Die Zueignungsdogmatik der §§ 242, 246 StGB ( Schriften zum Strafrecht )

Publication series :Schriften zum Strafrecht

Author: Börner   René  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783428515790

P-ISBN(Paperback): 9783428115792

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Zwischen der praktischen Bedeutung der §§ 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des § 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschießende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des § 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu § 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des § 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmaßung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig. Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der §§ 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der §§ 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schließt mit der Verwirklichung durch Unterlassen.

Chapter

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Kapitel 1: Die abstrakte Zueignungsdogmatik

§ 1 Ausgangspunkt

I. Geschichte

II. „Gegenstand“ der Zueignung

III. Einheitlicher Zueignungsbegriff in §§ 242, 246 StGB

§ 2 Die zueignungsspezifische Eigentumsverletzung

I. Zivilrechtlicher Bezugspunkt

1. Zivilrechtliches Eigentum

a) Strafrechtlicher Eigentumsbegriff?

b) Paralleler Zugriff auf einen vorrechtlichen Eigentumsbegriff?

c) Grenzen der Akzessorietät?

aa) Zivilrechtliche Fiktionen

bb) Sachbegriff

cc) Beweglich

dd) Wertlose Sachen

ee) Ergebnis

d) Zusammenfassung

2. Konkretisierung: Woran könnte das StGB anknüpfen?

a) Die Sache als solche

b) Der Bestand des Eigentumsrechts

aa) Induktiv

bb) Deduktiv

cc) Ergebnis

c) Der dingliche Anspruch aus § 985 BGB

d) Das tatsächliche Zu-eigen-haben

aa) Die vorrechtliche Eigenrelation

bb) Der allgemeine Sprachgebrauch

cc) Der tatsächliche Kern des Eigentums aus Sicht des BGB

dd) Der Zweck der Herrschaft

e) Die Verwendungsmöglichkeiten der Sache

aa) Der Blickwinkel auf den Kern des Eigentums

bb) Das eigentliche Argument der Auffassung

cc) Stützende Kontrollüberlegung

f) Dualismus

g) „Gegenstand der Zueignung“

aa) Das Verhältnis zur bisherigen Untersuchung

bb) Der Sachwert

3. Zusammenfassung

II. Die Verletzung des zivilrechtlichen Bezugspunktes durch Zueignung

1. Leitende Kontrollüberlegung: Was ist für die Zueignung unmaßgeblich?

a) Verlust rein tatsächlicher Sachherrschaft des Eigentümers

b) Bereits bestehende selbstbestimmte Herrschaft des Zueignungssubjekts

2. Die nahe liegende Ausgangsthese der Zueignungsdogmatik

a) Der Bezugspunkt und die bisherige Vorstellung vom Kern der Zueignung

b) Scheidepunkt zwischen formaler Theorie und Sachwerttheorie

aa) Stellung zur Ausgangsthese

bb) Friktion der Sachwerttheorie

3. Konkretisierung des ersten Bildes vom Zueignungserfolg

a) Dynamische Bewertungsgrundlage

aa) Eigentümerverfügung

(1) Einwände gegen die formelle Einkleidung

(2) Kritik anhand des tatsächlichen Kerns des Eigentums

bb) Ausübung des Gesamtinhalts des Eigentum

cc) Ergebnis

b) Statische Bewertungsgrundlage

aa) Zweck der Herrschaft

bb) Herstellung von Eigenbesitz

cc) Kritik insgesamt

(1) Strafrechtssystematik

(2) Der akzessorisch relevante Kern der Eigentums

(3) Kontrollüberlegungen

dd) Ergebnis

