Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht :Zugleich ein Beitrag zur Enstehungsgeschichte des BGB. ( Schriften zum Bürgerlichen Recht )

Publication subTitle :Zugleich ein Beitrag zur Enstehungsgeschichte des BGB.

Publication series :Schriften zum Bürgerlichen Recht

Author: Finkenauer   Thomas  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2015

E-ISBN: 9783428501380

P-ISBN(Paperback): 9783428101382

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Das Grundbuch gewährleistet, daß die in ihm verzeichneten Rechte mit der Zeit nicht ungewiß werden. § 902 knüpft daher an die Eintragung des Berechtigten die Folge, daß seine Ansprüche nicht verjähren. Ist der Eigentümer jedoch nicht eingetragen, verjährt sein Herausgabeanspruch nach 30 Jahren. Hiernach kann er zudem den Berichtigungsanspruch entgegen § 898 nicht mehr geltend machen, was sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt. Nach 30 Jahren wird das Eigentumsrecht also dauerhaft von den Rechtsverwirklichungsansprüchen getrennt, es kommt zu einem "dominium sine re": Der Besitzer ist gegen Herausgabeansprüche auch der Rechtsnachfolger des Eigentümers geschützt, darf die Nutzungen behalten und ist schadensersatzberechtigt. Ihm fehlt allein die formale Stellung als Eigentümer. Der Gesetzgeber suchte, eine solche rechtlich wie wirtschaftlich sinnlose Erscheinung mittels der Tabularersitzung gemäß § 900 zu verhindern, was jedoch nicht umfassend gelang. Zudem versagt das in § 927 vorgesehene Aufgebotsverfahren gerade in seinem Hauptanwendungsfall, in welchem dem Käufer das Grundstück zwar übergeben, aber nicht übereignet wurde. Denn auch nach Verjährung des Verschaffungsanspruchs besteht sein Besitzrecht fort, so daß weder er Eigentum noch der Eigentümer Besitz erlangen kann. Dennoch soll der Eigentümer sein "Eigentumsrecht" anmelden und so den Eigentumserwerb des Besitzers hindern können. Um die vom Gesetz nicht geregelten Fälle eines "dominium sine re" zu lösen, wird von einem Aneignungsrecht des Besitzers ausgegangen, das dieser mit der Entstehung einer solchen Erscheinung erhält. Von da an ist er umfassend, auch gegenüber dem Eigentümer, geschützt. Er kann analog § 927 dessen Ausschluß betreiben, ohne Rücksicht darauf, ob jener noch eingetragen ist oder sein "Recht" anmeldet. Eine Verwirkung von Herausgabe- und Berichtigungsanspruch ist abzulehnen. Sie hat das sinnlose "dominium sine re" erst zur Folge, das der Gesetzgeber mit guten Gründen vermeiden wollte. Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle sind auf andere, gesetzeskonforme Art zu lösen.

Chapter

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Teil: Die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über Grundeigentum und Zeitablauf

