Chapter
Kapitel 1: Die abstrakte Zueignungsdogmatik
II. „Gegenstand“ der Zueignung
III. Einheitlicher Zueignungsbegriff in §§ 242, 246 StGB
§ 2 Die zueignungsspezifische Eigentumsverletzung
I. Zivilrechtlicher Bezugspunkt
1. Zivilrechtliches Eigentum
a) Strafrechtlicher Eigentumsbegriff?
b) Paralleler Zugriff auf einen vorrechtlichen Eigentumsbegriff?
c) Grenzen der Akzessorietät?
aa) Zivilrechtliche Fiktionen
2. Konkretisierung: Woran könnte das StGB anknüpfen?
b) Der Bestand des Eigentumsrechts
c) Der dingliche Anspruch aus § 985 BGB
d) Das tatsächliche Zu-eigen-haben
aa) Die vorrechtliche Eigenrelation
bb) Der allgemeine Sprachgebrauch
cc) Der tatsächliche Kern des Eigentums aus Sicht des BGB
dd) Der Zweck der Herrschaft
e) Die Verwendungsmöglichkeiten der Sache
aa) Der Blickwinkel auf den Kern des Eigentums
bb) Das eigentliche Argument der Auffassung
cc) Stützende Kontrollüberlegung
g) „Gegenstand der Zueignung“
aa) Das Verhältnis zur bisherigen Untersuchung
II. Die Verletzung des zivilrechtlichen Bezugspunktes durch Zueignung
1. Leitende Kontrollüberlegung: Was ist für die Zueignung unmaßgeblich?
a) Verlust rein tatsächlicher Sachherrschaft des Eigentümers
b) Bereits bestehende selbstbestimmte Herrschaft des Zueignungssubjekts
2. Die nahe liegende Ausgangsthese der Zueignungsdogmatik
a) Der Bezugspunkt und die bisherige Vorstellung vom Kern der Zueignung
b) Scheidepunkt zwischen formaler Theorie und Sachwerttheorie
aa) Stellung zur Ausgangsthese
bb) Friktion der Sachwerttheorie
3. Konkretisierung des ersten Bildes vom Zueignungserfolg
a) Dynamische Bewertungsgrundlage
(1) Einwände gegen die formelle Einkleidung
(2) Kritik anhand des tatsächlichen Kerns des Eigentums
bb) Ausübung des Gesamtinhalts des Eigentum
b) Statische Bewertungsgrundlage
bb) Herstellung von Eigenbesitz
(1) Strafrechtssystematik
(2) Der akzessorisch relevante Kern der Eigentums
c) Dualistische Bewertungsgrundlage
b) Gleispachs Parallele zum zivilen Aneignungsbegriff
6. Der vierte Angriffstyp
III. Zueignungsspezifische Eigentumsverletzung und strafrechtssystematische Fragen
a) Die Eigentumsverletzung des § 303 I StGB
2. Sachentzug und furtum usus
3. Mitwirkung des Berechtigten
a) Vorüberlegung zum Verhältnis zu § 253, 263 StGB
c) Tatsächliches Einverständnis
§ 3 Bestimmung der strafrechtlichen Zueignungselemente
1. Die praktische Bedeutung der Enteignung
2. Das über die Einzelfrage hinausgehende Bild der „Enteignung“
a) Enteignung als Ausschluss von der tatsächlichen Verfügungsgewalt
3. „Enteignung im engeren Sinn“
2. Die theoretische Seite
3. „Aneignung im engeren Sinn“
IV. Ergebnis: Das dritte Element der Zueignungsdogmatik
V. „Enteignung durch Aneignung“?
§ 4 Zusammenfassung und Ausblick
Kapitel 2: Die Zueignung als Tatbestandsmerkmal des § 246 I 1. Fall StGB
§ 6 Isolierte Betrachtung des § 246 I 1. Fall StGB
I. Die Theorien zur Zueignung als Tatbestandsmerkmal
1. Subjektive Lösung – der verschlossene Weg
b) Gemäßigt subjektive Theorie
2. Manifestationstheorie – der erste Weg
aa) Kundgabe des Zueignungswillens
(1) Deklaratorische Bedeutung
bb) „Offenbart und betätigt“
b) Erklärungsversuche zur „Manifestation“
aa) Aus objektiven und subjektiven Momenten gemischtes Tatbestandsmerkmal
dd) Sachenrechtlicher Rechtsschein
ee) Beziehung zu den abstrakten Überlegungen zur Zueignung
ff) Methodische Entwicklungsstufe
bb) Bedeutung des Zueignungswillens
3. Objektivierende Theorien – der zweite Weg
c) Streng objektivierender Standpunkt
II. Bedeutung des Gewahrsams für § 246 StGB
2. Die Gewahrsamsklausel des § 246 StGB a.F.
3. Einschätzung der Streichung
4. Auslegungshilfe für die Zueignung
III. Die Subsidiaritätsklausel
§ 7 Das systematische Verhältnis von Diebstahl und Unterschlagung
II. Haltbarkeit der These
1. Der durch die Wortlautthese gesetzte Rahmen
2. Umsetzbarkeit der Zueignungsabsicht?
b) „Vorübergehende Aneignung“
III. Der Streit um §§ 242, 246 StGB als systematisch parallele Angriffe
a) Aus dem Blickwinkel des § 242 StGB
aa) Strenge Trennungstheorie
bb) Gelockerte Trennungstheorie
b) Aus dem Blickwinkel des § 246 StGB
§ 8 Sockel der Auslegung des § 246 I 1. Fall StGB
I. Spielarten des objektiven Tatbestandsmerkmals
II. Der subjektive Tatbestand des § 246 I 1. Fall StGB
1. Der Vorsatz im eigentlichen Sinn
2. Das Zueignungssubstrat
3. Strafrechtssystematische Begrenzung
4. Die „Absicht . . . zuzueignen“
b) Bedeutung der „Absicht“ für § 242 StGB
c) Bedeutung für § 246 StGB
III. Strukturelle Vertiefung
1. Fahrlässigkeit und Versuch
2. Der relevante Zeitpunkt
3. Erweiterung auf zurechenbare Sachherrschaft
IV. Besondere Probleme der Unterschlagung
1. Tatbestandliche Wiederholbarkeit der Zueignung?
aa) Logische Einmaligkeit
bb) Die unbegründete Ausnahme
cc) Teleologische Reduktion
d) Grundlage einer Selbstkritik der Tatbestandslösung
3. Unauffälliges Verhalten
a) Handeln in fremdem Namen
4. Die Streichung der Gewahrsamsklausel
§ 10 Die Rechtswidrigkeit der Selbstzueignung in §§ 242, 246 StGB
I. Standort in § 242 StGB
2. Die Ebene des allgemeinen Deliktsmerkmals
II. Standort in § 246 StGB
III. Inhalt der Rechtfertigung
2. Die Ebene des allgemeinen Deliktsmerkmals
Kapitel 3: Die Drittzueignung
I. Der systematische Hintergrund der Abgrenzung
II. Meinungsstand zur Rechtslage bis zum 6. StrRG
1. Umfassende Strafbarkeit der Zueignung
a) Die Drittzueignung ist eigenständig einbezogen
b) Schon die Selbstzueignung ermöglicht eine umfassende Bestrafung
3. Der Standpunkt der Untersuchung zu §§ 242, 246 StGB a.F.
III. Der Einfluss des 6. StrRG
§ 12 Die Drittzueignung in § 246 I StGB
I. Herleitung des Tatbestandes
b) Mittelbare Sachherrschaft
c) Teleologische Reduktion der §§ 242, 246 StGB a.F.?
II. Die Rechtswidrigkeit der Drittzueignung in § 246 I 2. Fall StGB
§ 13 Die Zueignung als Tatbestandsmerkmal des § 242 I 2. Fall StGB
I. Täterschaft und Teilnahme
1. Preuß. ObTrib. GA 1861, 643 f.
2. Die vermittelte Sachherrschaft
a) Ohne strafrechtlich relevante Beteiligung des Dritten
b) Das „absichtslos dolose Werkzeug“
3. Verschaffung unmittelbarer Sachherrschaft
a) Strafbarkeiten wegen der in einer Veräußerung liegenden Zueignung
aa) Der bislang redliche T überträgt die Sache an D
bb) Zeitlich vorgelagerte Zueignung
cc) Die der Sachherrschaft nachfolgende Selbstbestimmtheit
4. BGHSt 17, 87/92 ff. und § 25 II StGB
II. Das Verhältnis von Selbst- und Drittzueignung
§ 15 Zur Kritik an der Erweiterung auf die Drittzueignung
Kapitel 4: Vervollständigende Überlegungen
§ 16 Die Ausgestaltung der Enteignung i.e.S. und der Aneignung i.e.S.
I. Perspektiven zur Bewertung
II. Inhaltliche Überlegungen zur Enteignung i.e.S.
III. Inhaltliche Überlegungen zur Aneignung i.e.S.
§ 17 Die veränderte Gestalt der veruntreuenden Unterschlagung
§ 18 Die Subsidiaritätsklausel
Kapitel 5: Zueignung durch Unterlassen
§ 20 Unterschlagung durch Unterlassen
§ 21 Diebstahl durch Unterlassen