Archivrecht :Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. ( Schriften zum Öffentlichen Recht )

Publication subTitle :Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG.

Publication series :Schriften zum Öffentlichen Recht

Author: Manegold   Bartholomäus  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2013

E-ISBN: 9783428503223

P-ISBN(Paperback): 9783428103225

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformdiskussion zurückgeht, wird die Frage eines in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgten Rechts auf Archivzugang des historischen Forschers diskutiert. Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich "ihrer" Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer "Hilfsanstalten" steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für "Personen der Zeitgeschichte". Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz.

Chapter

Inhaltsverzeichnis

1. Teil: Zur Entstehung des wissenschaftlichen Archivwesens

1. Kapitel: Archive und Geschichtswissenschaft

ÿþI. Begriff und Anfänge des Archivwesens

1. Die unterschiedlichen Archivbegriffe

ÿþ2. Anfänge des öffentlichen Archivwesens

ÿþII. Die Entstehung der historischen Funktion und die Öffnung der Archive in Frankreich und Deutschland

1. Das historische „ius archivi" und die Beschränkung des Archivzugangs

ÿþ2. Die Öffnung der Archive in Frankreich: Das Gesetz vom 7. Messidor des Jahres II (25. Juni 1794)

ÿþ3. Die Reformdiskussion in Preußen: Hardenbergs unvollendeter Versuch einer umfassenden Öffnung der Archive für die historische Forschung

ÿþa) Stellungnahmen der preußischen Akademie der Wissenschaften von 1819 und 1821 zur Archivbenutzung

ÿþb) Die erste Ankündigung freier öffentlicher Nutzung von staatlichen Archiven

ÿþ4. Die historische Legitimationsfunktion öffentlicher Archive

ÿþIII. Zur Bedeutung der Archive für Geschichte und Geschichtswissenschaft

ÿþ1. Die öffentliche Funktion der Geschichtswissenschaft

ÿþ2. Die Entstehung der Geschichtswissenschaften als Bedingung und Folge eines öffentlichen Archivwesens

3. Bedeutung öffentlicher Archive für die „Zeitgeschichte"

IV. Zusammenfassung

ÿþ2. Teil: Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Archivwesen

ÿþ2. Kapitel: Organisationsrechtliche Rahmenbestimmungen des Grundgesetzes für ein öffentliches Archivwesen

ÿþA. Einrichtung und Unterhalt öffentlicher Archive als Ableitung verfassungsrechtlicher Leitprinzipien und Staatsaufgaben

I. Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)

ÿþ1. Pflicht zu Einrichtung und Unterhalt öffentlicher Archive

ÿþ2. Neutralität der Archive

ÿþa) Rechtsstaatliche Neutralität als verfassungsrechtlich gebotenes Prinzip für die archivarische Tätigkeit (Bewertung, Kassation)

ÿþb) Rechtsstaatliche Neutralität als verfassungsrechtliche Vorgabe für die organisationsrechtliche Stellung der Archive

II. Demokratieprinzip

III. Normativer Gehalt eines Kulturstaatsgebots?

B. Organisationsrechtliche Vorgaben der Grundrechte

I. Die objektiv-institutionellrechtliche Dimension des Art. 5 Abs. 3 GG

ÿþ1. Sicherung der Voraussetzungen freier historischer Forschung durch den Unterhalt öffentlicher Archive

ÿþ2. Pflicht öffentlicher Stellen zu Anbietung und Archivierung

ÿþ3. Weisungsunabhängigkeit und Selbständigkeit der Archive

ÿþII. Das öffentliche Archivwesen als Element einer grundrechtlich vorgegebenen  Kommunikationsverfassung"

III. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

1. Funktion des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung

a) Schutzbereich und Schranken

b) Datenschutzrechtlicher Gesetzesvorbehalt

2. Archivierung als Eingriff

a) Archivierung als Vorratsspeicherung

ÿþb) Archive als eigenständige Stellen

ÿþ3. Archivierung als Datenschutzmaßnahme (Löschungssurrogat)

ÿþa) Regelungsdichte der Archivierungsermächtigungen

ÿþb) Abschottung durch organisationsrechtliche Verselbständigung öffentlicher Archive

c) Archivierung rechtswidrig erhobener Daten

ÿþIV. Einrichtung des Bundesarchivs als rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts?

