Chapter
Einführung: Verfassungsrechtlicher, strafprozessualer und (kriminal-)politischer Rahmen
1. Abschnitt: § 127 b StPO im Kontext von Effektivität und beschleunigtem Verfahren
2. Abschnitt: § 127 b StPO in der Praxis
3. Abschnitt: Bedenken gegen die Anwendung
4. Abschnitt: Ziel, Methode und Aufbau der Arbeit
1. Kapitel: Der historische Hintergrund des § 127 b StPO
1. Abschnitt: Überblick über Haft und Festnahme seit Inkrafttreten der RStPO
A. Allgemeine und spezielle Zusammenhänge
B. (Wiederkehrende) Kritik am Haftrecht
C. Haftgründe und ausgesuchte Haftregelungen
III. Die Gesetzgebung des Nationalsozialismus
IV. Die Gesetzgebung nach 1945 und das Wiederherstellungsgesetz von 1950
V. Das Strafprozessänderungsgesetz von 1964
VI. 1972 und die Folgezeit
2. Abschnitt: Historisch begründete Schlussfolgerungen und erste Mahnungen
2. Kapitel: Voraussetzungen und Systematik des § 127 b StPO
1. Abschnitt: Die materiellen Voraussetzungen der Hauptverhandlungshaft und das Verhältnis zu den §§ 112, 112 a StPO
A. Die Konzeption des Haftgrundes nach § 127 b Abs. 2 i.V. m. Abs. 1 StPO
B. Das Verhältnis zwischen Haft aufgrund § 127 b StPO und aufgrund §§ 112, 112 a StPO
C. Die generelle Kritik an den Voraussetzungen
D. Dringender Tatverdacht im Sinne des § 127 b Abs. 2 S. 1 1. HS StPO
III. Probleme der Strafbarkeitsprognose
IV. Stellungnahme und nötig erscheinende Hervorhebungen
1. Allgemeine Kritik am Begriff „dringender Tatverdacht“
2. Grundsätze und Orientierungen an § 112 Abs. 1 S. 1 StPO
E. Die gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO wahrscheinliche und unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren
II. Das Verhältnis zwischen § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO und dem dringenden Tatverdacht gemäß Abs. 2 S. 1 1. HS
III. Die Wahrscheinlichkeitsprognose gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO
1. Bezugspunkt: Verurteilung im beschleunigten Verfahren?
2. Bezugspunkt: Einzelne Voraussetzungen der §§ 417 ff. StPO?
3. Bezugspunkt: Objektive Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens?
IV. Die Subjektivierung des § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO durch die „Erwartung“ der Hauptverhandlung gemäß Abs. 2 S. 1 2. HS
V. Die Konkretisierung der „unverzüglichen Entscheidung“ gemäß § 127 b StPO Abs. 1 Nr. 1 StPO durch Abs. 2 S. 1 2. HS
1. Zum Begriff „unverzügliche Entscheidung“
2. Stellungnahme zur Berechnung der Wochenfrist
3. Zu den organisatorischen Voraussetzungen einer „unverzüglichen Entscheidung“
VI. Die „Entscheidung im beschleunigten Verfahren“ gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 1 i.V. m. §§ 417 ff. StPO
1. Die Geeignetheit der Sache gemäß § 417 StPO
a) Generelle Kritik an der „Geeignetheit“
b) Kriterien eines „einfachen Sachverhalts“
c) Kriterien einer „klaren Beweislage“
2. Die Geeignetheit der Sache „im weiteren Sinne“
a) Die Begrenzungen gemäß § 419 Abs. 1 S. 2, 3 StPO
b) Weitere Fälle der Ungeeignetheit
c) Der Vorrang anderer Verfahren
aa) Orientierung am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
bb) Zur Einstellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO
cc) Zum Absehen von Strafe gemäß § 153 b StPO und zum Täter-Opfer-Ausgleich gemäß § 46 a StGB
dd) Zur Einstellung nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO
ee) Zum Strafbefehlsverfahren gemäß §§ 407 ff. StPO
VII. Der „sachliche“ Anwendungsbereich der Hauptverhandlungshaft
1. Die Ansichten des Gesetzgebers und der Literatur
2. Delikte, Rechtsfolgen, Optionen/Stellungnahme zum „sachlichen“ Anwendungsbereich
VIII. Fazit zu § 127 b Abs. 1 Nr. 1 StPO
F. Die Befürchtung aufgrund bestimmter Tatsachen, dass der Festgenommene gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 2 StPO der Hauptverhandlung fernbleiben wird
II. „Befürchten“ im Vergleich zu „Gefahr“ gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO
1. Die Ansichten der Literatur
a) Übereinstimmungen zwischen „Gefahr-“ und „Befürchtungsprognose“
b) Kritik an den genannten Ansichten
III. „Bestimmte Tatsachen“ als Prognosegrundlage
2. „Feststellung“ contra „Unmöglichkeit der Feststellung“
IV. Das „Fernbleiben“ von der Hauptverhandlung
1. Fernbleiben als „passiver Ungehorsam“ und „aktive Handlung“
3. Die Relevanz des Verschuldens
V. Tatsachen, die ein Fernbleiben befürchten lassen
1. Unmittelbare Fernbleibevorbereitungen
3. Bedeutung aktuellen, ein- und mehrmaligen Ausbleibens
4. Persönliche und soziale Verhältnisse/Stellungnahme zum „persönlichen“ Anwendungsbereich
a) Wohnsitz, Aufenthaltsort, Beruf, Familie und wirtschaftliche Verhältnisse
b) Zur Ausländereigenschaft
VI. Fazit zu § 127 b Abs. 1 Nr. 2 StPO
2. Abschnitt: Die formellen Voraussetzungen des Hauptverhandlungshaftbefehls
B. Die Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls nach § 127 b Abs. 3 StPO/„Personalunion“ und „Soll-Vorschrift“
C. Das Haftbefehlsverfahren
I. Das verfahrensrechtliche Verhältnis zu den Festnahmerechten nach § 127 b Abs. 1 StPO und § 127 StPO
II. Die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
III. Die Vorführung und Vernehmung des Beschuldigten
1. Nach vorläufiger Festnahme gemäß §§ 128, 129 StPO
2. Nach Ergreifung durch Haftbefehl gemäß §§ 115, 115 a StPO
IV. Bekanntgabe des Haftbefehls gemäß § 114 a StPO und Benachrichtigung von Angehörigen gemäß 114b StPO
V. Außer- und Wiederinvollzugsetzung gemäß § 116 StPO
VI. Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen gemäß § 130 StPO
VII. Ausschreibung zur Festnahme gemäß § 131 StPO
D. Die Befristung des Haftbefehls gemäß § 127 b Abs. 2 S. 2 StPO
E. Form und Inhalt des Haftbefehls gemäß § 114 StPO
3. Abschnitt: Das Festnahmerecht gemäß § 127 b Abs. 1 StPO
A. § 127 b Abs. 1 StPO als eine „über § 127 StPO hinausgehende“ Festnahmeregelung
B. Die formellen Voraussetzungen/Entsprechungen zu § 127 Abs. 2 StPO
C. Die materiellen Voraussetzungen des Festnahmerechts nach § 127 b Abs. 1 StPO
II. Erfordernis „Gefahr im Verzug“? Entsprechung zwischen § 127 b Abs. 1 StPO und § 127 Abs. 2 StPO „in der Sache“?
III. Erforderlichkeit der materiellen Voraussetzungen des Hauptverhandlungshaftbefehls?
IV. „Betroffene oder Verfolgte“ als Kreis der Festzunehmenden
VI. Die Festnahmevoraussetzungen gemäß § 127 b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO
D. Fazit zum Festnahmerecht gemäß § 127 b Abs. 1 StPO
3. Kapitel: Analyse der Rechtsstaatlichkeit des § 127 b StPO
1. Abschnitt: Zur prinzipiellen Legitimation des § 127 b StPO und ihrer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit
B. Die Legitimationsansätze des Gesetzgebers und der Meinungsstand in der Literatur
C. Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege/Versuch einer Stellenwertbestimmung
I. Überblick über die Herleitung des Prinzips der Funktionstüchtigkeit in der Literatur
II. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention als Grundlage einer Stellenwertbestimmung
1. Grund- und Menschenrechte als „gleichmäßig“ individual- und allgemeinschützend?
2. Zum Grund- bzw. Menschenrecht auf Sicherheit
3. Argumente für Individualvorrang
4. Die Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK bzw. Art. 20 Abs. 3 GG
III. Die Rechtsprechung zur Funktionstüchtigkeit im Kontext der Verfahrensziele
1. Herleitung des Prinzips der Funktionstüchtigkeit aus dem Rechtsstaatsprinzip
2. Auseinandersetzung mit der Kritik an der Begrenzung von Beschuldigteninteressen durch das Rechtsstaatsprinzip
3. Gerechtigkeit, Rechtsfrieden und Wahrheit als allgemeine Topoi
IV. Zusammenfassendes Urteil über den Stellenwert der Funktionstüchtigkeit und Konsequenzen für die weitere Prüfung der Rechtsstaatlichkeit
D. Die Sicherung der Anwesenheit
I. Anwesenheitsrecht und Anwesenheitspflicht
II. Anwesenheit und Wahrheitserforschung
III. Das nähere Verhältnis von Anwesenheit zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 20 Abs. 3 GG
E. Prävention und erzieherische Wirkung
I. Die primäre Fragestellung
II. BVerfGE 19, 342 ff. und BVerfGE 35, 185 ff.
III. Beurteilung des präventiven und erzieherischen Ansatzes
1. Folgerungen aus der Unschuldsvermutung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 2 EMRK
2. Die Bedeutung der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG für den präventiven und erzieherischen Ansatz
F. Ergebnis der Legitimationsprüfung
2. Abschnitt: Die Prüfung der einschlägigen Grundrechte, Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzipien
A. Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG
I. Schutzbereich und Gesetzesvorbehalt
II. Prüfung der Verhältnismäßigkeit
a) Vorführung des Beschuldigten gemäß § 230 Abs. 2 StPO
b) Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Verdächtigten gemäß § 232 Abs. 1 StPO
c) Anordnung einer Sicherheitsleistung gemäß §§ 127 a, 132 StPO
d) Strafbefehl nach Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 408 a StPO
e) Elektronisch überwachter Hausarrest
4. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
a) Problematik der Abwägung
b) Mögliche Wirkungen von Art. 1 Abs. 1, 19 Abs. 2, 20 Abs. 3, 79 Abs. 3, 104 Abs. 1 S. 2 GG
aa) Wesentliche Parameter
bb) Verhältnisse des Beschuldigten, Effektivität, öffentliches Interesse, Bedeutung der Sache, Rechtsfolgenerwartung
cc) Unanwendbarkeit des § 127 b StPO in mindergewichtigen Fällen
III. Vereinbarkeit mit der Unschuldsvermutung
1. Rechtsgrundlagen, Inhalt und Bedeutung des Prinzips
2. Zu den Gefahren antizipierter Schuldvorhaltung
a) Gefahr aufgrund dringenden Tatverdachts
b) Gefahr aufgrund der Beziehung zum beschleunigten Verfahren
3. Zu den Gefahren antizipierter Strafwirkung
4. „Reisende Straftäter“, „Gewalttäter“ etc. als Termini unzulässiger Verfahrenssprache
IV. Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz
1. Flexibilität versus Kontrollierbarkeit
2. Entscheidung für die Bestimmtheit/Gefahren der weiten Interpretierbarkeit
B. Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG
I. „Willkürformeln“ des Bundesverfassungsgerichts mit Komponenten der Gleichheitsprüfung
II. Zum Vorwurf der Systemwidrigkeit
III. Zum Vorwurf der Systemlosigkeit
IV. Zum Vorwurf der Diskriminierung
C. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens
I. Die Diskussion in der Literatur
II. Bedeutungsinhalt des Grundsatzes
1. Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Herleitung
2. Waffengleichheit als Mindeststandard
3. „Möglichst wirksame Verteidigung“ als Intention
III. Stellungnahme zu konkreten Spannungsfeldern zwischen § 127 b StPO und dem Grundsatz des fairen Verfahrens
Schluss: Zusammenfassung – mit Ausblick
1. Abschnitt: Konkrete Ergebnisse
A. Zur Systematik des § 127 b StPO
B. Zu den Voraussetzungen der Hauptverhandlungshaft gemäß § 127 b Abs. 2 i.V. m. Abs. 1 StPO
I. Dringender Tatverdacht gemäß Abs. 2 S. 1 1. HS
II. Die gemäß Abs. 1 Nr. 1 wahrscheinliche und unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren
III. Die Befürchtung aufgrund bestimmter Tatsachen, dass der Festgenommene gemäß Abs. 1 Nr. 2 der Hauptverhandlung fernbleiben wird
IV. Die formellen Voraussetzungen des Haftbefehls
C. Die Festnahmevoraussetzungen
D. Zur Rechtsstaatlichkeit des § 127 b StPO
I. Anwesenheitssicherung und (ein Minimum an) Effektivität als verfassungsgemäße Legitimationsgründe
II. Prävention und Erziehung als verfassungswidrige Legitimationsgründe
III. Die eingeschränkte Vereinbarkeit des § 127 b StPO mit einschlägigen Grundrechten, Menschenrechten und Rechtsstaatsprinzipien
1. Zur (eingeschränkten) Verhältnismäßigkeit
2. Zur Unschuldsvermutung
3. Zum Bestimmtheitsgrundsatz
5. Zum Recht auf ein faires Verfahren
E. Die „Ineffektivität“ des § 127 b StPO
2. Abschnitt: (Rechtspolitischer) Ausblick und der Vorschlag, § 127 b StPO zu streichen