c) Dualistische Bewertungsgrundlage

d) Eigentumsanmaßung

e) Ergebnis

4. Andere Wege

a) Merkel

b) Gleispachs Parallele zum zivilen Aneignungsbegriff

c) Ergebnis

5. Die Grundidee

6. Der vierte Angriffstyp

III. Zueignungsspezifische Eigentumsverletzung und strafrechtssystematische Fragen

1. Sachbeschädigung

a) Die Eigentumsverletzung des § 303 I StGB

b) Überschneidungen

c) Ergebnis

2. Sachentzug und furtum usus

3. Mitwirkung des Berechtigten

a) Vorüberlegung zum Verhältnis zu § 253, 263 StGB

b) Willenserklärung

c) Tatsächliches Einverständnis

d) Ergebnis

IV. Zusammenfassung

§ 3 Bestimmung der strafrechtlichen Zueignungselemente

I. Einleitung

II. Enteignung

1. Die praktische Bedeutung der Enteignung

2. Das über die Einzelfrage hinausgehende Bild der „Enteignung“

a) Enteignung als Ausschluss von der tatsächlichen Verfügungsgewalt

b) Kritik

3. „Enteignung im engeren Sinn“

III. Aneignung

1. Die praktische Seite

2. Die theoretische Seite

3. „Aneignung im engeren Sinn“

IV. Ergebnis: Das dritte Element der Zueignungsdogmatik

V. „Enteignung durch Aneignung“?

§ 4 Zusammenfassung und Ausblick

Kapitel 2: Die Zueignung als Tatbestandsmerkmal des § 246 I 1. Fall StGB

§ 5 Einleitung

§ 6 Isolierte Betrachtung des § 246 I 1. Fall StGB

I. Die Theorien zur Zueignung als Tatbestandsmerkmal

1. Subjektive Lösung – der verschlossene Weg

a) Streng subjektiv

b) Gemäßigt subjektive Theorie

c) Ergebnis

2. Manifestationstheorie – der erste Weg

a) Bedeutungsgehalt

aa) Kundgabe des Zueignungswillens

(1) Deklaratorische Bedeutung

(2) Konstitutiv

(3) Kritik

bb) „Offenbart und betätigt“

cc) Ergebnis

b) Erklärungsversuche zur „Manifestation“

aa) Aus objektiven und subjektiven Momenten gemischtes Tatbestandsmerkmal

bb) Versuchsmodell

cc) Formale Erklärung

dd) Sachenrechtlicher Rechtsschein

ee) Beziehung zu den abstrakten Überlegungen zur Zueignung

ff) Methodische Entwicklungsstufe

gg) Zwischenergebnis

c) Kritik

aa) Unbestimmtheit

bb) Bedeutung des Zueignungswillens

d) Ergebnis

3. Objektivierende Theorien – der zweite Weg

a) Enteignungstheorie

b) Aneignungstheorie

c) Streng objektivierender Standpunkt

d) Gemischte Ansätze

e) Ergebnis

4. Der dritte Weg

II. Bedeutung des Gewahrsams für § 246 StGB

1. Der Gewahrsamsbegriff

2. Die Gewahrsamsklausel des § 246 StGB a.F.

3. Einschätzung der Streichung

4. Auslegungshilfe für die Zueignung

III. Die Subsidiaritätsklausel

IV. Ergebnis

§ 7 Das systematische Verhältnis von Diebstahl und Unterschlagung

I. Die Wortlautthese

II. Haltbarkeit der These

1. Der durch die Wortlautthese gesetzte Rahmen

2. Umsetzbarkeit der Zueignungsabsicht?

a) „Dauernde Enteignung“

b) „Vorübergehende Aneignung“

3. Ergebnis

III. Der Streit um §§ 242, 246 StGB als systematisch parallele Angriffe

1. Trennungstheorie

a) Aus dem Blickwinkel des § 242 StGB

aa) Strenge Trennungstheorie

bb) Gelockerte Trennungstheorie

cc) Kritik

b) Aus dem Blickwinkel des § 246 StGB

c) Kritik insgesamt

2. Einheitstheorie

§ 8 Sockel der Auslegung des § 246 I 1. Fall StGB

§ 9 Lösung

I. Spielarten des objektiven Tatbestandsmerkmals

1. Angriffstyp 1

2. Angriffstyp 2

3. Angriffstyp 3

4. Angriffstyp 4

5. Die Sachveräußerung

II. Der subjektive Tatbestand des § 246 I 1. Fall StGB

1. Der Vorsatz im eigentlichen Sinn

2. Das Zueignungssubstrat

