Chapter
I. Gegenstand der Untersuchung
II. Themenbegrenzung und Begriffsklärung
III. Gang der Untersuchung
§ 2 Die Grundrechtsfähigkeit der Beteiligten
I. Die Grundrechtsposition der natürlichen Personen
1. Die Grundrechtsberechtigung der natürlicher Personen
2. Keine Grundrechtsbindung der natürlichen Personen
3. Ergebnis und Erstreckung auf juristische Personen des Privatrechts
II. Die Grundrechtsposition des Staates als Aktionär
2. Auslegung des Art. 1 Abs. 3 GG
3. Keine Ausnahme von der Grundrechtsbindung wegen eigener Grundrechte des Staates
a) Grundrechte aufgrund einer Konkurrenzsituation
b) Grundrechte bei fehlender Staatlichkeit der Handlungen
aa) Grundrechte bei fehlender Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
bb) Grundrechtsfähigkeit wegen des Fehlens hoheitlicher Mittel
c) Grundrechte wegen zu sichernder Freiheitssphären
d) Grundrechtsschutz wegen besonderer, nicht dem Individualschutz dienender Grundrechte
e) Grundrechtsschutz wegen Rechtsfähigkeit
f) Ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts und ihre Wettbewerbsteilnahme
g) Einfluss des Europarechts
§ 3 Raum für ein Sonderrecht
I. Ablehnung des Verwaltungsgesellschaftsrechts
II. Verbleibender Raum für ein Sonderrecht
1. Die öffentliche Hand als atypisches Privatrechtssubjekt
2. Keine Umkehrung der Entscheidung für das Privatrecht
a) Beschränkung der relevanten Bindungen
b) Beschränkung der Rechtmäßigkeitsanforderungen
3. Vorrang des einfachen Rechts und des Gesetzgebers
a) Vorrang des einfachen Rechts
b) Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers
c) Das Privatrecht als Rahmenrecht
d) Möglichkeit verfassungskonformer Reduktion
III. Verbleibender Raum neben dem Konzernrecht
2. Anwendbarkeit des Konzernrechts auf Beteiligungen der öffentlichen Hand
3. Die Frage nach der Sperrwirkung
a) Durch das Recht der Unternehmensverträge gem. §§ 292 ff. AktG
b) Durch das Recht der faktischen Konzerne gem. §§ 311 ff. AktG
§ 4 Die Rechtsstellung des Minderheitsgesellschafters im Licht des Art. 14 GG
I. Eigentum als normgeprägtes Grundrecht
1. Bedürfnis eines genuin verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs
a) Grundsätzliches Erfordernis des genuin verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs
b) Überprüfung des Ansatzes anhand der Konsequenzen
aa) Widerspruch zur Stellung des Gesetzgebers
bb) Der dreigliedrige Prüfungsaufbau
2. Funktionen des Verfassungseigentums
a) Bindung des Gesetzgebers
b) Bedeutung als Auslegungsmittel – Zugleich zur Bedeutung einfachgesetzlicher Zuordnung
c) Bedeutung für den Umfang des Schutzes
II. Das Wesen des genuin verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs
1. § 903 S. 1 BGB als genuin verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff
2. Die einzelnen Wesensmerkmale
aa) Die tatsächliche Herrschaft
bb) Die rechtliche Herrschaft
b) Das Recht zur Ausschließung
3. Absicherung des zivilrechtsakzessorischen Eigentumsbegriffs
a) Kritikpunkt: Vorrechtliches Schutzgut
b) Kritikpunkt: Eigentümerbelieben
c) Kritikpunkt: Einheitlicher Eigentumsbegriff
d) Kritikpunkt: Gleichrangigkeit von öffentlichem Recht und dem Privatrecht
bb) These vom Ratiowandel
III. Das Anteilseigentum als Teil der Eigentumsgarantie
1. Grundsätzliche Anerkennung des Anteilseigentums
2. Bezugspunkt des Anteilseigentums
a) Die Ausgangslage nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
d) Die Privatnützigkeit uneigennütziger Gesellschafterrechte
3. Anwendbarkeit des sachgeprägten Eigentumsbegriffs auf das Anteilseigentum
IV. Die verfassungsrechtliche Stellung des einzelnen Aktionärs
1. Vorfrage: Die Frage nach der gesonderten Beurteilung der Minderheitsgesellschafter
a) Die Linie der Rechtsprechung
b) Weiterentwicklungen in der Literatur
c) Gegenmeinung in der Literatur
aa) Bejahung der Existenz mitgliedschaftlicher Rechte auch für Kleinaktionäre
bb) Würdigung der Wertung der Rechtsprechung
2. Die Befugnisse – Überblick
3. Die Verkehrsfähigkeit der Aktie
a) Grundsatz: Verkehrsfähigkeit nach dem AktG
aa) Ausschluss wegen Grundrechtskonkurrenz
bb) Möglichkeit zur rechtlichen Verfügung
cc) Bedeutung für die Leitungsmacht
dd) Einfachgesetzliche Anerkennung
b) Möglichkeit zur Veräußerung über die Börse
4. Bedeutung des Wertes der Gesellschaftsanteile
a) Der Verkehrswert als eigenständiges Schutzobjekt
b) Verkehrswert als Voraussetzung des Grundrechtsschutzes
c) Verbleibende Bedeutung für den Eigentumsschutz
Zweiter Teil: Die Hauptversammlungsbeschlüsse unter Privaten
§ 5 Die untersuchten Hauptversammlungsbeschlüsse und ihre Eigentumsrelevanz
I. Auflösung gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG und übertragende Auflösung gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 i.V. m. § 179a Abs. 1 AktG
1. Voraussetzungen der Auflösung gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG
2. Voraussetzungen der übertragenden Auflösung gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 179a Abs. 3 AktG
a) Voraussetzungen der übertragenden Auflösung
b) Insbesondere: Die Sicherstellung angemessenen Ausgleichs
3. Bedeutung hinsichtlich Art 14 GG
II. Squeeze-out gem. §§ 327a ff. AktG
1. Voraussetzungen und Wirkung
b) Der Hauptversammlungsbeschluss
2. Bedeutung hinsichtlich Art. 14 GG
III. Umwandlung gem. §§ 238 ff. UmwG – Formwechsel zur GmbH
1. Wesen und Voraussetzungen
2. Betroffene Aspekte des Anteilseigentums
a) Unterschied zwischen Aktie und GmbH-Anteil
b) Bestandsinteresse beim Verlust der Rechtsform
§ 6 Grundrechte im Privatrecht
I. Privatrecht als Grundrechtskollisionsrecht
a) Für die beteiligten Privatpersonen
3. Maßstäbe für den ausgestaltenden Gesetzgeber nach der h. M.
a) Hinsichtlich der belastenden Partei
b) Hinsichtlich der belasteten Partei
4. Ansätze zur Ablehnung des Untermaßverbots
a) Anerkennung objektiver Grundrechtswirkungen
b) Die abwehrrechtliche Lösung
c) Gegenthese nach Hager: Übermaßverbot wegen unmittelbarer Bindung des Gesetzgebers
5. Rein objektivrechtliche Lösungen
a) Die Frage nach der spezifischen objektiven Wirkung der Grundrechte im Privatrecht
b) Ausschließliche Geltung der staatlichen Schutzpflichten
II. Die Besonderheiten des Vertragsrechts
1. Die Sonderrolle des Vertragsrechts im Privatrecht
a) Unterscheidung zwischen Vertrag und Delikt
b) Die Bedeutung der Privatautonomie
c) Notwendigkeit einer Beschränkung der aufgezeigten Lösung
2. Der Gesellschafterbeschluss als vertragsähnliches Rechtsgeschäft
a) Rechtsnatur des Gesellschafterbeschlusses
b) Bedeutung des Gesellschaftsvertrags
aa) Satzungsstrenge im Aktienrecht
bb) Der freiwillige Erwerb der Mitgliedschaft
III. Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Eigentumsgarantie
1. Besonderheit der Eigentumsgarantie als normgeprägtes Grundrecht
a) Ausgangsthese: Übertragbarkeit der Maßstäbe auch auf die Ausgestaltung eines Grundrechts
b) Grundsätzliche Vergleichbarkeit der Situation innerhalb und außerhalb des Schutzbereichs
c) Bedeutung der Grundrechtsbelastung
aa) Begründung von Schutzpflichten schon bei der Ausgestaltung
bb) Entsprechung hinsichtlich der Eingriffssituation
d) Bezugsgröße der verfassungsrechtlichen Maßstäbe
aa) Die Leitidee des grundsätzlich unbegrenzten Eigentums
bb) Gegenthese: Begrenzung auf die Institutsgarantie
e) Ablehnung einer verminderten Intensität der Bindungen bei der Ausgestaltung
2. Mögliche Abweichung aufgrund der Gemeinwohlbindung gem. Art 14 Abs. 2 S. 2 GG
a) Die Bindung des ausgestaltenden Gesetzgebers gem. Art. 14 Abs. 2 S. 2 GG
b) Abgrenzung zur Gemeinwohlklausel gem. Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG
§ 7 Die untersuchten Hauptversammlungsbeschlüsse unter Privaten
I. Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Normen unter Privaten
II. Abgrenzung zur Enteignung
2. Zulässigkeit der Regelung durch Inhalts- und Schrankenbestimmungen
Dritter Teil: Übertragbarkeit auf den privatrechtlich handelnden Staat
§ 8 Der privatrechtlich handelnde Staat
I. Die Möglichkeit abweichender Grenzen bei staatlichem Handeln
II. Bedeutung der Kollisionslage
III. Übermaß- oder Untermaßverbot
§ 9 Verhältnismäßigkeit der untersuchten Normen bei staatlichem Handeln
II. Die Bedeutung besonderer Gesichtspunkte in der Rechtfertigung
1. Ausschluss der Schutzwürdigkeit durch mangelnden Vertrauensschutz
a) Die vollständige Verneinung der Relevanz der Grundrechte
aa) Das Argument fehlender Schutzwürdigkeit aus der Diskussion um die Grundrechtsfähigkeit gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen
bb) Verneinung eines Grundrechtsverzichts kraft Aktienerwerbs
