Chapter
Erstes Kapitel: Zum aktuellen Entwicklungsstand der Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik
§ 1 Entwicklungsstand und -perspektiven des Verwaltungsvertrags – eine Zwischenbilanz
I. Historisch begründete Vorbehalte gegen den Verwaltungsvertrag
II. Bedeutungszuwachs vertraglichen Verwaltungshandelns in der Verwaltungsrealität
1. Einsatzfelder des Verwaltungsvertrags in der heutigen Verwaltungswirklichkeit
2. Funktionenvielfalt des Verwaltungsvertrags
a) Personelle und zeitliche Dimension
b) Normersetzende Funktion, Normausgestaltung und Normkonkretisierung
III. Der Verwaltungsvertrag als Handlungsinstrument des kooperativen Staates
1. Zum Wandel der Handlungsformen im kooperativen Verwaltungsstaat
2. Motive für den Bedeutungszuwachs vertraglichen Verwaltungshandelns
b) Nutzung privaten Potentials
c) Konkrete einzelfallbezogene Aufgabenwahrnehmung
d) Flexibilität und Wirtschaftlichkeit
3. Der Trend zum aktivierenden Staat
4. Zukunftschancen für den Verwaltungsvertrag
§ 2 Entwicklungsstand und Anforderungen an die Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik
I. Dogmatische und normative Unterbilanz des Verwaltungsvertragsrechts – defizitäre Verwaltungsvertragsrechtslehre
1. Der Begriff des Verwaltungsvertrags
a) Zum umfassenden Verständnis vom Verwaltungsvertrag – Kooperationsvertrag
b) Die Abgrenzung von zivilrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Verwaltungsvertrag
aa) Die Feststellung der Rechtsnatur
bb) Koordinationsrechtlicher und subordinationsrechtlicher Vertrag
2. Stand der Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik
a) Mangel an rechtsdogmatischer Durchdringung
b) Ursachen der dogmatischen Defizite
d) Positive Vertragsrechtslehre
II. Anforderungen an eine Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik
1. Aufgaben der Verwaltungsvertragsrechtslehre
2. Annäherung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen
a) Rechtsdogmatische Annäherung und rechtsformunabhängige Betrachtungsweise
b) Hilfestellungen der Zivilrechtsdogmatik
3. Prozedurale Vorgehensweise zur dogmatischen Durchdringung
III. Kündigung als Gegenstand der Verwaltungsvertragsrechtslehre – Gang der Untersuchung
Zweites Kapitel: Allgemeiner Teil zur Kündigung von Verwaltungsverträgen
§ 3 Gestaltungsrechte und Verwaltungsvertrag
I. Die Bedeutung von Gestaltungsrechten für Verwaltungsverträge
II. Die Bedeutung der Kündigung von Verwaltungsverträgen
1. Aus rechtspraktischer Sicht
2. Die Bedeutung der Kündigung für Stabilität und Flexibilität im Verwaltungsvertrag
a) Stabilität des Verwaltungsvertrags
b) Anpassungsflexibilität und Kündigung
3. Weitere Funktionen der Kündigung von Verwaltungsverträgen
III. Kündigung und andere Vertragsbeendigungstatbestände
2. Tod oder Untergang eines am Vertragsverhältnis Beteiligten
3. Anfechtung des Verwaltungsvertrags
4. Fristablauf bei Zeitverträgen, (aufschiebende und auflösende) Bedingung und Rücktrittsvorbehalt
5. Widerrufsvorbehalt in Verwaltungsverträgen
§ 4 Begriff und Anwendungsbereich der Kündigung
I. Terminologische Vorklärung
II. Der Anwendungsbereich der Kündigung
I. Die ordentliche Kündigung
II. Die außerordentliche Kündigung
III. Konturenunschärfe der beiden Kündigungsarten
IV. Die Unterscheidungen von ordentlicher und außerordentlicher, befristeter und fristloser Kündigung bei Verwaltungsverträgen
1. Die Ursachen einer Vertragskündigung
2. Dogmatische und normative Basis der Kündigungsarten
a) Am Beispiel der außerordentlichen Kündigung
b) Am Beispiel der ordentlichen Kündigung
3. Zwischenergebnis – Gemeinsame Standards
V. Weitere Kündigungsformen
1. Die Änderungskündigung
§ 6 Die Kündigungserklärung
I. Rechtsnatur der Kündigungserklärung
1. Willenserklärung oder Verwaltungsakt?
2. Verwaltungsaktsähnliche Willenserklärung?
3. Konsequenzen aus der Rechtsnatur
4. Kündigungserklärung öffentlich-rechtlicher Verträge als Verfahrenshandlung
II. Inhalt der Kündigungserklärung
III. Adressat und Erklärender der Kündigung
IV. Schriftform der Kündigungserklärung
1. Schriftform bei der Kündigung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsverträge
a) Öffentlich-rechtliche Formerfordernisse für die Kündigungserklärung
b) Öffentlich-rechtliche Formfreiheit für die Kündigungserklärung?
2. Schriftform bei der Kündigung privatrechtlicher Verwaltungsverträge
a) Zivilrechtliche Formerfordernisse für die Kündigungserklärung
b) Zivilrechtliche Formfreiheit für die Kündigungserklärung
3. Umfassendes Formerfordernis für die Kündigungserklärung von Verwaltungsverträgen
a) Divergenz der Formerfordernisse innerhalb des Instituts Verwaltungsvertrag
b) Generelles Formerfordernis für die Kündigungserklärung von öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverträgen
c) Generelles Formerfordernis für die Kündigungserklärung von privatrechtlichen Verwaltungsverträgen
aa) Verwaltungsverfahrensrechtliche Bindungen für privatrechtliche Handlungsformen der Verwaltung
bb) Verfassungssubstanz des § 60 II 1 VwVfG
cc) Einfachgesetzliche Bestätigung
dd) Umfassender persönlicher Anwendungsbereich des generellen Formerfordernisses
4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis
5. Rechtsfolgen des Schriftformerfordernisses
6. Gestaltungshinweise für die Vertragspraxis – Problem der Massengeschäfte
V. Begründung der Kündigungserklärung
1. Begründung von Kündigungserklärungen bei öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverträgen
a) Charakter der Begründungsregelung und Rechtsfolgen fehlender Begründung
b) Zur Schriftlichkeit der Begründung
c) Anwendbarkeit des § 60 II 2 VwVfG auf alle Kündigungen öffentlich-rechtlicher Verträge
d) Vereinbarung eines Begründungserfordernisses
2. Begründung von Kündigungserklärungen bei privatrechtlichen Verwaltungsverträgen
3. Einheitliches Begründungserfordernis für alle Verwaltungsverträge?
VI. Gemeinsame Standards zur Kündigungserklärung
Drittes Kapitel: Besonderer Teil – Die Kündigung von Verwaltungsverträgen im einzelnen
§ 7 Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltungsvertrags
I. Gesetzliche Regelungen der außerordentlichen Kündigung
1. Spezialgesetzliche Kündigungsregelungen für den Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge
a) Die außerordentliche Kündigung kommunaler Arbeitsgemeinschaften gemäß Art. 6 II 2 BayKommZG
b) Die außerordentliche Kündigung kommunaler Zweckvereinbarungen gemäß Art. 14 III 2 BayKommZG
c) Verhältnis der Art. 6 II 2 und 14 III 2 BayKommZG zu den Kündigungsregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes
2. Kündigungsregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für öffentlich-rechtliche Verwaltungsverträge
a) § 60 I 1 2. Alt. VwVfG
aa) Der Regelungsgehalt des § 60 I 1 VwVfG
bb) Die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 60 I 1 2. Alt. VwVfG
(1) Veränderung der Verhältnisse seit Abschluß des Vertrags
(b) Nachträgliche Veränderung
(2) Verhältnisse, die für den Abschluß des Vertrags maßgeblich waren
(3) Wesentlichkeit der Veränderung – Festhalten am Vertrag unzumutbar
(4) Keine Vertragsanpassung möglich oder zumutbar
(5) Ergänzende Voraussetzungen
b) § 60 I 2 VwVfG (behördliches Sonderkündigungsrecht)
aa) Das Verhältnis von § 60 I 2 VwVfG zu § 60 I 1 2. Alt. VwVfG
bb) Die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 60 I 2 VwVfG
(1) Schwere Nachteile für das Gemeinwohl
(2) Verhüten oder Beseitigen
(3) Keine Vertragsanpassung möglich
