Chapter
Erstes Kapitel: Zur sozialwissenschaftlichen Bedeutung der Wohnung
I. Entstehung des Idealtypus „Modernes Wohnen“
1. Die Trennung von Wohnen und Arbeiten
2. Die Ausgrenzung von Personen aus der Wohnung
3. Auseinandertreten von Öffentlichkeit und Privatheit sowie die Entstehung der Intimität im Wohnbereich
4. Die Entstehung des Wohnungsmarktes: Wohnung als Ware
II. Die Bedeutung der Wohnung
1. Soziologischer Erklärungsansatz
a) Individuelle Perspektive
b) Öffentlich-staatliche Perspektive
2. Philosophisch-anthropologischer Ansatz
III. Wohnungsverständnis außerhalb der Rechtswissenschaft
1. Grammatische Bedeutung des Wohnungsbegriffs
3. Technisches Wohnungsverständnis
Zweites Kapitel: Die bewohnte Sphäre als Gegenstand geschichtlicher Rechtsinstitute
I. Wohnungsmiete – locare habitationem
II. Die Regelungen über die Haussuchung
III. Schutz der Wohnung durch das Privatstrafrecht und das öffentliche Strafrecht
1. Das delictum der iniuria und vi domum introire, ein Tatbestand der lex Cornelia de iniuriis
a) Schutz des „Hausfriedens“ oder des „Hausrechts“ durch das delictum der iniuria?
b) Schutz des „Hausrechts“ durch die lex Cornelia de iniuriis?
c) Die Reichweite des Begriffs „domus“
3. Die weitere Entwicklung in spät- und nachklassischer Zeit
B. Germanische und mittelalterliche Rechte
I. Der Hausfrieden – Rechtsidee zum Schutz der bewohnten Sphäre?
1. Überkommene Erklärungen zur Entstehung des Hausfriedens
2. Hausfrieden als „verdinglichter Familienfrieden“ mit kultischen Elementen
3. Hausfriede als besonders nachdrücklich geschützter allgemeiner Personenfriede
4. Konsequenz: Das Wohnen als konstitutiver Bestandteil des Hausfriedens
II. Die rechtliche Ausgestaltung des Hausfriedensschutzes
1. Das Territorium des Hausfriedens
2. Wirkungsweisen des Hausfriedens zum Schutz der bewohnten Sphäre
a) Einzelne Straf- und Bußbestimmungen
bb) Sonstige strafwürdige Hausfriedensverletzungen
b) Das mittelalterliche Hausrecht: Selbsthilferecht zur Verteidigung des Hausfriedens
c) Asylrecht und Schutz vor Haussuchungen
C. Rezeption und Partikulargesetzgebung der späten Neuzeit
II. Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch zur Zeit der Rezeption und des frühen gemeinen Rechts
1. Einbruchsdiebstahl gem. Art. 159 CCC
2. Einbruchsdiebstahl in der Doktrin des gemeinen Rechts
III. Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch im 18. und 19. Jahrhundert
1. Einbruchsdiebstahl in der späten Doktrin des gemeinen Rechts
2. Der Einbruchsdiebstahl in ausgewählten partikularrechtlichen Kodifikationen
a) Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794
b) Bayerisches StGB von 1813
c) § 218 Preußisches StGB von 1851
3. Hausfriedensbruch in der späten Doktrin des gemeinen Rechts
4. Der Hausfriedensbruch in ausgewählten partikularrechtlichen Kodifikationen
5. Verständnis des Wohnungsbegriffs im 18. und 19. Jahrhundert
IV. Teilergebnis Strafrecht
V. Überblick über die historische Entwicklung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung
VI. Allgemeine Schlußfolgerungen
Drittes Kapitel: Wichtige Wohnungsbegriffe und Grundnormen des Wohnungsschutzes im öffentlichen Recht
B. Die Wohnung im Verfassungsrecht sowie in völker- und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsquellen
I. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Art. 13 GG
