Chapter
§ 1 Normsetzung unter maßgeblicher Beteiligung der Sozialpartner
II. Legitimatorische Bedeutung der Sozialpartner
IV. Gang der Untersuchung
§ 2 Methode und Begrifflichkeiten
I. Auslegung des Gemeinschaftsrechts
1. Gemeinschaftsrechtliche Auslegungsmethoden
a) Grammatikalische Auslegung
b) Systematische Auslegung
c) (Subjektiv-)Historische Auslegung
d) Teleologische Auslegung
2. Allgemeine Rechtsgrundsätze
II. Begriff der Legitimation
III. Sozialer Dialog und Europäisches Sozialmodell
2. Teil: Art und Umfang der Normsetzung
§ 3 Formeller Sozialer Dialog
III. Geschichtliche Entwicklung
1. Anfänge des Sozialen Dialogs unter dem EWGV
2. Institutionalisierung des Sozialen Dialogs im Gemeinschaftsrecht
a) Einheitliche Europäische Akte
b) Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
c) Maastrichter Vertrag und Abkommen über die Sozialpolitik
d) Problem der bisher zweigeteilten Rechtsgrundlagen
f) Ausblick auf den Vertrag von Nizza
IV. Bisherige Vereinbarungen i.R.d. formellen Sozialen Dialogs
1. Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
2. Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit
3. Rahmenvereinbarung zu den befristeten Arbeitsverträgen
4. Rahmenvereinbarung über Telearbeit
§ 4 Wirkung der Dialogergebnisse
I. Verhältnis von vertraglichen Beziehungen und Vereinbarungen zueinander
II. Schuldrechtliche Wirkung – Verbindlichkeit ja oder nein?
1. Dialogergebnisse als normative europäische Tarifverträge?
2. Stellungnahme zur normativen Wirkung
§ 5 Regelungsinhalt der Dialogergebnisse
I. Von der Kommission initiierter Sozialer Dialog, Art. 138 f. EGV
1. Bindung der Sozialpartner an den Kommissionsvorschlag
2. Exkurs zu den sozialpolitischen Gemeinschaftskompetenzen
3. Umfang der sozialpolitischen Beteiligungsrechte der Sozialpartner
a) Anwendbarkeit auf die Art. 136 ff. EGV
b) Vertikales Subsidiaritätsprinzip
c) Horizontales Subsidiaritätsprinzip
II. Von den Sozialpartnern initiierter Sozialer Dialog, Art. 139 EGV
1. Existenz, Inhalt und Umsetzung
§ 6 Geltungsbereich der Dialogergebnisse
I. Räumlicher Geltungsbereich
II. Fachlicher Geltungsbereich
III. Persönlicher Geltungsbereich
§ 7 Umsetzung der Sozialpartnervereinbarungen
I. Anwendungsbereich der Umsetzungsalternativen
II. Umsetzung auf nationaler Ebene nach Art. 139 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. EGV
1. Nationale Verfahren und Gepflogenheiten
2. Verhältnis von Tarifvertrag und Gesetz
3. Umsetzungspflicht der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten
III. Umsetzung auf europäischer Ebene nach Art. 139 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. EGV
1. Voraussetzungen der Umsetzung
a) Rechtsnatur des Ratsbeschlusses zur Auswahl der Instrumente
b) Die Instrumente des Rates im einzelnen
3. Teil: Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip als Maßstab
§ 9 Rechtsebenen der Strukturprinzipien
I. Aus völkerrechtlicher Sicht
II. Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht
1. Quelle des Demokratieprinzips im Gemeinschaftsrecht
2. Verankerung und erste Gestalt des Demokratieprinzips
bb) Einheitliche Europäische Akte und Vertrag von Maastricht
cc) Vertrag von Amsterdam
b) Allgemeine Rechtsgrundsätze
aa) Anwendbarkeit neben den Gemeinschaftsverträgen
bb) In der Rechtsprechung des EuGH
cc) In der Rechtsprechung des EuG
3. Ausprägungen des Demokratieprinzips
a) Volkssouveränität als Kern des Demokratieprinzips
aa) Geltung in den Mitgliedstaaten
bb) Ausprägung eines normativen Gehalts im Gemeinschaftsrecht
cc) Volk und Souveränität als Vorbedingungen zur Verwirklichung demokratischer Legitimation auf der Gemeinschaftsebene
(1) Demokratische Legitimation nur durch ein Volk
(2) Kritik an demokratischer Legitimation nur durch ein Volk
(3) Demokratische Legitimation durch mehrere Völker oder Bürger
(4) Dogmatische Einordnung des Grundsatzes der Bürgersouveränität
dd) Grundformen der Bürgersouveränität
(1) Organisatorisch-personelle Legitimation
(2) Sachlich-inhaltliche Legitimation
b) Parlamentarische Demokratie wie in den mitgliedstaatlichen Verfassungen?