V. Zusammenfassung

3. Kapitel: Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers aus Art. 5 Abs. 3 GG

A. Der Schutzbereich historischer Forschungsfreiheit

I. Der Standpunkt der Rechtsprechung zum Archivzugang

ÿþ1. VGH München vom 13.02.1985 zur Archivbenutzungsordnung des Stadtarchivs Passau

2. OVG Koblenz vom 27.10.1982 zum Antrag auf Nutzung von Archiv gut des Bundesarchivs

ÿþII. Vorfrage: Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG als gegenüber Art. 5 Abs. 3 GG vorrangiges Spezialgrundrecht bei  staatlichen Informationen" (Sperrwirkung)?

1. Kein Archivzugangsrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG

ÿþ2. Kein Vorrang von Art. 5 Abs. 1 GG gegenüber Art. 5 Abs. 3 GG

III. Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers als Rechtsfolge der objektivrechtlichen Dimension des Art. 5 Abs. 3 GG

1. Archivzugangsanspruch des Forschers als „Informationsanspruch" aufgrund staatlichen „Informationsmonopols" ?

a) Rechtsprechung zum Monopolargument

ÿþb) Prämissen des  Monopolarguments"

2. „Originäre" subjektive Ermessensnorm aus Art. 5 Abs. 3 GG?

ÿþIV. Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 S. 1 2. Alt. GG und die Nutzung öffentlichen Archivguts

1. Die Schutzbereichsdefinition der Forschungsfreiheit des BVerfG

ÿþ2. Wissenschaftliche Forschung mit öffentlichem Archivgut und Forschungsfreiheit

ÿþa) Persönlicher Schutzbereich der Forschungsfreiheit

b) Forschungsfreiheit der Archivare

ÿþc) Wissenschaftliche Archivrecherche als bloße  Vorarbeit"?

d) Die Eigengesetzlichkeit der Geschichtswissenschaft und ihrer spezifischen Methoden

ÿþe)  Keine Sonderrolle des Staats" als Forschungsobjekt

f) Die Freiheit der Anwendung historischer Methoden

3. Juristische Forschung und der Zugang zu Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsvorschriften, etc

4. Zwischenergebnis

V. Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers als Rechtsfolge der abwehrrechtlichen Dimension des Art. 5 Abs. 3 S. 1 2. Alt GG

ÿþ1. Prämissen der herrschenden Meinung

ÿþ2. Archivzugang als Ausübung positiv-verfaßter, realer Freiheit

ÿþ3. Die Archivnutzung als gestuftes Teilhabe-/Freiheitsverhältnis

ÿþ4. Schutzbereichsabhängiger Eingriffsabwehrbegriff für die wissenschaftliche Forschungsfreiheit

5. Inhalt des Abwehrrechts aus Art. 5 Abs. 5 GG: Anspruch auf Beseitigung der forschungsverhindernden Verbotswirkungen durch Zulassung zur Archivgutnutzung

ÿþVI. Vergleich zu Frankreich: Das Archivzugangsrecht als  garantie fondamentale accordee aux citoyens pour Pexercice des libertes publiques" nach französischem Verfassungsrecht

VII. Ergebnis und organisationsrechtliche Bedeutung

B. Die Schranken des Archivzugangsrechts

I. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

ÿþ1. Das Verhältnis von Art. 5 Abs. 3 GG zu Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG

2. Sachliche Schutzbereichsgrenzen

a) Faktische Anonymisierung

ÿþb) Einverständnis

ÿþc) Bagatelldaten ohne Relevanz für die Handlungs- oder Entschlußfreiheit

d) Zwischenergebnis

3. Zeitliche Schutzbereichsgrenzen. „Postmortaler Persönlichkeitsschutz"?

a) Das Autonomieprinzip als zeitliche Begrenzung

b) Kein postmortaler Erwartungsschutz

ÿþc) Kein Schutz  des Andenkens des Verstorbenen"

ÿþ4. Postmortale Datenrestriktion aufgrund des Menschenwürdesatzes des Art. 1 Abs. 1 GG

5. Konsequenzen flir die Archivgesetzgebung

ÿþa) Beschränkung des postmortalen Geheimnisschutzes auf die Dimension objektivrechtlicher Schutzpflichten

ÿþb) Verbot unverkürzbarer Sperrfristen und starrer Schranken

ÿþc) Abwägungskriterien

ÿþd) Verfassungskonforme Auslegung der allgemeinen archivgesetzlichen Sperrfrist und der besonderen Sperrfrist für personenbezogenes Archivgut

II. Art. 20 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG als Schranke des Art. 5 Abs. 3 GG

1. Begrenzungstauglicher Charakter von Art. 20, Art. 79 Abs. 3 GG

2. Geheimhaltung als Konkretisierung der Verfassungsprinzipien des Art. 20 GG

ÿþa) Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

b) Organisationsgewalt, Verantwortlichkeit der Exekutive

ÿþc) Äußere und innere Sicherheit des Staates

III. Zusammenfassung

3. Teil: Archivverwaltungsrecht

4. Kapitel: Allgemeiner Teil

A. Entstehung des Bundesarchivgesetzes

ÿþI. Erforderlichkeit von Archivierungsermächtigungen

1. Rechtslage vor Inkrafttreten der Archivgesetze

ÿþ2. Erste Stellungnahmen zur Frage eines  Archivrechts"

3. Zur Archivierung untaugliche Bestimmungen

ÿþ4. Anstoß zur Archivgesetzgebung in Bund und Ländern

II. Regelungstechnik

1. Qualifizierte und einfache Geheimhaltungsgebote

2. Beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Länder im Bereich der „Geheimhaltung"

ÿþ3. Archivgesetze oder spezialgesetzliche Öffnungsklauseln

ÿþIII. Bundeskompetenzen für das Archivwesen

1. Ausgangssituation

2. Art. 74 Nr. 13 GG. Konkurrierende Bundesgesetzgebungskompetenz für die „Förderung der Forschung"

3. Annexkompetenzen zu Art. 74 Nr. 13 GG

ÿþ4. Summe der Annexkompetenzen zu den übrigen ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

5. Art. 74 Nr. 5 GG a.F.?

ÿþ6. Ergänzende ungeschriebene Bundesgesetzgebungskompetenzen?

7. Ergebnis

ÿþIV. Ländergesetzgebungskompetenz

V. Die parlamentarische Diskussion zum Bundesarchivgesetz

ÿþ1. Politischer Konsens über die Stärkung der Stellung der Archive

2. Gesetzliche Ausgestaltung des Archivbenutzungsanspruchs

ÿþ3. Das Dilemma archivgesetzlicher Anbletungspflichten und Anbietungsfristen für Unterlagen der Exekutive

ÿþ4. Schwerpunkte der Sachverständigenanhörung im Innenausschuß des Bundestages

ÿþa) Garantie  archivarischen Ermessens". Bewertungsmonopol der Archive?

ÿþb) Bedeutung von Individualdaten: Anonymisierung als  Geschichtsfälschung"

ÿþc) Anonymisierung und Benutzungseinschränkungen als  funktionale Äquivalente"

ÿþd) Datenabschottung durch organisatorische und funktionale Verselbständigung des Archivs

ÿþVI. Verabschiedung, Gesetzesänderungen, Verhältnis des BArchG zu BDSG, StUG

VII. Zusammenfassung

B. Archivrechtliche Begriffe

I. Archivfachliche Gesetzesbegriffe

1. Archivgut

2. Archivierung

ÿþ3. Erschließung

4. Weitere staatliche Archivaufgaben: Abschottung, etc

ÿþ5. Archivwürdigkeit

6. Bewertungskompetenz

7. Zwischen- und Auftragsarchivierung

ÿþII. Öffentliche Archive als freiheitssichernde Anstalten

1. Institutionelle Definition des Staatsarchivs

a) Problematik des Anstaltsbegriffs

b) Neuere Anstaltstypen

ÿþc) Freiheitssichernde Funktion und organrechtliche Verselbständigung

2. Organisatorischer Aufbau

ÿþIII. Weitere Arten öffentlicher Archive

1. Staatliche Sonderarchive

a) Parlamentsarchive

ÿþb) Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes

2. Kommunalarchive

ÿþ3. Archive der Kirchen, Rundfunkanstalten, Universitäten, öffentlichen Unternehmen

4. Archive der politischen Parteien

ÿþIV. Öffentlicher Archivar im höheren Archivdienst

ÿþ5. Kapitel: Die Entstehung von öffentlichem Archivgut

ÿþA. Die Anbietungs- und Übergabepflicht aller öffentlichen Stellen

I. Adressaten der Anbietungs- und Abgabepflicht

1. Bundeskanzler und Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen, politische Spitzenbeamte

a) Exekutivmitglieder als abgabepflichtige Stellen

ÿþb) Umfang der Abgabepflicht: Vermutung für die öffentliche Funktion.  Privatdienstliche" Schreibe

ÿþ2. Vergleich zu Frankreich (versement des papiers lies ä Vexercice d'une fonction politique

ÿþ3. Sicherheitsbehörden: MAD, BND, BKA etc.

ÿþ4. Beamtenrechtliche Bedeutung der Archivierungspflicht. Problem der eigenmächtigen Archivierung des weisungsgebundenen Beamten

ÿþ5. Berechtigte Stellen. § 2 Abs. 3 BArchG und Landesarchivgesetze

ÿþII. Übernahmeverfahren. Zeitliche Vorgaben für die Anbietungspflicht

ÿþ1. Optionsrecht der Archive, Übernahmefristen

a) Massenunterlagen

ÿþb) Normierte Übernahmeverfahren

ÿþ2. 30jährige Regelfrist für die Vermutung der Aufgabenerledigung

3. Fristbeginn

ÿþ4. Bedeutung des § 5 Abs. 8 BArchG für die Durchsetzung der Anbietungspflicht

III. Rechtsnatur der Anbietungspflicht

ÿþ1. Kein subjektiv-öffentliches Recht

2. Organrecht

a) Staatsdistanz

b) Besondere Zuordnung

IV. Strafrechtliche Sanktionen

V. Zusammenfassung

ÿþB. Umfang und Grenzen der Anbletungspflicht. Übergabeermächtigungen

I. Archivierung personenbezogener Unterlagen

ÿþ1. Archivierung als datenschutzrechtliches Löschungssurrogat

ÿþ2. Archivierung von unzulässig erhobenen Unterlagen

ÿþa) Ausdrückliche Ausnahmen von der Anbletungspflicht für unzulässig erhobene Daten nach den Landesarchivgesetzen

ÿþb) Vorrang der archivarischen Bewertung und Archivierung nach BArchG und LArchG Baden-Württemberg?

II. Archivierung von Unterlagen, die Geheimhaltungsvorschriften unterliegen

ÿþ1.  Lockerung" spezieller, bundesgesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften durch § 2 Abs. 4 Nr. 1 und §§ 8, 10 BArchG

a) Steuergeheimnis

ÿþb) Sozialgeheimnis § 71 Abs. 1 S. 3, § 84 Abs. 6 SGB X i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 BArchG

ÿþc) § 32 Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 9 Kreditwesengesetz

ÿþ2. Bundesgesetzliche Vorratsregelung in § 2 Abs. 4 Nr. 2 und § 11 BArchG

ÿþa) Normative Funktion des § 2 Abs. 4 Nr. 2 BArchG

ÿþb) Generalklausel statt Einzelaufzählung

3. Generalklauseln zur Geheimhaltungslockerung in den Landesarchivgesetzen

4. Verzicht auf Generalklauseln zur Geheimhaltungslockerung in den Landesarchivgesetzen von Berlin und Niedersachsen

ÿþ5. Stellungnahme: Deklaratorische Funktion des § 2 Abs. 4 Nr. 2 BArchG und der entsprechenden Landesbestimmungen. Vorrang der Anbietungspflicht

ÿþ6. Gegenüber dem BArchG vorrangige spezialgesetzliche bundesrechtliche Geheimhaltungsgebote

ÿþa) § 61 Personenstandsgesetz

ÿþb) Gesetze über die Geheimdienste

ÿþc) Bundeswahlordnung, Bundesstatistikgesetz, Volkszählungsgesetz, Personalausweis- und Paßgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz, § 80 Abs. 2 AusländerG

ÿþIII. Archivierung von Verschlußsachen

ÿþ1. Funktion der Verschlußsacheneinstufung und ihre normative Bedeutung für die Archivierung

ÿþ2. Die Anbietung und Abgabe von Verschlußsachen

a) VS des Bundes im Geheimarchiv des Bundesarchivs

ÿþb) VS der Länder

ÿþ3. Verstoß der Aussonderungsbekanntmachung-VS der Bayrischen Staatsregierung vom 12. Januar 1993 gegen Art. 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 LArchG Bayern

ÿþIV. Verhältnis der Archivierung zu  materiellen" Berufsgeheimnissen i.S.d. § 203 StGB

1. Strafrechtliche Rechtfertigungsfunktion der Landesarchivgesetze

ÿþ2. Strafrechtliche Funktion von § 2 Abs. 4 S. 2, § 2 Abs. 7 und § 9 BArchG: Verlängerung der Berufsgeheimnisse in das Bundesarchiv

V. Zusammenfassung

ÿþC. Archivierung von nicht-öffentlichen Unterlagen privaten Ursprungs. Deposital- und Ergänzungsarchivgut

ÿþ1. Ermächtigung zur Archivierung privater Unterlagen

2. Datenschutzrechtlicher Gesetzesvorbehalt und Archivierung privater Unterlagen

6. Kapitel: Das Recht auf Archivbenutzung

A. Archivbenutzungsanspruch und allgemeine Sperrfrist

ÿþI. Gesetzliche Garantie der Archivöffentlichkeit

ÿþ1.  Jedermann-Anspruch"

2. Benutzungsordnungen

ÿþ3. Verhältnis des BArchG zu landesarchivgesetzlichen Benutzungsregelungen

II. Verfahrensfragen

1. Glaubhaftmachen eines berechtigten Interesses

2. Nutzung zum Zwecke der Rechtsverfolgung

3. Mehrere Antragsteller, Sammelanträge

III. Allgemeine Sperrfrist

1. Abgrenzung zu Benutzungsgrenzjahren

2. Regelsperrfrist von 10 oder 30 Jahren

ÿþ3. Geltungsausnahmen: Publizitätsklauseln und DDR-Schriftgut

IV. Fristbeginn

ÿþ1. Gegenständliche Anknüpfung der allgemeinen Sperrfrist: Unabhängigkeit der Archive von der abgebenden Stelle?

ÿþ2. Zeitpunkt der behördlichen Kernentscheidung

ÿþV. Vergleich zu Frankreich: die  Auffangfrist" nach Art. 6 Abs. 3 des französischen Archivgesetzes

VI. Verfassungskonforme Auslegung der allgemeinen Sperrfrist

ÿþ1. Gesetzesbegründungen zur allgemeinen Sperrfrist

ÿþa) Internationale Üblichkeit

ÿþb)  Kontinuität und Effizienz amtlicher Tätigkeit"

ÿþc) Taktische Erwägungen

2. Nichtanwendung bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben

ÿþ3. Verkürzungsermächtigungen für die allgemeine Sperrfrist

a) Einfache Ermessensklauseln

b) Ermessensklauseln i. V. m. der Zustimmung der abgebenden Stelle

ÿþc) Verkürzung im  überwiegenden öffentlichen Interesse"?

