Chapter
A. Einführung und Gang der Untersuchung
B. Grundrechtliche Maßstäbe
I. Die grundrechtliche Position der Rundfunkveranstalter
1. Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG)
a) Grundrechtlich geschützter Funktionsbereich
b) Rechtfertigung einfachgesetzlicher Vorgaben
aa) Besonderheiten des Rundfunks
(1) Knappheit der Verbreitungsressourcen
(2) Kosten der Herstellung, der Verbreitung und des Empfangs von Inhalten
bb) Dienende Freiheit und Ausgestaltungsvorbehalt
(2) Ausgestaltungsvorbehalt
cc) Prüfungsmaßstab für ausgestaltende Regelungen
2. Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG)
a) Das Verhältnis zur Rundfunkfreiheit
b) Das Problem der Schrankendivergenz
II. Die Informationsfreiheit der Kabelkunden (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG)
1. Kabelprogramme als allgemein zugängliche Quellen
2. Die Informationsfreiheit als Korrelat zur Rundfunkfreiheit
III. Die grundrechtliche Position der Netzbetreiber
1. Die Grundrechtsfähigkeit der Kabelnetzbetreiber
2. Das Angebot von Kabeltelefonie und breitbandigem Datentransfer
3. Die Verbreitung von Rundfunk
a) Die reine Programmübermittlung
aa) Die Pressegrosso-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
bb) Einordnung der rundfunkexternen Hilfstätigkeiten
b) Die Programmbündelung und -vermarktung
4. Der Ausgleich zwischen der Funktion als Träger der Rundfunkfreiheit einerseits und der Berufs- und Eigentumsfreiheit andererseits
C. Die Frequenzverwaltung
I. Gesetzgebungskompetenzen
1. Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Telekommunikation (Art. 73 Nr. 7 GG)
a) Grammatikalische Auslegung
b) Historisch-genetische Auslegung
c) Die kompetenzrechtliche Regelung anderer Massenkommunikationsmittel
d) Teleologische Auslegung
e) Schlußfolgerung für Nutzungsentscheidungen
a) Flächendeckende Gewährleistung angemessener und ausreichender Dienstleistungen (Art. 87 f Abs. 1 GG)
aa) Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation
(1) Grammatikalische Auslegung
(2) Systematische Auslegung
(a) Das Verhältnis zu Art. 73 Nr. 7 GG
(b) Vergleich mit einfachgesetzlichen Vorschriften
(3) Historisch-genetische Auslegung
bb) Flächendeckende Dienstleistungen
cc) Angemessene Dienstleistungen
dd) Ausreichende Dienstleistungen
ee) Schlußfolgerung für Nutzungsentscheidungen
b) Privatwirtschaftliche Dienstleistungen privater Anbieter (Art. 87 f Abs. 2 Satz 1 GG)
aa) Der Verfassungsauftrag des Art. 87 f Abs. 2 Satz 1 GG
bb) Der Umfang der privatwirtschaftlichen Dienstleistungen
cc) Schlußfolgerung für Nutzungsentscheidungen
3. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
a) Das Recht der Wirtschaft und das Kartellrecht
b) Das Zusammenspiel von Art. 74 Abs. 1 Nr. 16 und Art. 87 f Abs. 2 Satz 1 GG
c) Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG
4. Landesgesetzgebungskompetenz für die Nutzungsbestimmung digitalisierter Breitbandkabelnetze
II. Die Vorgaben des Telekommunikationsrechts und des EMVG
1. Frequenzbereichszuweisungsplan
a) Regelungsgehalt der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
aa) Zuweisung der Frequenzbereiche
bb) Nutzungsbestimmung 30
(1) Erforderlichkeit der Nutzungsbestimmung
(2) Festlegungen der Nutzungsbestimmung
b) Verfahrensrechtliche Absicherung der Länderinteressen
aa) Zustimmungsbedürftigkeit der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
bb) Die Länder als betroffene Kreise im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 TKG
a) Das Breitbandkabel als Gegenstand des Frequenznutzungsplans
aa) Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes
bb) Vorgaben der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung
b) Die sicherheitsrelevanten Funkdienste als Gegenstand des Frequenznutzungsplans
a) Frequenzzuteilung für die Rundfunkübertragung im Kabelnetz
b) Im Falle nötiger Frequenzzuteilung anwendbare Regelungen
4. Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
a) Gegenstand des EMV-Gesetzes
b) Das Verhältnis der Verträglichkeitsvorschriften des Telekommunikationsrechts und des EMV-Gesetzes
c) Änderungen durch den Wegfall der Nutzungsbestimmung 30
aa) Frequenzbereichszuweisung
D. Der Zugang zu digitalisierten Breitbandkabelnetzen
I. Der Netzzugang nach dem Telekommunikationsrecht
1. Die kompetenzrechtliche Zuordnung der Netzzugangsvorschriften des Telekommunikations- und des allgemeinen Wettbewerbsrechts
2. Das Verhältnis der Netzzugangsvorschriften des Telekommunikations- und des allgemeinen Wettbewerbsrechts
3. Besondere Mißbrauchsaufsicht (§ 33 TKG)
4. Gewährung von Netzzugang nach § 35 TKG
aa) Sachlich relevanter Markt
bb) Räumlich relevanter Markt
cc) Marktbeherrschende Stellung
c) Ansprüche der Rundfunkveranstalter
aa) Einspeisung als Netzzugang
bb) Grundsätzliche Zugangsbedingungen
(1) Allgemeiner oder besonderer Netzzugang
(2) Diskriminierungsfreiheit
cc) Die sachliche Rechtfertigung von Zugangsbeschränkungen
(1) Die Vorgaben der ONP-Richtlinie
(2) Keine Unterstützung des Wettbewerbers
(3) Fehlende Bereitschaft zur Entrichtung eines Einspeisungsentgelts
(4) Ressourcenverschwendung
(a) Die Position der privaten Veranstalter
(b) Die Position der öffentlich-rechtlichen Veranstalter
(a) Das Prinzip der gleichberechtigten Mitbenutzung
(aa) Der Meinungsstand im Kartell- und Energierecht
(bb) Der Meinungsstand im Telekommunikationsrecht
(b) Alternativen zum Prinzip der gleichberechtigten Mitbenutzung
(aa) Keine Berücksichtigung künstlicher oder rundfunkrechtswidriger Knappheit
α) Vereinbarkeit mit Art. 83 ff. GG
β) Der Meinungsstand im einfachgesetzlichen Recht
γ) Schlußfolgerung für die Berufung auf Kapazitätsknappheit im Kabelnetz
(bb) Weitere Auswahlkriterien im Falle von Kapazitätsknappheit
α) Kapazitätsvergabe nach Maßgabe des Zeitpunkts der Zugangsbegehren
β) Kapazitätsvergabe nach Maßgabe der Reichweiten der Programme
(cc) Kapazitätserhöhung bei Kostentragung
5. Eingriffsbefugnisse, Anrufung und Schlichtungsverfahren der Regulierungsbehörde
a) Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde
bb) § 33 Abs. 2 Satz 1 TKG analog
b) Anrufung und Schlichtungsverfahren der Regulierungsbehörde
aa) Anrufungsrecht (§ 34 TKV)
bb) Schlichtungsverfahren (§ 35 TKV)
II. Die Regelung des § 87 Abs. 5 UrhG
1. Die kompetenzrechtliche Zuordnung des § 87 Abs. 5 UrhG
2. Verhandlungs- oder Kontrahierungszwang
3. Anwendungsbereich des Kontrahierungszwangs
a) Weiterübertragung eines bereits gesendeten Programms
b) Zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterübertragung
4. Angemessene Vertragsbedingungen
5. Rechtfertigungsgründe für die Ablehnung des Vertragsschlusses
a) Fehlende Widmung des Kabels
c) Ressourcenverschwendung
d) Fehlende Bereitschaft zur Entrichtung eines Einspeisungsentgelts
III. Die Übertragungsvorschriften des Rundfunkrechts
a) Betreiber von digitalisierten Kabelanlagen
b) Verbreitung von Fernsehprogrammen oder Mediendiensten
aa) Das Problem der Gleichstellung von Rundfunk und Mediendiensten
bb) Die Entwidmung digitalisierter Kabelanlagen
2. Die Vorgaben des § 52 Abs. 3 RStV
a) Öffentlich-rechtliche Programme und Programmbouquets
aa) Die für das jeweilige Land gesetzlich bestimmten Fernsehprogramme
(1) Umfassende Übertragungspflicht
(a) Der gegenständliche Umfang der Einspeisungspflicht
(b) Der quantitative Umfang der Einspeisungspflicht
(3) Verfassungsrechtliche Würdigung
