Chapter
§ 1. Aufgabe, Ziel und Methode der Arbeit
1. Abschnitt: „Die Wohnung ist unverletzlich“, Art. 13 Abs. 1
§ 2. Wohnung im Sinne des Art. 13
§ 3. Die Unverletzlichkeit der Wohnung – Begriff,Verzichtbarkeit und Rechtsnatur des Grundrechts
I. Die Unverletzlichkeit – Begriff
II. „Unverletzlichkeit“ und Verzichtbarkeit der Wohnungsfreiheit
III. Rechtsnatur der Wohnungsfreiheit und die Grenzen ihrer Verzichtbarkeit
§ 4. Anspruch auf Wohnung
§ 5. Der Berechtigte der Wohnungsfreiheit
I. Abstrakte Grundrechtsberechtigung
II. Konkrete Grundrechtsberechtigung
§ 6. Der Verpflichtete der Wohnungsfreiheit
2. Abschnitt: Die Durchsuchungen des Art. 13 Abs. 2
§ 7. Abgrenzung zu anderen Eingriffen und Beschränkungen – Grundsatz
I. Durchsuchungen – Eingriffe und Beschränkungen
II. Beschränkung des Art 13 Abs. 2 auf strafprozessuale Durchsuchungen?
III. Methode zur Bestimmung des Durchsuchungsbegriffes
§ 8. Der Durchsuchungsbegriff in einfachen Gesetzen
I. Strafprozessuale Durchsuchungen
II. Die Durchsuchungen der Wehrdisziplinordnung, § 67, und der Bundesdisziplinarordnung, §§ 58,61,62
III. Die Durchsuchungen des Vereinsgesetzes, § 4
IV. Die Durchsuchungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen,§ 46 Abs. 4
V. Die Durchsuchungen nach § 758 der Zivilprozeßordnung und nach § 335 der Abgabenordnung
VI. Gemeinsame Merkmale der Durchsuchungen in einfachen Gesetzen
§ 9. Die Anforderungen des Art. 13 Abs. 2 an die Zulässigkeit von Durchsuchungen
I. Rechtsgrundlage für Durchsuchungen
1. Gesetz im formellen und materiellen Sinne
2. Materielle Anforderungen an das Gesetz
II. Die Anordnung der Durchsuchung
1. Allgemeines zur Bedeutung des Richtervorbehalts
2. Die richterliche Durchsuchungsanordnung
3. Die Durchsuchungsanordnung bei Gefahr im Verzug
III. Die Beachtung der gesetzlichen Durchsuchungsformen
§ 10. Der Begriff der Durchsuchung in Art. 13 Abs. 2
3. Abschnitt: Die Eingriffe und Beschränkungen des Art. 13 Abs. 3
§ 11. Die verfassungsunmittelbare Eingriffsermächtigung, Art. 13 Abs. 3 1. Alternative
I. Wann darf eingegriffen werden?
II. Gegen wen darf eingegriffen werden?
III. Wer darf eingreifen?
§ 12. Eingriffe und Beschränkungen auf Grund eines Gesetzes, Art. 13 Abs. 3 2. Alternative
I. Behebung der Raumnot, Bekämpfung von Seuchengefahr, Schutz gefährdeter Jugendlicher
II. Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
1. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
3. Öffentliche Sicherheit „und“/„oder“ Ordnung
III. Auf Grund eines Gesetzes
§ 13. Erscheinungsbild der Eingriffe nach Art. 13 Abs. 3
I. Die Eingriffe der 1. Alternative
II. Die Eingriffe der 2. Alternative
III. Die Eingriffe des Art. 13 Abs. 3 insgesamt
4. Abschnitt: Abschließende Interpretation des Art. 13
§ 14. Endgültige Abgrenzung der Durchsuchungen des Abs. 2 von den Eingriffen und Beschränkungen des Abs. 3
I. Die Überschneidungen bei den Absätzen 2 und 3 und die Möglichkeiten zu ihrer Lösung
II. Kriterien für die Abgrenzung der Durchsuchungen von den sonstigen Eingriffen und Beschränkungen
III. Endgültige Abgrenzung der „Durchsuchungen“ von den „Eingriffen und Beschränkungen im übrigen“
§ 15. Die verschiedenen Arten von Eingriffen in die Wohnungsfreiheit und die Schutzrichtung des Grundrechts
I. Der Zusammenhang von Eingriffsart und Schutzrichtung
II. Die zugelassenen und die denkbaren Eingriffe in die Wohnungsfreiheit
III. Die Überschneidungen von Art. 13 und Art. 14
1. Die Abwehr von Störungen, die durch das Betreten der Wohnung hervorgerufen werden
2. Dingliche Inanspruchnahme der Wohnung und Enteignung
3. Die Abwehr von Gebrauchsbeeinträchtigungen ohne Betreten der Wohnung
IV. Ergebnis: Die Schutzrichtung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
§ 16. Weitere Schranken der Wohnungsfreiheit
I. Die Schranke des Art. 17a Abs. 2
II. „Immanente Schranken“ aus dem Grundgedanken des Soweit-Satzes in Art. 2 Abs. 1
§ 17. Zuordnung einfachgesetzlicher Wohnungseingriffe zu den Schranken der Wohnungsfreiheit
I. Durchsuchungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2
II. Eingriffe und Beschränkungen im Sinne des Art. 13 Abs. 3
III . Unter Art 17a Abs. 2 fallende Eingriffe
§ 18. Die Praktikabilität des Art. 13