Chapter
A. Schrankenvorbehaltlose Grundrechte im System des Grundgesetzes
II. Textbefund und Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht
III. Glaubens- und Gewissensfreiheit als schrankenvorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht
IV. Grundrechtstheoretische Vorüberlegung: die Rahmenordnungs- und die Grundordnungstheorie
1. Verfassungstheorie und Vorverständnis
2. Argumente für die Rahmenordnungskonzeption
a) Historisch-genetischer Ansatz
b) Das Kompetenzverteilungsproblem: Bundesverfassungsgericht und Parlament
c) Methodologischer Ansatz: Abwägungsskepsis
3. Argumente für die Grundordnungskonzeption
V. Eine einfache, textbasierte Grundrechtstheorie
1. „Grundrechtstheoretisches Patt“ zwischen Rahmenordnungs- und Grundordnungsthese
a) Auflösung des Patts durch das „institutionelle Grundrechtsdenken“?
b) Entscheidung durch das Traditions- oder das Fortschrittsargument?
2. Verhältnismäßigkeitsprinzip, Abwägungslehre und differenzierte Schrankensystematik des Grundgesetzes
a) Eine dem Grundgesetz gemäße Grundrechtstheorie muß an die differenzierte Schrankensystematik anknüpfen
b) Schrankenvorbehaltlos gewährleistete Grundrechte sind in die Rechtsordnung eingeordnet
3. Grundrechte, Demokratieprinzip, Verhältnismäßigkeit: die Auflösung der Paradoxien
a) Die Auflösung des Paradoxons „Grundrechtsbindung des Gesetzgebers versus Einschränkbarkeit der Grundrechte durch den Gesetzgeber“ bei den unter Schrankenvorbehalt gewährleisteten Grundrechten
b) Die Auflösung des Paradoxons „keine Einschränkbarkeit der schrankenvorbehaltlos gewährleisteten Grundrechte“ versus Demokratieprinzip
4. Schutzbereich und Gewährleistungsgehalt von Grundrechten
VI. Kritik des Schmittschen Dogmas
1. Die „primär liberale“ Grundrechtsdogmatik: „in dubio pro libertate“
2. Wurzeln der „primär liberalen“ Grundrechtsdogmatik
a) „Verfassungslehre“ und rechtsstaatliches Verteilungsprinzip
b) Menschenrechte und Grundrechte
3. Das Schmittsche Dogma: Kategorienverwechselung und Leugnung der Normativität der Verfassung
4. Der richtige Kern des Schmittschen Dogmas
a) Allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne der Elfes-Doktrin
b) Ablehung der dogmatischen Figur des „Grundrechtsmißbrauchs“
5. Keine Übertragung der allgemeinen Handlungsfreiheit in die Spezialgrundrechte
6. Der Angriff auf die Demokratie
7. Moderne Umdeutung: Grundrechte als Sprachspiele mit naturrechtlich begründeten Argumentationslasten
VII. Exkurs: Prinzipienlehre als Alternative?
VIII. Der Verfassungsvorbehalt
1. Bundesverfassungsgericht und herrschende Meinung
a) Folgeproblem I: Begründen auch Kompetenz-, Ermächtigungs- und Organisationsnormen Rechtswerte von Verfassungsrang?
b) Folgeproblem II: Übertragbarkeit auch auf relative Grundrechte?
c) Folgeproblem III: das absolute Grundrecht als Abwägungsposten
2. Materiale Allgemeinheit, Prinzipienlehre und institutionelles Grundrechtsdenken
3. Alternative Modelle des Grundrechtsvorbehalts
a) Schutzbereichsbegrenzung durch systematische Auslegung
b) Gewährleistungsbeschränkung durch Wortlautauslegung: Normsatztheorien
c) Vorbehalt der Rechtsordnung
4. Kritik des herrschenden Paradigmas: jedenfalls der einfache Landesgesetzgeber kann Bundesgrundrechte nicht „konkretisieren“
B. Kritik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
1. Religiöse Freiheit auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Dienst?
a) Bedeutung der speziellen Gleichheitsrechte
aa) Keine Gleichsetzung der Konstellationen aus Kopftuch- und Kruzifixentscheidung
bb) Relevanz des „Sonderstatusverhältnisses“?
b) Gewährleistungsgehalt der speziellen Gleichheitsrechte
aa) „Religiöses Bekenntnis“
bb) Kein Recht auf religiöse Gestaltung der Amtsgeschäfte
cc) Die radikale Gegenauffassung: besondere Persönlichkeitsprägung des Lehrerberufs (Böckenförde)
2. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes: Systematische Grundlagen
3. Das eigentliche Kernproblem des Kopftuchurteils: religiöse Freiheit nach Maßgabe der einfachen Landesgesetze?
a) Das Ende der überkommenen Schrankensystematik
b) Die „dogmatische Mischverwaltung“
aa) Grundrechtliche und demokratische Legitimation
bb) Grundrechtsausübung unterliegt keiner demokratischen Abstimmung
c) Die Kompromißproblematik
4. Religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates
a) „Positiver“, „umfassender“, „fördernder“ Neutralitätsbegriff
b) „Laizistischer“ Neutralitätsbegriff
c) Der Neutralitätsbegriff des Grundgesetzes
aa) Neutralitätsprinzip als Wort ohne zugehörigen Begriff?
bb) Staatliche Neutralität gegen verfassungsneutrale Weltanschauungen
5. Polizeirechtliche Gefahrenschwelle oder „abstrakte Gefahr“?
6. Recht auf und Zurechnung des Kopftuchs
a) „Meistbegünstigungsproblematik“
b) „Fiskalprivilegsproblematik“
1. Kritik der Begründung des Kruzifix-Beschlusses
b) Analogie Kreuz an der Wand – erzwungene Teilnahme an kultischen Handlungen
c) Subjektivierung des Neutralitätsprinzips
2. Widerspruch zwischen Kruzifix-Beschluß und Kopftuch-Urteil?
3. Fazit: Der Gewährleistungsgehalt des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 33 Abs. 3 GG, 136 Abs. 2 WRV
4. „Verfassungsnonkonforme“ Auslegung
5. Vermischung und Verwechselung von grundrechtlicher und demokratischer Legitimation
6. Schrankenvorbehaltlos gewährleistete Grundrechte haben keinen „Schutzbereich“, sondern einen Gewährleistungsgehalt
a) Das Selbstverständnis der Grundrechtsträger: hinsichtlich der schrankenvorbehaltlos gewährleisteten Grundrechte ein Scheinproblem
b) Kein Staatsabänderungsanspruch ohne Rekurs auf das demokratische Verfahren
III. Sonstige Probleme: Schächten, Schulbesuch, Sektenwarnung
a) Die ältere Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts
b) Begründung des Bundesverfassungsgerichts
d) Lösung der Schächtungsproblematik
e) Keine Bindungswirkung der Entscheidung; kein Bedarf nach „verfassungskonformer Auslegung“
3. Die Osho-Entscheidung (Sektenwarnung)
a) Aufbau der Entscheidung
aa) Richtiger Kern der Osho-Entscheidung
bb) Nochmals: Subjektivierung des Neutralitätsprinzips
cc) Subjektiviertes Neutralitätsprinzip als eigentlicher Gewährleistungsgehalt der Glaubens- und Gewissensfreiheit?
C. Der Begriff des Gewährleistungsgehalts aus systematischer und aus historisch-subjektiver Perspektive
I. Ausgangspunkte des Gewährleistungsgehaltsdenkens
1. „Sprayer von Zürich“: eine nichtprivilegierende „Einordnungstheorie“ der Kunstfreiheit
2. Nichtprivilegierende Theorien der Wissenschaftsfreiheit
II. Gewährleistungsgehalt und Primat der historisch-subjektiven Auslegung
3. Kritik der historisch-subjektiven Auslegung
III. Gewährleistungsgehalt als das Ergebnis systematischer Auslegung
2. Gewährleistungsgehalt als Ergebnis „abstrakter Abwägung“?
D. Der Gewährleistungsgehalt der religiös-weltanschaulichen Freiheitsrechte und der Gewissensfreiheit des Grundgesetzes
I. Rechtspolitische Vorüberlegungen
1. Rechtsstaat, Demokratiegebot, Akzeptanzerfordernis
2. Islamische Herausforderung
II. Das rechtstheoretische Konzept der schrankenvorbehaltlosen Grundrechte
Exkurs: Staatlichkeit und Integrationsaufgabe
III. Strukturparallele zur umweltrechtlichen Grundrechtslehre Murswieks
IV. Gewährleistungsgehalt der Glaubens- und Gewissensfreiheit
1. Gewissensfreiheit als systematisches Muttergrundrecht
a) Systematisch einheitliches Grundrecht
b) Dogmatische Anknüpfung an die im Grundgesetz vorfindlichen Einzelgewährleistungen
2. Die weltanschaulich-religiösen Freiheitsrechte
a) Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit
bb) Negative Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit?
aa) Bekenntnis im Sinne des Grundgesetzes bedeutet primär Konfession
bb) Bekenntnisfreiheit als Spezialfall der Meinungsfreiheit
(1) Die Bekenntnisfreiheit gewährleistet auch eine spezielle Handlungsfreiheit
(2) „Gewährleistungsschranken“ dieser kommunikativen Handlungsfreiheit
cc) Negative Bekenntnisfreiheit?
(b) Art. 136 Abs. 3 Satz 1 WRV als Schranke eines ungeschriebenen grundrechtsgleichen Rechts auf konfessionelle Auskunftsverweigerung
(2) Art. 7 Abs. 3 Satz 3 GG
c) Die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung als positivierte Schutzpflicht
d) Die negative Handlungsfreiheit aus Art. 136 Abs. 4 WRV
e) Religiöse Vereinigungsfreiheit
3. Die Freiheit des Gewissens („im engeren Sinne“)
a) Schutz des forum internum
b) Gewissensgeleitete Handlungsfreiheit?
c) Gewissensfreiheit als Verweigerungsrecht
aa) „Negative Freiheit“ im herkömmlichen Sinne?
bb) Allgemeines gewissensgeleitetes Verweigerungsrecht?
cc) Menschenwürdegeleitetes Verweigerungsrecht
E. Objektive Grundrechtsdimension
1. Rein abwehrrechtlicher Ansatz
b) Sonstige Vorschriften aus dem StGB
III. „Mittelbare Drittwirkung“
IV. Weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates
Personen- und Sachregister