VII. Zusammenfassung

B. Nutzung personenbezogenen Archivguts

ÿþI. Besondere Sperrfristen für personenbezogenes Archivgut

ÿþ1. Fristdauer der Sperrfrist für personenbezogenes Archivgut

ÿþ2. Verhältnis der besonderen Sperrfrist für personenbezogenes Archiv gut zur allgemeinen Sperrfrist

ÿþ3. Der Begriff des  personenbezogenen Archivguts"

a) Regelungstypen der Legaldefinitionen

ÿþb) Bedeutung der  generalisierenden Betrachtung" für den unbestimmten Gesetzesbegriff

ÿþc) Weite Auslegung: materielle Abwägung auf Begriffsebene

ÿþd) Verfassungskonforme restriktive Auslegung: formale Anknüpfung an Aktentypen

ÿþ4. Verhältnis zum Amtsermittlungsgrundsatz

ÿþ5. Stellungnahme: § 5 Abs. 2 LArchG Niedersachsen

ÿþII. Vergleich zu Frankreich: Art. 7 des französischen Archivgesetzes

III. Geltungsausnahmen der personenbezogenen Sperrfrist

ÿþ1. Archivgut, das sich auf  Amtsträger in Ausübung eines öffentlichen Amtes" bezieht (Amtsträgerklausel)

ÿþa) Überblick über die verschiedenen Amtsträgerklauseln

ÿþb) Amtliche Begründungen zur Amtsträgerklausel

c) Stellungnahme: deklaratorische Bedeutung

ÿþ2. Archivgut, das sich auf eine  Person der Zeitgeschichte " bezieht (Zeitgeschichtsklausel)

ÿþa) Überblick über die verschiedenen Zeitgeschichtsklauseln

ÿþb) Vermutung für den Öffentlichkeitswert einer Veröffentlichung im  Bereich der Zeitgeschichte" nach § 23 KUG

c) Absolute und relative Personen der Zeitgeschichte

ÿþd) Stellungnahme: Verfassungskonforme Auslegung. Beschränkung auf  absolute Personen der Zeitgeschichte"

ÿþe) Abgrenzung von § 32 Abs. 1 Ziffer 3 erster Teilstrich StUG: Vorrang des Rechtsstaatsprinzips vor Forschungs- und Medieninteressen

ÿþIV. Archivgesetzliche Forschungsklauseln zur Verkürzung der Sperrfristen für personenbezogenes Archivgut

1. Regelungstypen archivgesetzlicher Forschungsklauseln

ÿþ2. Teleologische Reduktion des Verkürzungsermessens auf Null bei Einwilligung und Nutzungsanonymisierung

ÿþ3. Verkürzungsvoraussetzung: erheblich überwiegendes öffentliches oder wissenschaftliches Interesse?

ÿþa) Überwiegendes Allgemeininteresse

ÿþb) Öffentliches Interesse als  Mischtatbestand"

ÿþc) Stellungnahme:  Politische" Wertung im Einzelfall

ÿþ4. Fristverkürzungskompetenz

ÿþ5. Verfahrensrechtliche Voraussetzung zur Fristverkürzung

ÿþV. Nutzungsauflagen als Voraussetzung der Fristverkürzung

ÿþ1. Zulässigkeit von Nebenbestimmungen

ÿþ2. Auflagen und Bedingungen als Alternativen für die Anonymisierung und Sperrung