aa) Repräsentationsfunktion des Parlaments in den Mitgliedstaaten
bb) Spezifische Stellung in der Gemeinschaftsrechtsordnung
(1) Eignung des Europäischen Parlaments zur Vermittlung der Legitimation
(a) Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit
(b) Vorrechtliche Voraussetzungen
(aa) Sozio-kulturelle Voraussetzungen
(bb) Politisch-strukturelle Voraussetzungen
(2) Grenzen der Übertragbarkeit
(a) Abstraktes Verständnis des gemeinschaftsrechtlichen Prinzips
(aa) Rückgriff auf die konkrete Gestalt der nationalen Verfassungen
(bb) Rückgriff auf die Kernaussagen der nationalen Verfassungen
(b) Strukturangepaßtes Verständnis des gemeinschaftsrechtlichen Prinzips
III. Aus grundgesetzlicher Sicht
1. Art. 20 Abs. 1, 2 GG als Beurteilungsgrundlage
2. Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG als Beurteilungsgrundlage
3. These von der strukturellen Kongruenz
4. These von der Geltung eines strukturangepaßten Kerngehalts
I. Einzelausprägungen in der Rechtsprechung des EuGH
1. Grundsatz der Gewaltenteilung
2. Grundsatz der Gesetzmäßigkeit
II. Verhältnis von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip
4. Teil: Demokratische Legitimation der Akteure
§ 13 Legitimation des Europäischen Parlaments nur bei Beteiligung
§ 14 Legitimation des Ministerrats
I. Organisatorisch-personelle Legitimation des Rats
II. Sachlich-inhaltliche Legitimation der Ratsentscheidungen
1. Keine Verantwortlichkeit des Rates in seiner Gesamtheit
2. Verantwortlichkeit der Ratsvertreter gegenüber den nationalen Parlamenten
a) Rechtliche Grundlagen einer Kontrolle der nationalen Vertreter im Rat
b) Grenze der Legitimation wegen mangelnder Öffentlichkeit
c) Teilweise Durchbrechung der Legitimation bei Mehrheitsentscheidungen
aa) Erfordernis der Legitimation durch Bürger aller Mitgliedstaaten
bb) Einflußnahme der Staatsbürger trotz Überstimmung
§ 15 Legitimation der Kommission
I. Organisatorisch-personelle Legitimation
II. Sachlich-inhaltliche Legitimation
§ 16 Legitimation der Sozialpartner
I. Ausgangspunkt: Urteil des EuG v. 17.06.1998
1. Sozialpartner als Gesetzgeber und Parlamentssubstitut
2. Repräsentativität als Legitimationsprinzip
a) Doppelte Bedeutung der Repräsentativität
b) Repräsentativität und Repräsentation
c) Gesellschaftlich-demokratische versus staatlich-demokratische Legitimation
II. Konsequenzen der Repräsentativität als Legitimationsprinzip
1. Für das europäische Kollektivvertragsrecht
2. Für die mitgliedstaatlichen Tarifvertragsrechte
a) Konzeption der Bindung allein der Mitglieder
bb) In Italien und Portugal
b) Konzeption der Bindung aller Arbeitnehmer u. a. in Frankreich
c) Konzeption der allgemeinverbindlichen Wirkung vor allem in Spanien
3. Für die Rolle und Auswahl der Sozialpartner
III. Erfordernis der demokratischen Legitimation der Sozialpartner
1. Das Verhältnis von Sozialautonomie und Demokratieprinzip
a) Verankerung der Sozialautonomie im Gemeinschaftsrecht
aa) Gemeinschaftsverträge
bb) Völkerrechtliche Verträge
cc) Gemeinsame Verfassungsüberlieferungen
b) Geltung des Demokratieprinzips
c) Ausnahmen von der Geltung des Demokratieprinzips
2. Erfordernis der Legitimation jenseits der allgemeinen Ordnungsaufgabe
IV. Konstruktion einer Legitimation kraft Repräsentativität
1. Als eigene Legitimation
a) Organisatorisch-personelle als quasi staatlich-demokratische Legitimation
b) Sachlich-inhaltliche als quasi staatlich-demokratische Legitimation
aa) Beschaffenheit des Willens der Normunterworfenen
bb) Grundsatz der Selbstbestimmung
cc) Funktionsfähigkeit des Kollektivvertragssystems
dd) Gerechtigkeitserwägungen
ee) Europäische Integration
ff) Virtuelle Repräsentation als Grundlage
(1) Gleichheit der tatsächlichen Einzelinteressen
(2) Gleichheit der typisierten Interessen
c) Abschließende Bewertung: Gleichwertigkeit der virtuellen Repräsentation?
aa) Vereinbarkeit mit dem europäischen Primärrecht
bb) Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
2. Als bloße Ergänzung einer fremden Legitimation
5. Teil: Schlußfolgerungen für das Verfahren
§ 18 Anforderungen an die Sozialpartner: Repräsentativität
I. Kein Verzicht auf Auswahlkriterien
II. Überblick über den Meinungsstand zur Repräsentativität
1. Die Gemeinschaftsorgane und europäischen Sozialpartner
III. Kritische Stellungnahme zu den Repräsentativitätskriterien
1. Repräsentativität jedes einzelnen Sozialpartners
2. Keine definitorische Beschränkung auf UNICE, CEEP und EGB
3. Fassung der Kriterien und Intensität der (gerichtlichen) Kontrolle
4. Unterschiedliche Anforderungen in der Anhörungs- und Verhandlungsphase
5. Branchenübergreifender Sozialer Dialog
a) Repräsentativitätskriterien für die Verhandlungsphase
aa) Quantitative Repräsentativitätskriterien
(1) Hohe Mitgliederzahlen
(2) Supranationale Struktur
(3) Tariffähige Mitgliedsorganisationen
(4) Sonstige Voraussetzungen wie die Durchsetzungskraft, Dauerhaftigkeit
bb) Qualitative Repräsentativitätskriterien
(1) Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen
(2) Zuständigkeit der Mitgliedsorganisationen für den Verhandlungsgegenstand
(3) Mandat durch die nationalen Mitgliedsorganisationen
(4) Sonstige Voraussetzungen wie Verhandlungswille, Art der Mitgliedschaft
b) Gegenseitige Anerkennung der Sozialpartner i.R.d. Verhandlungsphase
c) Repräsentativitätskriterien für die Anhörungsphase
6. Die sonstigen Dialogebenen
§ 19 Mitwirkung von Kommission und Rat bei der Umsetzung
I. Ablehnungsrecht und Umsetzungspflicht von Kommission und Rat
a) Bestehen eines Ablehnungsrechts
b) Umfang des Ablehnungsrechts
3. Nach Ablehnung einmalige Zurückverweisung an die Sozialpartner
II. Abänderungsrecht von Kommission und Rat
III. Problem der faktischen Bindungswirkung der Sozialpartnervereinbarungen
IV. Bewertung der Mitwirkung von Kommission und Rat
6. Teil: Zusammenfassung und Schlußbetrachtung
§ 21 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse