Chapter
B. Die Krise des Flächentarifvertrages
C. Der Firmentarifvertrag als kollektives Regelungsinstrument
II. Abgrenzung zu anderen kollektiven Regelungsinstrumenten
2. Unternehmensbezogener Verbandstarifvertrag
4. Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
5. Dreiseitige Vereinbarungen
§ 2 Rechtsgeschichtliche und rechtstatsächliche Entwicklung des Rechts des Firmentarifvertrages
A. Die Anfänge des Rechts des Firmentarifvertrages
B. Anfang des 20. Jahrhunderts bis zum Ende der Weimarer Republik
I. Der Entwurf Sulzer/Lotmars von 1902
II. Der Entwurf Rosenthals von 1908
III. Der Entwurf Wölblings von 1908
IV. Der Entwurf Sinzheimers von 1916
V. Der Entwurf Brentano/Heinemann von 1918
VI. Die TVVO vom 23. Dezember 1918
VII. Der Entwurf des Reichsarbeitsministeriums von 1921
VIII. Der Entwurf Nipperdeys von 1924
IX. Der Referentenentwurf des Reichsarbeitsministeriums von 1931
X. Rechtstatsächliche Entwicklung des Firmentarifvertrages
D. Die Entstehung des Tarifvertragsgesetzes (TVG) vom 9. April 1949 und die rechtstatsächliche Entwicklung des Firmentarifvertrages bis heute
I. Die Entwicklung in der Britischen Zone
II. Die Entwicklung in der Amerikanischen Zone
III. Die Entwicklung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet
IV. Die rechtstatsächliche Entwicklung des Firmentarifvertrages in dieser Zeit
E. Anwendungsbereiche des Firmentarifvertrages im geltenden Tarifsystem
I. Tarifliche Erfassung nicht verbandsangehöriger Arbeitgeber
1. Groß- und Spezialunternehmen
2. Sonstige nicht verbandsangehörige Arbeitgeber
III. Erfassung verbandstarifvertraglich nicht geregelter Bereiche
V. Betriebsvereinbarungsersetzende Firmentarifverträge
VI. Betriebsverfassungsrechtliche Organisationstarifverträge
VII. Tarifliche Regelungen übertariflicher Zulagen
VIII. Quantitatives Verhältnis der verschiedenen Anwendungsbereiche zueinander
IX. Inhaltliche Unterschiede zwischen Firmentarifvertrag und Verbandstarifvertrag
§ 3 Die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers
A. Die rechtliche Bedeutung der Tariffähigkeit
B. Die Tariffähigkeit des Arbeitgebers nach § 2 Abs. 1 TVG
I. Der Arbeitgeberbegriff des § 2 Abs. 1 TVG
II. Umfang der Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers
IV. Systematische Auslegung
V. Historische Auslegung (Entstehungsgeschichte und historisch-teleologische Auslegung)
VI. Objektiv-teleologische Auslegung
C. Die Tariffähigkeit des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Vorgaben des Grundgesetzes
I. Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbandes oder des einzelnen Arbeitgebers?
1. Die Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 GG für das einfachgesetzliche Tarifrecht
a) Gleichberechtigter Schutz sowohl der Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite
b) Art. 9 Abs. 3 GG als Doppelgrundrecht
aa) Die Lehre vom Doppelgrundrecht
bb) Art. 19 Abs. 3 GG als Anknüpfungspunkt (Scholz)
c) Sachlich-gegenständliche Reichweite der Koalitionsfreiheit
aa) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(a) Die sog. Kernbereichslehre
bb) Die verschiedenen Ansichten der Lehre
(a) Differenzierung zwischen Eingriffs- und Ausgestaltungsregelungen als Ausgangspunkt
(aa) Differenzierungskriterium: Natürliche und ausgestaltungsbedürftige koalitionsspezifische Betätigung (Friese)
(bb) Differenzierungskriterium: Grund- oder Rahmenbedingungen und Einzelregelungen (Wank)
(cc) Differenzierungskriterium: Beeinträchtigungsintensität der Regelung (Schwarze)
(b) Keine Differenzierung zwischen Eingriffs- und Ausgestaltungsregelungen
(aa) Die Koalitionsfreiheit als liberales Freiheitsrecht bei Begründung einer Regelungspflicht aus dem Sozialstaatsprinzip (Scholz)
(bb) Die Lehre von der Grundrechtskonkretisierung (Säcker)
(cc) Das Tarifwesen als durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Institutsgarantie (Kemper)
(dd) Verfassungsrechtlicher Schutz jeglichen koalitionsspezifischen Verhaltens bei Anwendung der Schrankenregelung des Art. 2 Abs. 1 GG (Löwisch)
(ee) Verfassungsrechtlicher Schutz jeglichen koalitionsspezifischen Verhaltens bei Anwendung der Schrankenregelung des Art. 5 Abs. 2 GG (Henssler)
(a) Differenzierung zwischen Eingriffs- und Ausgestaltungsregelung
(b) Der Eingriffsbereich: Schutzbereich und Schranken des Art. 9 Abs. 3 GG
(aa) Individuelle und kollektive Koalitionsbildungsgarantie
(bb) Individuelle und kollektive Koalitionsbetätigungsgarantie
(cc) Verfassungsrechtliche Schranken der Koalitionsfreiheit
(c) Der Ausgestaltungsbereich: Umfang und Grenzen einfachgesetzlicher Ausgestaltung des Art. 9 Abs. 3 GG
(aa) Grundlagen der Ausgestaltung
α) Institutsgarantie als dogmatische Grundlage der Ausgestaltungspflicht?
β) Die objektive Werteordnung der Grundrechte als zutreffende dogmatischen Grundlage der Ausgestaltungspflicht
(bb) Umfang der Ausgestaltungspflicht (Ausgestaltungsuntergrenze)
(cc) Grenzen der Ausgestaltungsbefugnis (Ausgestaltungsobergrenze)
2. § 2 Abs. 1 TVG unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 GG
a) Zuordnung des § 2 Abs. 1 TVG zum Eingriffs- oder Ausgestaltungsbereich
b) Unterschreitung der Ausgestaltungsuntergrenze?
c) Überschreitung der Ausgestaltungsobergrenze?
aa) Individuelle Koalitionsfreiheit des den Firmentarifvertrag abschließenden Arbeitgebers
bb) Kollektive Koalitionsfreiheit des betroffenen Arbeitgeberverbandes
(a) Bestand des Arbeitgeberverbandes
(aa) Eingriff in die Bestandsgarantie des Arbeitgeberverbandes
(bb) Rechtfertigung eines Eingriffs
cc) Individuelle Koalitionsfreiheit der übrigen Arbeitgeber
ee) Art. 2 Abs. 1 GG – Privatautonomie des einzelnen Arbeitgebers
d) Paritätsgebot und Ordnungsfunktion
aa) Verfassungsrechtliche Verankerung des Paritätsgebotes und der Ordnungsfunktion?
bb) Paritätsgebot und Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers
cc) Einschränkung der Tariffähigkeit auf sozial mächtige Arbeitgeber?
2. Verfassungsrechtliche Verankerung der Betriebsautonomie?
b) Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht
c) Art. 12 GG – Berufsfreiheit der Arbeitnehmer
e) Art. 2 Abs. 1 GG – Privatautonomie
III. Auswirkungen der Unternehmensmitbestimmung
§ 4 Probleme der Tarifzuständigkeit
B. Probleme der Tarifzuständigkeit
II. Tarifzuständigkeit auf Gewerkschaftsseite
III. Tarifzuständigkeit des einzelnen Arbeitgebers
1. Der einfachgesetzliche Befund
2. Einschränkung der Tarifzuständigkeit aufgrund arbeitskampfrechtlicher Erwägungen?
3. Einschränkung der Tarifzuständigkeit aufgrund verfassungsrechtlicher Erwägungen?
a) Wirtschaftliche Handlungsfreiheit und Unternehmensautonomie
C. Auswirkungen von Unternehmensumstrukturierungen
I. Ausgangspunkt: Verlust der gewerkschaftlichen Tarifzuständigkeit
II. Auswirkungen auf einen bestehenden Firmentarifvertrag
§ 5 Zulässigkeit von Firmenarbeitskämpfen
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Arbeitskampfes
C. Arbeitskampfmaßnahmen gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber
I. Verstoß gegen den Grundsatz der Kampfparität?
1. Die Aussperrung als primäres, arbeitgeberseitiges Arbeitskampfmittel
a) Abwehraussperrung des bestreikten Arbeitgebers
b) Unterstützende Verbandsaussperrung
aa) Rechtliche Zulässigkeit
bb) Praktische Durchführbarkeit
c) Unterstützende Aussperrung durch verbandsfremde Arbeitgeber
2. Sonstige Unterstützungsmaßnahmen des Verbandes
II. Verletzung von Grundrechten?
1. Verletzung der kollektiven Koalitionsfreiheit des Verbandes?
2. Verletzung der individuellen Koalitionsfreiheit des arbeitskampfbetroffenen Arbeitgebers?
a) Durch Herausbrechen aus dem Verband?
b) Durch Herausbrechen aus der Tarifgemeinschaft des Verbandes?
c) Durch Verletzung der Schutzfunktion der Verbandsmitgliedschaft ?
d) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1957
3. Verletzung der individuellen Koalitionsfreiheit der übrigen Arbeitgeber
4. Verletzung der Privatautonomie des einzelnen Arbeitgebers?
III. Weitere Einwände gegen die Zulässigkeit des Firmenarbeitskampfes
1. Verstoß gegen die Ordnungsfunktion?
2. Wertungswidersprüche zwischen der Zulässigkeit des Firmenarbeitskampfes und der Kartellerlaubnis der Arbeitgeberseite?
3. Verstoß gegen eine gesamtwirtschaftliche Friedenspflicht?
4. Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht?
5. Unzumutbarkeit des Firmentarifvertragsabschlusses aufgrund eintretender Konflikte mit dem Verband?
IV. Unternehmensbezogener Verbandstarifvertrag als Alternative?
D. Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen gegenüber einem nicht verbandsangehörigen Arbeitgeber
E. Beschränkung auf sozial mächtige Arbeitgeber?
F. Zulässigkeit der Angriffsaussperrung zum Abschluss eines Firmentarifvertrages?
§ 6 Tarifvertragliche Friedenspflicht und Firmenarbeitskampf
B. Zulässigkeit eines Arbeitskampfes und Friedenspflicht
I. Arbeitskampf um einen Firmentarifvertrag bei bestehendem Firmentarifvertrag
II. Arbeitskampf um einen Verbandstarifvertrag bei bestehendem Firmentarifvertrag
III. Arbeitskampf um einen Firmentarifvertrag bei bestehendem Verbandstarifvertrag
1. Erste Ansicht: Keine Geltung der Friedenspflicht des Verbandstarifvertrages
2. Zweite Ansicht: Absolute Friedenspflicht zu Lasten jeglichen Firmenarbeitskampfes
3. Dritte Ansicht: Geltung der relativen Friedenspflicht des Verbandstarifvertrages (h. M.)
C. Ausschluss der verbandstarifvertraglichen Friedenspflicht aufgrund gegenläufiger Tarifpraxis?
I. Konkludenter Verzicht auf die Friedenspflicht?
II. Einschränkende Auslegung des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrages?
D. Vereinbarung einer verbandstarifvertraglichen Schlichtungsabrede
E. Friedenspflicht bei nachwirkendem Tarifvertrag?
F. Friedenspflicht auch ohne Tarifbindung?
II. Einzelvertragliche Inbezugnahme des Verbandstarifvertrages?
III. Allgemeinverbindlichkeit des Verbandstarifvertrages?
G. Auswirkung einer tariflichen Öffnungsklausel
II. Zulässigkeit tariflicher Öffnungsklauseln
1. Argumente der herrschenden Lehre
2. Argumente der Gegenansicht
a) Verstoß gegen das „Wesen“ des Tarifvertrages
b) Verstoß gegen Grundprinzipien des Schuldrechts
c) Weitere Einwände gegen die Unabdingbarkeit
aa) Weitergehende Einschränkung der Friedensfunktion bei Unabdingbarkeit der Friedenspflicht
bb) Widersprüchlichkeiten in Bezug auf den lediglich nachwirkenden Tarifvertrag
e) Verletzung verbandsinterner Pflichten?
III. Unverhältnismäßigkeit des Firmenarbeitskampfes?
H. Auswirkungen personeller Veränderungen des Arbeitgeberverbandes auf die Friedenspflicht
I. Flucht in den Arbeitgeberverband
1. Erste Ansicht: Geltung der Friedenspflicht für Neumitglieder
2. Zweite Ansicht: Keine Geltung der Friedenspflicht für Neumitglieder
3. Dritte Ansicht: Geltung der Friedenspflicht nur für Neumitglieder, deren Beitritt sich im Rahmen der gewöhnlichen Fluktuation bewegt
a) Zur zwingenden Regelung des § 3 Abs. 1 TVG
b) Auslegung des Tarifvertrages
II. Flucht aus dem Arbeitgeberverband
1. Erste Ansicht: Fortgeltung nur des normativen Teils
2. Zweite Ansicht: Fortgeltung auch der Friedenspflicht
a) Fortgeltung der Friedenspflicht gem. § 3 Abs. 3 TVG
b) Auslegung des Tarifvertrages
III. Auflösung des Arbeitgeberverbandes
§ 7 Fernwirkungen des Firmenarbeitskampfes
§ 8 Dem Abschluss eines Firmentarifvertrages entgegenstehende Satzungs- und verbandstarifvertragliche Klauseln
A. Verbandsinterne Abschlussverbote
I. Erscheinungsformen und Inhalte
1. Abschlussverbote mit Außenwirkung
2. Abschlussverbote mit Innenwirkung
B. Verbandstarifvertragliche Abreden
III. Meistbegünstigungsklauseln
§ 9 Exkurs: Vereinbarung eines Separatfriedens
B. Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG?
C. Verstoß gegen die Kampfparität?
D. Verletzung des vortarifvertraglichen Vertrauensverhältnisses?
E. Verletzung interner Verbandspflichten seitens des Mitgliedsarbeitgebers?
§ 10 Rechtsvergleichender Überblick
A. Länder mit vorwiegend überbetrieblichen Tarifsystemen
B. Länder mit vorwiegend betrieblichen Tarifsystemen
C. Länder mit mehrstufigen Tarifsystemen
D. Vergleich der verschiedenen Tarifsysteme
§ 11 Schlussbetrachtung und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse