Chapter
II. Die einzelnen Altersbezüge und fortlaufende Erwerbsbezüge
c) Finanzierung der Pensionsleistungen
2. Sozialversicherungsrenten
aa) Unterschiedliche Typen der Sozialversicherungsrente
(2) Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung
d) Finanzierung der Rentenleistungen
aa) Finanzierungsverfahren
(1) Kapitaldeckungsverfahren
(2) Abschnittsdeckungsverfahren
bb) Bundeszuschuß als Finanzierungselement
(1) Allgemeiner Bundeszuschuß
(2) Zusätzlicher Bundeszuschuß
3. Betriebliche Altersversorgung
b) Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
aa) Direktzusage, § 1b Abs. 1 BetrAVG
(3) Finanzierung der Versorgungsleistungen
bb) Unterstützungskasse, § 1b Abs. 4 BetrAVG
(3) Finanzierung der Versorgungsleistungen
cc) Direktversicherung, § 1b Abs. 2 BetrAVG
(3) Finanzierung der Versorgungsleistungen
dd) Pensionskassen, § 1b Abs. 3 1. Var. BetrAVG
(3) Finanzierung der Versorgungsleistungen
ee) Pensionsfonds, § 1b Abs. 3 2. Var. BetrAVG
(3) Finanzierung der Versorgungsleistungen
ff) Exkurs: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst durch die VBL
4. Alterssicherung aufgrund privater Einzelversicherung
5. Fortlaufende Erwerbseinkünfte
C. Besteuerung der Altersbezüge sowie der im Alter fortlaufenden Erwerbsbezüge
I. Systematische Vorüberlegung
II. Besteuerung der einzelnen Bezüge
bb) Versorgungsfreibetrag
2. Sozialversicherungsrenten
aa) Arbeitgeberanteil: Freistellung nach § 3 Nr. 62 EStG
bb) Arbeitnehmeranteil: Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, Abs. 2, Abs. 3 EStG
(1) Werbungskosten für Einkünfte nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG?
(2) Werbungskosten für Einkünfte i. S. d. § 22 Abs. 1 Satz 3 lit. a EStG?
(3) Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, Abs. 2, Abs. 3 EStG
aa) Historische Entwicklung
bb) Unbeachtlichkeit erforderlicher Fiktionen
cc) Sozialversicherungsrente als Leibrente i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG
3. Betriebliche Altersversorgung
(1) Einkünfte durch Erhalt der Direktzusage
(2) Einkünfte durch Anwartschaftserwerb
(3) Einkünfte durch Bildung der Pensionsrückstellung, § 6a EStG
(4) Einkünfte durch Abschluß einer Rückdeckungsversicherung
f) Exkurs: Übersicht über die einkommensteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung durch die Rentenreform 2001/2002
g) Exkurs: Leistungen aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
4. Alterssicherung aufgrund privater Einzelversicherung
c) Förderung durch das Altersvermögensgesetz
5. Fortlaufende Erwerbseinkünfte
III. Systematische Betrachtung
1. Konkretisierung des Leistungsfähigkeitsprinzips durch das Zuflußprinzip
2. Leitbild der Ertragsanteilsbesteuerung
3. Begrenzte Freistellung von Vorsorgeaufwendungen
D. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Altersbezügen
I. Vorgaben durch das Gebot vertikaler Steuergerechtigkeit
1. Ansparphase: Freistellung der Vorsorgeaufwendungen
a) Verfassungsrechtliche Gebotenheit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen für das Alter
aa) Freizustellende Aufwendungen
bb) Schlußfolgerungen für den Umfang freizustellender Vorsorgeaufwendungen
b) Konsequenzen für eine einfachrechtliche Ausgestaltung
aa) Abzug dem Grunde nach
(1) Bedarf statt Aufwendungen
(2) Gewährung unabhängig von anderen Versorgungsrisiken
(3) Versorgungseignung der Versorgungsleistung
(1) Notwendigkeit der Typisierung
(2) Grenzen zulässiger Typisierung
(3) Ansatz des pauschalierten Betrags
cc) Sonderstellung für die Steuerpflichtigen mit vorsorgefreiem Versorgungsanspruch
(1) Sonderstellung der vorsorgefrei Versorgten
(2) Konsequenz für die Typisierungsregelung
c) Beurteilung der geltenden Rechtslage
aa) Abzug dem Grunde nach
(1) Zulässigkeit einer Abzugsbegrenzung
(2) Zulässige Höhe der Abzugsbegrenzung, § 10 Abs. 3 EStG
(3) Kürzung des Vorwegabzugs, § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG
d) Schlußfolgerungen für eine Neuregelung der Besteuerung von Altersbezügen
aa) Reform des Abzugstatbestands
bb) Konsequenzen für die Besteuerung in der Versorgungsphase: Auswirkungen auf Höhe des Ertragsanteils?
