Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht. Die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 - Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung :Darstellung der methodischen Grundlagen und Auslegung insbesondere des Anwendungsbereichs Arbeitsentgelt - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Geschlechtergleichheit ( Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht )

Publication subTitle :Darstellung der methodischen Grundlagen und Auslegung insbesondere des Anwendungsbereichs Arbeitsentgelt - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Geschlechtergleichheit

Publication series :Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Author: Mohr   Jochen  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783428510672

P-ISBN(Paperback): 9783428110674

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Schon das Grundgesetz fordert die Gleichheit von Mann und Frau ein und untersagt Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben oder religiöser oder politischer Anschauung. Dies waren nach früherem Verständnis Grundrechte des Bürgers gerichtet gegen den Staat. Die schrecklichen Erfahrungen mit dem Gewaltsystem der NS-Herrschaft kamen hierin zum Ausdruck. In jüngerer Zeit stellte sich auch die Frage nach der Drittwirkung dieser Verfassungsbestimmungen, nämlich ihrer Durchsetzung im Verhältnis zu privater Macht, etwa bei Arbeitgebern, Unternehmen und Konzernen, Verbänden und anderen Organisationen. In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs setzte sich mehr und mehr ein Schutz gegen Diskriminierungen durch. Auch die europäische Gesetzgebung griff dieses Thema auf. Ausgangspunkt war das Verbot der Frauendiskriminierung im Arbeitsverhältnis, festgelegt schon in der ersten Fassung des EWG-Vertrages, Art 119 EWG. Eine Kette bedeutsamer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verschaffte dem Verbot der Geschlechterdiskriminierung u. a. über die Rechtsfigur der mittelbaren Diskriminierung eine enorme Breitenwirkung. Mit den beiden Richtlinien des Jahres 2000, RL 2000/43/EG und RL 2000/78/EG, hat sich die Diskussion im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung von Privatautonomie und Vertragsfreiheit verschärft. Während die erstgenannte Richtlinie vor allem auf das allgemeine Zivilrecht abzielt, enthält letztere spezifisch arbeitsrechtliche Regelungen. Der Verfasser der vorliegenden Dissertation aus dem Bereich des Arbeitsrechts ordnet die methodisch und dogmatisch relevanten Gesichtspunkte, setzt sich mit den vertretenen Meinungen auseinander und führt zu eigenen, wohlabgewogenen Lösungsvorschlägen. Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem VBKI Europapreis 2002.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung

I. Die Richtlinie 2000/78/EG und ihr rechtssystematisches Umfeld

1. Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2000 / 78 /EG

2. Der rechtssystematische Zusammenhang der Richtlinie 2000/78/EG mit den Verboten der Geschlechtsdiskriminierung

II. Gegenstand der Untersuchung

B. Methodische und philosophische Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts

I. Der Begriff des Rechts auf Gemeinschaftsebene

1. Die Europäische Union

2. Die Europäische Gemeinschaft als supranationale Rechtsordnung

3. Der Europäische Gerichtshof im europäischen System

a) Art. 220 EG: „Wahrung des Rechts“

b) Der Begriff des „Rechts“ i. S. des Art. 220 EG

aa) Recht als „Inbegriff der Gerechtigkeitsidee der abendländischen Verfassungskultur“

bb) Recht und Gerechtigkeit: Die Prinzipien der Gerechtigkeit nach Aristoteles

(1) Unterscheidung: Austeilende (distributive) und ausgleichende (commutative) Gerechtigkeit

(2) Die Relativität der Gerechtigkeit in Beziehung auf die jeweilige Staats- und Wirtschaftsform

(3) Gerechtigkeitsgehalt der Vertragsrechtsordnungen

(a) Grundlagen der deutschen Privat- und Vertragsrechtsordnung

(b) Grundlagen der Vertragsrechtsordnung der Europäischen Gemeinschaft

(c) Vertragsrechtsordnung und Gebote der ausgleichenden Gerechtigkeit

(d) Vertragsrechtsordnung und Gebote der austeilenden Gerechtigkeit

(4) Zulässigkeit der Verwirklichung distributiver Zwecke im Privatrecht?

(a) Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

(b) Dem Staat ist die Verwirklichung distributiver Ziele nur über das Privatrecht möglich

(c) Marktwirtschaft und gerechte Löhne und Preise?

