Chapter
I. Die Richtlinie 2000/78/EG und ihr rechtssystematisches Umfeld
1. Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2000 / 78 /EG
2. Der rechtssystematische Zusammenhang der Richtlinie 2000/78/EG mit den Verboten der Geschlechtsdiskriminierung
II. Gegenstand der Untersuchung
B. Methodische und philosophische Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts
I. Der Begriff des Rechts auf Gemeinschaftsebene
2. Die Europäische Gemeinschaft als supranationale Rechtsordnung
3. Der Europäische Gerichtshof im europäischen System
a) Art. 220 EG: „Wahrung des Rechts“
b) Der Begriff des „Rechts“ i. S. des Art. 220 EG
aa) Recht als „Inbegriff der Gerechtigkeitsidee der abendländischen Verfassungskultur“
bb) Recht und Gerechtigkeit: Die Prinzipien der Gerechtigkeit nach Aristoteles
(1) Unterscheidung: Austeilende (distributive) und ausgleichende (commutative) Gerechtigkeit
(2) Die Relativität der Gerechtigkeit in Beziehung auf die jeweilige Staats- und Wirtschaftsform
(3) Gerechtigkeitsgehalt der Vertragsrechtsordnungen
(a) Grundlagen der deutschen Privat- und Vertragsrechtsordnung
(b) Grundlagen der Vertragsrechtsordnung der Europäischen Gemeinschaft
(c) Vertragsrechtsordnung und Gebote der ausgleichenden Gerechtigkeit
(d) Vertragsrechtsordnung und Gebote der austeilenden Gerechtigkeit
(4) Zulässigkeit der Verwirklichung distributiver Zwecke im Privatrecht?
(a) Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
(b) Dem Staat ist die Verwirklichung distributiver Ziele nur über das Privatrecht möglich
(c) Marktwirtschaft und gerechte Löhne und Preise?
(5) Der mögliche Inhalt von distributiven Privatrechtsnormen
(a) Unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten des Privatrechtsgesetzgebers
(b) Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, spezielle Diskriminierungsverbote und gesetzliche Gleichstellungsgebote
(6) Ergebnis: Recht und Gerechtigkeit
cc) Grundrechtsverbürgungen im Privatrecht
(1) Grundgesetz: Gewährleistung der Grundprinzipien des Privatrechts
(2) Grundrechtsverbürgungen im Recht der Europäischen Gemeinschaft: Richterrecht und Grundrechtscharta
(a) Freiheitsrechte als „allgemeine Rechtsgrundsätze“ des Gemeinschaftsrechts
(b) Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Diskriminierungsverbote
(c) Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ vom 8. Dezember 2000
(3) Grundrechtswirkungen im Privatrecht
(a) Dogmatische Grundlagen der Wirkung von Grundrechten im Privatrecht
(b) Verfassungsrechtliche Grenzen des Privatrechtsgesetzgebers zur Verwirklichung distributiver Zwecke
(c) Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
(4) Ergebnis: Grundrechte im Privatrecht
dd) Rechts- und wirtschaftspolitische Bedenken
(1) Rechtspolitische Bedenken
(a) Beschränktheit eines selektiven Schutzes einzelner Gesellschaftsgruppen
(b) Sinn und Unsinn von „affirmative action“
c) Begrenzung der Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs auf die „Sicherung der Wahrung des Rechts“
II. Methodischer Rahmen: Methodenvielfalt
1. Grundsätze der Auslegung nach dem deutschen Recht
2. Grundsätze der Auslegung im französischen Recht
3. Grundsätze der Auslegung im anglo-amerikanischen Recht
4. Annäherung der Methoden
III. Anwendung der Methoden im Kontext des Gemeinschaftsrechts
1. Ziel der Auslegungsbemühungen des Europäischen Gerichtshofs
2. Keine Unterscheidung zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung
3. Europäischer Gerichtshof und Präjudizienbindung
a) Bedeutung der wörtlichen Auslegung im Gemeinschaftsrecht
b) Existenz mehrerer authentischer Sprachfassungen
5. Autonome Auslegung des Gemeinschaftsrechts
a) Methodik der autonomen Auslegung
b) Konflikt zwischen autonomer Auslegung und Beachtung der Systematik der mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen: Am Beispiel der Rechtssachen „Bötel“, „Lewark“ und „Freers“
6. Systematische Auslegung
b) Beachtung der in den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen enthaltenen Grundsätze
aa) Die Europäische Gemeinschaft als wechselseitige Verknüpfung verschiedener Rechtsordnungen