3. Strafrechtssystematische Begrenzung

4. Die „Absicht . . . zuzueignen“

a) Subjektiver Überhang

b) Bedeutung der „Absicht“ für § 242 StGB

c) Bedeutung für § 246 StGB

III. Strukturelle Vertiefung

1. Fahrlässigkeit und Versuch

2. Der relevante Zeitpunkt

3. Erweiterung auf zurechenbare Sachherrschaft

IV. Besondere Probleme der Unterschlagung

1. Tatbestandliche Wiederholbarkeit der Zueignung?

a) Ausgangspunkt

b) Tatbestandslösung

aa) Logische Einmaligkeit

bb) Die unbegründete Ausnahme

cc) Teleologische Reduktion

c) Konkurrenzlösung

d) Grundlage einer Selbstkritik der Tatbestandslösung

2. Die Diebesfalle

3. Unauffälliges Verhalten

a) Handeln in fremdem Namen

b) Fund

4. Die Streichung der Gewahrsamsklausel

§ 10 Die Rechtswidrigkeit der Selbstzueignung in §§ 242, 246 StGB

I. Standort in § 242 StGB

1. Die Tatbestandsebene

2. Die Ebene des allgemeinen Deliktsmerkmals

3. Die Irrtümer

II. Standort in § 246 StGB

III. Inhalt der Rechtfertigung

1. Tatbestandsebene

2. Die Ebene des allgemeinen Deliktsmerkmals

Kapitel 3: Die Drittzueignung

§ 11 Grundlagen

I. Der systematische Hintergrund der Abgrenzung

II. Meinungsstand zur Rechtslage bis zum 6. StrRG

1. Umfassende Strafbarkeit der Zueignung

a) Die Drittzueignung ist eigenständig einbezogen

b) Schon die Selbstzueignung ermöglicht eine umfassende Bestrafung

c) Kritik

d) Ergebnis

2. Weite Selbstzueignung

a) Differenzierung

b) Kritik

3. Der Standpunkt der Untersuchung zu §§ 242, 246 StGB a.F.

III. Der Einfluss des 6. StrRG

§ 12 Die Drittzueignung in § 246 I StGB

I. Herleitung des Tatbestandes

1. Angriffstyp 1

a) Grundfall

b) Mittelbare Sachherrschaft

c) Teleologische Reduktion der §§ 242, 246 StGB a.F.?

2. Angriffstyp 2

3. Angriffstyp 3

4. Angriffstyp 4

5. Täterschaft

6. Subjektive Merkmale

II. Die Rechtswidrigkeit der Drittzueignung in § 246 I 2. Fall StGB

§ 13 Die Zueignung als Tatbestandsmerkmal des § 242 I 2. Fall StGB

§ 14 Problemfälle

I. Täterschaft und Teilnahme

1. Preuß. ObTrib. GA 1861, 643 f.

2. Die vermittelte Sachherrschaft

a) Ohne strafrechtlich relevante Beteiligung des Dritten

b) Das „absichtslos dolose Werkzeug“

c) Der Auftragsdiebstahl

3. Verschaffung unmittelbarer Sachherrschaft

a) Strafbarkeiten wegen der in einer Veräußerung liegenden Zueignung

aa) Der bislang redliche T überträgt die Sache an D

bb) Zeitlich vorgelagerte Zueignung

cc) Die der Sachherrschaft nachfolgende Selbstbestimmtheit

b) Abholungsdiebstahl

c) Quasi-Dereliktion

4. BGHSt 17, 87/92 ff. und § 25 II StGB

II. Das Verhältnis von Selbst- und Drittzueignung

1. Koinzidenz

2. Aufeinanderfolge

§ 15 Zur Kritik an der Erweiterung auf die Drittzueignung

Kapitel 4: Vervollständigende Überlegungen

§ 16 Die Ausgestaltung der Enteignung i.e.S. und der Aneignung i.e.S.

I. Perspektiven zur Bewertung

II. Inhaltliche Überlegungen zur Enteignung i.e.S.

III. Inhaltliche Überlegungen zur Aneignung i.e.S.

§ 17 Die veränderte Gestalt der veruntreuenden Unterschlagung

§ 18 Die Subsidiaritätsklausel

Kapitel 5: Zueignung durch Unterlassen

§ 19 Zur Möglichkeit

§ 20 Unterschlagung durch Unterlassen

I. Selbstzueignung

II. Drittzueignung

§ 21 Diebstahl durch Unterlassen

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Sachwortregister

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