(5) Der mögliche Inhalt von distributiven Privatrechtsnormen

(a) Unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten des Privatrechtsgesetzgebers

(b) Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, spezielle Diskriminierungsverbote und gesetzliche Gleichstellungsgebote

(6) Ergebnis: Recht und Gerechtigkeit

cc) Grundrechtsverbürgungen im Privatrecht

(1) Grundgesetz: Gewährleistung der Grundprinzipien des Privatrechts

(2) Grundrechtsverbürgungen im Recht der Europäischen Gemeinschaft: Richterrecht und Grundrechtscharta

(a) Freiheitsrechte als „allgemeine Rechtsgrundsätze“ des Gemeinschaftsrechts

(b) Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Diskriminierungsverbote

(c) Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ vom 8. Dezember 2000

(3) Grundrechtswirkungen im Privatrecht

(a) Dogmatische Grundlagen der Wirkung von Grundrechten im Privatrecht

(b) Verfassungsrechtliche Grenzen des Privatrechtsgesetzgebers zur Verwirklichung distributiver Zwecke

(c) Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

(4) Ergebnis: Grundrechte im Privatrecht

dd) Rechts- und wirtschaftspolitische Bedenken

(1) Rechtspolitische Bedenken

(a) Beschränktheit eines selektiven Schutzes einzelner Gesellschaftsgruppen

(b) Sinn und Unsinn von „affirmative action“

(2) Ökonomische Bedenken

c) Begrenzung der Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs auf die „Sicherung der Wahrung des Rechts“

II. Methodischer Rahmen: Methodenvielfalt

1. Grundsätze der Auslegung nach dem deutschen Recht

2. Grundsätze der Auslegung im französischen Recht

3. Grundsätze der Auslegung im anglo-amerikanischen Recht

4. Annäherung der Methoden

III. Anwendung der Methoden im Kontext des Gemeinschaftsrechts

1. Ziel der Auslegungsbemühungen des Europäischen Gerichtshofs

2. Keine Unterscheidung zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung

3. Europäischer Gerichtshof und Präjudizienbindung

4. Wörtliche Auslegung

a) Bedeutung der wörtlichen Auslegung im Gemeinschaftsrecht

b) Existenz mehrerer authentischer Sprachfassungen

5. Autonome Auslegung des Gemeinschaftsrechts

a) Methodik der autonomen Auslegung

b) Konflikt zwischen autonomer Auslegung und Beachtung der Systematik der mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen: Am Beispiel der Rechtssachen „Bötel“, „Lewark“ und „Freers“

c) Ergebnis

6. Systematische Auslegung

a) Methodik

b) Beachtung der in den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen enthaltenen Grundsätze

aa) Die Europäische Gemeinschaft als wechselseitige Verknüpfung verschiedener Rechtsordnungen

bb) Unzureichende Beachtung der in den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen enthaltenen Wertungen: Am Beispiel der Anwendbarkeit der Betriebsübergangs-Richtlinie 77/187/EWG in der Insolvenz des Arbeitgebers

cc) Rechtsvergleichung als Hilfsmittel zur Ermittlung des Aussagegehalts der mitgliedsstaatlichen Rechte

c) Systematisch-teleologische Auslegung und Rangfolge der Normen

7. Historische Auslegung

8. Objektiv-teleologische Argumente der Rechtsfindung

a) Methodik

b) Restriktive Auslegung von Ausnahmen

c) „Dynamische Auslegung“

aa) „Dynamik“ als Verweis auf objektiv teleologische Aspekte der Auslegung

bb) „Dynamische Auslegung“ als Synonym für die richterliche Fortbildung des Rechts

d) Auslegung am „effet utile“ einer Norm

9. Extensive Auslegung/Rechtsfortbildung und Eindimensionalität der im Gemeinschaftsrecht verfolgten Zwecke

a) Problemstellung: „Pointillistisches“ System des Europäischen Arbeitsrechts

b) Folgen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

aa) Widersprüche im Gemeinschaftsrecht

bb) Systembrüche in den nationalen Rechtssystemen: Am Beispiel von § 611 a Abs. 2 und 3 BGB

(1) Erste Stufe: Auswirkungen der Rechtssachen „von Colson und Kamann“ und „Harz“ auf das deutsche Arbeitsrecht

(a) Ausgangslage

(b) Nichteinstellung als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

(2) Zweite Stufe: Die Rechtssache „Dekker“ und die Neufassung des § 611 a BGB

(a) Ausgangslage

(b) Verstoß gegen § 611 b BGB als Indiz für einen Verstoß gegen § 611 a Abs. 1 BGB?

