Die Wohnung im Recht :Unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ( Schriften zum Strafrecht )

Publication subTitle :Unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Publication series :Schriften zum Strafrecht

Author: Krumme   Markus  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783428512621

P-ISBN(Paperback): 9783428112623

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

Access to resources Favorite

Disclaimer: Any content in publications that violate the sovereignty, the constitution or regulations of the PRC is not accepted or approved by CNPIEC.

Description

Zur Verbesserung des strafrechtlichen Wohnungsschutzes hat der Gesetzgeber des 6. StrRG den Wohnungseinbruchsdiebstahl von einem Regelbeispiel zu einem Qualifikationstatbestand "hochgestuft", was eine erhebliche Verschärfung der Strafdrohung zur Folge hatte. Seitdem wird diskutiert, ob der in § 244 StGB verwendete Begriff der Wohnung einschränkend auszulegen ist. Wie das erst kürzlich zum "großen Lauschangriff" ergangene Urteil des BVerfG zeigt, sind Schutz und Begriff der in der Wohnung verkörperten individuellen Privatsphäre auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung von großer Bedeutung. Die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Normen des Wohnungsschutzes und das Verhältnis, in dem die Wohnungsbegriffe der verschiedenen Rechtsgebiete zueinander stehen, sind jedoch weitgehend unklar. Der Verfasser untersucht daher die in wichtigen Normen des geltenden Rechts verwendeten Wohnungsbegriffe und die ihnen jeweils zugrundeliegenden Schutzinteressen. Dem Grundsatz der Relativität der Rechtsbegriffe folgend, verwirft er im Ergebnis die Annahme einer einheitlichen Begriffsdefinition, die für die gesamte Rechtsordnung oder auch nur für den Bereich des Strafrechts gilt. Markus Krumme plädiert insbesondere für eine enge Auslegung des Wohnungsbegriffs im Tatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls, die sich an den Schutzgütern der häuslichen Privatsphäre und der körperlichen Unversehrtheit zu orientieren hat.

Chapter

Vorwort

Inhalt

Einleitung

Erstes Kapitel: Zur sozialwissenschaftlichen Bedeutung der Wohnung

I. Entstehung des Idealtypus „Modernes Wohnen“

1. Die Trennung von Wohnen und Arbeiten

2. Die Ausgrenzung von Personen aus der Wohnung

3. Auseinandertreten von Öffentlichkeit und Privatheit sowie die Entstehung der Intimität im Wohnbereich

4. Die Entstehung des Wohnungsmarktes: Wohnung als Ware

II. Die Bedeutung der Wohnung

1. Soziologischer Erklärungsansatz

a) Individuelle Perspektive

b) Öffentlich-staatliche Perspektive

aa) Wohnungsknappheit

bb) Wohnverhältnisse

2. Philosophisch-anthropologischer Ansatz

III. Wohnungsverständnis außerhalb der Rechtswissenschaft

1. Grammatische Bedeutung des Wohnungsbegriffs

2. Wohnungssoziologie

3. Technisches Wohnungsverständnis

4. Zusammenfassung

Zweites Kapitel: Die bewohnte Sphäre als Gegenstand geschichtlicher Rechtsinstitute

A. Römisches Recht

I. Wohnungsmiete – locare habitationem

II. Die Regelungen über die Haussuchung

III. Schutz der Wohnung durch das Privatstrafrecht und das öffentliche Strafrecht

1. Das delictum der iniuria und vi domum introire, ein Tatbestand der lex Cornelia de iniuriis

a) Schutz des „Hausfriedens“ oder des „Hausrechts“ durch das delictum der iniuria?

b) Schutz des „Hausrechts“ durch die lex Cornelia de iniuriis?

c) Die Reichweite des Begriffs „domus“

2. Die lex Iulia de vi

3. Die weitere Entwicklung in spät- und nachklassischer Zeit

IV. Zusammenfassung

B. Germanische und mittelalterliche Rechte

I. Der Hausfrieden – Rechtsidee zum Schutz der bewohnten Sphäre?

1. Überkommene Erklärungen zur Entstehung des Hausfriedens

2. Hausfrieden als „verdinglichter Familienfrieden“ mit kultischen Elementen

3. Hausfriede als besonders nachdrücklich geschützter allgemeiner Personenfriede

4. Konsequenz: Das Wohnen als konstitutiver Bestandteil des Hausfriedens

II. Die rechtliche Ausgestaltung des Hausfriedensschutzes

1. Das Territorium des Hausfriedens

2. Wirkungsweisen des Hausfriedens zum Schutz der bewohnten Sphäre

a) Einzelne Straf- und Bußbestimmungen

aa) Heimsuche

bb) Sonstige strafwürdige Hausfriedensverletzungen

b) Das mittelalterliche Hausrecht: Selbsthilferecht zur Verteidigung des Hausfriedens

c) Asylrecht und Schutz vor Haussuchungen

III. Zusammenfassung

C. Rezeption und Partikulargesetzgebung der späten Neuzeit

I. Einführung

II. Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch zur Zeit der Rezeption und des frühen gemeinen Rechts

1. Einbruchsdiebstahl gem. Art. 159 CCC

2. Einbruchsdiebstahl in der Doktrin des gemeinen Rechts

3. Hausfriedensbruch

III. Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch im 18. und 19. Jahrhundert

1. Einbruchsdiebstahl in der späten Doktrin des gemeinen Rechts

2. Der Einbruchsdiebstahl in ausgewählten partikularrechtlichen Kodifikationen

a) Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794

b) Bayerisches StGB von 1813

c) § 218 Preußisches StGB von 1851

3. Hausfriedensbruch in der späten Doktrin des gemeinen Rechts

4. Der Hausfriedensbruch in ausgewählten partikularrechtlichen Kodifikationen

5. Verständnis des Wohnungsbegriffs im 18. und 19. Jahrhundert

IV. Teilergebnis Strafrecht

V. Überblick über die historische Entwicklung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung

VI. Allgemeine Schlußfolgerungen

Drittes Kapitel: Wichtige Wohnungsbegriffe und Grundnormen des Wohnungsschutzes im öffentlichen Recht

A. Vorüberlegung

B. Die Wohnung im Verfassungsrecht sowie in völker- und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsquellen

I. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Art. 13 GG

1. Die herrschende Auffassung – „Widmungstheorie“

a) Grundlegende Eigenschaften der räumlichen Privatsphäre

b) Formalisierung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre

c) Der Wohnungsbegriff nach der „Widmungstheorie“

aa) Wohnung „im engeren Sinne“ und andere Reservate privater Lebensgestaltung

bb) Betriebs- und Geschäftsräume

2. Berkemanns Ansatz – Theorie der sozialen Anerkennung

3. Kritische Stellungnahme und Konkretisierung der „Widmungstheorie“

a) „Widmungstheorie“ als im Grundsatz vorzuziehender Erklärungsansatz

b) Konkretisierung der „Widmungstheorie“

4. Geschützter Personenkreis

5. Die von Art. 13 GG ausgefüllten Grundrechtsfunktionen

6. Beschränkungen

a) Bedeutsame Eingriffe

b) Durchsuchungen

c) Heimliche Überwachung mit technischen Mitteln; Lausch- und Späheingriffe

aa) Die Regelungen in Art. 13 Abs. 3 bis 6 GG

(1) Technische Wohnraumüberwachung zu repressiven Zwecken

(2) Technische Wohnraumüberwachung zu präventiven Zwecken

(3) Technische Wohnraumüberwachung zum Schutz von in Wohnungen eingesetzten Personen

bb) Zur Verfassungsmäßigkeit der Grundgesetzänderung von 1998

d) Sonstige Eingriffe und Beschränkungen

II. Das Wohnungswesen in Art. 75 Abs. 1 Nr. 18 GG

III. Schutz und Begriff der Wohnung in der EMRK und im Europäischen Gemeinschaftsrecht

1. Art. 8 EMRK

a) Geschützte Interessen

b) Wohnungsbegriff

c) Betriebs- und Geschäftsräume

d) Keine Gewährung eines Leistungs- oder Teilhaberechts

e) Eingriffe und Beschränkungen

2. Europäisches Gemeinschaftsrecht

a) Geschützte Interessen und Wohnungsbegriff

b) Schranken

IV. Grundrechtliche und grundrechtsähnliche Leistungsrechte auf Wohnung im nationalen und internationalen Recht

1. Landesverfassungen

2. § 7 SGB I – Soziales Recht auf Zuschuß für Aufwendungen für die Wohnung

3. Art. 31 der Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC)

a) Die Revidierte Europäische Sozialcharta

b) Art. 31 RESC als die Signatarstaaten bindende Politikzielbestimmung

4. Art. 34 Abs. 3 der Europäischen Grundrechtecharta

5. Wohnungsbegriff

C. Die Wohnung in einfachgesetzlichen Normen des öffentlichen Rechts

I. Zum Eingriff in Art. 13 GG befugende Normen

1. Strafprozeßrecht

a) Durchsuchungen gem. §§ 102, 104 StPO – Reichweite des Wohnungsbegriffs

b) Technische Überwachung gem. §§ 100c Abs. 1 Nr. 3 und 100d StPO – Widerspruch zur Konzeption des Art. 13 GG

aa) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ermächtigungsgrundlage zur akustischen Wohnraumüberwachung in § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO

bb) Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelung der Benachrichtigungspflicht in § 100c Abs. 1 StPO

cc) Die besondere Bedeutung des § 100d Abs. 3 Satz 2 StPO

dd) Der Wohnungsbegriff in § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO

c) Betreten einer Wohnung durch verdeckte Ermittler, § 110c i.V.m. § 110b Abs. 2 Nr. 2 StPO

aa) Das Betreten der Wohnung durch den verdeckten Ermittler mit Einverständnis des Berechtigten – ein Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG?

(1) Die Auffassung, nach der kein Eingriff vorliegt

(2) Kritische Stellungnahme

bb) Das Problem der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung

(1) Das Betreten der Wohnung durch den verdeckten Ermittler als Durchsuchung

(2) Analoge Anwendung des Art. 13 Abs. 2 GG

(3) Das Betreten aufgrund täuschungsbedingter Zutrittserlaubnis als sonstiger Eingriff im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG

(4) Analoge Anwendung von Art. 13 Abs. 3 GG?

(5) Art. 13 Abs. 4 und 5 GG analog – Eingriffsermächtigung aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts

cc) Der Wohnungsbegriff in §§ 110c und 110b Abs. 2 Nr. 2 StPO

d) Fazit

2. Recht der Gefahrenabwehr

a) „Allgemeine“ Gefahrenabwehr – Normen des allgemeinen Polizeirechts

aa) Divergierende Ermächtigungen zur Vornahme verdeckter Ton- und Bildaufzeichnungen im Bundesrecht und innerhalb des Rechts der Länder

(1) Technische Wohnraumüberwachung zur Abwehr von Gefahren für Gesundheit und Freiheit einer Person

(2) Technische Überwachungen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

bb) Betreten der Wohnung durch verdeckte Ermittler

b) Spezielles Gefahrenabwehrrecht

c) Fazit

II. Typischerweise nicht in Art. 13 GG eingreifende Normen des öffentlichen Rechts

1. Öffentliches Baurecht

a) Wohnungsbezogene Bestimmungen des Bauplanungsrechts

aa) Planungsleitlinien

bb) Möglichkeiten zur Umsetzung der wohnungsbezogenen Planungsleitlinien

cc) Die Zwecke der wohnungsbezogenen Normen des Bauplanungsrechts

dd) Wohnungsbegriff

(1) Unbestrittene Merkmale des Wohnungsbegriffs

(2) Die Freiwilligkeit des Aufenthalts als Merkmal des bauplanungsrechtlichen Wohnungsbegriffs

