Chapter
A. Typischer Verfahrensablauf im Urkundenverfahren
B. Frage der Bindungswirkung
Zweiter Teil: Herrschende Lehre zur Bindungswirkung und ihre kritische Würdigung
A. Bindungswirkung nach der Rechtsprechung des BGH
I. Ausgangsformel zur Bestimmung der Bindung
2. Kritik an der Rechtsprechungsformel
a) Bruch bei nachträglichem Sachvortrag des Beklagten
b) Systematischer Hintergrund
II. Bindungswirkung in der neueren Rechtsprechung
1. Umfang der Bindungswirkung
2. Rechtliche Grundlage der Bindungswirkung
3. Bildung von Fallgruppen
a) Abschließende Beurteilungen im Vorbehaltsurteil
aa) Sachurteilsvoraussetzungen
b) Grundsätzlich abschließende Beurteilung der Schlüssigkeit
c) Sonderfall der Zurückweisung von Einwendungen
aa) Zurückweisung nach § 598 ZPO
bb) Zurückweisung aus Rechtsgründen
III. Ablehnung im Schrifttum
2. Sachurteilsvoraussetzungen
3. Vortrag klagefeindlicher Tatsachen durch den Kläger
B. Bindungswirkung nach den Auffassungen Beckmanns und Schraders
C. Untersuchung der Herleitung einer Bindungswirkung aus § 318 ZPO
I. Systematik der innerprozessualen Bindungswirkung
II. Direkte Anwendung des § 318 ZPO nach den Auffassungen Beckmanns und Schraders
1. Grundsatz der Bindung an endgültige Subsumtionsschlüsse
b) Gehörsrüge nach § 321a ZPO
2. Bedeutung für das Vorbehaltsurteil
III. Entsprechende Anwendung des § 318 ZPO nach herrschender Lehre
1. Verstoß gegen den Grundsatz der §§ 318, 322 Abs. 1 ZPO
2. Gründe für eine entsprechende Anwendung des § 318 ZPO
a) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz
aa) Übertragung der Wertung des § 318 ZPO auf das Vorbehaltsurteil
(1) Keine verbindliche Entscheidung
(2) Kein Vertrauenstatbestand
b) Rechtsmittelweg nach § 599 Abs. 3 ZPO
aa) Einzelfallgerechtigkeit
bb) Weiterer Sinn eines möglichen Rechtsmittels
d) Kumulierung von Haftungsrisiken beim Kläger
f) Gleiche rechtliche Prüfung
aa) Zwischenurteil nach § 280 ZPO
g) Wille des Gesetzgebers
Dritter Teil: Zur Frage einer Bindung nach herrschender Lehre anhand des Streitgegenstands
A. Zusammenhang zwischen Streitgegenstand und Bindungswirkung
B. Bestimmung des Streitgegenstands im Urkundenprozess
I. Begriff des Streitgegenstands
a) Rechtsschutzziele im Rahmen des ordentlichen Erkenntnisverfahrens
b) Rechtsschutzziele in besonderen Verfahrensarten
2. Rechtsschutzziel als eigentliche Grundlage des prozessualen Anspruchs
II. Streitgegenstand des Urkundenverfahrens
1. Besonderes Rechtsschutzziel des Urkundenprozesses
a) Rechtsschutzziel im Vor- und Nachverfahren
aa) Auffassung vom Urkundenprozess als einer besonderen Art der Leistungsklage
bb) Auffassung, die Besonderheiten des Urkundenprozesses lägen allein in der Art und Weise des Verfahrens
(1) Regelung der Beweisführung
(2) Eingeschränkte Entscheidungsgrundlage ohne Einfluss auf das Verfahrensziel
cc) Auffassung vom Vorbehaltsurteil lediglich als Vorstufe auf dem Weg zur Verurteilung
dd) Betonung des Unterschieds zwischen dem Ziel und Zweck des Urkundenverfahrens
b) Auffassung von einem besonderen Rechtsschutzziel im Vorverfahren
aa) Auffassung Schlossers
bb) Auffassung von unterschiedlichen Streitgegenständen im Vor- und Nachverfahren
(2) Lehre vom Rechtsschutzanspruch
c) Eigene Betrachtung des Rechtsschutzziels im Vorverfahren
aa) Gleichsetzung des Prozessziels in Vor- und Nachverfahren durch die herrschende Ansicht
bb) Eigenständiges prozessuales Begehren des Klägers im Vorverfahren
(1) Endgültige Verurteilung – Ziel des Klägers auch im Vorverfahren?
(a) Zu erwartendes Ergebnis im Vorverfahren
(b) Beweggrund für die Wahl des Urkundenverfahrens
(c) Endgültige Verurteilung kein bestimmendes Motiv für den Urkundenprozess
(d) Vorgabe des Verfahrensziels durch das Gesetz
(2) Einheit des Verfahrens
(3) Vorverfahren als Vorstufe zur endgültigen Verurteilung
(4) Vergleich mit dem Aufrechnungsvorbehaltsurteil
(a) Prüfungsumfang bei § 302 ZPO in tatsächlicher Hinsicht
(b) Voraussetzungen für den Erlass
(5) Abweichung in Verfahrensfragen
(a) Argument aus § 597 Abs. 2 ZPO
(b) Einheit von Verfahrensgestaltung und Rechtsschutzziel
(c) Einschränkung der Tatsachengrundlage – allgemeine Erscheinung in der ZPO?
(6) Unterscheidung von Ziel und Zweck im Urkundenverfahren
cc) Gleicher Streitgegenstand bei unterschiedlichen Rechtsschutzzielen
dd) Wechsel der Verfahrensart
(1) Übergang vom ordentlichen in das Urkundenverfahren
(a) Einfluss auf den Streitgegenstand in der Rechtsprechung des BGH
(b) Behandlung der Frage im Schrifttum
(2) Übergang vom Urkunden- in das ordentliche Verfahren
(a) Abstandnahme ohne Einfluss auf den Streitgegenstand
(b) Abstandnahme als besondere Art der Klageänderung
b) Besonderes prozessuales Begehren
Vierter Teil: Historischer Hintergrund der herrschenden Lehre
A. Historischer Ausgangspunkt
B. Praxis des Exekutivprozesses im gemeinen Recht
I. Zwei selbstständige Verfahren
II. Streitgegenstand des Exekutivverfahrens
1. Entwicklung der Bestimmung des Streitgegenstands
2. Besonderer Streitgegenstand der Exekutivklage
3. Einheitlicher Streitgegenstand
III. Bindung zwischen Exekutiv- und Nachklage
C. Grundlagen der gesetzlichen Regelung der CPO
I. Materielle Bestimmung des Streitgegenstands
II. Endgültige Entscheidung über Vorfragen
III. Gründe für die Bindungswirkung
1. Entscheidung über denselben Streitgegenstand
2. Vorbehaltsurteil als Zwischenurteil
D. Kritische Betrachtung der Materialien
E. Materialien als Grundlage der heute herrschenden Auffassung
Fünfter Teil: Schlussfolgerungen
A. Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils
I. Auflösend bedingtes Endurteil
1. Voraussetzung: Identischer Streitgegenstand
2. Vergleich mit dem Aufrechnungsvorbehaltsurteil
II. Einstweiliger Rechtsschutz eigener Art
1. Besonderheiten des Streitgegenstands
2. Vorgelagerte Vollstreckung
3. Grund für die Regelung des Urkundenverfahrens
a) Rechtshistorische Annahmen
b) Wahrscheinlichkeitsüberlegung
c) Parallele zum einstweiligen Rechtsschutz
4. Entscheidungsinhalt und Vollstreckung
a) Vergleich mit dem ordentlichen Leistungsurteil
b) Vergleich mit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz
c) Dauerhafter Bestand einer vorläufigen Regelung
a) Abweichung des Urteils- vom Streitgegenstand
c) Wesen des Vorbehaltsurteils
B. Verhältnis der Verfahrensabschnitte zueinander
II. Erhebung einer Klage nach § 593 Abs. 1 ZPO
III. Innerprozessuale Bedingungen
1. Abweisung als unzulässig
2. Abweisung in der Hauptsache, § 597 Abs. 1 ZPO
3. Beklagter widersetzt sich seiner Verurteilung nicht
4. Abweisung als im Urkundenprozess unstatthaft, § 597 Abs. 2 ZPO
IV. Rechtsmittelverfahren
1. Auswirkung nach herrschender Meinung
a) Ergebnisse im Nachverfahren
b) Ergebnisse im Vorverfahren
3. Problem der verschiedenen Streitgegenstände
a) Endgültige Entscheidung in zweiter Instanz
b) Vorläufige Entscheidung in zweiter Instanz
C. Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils
I. Bindung zwischen Entscheidungen über unterschiedliche Streitgegenstände
II. Auswirkung im Urkundenprozess
1. Abschließende Entscheidung im Vorverfahren
2. Freie Entscheidung im Nachverfahren
Sechster Teil: Zusammenfassung
Personen- und Sachverzeichnis