels

cc) Kritik

(1) Rechtsmittelzwecke

(2) Vollstreckungsschutz

c) Prozessökonomie

d) Kumulierung von Haftungsrisiken beim Kläger

e) Symmetriegedanke

f) Gleiche rechtliche Prüfung

aa) Zwischenurteil nach § 280 ZPO

bb) Grundurteil

g) Wille des Gesetzgebers

D. Ergebnis

Dritter Teil: Zur Frage einer Bindung nach herrschender Lehre anhand des Streitgegenstands

A. Zusammenhang zwischen Streitgegenstand und Bindungswirkung

B. Bestimmung des Streitgegenstands im Urkundenprozess

I. Begriff des Streitgegenstands

1. Rechtsschutzziel

a) Rechtsschutzziele im Rahmen des ordentlichen Erkenntnisverfahrens

b) Rechtsschutzziele in besonderen Verfahrensarten

2. Rechtsschutzziel als eigentliche Grundlage des prozessualen Anspruchs

II. Streitgegenstand des Urkundenverfahrens

1. Besonderes Rechtsschutzziel des Urkundenprozesses

a) Rechtsschutzziel im Vor- und Nachverfahren

aa) Auffassung vom Urkundenprozess als einer besonderen Art der Leistungsklage

(1) Schrader

(2) Beckmann

(3) Stein

(4) Kohler

bb) Auffassung, die Besonderheiten des Urkundenprozesses lägen allein in der Art und Weise des Verfahrens

(1) Regelung der Beweisführung

(2) Eingeschränkte Entscheidungsgrundlage ohne Einfluss auf das Verfahrensziel

cc) Auffassung vom Vorbehaltsurteil lediglich als Vorstufe auf dem Weg zur Verurteilung

dd) Betonung des Unterschieds zwischen dem Ziel und Zweck des Urkundenverfahrens

b) Auffassung von einem besonderen Rechtsschutzziel im Vorverfahren

aa) Auffassung Schlossers

bb) Auffassung von unterschiedlichen Streitgegenständen im Vor- und Nachverfahren

(1) Göppinger

(2) Lehre vom Rechtsschutzanspruch

c) Eigene Betrachtung des Rechtsschutzziels im Vorverfahren

aa) Gleichsetzung des Prozessziels in Vor- und Nachverfahren durch die herrschende Ansicht

bb) Eigenständiges prozessuales Begehren des Klägers im Vorverfahren

(1) Endgültige Verurteilung – Ziel des Klägers auch im Vorverfahren?

(a) Zu erwartendes Ergebnis im Vorverfahren

(b) Beweggrund für die Wahl des Urkundenverfahrens

(c) Endgültige Verurteilung kein bestimmendes Motiv für den Urkundenprozess

(d) Vorgabe des Verfahrensziels durch das Gesetz

(2) Einheit des Verfahrens

(3) Vorverfahren als Vorstufe zur endgültigen Verurteilung

(4) Vergleich mit dem Aufrechnungsvorbehaltsurteil

(a) Prüfungsumfang bei § 302 ZPO in tatsächlicher Hinsicht

(b) Voraussetzungen für den Erlass

(5) Abweichung in Verfahrensfragen

(a) Argument aus § 597 Abs. 2 ZPO

(b) Einheit von Verfahrensgestaltung und Rechtsschutzziel

(c) Einschränkung der Tatsachengrundlage – allgemeine Erscheinung in der ZPO?

(6) Unterscheidung von Ziel und Zweck im Urkundenverfahren

cc) Gleicher Streitgegenstand bei unterschiedlichen Rechtsschutzzielen

(1) Schlosser

(2) Kritik

dd) Wechsel der Verfahrensart

(1) Übergang vom ordentlichen in das Urkundenverfahren

(a) Einfluss auf den Streitgegenstand in der Rechtsprechung des BGH

(b) Behandlung der Frage im Schrifttum

(c) Ergebnis

(2) Übergang vom Urkunden- in das ordentliche Verfahren

(a) Abstandnahme ohne Einfluss auf den Streitgegenstand

(b) Abstandnahme als besondere Art der Klageänderung

(c) Stellungnahme

ee) Ergebnis

2. Antrag

a) Herrschende Meinung

b) Besonderes prozessuales Begehren

3. Lebenssachverhalt

C. Ergebnis

Vierter Teil: Historischer Hintergrund der herrschenden Lehre

A. Historischer Ausgangspunkt

B. Praxis des Exekutivprozesses im gemeinen Recht

I. Zwei selbstständige Verfahren

II. Streitgegenstand des Exekutivverfahrens

1. Entwicklung der Bestimmung des Streitgegenstands

2. Besonderer Streitgegenstand der Exekutivklage

3. Einheitlicher Streitgegenstand

III. Bindung zwischen Exekutiv- und Nachklage

C. Grundlagen der gesetzlichen Regelung der CPO

I. Materielle Bestimmung des Streitgegenstands

II. Endgültige Entscheidung über Vorfragen

III. Gründe für die Bindungswirkung

1. Entscheidung über denselben Streitgegenstand

2. Vorbehaltsurteil als Zwischenurteil

D. Kritische Betrachtung der Materialien

E. Materialien als Grundlage der heute herrschenden Auffassung

I. Streitgegenstand

II. Bindungswirkung

Fünfter Teil: Schlussfolgerungen

A. Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils

I. Auflösend bedingtes Endurteil

1. Voraussetzung: Identischer Streitgegenstand

2. Vergleich mit dem Aufrechnungsvorbehaltsurteil

II. Einstweiliger Rechtsschutz eigener Art

1. Besonderheiten des Streitgegenstands

2. Vorgelagerte Vollstreckung

3. Grund für die Regelung des Urkundenverfahrens

a) Rechtshistorische Annahmen

b) Wahrscheinlichkeitsüberlegung

c) Parallele zum einstweiligen Rechtsschutz

4. Entscheidungsinhalt und Vollstreckung

a) Vergleich mit dem ordentlichen Leistungsurteil

aa) Entscheidungsinhalt

bb) Vollstreckung

b) Vergleich mit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz

c) Dauerhafter Bestand einer vorläufigen Regelung

5. Auffassung Stürners

a) Abweichung des Urteils- vom Streitgegenstand

b) Kritik

c) Wesen des Vorbehaltsurteils

6. Ergebnis

B. Verhältnis der Verfahrensabschnitte zueinander

I. Verfahrenseinheit

II. Erhebung einer Klage nach § 593 Abs. 1 ZPO

III. Innerprozessuale Bedingungen

1. Abweisung als unzulässig

2. Abweisung in der Hauptsache, § 597 Abs. 1 ZPO

3. Beklagter widersetzt sich seiner Verurteilung nicht

4. Abweisung als im Urkundenprozess unstatthaft, § 597 Abs. 2 ZPO

IV. Rechtsmittelverfahren

1. Auswirkung nach herrschender Meinung

a) Ergebnisse im Nachverfahren

b) Ergebnisse im Vorverfahren

2. Abweichender Ansatz

3. Problem der verschiedenen Streitgegenstände

a) Endgültige Entscheidung in zweiter Instanz

b) Vorläufige Entscheidung in zweiter Instanz

C. Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils

I. Bindung zwischen Entscheidungen über unterschiedliche Streitgegenstände

1. Teilurteil

2. Stufenklage

II. Auswirkung im Urkundenprozess

1. Abschließende Entscheidung im Vorverfahren

2. Freie Entscheidung im Nachverfahren

Sechster Teil: Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Personen- und Sachverzeichnis

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