Chapter
Teil A: Die Fragestellung der Arbeit und ihre Verdeutlichung anhand eines Falles
I. Darstellung der in dieser Arbeit untersuchten Sachverhaltskonstellation anhand eines Falles
Teil B: Beantwortung der Fragestellung anhand der dazu in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungsmöglichkeiten
1. Staatliche Machtapparate
a) BGH NJW 51, 323 (NS-Unrecht)
b) BGHSt 8, 393 ff. (NS-Unrecht)
c) BGHSt 18, 83 ff. (Staschinskij-Fall)
d) BGH DRiZ 66, 59 (NS-Unrecht)
e) Entscheidungen des BGH zum DDR-Unrecht
aa) BGHSt 40, 218 ff. (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates der DDR)
bb) BGHSt 40, 307 ff. (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SED-Bezirksfunktionären für Wahlfälschungen)
cc) BGHSt 42, 65 ff. (Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Kommandeurs der Grenztruppen der DDR)
dd) BGH NStZ-RR 96, 323 („Vergatterung“)
ee) BGHSt 45, 270 ff. (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED)
2. Wirtschaftliche Machtapparate
a) BGHSt 37, 106 ff. (Lederspray-Entscheidung)
b) BGH NJW 95, 2933 ff. (Weinverschnitt-Entscheidung)
c) BGHSt 43, 219 ff. (Abfallbeseitigungs-Entscheidung)
d) BGH StV 98, 416 f. (Zahlungsunfähigkeits-Entscheidung)
1. Staatliche Machtapparate
a) Begründungsansätze über die mittelbare Täterschaft
aa) Organisationsherrschaft
bb) Benutzung eines Tatentschlossenen (F.-C. Schroeder)
cc) Faktische Steuerungsmacht
dd) Fehlende spezifische Hemmungsgründe beim Vordermann (M.-K. Meyer)
ee) Relevant überlegene Gestaltungsherrschaft (Bottke)
ff) Nötigungsherrschaft (Schulz)
gg) Personale Tatherrschaft (Murmann)
hh) Befehlsherrschaft als geteilte Tatherrschaft (Hoyer)
b) Begründungsansätze über die Mittäterschaft (insbesondere Jakobs)
c) Begründungsansätze über die unmittelbare Täterschaft (Schild)
d) Begründungsansätze über die Nebentäterschaft und die Anstiftung
2. Wirtschaftliche Machtapparate
a) Klassische Begründungsansätze über die (mittelbare) Täterschaft
aa) Täterschaft kraft Herrschaft über partiell Unmündige im Rahmen einer Organisation (Schünemann)
bb) Täterschaft kraft Weisung (N. Schmid)
cc) Täterschaft kraft Entscheidungszuständigkeit (Ransiek)
dd) Weitere Stellungnahmen
b) Begründungsansätze über die Teilnahme
c) Normativ-soziale Begründungsansätze der Täterschaft
3. Zusammenfassung der Literaturmeinungen zu den Bereichen Staat und Wirtschaft
III. Resümee: Die Meinungen in Rechtsprechung und Literatur zu den Bereichen Staat und Wirtschaft und die sich daraus ergebenden Fragestellungen für die weitere Untersuchung
Teil C: Kritische Würdigung der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungsmöglichkeiten und Festlegung des methodischen Ausgangspunktes für die Beantwortung der Frage nach der Täterschaft des eine Straftat anweisenden Hintermannes in organisatorischen Machtapparaten
II. Normativ-soziale Begründungsansätze der Täterschaft
a) Auslegung einzelner Deliktstatbestände
b) Modifizierung des allgemeinen Zurechnungsansatzes
c) Insbesondere: Die normativ-soziale Begründung der Täterschaft als Auflösung der Täterlehre zugunsten der Lehre von der objektiven Zurechnung
aa) Die auf soziale Rollen gestützte Differenzierung rechtlicher Verhaltenspflichten
bb) Die auf soziale Rollen gestützte Begründung rechtlicher Verhaltensnormen als Täterkriterium
2. Lederspray-Entscheidung
a) Einleitende Erwägungen zur Methode der Unrechtszurechnung
b) Kritik der vom BGH vertretenen „unternehmensbezogenen Betrachtungsweise“
aa) Täterstellung des Unternehmens
bb) Übertragung der Täterstellung auf die Unternehmensorgane
cc) Rechtsfähigkeit einer Person als Zurechnungsvoraussetzung
dd) Normativ-soziale Begründung der Täterschaft
(1) Zivilrechtliches Produkthaftungsrecht
(2) Strafrechtliches Produkthaftungsrecht
aa) Reichweite der Identität zwischen juristischer und natürlicher Person?
