Chapter
B. Besonderheiten des § 266 StGB – tatbestandliche Unbestimmtheit und restriktive Auslegung der Untreuevorschrift
I. Die Bedeutung des Untreuetatbestandes im modernen Wirtschaftsrecht
II. Das Erfordernis der restriktiven Auslegung des § 266 StGB – die Unbestimmtheit der Untreuevorschrift als verfassungsrechtliches Problem
1. Ausgangspunkt: nulla poena sine lege
2. Konsequenzen der Unbestimmtheit – die restriktive Auslegung des Untreueparagraphen
C. Das Verhältnis des Untreuetatbestandes zum Zivilrecht – Herleitung einer limitierten Zivilrechtsakzessorietät des Untreuestrafrechts
I. Die Auslegung von Strafrechtsnormen: Die Einheit der Rechtsordnung und das „ultima ratio“-Prinzip als Grundlagen der Untersuchung
II. Konsequenz: Die limitierte Zivilrechtsakzessorietät des Untreuetatbestandes
D. Verlauf der Untersuchung
Teil 1: Die gesellschaftsrechtliche Dimension der Vorstandsvergütung
A. Die Vorstandsvergütung in der Praxis: Elemente und dogmatische Erklärungsversuche für die beobachteten Vergütungspraktiken
I. Elemente der Vorstandsvergütung
1. Die Vorstandsvergütung im engeren Sinne
a) Die Vorstandsvergütung im Deutschen Corporate Governance Kodex
aa) Entstehung und Rechtsnatur des DCGK
bb) Die Regelungen des DCGK zur Struktur der Vorstandsvergütung
b) Theoretische Grundlagen heutiger Vergütungssysteme
aa) Principal-Agent-Theory
bb) Shareholder Value-Ansatz
c) Feste Vergütungsbestandteile
d) Variable Vergütungsbestandteile
cc) Stock Option Plans (Aktienoptionspläne)
(1) Die Entwicklung von Aktienoptionsplänen für Führungskräfte
(2) Aktienoptionen als Vergütungselement in deutschen Aktiengesellschaften
(3) Stock Options in der Krise
dd) Aktienbasierte Vergütungsformen
(1) Stock Appreciation Rights
ee) Nicht marktbezogene moderne Anreizsysteme
aa) Aufwandsentschädigungen
bb) Sonstige Nebenleistungen
2. Die Vorstandsversorgung
3. Die Vorstandsabsicherung
b) Change of control-Klauseln
II. Mögliche Gründe für die beobachteten Vergütungspraktiken – dogmatische Erklärungsversuche
1. Die Superstar-Hypothese
2. Die „Bidding War“-Theorie
3. Die „Managerial Power“-Hypothese
4. Die Hypothese von der Verkennung des wahren Optionswertes
B. Die Vergütungsentscheidung als Teil der Personalkompetenz des Aufsichtsrats
I. Die Kompetenz zur Vergütungsentscheidung
1. Die Bedeutung von Personalausschüssen bei Vorstandsvergütungsentscheidungen
a) Zusammensetzung der Personalausschüsse
b) Aufsichtsratspräsidium
II. Die Vergütungsentscheidung des Aufsichtsrats als unternehmerische Ermessensentscheidung
III. Beurteilungsmaßstäbe bei Ausübung der Personalkompetenz durch den Aufsichtsrat
C. Grenzen der Vergütungsentscheidung: Das Unternehmensinteresse und die Angemessenheit der Gesamtvergütung i. S. d. § 87 I AktG
I. Die Bedeutung des Unternehmensinteresses bei Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsrats
1. Die Position der Rechtsprechung
2. Die Behandlung des Unternehmensinteresses im Deutschen Corporate Governance Kodex
3. Vielgestaltigkeit des Begriffs des Unternehmensinteresses im Schrifttum
4. Bestandserhaltungs- und Rentabilitätsinteresse
a) Konkretisierung des Begriffs des Bestandsinteresses
b) Konkretisierung des Begriffs des Rentabilitätsinteresses
5. Eigene Ansicht: keine eigenständige Bedeutung des Unternehmensinteresses bei Vergütungsentscheidungen
II. Die Angemessenheit der Gesamtvergütung i. S. d. § 87 I AktG
1. Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck des § 87 AktG
2. Maßstäbe für die Beurteilung
a) Ausgangspunkt: Der Marktpreis als maßgebliches Kriterium zur Bestimmung der Angemessenheit
aa) Aufgaben des Vorstandsmitglieds
bb) Lage der Gesellschaft
(1) Gesamtwirtschaftliche Gegebenheiten, insbesondere Zukunftsaussichten
(2) Der Aktienkurs als zulässiger Anknüpfungspunkt für die Vergütungshöhe
(a) Windfall Profits und Benchmarking
(b) Fehlgehende Incentivierung durch Bindung des Gesamtgehalts an den Aktienkurs
(c) Die Bedeutung des Aktienkurses in der Rechtsprechung
(d) Voraussetzung: Kausal auf das Management zurückzuführende Sonderentwicklung des Aktienkurses
(e) Aktionärs- contra Unternehmensinteresse?