bb) Unzureichende Beachtung der in den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen enthaltenen Wertungen: Am Beispiel der Anwendbarkeit der Betriebsübergangs-Richtlinie 77/187/EWG in der Insolvenz des Arbeitgebers
cc) Rechtsvergleichung als Hilfsmittel zur Ermittlung des Aussagegehalts der mitgliedsstaatlichen Rechte
c) Systematisch-teleologische Auslegung und Rangfolge der Normen
8. Objektiv-teleologische Argumente der Rechtsfindung
b) Restriktive Auslegung von Ausnahmen
c) „Dynamische Auslegung“
aa) „Dynamik“ als Verweis auf objektiv teleologische Aspekte der Auslegung
bb) „Dynamische Auslegung“ als Synonym für die richterliche Fortbildung des Rechts
d) Auslegung am „effet utile“ einer Norm
9. Extensive Auslegung/Rechtsfortbildung und Eindimensionalität der im Gemeinschaftsrecht verfolgten Zwecke
a) Problemstellung: „Pointillistisches“ System des Europäischen Arbeitsrechts
b) Folgen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
aa) Widersprüche im Gemeinschaftsrecht
bb) Systembrüche in den nationalen Rechtssystemen: Am Beispiel von § 611 a Abs. 2 und 3 BGB
(1) Erste Stufe: Auswirkungen der Rechtssachen „von Colson und Kamann“ und „Harz“ auf das deutsche Arbeitsrecht
(b) Nichteinstellung als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
(2) Zweite Stufe: Die Rechtssache „Dekker“ und die Neufassung des § 611 a BGB
(b) Verstoß gegen § 611 b BGB als Indiz für einen Verstoß gegen § 611 a Abs. 1 BGB?
(c) Systemkonformität der „Entschädigungsregelung“ des § 611 a Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des 2. Gleichberechtigungsgesetzes?
(3) Dritte Stufe: Auswirkungen der Rechtssache „Draempaehl“ auf das deutsche Arbeitsrecht
(b) Verschuldensunabhängige Einstandspflicht als systemwidrige Gefährdungshaftung
(c) Abschreckungs- und Sühnefunktion der Entschädigung
(d) Höchstgrenzen nach § 611 a Abs. 2 BGB und § 61 Abs. 2 ArbGG nachteiliger als vergleichbare deutsche Regelungen?
(4) Einschränkung des Entschädigungsanspruchs durch das BAG: Objektive Eignung des Bewerbers und subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung
(5) Umsetzung der RL 2000/78/EG: Benachteiligungsverbot gemäß § 81 Abs. 2 SGB IX
(6) Ergebnis: Systembrüche in den nationalen Rechtssystemen
cc) Unterschiedliche Auswirkungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten: Am Beispiel des Rechts des Betriebsübergangs
c) Reduzierung der Auslegungsintensität bei gemeinschaftlichen Richtlinien als Konsequenz der Eindimensionalität
d) Schranken der einseitigen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof: Das gemeinschaftliche Subsidiaritätsprinzip und Art. 23 Abs. 1 Grundgesetz
aa) Das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 Abs. 2 und 3 EG
(1) Bindung des Gemeinschaftsgesetzgebers an das Subsidiaritätsprinzip
(2) Bindung des Europäischen Gerichtshofs an das Subsidiaritätsprinzip
bb) Vorrang des Gemeinschaftsrechts und gemeinschaftlicher Grundrechtsschutz
10. Ergebnis: Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den Europäischen Gerichtshof
IV. Grenzen der Rechtsfortbildung durch den Europäischen Gerichtshof
1. Rechtsfortbildung im Völkerrecht
2. Rechtsfortbildung im deutschen Recht
a) Recht als offenes Gefüge von Rechtsnormen
b) Überblick: „Methodische Voraussetzungen“ des Richterrechts im deutschen Recht
aa) Unterscheidung verschiedener Stufen richterlicher Rechtsfortbildung
bb) Insbesondere: Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
c) Verfassungsrechtliche Grenzen des Richterrechts im deutschen Recht
aa) Art. 20 Abs. 2 GG: Gewaltenteilungsgrundsatz
bb) Art. 20 Abs. 3 GG: Rechtsstaatsprinzip
cc) Art. 20 Abs. 1 GG: Demokratieprinzip und Wesentlichkeitstheorie
dd) Art. 100 Abs. 1 GG: Richtervorlage
d) Ergebnis: Rechtsfortbildung im deutschen Recht
3. Rechtsfortbildung im Gemeinschaftsrecht: Die „dynamische Auslegung“
a) Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs zur Fortbildung des Rechts
aa) Art. 220 EG und europäische Rechtstradition
bb) Kompetenz aufgrund der „Lückenhaftigkeit des Gemeinschaftsrechts“?
cc) Kompetenz aufgrund des gemeinschaftlichen Rechtsverweigerungsverbots?
dd) Kompetenz zur Wahrung von Effektivität, Funktionsfähigkeit und einheitlicher Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts?