(c) Systemkonformität der „Entschädigungsregelung“ des § 611 a Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des 2. Gleichberechtigungsgesetzes?

(3) Dritte Stufe: Auswirkungen der Rechtssache „Draempaehl“ auf das deutsche Arbeitsrecht

(a) Ausgangslage

(b) Verschuldensunabhängige Einstandspflicht als systemwidrige Gefährdungshaftung

(c) Abschreckungs- und Sühnefunktion der Entschädigung

(d) Höchstgrenzen nach § 611 a Abs. 2 BGB und § 61 Abs. 2 ArbGG nachteiliger als vergleichbare deutsche Regelungen?

(4) Einschränkung des Entschädigungsanspruchs durch das BAG: Objektive Eignung des Bewerbers und subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung

(5) Umsetzung der RL 2000/78/EG: Benachteiligungsverbot gemäß § 81 Abs. 2 SGB IX

(6) Ergebnis: Systembrüche in den nationalen Rechtssystemen

cc) Unterschiedliche Auswirkungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten: Am Beispiel des Rechts des Betriebsübergangs

c) Reduzierung der Auslegungsintensität bei gemeinschaftlichen Richtlinien als Konsequenz der Eindimensionalität

d) Schranken der einseitigen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof: Das gemeinschaftliche Subsidiaritätsprinzip und Art. 23 Abs. 1 Grundgesetz

aa) Das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 Abs. 2 und 3 EG

(1) Bindung des Gemeinschaftsgesetzgebers an das Subsidiaritätsprinzip

(2) Bindung des Europäischen Gerichtshofs an das Subsidiaritätsprinzip

bb) Vorrang des Gemeinschaftsrechts und gemeinschaftlicher Grundrechtsschutz

10. Ergebnis: Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den Europäischen Gerichtshof

IV. Grenzen der Rechtsfortbildung durch den Europäischen Gerichtshof

1. Rechtsfortbildung im Völkerrecht

2. Rechtsfortbildung im deutschen Recht

a) Recht als offenes Gefüge von Rechtsnormen

b) Überblick: „Methodische Voraussetzungen“ des Richterrechts im deutschen Recht

aa) Unterscheidung verschiedener Stufen richterlicher Rechtsfortbildung

bb) Insbesondere: Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung

c) Verfassungsrechtliche Grenzen des Richterrechts im deutschen Recht

aa) Art. 20 Abs. 2 GG: Gewaltenteilungsgrundsatz

bb) Art. 20 Abs. 3 GG: Rechtsstaatsprinzip

cc) Art. 20 Abs. 1 GG: Demokratieprinzip und Wesentlichkeitstheorie

dd) Art. 100 Abs. 1 GG: Richtervorlage

d) Ergebnis: Rechtsfortbildung im deutschen Recht

3. Rechtsfortbildung im Gemeinschaftsrecht: Die „dynamische Auslegung“

a) Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs zur Fortbildung des Rechts

aa) Art. 220 EG und europäische Rechtstradition

bb) Kompetenz aufgrund der „Lückenhaftigkeit des Gemeinschaftsrechts“?

cc) Kompetenz aufgrund des gemeinschaftlichen Rechtsverweigerungsverbots?

dd) Kompetenz zur Wahrung von Effektivität, Funktionsfähigkeit und einheitlicher Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts?

(1) Grundlagen des Gemeinschaftsrechts

(2) Grundsatz der „Effektivität“ als Befugnisbegründung?

ee) Kontroll- und Rechtsschutzfunktion des Europäischen Gerichtshofs

ff) Ergebnis: Rechtsfortbildungskompetenz des Europäischen Gerichtshofs

b) Methodische Vorgaben

aa) Gemeinschaftsrechtsimmanente Rechtsfortbildung

bb) Gemeinschaftsrechtsübersteigende Rechtsfortbildung

cc) Ergebnis

c) Gemeinschaftsrechtliche Schranken einer Rechtsfortbildung durch den Europäischen Gerichtshof

aa) Institutionelles Gleichgewicht zwischen den Gemeinschaftsorganen

(1) Trennung der Aufgabenbereiche der Gemeinschaftsorgane

(2) Grenzen der Rechtsfortbildung aus der Organstruktur des Europäischen Gerichtshofs

bb) Korrekturmöglichkeit durch den Gemeinschaftsgesetzgeber?

