Chapter
B. Kurze Historie der demokratischen Entwicklung der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften
I. Hohe Behörde, Besonderer Ministerrat, parlamentarische Versammlung und Gerichtshof
II. Fusion der Organe und Stärkung der parlamentarischen Versammlung
III. Einführung des Verfahrens der Zusammenarbeit und Ausweitung der Mehrheitsentscheidung im Rat
IV. Einführung des Mitentscheidungsverfahrens; Verantwortlichkeit der Kommission gegenüber einer qualifizierten Parlamentsmehrheit
V. Stärkung des Europäischen Parlaments durch weitere Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens
C. Die Thesen vom Demokratiedefizit in der Europäischen Union
I. Äußeres Demokratiedefizit
1. Nur indirekte demokratische Legitimation des Rates
2. Unzureichende Kompetenzen des Europäischen Parlaments; fehlendes institutionelles Gleichgewicht (checks and balances) zwischen Rat und Parlament
3. Kein Responsible Government resp. Legislation
4. Fehlendes Majoritätsprinzip
5. Fehlen einer Kontrolle des Rates durch eine Opposition
6. Mangelnde Unabhängigkeit der Gerichte
II. Mangelhafte demokratische Legitimation des Europäischen Parlaments selbst (inneres Demokratiedefizit)
1. Die Auswirkungen der verschiedenen Wahlsysteme
2. Die Auswirkungen der Mandatskontingentierung
III. Fehlende Transparenz der Entscheidungsverfahren
IV. Mangelnde vorrechtliche Voraussetzungen
1. These vom Fehlen eines europäischen Volkes
2. These vom Fehlen einer europäischen öffentlichen Meinung (europäischer Medien)
3. These vom Fehlen europäischer politischer Parteien und Interessenverbände
D. Die demokratische Legitimation der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften bis zum Vertrag von Nizza
I. Die Rechtsnatur der Europäischen Union und der Gemeinschaften
1. Rechtspersönlichkeit; internationale bzw. supranationale Organisation
a) Die Europäischen Gemeinschaften
2. Keine Kompetenz-Kompetenz (Verfassungsautonomie)
a) Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
b) Die „Generalermächtigung“ Art. 308 EGV
c) Keine Souveränitätsteilung
d) Vorrang des Gemeinschaftsrechts?
3. Nur subsidiäre Kompetenz bei konkurrierender Zuständigkeit
II. Kriterien für die demokratische Legitimation der EU und der Gemeinschaften
1. Völkerrechtliche Perspektive
a) Völkerrechtliches Demokratiegebot für Staaten
b) Völkerrechtliches Demokratiegebot für internationale Organisationen
c) Völkerrechtliches Verbot der Mehrheitsentscheidung?
2. Gemeinschaftsrechtliche Perspektive
a) Einführung des Art. 6 Abs. 1 EUV durch den Vertrag von Amsterdam
b) These: Demokratie, wie sie in den Mitgliedstaaten vorherrscht
c) Auslegung des Art. 6 EUV
3. Nationalstaatliche Perspektive, Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG
a) Homogenität der Wertvorstellungen
b) These von der Kongruenz der demokratischen Standards
c) „Demokratisierung der Vertragsänderungen?“
d) Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG nicht lediglich Programmsatz
e) Herrschende Meinung in der Literatur und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
f) Die Mindestanforderungen des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG
aa) Stellungnahme zur Ansicht der herrschenden Meinung und der Rechtsprechung
bb) Konkretisierende Auslegung des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG
(1) Methodik der Auslegung von Art. 23 Abs. 1 GG
(2) Kernbestand der Demokratie im Sinne von Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG
(a) Ausgestaltung der Volkssouveränität zur Demokratie als Staats- und Regierungsform – lückenlose organisatorisch-personelle demokratische Legitimation
(b) Mehrheitsprinzip – Kommunikations- und Informationsfreiheiten, Emanzipationsstruktur der Gesellschaft und Bildungssystem
(c) Mittelbar-repräsentative Demokratie
(d) Parlamentarisches Regierungssystem
(e) Parlamentarische Demokratie und Gewaltenteilung
(3) Berücksichtigung der Nicht-Staatlichkeit der Europäischen Union
(a) Keine 1:1-Übertragung
(b) Fehlen eines europäischen Volkes
(c) Nur stützende demokratische Legitimation durch Europäisches Parlament
(i) Meinungen in Literatur und Rechtsprechung
(d) Parlamentsvorbehalt bei Mehrheitsentscheidung im Rat?
