Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung ( Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht )

Publication series :Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Author: Klein   Jens  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2010

E-ISBN: 9783428524006

P-ISBN(Paperback): 9783428124008

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Die betriebsverfassungsrechtliche Praxis ist erstaunlich oft von der heftigen Konkurrenz zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften und deren Vertretern gekennzeichnet. Nach einem Blick auf die Entwicklung der Minderheitsgewerkschaften widmet sich Jens Klein dem verfassungsrechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung und verwirft dann die These der Rechtsprechung vom "einheitlichen Gewerkschaftsbegriff" im gesamten Arbeitsrecht. Anhand eines "ausdifferenzierten Anforderungsprofils" werden stattdessen die minderheitsrelevanten Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts untersucht, wobei der Autor insbesondere die These entwickelt, dass das Minderheitsschützende Verhältniswahlrecht wegen des bereits im Koalitionsgrundrecht angelegten Pluralismusgedankens das Betriebsverfassungsrecht im Organisatorischen in fundamentaler Weise durchstrukturiert, so dass auch die Legitimität betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge nicht gegeben sei. Besonderes Gewicht legt der Verfasser auch auf die Aufarbeitung und Kritik der einschlägigen (verfassungsgerichtlichen) Rechtsprechung.

Chapter

Danksagung

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung: Die Minderheitsgewerkschaften – Der Gegenstand der Untersuchung

§ 1 Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne

§ 2 Minderheitsgewerkschaften im besonderen, betriebsverfassungsrechtlichen Sinne

§ 3 Minderheitenproblematik

§ 4 Der Gang der Untersuchung

1. Kapitel: Rechtstatsächlicher Hintergrund der Untersuchung

§ 1 Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften in Deutschland

A. Pluralität gewerkschaftlicher Ansätze bei der Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und im gesellschaftspolitischen Sektor

B. Allgemeine Typologie gewerkschaftlicher Organisationsformen

I. Die Richtungsgewerkschaften

II. Die sog. „Einheitsgewerkschaft“

III. Industriegewerkschaften

IV. Organisation nach Berufsverbandsprinzip

V. Statusgewerkschaften

VI. Multibranchengewerkschaften

VII. Betriebsgewerkschaften

VIII. Überschneidung der Grundtypenformen in der gewerkschaftlichen Realität

C. Spezielle Typologisierung nach richtungspolitisch-inhaltlichen Präferenzen

I. Mitgliedschaftliche Verquickungen zwischen politischen Parteien und Spitzenfunktionären der Dachverbände

II. Parteipolitische Neutralität und Unabhängigkeit als Begriffe eines Paradigmenwechsels von der Einheits- zur Richtungsgewerkschaft

III. Unterschiedlich weite Wahrnehmung eines allgemeinpolitischen Mandats – gesellschaftspolitisch restriktive berufs- und betriebsbezogene Gewerkschaftstätigkeit

§ 2 Historischer Abriss der Entwicklung der „Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne“

A. Die Entwicklung der Christlichen Gewerkschaften

B. Die Entwicklung des dbb beamtenbund und tarifunion

§ 3 Rechtstatsächliche Tendenz zu härterer gewerkschaftlicher Konkurrenz

A. Negative Veränderungen des gewerkschaftlichen Organisationsgrades

B. Einflussfaktoren für den gewerkschaftlichen Organisationsgrad

C. Konsequenzen für die gewerkschaftliche Konkurrenz

I. Denkbare Konsequenzen aus der unterschiedlich starken Pointierung der „klassischen“ gewerkschaftlichen Aufgaben

II. Enger werdender „Mitgliedermarkt“

III. Gewerkschaftspolitische Taktiken auf dem Hintergrund der Konkurrenzsituation von Gewerkschaften in der Betriebsverfassung

2. Kapitel: Der (verfassungs-)rechtliche Rahmen für die gewerkschaftliche Stellung und die gewerkschaftliche Tätigkeit in der Betriebsverfassung

§ 1 Schutzumfang und Schutzfunktion des Art. 9 Abs. 3 GG

A. Sachlicher Geltungsbereich: Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen

I. Abhängig geleistete Arbeit im betrieblichen Rahmen

II. Abhängig geleistete Arbeit und Unternehmenspolitik – historisch-funktionale Bestimmung des Gegenstands der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen

III. Einflussnahme auf Betriebs- und Unternehmensverfassung – Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes

B. Funktion der kollektiven Koalitionsfreiheit als Mittel der Verwirklichung der individuellen Koalitionsfreiheit der Organisierten

I. Persönlicher Geltungsbereich: Individuelle Koalitionsfreiheit

II. Persönlicher Geltungsbereich: Kollektive Koalitionsfreiheit

1. Ideologische Differenzen über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit

a) Kollektive Koalitionsfreiheit (auch) als Ausdruck des Ordnungsprinzips eines Kollektivwettbewerbs

b) Koalitionsfreiheit als Instrument quasi-öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltung

2. Konsequenzen des Streits über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit

a) Konsequenzen aus einer privatautonomen Einordnung der kollektiven Koalitionsfreiheit im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus

b) Konsequenzen aus einem Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit als Teil einer staatlich verliehenen sozialen Selbstverwaltung mit umfassender Repräsentationsfunktion für die Arbeitnehmerschaft im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus

3. Argumente für das unterschiedliche Verständnis „des Wesens“ der Koalitionsfreiheit

a) Historisch-entwicklungsbezogene Argumente

aa) Die Entwicklung der Koalitionsfreiheit bis zum Ende des Kaiserreichs

bb) Die Stellung der Koalitionsfreiheit seit der Weimarer Reichsverfassung

cc) Die Stellung der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz

b) Funktionsbezogene Argumentationsmuster

aa) Kartellfunktion der Koalitionen

bb) Staatsentlastende Funktion des Koalitionswesens

cc) Kartellfunktion der Koalitionen – Ein Widerspruch zum koalitionspluralistisch offenen Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit?

4. Ergebnis

C. Allgemeine „vereinigungsrechtliche“ Anforderungen an Arbeitnehmerkoalitionen

I. „Ad-hoc-Koalitionen“

1. Das Erfordernis der „längeren Zeit“

2. Organisierte Willensbildung

II. Ergebnis

D. Besondere, koalitionsspezifische Anforderungen

I. Gegnerunabhängigkeit

II. Überbetrieblichkeit

1. Steuerung der Mitgliederstärke und -struktur der Vereinigung durch den Arbeitgeber

2. Historische Begründung und Entwicklung der Forderung nach Überbetrieblichkeit

3. Weitere Argumente für die Forderung nach Überbetrieblichkeit

a) Gesamtwirtschaftlich sinnvolles Verhalten und Gruppenegoismus

b) Tatbestandsmerkmal „für alle Berufe“ als Indiz der Zuweisung des grundrechtlichen Schutzes nur für Berufs- und Industrieverbände

c) Dualismus von Tarifvertragssystem und Betriebsverfassung

4. Zusammenfassung

E. Gewerkschaftliche Konkurrenz als Freiheitsgewähr des Einzelnen gegenüber den Kollektivmächten

I. Konflikt zwischen den Interessen einzelner Organisierten und ihrer eigenen Koalition

II. Konflikt zwischen dem Einzelnen und der „tonangebenden“ Koalition

F. Abschied von der Kernbereichslehre des Bundesverfassungsgerichts – Grundsätzliche Schutzgewährung für jede koalitionsspezifische Tätigkeit

I. Die Entwicklung der Kernbereichslehre in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

II. Die Kernbereichslehre und ihre Kritik in der Literatur

III. Art. 9 Abs. 3 GG als „unfertige Grundrechtsgewährleistung“

IV. Grenzen und Maßstab staatlicher Ausgestaltung durch verfassungsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes

1. Keine grundsätzliche staatliche Rechtfertigungslast des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit

2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

a) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität) – weite staatliche Einschätzungsprärogative

b) Bindung der Koalitionsbetätigung an die allgemeine Rechtsordnung

c) Wechselwirkungsgedanke

d) Unantastbarkeit des Kernbereichs

e) Gewährleistung effektiver Grundrechtsausübung – Untermaßverbot

3. Allgemeiner Gleichheitssatz – Diskriminierungsverbot

a) Allgemeine Anforderungen des Gleichheitssatzes an staatliches Handeln

b) Ausformung eines speziellen Anforderungsprofils für das erlaubte Maß der Differenzierung – Prüfungsintensität

c) Ausdifferenziertes Anforderungsprofil bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit

d) Weitere Verstärkung der Prüfungsintensität bei Wahlen

e) Staatliche Neutralität als Ausfluss des Allgemeinen Gleichheitssatzes

f) Zersplitterungsargument als Sachkriterium der Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitskoalitionen bzw. Gewerkschaften?