(1) Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten zur Korrektur von Richterrecht – Am Beispiel des „Barber-Protokolls“

(2) Korrekturmöglichkeit der gemeinschaftlichen Gesetzgebungsorgane im Bereich des Sekundärrechts

cc) Gebot der „Gemeinschaftsverfassungsorgantreue“

dd) Ergebnis

d) Schranken aus der Verbandskompetenz der Europäischen Gemeinschaft

aa) Europäischer Gerichtshof als Verfassungsgericht?

bb) Das Prinzip der begrenzten Kompetenz

cc) Der Anwendungsbereich des EG-Vertrages nach Art. 2–4 EG

(1) Vorgaben des EG-Vertrages und ihre Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof

(2) Extensive Interpretation des allgemeinen Aufgabenbereichs – Am Beispiel der Rechtssachen „Sidar“ und „Kreil“

(3) Exkurs: Tätigkeit in den Streitkräften als „Beschäftigung“ gemäß der RL 76/207/EWG

dd) Subsidiaritätsprinzip

ee) Letztverbindliche Entscheidungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts

(1) Vorrang der „nationalstaatlichen“ vor der „integrationsorientierten“ Sichtweise

(2) Bundesverfassungsgericht: Letztentscheidungsrecht über die Einhaltung der Gemeinschaftskompetenzen durch die Organe der Europäischen Gemeinschaft

(3) Ergebnis

ff) Das Prinzip der Gemeinschaftstreue: Schranke und/oder Ermächtigung?

gg) Akzeptanz der Rechtsfortbildung in den Mitgliedsstaaten

hh) Ergebnis

e) Gemeinschaftliche Wesentlichkeitstheorie

V. Fazit: Methodische Grundlagen des Gemeinschaftsrechts

C. Auslegung der RL 2000/78/EG – unter besonderer Berücksichtigung ihres Anwendungsbereiches „Arbeitsentgelt“

I. Rechtsgrundlage der Richtlinie 2000/78/EG: Art. 13 EG

1. Anwendungsbereich von Art. 13 EG

a) „Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des EG-Vertrages“: Keine Spezialität gegenüber den sonstigen Diskriminierungsverboten

b) „Im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten“: Keine Regelungsbefugnis für Entgeltfragen

c) Persönlicher Anwendungsbereich: Diskriminierungsschutz als Menschenrecht

2. Inhalt von Art. 13 EG

a) Unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 13 EG?

b) Treffen „geeigneter Vorkehrungen“

c) „Bekämpfung von Diskriminierungen“: Kompetenz zum Erlass positiver Maßnahmen?

3. Art. 5 Abs. 2 und 3 EG: Grundsatz der Subsidiarität

II. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 bis 8 RL 2000/78/EG)

1. Art. 1 RL 2000/78/EG: Zweck

a) Soziale und wirtschaftliche Zwecke

b) Definition: Chancen- und Ergebnisgleichheit, formelle und materielle Gleichheit

aa) Rechtsfolge der Diskriminierungsverbote: Herstellung von Chancen- oder von Ergebnisgleichheit

bb) „Formelle Normanwendungsgleichheit“ oder „materielle Ergebnisgleichheit“

c) Die Diskriminierungsgründe gemäß Art. 1 RL 2000/78/EG: Definitionen und Zusammenhang zu den weiteren Normierungen der RL 2000/78/EG

aa) Weite Auslegung der Diskriminierungsgründe durch den Europäischen Gerichtshof: Am Beispiel der Transsexuellen-Entscheidung „P/S“

bb) Sexuelle Ausrichtung

(1) Rechtlicher Rahmen

(2) Begriff der „sexuellen Ausrichtung“

(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung

cc) Religion und Weltanschauung

(1) Rechtlicher Rahmen

(2) Die Begriffe „Religion“ und „Weltanschauung“

(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung

dd) Behinderung

(1) Rechtlicher Rahmen

(2) Der Begriff der „Behinderung“

(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung

ee) Alter

(1) Rechtlicher Rahmen

(2) Der Begriff des „Alters“

(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung

2. Persönlicher Anwendungsbereich: Art. 3 Abs. 1, 1. HS. RL 2000/78/EG

a) Selbständige, unselbständige und freie berufliche Tätigkeit

b) Der Schutz vor Diskriminierungen als allen Menschen zustehendes Recht

aa) Geltung auch für Angehörige von Drittstaaten

bb) Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 RL 2000/78/EG für unterschiedliche Behandlungen „aus Gründen der Staatsangehörigkeit“