b) Die Bedeutung mangelnden Vertrauens in den Fortbestand der Rechtsstellung
aa) Mangelndes Vertrauen wegen freiwilliger Mitwirkung am konkreten Rechtsgeschäft
bb) Herabsetzung des Vertrauensschutzes wegen der Einordnung in ein Organisationsgefüge
b) Tatbestand des Grundrechtsmissbrauchs
c) Vorbildfunktion des Art. 18 GG – Missbrauch als Wertungsfrage
d) Bedeutung des Missbrauchsurteils
aa) Kein Ausschluss des Schutzbereichs
bb) Bedeutung in der Rechtfertigung
3. Bedeutung von Kompensationsleistungen
a) Entschädigungen bei den hier diskutierten Hauptversammlungsbeschlüssen
b) Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen
aa) Zulässige Arten der Kompensation
bb) Mögliche Adressaten der Kompensationspflicht
cc) Erfordernis einer Wertverschiebung
dd) Der Kreis der Kompensationsempfänger
ee) Wahrung der Formerfordernisse
c) Die Kompensation im vorliegenden Fall
bb) Keine Rechtfertigung allein durch Kompensationsleistung
cc) Einschränkung der Hauptversammlungsbeschlüsse wegen des Vorrangs des Bestandsschutzes
III. Verfassungssubjektivität der AG
1. Der Ansatzpunkt der Scheidemantel II-Entscheidung
3. Exkurs: Kein Ausschluss der Grundrechtskollision durch eigene Grundrechte der AG
4. Kein abweichendes Ergebnis aus einer Gemeinwohlbindung des Vorstands
IV. Leistungsfähigkeit der AG und Interessen der Gesamtwirtschaft
1. Der Verweis auf die Feldmühle-Entscheidung des BVerfG
2. Die Funktionsfähigkeit der AG und die Interessen der Gesamtwirtschaft
a) Die Abhängigkeit der Gesamtwirtschaft von der unternehmerischen Initiative
b) Der Zusammenhang zwischen Einzelgesellschaft und Gesamtwirtschaft
V. Ingerenzpflicht und öffentlicher Zweck
1. Demokratische Legitimation – Der Grundsatz
2. Der Legitimationszusammenhang
3. Möglichkeit der Einflussnahme
a) Minderung der Einflussnahme durch den Zielkonflikt mit den privaten Gesellschaftern
b) Verbesserung des Einflusses beim Formwechsel
c) Begrenzung der Legitimationsanforderungen
aa) Zur Legitimation in einer unveränderten AG
bb) Bedeutung des Transparenzgebots
cc) Bedeutung des Vertrauensschutzes
dd) Bedeutung privater Grundrechtsausübung
VI. Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsprinzips
1. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip
2. Wirtschaftlichkeit als Teil des Verfassungsrechts
a) Bedeutung des Art. 114 Abs. 2 S. 1 GG
b) Grundrechte und Gemeinwohlverpflichtung
c) Vorwurf mangelnder Bestimmtheit
3. Wirtschaftlichkeit im vorliegenden Fall
a) Anwendbarkeit des Wirtschaftlichkeitsprinzips auf Gesellschafterbeschlüsse
b) Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
4. Die Frage nach der Rechtfertigung der Grundrechtsbelastungen
a) Geeignetheit und Erforderlichkeit
§ 10 Vereinbarkeit des Sonderrechts mit dem Gleichheitssatz
I. Möglichkeit eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG
II. Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall
1. Die anzuwendende Perspektive
2. Der anzuwendende Maßstab
b) Geltung des Übermaßverbots
aa) Besonderheiten der Ungleichbehandlung bei Schutzgewähr
bb) Reduktion auf ein Willkürverbot
cc) Beschränkung des Merkmals der Erforderlichkeit
§ 11 Zwischenergebnis und Ausblick auf verwandte Fallgestaltungen
II. Ausblick auf verwandte Fallgestaltungen
1. Anwendbarkeit des Sonderrechts auf weitere Fragen des privaten Gesellschaftsrechts
2. Anwendbarkeit des Sonderrechts auf Kooperationen in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und gemischt-öffentliche Unternehmen
3. Anwendbarkeit des Sonderrechts bei der Zwischenschaltung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen
§ 12 Rückausnahmen, insbesondere: Die wirtschaftlich gescheiterte AG
I. Der Ausgangspunkt: Die Sonderrolle der wirtschaftlich gescheiterten AG
II. Die Begründung der Ausnahme
2. Verneinung des Grundrechtseingriffs
a) Das Nebeneinander von Auflösung und Insolvenz
aa) Die Regelung des § 262 Abs. 1 AktG
bb) Keine Insolvenzabwendungspflicht
b) Die These vom Bagatelleeingriff
3. Rechtfertigung der in dem Hauptversammlungsbeschluss liegenden Belastung
a) Bedeutung der gerichtlichen Überprüfung – zugleich zur Erforderlichkeit der Auflösung
4. Rechtfertigung des Hinausdrängens zu Sanierungszwecken
III. Weitere Rückausnahme: Der Grundrechtsmissbrauch im Einzelfall