Chapter
A. Konkretisierung des Untersuchungsthemas
B. Einführung in das Untersuchungsthema
I. Einleitende Überlegungen zur praktischen und rechtlichen Relevanz des Untersuchungsthemas
II. Einleitende Überlegungen zur verschuldens-unabhängigen Vertragshaftung des Mieters
A. Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache
I. Erfüllungspflicht oder Schadensersatzpflicht?
a) Erhaltungspflicht des Vermieters
bb) Obhuts- und Sorgfaltspflichten
a) Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht
II. Anwendung des Verschuldensprinzips in der Rechtspraxis
1. Verteilung der Beweislast
a) Nach Gefahren- und Verantwortungsbereichen differenzierte Beweislast
b) Nach Art der verletzten Pflicht differenzierte Beweislast
c) Verschuldens-unabhängige Haftung des Mieters für Schäden aus seinem Gefahren- und Verantwortungsbereich?
2. Abdingbarkeit der gesetzlichen Regelung
a) Überbürdung der Erhaltungslast
aa) Übertragung von Schönheitsreparaturen
bb) Übertragung von Kleinreparaturen
cc) Übertragung weiterer Maßnahmen der Instandhaltung und der Instandsetzung
b) Ausdehnung der Mieterhaftung auf Zufall
aa) Rechtsprechung des BGH
bb) Rechtsprechung der Instanzgerichte
cc) Stellungnahmen aus dem Schrifttum
c) Art und Weise der Begründung einer verschuldens-unabhängigen Haftung
aa) Begründung einer verschuldens-unabhängigen Haftung durch ausdrückliche Vereinbarung
bb) Stillschweigende Begründung einer verschuldens-unabhängigen Haftung?
(1) Ausdehnung der Mieterhaftung auf Zufall
(2) Übertragung der Instandhaltung und Instandsetzung auf den Mieter
III. Zusammenfassung der Ergebnisse des Abschnitts A
B. Einzelfälle und aktuelle Rechtslage
I. Durch die Person des Mieters verursachte Schäden
1. Konkretisierung des Untersuchungsthemas
2. Schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht
a) Verletzung der Sorgfaltspflicht
aa) Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei vertragsgemäßem Gebrauch
bb) Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht trotz vertragswidrigen Gebrauchs?
cc) Entfallen der Pflichtwidrigkeit trotz Verletzung der Sorgfaltspflicht aus sonstigen Gründen?
3. Angemessenheit der erzielten Ergebnisse
II. Schäden durch eingebrachte Sachen des Mieters
1. Konkretisierung des Untersuchungsthemas
2. Schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht
a) Verletzung der Sorgfaltspflicht
aa) Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei vertragsgemäßem Gebrauch
bb) Entfallen der Pflichtwidrigkeit trotz Verletzung der Sorgfaltspflicht aus sonstigen Gründen?
aa) Anwendungsbereich des Verschuldensprinzips
bb) Verschuldens-unabhängige Haftung des Mieters beim Betrieb von Maschinen?
3. Angemessenheit der erzielten Ergebnisse
III. Schäden durch aufgenommene Tiere
1. Konkretisierung des Untersuchungsthemas
2. Schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht
a) Verletzung der Sorgfaltspflicht
3. Angemessenheit der erzielten Ergebnisse
IV. Durch Dritte verursachte Schäden
1. Konkretisierung des Untersuchungsthemas
2. Haftung des Mieters für Erfüllungsgehilfen
a) Begriff des Erfüllungsgehilfen
b) Beschränkung der Gehilfenhaftung
aa) Verschulden des Erfüllungshilfen
bb) Handeln in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Mieters
3. Haftung des Mieters nach § 540 Abs. 2 BGB
4. Angemessenheit der erzielten Ergebnisse
a) Ausweitung der Gehilfenhaftung durch Anknüpfung an die Obhutspflicht
b) Begrenzung der Gehilfenhaftung auf Schäden, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit verursacht werden
aa) Fehlende Sachgerechtigkeit der Begrenzung der Gehilfenhaftung auf Schäden, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit verursacht werden
bb) Rechtsunsicherheit bei Begrenzung der Gehilfenhaftung auf Schäden, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit verursacht werden
cc) Notwendigkeit der Begrenzung der Gehilfenhaftung auf Schäden, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit verursacht werden?
c) Haftung des Mieters für Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen sind?
V. Zusammenfassung der Ergebnisse des Abschnitts B
C. Verschuldens-unabhängige Vertragshaftung des Mieters für Schäden an der Mietsache?
a) Präzisierung des Begriffs des römischen Rechts
b) Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache nach klassischem römischen Recht
c) Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache nach dem Verständnis des BGB-Gesetzgebers vom Inhalt des klassischen römischen Rechts
2. Mustermietvertrag ’76 und DEMV von 1934
aa) Erhaltungspflicht des Vermieters
bb) Erfüllungspflichten des Mieters
(1) Erhaltungspflicht des Mieters
(2) Obhutspflicht des Mieters
b) Schadensersatzpflicht des Mieters
aa) Schadensersatz bei verschuldeter Verletzung der Obhutspflicht
bb) Schadensersatz bei zufälliger Beschädigung der Mietsache
aa) Erhaltungspflicht des Vermieters
bb) Erhaltungspflicht des Mieters
b) Schadensersatzpflicht des Mieters
aa) Schadensersatzpflicht bei verschuldeter und bei nicht-verschuldeter Beschädigung der Mietsache?
bb) Obligations de moyens und obligations de résultat
(1) Obligations de moyens
(2) Obligations de résultat
cc) Obhutspflicht des Mieters als obligation de moyens und als obligation de résultat
(1) Obhutspflicht des Mieters als obligation de moyens
(2) Obhutspflicht des Mieters als obligation de résultat
(3) Konsequenzen aus der Qualifizierung der Obhutspflicht als obligation de résultat
c) Verschuldens-unabhängige Haftung des Mieters durch Verteilung der Beweislast
b) Schadensersatzpflicht des Mieters bei verschuldeter Verletzung der Obhutspflicht
bb) Pflicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und doctrine of waste
(1) Pflicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (usage in a tenant-like manner)
(b) Fixed period tenancies for years
(aa) Voluntary waste und equitable waste
(aa) Voluntary waste und equitable waste
(cc) Andere periodic leases als yearly leases
b) Herrschende Vertragspraxis
aa) Übertragung von Reparaturpflichten auf den Mieter
a) Kontinental-europäische Rechtsordnungen
III. Gründe gegen eine verschuldens-unabhängige Vertragshaftung des Mieters
2. Beschränkung der Handlungsfreiheit
a) Beschränkung der Handlungsfreiheit des Mieters?
b) Antithese: Beschränkung der Handlungsfreiheit des Vermieters
3. Soziale Unausgewogenheit
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse des Abschnitts C
D. Konturen einer verschuldens-unabhängigen Vertragshaftung des Mieters für Schäden an der Mietsache
I. Darstellung der Schadensfälle, die sich mit dem geltenden Recht nicht sachgerecht lösen lassen
1. Durch die Person des Mieters verursachte Schäden
2. Schäden durch eingebrachte Sachen des Mieters
3. Schäden durch aufgenommene Tiere
4. Durch Dritte verursachte Schäden
a) Haftung des Mieters für Erfüllungsgehilfen
b) Haftung des Mieters für Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen sind?
II. Darstellung der allgemeinen Leitprinzipien in den Tatbeständen der verschuldens-unabhängigen Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache
1. Gefahren- und Verantwortungsbereich des Mieters
2. Unvollständige Beherrschbarkeit des vom Mieter geschaffenen Risikopotenzials
A. Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Arbeit