§ 1: Einführung

I. Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte

II. Methodische Vorüberlegungen

§ 2: Die Entwürfe Johows und Gebhards zum Sachenrecht und zum Allgemeinen Teil

I. Johows Teilentwurf eines Sachenrechts

1. Die Voraussetzungen

a) Das Grundbuchsystem

b) Die Ablehnung des Prinzips der formalen Rechtskraft

c) Der Berichtigungsanspruch

2. Die Verjährbarkeit der dinglichen Ansprüche

3. Die Ablehnung der Ersitzung

a) Die Ersitzung durch den Bucheigentümer

b) Die Ersitzung gegen das Grundbuch

c) Die Ersitzung gegen den nicht eingetragenen Eigentümer

d) Die Ersitzung nicht eingetragener Grundstücke

4. Das Aufgebotsverfahren

II. Gebhards Teilentwurf eines Allgemeinen Teils

1. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche

2. Die unvordenkliche Verjährung

§ 3: Die 1. BGB-Kommission

I. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche

II. Die Ablehnung der Ersitzung

III. Das Aufgebotsverfahren

§ 4: Die Kritik am 1. Entwurf

I. Die Entstehung eines dominium sine re

II. Die Ersitzung von Grundeigentum

III. Das Aufgebotsverfahren

§ 5: Die 2. BGB-Kommission

I. Die Verjährbarkeit dinglicher Ansprüche

1. Die Verjährung dinglicher Ansprüche im allgemeinen

2. Die Sicherung eingetragener Rechte

3. Der Berichtigungsanspruch und sein Verhältnis zum Herausgabeanspruch

Exkurs: Die Redaktionskommission der 2. Kommission

1. Die Zusammensetzung

2. Die Aufgaben

II. Die Tabularersitzung

III. Das Aufgebotsverfahren

§ 6: Zusammenfassung

2. Teil: Dogmatischer Teil

1. Abschnitt: Das dominium sine re aufgrund Verjährung

§ 7: Die Verjährung des Herausgabe- und Berichtigungsanspruchs

I. Die Verjährung des Herausgabeanspruchs

1. Die vermeintliche Unverjährbarkeit des Herausgabeanspruchs

2. Die Reichweite des § 902 Abs. 1 S. 1 BGB

II. Die Verjährbarkeit des Berichtigungsanspruchs

§ 8: Die Tabularersitzung

I. Zwecke und Bedeutung der Tabularersitzung

II. Die Voraussetzungen im einzelnen

1. Die Eintragung, insbesondere die Doppelbuchung

2. Der Eigenbesitz

3. Der Zeitablauf

4. Die Rechtsnachfolge

5. Die Beweislast

6. Die ersitzbaren Rechte

7. Die Ersitzungsfähigkeit

III. Die Wirkung der Tabularersitzung

IV. Die Verfassungsmäßigkeit der Tabularersitzung

1. Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers

2. Eingriff

3. Enteignung

4. Inhalts-und Schrankenbestimmung

5. Der Fiskus als Erwerber

§ 9: Das Aufgebotsverfahren

I. Zwecke und Bedeutung des Aufgebotsverfahrens

II. Die Voraussetzungen im einzelnen

1. Der Eigenbesitz

2. Die verschiedenen Aufgebotsfälle

a) Das Aufgebot gemäß § 927 Abs. 1 S. 1 BGB

b) Das Aufgebot gemäß § 927 Abs. 1 S. 3 BGB

III. Das Ausschlußurteil und seine Wirkung

IV. Das Aneignungsrecht an Grundstücken

V. Die Eintragung

VI. Die aufgebotsfähigen Rechte

VII. Kritik

§ 10: Das dominium sine re: Probleme und vermeintliche Restwirksamkeit

I. Einführung

Exkurs: Die Verjährung von dinglichem und obligatorischem Herausgabeanspruch

II. Die Restwirksamkeit des dominium sine re nach Verjährung der Vindikation

1. Die Rechtsstellung des Besitzers

a) Herausgabeansprüche

b) Nutzungsherausgabe

c) Schadensersatzansprüche

2. Die Rechtsstellung des Eigentümers

a) Die Wiedererlangung des Besitzes

b) Der Grundbuchberichtigungsanspruch

c) Der Erlös aus einer Veräußerung des Grundstücks

d) Sonstige Eigentümerbefugnisse

III. Die Restwirksamkeit des dominium sine re nach Verjährung des Verschaffungsanspruchs bei gleichzeitiger exceptio rei venditae et traditae

IV. Zusammenfassung

§ 11: Die Auflösung des dominium sine re an Grundstück

I. Vorüberlegung: Das dominium sine re an beweglichen Sachen

II. Das dominium sine re an Grundstück

III. Das Aneignungsrecht des Eigenbesitzers

2. Abschnitt: Das dominium sine re aufgrund Verwirkung

§ 12: Die Verwirkbarkeit von Herausgabe- und Berichtigungsanspruch

I. Die Fälle

II. Die Anwendbarkeit des § 242 BGB im Sachenrecht

III. Die Unverjährbarkeit des Berichtigungsanspruchs

IV. Venire contra factum proprium und Verwirkung als Willenserklärung

V. Eine ergebnisorientierte Betrachtung

3. Abschnitt: Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Sachregister

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