(1) Grundlagen des Gemeinschaftsrechts
(2) Grundsatz der „Effektivität“ als Befugnisbegründung?
ee) Kontroll- und Rechtsschutzfunktion des Europäischen Gerichtshofs
ff) Ergebnis: Rechtsfortbildungskompetenz des Europäischen Gerichtshofs
aa) Gemeinschaftsrechtsimmanente Rechtsfortbildung
bb) Gemeinschaftsrechtsübersteigende Rechtsfortbildung
c) Gemeinschaftsrechtliche Schranken einer Rechtsfortbildung durch den Europäischen Gerichtshof
aa) Institutionelles Gleichgewicht zwischen den Gemeinschaftsorganen
(1) Trennung der Aufgabenbereiche der Gemeinschaftsorgane
(2) Grenzen der Rechtsfortbildung aus der Organstruktur des Europäischen Gerichtshofs
bb) Korrekturmöglichkeit durch den Gemeinschaftsgesetzgeber?
(1) Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten zur Korrektur von Richterrecht – Am Beispiel des „Barber-Protokolls“
(2) Korrekturmöglichkeit der gemeinschaftlichen Gesetzgebungsorgane im Bereich des Sekundärrechts
cc) Gebot der „Gemeinschaftsverfassungsorgantreue“
d) Schranken aus der Verbandskompetenz der Europäischen Gemeinschaft
aa) Europäischer Gerichtshof als Verfassungsgericht?
bb) Das Prinzip der begrenzten Kompetenz
cc) Der Anwendungsbereich des EG-Vertrages nach Art. 2–4 EG
(1) Vorgaben des EG-Vertrages und ihre Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof
(2) Extensive Interpretation des allgemeinen Aufgabenbereichs – Am Beispiel der Rechtssachen „Sidar“ und „Kreil“
(3) Exkurs: Tätigkeit in den Streitkräften als „Beschäftigung“ gemäß der RL 76/207/EWG
dd) Subsidiaritätsprinzip
ee) Letztverbindliche Entscheidungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts
(1) Vorrang der „nationalstaatlichen“ vor der „integrationsorientierten“ Sichtweise
(2) Bundesverfassungsgericht: Letztentscheidungsrecht über die Einhaltung der Gemeinschaftskompetenzen durch die Organe der Europäischen Gemeinschaft
ff) Das Prinzip der Gemeinschaftstreue: Schranke und/oder Ermächtigung?
gg) Akzeptanz der Rechtsfortbildung in den Mitgliedsstaaten
e) Gemeinschaftliche Wesentlichkeitstheorie
V. Fazit: Methodische Grundlagen des Gemeinschaftsrechts
C. Auslegung der RL 2000/78/EG – unter besonderer Berücksichtigung ihres Anwendungsbereiches „Arbeitsentgelt“
I. Rechtsgrundlage der Richtlinie 2000/78/EG: Art. 13 EG
1. Anwendungsbereich von Art. 13 EG
a) „Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des EG-Vertrages“: Keine Spezialität gegenüber den sonstigen Diskriminierungsverboten
b) „Im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten“: Keine Regelungsbefugnis für Entgeltfragen
c) Persönlicher Anwendungsbereich: Diskriminierungsschutz als Menschenrecht
a) Unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 13 EG?
b) Treffen „geeigneter Vorkehrungen“
c) „Bekämpfung von Diskriminierungen“: Kompetenz zum Erlass positiver Maßnahmen?
