Sachherrschaft und Sozialbindung? :Ein Beitrag zu Gegenwart und Geschichte des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs ( Schriften zum Bürgerlichen Recht )

Publication subTitle :Ein Beitrag zu Gegenwart und Geschichte des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs

Publication series :Schriften zum Bürgerlichen Recht

Author: Lehmann   Jochen  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783428511150

P-ISBN(Paperback): 9783428111152

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Der Verfasser unternimmt den Versuch, die zeitgenössische Diskussion um den Eigentumsbegriff des Zivilrechts und deren Wurzeln erstmalig umfassend darzustellen. Dabei widmet er sich vor allem zwei Fragen: Welcher Eigentumsbegriff lag dem Zivilrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugrunde, und hat sich dieser in den vergangenen 100 Jahren verändert? Woher stammt der in der Diskussion um den Eigentumsbegriff immer wieder bemühte Gegensatz zwischen Sachherrschaft des Eigentümers und Sozialbindung des Eigentums? Jochen Lehmann beschränkt sich in seiner Darstellung nicht auf die Dogmatik des Eigentumsbegriffs, sondern schildert auch die historischen und philosophischen Hintergründe, ohne welche die Entwicklung der Diskussion um den richtigen Eigentumsbegriff nicht verständlich würde. So entsteht ein umfassendes Bild der vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen um die richtige Definition des Eigentums. Dabei zeigt sich, dass der durch die umfassende Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichnete Eigentumsbegriff, der - seit dem Erlass des BGB unverändert - dem Zivilrecht zugrunde liegt, das Ende einer langen dogmatischen Entwicklung markiert. Der soziale Eigentumsbegriff, der die Bindung des Eigentümers durch die Interessen der Gesellschaft betont, ist hingegen ein Produkt der rechtspolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts und in wesentlichen Teilen eine Schöpfung des Germanisten Otto von Gierke. Während dem deshalb auch als "deutsch" bezeichneten Eigentumsbegriff ein merklicher Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeiten zum BGB versagt blieb, bestimmte er während des 20. Jahrhunderts die häufig rechtspolitische Auseinandersetzung um den Eigentumsbegriff und ist bis heute in der Diskussion um die Wiederbelebung des geteilten Eigentums lebendig geblieben.

Chapter

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Teil: Der Eigentumsbegriff des geltenden Zivilrechts

A. Grundlegung

I. Die Bedeutung des § 903 S. 1 BGB für den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff

II. Unerheblichkeit des § 903 S. 2 BGB für die Frage nach dem Begriff des Eigentums

III. Ausblick auf die weitere Darstellung

B. Zur Beschränkung des Eigentums auf körperliche Gegenstände

I. Kein Eigentum an Rechten

II. Zur Verbreitung des weiten Eigentumsbegriffes

1. Der weite Eigentumsbegriff der territorialen Kodifikationen

2. Die dem BGB zugrundeliegende Lehre

3. Zum sog. „geistigen Eigentum“

C. § 903 S. 1 BGB als Definition des Eigentums?

I. § 903 S. 1 BGB als bloße Inhaltsbeschreibung des Eigentums?

II. § 903 S. 1 BGB als Legaldefinition?

III. § 903 S. 1 als Ausgangspunkt einer Definition

1. Zur Bedeutung dieser Streitfrage

a) Zum Eigentumsbegriff des Verfassungsrechts

b) Rückwirkung einer Bindung des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffes an das zivilrechtliche Eigentum auf § 903 S. 1 BGB

2. Zur Unterscheidung von Begriff und Inhalt des Eigentums

3. § 903 S. 1 BGB als bloße Normierung des Inhalts des Eigentums

a) Gesetzgebungsgeschichte und Systematik

b) Unvollständigkeit des § 903 S. 1 BGB als Definition

c) Zwischenergebnis

4. Angleichung von Eigentumsbegriff und -inhalt?

a) Definition des Eigentums durch seinen Inhalt

b) Argumente gegen diese Ansicht

IV. Ergebnis: Keine gesetzliche Definition des Eigentums

D. Der Eigentumsbegriff des BGB

I. Eigentum als umfassendstes an einer Sache mögliches Recht

1. Das Eigentum als subjektives Recht

2. Die Abgrenzung zu den beschränkten dinglichen Rechten

3. Zusammenfassung

II. Eigentum als bloßes Ausschließungsrecht

1. Die Argumentation Schloßmanns

2. Ablehnung der Ansicht Schloßmanns

3. Generelle Unhaltbarkeit einer Reduzierung des Eigentums auf ein bloßes Ausschließungsrecht

4. Ergebnis

III. Eigentum als Letztentscheidungsbefugnis

1. Stammler als Vorläufer dieser Ansicht

2. Die Weiterentwicklung von Stammlers Ansatz durch Schmidt-Rimpler

3. Zur Kritik dieser Ansicht

4. Ergebnis

IV. Eigentum als Rechtsverhältnis

1. Zur Begründung dieser Ansicht

2. Zur Herkunft dieser Ansicht

3. Die Folgen für den Eigentumsbegriff des Zivilrechts

4. Zur Kritik dieser Ansicht

a) Die unmittelbare privatrechtliche Bindung des Eigentümers durch Art. 14 II GG als falsche Prämisse

aa) Die unmittelbare Wirkung des Art. 14 II GG im Privatrecht

bb) Keine unmittelbare Bindung des privatrechtlichen Eigentums durch Art. 14 II GG

(a) Art. 14 II GG als Regelungsauftrag an den Gesetzgeber

(b) Gefährdung des Freiheitsgehalts der Eigentumsgarantie durch die unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 14 II GG

(c) Zwischenergebnis

(d) Zur privatrechtlichen Auswirkung dieser Streitfrage

cc) Widerspruch zu Struktur und Grundlagen des Sachenrechts

(a) Subjektive Rechte als systematische Grundlage des Sachenrechts

(b) Subjektive Rechte als Sicherung der Freiheit des einzelnen im Privatrecht

(c) Widerspruch zwischen dem Eigentum als Rechtsverhältnis und der Vermutung zugunsten freien Eigentums

(d) Unbestimmtheit des Eigentums als Rechtsverhältnis

b) Ergebnis

V. Eigentum als Zuordnung

1. Zur Begründung dieser Ansicht

2. Zur Kritik dieser Ansicht

a) Die Unbestimmtheit des Zuordnungsbegriffes

b) Zuordnung als unzureichender Ausdruck des Eigentums als subjektives Recht

aa) Keine Gleichordnung von Rechten und Pflichten des Eigentümers

bb) Fehlende Bestimmtheit des Zuordnungsobjekts

3. Ergebnis

VI. Ergebnis: Der Eigentumsbegriff des geltenden Zivilrechts

E. Die gesetzlichen Beschränkungen des Eigentums und ihr Verhältnis zum Eigentumsbegriff

I. Die dem BGB zugrundeliegende Auffassung

1. Der Vorentwurf Johows

2. Die weiteren Materialien zum BGB

3. Ergebnis

II. Zur Außentheorie

1. Zur Begründung dieser Ansicht

2. Zur Kritik an dieser Ansicht

III. Zur Immanenztheorie

1. Zu den unter der Bezeichnung „Immanenz der Beschränkungen“ zusammengefaßten Vorstellungen

a) Zu den verschiedenen Formen der Immanenztheorie

b) Zur Terminologie in dieser Arbeit

2. Zur Entwicklung der sog. echten Immanenztheorie

3. Zur Kritik der echten Immanenztheorie

a) Unvereinbarkeit mit § 903 S. 1 BGB

b) Begriffliche Unvereinbarkeit von Recht und Beschränkung

c) Aufhebung der Trennung zwischen dem öffentlichem Recht und dem Zivilrecht

4. Zur unechten Immanenztheorie

5. Zum Terminus „Eigentumsbeschränkungen“

6. Ergebnis

IV. Zur Trennungstheorie

V. Zu Herkunft und Bedeutung der Relativierung der umfassenden Sachherrschaft

1. Die Herkunft der Relativierung der umfassenden Sachherrschaft

2. Die Bedeutung des relativierenden Zusatzes

a) Zur Begründung der Relativierung

b) Keine Änderung gegenüber dem Eigentumsbegriff des BGB

VI. Ergebnis

F. Zur Wandlungsfähigkeit des Eigentumsbegriffes

I. Wandlungen des Eigentumsbegriffes?

1. Die dem BGB zugrundeliegende Auffassung

2. Wandelbarkeit des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs unter der Geltung des BGB

II. Zur Möglichkeit eines Nebeneinander verschiedener Eigentumsbegriffe

1. Zum Funktionseigentum

2. Ablehnung der Möglichkeit eines Nebeneinander verschiedener Eigentumsbegriffe

G. Zusammenfassung

Exkurs: Zur Herkunft der Beschränkung des Eigentums auf körperliche Sachen

1. Rückführung des weiten Eigentumsbegriffes auf Bartolus

2. Der weite Eigentumsbegriff und seine Kodifikation, insbesondere im preußischen ALR

3. Zur Herkunft des engen Sachbegriffes

4. Hintergrund der Durchsetzung des auf körperliche Sachen beschränkten Eigentums

a) Die Rückbesinnung auf das klassische römische Recht

b) Der Einfluß kantischen Gedankenguts

5. Abschluß des Exkurses

2. Teil: Die Entwicklung des durch die Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichneten Eigentumsbegriffes im 19. Jahrhundert