(3) Zusammenfassung und Schlußfolgerungen

ee) Wohnbedürfnisse, die durch das Bauplanungsrecht befriedigt werden können und dazu dienende subjektive Rechte

b) Bauordnungsrecht

aa) Polizeiliche Zweckbestimmung

bb) Wohnungsbegriff

cc) Wohnbedürfnisse

2. Wohnungsbauförderungsrecht

a) Normzwecke

aa) Der öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau als Mittel zur Verbesserung der Wohnungsversorgung in Gebieten mit erhöhtem Bedarf und zugunsten privilegierter Personen

bb) Der steuerbegünstigte Wohnungsbau als Mittel zur breiten Streuung von Wohneigentum

cc) Die Zwecke des Wohnungsbindungsgesetzes

b) Wohnungsbegriff des Wohnungsbauförderungsrechts

aa) Bestimmung des Wohnungsbegriffs durch die Rechtsprechung zu § 42 II. Berechnungsverordnung

bb) Dauernde, selbständige Haushaltsführung oder Begründung des Lebensmittelpunkts als konstitutives Merkmal der Wohnnutzung

c) Befriedigung von Wohnbedürfnissen durch Normen der Wohnbauförderung

3. Wohngeldrecht

a) Die Zwecke des Wohngeldrechts

b) Wohnraumbegriff

aa) Die Rechtsprechung des BVerwG, die zur Einführung des § 4a WoGG geführt hat

bb) Objektive Eignung zur Wohnnutzung beinhaltet auch nach wohngeldrechtlichem Verständnis die eigenständige Gestaltung des häuslichen Lebens

cc) Die subjektive Bestimmung zu Wohnzwecken

c) Wohnbedürfnisse

4. Steuerrecht – § 75 Abs. 5 und 6 BewG

a) Zweck des § 75 Abs. 5 und 6 BewG – Bewertung von Grundstücken

b) Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff nach der Rechtsprechung des BFH

c) Stellungnahme

Viertes Kapitel: Zivilrecht – Rechtsformen der Wohnnutzung und private Abwehrrechte

I. Dingliche Rechtsformen der Wohnnutzung

1. Eigentum

2. Wohnungseigentum

3. Erbbaurecht

4. Sonstige beschränkte dingliche Wohnnutzungsrechte

a) Dauerwohnrecht

b) Nießbrauch

c) Wohnungsrecht

5. Besitzschutz

II. Schuldrechtlich begründetes Benutzungsverhältnis – die Wohnraummiete

1. Soziales Wohnraummietrecht – Bestandsschutz und Mietpreisbestandsschutz

2. Der Wohnraumbegriff

3. Bestandsschutzrechtliche Dimension des Sukzessionsschutzes

4. Absolute Ausschlußrechte des Wohnraummieters

5. Fazit Wohnraummiete

III. Zusammenfassung Zivilrecht

Fünftes Kaptitel: Versuch einer Systematisierung der nicht-strafrechtlichen Wohnungsbegriffe

I. Wohnungsbegriffe zum Schutz der territoriumsbezogenen Persönlichkeitsentfaltung

1. Wohnungsbegriffe in Normen, deren Hauptziel der Schutz der territoriumsbezogenen Persönlichkeitsentfaltung ist

2. Wohnungsbegriffe in Normen, die die territoriumsbezogene Persönlichkeitsentfaltung als gegenläufiges Nebenziel verfolgen

3. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur

II. Wohnungsbegriffe in Allgemeininteressen verfolgenden Normen der Daseinsvorsorge

1. Gemeinsame Normzweckstruktur

a) Wohnungsbegriffe in öffentlich-rechtlichen Normen

b) Wohnungsbegriffe in zivilrechtlichen Normen

2. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur

a) Objektive oder subjektive Merkmalsstruktur

b) Festzustellender Begriffsinhalt

III. Wohnungsbegriffe in Individualinteressen schützenden, sozialrechtlichen Normen

1. Gemeinsame Normzweckstruktur

2. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur

IV. Der steuerrechtliche Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts

1. Normzwecke

2. Merkmalsstruktur

V. Weitere Schlußfolgerungen

1. Das Verhältnis von subjektiver Bestimmung und objektiver Eignung

2. Zur Begriffsmethodik

3. Bestätigung der teleologischen Begriffsfindungsmethode

Sechstes Kapitel: Zusammenhang zwischen den Wohnbedürfnissen des modernen Wohnens und den untersuchten nicht-strafrechtlichen Normen