g) Effektivität des Minderheitenschutzes als Verwirklichung des Koalitionsgrundrechts von Minderheitsgewerkschaften bzw. -koalitionen

aa) Allgemeine – positive – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung

bb) Spezielle – negative – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung – Unlauterkeitsgrenzen und Auswirkungen von Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG

cc) Insbesondere: bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in staatlich vorgegebenen Zwangskorporationen („konkurrierende Einrichtungen“)

dd) Vorgaben des Demokratieprinzips an die Verwirklichung der kollektiven Koalitionsfreiheit bei der Ausgestaltung zwangskorporierter Mitbestimmung

ee) Grundsätzlicher Geltungsanspruch des Demokratiegebots als Folge der Zwangskorporation? – Regelungsunterworfenheit der Zwangskorporierten

ff) Demokratisches Verfahren

gg) Grundsatz der Mehrheitsherrschaft – Immanenz des Minderheitenschutzes

hh) Allgemeine Konsequenzen des auch aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes für die Anwendung der Normen des Betriebsverfassungsrechts

ii) Besondere Konsequenz des aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes – Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe?

§ 2 Landesverfassungsrechtliche Regelungen der Koalitionsfreiheit

§ 3 International-rechtliche Gewährleistungen der Koalitionsfreiheit

3. Kapitel: Die Untauglichkeit der These vom „einheitlichen Gewerkschaftsbegriff für die gesamte arbeitsrechtliche Gesetzgebung“, insbesondere für die Betriebsverfassung

§ 1 Der „einheitliche Gewerkschaftsbegriff“ in seiner Sperrfunktion für kleinere Arbeitnehmerverbände

§ 2 Einheitlichkeit der Begriffsverwendung aus juristisch-methodologischer Sicht

§ 3 Die Rechtsprechungsthese des Bestehens eines „einheitlichen Gewerkschaftsbegriffs“: Entwicklung und Kritik

A. Die historisch-soziologische Argumentation

B. Notwendigkeit des Auftretens eines Verbandes mit sozialer Mächtigkeit auch im Bereich „sekundärer Gewerkschaftsrechte“ in der Betriebsverfassung

I. Der wesentliche Inhalt der Entscheidung vom 23.04.1971

II. Kritik an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter dem Gesichtspunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht des § 74 Abs. 2 BetrVG

III. Systemfremdheit des tarifrechtlichen Gegengewichtsprinzips in der Betriebsverfassung am Beispiel konkret eingeräumter gewerkschaftlicher Sekundärrechte

IV. Verzahnung von Tarif- und Betriebsverfassungsrecht durch betriebsverfassungsbezogene Regelungs- und Normsetzungskompetenz

C. Zwischenergebnis

D. Weitere Einwände gegen die These vom einheitlichen Gewerkschaftsbegriff

I. Verbot der Diskriminierung von Koalitionen gem. Art. 9 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG

II. Der verfassungsrechtliche Sonderstatus der Beamtenverbände in der Personalverfassung – längst anerkannter Bruch der Einheitlichkeit des Gewerkschaftsbegriffs

§ 4 Ergebnis

4. Kapitel: Die Verwirklichung des effektiven Grundrechtsschutzes der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung

§ 1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG)

A. „Gewerkschaften“ – Kein Erfordernis der Mächtigkeit im tarifrechtlichen Sinne

B. Prozessuale Anforderungen an den Nachweis des „Vertretenseins“ im Betrieb

C. Die Neutralitätspflicht des Arbeitgebers gegenüber den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

I. Neutralitätspflicht aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses eigener Art („Betriebsverhältnis“)?

II. Neutralitätspflicht als Ausfluss des koalitionsrechtlichen Diskriminierungsverbots

1. Praktische Folgerungen aus der Neutralitätspflicht des Arbeitgebers – gleichgeordneter Verhandlungsanspruch aller Gewerkschaften im Betrieb – Verhandlungspflicht

2. Weitere Folgen der Neutralitätspflicht bei der Gestattung der gewerkschaftlichen Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers

3. Keine Relevanz des Streits um die Legitimität einer Indienstnahme des sozialen Gegenspielers

C. Allgemeines gewerkschaftliches Zugangsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG

D. Gewerkschaftliches Zugangsrecht aus dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich gebotenen Minderheitenschutzes?

I. Argumente für und gegen ein koalitionsrechtliches Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

1. Individualrechtliche Verankerung des Koalitionsgrundrechts

2. Kreation eines Zugangsrechts alleine durch Satzungsgestaltung der zutrittswilligen Gewerkschaft

3. Entstehungsgeschichte des gewerkschaftlichen Zugangsrechts des § 2 Abs. 2 BetrVG

4. „Wesentlichkeitsüberlegungen“

5. Eigentums- und Hausrecht des Arbeitgebers

6. Übereinkommen Nr. 135 ILO – Gewohnheitsrecht

II. Abschließende Stellungnahme

1. Unerlässlichkeit

2. Hoher Rang des Koalitionspluralismus

3. Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Koalition – Verbotene Erfolgsverschaffung?

III. Ergebnis

E. Akzessorisches betriebsverfassungsrechtliches Zugangsrecht gem. § 2 Abs. 2 BetrVG auch für die Minderheitskoalitionäre im Betriebsrat?

§ 2 Abweichende Regelungen (§ 3 BetrVG)

A. Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien im Bereich der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsstruktur?

I. Bedeutung der Fragestellung im Untersuchungszusammenhang

II. Das Verhältnis zwischen tariflicher und gesetzlicher Regelungsmacht im Bereich der Organisationsstruktur der Betriebsverfassung

1. Kein Normsetzungsmonopol der Koalitionen

2. Keine grundsätzliche Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG

3. Keine spezielle Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der Organisation der Betriebsverfassung

a) Verhältnis tarifautonomer und staatlicher Normsetzungsmacht: Keine konkreten Vorrangprinzipien

b) Vorrang des Gesetzgebers in der Betriebsverfassung

aa) Begrenzung der Normsetzungskompetenz der Tarifvertragsparteien im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips – Vermutung der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems nur bei traditionell originären tarifvertraglichen Regelungsfragen

bb) Die staatliche Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes als verhältnismäßige Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG

III. Ergebnis

B. Notwendige Erfassung der Nicht- oder Andersorganisierten durch Tarifverträge im Rahmen des § 3 BetrVG

C. Die Auseinandersetzung um das Bestehen von Legitimationsproblemen bei der tarifvertraglichen Gestaltung des betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsrechts im Rahmen des § 3 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf Außenseiter und Andersorganisierte

I. Nichtbestehen eines Legitimationsdefizits wegen fehlender Fremdbestimmung der Außenseiter und Nichtorganisierten durch Organisationstarifvertrag?

II. Keine Legitimation der Außenseitergeltung durch die Tarifautonomie

III. Abschaffung des präventiven staatlichen Zulassungsverfahrens für Organisationstarifverträge als unüberbrückbares Legitimationsdefizit?

1. Legitimation durch ausdrückliches staatliches Genehmigungserfordernis –„Theorie vom hoheitlichen Rechtsetzungsakt“

a) Befürwortende Stimmen

b) Gegenstimmen

2. Legitimationsmöglichkeiten jenseits eines ausdrücklichen staatlichen Genehmigungserfordernisses?

a) § 3 Abs. 1 BetrVG als „Erneuerung der Beleihung durch den Staat“

b) Legitimation der Außenseiterbindung durch § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 TVG als Transmissionsnormen für tarifliche Regelungen der betrieblichen Organisationsverfassung?

c) Die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 2 TVG in der Sicht von Literatur und Rechtsprechung

aa) Stellungnahmen in der Literatur

(1) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

(2) Bejahung der Verfassungsmäßigkeit

bb) Die Rechtsprechung

(1) Das Bundesarbeitsgericht

(2) Das Bundesverfassungsgericht

IV. Eigene Stellungnahme zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 BetrVG

1. Bestehen eines Legitimationsbedürfnisses für die Außenseitergeltung betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen

2. Kein Entfallen des Legitimationsbedürfnisses wegen eintretender Fremdbestimmung durch Strukturtarifvertrag

3. Legitimation durch staatliche Mitwirkung an der Normsetzung bzw. Normerstreckung auf Außenseiter

a) Die Funktion des Genehmigungsvorbehalts gem. § 3 Abs. 2 BetrVG a.F.

b) Überbrückung des eingetretenen Legitimationsdefizits durch § 3 Abs. 2 TVG?

aa) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG

(1) Verfassungsmäßigkeit der Außenseitererfassung qua „Natur der Sache“?

