Chapter
Erstes Kapitel: Bestimmung des Untersuchungsgegenstandes
I. Begrenzung auf die neuere Rechtsprechung der BGH-Zivilsenate
1. Rechtsprechung der BGH-Zivilsenate
2. „Neuere“ Rechtsprechung
II. Begrenzung auf den Bereich der Ertragsteuern
1. Begriff der Ertragsteuern
2. Wirtschaftliche Bedeutung der Ertragsteuern
a) Wirtschaftliche Bedeutung der Einkommensteuer
b) Wirtschaftliche Bedeutung der Körperschaftsteuer
c) Wirtschaftliche Bedeutung der Gewerbesteuer
III. Endgültige Auswahl der zu analysierenden Entscheidungen
Zweites Kapitel: Einkommensteuer
I. Historische Entwicklung der Einkommensteuer
a) Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)
b) Bildung einer steuerfreien Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG
aa) Begünstigte Reinvestitionsobjekte
(1) Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 6b Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG)
(2) Gebäude (§ 6b Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG)
bb) Bildung und Auflösung der Rücklage
c) BGH, Urteil vom 25. September 1990 – XI ZR 126/89
(1) Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung
(2) Schadensersatzanspruch wegen Versäumung der finanzgerichtlichen Revisionsfrist
(a) Hauptantrag im finanzgerichtlichen Verfahren
(b) Hilfsantrag im finanzgerichtlichen Verfahren
cc) Analyse der Entscheidungsgründe
(1) Hauptantrag im finanzgerichtlichen Verfahren
(a) Anwendung des § 6b EStG nur bei objektiver Möglichkeit einer begünstigten Reinvestition
(b) Voraussetzungen für die Fortführung einer Rücklage
(c) Summenmäßige Begrenzung der Fortführung
(2) Hilfsantrag im finanzgerichtlichen Verfahren
d) Wertveränderungen im Betriebsvermögen
aa) Gebäudeabschreibungen (§ 7 Abs. 4–5a EStG)
bb) Gebäude-Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung
(2) AfaA bei Abbruch eines Gebäudes, unter Umständen mit anschließendem Neubau
(a) Gebäude ist beim Erwerb objektiv wertlos
(b) Gebäude ist beim Erwerb objektiv nicht wertlos
(aa) Erwerb ohne Abbruchabsicht
(bb) Erwerb mit Abbruchabsicht
(3) AfaA bei Umbau eines Gebäudes
e) BGH, Urteil vom 12. März 1986 – IVa ZR 183/84
(1) Allgemeine Erwägungen
(2) Anwendung auf den zu entscheidenden Fall
cc) Analyse der Entscheidungsgründe
(1) Allgemeine Erwägungen
(a) Absetzung für Abnutzung bzw. Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung
(2) Anwendung auf den zu entscheidenden Fall
(a) Exkurs: Funktion der Absetzung für Abnutzung
(bb) Aufwandsverteilungsthese
(cc) Eigene Stellungnahme
(b) Kosten für Bauarbeiten nicht Gegenstand der Abschreibung
(c) Kosten für Baumaßnahmen als Betriebsausgaben
(aa) Ausgangspunkt: Bilanzielle Berücksichtigung der Kosten für den Erwerb des Gästehauses
(bb) Getrennte Betrachtung der Abbruch- bzw. Umbauarbeiten und Erweiterungsmaßnahmen
(cc) Behandlung der Abbruch- bzw. Umbaukosten
(dd) Behandlung der Erweiterungsmaßnahmen
(ee) Zuordnung zu Betriebsausgaben
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)
a) Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
aa) Ausscheiden eines Gesellschafters als „Veräußerung“ i. S. d. § 16 Abs. 1 EStG
(1) Handelsrechtliche Rechtslage
(2) Steuerrechtliche Rechtslage
bb) Besteuerung des Veräußerers
(1) Befreiung von Verbindlichkeiten
(2) Negatives Kapitalkonto
(3) Steuerliche Begünstigung des Veräußerungsgewinns
(b) Tarifliche Begünstigung
b) BGH, Urteil vom 30. September 1993 – IX ZR 73/93
cc) Analyse der Entscheidungsgründe
(a) Möglichkeit 1: Barabfindung wurde für das Ausscheiden aus der oHG gezahlt
(b) Möglichkeit 2: Barabfindung wurde für das Ausscheiden aus der GmbH gezahlt
(2) Ausgleich des negativen Kapitalkontos
(3) Vorliegen eines ersatzfähigen Schadens
(a) Tatsächliche Situation
(b) Hypothetische Situation
(aa) Steuerliche Behandlung der stillen Beteiligung
(bb) Umwandlung der oHG-Beteiligung in eine stille Beteiligung
(cc) Umwandlung der GmbH-Beteiligung in eine stille Beteiligung
3. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG)
b) Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
bb) Antragsgebundene Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG
cc) Berücksichtigung von Verlusten
c) BGH, Urteil vom 29. April 1993 – IX ZR 101/92
(1) Pflichtverletzung des Steuerberaters
(2) Vorliegen eines ersatzfähigen Schadens
cc) Analyse der Entscheidungsgründe
(1) Antragstellung nach § 13a Abs. 1 S. 2 EStG a.F.