(e) Demokratische Legitimation durch nationale Parlamente
(f) Verfassungsrechtliches Verbot der Entäußerung deutscher Staatsgewalt
III. Die demokratische Legitimation der EU und der Gemeinschaften
1. Die demokratische Legitimation innerhalb des institutionellen Gefüges der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften
a) Organisatorisch-personelle demokratische Legitimation
bb) Der Rat der Europäischen Union
(1) Einsetzung, Abberufung und Unabhängigkeit
(2) Demokratische Legitimation
(b) Während der Amtsperiode
(i) Verantwortlichkeit gegenüber dem Europäischen Parlament
(ii) Sachliche Rechtfertigung der Unabhängigkeit der Kommission
dd) Das Europäische Parlament
(1) Die Wahl der Abgeordneten
(2) Die Kritik der ungleichen Wahl
(a) Die Mandatskontingentierung
(b) Die unterschiedlichen Wahlsysteme
ee) Der Europäische Gerichtshof und das Gericht 1. Instanz
ff) EZB – Weitere Institutionen der EU und der Gemeinschaften
(2) Weitere Institutionen der EU und der Gemeinschaften
b) Parlamentarische Demokratie
aa) Die parlamentarischen Rechte bei der Sekundärrechtsetzung
(2) Verfahren der Mitentscheidung
(3) Verfahren der Zusammenarbeit
(4) Verfahren der obligatorischen Anhörung
(5) Verfahren, bei denen eine Beteiligung des Parlaments primärrechtlich nicht vorgesehen ist
bb) Die parlamentarischen Rechte bei Vertragsänderungen
cc) Die parlamentarischen Rechte im Hinblick auf Evolutivklauseln und vertragsimmanente Fortentwicklung des Gemeinschaftsrechts
dd) Das Verhältnis des Parlaments zur Exekutive – die Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments
(1) Die Exekutive der Union und der Gemeinschaften
(2) Kontrolle von Kommission und Rat durch das Parlament
(a)Personelle Verantwortlichkeit der Kommission gegenüber dem Parlament
(b) Kontrollrechte gegenüber dem Rat
(c) Sonstige Kontrollbefugnisse gegenüber Kommission und Rat
ee) Die Stellung des Parlaments in den Rechtsschutzverfahren
c) Keine Demokratie wegen intransparenten Verfahrens?
2. Die demokratische Legitimation der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften durch die Mitgliedstaaten, insbesondere durch die nationalen Parlamente
b) Legitimation der Sekundärrechtsetzung der Union und ihrer Gemeinschaften außerhalb ihres institutionellen Gefüges
c) Sonstige Beteiligung der einzelstaatlichen Parlamente
E. Der Ausbau der demokratischen Legitimation durch den Vertrag von Nizza
I. Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG für die Weiterentwicklung der EU
1. Meinungen in Literatur und Rechtsprechung
a) Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG als flexible Integrations- und Struktursicherungsnorm
b) Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
c) (Unbedingte) Stärkung des Europäischen Parlaments
d) „Behutsame“ Stärkung des Europäischen Parlaments
e) Eingeschränkte Stärkung des Europäischen Parlaments
f) Gleichlauf von Mehrheitsentscheidung und Mitentscheidung
g) Verbot der Gleichstellung des Europäischen Parlaments mit dem Rat
a) Stärkung der inneren demokratischen Legitimation und begrenzte Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments
b) Ausbau der inneren demokratischen Legitimation des Europäischen Parlaments
c) Begrenzter Kompetenzzuwachs für das Europäische Parlament
d) Stärkung der demokratischen Legitimation der Kommission
II. Zunehmende Integration durch den Vertrag von Nizza
1. Begriffsbestimmung – „zunehmende Integration“
2. Zielsetzung des Vertrages von Nizza
3. Fortschreiten der Integration durch den Vertrag von Nizza
a) Die Systematik des Vertrages von Nizza
b) Institutionelle Vergemeinschaftung
aa) Übertragung von Befugnissen von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf den Rat
bb) Überführung von Entscheidungen aus dem Einstimmigkeits- in den Mehrheitsbereich
cc) Neue Stimmgewichtung im Rat
dd) Ausdehnung der Mitentscheidung
c) Materielle Vergemeinschaftung
III. Die institutionellen Reformen durch den Vertrag von Nizza
1. Das Europäische Parlament
a) Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens
b) Änderung der Mandatskontingentierung
a) Änderung der Stimmgewichtung
bb) Die Änderungen im Einzelnen
b) Ausweitung der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit
c) Ernennung der Kommission
4. Der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz
IV. Zusammenfassende Beurteilung
1. Anforderungen des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG
2. Fortschreiten der Integration
3. Für die demokratische Legitimation bedeutende institutionelle Änderungen
a) Europäisches Parlament
aa) Ernennung der Kommission durch den Rat
bb) Weiterhin unzureichende demokratische Legitimation während der Amtsperiode
F. Die demokratische Entwicklung im Post-Nizza-Prozess
II. Der Verfassungskonvent unter Staatspräsident (a.D.) Valéry Giscard d’Estaing
a) Der Europäische Rat von Laeken
b) Themen und Fragestellungen
c) Die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Konvents
2. Der EU-Verfassungsvertrag – Entwurf i.d.F. von Thessaloniki
a) Zum Stand des Verfassungsvertrages
b) Die Struktur des Verfassungsvertrages
3. Verbesserung der demokratischen Legitimation der Europäischen Union und ihrer Gemeinschaften durch den Verfassungsvertragsentwurf des Konvents?
a) Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG und die „neue Union“ nach dem Verfassungsvertragsentwurf
b) Die „Verfassung“ der Union
c) Schritthaltender Ausbau demokratischer Legitimation?
aa) Fortschreiten der Integration
(1) Europäisches Parlament
(2) Präsident des Europäischen Rates und Außenminister der Union
bb) Weiterhin nur abgeleitete Hoheitsmacht der Union
(1) Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und Subsidiaritätsprinzip
(2) Austritt aus der Union
(a) Regelung nach dem EV-E
(b) „Quorums“-Vorschlag der Kommission
(4) Die „Passerelle“-Klausel Art. I-24 Abs. 4 EV-E
(5) Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten
cc) Ausbau der Kompetenzen des Europäischen Parlaments
(1) Kompetenzausbau nach Integrationsfortschritt
(2) Beteiligung bei Primärrechtsetzung
(3) Beteiligung bei vertragsimmanenter Fortentwicklung des Gemeinschaftsrechts
(4) Gleichberechtigter Mitgesetzgeber im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
(5) Wahl des Kommissionspräsidenten
dd) Stärkung der demokratischen Legitimation des Europäischen Parlaments
(1) Mandatskontingentierung
(a) Mandatsverteilung bis 2009
(b) Degressiv proportionale Vertretung
(2) Einheitliches Wahlverfahren
ee) Stärkung der demokratischen Legitimation durch die nationalen Parlamente
ff) Die demokratische Legitimation der neuen Ämter „Präsident des Europäischen Rates“ und „Außenminister der Union“
gg) Die demokratische Legitimation der Kommission
III. Finalität der Europäischen Union – Staatenbund oder Bundesstaat? – Begrenzung durch das Demokratieprinzip
1. Der aktuelle Meinungsstand der Mitgliedstaaten Vereinigtes Königreich, Frankreich und Deutschland sowie der Beitrittsstaaten
a) Die Position des Vereinigten Königreichs
b) Die Position Frankreichs
c) Die Position Deutschlands
d) Die gemeinsame Position Frankreichs und Deutschlands
e) Die Position der Beitrittsländer
f) Zusammenfassung der verschiedenen Positionen
bb) Der „kleinste gemeinsame Nenner“
Anhang I: Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach dem Vertrag von Nizza
Anhang I.1: Unterschied zwischen Sitzanteil und Bevölkerungsanteil nach dem Vertrag von Nizza
Anhang I.2: Sitzverteilung im Europäischen Parlament vor dem Vertrag von Nizza. Graphische Übersicht: Verhältnis Bevölkerungsanteil/Sitzanteil (in %)
Anhang I.3: Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach dem Vertrag von Nizza. Graphische Übersicht: Verhältnis Bevölkerungsanteil/Sitzanteil (in %)
Anhang II: Stimmverteilung im Rat nach dem Vertrag von Nizza
Anhang III: Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der Osterweiterung
Anhang III.1: Unterschied zwischen Sitzanteil im Europäischen Parlament und Bevölkerungsanteil nach der Osterweiterung
Anhang III.2: Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der Osterweiterung. Graphische Übersicht: Verhältnis Bevölkerungsanteil/Sitzanteil (in %)
Lehrbücher, Monographien und sonstige Werke
In Zeitschriften, Festschriften und Sammelwerken erschienene Beiträge
Publikationen der europäischen Institutionen und des Verfassungskonvents
Personen- und Sachverzeichnis