Verschuldens-unabhängige Vertragshaftung des Mieters für Schäden an der Mietsache? ( Schriften zum Bürgerlichen Recht )

Publication series :Schriften zum Bürgerlichen Recht

Author: Lange   Stefan  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783428518593

P-ISBN(Paperback): 9783428118595

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Nach geltendem Recht haftet der Mieter nur bei Verschulden für Schäden an der Mietsache. Stefan Lange wirft in der vorliegenden Untersuchung die Frage auf, ob sich nicht in Ergänzung des Verschuldensprinzips - begrenzt auf einzelne konkrete Sachverhalte - die Entwicklung einer verschuldens-unabhängigen Vertragshaftung des Mieters empfiehlt. Ist es beispielsweise tatsächlich gerechtfertigt, dem Vermieter die Kosten für die Herrichtung der Wohnung aufzuerlegen, wenn die Mieterin dort unbemerkt verstirbt und erst Monate später entdeckt wird? Warum soll der Vermieter verantwortlich sein, wenn Wäschetrockner oder Fernsehgerät des Mieters infolge technischer Defekte in Brand geraten? Lange weist nach, dass sämtliche Argumente gegen eine verschuldens-unabhängige Vertragshaftung des Mieters nicht stichhaltig sind. Zudem legt - nach Ansicht des Autors - ein Blick auf benachbarte Rechtsordnungen den Gedanken nahe, die vertragliche Haftung des Mieters durch Elemente einer verschuldens-unabhängigen Haftung zu ergänzen. Der Verfasser endet mit dem Vorschlag konkret formulierter Tatbestände einer verschuldens-unabhängigen Vertragshaftung des Mieters für Schäden an der Mietsache im Recht de lege ferenda.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

1. Teil: Einleitung

A. Konkretisierung des Untersuchungsthemas

B. Einführung in das Untersuchungsthema

I. Einleitende Überlegungen zur praktischen und rechtlichen Relevanz des Untersuchungsthemas

II. Einleitende Überlegungen zur verschuldens-unabhängigen Vertragshaftung des Mieters

C. Gang der Untersuchung

2. Teil: Hauptteil

A. Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache

I. Erfüllungspflicht oder Schadensersatzpflicht?

1. Erfüllungspflicht

a) Erhaltungspflicht des Vermieters

b) Pflichten des Mieters

aa) Rückgabepflicht

bb) Obhuts- und Sorgfaltspflichten

c) Zwischenergebnis

2. Schadensersatzpflicht

a) Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht

b) Verschulden

3. Zwischenergebnis

II. Anwendung des Verschuldensprinzips in der Rechtspraxis

1. Verteilung der Beweislast

a) Nach Gefahren- und Verantwortungsbereichen differenzierte Beweislast

b) Nach Art der verletzten Pflicht differenzierte Beweislast

c) Verschuldens-unabhängige Haftung des Mieters für Schäden aus seinem Gefahren- und Verantwortungsbereich?

d) Zwischenergebnis

2. Abdingbarkeit der gesetzlichen Regelung

a) Überbürdung der Erhaltungslast

aa) Übertragung von Schönheitsreparaturen

bb) Übertragung von Kleinreparaturen

cc) Übertragung weiterer Maßnahmen der Instandhaltung und der Instandsetzung

dd) Zwischenergebnis

b) Ausdehnung der Mieterhaftung auf Zufall

aa) Rechtsprechung des BGH

bb) Rechtsprechung der Instanzgerichte

cc) Stellungnahmen aus dem Schrifttum

dd) Zwischenergebnis

c) Art und Weise der Begründung einer verschuldens-unabhängigen Haftung

aa) Begründung einer verschuldens-unabhängigen Haftung durch ausdrückliche Vereinbarung

bb) Stillschweigende Begründung einer verschuldens-unabhängigen Haftung?

(1) Ausdehnung der Mieterhaftung auf Zufall

(2) Übertragung der Instandhaltung und Instandsetzung auf den Mieter

III. Zusammenfassung der Ergebnisse des Abschnitts A

B. Einzelfälle und aktuelle Rechtslage

I. Durch die Person des Mieters verursachte Schäden

1. Konkretisierung des Untersuchungsthemas

2. Schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht

a) Verletzung der Sorgfaltspflicht

aa) Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei vertragsgemäßem Gebrauch

bb) Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht trotz vertragswidrigen Gebrauchs?

cc) Entfallen der Pflichtwidrigkeit trotz Verletzung der Sorgfaltspflicht aus sonstigen Gründen?

b) Verschulden

3. Angemessenheit der erzielten Ergebnisse

4. Zwischenergebnis

II. Schäden durch eingebrachte Sachen des Mieters

1. Konkretisierung des Untersuchungsthemas

2. Schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht

a) Verletzung der Sorgfaltspflicht

aa) Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei vertragsgemäßem Gebrauch

bb) Entfallen der Pflichtwidrigkeit trotz Verletzung der Sorgfaltspflicht aus sonstigen Gründen?

b) Verschulden

aa) Anwendungsbereich des Verschuldensprinzips

bb) Verschuldens-unabhängige Haftung des Mieters beim Betrieb von Maschinen?

3. Angemessenheit der erzielten Ergebnisse

4. Zwischenergebnis

III. Schäden durch aufgenommene Tiere

1. Konkretisierung des Untersuchungsthemas

2. Schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht

a) Verletzung der Sorgfaltspflicht

b) Verschulden

3. Angemessenheit der erzielten Ergebnisse

4. Zwischenergebnis

IV. Durch Dritte verursachte Schäden

1. Konkretisierung des Untersuchungsthemas

2. Haftung des Mieters für Erfüllungsgehilfen

a) Begriff des Erfüllungsgehilfen

b) Beschränkung der Gehilfenhaftung

aa) Verschulden des Erfüllungshilfen

bb) Handeln in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Mieters

3. Haftung des Mieters nach § 540 Abs. 2 BGB

4. Angemessenheit der erzielten Ergebnisse

a) Ausweitung der Gehilfenhaftung durch Anknüpfung an die Obhutspflicht

b) Begrenzung der Gehilfenhaftung auf Schäden, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit verursacht werden

aa) Fehlende Sachgerechtigkeit der Begrenzung der Gehilfenhaftung auf Schäden, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit verursacht werden

bb) Rechtsunsicherheit bei Begrenzung der Gehilfenhaftung auf Schäden, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit verursacht werden

cc) Notwendigkeit der Begrenzung der Gehilfenhaftung auf Schäden, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit verursacht werden?

c) Haftung des Mieters für Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen sind?

5. Zwischenergebnis

V. Zusammenfassung der Ergebnisse des Abschnitts B

C. Verschuldens-unabhängige Vertragshaftung des Mieters für Schäden an der Mietsache?

I. Rechtstradition

1. Römisches Recht

a) Präzisierung des Begriffs des römischen Rechts

b) Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache nach klassischem römischen Recht

c) Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache nach dem Verständnis des BGB-Gesetzgebers vom Inhalt des klassischen römischen Rechts

d) Zwischenergebnis

2. Mustermietvertrag ’76 und DEMV von 1934

a) Mustermietvertrag ’76

b) DEMV von 1934

II. Rechtsvergleichung

1. Schweiz

a) Erfüllungspflichten

aa) Erhaltungspflicht des Vermieters

bb) Erfüllungspflichten des Mieters

(1) Erhaltungspflicht des Mieters

(2) Obhutspflicht des Mieters

b) Schadensersatzpflicht des Mieters

aa) Schadensersatz bei verschuldeter Verletzung der Obhutspflicht

bb) Schadensersatz bei zufälliger Beschädigung der Mietsache

2. Frankreich

a) Erfüllungspflichten

aa) Erhaltungspflicht des Vermieters

bb) Erhaltungspflicht des Mieters

b) Schadensersatzpflicht des Mieters

aa) Schadensersatzpflicht bei verschuldeter und bei nicht-verschuldeter Beschädigung der Mietsache?

bb) Obligations de moyens und obligations de résultat

(1) Obligations de moyens

(2) Obligations de résultat

cc) Obhutspflicht des Mieters als obligation de moyens und als obligation de résultat

(1) Obhutspflicht des Mieters als obligation de moyens

(2) Obhutspflicht des Mieters als obligation de résultat

(3) Konsequenzen aus der Qualifizierung der Obhutspflicht als obligation de résultat

dd) Zwischenergebnis

c) Verschuldens-unabhängige Haftung des Mieters durch Verteilung der Beweislast

3. Italien

a) Erhaltungspflichten

b) Schadensersatzpflicht des Mieters bei verschuldeter Verletzung der Obhutspflicht

c) Zwischenergebnis

4. England

a) Common Law

aa) Erhaltungspflichten

bb) Pflicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und doctrine of waste

(1) Pflicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (usage in a tenant-like manner)

(2) Doctrine of waste

(a) Weekly tenancies

(b) Fixed period tenancies for years

(aa) Voluntary waste und equitable waste

(bb) Permissive waste

(c) Periodic tenancies

(aa) Voluntary waste und equitable waste

(bb) Permissive waste

(cc) Andere periodic leases als yearly leases

b) Herrschende Vertragspraxis

aa) Übertragung von Reparaturpflichten auf den Mieter

bb) Doctrine of waste

5. Zwischenergebnis

a) Kontinental-europäische Rechtsordnungen

b) Englisches Recht

III. Gründe gegen eine verschuldens-unabhängige Vertragshaftung des Mieters

1. Gerechtigkeitsprinzip

2. Beschränkung der Handlungsfreiheit

a) Beschränkung der Handlungsfreiheit des Mieters?

b) Antithese: Beschränkung der Handlungsfreiheit des Vermieters

3. Soziale Unausgewogenheit

IV. Zusammenfassung der Ergebnisse des Abschnitts C

D. Konturen einer verschuldens-unabhängigen Vertragshaftung des Mieters für Schäden an der Mietsache

I. Darstellung der Schadensfälle, die sich mit dem geltenden Recht nicht sachgerecht lösen lassen

1. Durch die Person des Mieters verursachte Schäden

2. Schäden durch eingebrachte Sachen des Mieters

3. Schäden durch aufgenommene Tiere

4. Durch Dritte verursachte Schäden

a) Haftung des Mieters für Erfüllungsgehilfen

b) Haftung des Mieters für Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen sind?

II. Darstellung der allgemeinen Leitprinzipien in den Tatbeständen der verschuldens-unabhängigen Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache

1. Gefahren- und Verantwortungsbereich des Mieters

2. Unvollständige Beherrschbarkeit des vom Mieter geschaffenen Risikopotenzials

3. Teil: Schlussteil

A. Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Arbeit

B. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

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