2. Versorgungsphase: Alter als Faktor der Leistungsfähigkeit?
a) Verfassungsrechtliche Leitlinien für eine Behandlung der Bezüge in der Altersphase gegenüber den Bezügen in der Ansparphase
b) Beurteilung der einfachgesetzlichen Lage
aa) Einfachrechtliche Bestandsaufnahme
(1) Verfassungsrechtliche Gebotenheit
(2) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
(a) Sozialpolitische Erwägung: Sicherung des Lebensstandards im Alter
(α) Privilegierungen aus Umverteilungsgründen?
(β) Zweck der Ungleichbehandlung als subjektive Komponente?
(γ) Förderung des Lebensstandards im Alter als legitimer Zweck einer Ungleichbehandlung?
(α) Widerstreitende Interessen
(γ) Eingriffsintensität/Förderintensität bzw. Nachteilsintensität/Gewicht des Zwecks
(b) Rechtfertigung der Freibeträge: Ausgleich für Privilegierung der Sozialversicherungsrenten?
II. Vorgaben durch das Gebot horizontaler Steuergerechtigkeit
1. Ansparphase: Unterschiedliche Förderung der Durchführungswege innerhalb der betrieblichen Altersversorgung
a) Nichtberücksichtigung der Direktversicherungen in § 3 Nr. 63 EStG
aa) Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte?
bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung?
(1) Förderung der Altersversorgung
(2) Sonderstellung des Pensionsfonds im VAG
(3) Großzügigere Anlageschutzregelungen für Pensionsfonds
(4) Anders strukturierter Adressatenkreis
(5) Andere Leistungsformen
(6) Vor-/Nachgelagerte Besteuerung
(7) Kein Anspruch auf Kumulation der steuerlichen Vorteile
b) Nichtberücksichtigung des Pensionsfonds in § 40b EStG
aa) § 40b EStG als privilegierende Norm
bb) Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte?
cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
(1) Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung?
(2) Ausgleich für Privilegierung durch nachgelagerte Besteuerung im Umfange des § 3 Nr. 63 EStG
(3) Ausgleich für Privilegierung durch nachgelagerte Besteuerung im Umfange der §§ 10a, 79, 82 EStG
c) Schlußfolgerungen und Reformbedarf
2. Versorgungsphase: Unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten
a) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1980 und vom 24. Juni 1992
b) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002
aa) Gegenstand des Verfahrens
bb) Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts
(1) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung durch sozialpolitische Erwägungen
(2) Maßgaben für eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und die Umsetzung im geltenden Recht
c) Schlußfolgerungen für die Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen
E. Schlußfolgerungen: Gestaltungsspielräume bei der Wahl des Besteuerungssystems
I. Modifizierte Ertragsanteilsbesteuerung
a) Begriffliches Argument
b) Steuersystematisches Argument
c) Verfassungsrechtliches Argument
II. Nachgelagerte Besteuerung
aa) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Freistellung von Vorsorgeaufwendungen
bb) Paradigmenwechsel zur konsumorientierten Besteuerung?
bb) Vorrang des Leistungsfähigkeitsprinzips: Prinzip intertemporaler Korrespondenz kein Prinzip von Verfassungsrang
cc) Steuerbarkeit des in der Ansparphase freizustellenden Anteils in der Versorgungsphase
(1) Steuersystematisches Argument
(2) Verfassungsrechtliches Argument
dd) Konsequenz für steuerfreie individuelle Vermögensbildung
III. Abschließende Stellungnahme
1. Das Ziel: Modell einer – modifizierten – nachgelagerten Besteuerung
c) Beibehaltung von Fördermaßnahmen
2. Der Übergang: Entlastung und Belastung
a) Spielraum für die Entlastung: Grenze der Praktikabilität
b) Spielraum für die Belastung: Verbot der Doppelbesteuerung und Vertrauensschutz
II. Die steuerrechtliche Behandlung der Altersbezüge
III. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Altersbezügen
1. Vorgaben durch das Gebot vertikaler Steuergerechtigkeit
a) Freistellung der Vorsorgeaufwendungen
b) Alter ohne Einfluß auf die Leistungsfähigkeit
2. Vorgaben durch das Gebot horizontaler Steuergerechtigkeit
a) Ansparphase: Unterschiedliche Förderung der Durchführungswege innerhalb der betrieblichen Altersversorgung
b) Besteuerung von Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen
1. Modell der modifizierten Ertragsanteilsbesteuerung
2. Nachgelagerte Besteuerung
3. Abschließende Stellungnahme
a) Das Ziel: Modell einer – modifizierten – nachgelagerten Besteuerung
b) Der Übergang: Entlastung und Belastung