I. Das Bedürfnis, Dritte vom Ort des modernen Wohnens auszuschließen

1. Grundrechte

2. Privatrechtliche Ausschlußbefugnisse

II. Bedürfnis nach exklusivem Wohnen im Verbund der Kleinfamilie

III. Das Bedürfnis nach räumlicher Trennung von Wohnen und Arbeiten über den Innenbereich der Wohnung hinaus

IV. Das Bedürfnis, sich auf dem Wohnungsmarkt mit dem Wirtschaftsgut Wohnraum versorgen zu können

V. Sonstige Bedürfnisse

Siebtes Kapitel: Die Tatbestände des Hausfriedensbruchs und der Brandstiftung –Wohnungsbegriff und Schutz der Wohnung

A. Vorüberlegung

B. Hausfriedensbruch

I. Anknüpfung an die Geschichte des Hausfriedensbruchs

II. Die widersprüchliche Auslegung des Wohnungsbegriffs durch die h.M.

1. Ausdehnung des Wohnungsbegriffs auf Nebenräume der Wohnung

2. Ausdehnung des Wohnungsbegriffs auf offene Zubehörflächen

3. Fazit

III. Das durch § 123 geschützte Rechtsgut

1. Die überkommenen Deutungen

a) Die öffentliche Ordnung

b) Die Ehre

c) Der Hausfrieden: Zustand ungestörter Willensgeltung oder Privatsphäre

2. Das Hausrecht: Ein persönliches Rechtsgut eigener Art

a) Das Hausrecht als Möglichkeit zum „freien Schalten und Walten“

b) Das Hausrecht als „Anspruch auf räumliche Distanz“

c) Die Freiheit als das hinter dem Hausrecht stehende, geschützte Interesse

3. Differenzierende Betrachtungen

a) Schall

b) Kritische Stellungnahme

c) Modifikationen

aa) Mittelbarer, formalisierter Schutz der differenzierten Rechtsgüter (Rudolphi)

bb) Die Verkörperung objektivierter, personaler Interessen in den Tatobjekten des § 123 (Kargl)

(1) Darstellung

(2) Kritische Stellungnahme

cc) Fazit

4. Physisch gesicherter Territorialbesitz

a) Physisch gesicherte Territorialität

b) Kritische Stellungnahme

aa) Kritikpunkt physische Territorialität ist identisch mit dem Rechtsgut „persönliche Freiheit“

bb) Kritikpunkt Verstoß gegen den materiellen Rechtsgutsbegriff

cc) „Einfacher“ Besitz als Rechtsgut des § 123

dd) Fazit

5. Ergebnis

IV. Auswirkungen auf den Wohnungsbegriff des § 123

1. Bestimmung des Wohnungsbegriffs

a) Wortlaut und systematische Aspekte

b) Objektiv-teleologische Auslegung

2. Anwendung auf die Problemfälle

a) Vorübergehend genutzter Wohnraum

b) Hotelzimmer

c) Nebenräume

d) Offene Zubehörflächen

e) Fazit

V. Der Wohnungsbegriff des § 123 und das zu den nicht-strafrechtlichen Wohnungsbegriffen erarbeitete Systematisierungsschema

C. Schwere Brandstiftung an Räumlichkeiten, die der Wohnung von Menschen dienen, § 306a Abs. 1 Nr. 1

I. Wesentliche Veränderungen durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. 01. 1998 (6. StrRG)

II. Begriffsbestimmender Normzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1

1. Das durch § 306a Abs. 1 Nr. 1 geschützte Rechtsgut

2. Der Strafgrund des § 306a Abs. 1 Nr. 1

III. Der Begriff der zur Wohnung von Menschen dienenden Räumlichkeit

1. Mindestgröße

2. Tatsächliche Wohnnutzung

3. Die Behandlung von nur zeitweise tatsächlich genutzten Wohnräumen

4. Das Ende der Wohnnutzung und das Problem der Entwidmung

5. Das Problem der Mischnutzungen

IV. Fazit

Achtes Kapitel: Der Wohnungsbegriff im Qualifikationstatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls, § 244 Abs. 1 Nr. 3

A. Die Reform des Wohnungseinbruchsdiebstahls durch das 6. StrRG

I. Gesetzgeberische Änderungen und sanktionsrechtliche Konsequenzen

II. Die Motive des Gesetzgebers

B. Der Wohnungsbegriff des Wohnungseinbruchsdiebstahls

I. Der Wohnungsbegriff in § 243 Abs. 1 Nr. 1 a.F.

II. Identität des in § 244 Abs. 1 Nr. 3 verwendeten Wohnungsbegriffs mit dem des § 123

1. Darstellung

2. Kritische Stellungnahme

a) Argumente für die Einheitlichkeit der Wohnungsbegriffe in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3

b) Außerachtlassung der Relativität der Rechtsbegriffe im gleichen Rechtsgebiet – offensichtliche teleologische Auslegungsmängel

c) Die unzutreffende Prämisse der herrschenden Ansicht

d) Offensichtliche gesetzessystematische Mängel der h.A.

e) Rechtsgeschichtliche Argumente gegen die Identität der Wohnungsbegriffe in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3.

3. Fazit

III. Übertragung desWohnungsverständnisses zu § 123, aber teleologische Reduktion des § 244 Abs. 1 Nr. 3

IV. Teleologisch restringierte Auslegung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3

1. Darstellung

2. Kritische Stellungnahme

V. Einheitlicher, aber enger Wohnungsbegriff in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3 (Behm)

1. Darstellung

2. Kritische Stellungnahme

VI. Fazit

C. Die durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschützten Rechtsgüter

I. Häusliche Privatsphäre

1. Bestimmung des Rechtsguts „Privatsphäre“ als Ganzes

2. „Räumliche Privatsphäre“ im Sinne des Art. 13 GG als durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschütztes Rechtsgut

3. Bestimmung des durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschützten Ausschnitts der Privatsphäre

a) Die Persönlichkeitsentfaltungsprozesse des modernen Wohnens

b) Gebotenheit der sektoralen Rechtsgutsbestimmung im Bereich des strafrechtlichen Privatsphärenschutzes

c) Schutz einer Geheimnissphäre, des Sicherheitsvertrauens und der territorialen Herrschaftsmacht

d) Zusammenfassung

4. Schutz der häuslichen Privatsphäre nur durch ein abstraktes Gefährdungsdelikt erreichbar

a) Der Wortlaut des § 244 Abs. 1 Nr. 1

b) Psychologische Vermittlung der Rechtsgutsverletzung

c) Schutz der häuslichen Privatsphäre vor abstrakter Gefährdung

5. Ausreichende Legitimationskraft des Rechtsguts häusliche Privatsphäre

II. Körperliche Unversehrtheit

1. Die Unberechenbarkeit der Aufenthaltssituation

2. Die Gefährlichkeit der direkten Täter-Opfer-Konfrontation in der Wohnung

3. Fazit

III. Eigentum

D. Der Strafgrund des § 244 Abs. 1 Nr. 3 und untergeordnete Normziele

E. Überprüfung des Strafgrunds des § 244 Abs. 1 anhand systematischer Aspekte

I. Strafrechtliche Systematik

II. Tatbestandsinterne Systematik

F. Versuch einer teleologischen Neubestimmung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3

I. Hotelzimmer

II. Weitere nur vorübergehend als Unterkunft genutzte Raumeinheiten

III. Nebenräume und Zubehörflächen

IV. Innerhalb des abgeschlossenen Wohnbereichs liegende Arbeits- oder Geschäftsräume

V. Der Wohnungsbegriff in § 244 Abs. 1 Nr. 3

VI. Systematische Einordnung

Ergebnisse zu den strafrechtlichen Wohnungsbegriffen

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

The users who browse this book also browse


No browse record.