(a) Landesfremde Dritte Programme
(b) Öffentlich-rechtliche Spartenprogramme
b) Regionale und lokale Fernsehprogramme sowie Offene Kanäle
c) Technische Gleichwertigkeit der Übertragungskapazitäten
3. Die Vorgaben des § 52 Abs. 4 Nr. 1 RStV
a) Der dynamische Charakter des § 52 Abs. 4 Nr. 1 RStV
b) Die Einspeisung netzbetreiberunabhängiger Programme
c) Technische Gleichwertigkeit der Übertragungskapazitäten
4. Die Vorgaben des § 52 Abs. 4 Nr. 2 RStV
5. Übergangsregelung bis zum Switch-off der analogen Verbreitung
a) Das Positionspapier der DLM
b) Der rundfunkgesetzliche Regelungsbedarf
6. Die regelmäßige Überprüfung der Übertragungspflichten
7. Eingriffsbefugnisse und Beschwerdeverfahren
a) Eingriffsbefugnisse der Landesmedienanstalten
b) Beschwerdeverfahren der Landesmedienanstalten
8. Die schutzwürdigen Interessen der Netzbetreiber
a) Die Durchsetzung von Einspeisungsentgelten
b) Die Signalisierung von Netzmanagementfunktionen
E. Die Vermarktung von Programminhalten
I. Das telekommunikationsrechtliche Entbündelungsgebot
1. Die Reichweite des Entbündelungsgebotes
a) Grammatikalische Auslegung
b) Systematische Auslegung
c) Teleologische Auslegung
2. Die allgemeine Nachfrage am Markt und die sachliche Abgrenzbarkeit der Leistungen
II. Der Schutz des Sendeunternehmens nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 UrhG
1. §§ 52, 53 RStV und die Satzung über die Zugangsfreiheit
2. Das Vermarktungsverbot des § 41 Abs. 1 Satz 4 MStVBB
F. Die Entgeltregulierung der Verbreitung und Vermarktung
I. Die Regulierung der von den Rundfunkveranstaltern erhobenen Entgelte
1. Telekommunikationsrechtliche Entgeltregulierung
a) Gegenstand der Entgeltregulierung
aa) Die Genehmigungsbedürftigkeit der Kabeleinspeisungsentgelte
bb) Die Regulierung nicht genehmigungsbedürftiger Kabeleinspeisungsentgelte
c) Maßstäbe der Entgeltregulierung
aa) Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung
bb) Das Diskriminierungsverbot des § 24 Abs. 2 TKG
2. Urheberrecht (§ 87 Abs. 5 UrhG)
II. Die Regulierung der von den Rundfunkteilnehmern erhobenen Entgelte
1. Programmvermarktung als vornehmlich technisch oder inhaltlich geprägte Dienstleistung
2. Differenzierung zwischen technischer und inhaltlicher Dienstleistung
3. Regulatorische Auswirkungen der Differenzierung zwischen technischer und inhaltlicher Dienstleistung
G. Zugangsberechtigungssysteme und Navigatoren
I. Zugangsberechtigungssysteme
1. Die kompetenzrechtliche Zuordnung der §§ 7 Abs. 1 FÜG, 53 Abs. 1 RStV
2. Die Vorgaben des Rundfunkrechts
a) Normberechtigte und -verpflichtete der Regelungen über Zugangsberechtigungsdienste
b) Die Zugangs- und Nutzungsbedingungen
bb) Diskriminierungsfreiheit
c) Eingriffsbefugnisse und Beschwerdeverfahren
1. Der Begriff des Navigators
2. Die Zugangs- und Nutzungsbedingungen
a) Angemessenheit, Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit
b) Die Nutzungsbedingungen der §§ 53 Abs. 2 Satz 2 RStV, 14 Satzung über die Zugangsfreiheit
aa) Das unmittelbare Einschalten jedes Programms und das unmittelbare Zurückwechseln in den Navigator
bb) Die Nutzung anderer Navigatoren und elektronischer Programmführer
3. Eingriffsbefugnisse und Beschwerdeverfahren
H. Die Abstimmung der Institutionen
I. Die Vorgaben des Telekommunikationsrechts im weiteren Sinne
II. Die Vorgaben des Urheberrechts
III. Die Vorgaben des Rundfunkrechts
J. Zusammenfassung in Thesen
I. Grundrechtliche Maßstäbe
II. Die Frequenzverwaltung
III. Der Zugang zu digitalisierten Breitbandkabelnetzen
IV. Die Vermarktung von Programminhalten
V. Die Entgeltregulierung der Verbreitung und Vermarktung
VI. Zugangsberechtigungssysteme und Navigatoren
VII. Die Abstimmung der Institutionen