Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland :Eine Studie über den langen Weg bis zur Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) im Jahre 1903 und zum Wirken des Komponisten Richard Strauss (1864–1949) für Verbesserungen des Urheberrechts ( Schriften zur Rechtsgeschichte )

Publication subTitle :Eine Studie über den langen Weg bis zur Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) im Jahre 1903 und zum Wirken des Komponisten Richard Strauss (1864–1949) für Verbesserungen des Urheberrechts

Publication series :Schriften zur Rechtsgeschichte

Author: Schmidt   Manuela Maria  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783428516506

P-ISBN(Paperback): 9783428116508

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Die Gründungsgeschichte der ersten deutschen Verwertungsgesellschaft, der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, ist untrennbar mit dem Namen des berühmten Komponisten Richard Strauss verbunden. Die vorliegende Publikation enthält eine archivarisch belegte Detailstudie der damaligen Ereignisse und der rechtlichen Strukturen sowohl der GDT als auch der von ihr getragenen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA), aber auch der Leipziger Anstalt. Angesichts der Tatsache, dass letztere zuerst errichtet worden ist und sich ebenfalls der Verwertungsaufgabe verschrieben hatte, wird die These von der GDT als der ersten deutschen Verwertungsgesellschaft einer kritischen Prüfung unterzogen. In diesem Zusammenhang führt Manuela Maria Schmidt eine präzisere Terminologie und Differenzierung ein. Auch bei den Verdiensten von Strauss, seinen Komponistenkollegen und den an der Tantiemenbewegung beteiligten Musikverlegern zeichnet sie ein neues Bild.

Chapter

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

§ 1 Zielsetzung

§ 2 Quellenlage

I. Archivmaterial

1. Aktenbestände der einzelnen Organisationen

2. Nachlässe

3. Die Aktenbestände des Reichsjustizamtes, des Reichsamtes des Innern, der Reichskulturkammer und des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda

4. Archivmaterial sonstiger Verbände und Institutionen

II. Literatur

1. Juristische Literatur

2. Musikwissenschaftliche Literatur

§ 3 Gang der Arbeit

§ 4 Begriffsbestimmung

1. Kapitel: Die Ausgangslage

§ 5 Der Schutz des Aufführungsrechts gem. §§ 50 ff. UrhG 1870

I. Rechtslage

II. Die praktische Anwendung des § 50 II 2 UrhG 1870

III. Würdigung

§ 6 Die verlagsrechtlichen Beziehungen zwischen Komponist und Verleger

I. Der Musterverlagsschein des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig

1. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig

2. Der Musterverlagsschein

3. Bedeutung des Musterverlagsscheins

4. Der Inhalt des Musterverlagsscheins

II. Würdigung

§ 7 Das öffentliche Musikleben in Deutschland

§ 8 Die Ergebnisse der Tantiemenbewegung im Ausland

I. Die Entwicklung in Frankreich

II. Die Errichtung von Verwertungsgesellschaften in weiteren europäischen Ländern

III. Die Ausdehnung der Tätigkeit der SACEM auf Großbritannien, die Schweiz, Belgien und Elsass-Lothringen

IV. Würdigung

§ 9 Der Anstoß zur Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt

I. Der Dresdener Kongress im September 1895

1. Veranstalter und Ergebnis des Kongresses

2. Die Haltung Oskar von Hases auf dem Kongress

3. Bedeutung des Dresdener Kongresses

4. Präzisierung der ablehnenden Haltung Oskar von Hases in der Folgezeit

II. Die Pariser Konferenz zur Revision der Berner Konvention vom 15. April bis 4. Mai 1896

III. Die Reaktionen in Deutschland auf den Dresdener Kongress und die Pariser Konferenz

1. Die Reaktion des Vereins der Deutschen Musikalienhändler

2. Die Denkschrift der Reichsregierung

IV. Würdigung

§ 10 Ergebnis des ersten Kapitels

2. Kapitel: Der erste Versuch: Die Errichtung der Leipziger Anstalt

1. Abschnitt: Die Gründung der Leipziger Anstalt

§ 11 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 18. Mai 1897

I. Der Beschluss der Hauptversammlung

II. Würdigung

§ 12 Die Mannheimer Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 27. Mai bis 1. Juni 1897

I. Der Allgemeine Deutsche Musikverein

II. Die Annahme einer Resolution durch Gesamtvorstand und Hauptversammlung

III. Würdigung

§ 13 Die Entwicklung des Satzungsentwurfs für die künftige Verwertungsanstalt

§ 14 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 10./11. Mai 1898

§ 15 Aufrütteln der Komponisten durch Hans Sommers Aufsatz "Die Wertschätzung der Musik"

I. Zur Person Sommers

II. Der Inhalt von Sommers Aufsatz

1. Die Not der Komponisten und die geringe Wertschätzung zeitgenössischer Werke

2. Sommers Forderung an den Gesetzgeber zur Verbesserung der Lage der Komponisten

III. Bewertung

IV. Reaktionen auf Sommers Aufsatz

1. Pressestimmen

2. Die Reaktion der Führung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins

3. Die Reaktion der Komponisten

§ 16 Pläne zur Realisierung von Sommers Forderungen auf der Mainzer Hauptversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins

§ 17 Die Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins zu Mainz vom 25.-28. Juni 1898

I. Verabschiedung der neuen Satzung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins

II. Verabschiedung der Satzung der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht

III. Würdigung

§ 18 Die Hauptversammlung der Leipziger Anstalt vom 28. Juni 1898

§ 19 Ergebnis des ersten Abschnitts

2. Abschnitt: Struktur und Arbeitsweise der Leipziger Anstalt

§ 20 Die Struktur der Leipziger Anstalt

I. Zweck

II. Rechtsform

1. Anstalt des privaten Rechts gem. § 52 Sächs. BGB, § 6 lit. b GjP

2. Errichtung als öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut?

III. Organe der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht

1. Hauptversammlung

2. Vorstand

3. Die einzelnen Ausschüsse

IV. Das Verhältnis der Anstalt zum Verein der Deutschen Musikalienhändler und zum Allgemeinen Deutschen Musikverein

V. Die Oberaufsicht

§ 21 Die Tätigkeit der Leipziger Anstalt

I. Maßgebende Vorschriften

II. Die Pfleger

III. Die Verwaltung der Aufführungsrechte

1. In Betracht kommende Aufführungsrechte

2. Der Rechtsgrund für die Verwaltung der Aufführungsrechte

IV. Die Erhebung der Gebühren

1. Gebührenpflichtige und gebührenfreie Aufführungen

2. Die Gebührenpflichtigen: die Veranstalter

3. Das Verfahren der Gebührenerhebung

V. Die Verteilung der Gebühren

VI. Die internationale Dimension

VII. Unterstützungskasse

VIII. Verwaltungskosten

§ 22 Ergebnis des zweiten Abschnitts

3. Abschnitt: Der Widerstand der Komponisten bis zum Tätigkeitsbeginn der Leipziger Anstalt am 1. Oktober 1898 und ihre Vereinigung zur Genossenschaft Deutscher Komponisten

§ 23 Die Einleitung eigener Schritte: Die Rundschreiben von Richard Strauss und die erste Reaktion des Allgemeinen Deutschen Musikvereins

I. Erste Erwägungen zur Einleitung eigener Schritte bei Rösch, Sommer und Strauss

II. Das erste Rundschreiben von Richard Strauss

1. Der Inhalt des Rundschreibens

2. Die Reaktion der Komponisten

III. Das zweite Rundschreiben von Richard Strauss

1. Erwägungen zur Versendung eines zweiten Rundschreibens

2. Der Inhalt des zweiten Rundschreibens

IV. Die Versendung von Aufforderungen zum Beitritt und die Ankündigung der Denkschrift beim Reichsjustizamt

V. Die erste Reaktion des Allgemeinen Deutschen Musikvereins auf die beiden Rundschreiben

VI. Würdigung

§ 24 Der Zusammenschluss der Komponisten zur Genossenschaft Deutscher Komponisten am 30. September 1898

I. Verlesung des Entgegnungsbriefes des Allgemeinen Deutschen Musikvereins

II. Die Gründung der Genossenschaft Deutscher Komponisten

1. Zweck der Genossenschaft

2. Rechtsform

a) Personenverein (Genossenschaft) i.S.d. § 52 Sächs. BGB i.V.m. § 6 lit. b GjP

b) Vorvertrag gem. § 782 Sächs. BGB

c) Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 1359 ff. Sächs. BGB

III. Erwägungen zur Verbesserung der Lage der Komponisten

IV. Wahl eines Delegierten für die Beratungen im Reichsjustizamt

V. Reaktionen auf die Gründung

VI. Würdigung

§ 25 Ergebnis des dritten Abschnitts

4. Abschnitt: Der Widerstand gegen die Leipziger Anstalt nach Beginn ihrer Tätigkeit und der Kampf um die Berechtigung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Standesvertretung der Komponisten

§ 26 Tätigkeitsbeginn der Leipziger Anstalt am 1. Oktober 1898

§ 27 Niederlegung der Ämter in der Leipziger Anstalt seitens der Komponisten

§ 28 Der Streit zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und dem Allgemeinen Deutschen Musikverein um die Auslegung der Darstellung der Mainzer Ereignisse und um die Berechtigung des Musikvereins zur Beteiligung an der Leipziger Anstalt

I. Das Antwortschreiben von Rösch im Namen der Genossenschaft Deutscher Komponisten vom 7. Oktober 1898 auf den Entgegnungsbrief des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 24. September 1898

II. Die Reaktion im Allgemeinen Deutschen Musikverein

1. Die Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses vom 6. November 1898

2. Das Antwortschreiben Steinbachs

3. Die Aufklärung der komponierenden Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Musikvereins durch den Musikverein

III. Der Brief von Strauss vom 16. November 1898

IV. Die beiden Briefe von Rösch vom 16. November 1898

V. Die Reaktion auf die Briefe von Rösch im Allgemeinen Deutschen Musikverein

VI. Die Reaktion auf die Briefe bei den Komponisten

VII. Würdigung

§ 29 Die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit

I. Der Boykottaufruf der Genossenschaft und Widerstand gegen die Leipziger Anstalt

II. Die Reaktion der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht auf den Boykottaufruf

III. Die Veröffentlichung von Aufsätzen für und wider die Leipziger Anstalt

1. "Abwehr"

2. "Richtigstellung und Rechtfertigung" durch Friedrich Rösch

3. Weitere Publikationen

IV. Würdigung

§ 30 Der Widerstand der ausübenden Künstler und eines Teils der Leipziger Verleger gegen die Leipziger Anstalt

I. Der Widerstand der ausübenden Künstler

II. Die Einschätzung der Lage durch Oskar von Hase

III. Der Widerstand eines Teils der Leipziger Verleger

IV. Würdigung

§ 31 Vergebliches Ringen um eine Verständigung

I. Scheitern des ersten Verständigungsversuchs

II. Das Bemühen um Abhaltung einer Verständigungssitzung am 18. Dezember 1898

III. Die Bemühungen um einen neuen Termin zu einer Verständigungssitzung

IV. Würdigung

§ 32 Vorläufiges Ende der Leipziger Anstalt durch die außerordentliche Hauptversammlung am 21. Januar 1898

I. Die Haltung von Sommer, Reinecke und Rösch auf der Versammlung

II. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung

III. Beendigung des Streits zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und dem Allgemeinen Deutschen Musikverein

IV. Würdigung

§ 33 Ergebnis des vierten Abschnitts

§ 34 Ergebnis des zweiten Kapitels

3. Kapitel: Der zweite Versuch: Die Errichtung einer Verwertungsanstalt unter Beteiligung der Genossenschaft Deutscher Komponisten

1. Abschnitt: Die positive Haltung der Genossenschaft Deutscher Komponisten in der Tantiemenfrage

§ 35 Kurswechsel der Genossenschaft Deutscher Komponisten hin zu einer positiven Haltung in der Tantiemenfrage

§ 36 Die organisatorische Festigung der Genossenschaft Deutscher Komponisten auf ihrer ersten Generalversammlung am 20. Februar 1899 als organisatorische Basis für die künftige Haltung

I. Die Festigung der Organisation

II. Präzisierung des Zwecks der Genossenschaft

III. Würdigung

§ 37 Die positive Haltung der Genossenschaft Deutscher Komponisten in der Tantiemenfrage

I. Die neun Grundsätze der Genossenschaft Deutscher Komponisten als Ausgangspunkt für eine Verständigung

II. Würdigung

§ 38 Ergänzende Ausführungen und Beschlüsse der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Tantiemenfrage

I. Rechtfertigung des Führungsanspruchs der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung einer Verwertungsanstalt

II. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt

III. Vorzüge der Errichtung einer Zentralstelle

IV. Die Verlängerung der Schutzfrist als Voraussetzung für die Errichtung der Tantiemenanstalt

V. Würdigung

§ 39 Der Beitrag der Komponisten zur ungestörten Durchführung der neuen Tantiemenanstalt

I. Die Verabschiedung von Resolution und Revers

II. Die Reaktion der Komponisten

III. Würdigung

§ 40 Die Erwägungen der Genossenschaft zur Einbeziehung der verloren gegangenen Aufführungsrechte

I. Die Kollektivbedingung

II. Das Rechtsverhältnis zu den Konzertunternehmern und Verlegern

III. Entkräftung von Bedenken

IV. Würdigung

§ 41 Ergänzende Erwägungen zur Verbesserung der Lage der Komponisten

I. Stempelgebühr

II. Der genossenschaftliche Selbstverlag

§ 42 Ergebnis des ersten Abschnitts

2. Abschnitt: Das Ringen um eine erfolgreiche Verständigung mit den Verlegern in der Tantiemenfrage

§ 43 Die Verständigungssitzung vom 21. Februar 1899

I. Personelle Besetzung

II. Erörterung der neun Grundsätze

III. Hinauszögern der Zustimmung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler

IV. Würdigung

§ 44 Die Verständigung mit den Berliner Verlegern vom 13. April 1899

§ 45 Vertrauensbruch seitens des geschäftsführenden Ausschusses des Vereins der Deutschen Musikalienhändler durch die widerrechtliche Veröffentlichung von Unterlagen

§ 46 Die Verständigungssitzung mit dem Verein der Deutschen Musikalienhändler vom 24. April 1899

I. Annahme von sieben Grundsätzen

II. Der Inhalt der sieben Grundsätze

III. Würdigung

§ 47 Ergebnis des zweiten Abschnitts

3. Abschnitt: Das Zutagetreten der wahren Pläne Oskar von Hases zur Aufrechterhaltung der Leipziger Anstalt mit Beteiligung der Genossenschaft Deutscher Komponisten

§ 48 Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 2. Mai 1899

§ 49 Die außerordentliche Hauptversammlung der Leipziger Anstalt am 3. Mai 1899

§ 50 Das Scheitern der gemeinsamen Petition der Genossenschaft Deutscher Komponisten und des Vereins der Deutschen Musikalienhändler

§ 51 Die Dortmunder Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 10.–13. Mai 1899

I. Beschlüsse

II. Würdigung

§ 52 Scheitern des letzten Verständigungsversuchs am 14. Mai 1899

§ 53 Ergebnis des dritten Abschnitts

§ 54 Ergebnis des dritten Kapitels

4. Kapitel: Der dritte Versuch: Die Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht)

1. Abschnitt: Die Verständigung zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und einem Teil der Verleger

§ 55 Der Anstoß für das gemeinsame Vorgehen der Genossenschaft Deutscher Komponisten mit einem Teil der Verleger

I. Die Beratung im Reichsjustizamt am 15. Mai 1899

II. Die Erklärung des geschäftsführenden Ausschusses des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 16. Mai 1899

III. Würdigung

§ 56 Die Einreichung der gemeinsamen Petition an das Reichsjustizamt und der offene Bruch in den Reihen der Verleger

I. Die gemeinsame Petition

II. Sammlung von Unterschriften in den Reihen der Verleger durch einen Rundbrief

III. Die Reaktion des Vereins der Deutschen Musikalienhändler

IV. Die Gegenerklärung Hugo Bocks an Oskar von Hase

V. Die Protesthaltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler und der offene Bruch in den Reihen der Verleger

VI. Billigung des gemeinsamen Vorgehens durch die außerordentliche Generalversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten am 27. Juni 1899

VII. Würdigung

§ 57 Verhandlungen mit den von der Tantiemenfrage berührten Kreisen

§ 58 Ergebnis des ersten Abschnitts

2. Abschnitt: Präzisierung der Pläne der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung einer Verwertungsanstalt

§ 59 Die Ausführungen von Rösch auf der außerordentlichen Generalversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten am 27. Juni 1899 in Berlin

I. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen zentralen Verwertungsanstalt

II. Die große Bedeutung des Aufführungsrechts bei der Reform des Urheberrechts

III. Das organisatorische Verhältnis der Tantiemenanstalt zur Genossenschaft Deutscher Komponisten

IV. Orientierung an der französischen SACEM

V. Würdigung

§ 60 Die Ausführungen der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Gründung einer Verwertungsanstalt sowie zur Reform des Urheber- und Verlagsrechts in ihrer Denkschrift

I. Die Überreichung der Denkschrift, ihre Verfasser und ihre Gliederung

II. Bezugsobjekt der Ausführungen: Der Regierungsentwurf vom 13. Juli 1899

III. Die Ausführungen in der Denkschrift zu den durch die Reform des Urheberrechts zu schaffenden Voraussetzungen für die Errichtung der deutschen Tantiemenanstalt

1. Die Schaffung eines umfassenden Schutzes des Aufführungsrechts ohne Ausnahmen

a) Die Streichung des Vorbehaltes des § 50 II UrhG 1870 (§ 12 II E 1899 = § 11 II UrhGE)

b) Die Streichung des § 26 E 1899 = § 27 UrhGE

2. Die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Tonkunst (§ 32 E 1899 = § 33 UrhGE)

3. § 67 I E 1899 = § 62 I 2 UrhGE

IV. Die Ausführungen in der Denkschrift zur Struktur eines deutschen Verwertungs- und Tantiemeninstituts unter Trägerschaft der Genossenschaft Deutscher Komponisten

1. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt unter Berücksichtigung der internationalen Rechtslage

2. Betonung des Führungsanspruchs der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der Errichtung der Tantiemenanstalt

3. Hauptzweck der Verwertungsanstalt: Wohlfahrtseinrichtung für die Komponisten

4. Die Beteiligung des Textdichters an den Tantiemen

5. Rechtfertigung des Pauschalsystems

V. Würdigung

§ 61 Die Ausführungen der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung der von ihr getragenen Verwertungsanstalt im Pariser Bericht

I. Entstehung und Zielsetzung des Pariser Berichts

II. Ziele der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der anstehenden Reform des Urheberrechts

III. Die Notwendigkeit der Errichtung einer deutschen Verwertungsanstalt

IV. Der Führungsanspruch der Genossenschaft zur Gründung der Verwertungsanstalt

V. Die Notwendigkeit der Organisation der Verwertungsanstalt in der Form einer Zentralstelle

VI. Der Vorbildcharakter der französischen SACEM

VII. Das von der Genossenschaft geplante Pauschalsystem

VIII. Die Beteiligung von Verleger und Textdichter an den Tantiemen

IX. Würdigung

§ 62 Ergebnis des zweiten Abschnitts

3. Abschnitt: Die weitere Entwicklung

§ 63 Der Pariser Bericht als Grundlage für die weitere Verständigung mit den Berliner Verlegern

§ 64 Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler in der Tantiemenfrage seit dem Scheitern der Verhandlungen mit der Genossenschaft Deutscher Komponisten

I. Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 15. Mai 1900

II. Die außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 2. Oktober 1900

§ 65 Die Sitzung des Gesamtvorstandes des Deutschen Sängerbundes in Danzig vom 24./25. September 1900

§ 66 Die Beratung weiterer Dokumente mit den verbündeten Verlegern im Januar 1901

§ 67 Ergebnis des dritten Abschnitts

4. Abschnitt: Scheitern des dritten Versuchs durch die Reform des Urheberrechts?

§ 68 Das bisherige Engagement der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der Reform des Urheber- und Verlagsrechts

§ 69 Die Beratung des Gesetzentwurfs in der Kommission

§ 70 Die Petition der Genossenschaft Deutscher Komponisten zum Urheber- und Verlagsrecht vom 1. Januar 1901 an den Deutschen Reichstag

§ 71 Die Erklärung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zum gegenwärtigen Stand der Urheberrechtsreform vom 15. Februar 1901

§ 72 Bedingte Aufgabe der Pläne der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung der Tantiemenanstalt

§ 73 Die Konferenz im Preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Madiginal-Angelegenheiten zur Aufrechterhaltungder Pläne der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung der Verwertungsanstalt

I. Die Diskussion

II. Die nachträgliche Erklärung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Konferenz vom 1. April 1901

III. Die Grundbestimmungen der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht

IV. Würdigung

§ 74 Die Beratung der Entwürfe über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst und über das Verlagsrecht im Plenum des Reichstags und im Bundesrat

I. Die Beratung der Verlängerung der Schutzfrist im Plenum des Reichstags

II. Der Protest der Genossenschaft gegen die Angriffe des Reichstagsabgeordneten Eugen Richter

III. Petition der Genossenschaft und zahlreicher Musikalienhändler an den Bundesrat

IV. Die Annahme der Gesetzesentwürfe durch den Bundesrat

V. Würdigung

§ 75 Vollständige Aufgabe der Pläne zur Errichtung der Verwertungsanstalt nach der Verabschiedung des LUG

§ 76 Ergebnis des vierten Abschnitts

5. Abschnitt: Die Wende: Der Beschluss der Genossenschaft Deutscher Komponisten und der verbündeten Verleger zur Errichtung der Verwertungsanstalt

§ 77 Die Ausgangslage: Stillstand in der Tantiemenbewegung

§ 78 Der Meinungsumschwung

I. Anlass: Der Beschluss der Generalversammlung der österreichischen AKM

II. Die Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses der Genossenschaft Deutscher Komponisten unter Beteiligung der verbündeten Verleger vom 8. und 13./14. Dezember 1902

III. Würdigung

§ 79 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 29. November 1902

§ 80 Die Ankündigung der Gründung der Verwertungsanstalt

§ 81 Die Gründung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) auf der Hauptversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten vom 14. Januar 1903

I. Verabschiedung von Satzung und Geschäftsordnung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer

II. Verabschiedung der Grundordnung der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht

III. Die personelle Besetzung von GDT und AFMA

§ 82 Ergebnis des fünften Abschnitts

6. Abschnitt: Die Struktur der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) und die rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit

§ 83 Die Struktur der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht)

I. Zweck

II. Rechtsform

1. Charakterisierung als wirtschaftlicher Verein

2. Fehlen anderer gesetzlicher Vorschriften

3. Die Verleihung der Rechtsfähigkeit

4. Neugründung oder bloße Umbenennung? – Das Verhältnis von GDT und Genossenschaft Deutscher Komponisten zueinander

III. Die Organe der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer

1. Der Vorstand

2. Die Hauptversammlung

3. Der Beirat

IV. Mitgliedschaft

1. Das Aufnahmeverfahren

2. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder

3. Die Pflichten der Mitglieder

4. Erlöschen der Mitgliedschaft

V. Die Struktur der AFMA als wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb der GDT

1. Zwecke der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht

2. Rechtsnatur der AFMA und ihr Verhältnis zur GDT

3. Organe der AFMA

a) Der Vorstand

b) Der Ausschuss der Vertrauensmänner

c) Der Direktor

4. Die Betriebsmittel der Anstalt

VI. Würdigung

§ 84 Die rechtlichen Voraussetzungen der Tätigkeit der AFMA

I. Der Tätigkeitsumfang der AFMA

1. Der räumliche und sachliche Tätigkeitsbereich der AFMA

2. Die Übertragung der Aufführungsrechte auf die GDT (AFMA)

3. Die von der GDT (AFMA) zu verwertenden Aufführungsrechte

II. Die Gebührenpflichtigen: die Veranstalter öffentlicher Aufführungen

1. Der Begriff des Veranstalters

2. Pauschal- und Einzelsystem

3. Das Vertragsverhältnis zwischen der GDT (AFMA) und dem Gebührenpflichtigen beim Pauschalsystem

III. Die Bezugsberechtigten

1. Der Kreis der Bezugsberechtigten

2. Das Rechtsverhältnis zwischen der GDT (AFMA) und dem Bezugsberechtigten: Der Berechtigungsvertrag

3. Bewertung

IV. Das Verteilungsverfahren

V. Unterstützungskasse

VI. Die internationale Dimension

VII. Würdigung

§ 85 Das Selbstverständnis der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer

§ 86 Die praktische Tätigkeit der AFMA

§ 87 Ergebnis des sechsten Abschnitts

7. Abschnitt: Die Reaktion der an der Tantiemenfrage beteiligten Kreise auf die Gründung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht)

§ 88 Widerstand gegen die AFMA

I. Widerstand der Verleger

1. Widerstand einzelner Verleger

2. Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler

a) Verständigung auf die weitere Haltung auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. November 1903

b) Das Bemühen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler um eine Verständigung

c) Die Abgabe der Verleger-Erklärung durch den Verein der Deutschen Musikalienhändler

d) Die weitere Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, vor allem seine Aufklärungsarbeit

II. Widerstand der Veranstalter öffentlicher Aufführungen

1. Der Widerstand der Konzertveranstalter

2. Der Widerstand der Gewandhauskonzertdirektion

III. Widerstand der Komponisten

IV. Persönliche Anfeindungen

V. Würdigung

§ 89 Die vergeblichen Bemühungen der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer zur Überwindung des Widerstandes

I. Vergebliche Bemühungen zur Überwindung des Widerstands durch Publikationen

1. Die Denkschrift "Die Anstalt für Musikalisches Aufführungsrecht. Zur Aufklärung und Abwehr"

2. Die Veröffentlichung eines Tonsetzerverzeichnisses

3. Die Replik des Vereins der Deutschen Musikalienhändler auf die Denkschrift der GDT

4. Die Veröffentlichung von Reckentin für die Genossenschaft und die Erwiderung von Röntsch für den Verein der Deutschen Musikalienhändler

a) Der Aufsatz von Reckentin

b) Die Erwiderung von Röntsch

II. Vergeblicher Versuch der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer zur Überwindung des Widerstandes durch Führung von Prozessen

III. Würdigung

§ 90 Die Bedingungen der Verleger für eine erneute Verständigung

I. Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler

II. Die Haltung des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins

III. Würdigung

§ 91 Die Überwindung des massiven Widerstandes und die Festigung der GDT (AFMA)

§ 92 Ergebnis des siebten Abschnitts

§ 93 Ergebnis des vierten Kapitels

5. Kapitel: Gesamtbetrachtung

1. Abschnitt: Zum Ablauf der Tantiemenbewegung

§ 94 Wandel der Rechtsanschauungen als Voraussetzung für die Entstehung der Tantiemenbewegung und die erfolgreiche Arbeit einer Verwertungsanstalt

I. Die Schaffung eines vorbehaltlosen Aufführungsschutzes

II. Die Abtrennbarkeit des Aufführungsrechts von den sonstigen Urheberrechten

III. Durchsetzung der Auffassung von der Gebührenpflicht öffentlicher Aufführungen

§ 95 Drei Versuche zur Errichtung eines Verwertungsinstituts

I. Einteilung der Tantiemenbewegung in drei Versuche

1. Umschreibung der drei Versuche

2. Zeitliche Überschneidungen

3. Die Dauer der drei Versuche

4. Einteilung der drei Versuche in drei Phasen

II. Die tragenden Kräfte der Tantiemenbewegung

1. Vier Hauptkräfte

2. Der neue Machtfaktor in der Tantiemenbewegung: die Genossenschaft Deutscher Komponisten

3. Die Ziele der Hauptkräfte für ein Engagement in der Tantiemenbewegung

4. Die Motive der Hauptkräfte zur Gründung einer Verwertungsanstalt

III. Die Argumentation in den drei Versuchen

1. Der Schwerpunkt der Argumentation in den drei Versuchen

2. Die Argumentation des Vereins der Deutschen Musikalienhändler

3. Die Argumentation des Allgemeinen Deutschen Musikvereins

4. Die Argumentation der Leitung der Leipziger Anstalt

5. Die Argumentation der Genossenschaft Deutscher Komponisten

6. Die Haltung der verbündeten Verleger

7. Die unterschiedlichen Ausgangspunkte der Genossenschaft Deutscher Komponisten und des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, die sie während der gesamten Tantiemenbewegung beibehielten

8. Fehler bei der Auslegung von UrhG 1870 und LUG

§ 96 Machtkämpfe

I. Der Machtkampf zwischen dem Allgemeinen Deutschen Musikverein und der Genossenschaft Deutscher Komponisten

II. Der Machtkampf zwischen dem Verein der Deutschen Musikalienhändler und der Genossenschaft Deutscher Komponisten

III. Der Machtkampf zwischen dem Verein der Deutschen Musikalienhändler und den mit der Genossenschaft Deutscher Komponisten verbündeten Verlegern

IV. Der Führungsanspruch in der Tantiemenbewegung

V. Würdigung

§ 97 Das Ringen um eine Verständigung

I. Die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Verständigung

II. Ernsthaftes Bemühen um eine Verständigung?

1. Die Aufstellung von Bedingungen für eine weitere Verständigung

2. Das Verhandeln ohne Mandat

III. Das Scheitern einer Verständigung während des zweiten Versuchs

§ 98 Vergleich der Entstehung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA)

I. Ablauf

II. Juristische Vorarbeiten

III. Die Beteiligung von Vertretern der von der Tantiemenbewegung Betroffenen

IV. Überstürzte Gründung der Leipziger Anstalt?

V. Tätigkeitsbeginn

§ 99 Die Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen Versuchen

I. Die Information der Mitglieder

II. Der Kontakt mit den Gebührenpflichtigen

III. Der Schritt in die Öffentlichkeit als Mittel der Auseinandersetzung

IV. Öffentlichkeitsarbeit als Mittel der Information und Beseitigung des Widerstandes

§ 100 Die Bewertung des Widerstandes bei der Leipziger Anstalt und der AFMA

I. Widerstand der Gebührenpflichtigen

II. Widerstand aus den eigenen Reihen

III. Widerstand aus dem gegnerischen Lager als Zeichen des Machtkampfes

IV. Die Reaktion auf den Widerstand

§ 101 Die Reform des Urheber- und Verlagsrechts und die Tantiemenbewegung

I. Die Notwendigkeit der Reform des Urheber- und Verlagsrechts zur Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung einer Verwertungsanstalt

1. Errichtung einer Verwertungsanstalt unter dem UrhG 1870?

2. Vereitelung der Pläne zur Errichtung einer wirtschaftlich rentablen Verwertungsanstalt durch das LUG?

a) Schaffung eines absoluten Aufführungsrechts mit rückwirkender Kraft

b) Das In-Kraft-Treten der Ausnahmebestimmungen des § 27 LUG

3. Vereitelung der Kartellfähigkeit durch die Belassung der Schutzfrist bei 30 Jahren p. m. a.?

4. Die Reform des Verlagsrechts

II. Wechselwirkung zwischen der Reform und der Tantiemenbewegung

1. Wechselseitige Voraussetzungen

2. Der Einfluss der Reform des Urheberrechts auf das Zustandekommen einer Einigung zwischen Verlegern und Komponisten durch die Forderung nach einem gemeinsamen Vorgehen

3. Die Auswirkungen der Auseinandersetzung in der Tantiemenfrage auf die Forderungen an den Gesetzgeber

4. Die Bedeutung der Reform des Urheberrechts für die Forderung nach Berücksichtigung der Belange von Schule, Kirche, Herr und Verein

§ 102 Die geschilderten Ereignisse im Ganzen

I. Bewertung

II. Gleichlauf mehrerer Bewegungen

III. Richtigstellung der Daten und der historischen Abläufe

§ 103 Bewertung der Beiträge der einzelnen Personen

I. Richard Strauss, Friedrich Rösch und Hans Sommer

1. Friedrich Rösch

2. Hans Sommer

3. Richard Strauss

4. Rösch, Sommer und Strauss

II. Eugen d’Albert, Richard Eilenberg, Engelbert Humperdinck, Wilhelm Klatte, Franz Lehár, Paul Lincke, Gustav Mahler, Carl Reinecke, Ernst Rudorff, Philipp Rüfer, Max Schillings, Georg Schumann, Ludolf Waldmann

III. Albert Osterrieth, Philipp Allfeld und Axster

IV. Oskar von Hase

V. Fritz Steinbach

VI. Die verbündeten Verleger

VII. Die Rolle des Reichsjustizamtes und anderer Behörden

2. Abschnitt: Die Ergebnisse der Tantiemenbewegung

§ 104 Verwertungsgesellschaft, Verwertungsanstalt, Verwertungs- und Tantiemeninstitut - Begriffsbestimmung, Abgrenzung und Charakterisierung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA)

