Chapter
Einleitung: Beale, Savigny und die Jurisprudenz als Wissenschaft
Erster Teil: Hintergrund: Kontinentaleuropäisches Rechtsdenken im Common Law bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
A. Lehre: Civil Law als romanistische Dogmatik
Β. Methode: Naturrecht und systematische Jurisprudenz
C. Kultur: Die romanistische Rechtstradition als Bildungsideal und Politik
Zweiter Teil: Blütezeit: Historische Schule und Rechtswissenschaft in der „klassischen Ära" des amerikanischen Rechts 1860-1920
Übermittlung: Wege deutscher Ideen ins anglo-amerikanische Rechtsdenken
2. Anglo-Amerikanische Studenten an deutschen Universitäten
3. Wissenschaftlicher Austausch
A. Die historische Schule als Rechtslehre: Savigny und das anglo-amerikanische Rechtsdenken
I. Das Recht als Ausdruck des Volksgeistes
1. Variationen des Volksgeist-Themas
2. Von Ursprung und Geist des Common Law
II. Der Gewohnheitscharakter des Rechts
1. Das Common Law als „Body of Custom"
2. Gewohnheit als Sicherheits- und Richtigkeitsgarantie
III. Geschichtliche Entwicklung und organisches Wachstum
1. Die Geschichtlichkeit des Rechts
3. Evolution und Fortschritt
B. Die historische Schule als Methode: Faszination und Verheißung der geschichtlichen Rechtswissenschaft
I. Das historische Element: Theorie und Praxis der geschichtlichen Erforschung des Rechts
1. Die Jurisprudenz als geschichtliche Rechtswissenschaft
2. Die deutsche Forschung als Maß aller Dinge
3. Anglo-amerikanische Sonderwege und Eigenarten
II. Das systematische Element: Rechtswissenschaft als Ordnung der Begriffe
1. Die Suche nach Ordnung
2. Das Common Law als Jurisprudenz der Begriffe
3. Die Systematisierung des anglo-amerikanischen Rechts
4. Der Kampf ums Common Law
III. Die Verbindung von Geschichte und System: Positivismus und Idealismus in historischer Schule und Legal Science
1. Geschichtliche Wirklichkeit und ideale Ordnung
2. Individuelle Willkür und kollektives Bewußtsein
3. Bewährung und Grenzen der klassischen Rechtswissenschaft
C. Die historische Schule als Kultur: Rechtswissenschaft im Felde beruflicher und politischer Interessen
I. Status: Der Common Lawyer als Akademiker
1. Die Wende zur akademischen Juristenausbildung
2. Die neuen Rechtsprofessoren
3. Das Beharren der praktischen Tradition
II. Kompetenz: Wissenschaftler gegen Gesetzgeber
1. Der Streit um die Kodifizierung des Rechts
2. Common Law und moderne Gesetzgebung
3. Die Führungsrolle der wissenschaftlichen Juristen
III. Politik: Konservatismus, Liberalismus und Demokratie
1. Die historische Rechtswissenschaft als Konservatismus
2. Legal Science und Laissez Faire
3. Die Kontinuität und Neutralität des Rechts
4. Klassischer Rechtsbegriff und moderne Demokratie
Zur Überlegung: Die historische Schule als Bindeglied zwischen Civil Law und Common Law
Dritter Teil: Niedergang: Die Abwendung von historischer Schule und klassischer Rechtswissenschaft in Amerika
A. Rechtslehre: Vom organisch-logischen zum soziologischen Rechtsbegriff
B. Methode: Von der Jurisprudenz der Begriffe zu Sociological Jurisprudence und Legal Realism
C. Kultur: Die deutsche Rechtswissenschaft und das Kaiserreich
Schluß: Eine gescheiterte Rezeption?
Biographischer Anhang: Kurzbiographien der wichtigsten erwähnten anglo-amerikanischen Rechtsgelehrten und Historiker