3. Art. 5 Abs. 2 und 3 EG: Grundsatz der Subsidiarität
II. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 bis 8 RL 2000/78/EG)
1. Art. 1 RL 2000/78/EG: Zweck
a) Soziale und wirtschaftliche Zwecke
b) Definition: Chancen- und Ergebnisgleichheit, formelle und materielle Gleichheit
aa) Rechtsfolge der Diskriminierungsverbote: Herstellung von Chancen- oder von Ergebnisgleichheit
bb) „Formelle Normanwendungsgleichheit“ oder „materielle Ergebnisgleichheit“
c) Die Diskriminierungsgründe gemäß Art. 1 RL 2000/78/EG: Definitionen und Zusammenhang zu den weiteren Normierungen der RL 2000/78/EG
aa) Weite Auslegung der Diskriminierungsgründe durch den Europäischen Gerichtshof: Am Beispiel der Transsexuellen-Entscheidung „P/S“
(2) Begriff der „sexuellen Ausrichtung“
(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung
cc) Religion und Weltanschauung
(2) Die Begriffe „Religion“ und „Weltanschauung“
(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung
(2) Der Begriff der „Behinderung“
(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung
(2) Der Begriff des „Alters“
(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung
2. Persönlicher Anwendungsbereich: Art. 3 Abs. 1, 1. HS. RL 2000/78/EG
a) Selbständige, unselbständige und freie berufliche Tätigkeit
b) Der Schutz vor Diskriminierungen als allen Menschen zustehendes Recht
aa) Geltung auch für Angehörige von Drittstaaten
bb) Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 RL 2000/78/EG für unterschiedliche Behandlungen „aus Gründen der Staatsangehörigkeit“
3. Sachlicher Anwendungsbereich: Insbesondere Arbeitsentgelt nach Art. 3 Abs. 1 c) RL 2000/78/EG
a) Überblick über den sachlichen Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG
b) Entgelt nach Art. 3 Abs. 1 c) RL 2000/78/EG
aa) Art. 141 Abs. 2 EG: Legaldefinition des Entgeltbegriffs
bb) Judikate des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 141 Abs. 1 und 2 EG
cc) Insbesondere: Gleiches Entgelt nur für geleistete „Arbeit“
c) Abgrenzung von „Entgelt“ und „Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen“
d) Abgrenzung der Betriebsrenten von den Renten gesetzlicher Sozialsysteme
e) Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Betriebsrentensystemen
aa) Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von der betrieblichen Altersversorgung
bb) Unterschiedliche Altersgrenzen und zeitliche Rückwirkung der Urteile
cc) Unterscheidung zwischen Betriebsrentensystemen mit „Leistungs-“ und solchen mit „Beitragsprimat“
4. Gleiches Entgelt für „gleiche oder gleichwertige Arbeit“
a) Unterscheidung des Vergleichrahmens bei Entgeltdiskriminierungen und Diskriminierungen bezüglich der übrigen Arbeitsbedingungen
b) Beurteilung der Vergleichbarkeit durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte
c) Bestimmung des Vergleichsrahmens
e) „Gleichwertige“ Arbeit
aa) Vergleich der Wertigkeit verschiedener Tätigkeiten
bb) Begrenzte Justiziabilität und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien
(1) Die deutsche Rechts- und Wirtschaftsordnung
(2) Anerkennung der Tarifautonomie in der Rechts- und Wirtschaftsordnung der EG
cc) Judikate des Europäischen Gerichtshofs zu tariflichen Entgeltgruppen
dd) Insbesondere: Gleichwertigkeit und marktgerechte Entlohnung
f) „Vergleichbare Situation“: Judikate des Europäischen Gerichtshofs zum Mutterschafts- und zum Erziehungsurlaub
g) Ergebnis: Gleiche bzw. gleichwertige Arbeit
5. Art. 2 RL 2000/78/EG: Das Diskriminierungsverbot
aa) Art. 2 Abs. 1 RL 2000/78/EG: „Gleichbehandlungsgrundsatz“
bb) Diskriminierung: Unmittelbar (offen und verdeckt) und mittelbar
cc) Zweck des Diskriminierungsverbots: Herstellung formeller und/oder materieller Gleichheit? Am Beispiel von Art. 2 Abs. 3 RL 76/207/EWG
(1) Die Ausgangslage der Rechtssache „Thibault“
(2) Zweck: Herstellung materieller Gleichheit
(3) Rechtfertigungsgrund nur zu Gunsten von Schwangeren und Müttern
b) Art. 2 Abs. 2 a) RL 2000/78/EG: Unmittelbare Diskriminierung
bb) Art. 141 Abs. 1 EG: Benachteiligung im Hinblick auf die einzelnen Entgeltbestandteile
cc) Notwendigkeit einer konkreten Vergleichsperson?
(1) Konkreter Vergleich mit einem weiteren Arbeitnehmer
dd) Benachteiligung „wegen“ eines in Art. 1 RL 2000/78/EG genannten Grundes
ee) Europäischer Gerichtshof: Auslegung des Motivs des Arbeitgebers – Am Beispiel der Judikate zur Diskriminierung wegen einer Schwangerschaft
(1) Die Judikate zur Diskriminierung wegen der Schwangerschaft
(a) Die Rechtssache „Hofmann“ – Gewährung von Mutterschaftsurlaub
(b) Die Rechtssache „Dekker“ – Einstellung einer Schwangeren
(c) Die Rechtssache „Habermann-Beltermann“ – Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
(d) Die Rechtssache „Webb“ – Entlassung einer schwangeren „Ersatzkraft“
(e) Die Rechtssachen „Hertz“, „Larsson“ und „Brown“ – Entlassung wegen Schwangerschaft bzw. Mutterschaft
(f) Die Rechtssache „Mahlburg“ – Nichteinstellung einer Schwangeren, wenn ihrer Beschäftigung ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot entgegensteht
(2) Stellungnahme: Diskriminierung wegen einer Schwangerschaft
(a) Gleichsetzung der Begriffe Schwangerschaft und Geschlecht im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 RL 76/207/EWG
(b) Schutz von Schwangeren über Art. 2 Abs. 1 RL 76/207/EWG: Unzulässige Rechtsfortbildung
(c) Gleichsetzung der Begriffe Geschlecht und Schwangerschaft auch im Rahmen von Art. 2 Abs. 2 RL 76/207/EWG?
(d) Benachteiligung, die ihren „wesentlichen Grund“ in der Schwangerschaft hat
(e) Frage nach der Schwangerschaft und Lüge der Schwangeren
(f) „Iustitia distributiva“ im Privatrecht: Unzulässigkeit einer Belastung des einzelnen Arbeitgebers mit den finanziellen Folgen des Schutzes bestimmter Personengruppen
(g) Verfassungsrechtliche Folgen eines Verstoßes gegen die Kriterien der aristotelischen Gerechtigkeit
(3) Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG: Fragerecht des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung, dem Alter, der Religion und der sexuellen Ausrichtung?
ff) Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung
(1) Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG: „Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen“
(2) Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung durch Kirchen und vergleichbare Organisationen
(3) Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen wegen des Alters
(a) Rechtfertigungsmaßstab
(b) Zulässigkeit von Differenzierungen nach dem Alter im deutschen Arbeitsrecht
(4) Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen bei der Gewährung von Betriebsrenten
c) Art. 2 Abs. 2 b) RL 2000/78/EG: Mittelbare Diskriminierung
aa) Legaldefinition gemäß Art. 2 Abs. 2 b) RL 2000/78/EG
bb) Herkunft aus dem U.S.-amerikanischen Rechtskreis
cc) Die mittelbare Diskriminierung im Gemeinschaftsrecht
(1) Die Leitentscheidungen „Jenkins“ und „Bilka“
(2) Probleme bei der dogmatischen Einordnung der mittelbaren Diskriminierung
(a) Beweiserleichterung oder Institut zur Beseitigung gesellschaftlicher Nachteile?
dd) Die Kriterien der mittelbaren Entgeltdiskriminierung
(1) Tatbestand: Neutrale Regelung
(2) Tatbestand: Gruppenvergleich
(a) Bildung der Vergleichsgruppen
(b) Anforderungen an die Vergleichsgruppen
(c) Ermittlung des zahlenmäßigen Verhältnisses innerhalb der Vergleichsgruppen
(d) Notwendigkeit eines „erheblichen Unterschieds“
(e) Insbesondere: Ermittlung der Normtatsachen durch die Gerichte
(3) Tatbestand: Neutrale Vorschriften, die Personen „benachteiligen können“
(a) Die Rechtssache „O’Flynn“
(4) Tatbestand: Benachteiligende Gruppenabgrenzung in Tarifverträgen
(5) Tatbestand: Verzicht auf subjektive Elemente
(6) Tatbestand: Benachteiligung, die auf einer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, auf dem Alter oder der sexuellen Ausrichtung basiert (Kausalität)
(7) Rechtfertigung des Tatbestands einer mittelbaren Entgeltdiskriminierung
(a) Grundsatz: Prüfung durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte
(b) „Hinweise“ des Europäischen Gerichtshofes
(c) Mittelbare Diskriminierung bei gleichwertiger Arbeit: Subjektive Voraussetzungen der Arbeitnehmer, Arbeitsmarktlage und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien
(d) Rechtfertigung nach Art. 2 Abs. 2 b) ii) RL 2000/78/EG sowie nach Art. 4 bis 7 RL 2000/78/EG
d) Entgeltdiskriminierung: Rechtsfolgen
aa) Anspruchserzeugende Wirkung: „Anpassung nach oben“
(1) Begründung des Europäischen Gerichtshofes: Art. 136 EG und „Sicherung der Wirksamkeit und Effektivität des Gemeinschaftsrechts“
(2) Gleichheitswidrige Normen in Tarifverträgen
(3) Rechtsfolge der mittelbaren Diskriminierung: Nivellierung des Entgeltniveaus
bb) Rückwirkung der anspruchserzeugenden Wirkung
(1) Europäischer Gerichtshof: Begrenzung der Rückwirkung von Art. 141 Abs. 1 EG in begründeten Einzelfällen
(2) BAG: Generelle Rückwirkung der Judikate
(3) Europäischer Gerichtshof: Kein Vorrang der zeitlichen Anwendbarkeit des Art. 141 Abs. 1 EG vor einer zeitlich weiterreichenden Wirkung des nationalen Rechts
(a) Rückwirkung von Gerichtsentscheidungen
(b) Kollision von Gemeinschafts- und nationalem Recht bei der zeitlichen Wirkung der Urteile
e) Art. 2 Abs. 3 RL 2000/78/EG: „Belästigungen“
f) Art. 2 Abs. 4 RL 2000/78/EG: „Anstiftung zur Diskriminierung“
6. Art. 5 und 7 RL 2000/78/EG: „Positive Maßnahmen“
a) Art. 7 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Grundnorm positiver Förderungsmaßnahmen
b) Art. 7 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Spezifische Maßnahmen zu Gunsten behinderter Menschen
c) Art. 5 RL 2000/78/EG: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vornahme spezifischer Maßnahmen zu Gunsten behinderter Menschen
7. Art. 8 RL 2000/78/EG: Mindestanforderungen
III. Rechtsbehelfe und Rechtsdurchsetzung (Art. 9 bis 14 RL 2000/78/EG)
1. Art. 9 RL 2000/78/EG: Rechtsschutz
a) Art. 9 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes
b) Art. 9 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Kollektivklagebefugnis
c) Art. 9 Abs. 3 RL 2000/78/EG: Mitgliedsstaatliche Fristen über die Rechtsverfolgung
2. Art. 10 RL 2000/78/EG: Beweislast
a) Überblick über die Regelungen von Art. 10 RL 2000/78/EG
b) Insbesondere: Art. 10 Abs. 1 RL 2000/78/EG
aa) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 141 Abs. 1 EG
(1) Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
(2) Insbesondere: Undurchschaubarkeit des Entlohnungssystems
bb) Übertragung der Rechtsprechung zu Art. 141 Abs. 1 EG auf Art. 10 Abs. 1 RL 2000/78/EG
3. Art. 11 RL 2000/78/EG: Viktimisierung
4. Art. 12 RL 2000/78/EG: Unterrichtung
5. Art. 13 RL 2000/78/EG: Sozialer Dialog
a) Formen des Sozialen Dialogs im Recht der EG
b) Art. 13 RL 2000/78/EG: Sozialer Dialog nach Umsetzung der RL 2000/78/EG in das mitgliedsstaatliche Recht
aa) Art. 13 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der betrieblichen Praxis
bb) Art. 13 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Schaffung ergänzender Antidiskriminierungsregelungen durch die nationalen Sozialpartner
6. Art. 14 RL 2000/78/EG: Dialog mit Nichtregierungsorganisationen
IV. Schlussbestimmungen (Art. 16 bis 21 RL 2000/78/EG)
1. Art. 16 RL 2000/78/EG: Einhaltung
a) Rechtsfolgen einer Diskriminierung durch Normen
b) Art. 16 b) RL 2000/78/EG: Verbot gleichheitswidriger Tarifnormen
2. Art. 17 RL 2000/78/EG: Sanktionen
3. Art. 18 RL 2000/78/EG: Umsetzung der Richtlinie
a) Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten
b) Umsetzung durch die Sozialpartner
c) Unmittelbare Anwendbarkeit
4. Art. 19 RL 2000/78/EG: Bericht
5. Art. 20 RL 2000/78/EG: Inkrafttreten
6. Art. 21 RL 2000/78/EG: Adressaten
I. Methodische und philosophische Grundlagen des Gemeinschaftsrechts
II. Auslegung der RL 2000/78/EG vom 27. November 2000
E. Anlage: Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf