Systemdenken und Systembegriff in der Jurisprudenz, :entwickelt am Beispiel des deutschen Privatrechts. ( Schriften zur Rechtstheorie )

Publication subTitle :entwickelt am Beispiel des deutschen Privatrechts.

Publication series :Schriften zur Rechtstheorie

Author: Canaris   Claus-Wilhelm  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2014

E-ISBN: 9783428453122

P-ISBN(Paperback): 9783428053124

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Chapter

Vorwort zur 2. Auflage

Vorwort zur 1. Auflage

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Die Funktion des Systemgedankens in der Jurisprudenz

I. Die Merkmale der Ordnung und Einheit als Charakteristika des allgemeinen Systembegriffs

II. Die wertungsmäßige Folgerichtigkeit und innere Einheit der Rechtsordnung als Grundlage des juristischen Systems

1. Folgerichtigkeit und Einheit als wissenschaftstheoretische und hermeneutische Prämissen

2. Folgerichtigkeit und Einheit als Emanationen und Postulate der Rechtsidee

§ 2 Der Begriff des Systems

I. Systembegriffe, die sich nicht aus dem Gedanken der wertungsmäßigen Folgerichtigkeit und inneren Einheit der Rechtsordnung rechtfertigen lassen

1. Das „äußere" System

2. Das System „reiner Grundbegriffe"

3. Das formal-logische System

a) Das logische System der Begriffsjurisprudenz

b) Das axiomatisch-deduktive System i. S. der Logistik

4. Das System als Problemzusammenhang

a) Der Systembegriff Max Salomons

b) Die Konzeption Fritz von Hippels

5. Das System der Lebensverhältnisse

6. Das „System von Konfliktsentscheidungen" i. S. Hecks und der Interessenjurisprudenz

a) Die Stellung der lnteressenjurisprudenz zum Gedanken der Einheit des Rechts

b) Die Schwächen des Systembegriffs der lnteressenjurisprudenz

II. Die Entwicklung des Systembegriffs aus dem Gedanken der wertungsmäßigen Folgerichtigkeit und inneren Einheit der Rechtsordnung

1. Das System als axiologische oder teleologische Ordnung

2. Das System als Ordnung „allgemeiner Rechtsprinzipien"

a) Die Vorzüge der „allgemeinen Rechtsprinzipien" bei der Systembildung gegenüber Normen, Begriffen, Rechtsinstituten und Werten

b) Die Funktionsweise der „allgemeinen Rechtsprinzipien" bei der Systembildung

c) Die Unterschiede der „allgemeinen Rechtsprinzipien" gegenüber den Axiomen

§ 3 Die Offenheit des Systems

I. Die Offenheit des „wissenschaftlichen Systems" als Unabgeschlossenheit der wissenschaftlichen Erkenntnis

II. Die Offenheit des „objektiven Systems" als Wandelbarkeit der Grundwertungen der Rechtsordnung

III. Die Bedeutung der Offenheit des Systems für die Möglichkeiten von Systemdenken und Systembildung in der Jurisprudenz

IV. Die Voraussetzungen von System Wandlungen und das Verhältnis zwischen Wandlungen des „objektiven" und Wandlungen des „wissenschaftlichen" Systems

1. Wandlungen des ,,objektiven" Systems

2. Wandlungen des „wissenschaftlichen" Systems

§ 4 Die Beweglichkeit des Systems

I. Die Merkmale des „beweglichen Systems" i. S. Wilburgs

II. Bewegliches System und allgemeiner Systembegriff

III. Bewegliches System und geltendes Recht

1. Der grundsätzliche Vorrang unbeweglicher Systemteile

2. Die Existenz beweglicher Systemteile

IV. Die legislatorische und methodologische Bedeutung des beweglichen Systems

1. Das bewegliche System und die Forderung nach stärkerer Differenzierung

2. Bewegliches System und Generalklausel

3. Die Zwischenstellung des beweglichen Systems zwischen Generalklausel und festem Tatbestand und die Notwendigkeit einer Verbindung dieser drei Gestaltungsmöglichkeiten

§ 5 System und Rechtsgewinnung

I. Systematische Einordnung und Aufdeckung des teleologischen Gehalts

1. Die „systematische Auslegung"

2. Die Ausfüllung von Lücken aus dem System

II. Die Bedeutung des Systems für die Wahrung der wertungsmäßigen Einheit und Folgerichtigkeit bei der Rechtsfortbildung

1. Die Vermeidung von Wertungswidersprüchen

2. Die Feststellung von Lücken

III. Der Wertungsgehalt gesetzlicher Konstruktionen

IV. Die Schranken der Rechtsgewinnung aus dem System

1. Die Notwendigkeit teleologischer Kontrolle

2. Die Möglichkeit einer Fortbildung des Systems

3. Systemrichtigkeit und materiale Gerechtigkeit

4. Die Grenzen der Systembildung als Grenzen der Rechtsgewinnung aus dem System

§ 6 Die Grenzen der Systembildung

I. Systembrüche

1. Systembrüche als Wertungs- und Prinzipienwidersprüche

2. Abgrenzung der Wertungs- und Prinzipienwidersprüche

a) gegenüber den Wertungsdifferenzierungen

b) gegenüber den immanenten Schranken eines Prinzips

c) gegenüber der Prinzipienkombination

d) gegenüber den Prinzipiengegensätzen

3. Die Möglichkeiten zur Vermeidung von Wertungs- und Prinzipienwidersprüchen im Wege der Rechtsfortbildung

a) Die Möglichkeiten der systematischen Auslegung

b) Die Möglichkeiten der systematischen Lückenergänzung

c) Die Grenzen der Beseitigung von Wertungs- und Prinzipienwidersprüchen im Wege der Rechtsfortbildung

4. Die Problematik der Verbindlichkeit systemwidriger Normen und der Bindung des Gesetzgebers an den Systemgedanken

a) Die Lösung mit Hilfe der Annahme einer „Kollisionslücke"

b) Die Lösung mit Hilfe des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes

5. Die Bedeutung der verbleibenden Systembrüche für die Möglichkeiten von Systemdenken und Systembildung in der Jurisprudenz

II. Systemfremde Normen

1. Systemfremde Normen als Verstoß gegen den Gedanken der Einheit der Rechtsordnung

2. Auslegung und Gültigkeit systemfremder Normen

III. Systemlücken

1. Systemlücken als Wertungslücken

2. Systemlücken als Einbruchstellen nicht-systemorientierter Denkweisen

§ 7 Systemdenken und Topik

I. Zur Charakterisierung der Topik

1. Topik und Problemdenken

2. Topik und Prämissenlegitimation durch „ένδοξα" oder „common sense"

II. Die Bedeutung der Topik für die Jurisprudenz

1. Grundsätzliche Kritik der Topik

a) Die Unbrauchbarkeit des „rhetorischen" Zweiges der Topik

b) Das Versagen der Topik gegenüber dem juristischen Geltungs- und Verbindlichkeitsproblem

c) Die Topik als Lehre vom richtigen Handeln und die Jurisprudenz als Wissenschaft vom richtigen Verstehen

2. Verbleibende Möglichkeiten für die Topik

a) Die Topik als Notbehelf bei Fehlen hinreichender gesetzlicher Wertungen, insbesondere in Lückenfällen

b) Die Topik als funktionsgerechtes Verfahren bei gesetzlicher Bezugnahme auf den „common sense" und bei Billigkeitsentscheidungen

3. Die wechselseitige Ergänzung und Durchdringung systematischen und topischen Denkens

§ 8 Thesen

Literaturverzeichnis

Sachregister

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