A. Einleitung

B. Die Verdrängung des geteilten Eigentums und die Durchsetzung des abstrakten Eigentumsbegriffes in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts

I. Zum geteilten Eigentum

1. Die Entwicklung des geteilten Eigentums durch die Glossatoren

a) Zu Formen des geteilten Eigentums im frühen römischen Recht und dem duplex dominium des klassischen Rechts

b) Die Entwicklung des dominium utile durch die Glossatoren

c) Zur Auseinandersetzung um die Beweggründe der Glossatoren bei der Schaffung des geteilten Eigentums

aa) Widersprüche der Justinianischen Kodifikation als Ursprung des geteilten Eigentums

bb) Entwicklung des geteilten Eigentums zur Erfassung des Rechts des Lehnsnehmers

cc) Entbehrlichkeit einer abschließenden Entscheidung der Kontroverse

2. Die Weiterentwicklung der Lehre vom geteilten Eigentum und deren Vollendung durch Bartolus und Baldus

3. Zur Übertragung der Lehre vom geteilten Eigentum nach Deutschland

4. Zur Fortentwicklung der Lehre vom geteilten Eigentum und der Aufnahme in die großen territorialen Kodifikationen

a) Die Konzeption Struves

b) Das geteilte Eigentum im Naturrecht

c) Das geteilte Eigentum in den großen territorialen Kodifikationen

aa) Der Codex Maximilianeus Bavaricus civilis von 1756

bb) Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794

cc) Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811

(a) Der Codex Theresianus als Vorläufer des ABGB

(b) Zum sog. Entwurf Horten und dem späteren Entwurf Martinis

dd) Zu den Gründen für die Zurückweisung der Eigentumskonzeption des Codex Theresianus

ee) Zusammenfassung

(a) Zur Vermutung ungeteilten Eigentums

(b) Zu den Definitionen des Eigentums in den genannten Gesetzbüchern

(c) Zur Widersprüchlichkeit der gegen das geteilte Eigentum gerichteten Tendenzen

II. Der abstrakte Eigentumsbegriff und die Verdrängung des geteilten Eigentums in der Rechtslehre

1. Der Eigentumsbegriff Thibauts

a) Das „wahre Eigentum“

b) Die Anknüpfung Thibauts an die naturrechtliche Lehre

c) Thibauts Weiterentwicklung des Eigentumsbegriffes gegenüber dem Naturrecht

d) Zusammenfassung

2. Der abstrakte Eigentumsbegriff und die Ablösung des geteilten Eigentums

a) Keine Auswirkungen der zivilrechtlichen Eigentumsdogmatik auf die Bauernbefreiung

aa) Zu den Ursachen der Bauernbefreiung in Preußen

bb) Keine Auswirkungen des neuen Eigentumsbegriffes

b) Keine Beeinflussung Thibauts durch die einsetzende Bauernbefreiung

c) Ergebnis

III. Die weitere Entwicklung des abstrakten Eigentumsbegriffes

1. Das Eigentum als unteilbares und umfassendes Herrschaftsrecht

2. Die Vereinbarkeit von Eigentumsbegriff und den Schranken des Eigentums

a) Das Verhältnis des Eigentums zu den beschränkten dinglichen Rechten

b) Das Verhältnis des Eigentums zu den öffentlich-rechtlichen Beschränkungen

3. Zusammenfassung

IV. Zu den Gründen für die allgemeine Durchsetzung des abstrakten Eigentumsbegriffes

1. Die Herkunft des Eigentumsbegriffes aus dem römischen Recht

2. Der abstrakte Eigentumsbegriff als einziger Eigentumsbegriff

3. Die Berufung des Menschen zur Herrschaft über die unbelebte Natur

a) Eigentum als Willensherrschaft des Eigentümers über die Sache

b) Kein Bruch Windscheids mit der überkommenen Dogmatik

c) Zusammenfassung

4. Der abstrakte Eigentumsbegriff und seine Verbindung zum Liberalismus

a) Zur Bedeutung des Begriffs des Liberalismus

b) Das Verhältnis des abstrakten Eigentumsbegriffes zum politischen Liberalismus

aa) Die Verbindung von kantischer Philosophie und historischer Schule

bb) Weitergehender Einfluß des abstrakten Eigentumsbegriffes auf die politische Bewegung des Liberalismus?

cc) Der zivilrechtliche Eigentumsbegriff und seine politischen Auswirkungen am Beispiel der Bauernbefreiung in Preußen

c) Der abstrakte Eigentumsbegriff als Beitrag zu größerer wirtschaftlicher Freiheit

d) Ergebnis

C. Zusammenfassung

3. Teil: Die Entwicklung des deutschen Eigentumsbegriffes und seiner besonderen Betonung der Sozialbindung des Eigentums

A. Einleitung

B. Der deutsche Eigentumsbegriff bei v. Gierke

I. Die Darstellung des Eigentumsbegriffes im Handbuch des deutschen Privatrechts

1. Die Unterschiede zum Eigentumsbegriff der Romanistik und des BGB

a) Die Umgestaltung der sachenrechtlichen Systematik durch v. Gierkes Eigentumsbegriff

b) Das Eigentum als Rechtsverhältnis bei v. Gierke

c) Der Eigentumsbegriff des geltenden Rechts als Verbindung deutsch- und römisch-rechtlicher Grundgedanken?