III. Tatherrschaftslehren
1. Organisationsherrschaft
a) Fungibilität von Ausführungsorganen
b) Rechtsgelöstheit organisatorischer Machtapparate
aa) Loslösung des gesamten organisatorischen Machtapparates vom Recht als Voraussetzung für die Willensherrschaft des Hintermannes?
bb) Dauerhafte Loslösung des organisatorischen Machtapparates vom Recht als Voraussetzung für die Willensherrschaft des Hintermannes?
cc) Verhältnis von Rechtsgelöstheit und Fungibilitätskriterium vor dem Hintergrund der Beherrschung des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufes
dd) Rechtsgelöstheit und staatliche Souveränität
2. Benutzung eines Tatentschlossenen
3. Personale Tatherrschaft
a) Täterschaftsbegründende Pflichtenstellung und Art. 103 II GG
b) Naturrechtliche Pflichtbegründung
4. Befehlsherrschaft als geteilte Tatherrschaft
5. Ergebnis: Die Beherrschung des konkreten Tatmittlers als methodischer Ausgangspunkt der weiteren Untersuchung
Teil D: Begründung und Präzisierung des methodischen Ausgangspunktes der weiteren Untersuchung – die klassische Dogmatik der mittelbaren Täterschaft und das dieser zugrunde liegende individualistische Herrschafts- respektive Freiheitsverständnis
I. Identität von Handlung und Verantwortung: Freiheit und Eigenverantwortlichkeit des Subjektes als „Normalzustand“
II. Handlungsverantwortung und Täterschaft: Die Bedeutung der Ausführungshandlung
III. Handlungsverantwortung und die Abweichung vom „Normalzustand“
1. Freiheitseinschränkung und Übergang der Entscheidungsgewalt auf den Hintermann
2. Individualistische Defektdogmatik der mittelbaren Täterschaft
3. Kritik an der Nichtberücksichtigung sozialer Beziehungen durch eine individualistische Defektdogmatik
Teil E: Beschreibung und Erklärung der Diskrepanz zwischen Dogmatik und Vorverständnis bei Anwendung der klassischen Dogmatik der mittelbaren Täterschaft auf die untersuchte Sachverhaltskonstellation – Aufgabe des rein individualistischen Herrschafts- respektive Freiheitsverständnisses zugunsten eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses
I. Beschreibung der Diskrepanz zwischen klassischer Dogmatik mittelbarer Täterschaft und Vorverständnis
1. Die Anwendung der klassischen Dogmatik der (mittelbaren) Täterschaft auf die untersuchte Sachverhaltskonstellation: Der „Schreibtischtäter“ als Anstifter
a) Verantwortlichkeit des Vordermannes
2. Das Vorverständnis bei der Beurteilung der untersuchten Sachverhaltskonstellation: Der „Schreibtischtäter“ als Täter
II. Erklärung der Diskrepanz zwischen klassischer Dogmatik mittelbarer Täterschaft und Vorverständnis
1. Inhaltliche Erklärung der Diskrepanz
a) Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses zugunsten eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses
aa) Ablehnung des von der h. L. beschrittenen Lösungsweges
bb) Überwindung der Diskrepanz durch ein sozialbezogenes Freiheitsverständnis
cc) Gründe für die Ablösung eines individualistischen zugunsten eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses
b) Soziale Herrschaftsausübung in hierarchischen Organisationen als entscheidendes Phänomen
c) Soziale Herrschaft und soziale Macht
d) Soziale Herrschaft und die „Freiheit“ des Hintermannes
2. Methodische Erklärung der Diskrepanz
a) Täterschaft als teleologischer Begriff
b) Die Offenheit einer teleologischen Begriffsbildung: Zur Möglichkeit der Einführung eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses in die Dogmatik der Täterschaft
c) Begriffskonkretisierung und Systembildung anhand einer induktiv-deduktiven Methode: Die fehlende Übersetzung der „Idee“ der Täterschaft anhand der Sachverhaltskonstellation „organisatorischer Machtapparat“ als Grund für die Diskrepanz zwischen Vorverständnis und Dogmatik
Teil F: Rekonstruktion eines sozialbezogenen Herrschafts- respektive Freiheitsverständnisses
I. Rekonstruktion anhand vergleichbarer Entwicklungen im Strafrecht
1. Die Wahrnehmung „des anderen“ im Strafrecht
a) „Der andere“ in der Dogmatik der Mittäterschaft
b) „Der andere“ und der Begriff der Makrokriminalität
2. Die Berücksichtigung „des anderen“ im strafrechtlichen Zurechnungsurteil
aa) Differenzierung sozialer Rollen in der Rechtsprechung
bb) Differenzierung sozialer Rollen in der Literatur: Der sog. Bandenchef-Fall
cc) Differenzierung sozialer Rollen in der Strafgesetzgebung
(1) §§ 129 IV, 129 a II StGB („Rädelsführer“ und „Hintermänner“)
(2) Weitere gesetzliche Regelungen
dd) Zusammenfassende Würdigung
(1) Soziale Machtunterworfenheit als Defekt im Rahmen der Mittäterschaft
(2) Handlungsverantwortung und Systemverantwortung im Rahmen der Mittäterschaft
(3) Rädelsführereigenschaft als Zurechnungskriterium?
b) Unterlassungstäterschaft
aa) Differenzierung sozialer Rollen in der Strafrechtsdogmatik: Die sog. Geschäftsherrenhaftung
bb) Differenzierung sozialer Rollen in der Strafgesetzgebung
3. „Der andere“ und die normativ-soziale Sicht der Täterschaft
II. Rekonstruktion anhand vergleichbarer Entwicklungen im Zivilrecht und im öffentlichen Recht
III. Rekonstruktion anhand empirischer Untersuchungen und philosophischer Annahmen – soziale Herrschaft als Defekt im Sinne der mittelbaren Täterschaft
1. Soziale Herrschaft und Freiheit
a) Empirische Analyse sozialer Herrschaftsausübung – Handlungsmotivationen sozial unterlegener Personen in organisatorischen Machtapparaten
b) Philosophische Analyse sozialer Herrschaftsausübung – Freiheit als Freiheit in zwischenmenschlichen Beziehungen
c) Soziale Herrschaft und das „Weltbild“ der klassischen Defektdogmatik: Bruch in der strafrechtlichen Freiheitskonzeption
aa) Das „Weltbild“ der klassischen Defektdogmatik
bb) Bruch mit der strafrechtlichen Freiheitskonzeption
(2) Hintergrund solcher Entwicklungstendenzen
d) Übersetzung der empirischen Analyse in eine neue Defektdogmatik: Versuch einer Zuordnung des Begriffes „soziale Herrschaft“ zu den Exkulpationsregeln des Strafgesetzbuches
(1) Der Irrtum des Befehlstäters über die strafrechtliche Relevanz der eigenen Entscheidung
(2) Umstände, die einen Irrtum über die strafrechtliche Relevanz der eigenen Entscheidung begünstigen
(a) Einstellungswandel durch kollektive Neutralisierung
(b) Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Recht und Unrecht in staatlichen und wirtschaftlichen Machtapparaten
e) Soziale Herrschaft und Anordnungsketten
2. Soziale Herrschaft und strafrechtliche Verantwortlichkeit
a) Besteht eine absolute oder relative Übereinstimmung zwischen dem strafrechtlichen Freiheitsbegriff und dem strafrechtlichen Verantwortungsbegriff?
bb) Historische Auslegung
cc) Systematische Auslegung
dd) Teleologische Auslegung
(1) Verantwortungsprinzip als Zuteilungsprinzip
(2) Verantwortungsprinzip als Beschreibung rechtlicher Freiheit und als Maßprinzip
(a) Verantwortungsprinzip als Beschreibung rechtlicher Freiheit
(b) Verantwortungsprinzip als Maßprinzip
b) Ist der strafrechtliche Freiheitsbegriff am Maßstab des individualistischen strafrechtlichen Verantwortungsbegriffes zu orientieren?
aa) Inhaltliche Erwägungen
bb) Methodische Erwägungen
IV. Kriterien sozialer Herrschaft
1. Methodische Vorüberlegungen
Teil G: Schließt die Bejahung der mittelbaren Täterschaft die Annahme der Mittäterschaft aus? – Zum Verhältnis von mittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft
I. Die Tatbilder der Beteiligungsformen „Mittäterschaft“ und „mittelbare Täterschaft“
1. Einschätzungen zu den Tatbildern in Rechtsprechung und Literatur
a) Mittelbare Täterschaft
c) Würdigung der Stellungnahmen: Das kooperative Moment der Mittäterschaft
2.Wortlaut und Systematik des § 25 StGB
a) Das kooperative Moment der Mittäterschaft
b) Das Exklusionsverhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft
II. Übersetzung des kooperativen Tatbildes der Mittäterschaft in die Dogmatik der Mittäterschaft
1. Bedeutung des gemeinsamen Tatentschlusses für die mittäterschaftliche Zurechnung
2. Begründung des gemeinsamen Tatentschlusses
a) Die einzelnen Kriterien
b) Die gleichgeordnete Teilhabe an der Entstehung des gemeinsamen Tatentschlusses
aa) Das Erfordernis einer gleichgeordneten Teilhabe als das Ergebnis einer Wortlautanalyse
bb) Das Erfordernis einer gleichgeordneten Teilhabe als das Ergebnis einer teleologischen Analyse
c) Ergebnis: „Defekt“ und „gemeinsamer Tatentschluß“ als sich einander gegenseitig ausschließende Begriffe
3. Exkurs: Der gemeinsame Tatentschluß als ein Legitimationsgrund wechselseitiger Handlungszurechnung im Rahmen der Mittäterschaft
a) Die Mittäterschaft als wechselseitige mittelbare Täterschaft
b) Versuchsbeginn bei der Mittäterschaft: Gesamtlösung
III. Exkurs: Die wechselseitige Kommunikation zwischen Befehlsgeber und Befehlsempfänger als notwendiges Kriterium eines gemeinsamen Tatentschlusses?
IV. Ergebnis: Der sog. „Schreibtischtäter“ als „mittelbarer Täter kraft sozialer (Tat-)Herrschaft“
Teil H: Zentrale Thesen der Arbeit und Ausblick
I. Zentrale Thesen der Arbeit