3. Sachlicher Anwendungsbereich: Insbesondere Arbeitsentgelt nach Art. 3 Abs. 1 c) RL 2000/78/EG

a) Überblick über den sachlichen Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG

b) Entgelt nach Art. 3 Abs. 1 c) RL 2000/78/EG

aa) Art. 141 Abs. 2 EG: Legaldefinition des Entgeltbegriffs

bb) Judikate des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 141 Abs. 1 und 2 EG

cc) Insbesondere: Gleiches Entgelt nur für geleistete „Arbeit“

c) Abgrenzung von „Entgelt“ und „Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen“

d) Abgrenzung der Betriebsrenten von den Renten gesetzlicher Sozialsysteme

e) Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Betriebsrentensystemen

aa) Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von der betrieblichen Altersversorgung

bb) Unterschiedliche Altersgrenzen und zeitliche Rückwirkung der Urteile

cc) Unterscheidung zwischen Betriebsrentensystemen mit „Leistungs-“ und solchen mit „Beitragsprimat“

4. Gleiches Entgelt für „gleiche oder gleichwertige Arbeit“

a) Unterscheidung des Vergleichrahmens bei Entgeltdiskriminierungen und Diskriminierungen bezüglich der übrigen Arbeitsbedingungen

b) Beurteilung der Vergleichbarkeit durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte

c) Bestimmung des Vergleichsrahmens

d) „Gleiche“ Arbeit

e) „Gleichwertige“ Arbeit

aa) Vergleich der Wertigkeit verschiedener Tätigkeiten

bb) Begrenzte Justiziabilität und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien

(1) Die deutsche Rechts- und Wirtschaftsordnung

(2) Anerkennung der Tarifautonomie in der Rechts- und Wirtschaftsordnung der EG

cc) Judikate des Europäischen Gerichtshofs zu tariflichen Entgeltgruppen

dd) Insbesondere: Gleichwertigkeit und marktgerechte Entlohnung

f) „Vergleichbare Situation“: Judikate des Europäischen Gerichtshofs zum Mutterschafts- und zum Erziehungsurlaub

g) Ergebnis: Gleiche bzw. gleichwertige Arbeit

5. Art. 2 RL 2000/78/EG: Das Diskriminierungsverbot

a) Grundlagen

aa) Art. 2 Abs. 1 RL 2000/78/EG: „Gleichbehandlungsgrundsatz“

bb) Diskriminierung: Unmittelbar (offen und verdeckt) und mittelbar

cc) Zweck des Diskriminierungsverbots: Herstellung formeller und/oder materieller Gleichheit? Am Beispiel von Art. 2 Abs. 3 RL 76/207/EWG

(1) Die Ausgangslage der Rechtssache „Thibault“

(2) Zweck: Herstellung materieller Gleichheit

(3) Rechtfertigungsgrund nur zu Gunsten von Schwangeren und Müttern

(4) Ergebnis

b) Art. 2 Abs. 2 a) RL 2000/78/EG: Unmittelbare Diskriminierung

aa) Legaldefinition

bb) Art. 141 Abs. 1 EG: Benachteiligung im Hinblick auf die einzelnen Entgeltbestandteile

cc) Notwendigkeit einer konkreten Vergleichsperson?

(1) Konkreter Vergleich mit einem weiteren Arbeitnehmer

(2) Fiktiver Vergleich

dd) Benachteiligung „wegen“ eines in Art. 1 RL 2000/78/EG genannten Grundes

ee) Europäischer Gerichtshof: Auslegung des Motivs des Arbeitgebers – Am Beispiel der Judikate zur Diskriminierung wegen einer Schwangerschaft

(1) Die Judikate zur Diskriminierung wegen der Schwangerschaft

(a) Die Rechtssache „Hofmann“ – Gewährung von Mutterschaftsurlaub

(b) Die Rechtssache „Dekker“ – Einstellung einer Schwangeren

(c) Die Rechtssache „Habermann-Beltermann“ – Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