2. Das Verhältnis des Eigentumsbegriffes v. Gierkes zum geteilten Eigentum

3. v. Gierkes rechtspolitische Verwendung des deutschen Eigentumsbegriffes

4. Zu den historischen Belegen für den deutschen Eigentumsbegriff bei v. Gierke

5. Zusammenfassung

C. Die Entwicklung des deutschen Eigentumsbegriffes in der Germanistik des 19. Jahrhunderts bis zu v. Gierke

I. Das deutsche Eigentum vor der Spaltung der historischen Schule

II. Die Spaltung der historischen Schule

III. Die Entwicklung eines genuin deutschen Eigentumsbegriffes

1. Grundlagen des deutschen Eigentumsbegriffes

2. Verfestigung des Gegensatzes von römischem und deutschem Eigentum

3. Zum Zusammenhang von nationaler Ausrichtung der Germanistik und der Durchsetzung des deutschen Eigentumsbegriffes

IV. Zur Gleichsetzung von deutschem und sozialem Recht

1. v. Gierkes Anknüpfung an die Lehre Schmidts

2. Zu v. Gierkes Begriff des sozialen und pflichtgebundenen Eigentums

a) Zur allgemeinen Bedeutung des Begriffs Sozialrecht

b) Das Sozialrecht und das soziale Recht bei v. Gierke

aa) Zur Herleitung des Sozialrechts aus dem Genossenschaftsrecht

bb) Sozialrecht und soziales Recht als unauflösliche Einheit

cc) Zusammenfassung

c) Zu den Gründen für v. Gierkes Betonung des sozialen Rechts

d) Das soziale, deutsche Eigentum

aa) v. Gierkes Entwicklung des sozialen Eigentumsbegriffes

bb) Das soziale Eigentum und die sozialpolitische Motivation v. Gierkes

e) Zum Verhältnis des sozialen Eigentumsbegriffes v. Gierkes zur zeitgenössischen Eigentumskritik

aa) Zur Entwicklung eines durch die Belange der Allgemeinheit gebundenen Eigentums

bb) Zum Einfluß der nationalökonomischen Eigentumslehre Adolph Wagners auf v. Gierkes sozialen Eigentumsbegriff

f) Geteiltes Eigentum als soziales Eigentum

D. Zusammenfassung

E. Die weiteren Wirkungen des deutschen Eigentumsbegriffes

I. Die Auswirkungen des deutschen Eigentumsbegriffes nach Inkrafttreten des BGB bis zur Zeit des Nationalsozialismus

1. Der deutsche Eigentumsbegriff und die Rechtsprechung

2. Eigentumsbegriff und konservative Kritik an der Weimarer Republik

3. Der sog. „dynamische Eigentumsbegriff“

4. Zusammenfassung

II. Der deutsche Eigentumsbegriff und die Eigentumslehre des Nationalsozialismus

1. Zur Aufnahme v. Gierkescher Gedanken in das Parteiprogramm der NSDAP

2. Die Eigentumslehre des Nationalsozialismus und der Rückgriff auf v. Gierke

a) Zu den Parallelen von deutschem Eigentumsbegriff und dem Werk Merks

b) Der deutsche Eigentumsbegriff und Wieackers „Wandlungen der Eigentumsverfassung“

3. Zusammenfassung

III. Der deutsche Eigentumsbegriff in der Nachkriegszeit

1. Die Eigentumsteilung als letzte Spur des deutschen Eigentumsbegriffs

2. Zum Vorschlag einer Neuordnung des Bodenrechts durch H. J. Vogel

IV. Die Eigentumsteilung in der heutigen Zivilrechtsdogmatik

1. Rechte des Eigentümers an seiner Sache als Wiederkehr der Enumerations- oder Summentheorie?

2. Der Teilungsgedanke im Schadensersatzrecht

3. Geteiltes Eigentum beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt?

4. Sicherungseigentum und Teilungsgedanke

5. Geteiltes Eigentum im Mietrecht?

6. Zusammenfassung

F. Ergebnis

Schlußwort

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Sach- und Personenverzeichnis

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