1. Die herrschende Auffassung – „Widmungstheorie“
a) Grundlegende Eigenschaften der räumlichen Privatsphäre
b) Formalisierung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre
c) Der Wohnungsbegriff nach der „Widmungstheorie“
aa) Wohnung „im engeren Sinne“ und andere Reservate privater Lebensgestaltung
bb) Betriebs- und Geschäftsräume
2. Berkemanns Ansatz – Theorie der sozialen Anerkennung
3. Kritische Stellungnahme und Konkretisierung der „Widmungstheorie“
a) „Widmungstheorie“ als im Grundsatz vorzuziehender Erklärungsansatz
b) Konkretisierung der „Widmungstheorie“
4. Geschützter Personenkreis
5. Die von Art. 13 GG ausgefüllten Grundrechtsfunktionen
c) Heimliche Überwachung mit technischen Mitteln; Lausch- und Späheingriffe
aa) Die Regelungen in Art. 13 Abs. 3 bis 6 GG
(1) Technische Wohnraumüberwachung zu repressiven Zwecken
(2) Technische Wohnraumüberwachung zu präventiven Zwecken
(3) Technische Wohnraumüberwachung zum Schutz von in Wohnungen eingesetzten Personen
bb) Zur Verfassungsmäßigkeit der Grundgesetzänderung von 1998
d) Sonstige Eingriffe und Beschränkungen
II. Das Wohnungswesen in Art. 75 Abs. 1 Nr. 18 GG
III. Schutz und Begriff der Wohnung in der EMRK und im Europäischen Gemeinschaftsrecht
c) Betriebs- und Geschäftsräume
d) Keine Gewährung eines Leistungs- oder Teilhaberechts
e) Eingriffe und Beschränkungen
2. Europäisches Gemeinschaftsrecht
a) Geschützte Interessen und Wohnungsbegriff
IV. Grundrechtliche und grundrechtsähnliche Leistungsrechte auf Wohnung im nationalen und internationalen Recht
2. § 7 SGB I – Soziales Recht auf Zuschuß für Aufwendungen für die Wohnung
3. Art. 31 der Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC)
a) Die Revidierte Europäische Sozialcharta
b) Art. 31 RESC als die Signatarstaaten bindende Politikzielbestimmung
4. Art. 34 Abs. 3 der Europäischen Grundrechtecharta
C. Die Wohnung in einfachgesetzlichen Normen des öffentlichen Rechts
I. Zum Eingriff in Art. 13 GG befugende Normen
a) Durchsuchungen gem. §§ 102, 104 StPO – Reichweite des Wohnungsbegriffs
b) Technische Überwachung gem. §§ 100c Abs. 1 Nr. 3 und 100d StPO – Widerspruch zur Konzeption des Art. 13 GG
aa) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ermächtigungsgrundlage zur akustischen Wohnraumüberwachung in § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO
bb) Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelung der Benachrichtigungspflicht in § 100c Abs. 1 StPO
cc) Die besondere Bedeutung des § 100d Abs. 3 Satz 2 StPO
dd) Der Wohnungsbegriff in § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO
c) Betreten einer Wohnung durch verdeckte Ermittler, § 110c i.V.m. § 110b Abs. 2 Nr. 2 StPO
aa) Das Betreten der Wohnung durch den verdeckten Ermittler mit Einverständnis des Berechtigten – ein Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG?
(1) Die Auffassung, nach der kein Eingriff vorliegt
(2) Kritische Stellungnahme
bb) Das Problem der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung
(1) Das Betreten der Wohnung durch den verdeckten Ermittler als Durchsuchung
(2) Analoge Anwendung des Art. 13 Abs. 2 GG
(3) Das Betreten aufgrund täuschungsbedingter Zutrittserlaubnis als sonstiger Eingriff im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG
(4) Analoge Anwendung von Art. 13 Abs. 3 GG?
(5) Art. 13 Abs. 4 und 5 GG analog – Eingriffsermächtigung aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts
cc) Der Wohnungsbegriff in §§ 110c und 110b Abs. 2 Nr. 2 StPO
2. Recht der Gefahrenabwehr
a) „Allgemeine“ Gefahrenabwehr – Normen des allgemeinen Polizeirechts
aa) Divergierende Ermächtigungen zur Vornahme verdeckter Ton- und Bildaufzeichnungen im Bundesrecht und innerhalb des Rechts der Länder
(1) Technische Wohnraumüberwachung zur Abwehr von Gefahren für Gesundheit und Freiheit einer Person
(2) Technische Überwachungen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
bb) Betreten der Wohnung durch verdeckte Ermittler
b) Spezielles Gefahrenabwehrrecht
II. Typischerweise nicht in Art. 13 GG eingreifende Normen des öffentlichen Rechts
a) Wohnungsbezogene Bestimmungen des Bauplanungsrechts
bb) Möglichkeiten zur Umsetzung der wohnungsbezogenen Planungsleitlinien
cc) Die Zwecke der wohnungsbezogenen Normen des Bauplanungsrechts
(1) Unbestrittene Merkmale des Wohnungsbegriffs
(2) Die Freiwilligkeit des Aufenthalts als Merkmal des bauplanungsrechtlichen Wohnungsbegriffs
(3) Zusammenfassung und Schlußfolgerungen
ee) Wohnbedürfnisse, die durch das Bauplanungsrecht befriedigt werden können und dazu dienende subjektive Rechte
aa) Polizeiliche Zweckbestimmung
2. Wohnungsbauförderungsrecht
aa) Der öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau als Mittel zur Verbesserung der Wohnungsversorgung in Gebieten mit erhöhtem Bedarf und zugunsten privilegierter Personen
bb) Der steuerbegünstigte Wohnungsbau als Mittel zur breiten Streuung von Wohneigentum
cc) Die Zwecke des Wohnungsbindungsgesetzes
b) Wohnungsbegriff des Wohnungsbauförderungsrechts
aa) Bestimmung des Wohnungsbegriffs durch die Rechtsprechung zu § 42 II. Berechnungsverordnung
bb) Dauernde, selbständige Haushaltsführung oder Begründung des Lebensmittelpunkts als konstitutives Merkmal der Wohnnutzung
c) Befriedigung von Wohnbedürfnissen durch Normen der Wohnbauförderung
a) Die Zwecke des Wohngeldrechts
aa) Die Rechtsprechung des BVerwG, die zur Einführung des § 4a WoGG geführt hat
bb) Objektive Eignung zur Wohnnutzung beinhaltet auch nach wohngeldrechtlichem Verständnis die eigenständige Gestaltung des häuslichen Lebens
cc) Die subjektive Bestimmung zu Wohnzwecken
4. Steuerrecht – § 75 Abs. 5 und 6 BewG
a) Zweck des § 75 Abs. 5 und 6 BewG – Bewertung von Grundstücken
b) Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff nach der Rechtsprechung des BFH
Viertes Kapitel: Zivilrecht – Rechtsformen der Wohnnutzung und private Abwehrrechte
I. Dingliche Rechtsformen der Wohnnutzung
4. Sonstige beschränkte dingliche Wohnnutzungsrechte
II. Schuldrechtlich begründetes Benutzungsverhältnis – die Wohnraummiete
1. Soziales Wohnraummietrecht – Bestandsschutz und Mietpreisbestandsschutz
3. Bestandsschutzrechtliche Dimension des Sukzessionsschutzes
4. Absolute Ausschlußrechte des Wohnraummieters
III. Zusammenfassung Zivilrecht
Fünftes Kaptitel: Versuch einer Systematisierung der nicht-strafrechtlichen Wohnungsbegriffe
I. Wohnungsbegriffe zum Schutz der territoriumsbezogenen Persönlichkeitsentfaltung
1. Wohnungsbegriffe in Normen, deren Hauptziel der Schutz der territoriumsbezogenen Persönlichkeitsentfaltung ist
2. Wohnungsbegriffe in Normen, die die territoriumsbezogene Persönlichkeitsentfaltung als gegenläufiges Nebenziel verfolgen
3. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur
II. Wohnungsbegriffe in Allgemeininteressen verfolgenden Normen der Daseinsvorsorge
1. Gemeinsame Normzweckstruktur
a) Wohnungsbegriffe in öffentlich-rechtlichen Normen
b) Wohnungsbegriffe in zivilrechtlichen Normen
2. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur
a) Objektive oder subjektive Merkmalsstruktur
b) Festzustellender Begriffsinhalt
III. Wohnungsbegriffe in Individualinteressen schützenden, sozialrechtlichen Normen
1. Gemeinsame Normzweckstruktur
2. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur
IV. Der steuerrechtliche Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts
V. Weitere Schlußfolgerungen
1. Das Verhältnis von subjektiver Bestimmung und objektiver Eignung
3. Bestätigung der teleologischen Begriffsfindungsmethode
Sechstes Kapitel: Zusammenhang zwischen den Wohnbedürfnissen des modernen Wohnens und den untersuchten nicht-strafrechtlichen Normen
I. Das Bedürfnis, Dritte vom Ort des modernen Wohnens auszuschließen
2. Privatrechtliche Ausschlußbefugnisse
II. Bedürfnis nach exklusivem Wohnen im Verbund der Kleinfamilie
III. Das Bedürfnis nach räumlicher Trennung von Wohnen und Arbeiten über den Innenbereich der Wohnung hinaus
IV. Das Bedürfnis, sich auf dem Wohnungsmarkt mit dem Wirtschaftsgut Wohnraum versorgen zu können
Siebtes Kapitel: Die Tatbestände des Hausfriedensbruchs und der Brandstiftung –Wohnungsbegriff und Schutz der Wohnung
I. Anknüpfung an die Geschichte des Hausfriedensbruchs
II. Die widersprüchliche Auslegung des Wohnungsbegriffs durch die h.M.
1. Ausdehnung des Wohnungsbegriffs auf Nebenräume der Wohnung
2. Ausdehnung des Wohnungsbegriffs auf offene Zubehörflächen
III. Das durch § 123 geschützte Rechtsgut
1. Die überkommenen Deutungen
a) Die öffentliche Ordnung
c) Der Hausfrieden: Zustand ungestörter Willensgeltung oder Privatsphäre
2. Das Hausrecht: Ein persönliches Rechtsgut eigener Art
a) Das Hausrecht als Möglichkeit zum „freien Schalten und Walten“
b) Das Hausrecht als „Anspruch auf räumliche Distanz“
c) Die Freiheit als das hinter dem Hausrecht stehende, geschützte Interesse
3. Differenzierende Betrachtungen
b) Kritische Stellungnahme
aa) Mittelbarer, formalisierter Schutz der differenzierten Rechtsgüter (Rudolphi)
bb) Die Verkörperung objektivierter, personaler Interessen in den Tatobjekten des § 123 (Kargl)
(2) Kritische Stellungnahme
4. Physisch gesicherter Territorialbesitz
a) Physisch gesicherte Territorialität
b) Kritische Stellungnahme
aa) Kritikpunkt physische Territorialität ist identisch mit dem Rechtsgut „persönliche Freiheit“
bb) Kritikpunkt Verstoß gegen den materiellen Rechtsgutsbegriff
cc) „Einfacher“ Besitz als Rechtsgut des § 123
IV. Auswirkungen auf den Wohnungsbegriff des § 123
1. Bestimmung des Wohnungsbegriffs
a) Wortlaut und systematische Aspekte
b) Objektiv-teleologische Auslegung
2. Anwendung auf die Problemfälle
a) Vorübergehend genutzter Wohnraum
V. Der Wohnungsbegriff des § 123 und das zu den nicht-strafrechtlichen Wohnungsbegriffen erarbeitete Systematisierungsschema
C. Schwere Brandstiftung an Räumlichkeiten, die der Wohnung von Menschen dienen, § 306a Abs. 1 Nr. 1
I. Wesentliche Veränderungen durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. 01. 1998 (6. StrRG)
II. Begriffsbestimmender Normzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1
1. Das durch § 306a Abs. 1 Nr. 1 geschützte Rechtsgut
2. Der Strafgrund des § 306a Abs. 1 Nr. 1
III. Der Begriff der zur Wohnung von Menschen dienenden Räumlichkeit
2. Tatsächliche Wohnnutzung
3. Die Behandlung von nur zeitweise tatsächlich genutzten Wohnräumen
4. Das Ende der Wohnnutzung und das Problem der Entwidmung
5. Das Problem der Mischnutzungen
Achtes Kapitel: Der Wohnungsbegriff im Qualifikationstatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls, § 244 Abs. 1 Nr. 3
A. Die Reform des Wohnungseinbruchsdiebstahls durch das 6. StrRG
I. Gesetzgeberische Änderungen und sanktionsrechtliche Konsequenzen
II. Die Motive des Gesetzgebers
B. Der Wohnungsbegriff des Wohnungseinbruchsdiebstahls
I. Der Wohnungsbegriff in § 243 Abs. 1 Nr. 1 a.F.
II. Identität des in § 244 Abs. 1 Nr. 3 verwendeten Wohnungsbegriffs mit dem des § 123
2. Kritische Stellungnahme
a) Argumente für die Einheitlichkeit der Wohnungsbegriffe in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3
b) Außerachtlassung der Relativität der Rechtsbegriffe im gleichen Rechtsgebiet – offensichtliche teleologische Auslegungsmängel
c) Die unzutreffende Prämisse der herrschenden Ansicht
d) Offensichtliche gesetzessystematische Mängel der h.A.
e) Rechtsgeschichtliche Argumente gegen die Identität der Wohnungsbegriffe in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3.
III. Übertragung desWohnungsverständnisses zu § 123, aber teleologische Reduktion des § 244 Abs. 1 Nr. 3
IV. Teleologisch restringierte Auslegung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3
2. Kritische Stellungnahme
V. Einheitlicher, aber enger Wohnungsbegriff in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3 (Behm)
2. Kritische Stellungnahme
C. Die durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschützten Rechtsgüter
I. Häusliche Privatsphäre
1. Bestimmung des Rechtsguts „Privatsphäre“ als Ganzes
2. „Räumliche Privatsphäre“ im Sinne des Art. 13 GG als durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschütztes Rechtsgut
3. Bestimmung des durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschützten Ausschnitts der Privatsphäre
a) Die Persönlichkeitsentfaltungsprozesse des modernen Wohnens
b) Gebotenheit der sektoralen Rechtsgutsbestimmung im Bereich des strafrechtlichen Privatsphärenschutzes
c) Schutz einer Geheimnissphäre, des Sicherheitsvertrauens und der territorialen Herrschaftsmacht
4. Schutz der häuslichen Privatsphäre nur durch ein abstraktes Gefährdungsdelikt erreichbar
a) Der Wortlaut des § 244 Abs. 1 Nr. 1
b) Psychologische Vermittlung der Rechtsgutsverletzung
c) Schutz der häuslichen Privatsphäre vor abstrakter Gefährdung
5. Ausreichende Legitimationskraft des Rechtsguts häusliche Privatsphäre
II. Körperliche Unversehrtheit
1. Die Unberechenbarkeit der Aufenthaltssituation
2. Die Gefährlichkeit der direkten Täter-Opfer-Konfrontation in der Wohnung
D. Der Strafgrund des § 244 Abs. 1 Nr. 3 und untergeordnete Normziele
E. Überprüfung des Strafgrunds des § 244 Abs. 1 anhand systematischer Aspekte
I. Strafrechtliche Systematik
II. Tatbestandsinterne Systematik
F. Versuch einer teleologischen Neubestimmung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3
II. Weitere nur vorübergehend als Unterkunft genutzte Raumeinheiten
III. Nebenräume und Zubehörflächen
IV. Innerhalb des abgeschlossenen Wohnbereichs liegende Arbeits- oder Geschäftsräume
V. Der Wohnungsbegriff in § 244 Abs. 1 Nr. 3
VI. Systematische Einordnung
Ergebnisse zu den strafrechtlichen Wohnungsbegriffen