(2) § 3 Abs. 2 TVG als ausreichende staatliche Mitwirkung bei der Erfassung der Außenseiter und Andersorganisierten?

(a) § 3 Abs. 2 TVG als generelle Allgemeinverbindlicherklärung

(b) § 3 Abs. 2 TVG als dynamische Verweisung auf Tarifverträge

bb) Zwischenergebnis zur Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG

c) Unverzichtbarkeit des staatlichen Genehmigungsvorbehalts

aa) Ausgangspunkt: Vermutung der Gefährdung von Minderheitsinteressen bei alleiniger Vertretung durch die Mehrheit

bb) Konsequenz: Notwendigkeit einer effektiven Ex-ante-Kontrolle betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge

(1) Indirekte Bestätigung des Gebots der Ex-ante-Kontrolle durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot und zur Wesentlichkeitstheorie

(2) Kein Ersatz der staatlichen Ex-ante-Kontrolle durch verfahrensmäßige Einbindung aller potentiell betroffenen Gewerkschaften

D. Ergebnis

§ 3 Betriebsratswahlen (§ 14 BetrVG)

A. Verfassungsfestigkeit des § 14 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 BetrVG (Unterschriftenquorum)

I. Besonders hohe Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung im Bereich von Wahlen im Mitbestimmungsbereich

II. Übertragbarkeit der Grundsätze des Parlamentswahlrechts auf Wahlen im Mitbestimmungssektor

1. Staatliche Neutralität und Chancengleichheit

2. Beeinträchtigung der Chancengleichheit – Zwingende Gründe – Das Argument der Zersplitterung

3. Eigene Auffassung

a) Verfassungswidrigkeit des vormaligen Zehn-Prozent-Quorums des § 14 Abs. 4 und 5 BetrVG (Fassung vor der Novelle 1988)

b) Vorgaben an ein verfassungsgemäßes Quorum für Wahlvorschläge zu Betriebsratswahlen

B. Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe?

I. Betonte Zurückhaltung in Rechtsprechung und Literatur

II. Beschränkung der Wahlmöglichkeit des Gesetzgebers auf das Verhältniswahlrecht bei Parlamentswahlen?

1. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur: Keine Festlegung auf ein bestimmtes Wahlsystem durch das Grundgesetz

2. Gegenauffassungen: Festlegung der Verfassung auf die grundsätzliche Geltung des Verhältniswahlrechts

3. Eigene Meinung

4. Zwischenergebnis

5. Übertragbarkeit dieses Befundes auf das Betriebsverfassungsrecht

a) Ausgestaltung des Wahlrechts zum Betriebsrat – Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität)

b) Demokratisch verfasste Repräsentation als Folge der staatlich vorgegebenen Zwangskorporation

c) Demokratieprinzip – Immanenz des Minderheitenschutzes – Grundrechtliches Optimierungsgebot

d) Differenzierende staatliche Ausgestaltung bei Wahlen

e) Faktische staatliche Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften durch ein System der Mehrheitswahl

f) Verfassungsrechtlich legitime Differenzierung aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats? – Das Zersplitterungsargument

g) Kein Erfordernis der „Regierungsbildung“

III. Ergebnis

C. Vorgabe eines bestimmten Zählsystems im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältniswahl?

D. Die Wahlrechtsgrundsätze der „Geheimheit“ und „Freiheit“ der Wahl in ihrer spezifischen Schutzfunktion für die Minderheitsgewerkschaften

I. Insbesondere: Die unaufgeforderte Übermittlung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand an den Wahlberechtigten

II. Eigene Stellungnahme

1. Unaufgeforderte Übersendung oder Überbringung der Briefwahlunterlagen

2. Sofortige Rückübermittlung der unaufgefordert durch den Boten übermittelten Briefwahlunterlagen

III. Die Gestattung der Einsichtnahme in die bei ihm geführte Wählerliste durch den Wahlvorstand während der laufenden Betriebsratswahl – Die Bekanntmachung der Rücksendevermerke durch den Wahlvorstand

1. Die Sicht des Bundesverwaltungsgerichts

2. Kritik an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

3. Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts

4. Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000

a) Freiheit der Wahl

b) Chancengleichheit der Wahlbewerber und Gewerkschaften bei der Betriebsratswahl

5. Ergebnis

IV. Die Sicherung des Wählervotums – Der Umgang mit der Wahlurne

1. Die effektive Versiegelung der Wahlurne

2. Die Sicherstellung der Wahlurne selbst

3. Eigene Auffassung

E. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts (Freistellung des gewerkschaftlichen Wahlvorschlags vom gesetzlichen Unterschriftenquorum) gem. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG?

I. (Verfassungsrechtliche) Kritik am gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrecht

II. Argumente für die Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts

III. Ergebnis

§ 4 Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren (nach §§ 14a, 14 Abs. 2 Satz 2, HS 2 BetrVG)

A. Minderheitsspezifische Auswirkungen der zwingenden gesetzlichen Anordnung der Mehrheitswahl in Kleinbetrieben

B. Erleichterung der Errichtung betrieblicher Interessenvertretungen als tragfähiger Sachgrund für die Durchbrechung des verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der Verhältniswahl bei Wahlen zum Betriebsrat?

C. Bestehen eines gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts als Ausgleich für die Abschaffung des Verhältniswahlrechts für Kleinbetriebe mit der Novelle 2001?

§ 5 Die obligatorische Abbildung der Geschlechterquote (gem. §§ 15 Abs. 2 BetrVG, 15 Abs. 5 Nr. 2 WO BetrVG)

A. Die Neuregelung

B. Praktische Umsetzung des § 15 Abs. 2 BetrVG bei Betriebsratswahlen

C. Spezifische Problematik im Hinblick auf die Vorschlagsliste(n) der Minderheitsgewerkschaft(en)

D. Rechtfertigungsversuche für den Eingriff in den Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit

I. Aspekt der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats als „zwingender Grund“ für die Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit?

1. Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Gruppeninteressen

2. Einwände gegen die geschlechtsspezifische Gruppendefinition

3. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2005

4. Eigene Stellungnahme

a) Gleichstellungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG als Rechtfertigung für eine Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit?

b) Verbot einer Quotenregelung im Bereich von Wahlen?

c) Abwägung der kollidierenden Verfassungsgüter

d) Problem des schematischen Ausgleichs der Unterrepräsentation ohne Einzelfallprüfung

II. Ergebnis

§ 6 Die Bestellung des Wahlvorstands (§ 16 BetrVG)

A. Verfassungsfestigkeit des Entsendungsrechts der Gewerkschaften gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG

I. Sinn und Zweck des gewerkschaftlichen Entsendungsrechts

II. Prüfung des § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG am oben entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstab

1. Zusammenfassung der Maßstabsüberlegungen

2. Anwendung des besonders strengen Maßstabs für die Ausgestaltung des Wahlverfahrens auf die Prüfung des Entsenderechts?

3. Ergebnis: Zwingende Ermöglichung der Repräsentanz der Minderheitsgewerkschaften im Wahlvorstand gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG

B. Bestellung des Wahlvorstands gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG als ein dem Prinzip der Verhältniswahl unterliegender Wahlakt

I. Bestellung des Wahlvorstands: einfacher Beschluss des Betriebsrats oder Wahlakt?

1. Literaturauffassungen

2. Eigene Auffassung

a) Sprachliche Auslegung des Bestellungsbegriffs in § 16 Abs. 1 BetrVG

b) Kein Ausschluss von Wahlen auch im Rahmen eines Geschäftsordnungsbeschlusses gem. § 33 BetrVG

c) Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG auf die Auslegung des Bestellungsbegriffs

d) Zwischenergebnis

II. Bestellung der Wahlvorstandsmitglieder im Wege der Verhältniswahl?

III. Ergebnis

§ 7 Die Wahlanfechtung (§ 19 BetrVG)

A. Allgemeine Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

B. Spezifische Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts für Minderheitskoalitionen

C. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts?

I. Im Allgemeinen: Im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG an sich

II. Im Besonderen: Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Minderheitskoalitionen

III. Ergebnis

§ 8 Der Betriebsausschuss (§ 27 BetrVG)

A. Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl, § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG?

I. Verhältniswahl als Grundprinzip der Betriebsverfassung

1. Gesetzessystematische Überlegungen

2. Verfassungsrechtliche Überlegungen

a) Beachtung des Prinzips der Verhältniswahl auch bei der Organbildung als Gebot der Wahlrechtsgleichheit gem. Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG

b) Rechtsanalogie zum Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen

c) Demokratieprinzip

d) Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts

II. Ergebnis: Durchgreifen des Grundprinzips der Verhältniswahl – Vorliegen einer Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl gem. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG

B. Minderheitenschutz durch Vorrang des Betriebsratsplenums für Entscheidungen im Kernbereich seiner gesetzlichen Befugnisse

I. Das „Entkernungsverbot“

II. Rechtstatsächliche Funktion des „Entkernungsverbots“ für den Schutz der Minderheitsgewerkschaften

III. Verfassungsrechtlich gesicherte Verbindlichkeit des „Entkernungsverbots“ zugunsten von Minderheitsgewerkschaften?

C. Die Nachbesetzung von Betriebsausschusssitzen

I. Nachbesetzung durch Mehrheitswahl

II. Wahl von Ersatzmitgliedern

III. Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

IV. Effektive Gewährleistung des Minderheitenschutzes durch Abberufungsquorum, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG?

§ 9 Weitere Ausschüsse (§ 28 Abs. 1, 2 BetrVG)

§ 10 Die Einberufung der Betriebsratssitzungen (§ 29 BetrVG)

A. Die Verwirklichung eines effektiven Schutzes der Vertreter der Minderheitskoalitionen durch ausreichende Information, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG

B. Recht auf neutrale und gleichwertige und zeitlich synchrone Vorabinformation durch den Betriebsratsvorsitzenden in „Fraktionsvorbesprechungen“

C. Notwendigkeit der Einstimmigkeit für „ad hoc“ erfolgende Ergänzungen oder Veränderungen als Verwirklichung des Rechts der Minderheitenvertreter auf effektive Informationsteilhabe

D. Quorumsvorschrift des § 29 Abs. 3 BetrVG als Sicherung der effektiven Einflussnahmemöglichkeit auch der Vertreter von Minderheitskoalitionen – Verfassungsfestigkeit?

§ 11 Teilnahme der Gewerkschaften an Betriebsratssitzungen (§ 31 BetrVG) – verfassungsrechtliche Notwendigkeit?

§ 12 Das Unterlagen-Einsichtsrecht (§ 34 Abs. 3 BetrVG)

A. Allgemeine Bedeutung für die Minderheitsgewerkschaften

B. Spezielle Auswirkungen für die Vertreter der Minderheitsgewerkschaft

§ 13 Die Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG)

A. Umgehung des Minderheitenschutzes durch autonome Regelungen der Geschäftsordnung?

I. Das Problem: Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter als gesetzte Mitglieder in den weiteren Ausschüssen

II. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München

III. Eigene Auffassung

IV. Die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.2005

B. Ergebnis

§ 14 Schutz der Minderheitenvertreter vor Aufgabenentzug oder vor der Betrauung mit ausschließlich „randständigen“ Aufgaben?

§ 15 Die Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder als „ehrenamtliche“ Tätigkeit (§ 37 BetrVG)

A. Freistellung bei konkreter Erforderlichkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG

I. Ausgangspunkt: Unabhängigkeit des Betriebsratsamts

II. Priorität der Freigestellten für die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben?

B. Eigene Auffassung

§ 16 Der Schulungsanspruch der Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG)

A. Grundsatz: Kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Schulung im Rahmen der Erforderlichkeit

B. Subjektiv-rechtlicher Einschlag des kollektiven Schulungsanspruchs

C. Anspruch auf Schulung durch die eigene Minderheitsgewerkschaft?

D. Verbot der „Schulung wider Willen“ der Minderheitskoalitionäre durch die Mehrheitsgewerkschaft

E. Ergebnis

§ 17 Freistellungen (§ 38 BetrVG)

A. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahlmodus, § 38 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

B. Die Nachbesetzung freigewordener Freistellungspositionen

I. Nachwahl mit einfacher Mehrheit?

1. Begründungsversuche

2. Gegenargumente

3. Zwischenergebnis

II. Verwirklichung des Minderheitenschutzes

1. Neuwahl aller Freizustellenden?

2. Ergebnis: Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

III. Isolierte Nachwahl bei Listenerschöpfung?

C. Kein Freistellungsverzicht zu Lasten der Minderheit

D. Keine Verteilung der Teilfreistellungen gem. § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nach Köpfen

E. Herabsetzung der Freistellungsstaffel gem. § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG zu Lasten der Minderheit?

F. Folgen der Verringerung der Belegschaftsstärke für das Freistellungskontingent für die Minderheitenliste

§ 18 Das Betriebsversammlungs-Erzwingungsrecht (§ 43 Abs. 4 BetrVG)

§ 19 Die Bildung des Gesamtbetriebsrats (§ 47 BetrVG)

A. Entsendung: Wahl oder einfacher Geschäftsführungsbeschluss des Betriebsrats?

B. Verhältniswahl als Gebot eines effektiven Minderheitenschutzes

I. Allgemeine Gesichtspunkte

II. Die Stellung des Gesamtbetriebsrats im Gesamtgefüge der Betriebsverfassung

III. Möglichkeit der Herstellung „praktischer Konkordanz“ der Koalitionsfreiheit konkurrierender Gewerkschaften durch die Entsendung im Wege der Verhältniswahl

IV. Das Folgeproblem der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat: Regelungslücke?

C. Tarifliche Entsendungsregelungen

I. Regelungen über die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats

II. Tarifvertragliche Regelung der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat

§ 20 Das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat (gem. § 49 letzte Alt. BetrVG) – Bestehen einer Regelungslücke

§ 21 Der Gesamtbetriebsausschuss (§ 51 BetrVG)

A. Wahl im Wege der Verhältniswahl – kein „Redaktionsversehen“

B. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahl

C. Besetzung der weiteren Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats

§ 22 Die Betriebsräteversammlung (§ 53 BetrVG)

§ 23 Der Konzernbetriebsrat – Die Entsendung in den Konzernbetriebsrat (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG)

§ 24 Der Konzernbetriebsausschuss (§ 59 Abs. 1 BetrVG)

§ 25 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 ff. BetrVG)

§ 26 Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)

A. „Bestellung“ gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Beschluss mit wahlähnlichem Charakter?

B. § 76 Abs. 8 BetrVG – Die Ersetzung der Einigungsstelle durch eine tarifliche Schlichtungsstelle

I. Minderheitenspezifische Bedeutung der Regelung

II. Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf § 76 Abs. 8 BetrVG

III. Eigene Stellungnahme

IV. Ergebnis

§ 27 Der Versetzungsschutz für Betriebsratsmitglieder (§ 103 Abs. 3 BetrVG)

A. Maßstabsüberlegungen für die Erteilung der Zustimmung oder deren Verweigerung durch den Betriebsrat

I. Allgemeine Überlegungen

II. Besondere, minderheitenbezogene Überlegungen

B. Rechtsschutz des betroffenen Vertreters der Minderheitsgewerkschaft bei Zustimmung des Betriebsrats

§ 28 Der Wirtschaftsausschuss (§§ 106 ff. BetrVG)

A. „Bestimmung“ der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses gem. § 107 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Wahlakt?

B. Ersetzung des Wirtschaftsausschusses durch einen Ausschuss des Betriebsrats gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG

I. Gesetzlicher Zweck

II. Beschluss nach § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG als Entscheidung des Betriebsrats für die Unterstellung unter die allgemeinen Maßgaben an die Besetzung von Ausschüssen

C. Umgehung des Minderheitenschutzes durch Kooptationsmöglichkeit gem. §§ 107 Abs. 3 Satz 3 BetrVG?

§ 29 Die tarifliche Betriebsverfassung im Flugbetrieb von Luftfahrtunternehmen (§ 117 Abs. 2 BetrVG)

A. Verfassungswidrigkeit unter dem Aspekt der Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG?

B. Weitere Aspekte einer möglichen Verfassungswidrigkeit

C. Folgeproblem: Völliger Ausfall der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretung für das fliegende Personal?

Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der Untersuchung

Literaturverzeichnis

Schlagwortverzeichnis

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