ÿþVI. Veröffentlichung der Forschungsergebnisse

ÿþ1. Die  Historikerklausel" der Datenschutzgesetze

ÿþ2. Verhältnis der  Historikerklausel" zur besonderen Sperrfrist

VII. Schutzrechte Betroffener

1. Auskunftsanspruch

2. Gegendarstellungsanspruch

VIII. Abschottung gegen die Benutzung durch die abgebende Stelle

IX. Zusammenfassung

ÿþC. Nutzung von Archivgut, das  der Geheimhaltung" unterliegt

ÿþI. Überblick über die Geheimhaltungsregelungen der Archivgesetze

ÿþ1. Besondere Sperrfristen, Fristverlängerungsanordnung und Nutzungsversagungsgründe für geheimhaltungsbedürftiges Archivgut

ÿþ2. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Geheimhaltung von Archivgut

ÿþ3. Erschließung geheimhaltungsbedürftigen Archivguts

ÿþII. Unverkürzbare 80-Jahres Sperrfristen des BArchG und des LArchG Sachsen-Anhalt

ÿþ1. Entstehungsgeschichte des § 5 Abs. 3 BArchG

ÿþ2. Verhältnis zu Landesrecht

ÿþIII. Verkürzbare besondere Sperrfristen in den Ländern

ÿþ1. Verkürzung, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen

ÿþ2. Verkürzung nur im überwiegenden öffentlichen Interesse

ÿþ3. Verlängerung der allgemeinen Sperrfrist nach § 7 Abs. 4 LArchG Bremen

ÿþIV. Tatbestandsvoraussetzungen der besonderen Sperrfristen für geheimhaltungsbedürftiges Archivgut

1. Erste Gruppe: Rechtsnormerfordernis

ÿþ2. Zweite Gruppe: untergesetzliche Vorschriften über Geheimhaltung

ÿþV. Nutzung von Verschlußsachen (VS)

ÿþ1. Erste Gruppe: Einzelfallversagung wegen Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik oder eines der Länder

a) Prinzipieller Vorrang der nicht aufgehobenen VS-Einstufung vor der Archivierung

ÿþb) Begründungsbedürftige Einzelfallversagung

2. Zweite Gruppe: Geltung der besonderen Sperrfrist bei VS-Einstufung

a) Aufhebung der VS-Einstufung durch Fristablauf

b) Kompetenzkonflikte

3. Vergleich und Stellungnahme

ÿþ4. Bedeutung des Aktenzugangsrechts des § 5 Abs. 8 BArchG für VS

ÿþVI. Versagung und Einschränkung der Benutzung in Einzelfallen

1. Überblick über die Nutzungsversagungsgründe

ÿþ2. Begründung der Nutzungsversagung wegen Gefährdung des Staatswohls im Einzelfall

ÿþ3. Benutzung von Unterlagen, die nach § 203 Abs. 1 bis 3 StGB geschützt sind

ÿþVII. Vergleich zu Frankreich: die Systematik der Geheimhaltungsvoraussetzungen für nicht personenbezogene Unterlagen (documents de caractere non nominatifs) nach dem französischen Archivgesetz

VIII. Zusammenfassung

D. Nutzung von Archivgut Privater (Depositalgut)

ÿþ1. Bedeutung der Eigentumsübertragung für private Nutzungsauflagen

2. Depositalvertragliche Nutzungsauflagen

E. Rechtsschutzfragen

I. Widerspruch und Verpflichtungsklage

ÿþ1. Widerspruchsbehörde: Bundesarchiv, Landeshaupt- bzw. Staatsarchive

ÿþ2. Kontrolldichte des Verwaltungsgerichts gemäß §114 VwGO

ÿþ3. Archiv-Schiedsausschuß gemäß §10 LArchG Schleswig-Holstein

ÿþII. Anfechtung der Zuordnung von Archivgut zur Archivgutkategorie personenbezogenen oder geheimhaltungsbedürftigen Archivguts?

III. Vergleich zu Frankreich: Rechtsschutz nach Art. 7 der loi no. 78-753 durch C.A.D.A. und Verwaltungsgerichte

Literaturverzeichnis

Anhang: Die Landesarchivgesetze in chronologischer Reihenfolge

Sachwortverzeichnis

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