(d) Die Rechtssache „Webb“ – Entlassung einer schwangeren „Ersatzkraft“

(e) Die Rechtssachen „Hertz“, „Larsson“ und „Brown“ – Entlassung wegen Schwangerschaft bzw. Mutterschaft

(f) Die Rechtssache „Mahlburg“ – Nichteinstellung einer Schwangeren, wenn ihrer Beschäftigung ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot entgegensteht

(2) Stellungnahme: Diskriminierung wegen einer Schwangerschaft

(a) Gleichsetzung der Begriffe Schwangerschaft und Geschlecht im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 RL 76/207/EWG

(b) Schutz von Schwangeren über Art. 2 Abs. 1 RL 76/207/EWG: Unzulässige Rechtsfortbildung

(c) Gleichsetzung der Begriffe Geschlecht und Schwangerschaft auch im Rahmen von Art. 2 Abs. 2 RL 76/207/EWG?

(d) Benachteiligung, die ihren „wesentlichen Grund“ in der Schwangerschaft hat

(e) Frage nach der Schwangerschaft und Lüge der Schwangeren

(f) „Iustitia distributiva“ im Privatrecht: Unzulässigkeit einer Belastung des einzelnen Arbeitgebers mit den finanziellen Folgen des Schutzes bestimmter Personengruppen

(g) Verfassungsrechtliche Folgen eines Verstoßes gegen die Kriterien der aristotelischen Gerechtigkeit

(h) Ergebnis

(3) Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG: Fragerecht des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung, dem Alter, der Religion und der sexuellen Ausrichtung?

ff) Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung

(1) Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG: „Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen“

(2) Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung durch Kirchen und vergleichbare Organisationen

(3) Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen wegen des Alters

(a) Rechtfertigungsmaßstab

(b) Zulässigkeit von Differenzierungen nach dem Alter im deutschen Arbeitsrecht

(4) Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen bei der Gewährung von Betriebsrenten

c) Art. 2 Abs. 2 b) RL 2000/78/EG: Mittelbare Diskriminierung

aa) Legaldefinition gemäß Art. 2 Abs. 2 b) RL 2000/78/EG

bb) Herkunft aus dem U.S.-amerikanischen Rechtskreis

cc) Die mittelbare Diskriminierung im Gemeinschaftsrecht

(1) Die Leitentscheidungen „Jenkins“ und „Bilka“

(2) Probleme bei der dogmatischen Einordnung der mittelbaren Diskriminierung

(a) Beweiserleichterung oder Institut zur Beseitigung gesellschaftlicher Nachteile?

(b) Stellungnahme

dd) Die Kriterien der mittelbaren Entgeltdiskriminierung

(1) Tatbestand: Neutrale Regelung

(2) Tatbestand: Gruppenvergleich

(a) Bildung der Vergleichsgruppen

(b) Anforderungen an die Vergleichsgruppen

(c) Ermittlung des zahlenmäßigen Verhältnisses innerhalb der Vergleichsgruppen

(d) Notwendigkeit eines „erheblichen Unterschieds“

(e) Insbesondere: Ermittlung der Normtatsachen durch die Gerichte

(3) Tatbestand: Neutrale Vorschriften, die Personen „benachteiligen können“

(a) Die Rechtssache „O’Flynn“

(b) Stellungnahme

(4) Tatbestand: Benachteiligende Gruppenabgrenzung in Tarifverträgen

(5) Tatbestand: Verzicht auf subjektive Elemente

(6) Tatbestand: Benachteiligung, die auf einer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, auf dem Alter oder der sexuellen Ausrichtung basiert (Kausalität)

(7) Rechtfertigung des Tatbestands einer mittelbaren Entgeltdiskriminierung

(a) Grundsatz: Prüfung durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte

(b) „Hinweise“ des Europäischen Gerichtshofes

(c) Mittelbare Diskriminierung bei gleichwertiger Arbeit: Subjektive Voraussetzungen der Arbeitnehmer, Arbeitsmarktlage und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien

(d) Rechtfertigung nach Art. 2 Abs. 2 b) ii) RL 2000/78/EG sowie nach Art. 4 bis 7 RL 2000/78/EG

d) Entgeltdiskriminierung: Rechtsfolgen

aa) Anspruchserzeugende Wirkung: „Anpassung nach oben“

(1) Begründung des Europäischen Gerichtshofes: Art. 136 EG und „Sicherung der Wirksamkeit und Effektivität des Gemeinschaftsrechts“

(2) Gleichheitswidrige Normen in Tarifverträgen

(3) Rechtsfolge der mittelbaren Diskriminierung: Nivellierung des Entgeltniveaus

bb) Rückwirkung der anspruchserzeugenden Wirkung

(1) Europäischer Gerichtshof: Begrenzung der Rückwirkung von Art. 141 Abs. 1 EG in begründeten Einzelfällen

(2) BAG: Generelle Rückwirkung der Judikate

(3) Europäischer Gerichtshof: Kein Vorrang der zeitlichen Anwendbarkeit des Art. 141 Abs. 1 EG vor einer zeitlich weiterreichenden Wirkung des nationalen Rechts

(4) Stellungnahme

(a) Rückwirkung von Gerichtsentscheidungen

(b) Kollision von Gemeinschafts- und nationalem Recht bei der zeitlichen Wirkung der Urteile

e) Art. 2 Abs. 3 RL 2000/78/EG: „Belästigungen“

f) Art. 2 Abs. 4 RL 2000/78/EG: „Anstiftung zur Diskriminierung“

6. Art. 5 und 7 RL 2000/78/EG: „Positive Maßnahmen“

a) Art. 7 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Grundnorm positiver Förderungsmaßnahmen

b) Art. 7 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Spezifische Maßnahmen zu Gunsten behinderter Menschen

c) Art. 5 RL 2000/78/EG: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vornahme spezifischer Maßnahmen zu Gunsten behinderter Menschen

d) Ergebnis

7. Art. 8 RL 2000/78/EG: Mindestanforderungen

III. Rechtsbehelfe und Rechtsdurchsetzung (Art. 9 bis 14 RL 2000/78/EG)

1. Art. 9 RL 2000/78/EG: Rechtsschutz

a) Art. 9 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes

b) Art. 9 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Kollektivklagebefugnis

c) Art. 9 Abs. 3 RL 2000/78/EG: Mitgliedsstaatliche Fristen über die Rechtsverfolgung

2. Art. 10 RL 2000/78/EG: Beweislast

a) Überblick über die Regelungen von Art. 10 RL 2000/78/EG

b) Insbesondere: Art. 10 Abs. 1 RL 2000/78/EG

aa) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 141 Abs. 1 EG

(1) Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung

(2) Insbesondere: Undurchschaubarkeit des Entlohnungssystems

(3) Ergebnis

bb) Übertragung der Rechtsprechung zu Art. 141 Abs. 1 EG auf Art. 10 Abs. 1 RL 2000/78/EG

3. Art. 11 RL 2000/78/EG: Viktimisierung

4. Art. 12 RL 2000/78/EG: Unterrichtung

5. Art. 13 RL 2000/78/EG: Sozialer Dialog

a) Formen des Sozialen Dialogs im Recht der EG

b) Art. 13 RL 2000/78/EG: Sozialer Dialog nach Umsetzung der RL 2000/78/EG in das mitgliedsstaatliche Recht

aa) Art. 13 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der betrieblichen Praxis

bb) Art. 13 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Schaffung ergänzender Antidiskriminierungsregelungen durch die nationalen Sozialpartner

6. Art. 14 RL 2000/78/EG: Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

IV. Schlussbestimmungen (Art. 16 bis 21 RL 2000/78/EG)

1. Art. 16 RL 2000/78/EG: Einhaltung

a) Rechtsfolgen einer Diskriminierung durch Normen

b) Art. 16 b) RL 2000/78/EG: Verbot gleichheitswidriger Tarifnormen

2. Art. 17 RL 2000/78/EG: Sanktionen

3. Art. 18 RL 2000/78/EG: Umsetzung der Richtlinie

a) Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten

b) Umsetzung durch die Sozialpartner

c) Unmittelbare Anwendbarkeit

4. Art. 19 RL 2000/78/EG: Bericht

5. Art. 20 RL 2000/78/EG: Inkrafttreten

6. Art. 21 RL 2000/78/EG: Adressaten

D. Gesamtergebnis

I. Methodische und philosophische Grundlagen des Gemeinschaftsrechts

II. Auslegung der RL 2000/78/EG vom 27. November 2000

E. Anlage: Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

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