c) Die Handhabung des Angemessenheitserfordernisses in der Praxis
d) Die Rechtsprechung zur angemessenen Vergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern in der GmbH
e) Die Aussagen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Angemessenheit
3. Die quantitative Begrenzung von Vorstandsvergütung als Vorgabe des § 87 I AktG?
a) Obligatorische Vergütungsobergrenzen de lege lata
b) Optionale Vergütungsobergrenzen
4. Versuch der weiteren Konkretisierung: Einzelkriterien der Angemessenheit
a) Relationale Kriterien: Der Vergleich als Anhaltspunkt für die Angemessenheit
b) Die Leistungsfähigkeit funktionaler Kriterien
aa) Annahmen über die Anreizwirkung neuartiger Vergütungssysteme
bb) Price of the Tournament
c) Zwischenergebnis: Konkretisierung der Angemessenheit nur im Einzelfall möglich
5. Global pay for global executives? Die Anlegung US-amerikanischer Maßstäbe im Rahmen des § 87 I AktG
a) Das Bedürfnis nach internationalen Vergütungsstandards in deutschen Unternehmen
aa) Generelle Übertragbarkeit auf die deutsche Vergütungspraxis?
bb) Übertragbarkeit bei konkretem Auslandsbezug
b) Die Vergleichbarkeit deutscher und US-amerikanischer Vergütungssysteme
aa) Die Vergütungssituation in den USA
bb) Die Unterschiede in der Unternehmensverfassung
c) Fazit: Nur vorsichtige Übertragung möglich
III. Die Angemessenheit ausgesuchter Vergütungsformen
2. Aktienoptionsprogramme
a) Obligatorische Indexierung und Kappung von Optionen
d) Die begrenzte Steuerungsmacht des Aufsichtsrats bei Optionsplänen
bb) Die Entscheidung des LG Düsseldorf
cc) Die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs
b) Eigene Ansicht zur rechtlichen Bewertung von Appreciation Awards
aa) Bestehen eines Zahlungsanlasses
(1) Wortlautauslegung: eher prospektive Ausrichtung des § 87 I AktG
(2) Telos des § 87 I AktG: nachträgliche Berücksichtigung erbrachter Leistungen möglich
(a) Berücksichtigung von Leistungen im Rahmen der Vergütungsentscheidung
(b) Nachträgliche Berücksichtigung von Leistungen im Rahmen der Vergütungsentscheidung
(d) Gegenstand der vom Vorstandsmitglied erbrachten Leistung
(aa) Aktienkurssteigerung
(bb) Verhalten des Managements in Übernahmesituationen
(3) Die Anreizwirkung von Appreciation Awards als Zahlungsanlass
(4) Anderweitige Rechtfertigung von Appreciation Awards
bb) Angemessene Höhe der Zahlungen
c) Die Zulässigkeit von Zahlungen an bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
6. Zusammenfassende Darstellung der wichtigsten gefundenen Ergebnisse
D. Das Verhältnis von Ermessensausübung und Pflichtverletzung im Aktienrecht
I. Die Pflichtverletzung i. S. d. §§ 93 I 1, 116 S. 1 AktG – Sorgfaltsmaßstab bei Ausübung der Personalkompetenz
II. Das ARAG/Garmenbeck-Urteil des Bundesgerichtshofs – die Inkongruenz von Ermessensfehler und Pflichtverletzung
III. Die Kodifizierung unternehmerischen Leitungsermessens durch den Gesetzgeber – Übernahme der US-amerikanischen Business Judgment Rule ins deutsche Recht
1. Grundaussagen der US-amerikanischen Business Judgment Rule
2. Kritik an einer Übertragung der Business Judgment Rule nach alter Rechtslage
3. Die Kodifizierung der Business Judgment Rule in § 93 I 2 AktG n.F.
IV. Fazit: Erhebliche aktienrechtliche Pflichtwidrigkeit notwendig
Teil 2: Die Untreuestrafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern bei der Festsetzung überhöhter Vorstandsvergütungen
A. Der Umfang der Vermögensbetreuungspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern bei Vergütungsentscheidungen
I. Dogmatische Feinheiten ohne kriminalpolitische Bedeutung
1. Das Verhältnis der beiden Untreuealternativen zueinander
2. Zuordnung des jeweiligen Aufsichtsratsverhaltens zum Missbrauchs- oder Treubruchstatbestand
II. Die Abgrenzung der untreuespezifischen Treuepflicht zur bloßen Schuldnerpflicht
III. Die Missachtung aktienrechtlicher Vorgaben als untreuespezifische Pflichtverletzung
a) Das Gebot der Transparenz unternehmerischer Entscheidungen
aa) Die Transparenz im Deutschen Corporate Governance Kodex
bb) Der Deutsche Corporate Governance Kodex und seine Bedeutung für das Strafrecht
cc) Die Bedeutung der Transparenz unternehmerischer Entscheidungen im Strafrecht
b) Das Beschlussverfahren
c) Vermögensschützender Charakter der vom Aufsichtsrat zu beachtenden formellen Pflichten
a) Vermögensschützender Charakter materieller Pflichten
b) Bestandserhaltungs- und Rentabilitätsinteresse
c) Die Angemessenheit der Gesamtvergütung i. S. d. § 87 I 1 AktG unter Berücksichtigung strafrechtlicher Besonderheiten
aa) Übernahme der gesellschaftsrechtlichen Kriterien als Ausdruck negativer Zivilrechtsakzessorietät
bb) Der Verzicht auf eine normative Korrektur des Marktpreises im Strafrecht als Ausdruck limitierter Zivilrechtsakzessorietät
cc) Subsumtion unangemessener Vorstandsvergütungen unter den Untreuetatbestand
B. Die gravierende Pflichtverletzung im Rahmen der Organuntreue – Bedeutung und Reichweite des vom Bundesgerichtshof aufgestellten Erfordernisses
I. Die Eckpunkte der Entscheidung BGHSt 47, 187ff.
1. Analyse der Entscheidungsgründe
a) Auslegung nach der vom Bundesgerichtshof verwendeten Begrifflichkeit
b) Auslegung nach dem Telos der Entscheidung
aa) Grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer normativen Beschränkung der Organuntreue
bb) Die mögliche dogmatische Herleitung einer normativen Beschränkung – der Grundsatz der restriktiven Auslegung im Strafrecht
(1) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(2) Kriterien restriktiver Auslegung im Strafrecht
2. Grenzen einer untreuespezifischen Erheblichkeitsgrenze: Das Gesellschaftsrecht als hinreichendes Mittel zur Beschränkung der Organuntreue
a) Übertragbarkeit des Haftungsmaßstabs der §§ 93 I, II, 116 S. 1 AktG auf § 266 StGB
b) Die „gravierende Pflichtverletzung“ im Gesellschaftsrecht
c) Kongruenz von strafrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Unvertretbarkeit
d) Die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur Konkretisierung der gravierenden Pflichtverletzung: Wiederholung der gesellschaftsrechtlichen Kriterien zur Spendenvergabe
e) Die Dogmatik zum Risikogeschäft – Argument für eine untreuespezifische Erheblichkeitsgrenze?
3. Fazit: Kongruenz von strafrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Erheblichkeit
4. Die Bedeutung der vom Bundesgerichtshof genannten Kriterien für das Vorliegen einer gravierenden Pflichtverletzung bei Vorstandsvergütungsentscheidungen
b) Nähe zum Unternehmensgegenstand
c) Unangemessenheit im Hinblick auf die Ertrags- und Vermögenslage
d) Fehlende innerbetriebliche Transparenz
e) Vorliegen sachwidriger Motive
5. Der Umfang der Erheblichkeit – die „jedenfalls-conclusio“ des 1. Strafsenats
II. Die Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats im Fall Mannesmann
C. Weitere untreuerechtliche Besonderheiten bei Vergütungsentscheidungen – Einverständnis, Vermögensnachteil und der Irrtum über die Pflichtwidrigkeit
I. Das Einverständnis der Aktionäre in Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsrats
a) Das Einverständnis der Aktionäre in Vorstandshandeln
b) Übertragbarkeit auf die Vorstandsvergütungskompetenz des Aufsichtsrats
2. Anforderungen an ein wirksames Einverständnis – Umfang der Zustimmung
II. Vermögensnachteil und Kompensation
III. Der Irrtum über die Pflichtwidrigkeit
Zusammenfassende Darstellung der gefundenen Ergebnisse