c) § 62 S. 2 VwVfG in Verbindung mit bürgerlich-rechtlichen Regelungen
aa) Das Verhältnis der §§ 62 S. 2 VwVfG i.V.m. 314 I BGB zu § 60 I 1 2. Alt. VwVfG
bb) Das Verhältnis spezialgesetzlicher Kündigungsregelungen für den Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge zu den §§ 62 S. 2 VwVfG i.V.m. 314 I BGB bzw. zu § 60 I 1 2. Alt. VwVfG
cc) Die außerordentliche Kündigung gemäß §§ 62 S. 2 VwVfG i.V.m. 314 I BGB
(a) Objektives Vorliegen von Tatsachen
(b) Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – Interessenabwägung – Zweistufenprüfung
(2) Verhältnismäßigkeit der Kündigung
(a) Keine Vertragsanpassung möglich
(b) Abhilfefristbestimmung und Abmahnung
dd) Die außerordentliche Kündigung gemäß § 62 S. 2 VwVfG i.V.m. weiteren bürgerlich-rechtlichen Regelungen
3. Zivilrechtliche Kündigungsregelungen für privatrechtliche Verwaltungsverträge
a) Spezialgesetzliche Kündigungsregelungen für den Bereich privatrechtlicher Verwaltungsverträge (spezielle Kündigungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
b) Kündigungsregelung des § 314 BGB
II. Vertraglich vereinbarte Regelungen der außerordentlichen Kündigung
1. Der grundsätzliche Vorrang vertraglicher Regelungen
2. Zur rechtlichen Zulässigkeit der Vereinbarung wichtiger Kündigungsgründe
a) Ausschluß der außerordentlichen Kündigung
b) Einschränkung der außerordentlichen Kündigung
aa) Bindung an weitere Voraussetzungen
bb) Ausschluß bestimmter Kündigungsgründe
c) Erweiterung der außerordentlichen Kündigung
d) Fazit: Gestufte Zulässigkeit von außerordentlichen Kündigungsvereinbarungen im Verwaltungsvertragsrecht
3. Die Anforderungen an eine vertraglich vereinbarte außerordentliche Kündigung
a) Vertraglicher wichtiger Grund
aa) Parteiendifferenzierung
bb) Antizipation der Interessenabwägung
b) Grenzen der Vertragsgestaltung
aa) Notwendigkeit sachlicher Motive
bb) Antizipation der Verhältnismäßigkeit
4. Individualvertragliche Sonderkündigungsrechte der Behörde
III. Fazit: Gemeinsame Standards
§ 8 Die ordentliche Kündigung eines Verwaltungsvertrags
I. Zur grundsätzlichen Notwendigkeit unbefristeter Verträge
II. Gesetzliche Regelungen der ordentlichen Kündigung
1. Subsidiarität der gesetzlichen ordentlichen Kündigung
2. Grundsätzliche Rechtsformoffenheit der ordentlichen Kündigung
3. Spezialgesetzliche ordentliche Kündigungsregelungen
a) Spezialgesetzliche ordentliche Kündigungsregelungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Verwaltungsverträge
aa) Die ordentliche Kündigung kommunaler Arbeitsgemeinschaften nach Art. 6 II 1 BayKommZG
bb) Die ordentliche Kündigung kommunaler Zweckvereinbarungen nach Art. 14 III 1 BayKommZG
b) Spezialgesetzliche ordentliche Kündigungsregelungen im Bereich privatrechtlicher Verwaltungsverträge
aa) Arbeits-, Miet-, Pacht-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge zwischen Privaten und Trägern öffentlicher Gewalt
bb) Das „Freie Kündigungsrecht“ des § 649 BGB
(1) Zur Einordnung unter die Kündigungsart „Ordentliche Kündigung“
(2) Die Problematik der Einseitigkeit des freien Kündigungsrechts
4. Die ordentliche Kündigung nach allgemeinen Grundsätzen
a) Die allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
aa) Die dogmatische Herleitung des Rechts zur ordentlichen Kündigung
(1) Die ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen über eine ergänzende Vertragsauslegung
(2) Die ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen über die Rechtsanalogie bestehender gesetzlicher Kündigungsregelungen
bb) Voraussetzungen des zivilrechtlichen Grundsatzes der ordentlichen Kündigung
(1) Wahrung einer angemessenen Frist
(2) Weitere Tatbestandsvoraussetzungen
cc) Erstreckung der allgemeinen Grundsätze auf befristete Verträge
b) Die Übertragung der Grundsätze auf das Verwaltungsvertragsrecht
aa) Auf privatrechtliche Verwaltungsverträge
bb) Auf öffentlich-rechtliche Verwaltungsverträge
c) Zusätzliche Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung von Verwaltungsverträgen gegenüber solchen reiner Privatverträge – Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
aa) Vorherige Vertragsanpassung bzw. Abmahnung?
III. Vertraglich vereinbarte Regelungen der ordentlichen Kündigung
1. Der Vorrang vertraglicher Regelungen
2. Der Ausschluß der ordentlichen Kündbarkeit
a) Die Abbedingung der allgemeinen Grundsätze ordentlicher Kündbarkeit
b) Die Abbedingung spezialgesetzlicher ordentlicher Kündigungsnormen
c) Keine Erstreckung der Abbedingung auf die außerordentliche Kündigung
d) Die zeitliche Einschränkung der ordentlichen Kündigung
3. Die Vereinbarung der ordentlichen Kündigung befristeter Verwaltungsverträge
4. Die Anforderungen an eine vertraglich vereinbarte ordentliche Kündigung
a) Vereinbarung einer angemessenen Kündigungsfrist
aa) Länge der Frist; Wirkungstermin
bb) Ausnahmsweise: sofortige ordentliche Kündigung
b) Vereinbarung weiterer Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung
aa) Vereinbarung von Kündigungsgründen
bb) Verweis auf bürgerlich-rechtliche Kündigungsvorschriften
cc) Genehmigung/Einvernehmen als Wirksamkeitsvoraussetzung
c) Grenzen der Vertragsgestaltung
aa) Kein Widerspruch zu bestehenden Gesetzen
bb) Keine einseitigen ordentlichen Kündigungsrechte
cc) Antizipation der Verhältnismäßigkeit bzw. Sachgerechtigkeit
5. Kombination der ordentlichen Kündigung mit der außerordentlichen Kündigung
IV. Fazit: Gemeinsame Standards
§ 9 Die Rechtsfolgen einer verwaltungsvertraglichen Kündigung
I. Vertragsbeendigung als Hauptrechtsfolge
II. Sekundäre Kündigungswirkungen
1. Ausgleichsleistungen, Entschädigungen und Schadensersatz
2. Spezielle fachgesetzliche sekundäre Kündigungswirkungen
3. Die verwaltungsvertragliche Vereinbarung sekundärer Kündigungswirkungen
a) Vereinbarung einer Schadensersatzrechtsfolge
b) Entschädigungsregelungen
c) Vereinbarung spezieller Kündigungswirkungen und Rechtsfolgen
d) Wiederherstellungsregelungen
f) Konkurrenzschutzklauseln und Wettbewerbsverbote
g) Automatische Laufzeitverlängerung
III. Fazit: Gemeinsame Standards
Viertes Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick
§ 10 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
I. Zu den Aufgaben der Verwaltungsvertragsdogmatik
II. Zum Allgemeinen Teil der Kündigung von Verwaltungsverträgen
III. Zum Besonderen Teil der Kündigung von Verwaltungsverträgen
1. Zur außerordentlichen Kündigung von Verwaltungsverträgen
2. Zur ordentlichen Kündigung von Verwaltungsverträgen
3. Zu den Rechtsfolgen der Kündigung
IV. Zu den wesentlichsten gemeinsamen Standards für die Kündigung von Verwaltungsverträgen zivil- und öffentlich-rechtlicher Provenienz
§ 11 Kodifikation des Rechts der Kündigung von Verwaltungsverträgen?