I. Die Oberbegriffe "Verwertungs- und Tantiemeninstitut"

1. Die Verwertung des Aufführungsrechts

2. Das Verhältnis der einzelnen Verwertungsaufgaben zueinander und die Bedeutung der Begriffe des Verwertungs- und des Tantiemeninstituts

3. Wesensmerkmale eines Verwertungsinstituts

a) Verwertung der Rechte mehrerer Rechtsinhaber erforderlich?

b) Bestimmte Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Verwertungsinstitut und dem Rechtsinhaber erforderlich?

c) Beschränkung der Tätigkeit auf die Wahrnehmung von Aufführungsrechten der Mitglieder?

d) Umfang der dem Veranstalter zur Verfügung stehenden Rechte

e) Vermittlerfunktion

f) Die Inkassofunktion als spezielles Merkmal eines Tantiemeninstituts

g) Kontrollapparat für die Kontrolle des Notenerwerbs

h) Der Begriff der Zentralstelle

4. Tragende Prinzipien eines Verwertungs- und/oder Tantiemeninstituts, die nicht aus dem Verwertungszweck resultieren

II. Einordnung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA) als Verwertungs- und/oder Tantiemeninstitut

III. Die einzelnen Erscheinungsformen von Verwertungs- und Tantiemeninstituten

1. Verwertungsanstalt

2. Verwertungsgesellschaft

3. Die Begriffe Tantiemenanstalt und -gesellschaft und ihre Abgrenzung zu den Begriffen Verwertungsinstitut, -anstalt, -gesellschaft

IV. Einordnung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA) als Verwertungsgesellschaft

V. Die Argumentation der an der Tantiemenbewegung Beteiligten mit den Verwertungsaufgaben

§ 105 Die Ergebnisse des ersten und dritten Versuchs

I. Die Leipziger Anstalt als Ergebnis des ersten Versuchs

1. Das rechtliche Schicksal der Leipziger Anstalt

2. Die Fehlkonstruktion der Leipziger Anstalt

a) Das Erfordernis des Vorbehalts (§ 50 II UrhG 1870)

b) Die Berücksichtigung der Belange von Schule, Kirche, Heer und Verein

c) Die Ausstattung der Leipziger Anstalt mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen

d) Das System der Pfleger

3.Umgestaltung der Leipziger Anstalt in eine reine Organisation zur Kontrolle des Notenerwerbs?

II. Die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) als Ergebnis des dritten Versuchs

III. Vorbilder

1. Die Sommer’sche Fakultät

2. Das Syndikat i.S.d. Denkschrift der Reichsregierung

3. Die französische SACEM als positives und negatives Vorbild

4. Keine Orientierung an der französischen SACD

5. Keine Orientierung an der österreichischen AKM

6. Die Orientierung der Genossenschaft Deutscher Komponisten und der verbündeten Verleger an der Leipziger Anstalt

IV. Der Einfluss der Vorbilder auf die Leipziger Anstalt und die GDT (AFMA)

1. Die körperschaftliche Verfassung

a) Rechtsnatur

b) Zwecke

c) Organe und Kompetenzverteilung

2. Sonstige Organisationsfragen

a) Bezeichnung

b) Sitz und Gerichtsstand

c) Zentralstelle und Außendienstmitarbeiter

d) Schiedsstelle

e) Staatliche Oberaufsicht

3. Die Verwaltung der Aufführungsrechte

a) In Betracht kommende Aufführungsrechte

b) Die Übertragung der Aufführungsrechte

c) Die Anmeldung und Registrierung der Werke

d) Der Rückfall der Aufführungsrechte

4. Die Erhebung der Aufführungsgebühren

a) Das Gebührensystem

b) Die Gebührenpflichtigen

5. Die Verteilung der Gebühren

a) Die Auswertung der Programme und die Einschätzung der Werke

b) Die Bezugsberechtigten

c) Die Verteilungsmodi

6. Die Berücksichtigung der Belange der Musikpflege

7. Unterstützungskasse

8. Verwaltungskosten

9. Die Kontrolle des rechtmäßigen Erwerbs des Notenmaterials

10. Die internationale Dimension

11. Die praktische Tätigkeit

12. Ergebnis zu IV.

§ 106 Die GDT (AFMA) als Vorbild für die heutige GEMA

I. Die Vereinsverfassung

1. Rechtsnatur

2. Zwecke

3. Organe

4. Mitglieder

II. Sonstige Organisationsfragen

III. Verwaltete Werke

1. Die Übertragung der Aufführungsrechte

2. Der Berechtigungsvertrag

IV. Die Erhebung der Aufführungsgebühren

V. Die Verteilung der Gebühren

1. Die Bezugsberechtigten und die Verteilungsmodi

2. Das Verteilungsverfahren

VI. Unterstützungskasse und Verwaltungskosten

VII. Die internationale Dimension

VIII. Würdigung

6. Kapitel: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen

Anhang I: Kurzbiografien

Anhang II: Quellen

Quellen- und Literaturverzeichnis

Namen- und Sachregister

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