Haft und Festnahme gemäß § 127 b StPO im Spannungsfeld von Effektivität und Rechtsstaatlichkeit ( Schriften zum Prozessrecht )

Publication series :Schriften zum Prozessrecht

Author: Giring   Joachim Friedrich  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783428513444

P-ISBN(Paperback): 9783428113446

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Der Autor widmet sich einer einzigartigen Haft- und Festnahmeregelung. Mit § 127b StPO ist zum ersten Mal in der Geschichte der StPO die Ermächtigung zur Inhaft- und Festnahme eines Verdächtigen unmittelbar an eine besondere Verfahrensart geknüpft. Die Verbindung über § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO zum beschleunigten Verfahren provoziert nicht nur systematische Fragen. Der in der Gesetzesbegründung sehr deutlich zum Ausdruck kommende Zweck der Norm im Sinne der Steigerung der Effektivität des Strafprozesses im unteren und mittleren Kriminalitätsbereich verlangt nach einer eingehenden Auseinandersetzung mit der grund- und menschenrechtlichen Zulässigkeit ihrer Legitimation. Der Stellenwert der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege wird ebenso untersucht, wie die Zwecke Sicherung der Anwesenheit des Beschuldigten, Prävention und Erziehung. Letztgenannte Legitimationsansätze werden - in dem Kriminalitätsbereich, um den es geht, - als verfassungswidrig angesehen. Aus den gewonnenen Einsichten über historische Zusammenhänge, Voraussetzungen, Systematik und rechtsstaatliche Gewährleistungen, wie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der Unschuldsvermutung, dem Bestimmtheits- und dem Gleichheitsgrundsatz, dem Recht auf ein faires Verfahren sowie nicht zuletzt der Menschenwürde, plädiert der Verfasser für die ersatzlose Streichung der Regelung. Unabhängig von der relativ seltenen praktischen Anwendung, wird § 127 b StPO rechtspolitisch als "Paraderegelung des Sicherheitsstaats" erkannt, von der gravierende Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit des Strafprozesses insgesamt ausgehen.

Chapter

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einführung: Verfassungsrechtlicher, strafprozessualer und (kriminal-)politischer Rahmen

1. Abschnitt: § 127 b StPO im Kontext von Effektivität und beschleunigtem Verfahren

2. Abschnitt: § 127 b StPO in der Praxis

3. Abschnitt: Bedenken gegen die Anwendung

4. Abschnitt: Ziel, Methode und Aufbau der Arbeit

1. Kapitel: Der historische Hintergrund des § 127 b StPO

1. Abschnitt: Überblick über Haft und Festnahme seit Inkrafttreten der RStPO

A. Allgemeine und spezielle Zusammenhänge

B. (Wiederkehrende) Kritik am Haftrecht

C. Haftgründe und ausgesuchte Haftregelungen

I. Die RStPO von 1877

II. Die Weimarer Zeit

III. Die Gesetzgebung des Nationalsozialismus

IV. Die Gesetzgebung nach 1945 und das Wiederherstellungsgesetz von 1950

V. Das Strafprozessänderungsgesetz von 1964

VI. 1972 und die Folgezeit

2. Abschnitt: Historisch begründete Schlussfolgerungen und erste Mahnungen

2. Kapitel: Voraussetzungen und Systematik des § 127 b StPO

1. Abschnitt: Die materiellen Voraussetzungen der Hauptverhandlungshaft und das Verhältnis zu den §§ 112, 112 a StPO

A. Die Konzeption des Haftgrundes nach § 127 b Abs. 2 i.V. m. Abs. 1 StPO

B. Das Verhältnis zwischen Haft aufgrund § 127 b StPO und aufgrund §§ 112, 112 a StPO

C. Die generelle Kritik an den Voraussetzungen

D. Dringender Tatverdacht im Sinne des § 127 b Abs. 2 S. 1 1. HS StPO

I. Allgemeines

II. Zum Begriff

III. Probleme der Strafbarkeitsprognose

IV. Stellungnahme und nötig erscheinende Hervorhebungen

1. Allgemeine Kritik am Begriff „dringender Tatverdacht“

2. Grundsätze und Orientierungen an § 112 Abs. 1 S. 1 StPO

E. Die gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO wahrscheinliche und unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren

I. Allgemeines

II. Das Verhältnis zwischen § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO und dem dringenden Tatverdacht gemäß Abs. 2 S. 1 1. HS

III. Die Wahrscheinlichkeitsprognose gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO

1. Bezugspunkt: Verurteilung im beschleunigten Verfahren?

2. Bezugspunkt: Einzelne Voraussetzungen der §§ 417 ff. StPO?

3. Bezugspunkt: Objektive Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens?

IV. Die Subjektivierung des § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO durch die „Erwartung“ der Hauptverhandlung gemäß Abs. 2 S. 1 2. HS

V. Die Konkretisierung der „unverzüglichen Entscheidung“ gemäß § 127 b StPO Abs. 1 Nr. 1 StPO durch Abs. 2 S. 1 2. HS

1. Zum Begriff „unverzügliche Entscheidung“

2. Stellungnahme zur Berechnung der Wochenfrist

3. Zu den organisatorischen Voraussetzungen einer „unverzüglichen Entscheidung“

VI. Die „Entscheidung im beschleunigten Verfahren“ gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 1 i.V. m. §§ 417 ff. StPO

1. Die Geeignetheit der Sache gemäß § 417 StPO

a) Generelle Kritik an der „Geeignetheit“

b) Kriterien eines „einfachen Sachverhalts“

c) Kriterien einer „klaren Beweislage“

2. Die Geeignetheit der Sache „im weiteren Sinne“

a) Die Begrenzungen gemäß § 419 Abs. 1 S. 2, 3 StPO

b) Weitere Fälle der Ungeeignetheit

c) Der Vorrang anderer Verfahren

aa) Orientierung am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

bb) Zur Einstellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO

cc) Zum Absehen von Strafe gemäß § 153 b StPO und zum Täter-Opfer-Ausgleich gemäß § 46 a StGB

dd) Zur Einstellung nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO

ee) Zum Strafbefehlsverfahren gemäß §§ 407 ff. StPO

VII. Der „sachliche“ Anwendungsbereich der Hauptverhandlungshaft

1. Die Ansichten des Gesetzgebers und der Literatur

2. Delikte, Rechtsfolgen, Optionen/Stellungnahme zum „sachlichen“ Anwendungsbereich

VIII. Fazit zu § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO

F. Die Befürchtung aufgrund bestimmter Tatsachen, dass der Festgenommene gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 2 StPO der Hauptverhandlung fernbleiben wird

I. Allgemeines

II. „Befürchten“ im Vergleich zu „Gefahr“ gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO

1. Die Ansichten der Literatur

2. Stellungnahme

a) Übereinstimmungen zwischen „Gefahr-“ und „Befürchtungsprognose“

b) Kritik an den genannten Ansichten

c) Eigene Ansicht

III. „Bestimmte Tatsachen“ als Prognosegrundlage

1. Allgemeines

2. „Feststellung“ contra „Unmöglichkeit der Feststellung“

IV. Das „Fernbleiben“ von der Hauptverhandlung

1. Fernbleiben als „passiver Ungehorsam“ und „aktive Handlung“

2. Die subjektive Seite

3. Die Relevanz des Verschuldens

V. Tatsachen, die ein Fernbleiben befürchten lassen

1. Unmittelbare Fernbleibevorbereitungen

2. Die Straferwartung

3. Bedeutung aktuellen, ein- und mehrmaligen Ausbleibens

4. Persönliche und soziale Verhältnisse/Stellungnahme zum „persönlichen“ Anwendungsbereich

a) Wohnsitz, Aufenthaltsort, Beruf, Familie und wirtschaftliche Verhältnisse

b) Zur Ausländereigenschaft

VI. Fazit zu § 127 b Abs. 1 Nr. 2 StPO

2. Abschnitt: Die formellen Voraussetzungen des Hauptverhandlungshaftbefehls

A. Überblick

B. Die Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls nach § 127 b Abs. 3 StPO/„Personalunion“ und „Soll-Vorschrift“

C. Das Haftbefehlsverfahren

I. Das verfahrensrechtliche Verhältnis zu den Festnahmerechten nach § 127 b Abs. 1 StPO und § 127 StPO

II. Die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft

III. Die Vorführung und Vernehmung des Beschuldigten

1. Nach vorläufiger Festnahme gemäß §§ 128, 129 StPO

2. Nach Ergreifung durch Haftbefehl gemäß §§ 115, 115 a StPO

IV. Bekanntgabe des Haftbefehls gemäß § 114 a StPO und Benachrichtigung von Angehörigen gemäß 114b StPO

V. Außer- und Wiederinvollzugsetzung gemäß § 116 StPO

VI. Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen gemäß § 130 StPO

VII. Ausschreibung zur Festnahme gemäß § 131 StPO

VIII. Rechtsbehelfe

D. Die Befristung des Haftbefehls gemäß § 127 b Abs. 2 S. 2 StPO

E. Form und Inhalt des Haftbefehls gemäß § 114 StPO

3. Abschnitt: Das Festnahmerecht gemäß § 127 b Abs. 1 StPO

A. § 127 b Abs. 1 StPO als eine „über § 127 StPO hinausgehende“ Festnahmeregelung

B. Die formellen Voraussetzungen/Entsprechungen zu § 127 Abs. 2 StPO

C. Die materiellen Voraussetzungen des Festnahmerechts nach § 127 b Abs. 1 StPO

I. Die Hauptstreitfragen

II. Erfordernis „Gefahr im Verzug“? Entsprechung zwischen § 127 b Abs. 1 StPO und § 127 Abs. 2 StPO „in der Sache“?

III. Erforderlichkeit der materiellen Voraussetzungen des Hauptverhandlungshaftbefehls?

IV. „Betroffene oder Verfolgte“ als Kreis der Festzunehmenden

V. Die „frische Tat“

VI. Die Festnahmevoraussetzungen gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO

D. Fazit zum Festnahmerecht gemäß § 127 b Abs. 1 StPO

3. Kapitel: Analyse der Rechtsstaatlichkeit des § 127 b StPO

1. Abschnitt: Zur prinzipiellen Legitimation des § 127 b StPO und ihrer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit

A. Überblick

B. Die Legitimationsansätze des Gesetzgebers und der Meinungsstand in der Literatur

C. Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege/Versuch einer Stellenwertbestimmung

I. Überblick über die Herleitung des Prinzips der Funktionstüchtigkeit in der Literatur

II. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention als Grundlage einer Stellenwertbestimmung

1. Grund- und Menschenrechte als „gleichmäßig“ individual- und allgemeinschützend?

2. Zum Grund- bzw. Menschenrecht auf Sicherheit

3. Argumente für Individualvorrang

4. Die Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK bzw. Art. 20 Abs. 3 GG

5. Vorläufiges Fazit

III. Die Rechtsprechung zur Funktionstüchtigkeit im Kontext der Verfahrensziele

1. Herleitung des Prinzips der Funktionstüchtigkeit aus dem Rechtsstaatsprinzip

2. Auseinandersetzung mit der Kritik an der Begrenzung von Beschuldigteninteressen durch das Rechtsstaatsprinzip

3. Gerechtigkeit, Rechtsfrieden und Wahrheit als allgemeine Topoi

a) Gerechtigkeit

b) Rechtsfrieden

c) Wahrheit

IV. Zusammenfassendes Urteil über den Stellenwert der Funktionstüchtigkeit und Konsequenzen für die weitere Prüfung der Rechtsstaatlichkeit

D. Die Sicherung der Anwesenheit

I. Anwesenheitsrecht und Anwesenheitspflicht

II. Anwesenheit und Wahrheitserforschung

III. Das nähere Verhältnis von Anwesenheit zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 20 Abs. 3 GG

IV. Fazit

E. Prävention und erzieherische Wirkung

I. Die primäre Fragestellung

II. BVerfGE 19, 342 ff. und BVerfGE 35, 185 ff.

III. Beurteilung des präventiven und erzieherischen Ansatzes

1. Folgerungen aus der Unschuldsvermutung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 2 EMRK

2. Die Bedeutung der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG für den präventiven und erzieherischen Ansatz

F. Ergebnis der Legitimationsprüfung

2. Abschnitt: Die Prüfung der einschlägigen Grundrechte, Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzipien

A. Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG

I. Schutzbereich und Gesetzesvorbehalt

II. Prüfung der Verhältnismäßigkeit

1. Allgemeines

2. Geeignetheit

3. Erforderlichkeit

a) Vorführung des Beschuldigten gemäß § 230 Abs. 2 StPO

b) Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Verdächtigten gemäß § 232 Abs. 1 StPO

c) Anordnung einer Sicherheitsleistung gemäß §§ 127 a, 132 StPO

d) Strafbefehl nach Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 408 a StPO

e) Elektronisch überwachter Hausarrest

4. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

a) Problematik der Abwägung

b) Mögliche Wirkungen von Art. 1 Abs. 1, 19 Abs. 2, 20 Abs. 3, 79 Abs. 3, 104 Abs. 1 S. 2 GG

c) Eigentliche Abwägung

aa) Wesentliche Parameter

bb) Verhältnisse des Beschuldigten, Effektivität, öffentliches Interesse, Bedeutung der Sache, Rechtsfolgenerwartung

cc) Unanwendbarkeit des § 127 b StPO in mindergewichtigen Fällen

III. Vereinbarkeit mit der Unschuldsvermutung

1. Rechtsgrundlagen, Inhalt und Bedeutung des Prinzips

2. Zu den Gefahren antizipierter Schuldvorhaltung

a) Gefahr aufgrund dringenden Tatverdachts

b) Gefahr aufgrund der Beziehung zum beschleunigten Verfahren

3. Zu den Gefahren antizipierter Strafwirkung

4. „Reisende Straftäter“, „Gewalttäter“ etc. als Termini unzulässiger Verfahrenssprache

5. Fazit

IV. Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz

1. Flexibilität versus Kontrollierbarkeit

2. Entscheidung für die Bestimmtheit/Gefahren der weiten Interpretierbarkeit

3. Fazit

B. Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG

I. „Willkürformeln“ des Bundesverfassungsgerichts mit Komponenten der Gleichheitsprüfung

II. Zum Vorwurf der Systemwidrigkeit

III. Zum Vorwurf der Systemlosigkeit

IV. Zum Vorwurf der Diskriminierung

C. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens

I. Die Diskussion in der Literatur

II. Bedeutungsinhalt des Grundsatzes

1. Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Herleitung

2. Waffengleichheit als Mindeststandard

3. „Möglichst wirksame Verteidigung“ als Intention

III. Stellungnahme zu konkreten Spannungsfeldern zwischen § 127 b StPO und dem Grundsatz des fairen Verfahrens

Schluss: Zusammenfassung – mit Ausblick

1. Abschnitt: Konkrete Ergebnisse

A. Zur Systematik des § 127 b StPO

B. Zu den Voraussetzungen der Hauptverhandlungshaft gemäß § 127 b Abs. 2 i.V. m. Abs. 1 StPO

I. Dringender Tatverdacht gemäß Abs. 2 S. 1 1. HS

II. Die gemäß Abs. 1 Nr. 1 wahrscheinliche und unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren

III. Die Befürchtung aufgrund bestimmter Tatsachen, dass der Festgenommene gemäß Abs. 1 Nr. 2 der Hauptverhandlung fernbleiben wird

IV. Die formellen Voraussetzungen des Haftbefehls

C. Die Festnahmevoraussetzungen

D. Zur Rechtsstaatlichkeit des § 127 b StPO

I. Anwesenheitssicherung und (ein Minimum an) Effektivität als verfassungsgemäße Legitimationsgründe

II. Prävention und Erziehung als verfassungswidrige Legitimationsgründe

III. Die eingeschränkte Vereinbarkeit des § 127 b StPO mit einschlägigen Grundrechten, Menschenrechten und Rechtsstaatsprinzipien

1. Zur (eingeschränkten) Verhältnismäßigkeit

2. Zur Unschuldsvermutung

3. Zum Bestimmtheitsgrundsatz

4. Zu Art. 3 GG

5. Zum Recht auf ein faires Verfahren

E. Die „Ineffektivität“ des § 127 b StPO

2. Abschnitt: (Rechtspolitischer) Ausblick und der Vorschlag, § 127 b StPO zu streichen

A.

B.

C.

D.

E.

F.

G.

I.

J.

K.

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

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