(2) Pferdezucht als Gewerbebetrieb oder land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
(3) Liebhaberei vs. Gewinnerzielungsabsicht
III. Überschusseinkunftsarten
1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
a) Werbungskostenabzug beim sog. Erhaltungsmodell
aa) Konzeption des Erhaltungsmodells
bb) Finanzgerichtliche Rechtsprechung zum Erhaltungsmodell
(1) Begriff des Bauherren
(2) Finanzgerichtliche Rechtsprechung zum Bauherrenmodell
(3) Hersteller-/Erwerbereigenschaft des Anlegers im Erhaltungsmodell
b) BGH, Urteil vom 27. November 1998 – V ZR 344/97
cc) Analyse der Entscheidungsgründe
(1) Vorhersehbarkeit der BFH-Rechtsprechung zum Erhaltungsmodell
(2) Anwendung des Abschnittes 157 Abs. 5 EStR auf das Erhaltungsmodell fraglich
(a) Abgrenzung Erhaltungsaufwand – Herstellungsaufwand
(b) Abgrenzung Erhaltungsaufwand – anschaffungsnahe Aufwendungen
c) Rückfluss früherer Werbungskosten
d) BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 – VII ZR 152/87
cc) Analyse der Entscheidungsgründe
2. Sonstige Einkünfte (§§ 22, 23 EStG)
a) Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG)
b) Steuerbarkeit/Nichtsteuerbarkeit von Erwerbsersatzrenten
c) Steuerbarkeit/Nichtsteuerbarkeit von Mehrbedarfsrenten
aa) Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs
bb) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor 1994
cc) Neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seit 1994
d) BGH, Urteil vom 23. Mai 1985 – III ZR 69/84
cc) Analyse der Entscheidungsgründe
(1) Frühere finanzgerichtliche Rechtsprechung
(2) Neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
(a) Nichtbesteuerung der Mehrbedarfsrente
(b) Nichtbesteuerung der Erwerbsersatzrente
(aa) Besteuerung nach § 24 Nr. 1a EStG i.V.m. § 2 Abs. 1, §§ 13–23 EStG
(bb) Besteuerung als „wiederkehrende Bezüge“ nach § 22 Nr. 1 EStG
e) Steuerbarkeit/Nichtsteuerbarkeit von Unterhaltsersatzrenten
f) BGH, Urteil vom 06. November 1986 – III ZR 193/85
g) BGH, Urteil vom 02. Dezember 1997 – VI ZR 142/96
Drittes Kapitel: Körperschaftsteuer
I. Historische Entwicklung der Körperschaftsteuer
II. Körperschaftsteuersubjekt: Sonderfall der körperschaftsteuerlichen Organschaft (§§ 14–19 KStG)
2. Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
a) Rechtsform der Organgesellschaft und des Organträgers
b) Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers
c) Gewinnabführungsvertrag
3. Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
b) Die steuerlichen Folgen einer „verunglückten Organschaft“
c) Gewinnabführung bei „verunglückter Organschaft“
aa) Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
(1) Rechtslage bis zur Körperschaftsteuerreform 1977
(2) Rechtslage nach In-Kraft-Treten des Körperschaftsteuergesetzes 1977
(3) Derzeitige Rechtslage
bb) BGH, Urteil vom 30. September 1999 – IX ZR 139/98
(3) Analyse der Entscheidungsgründe
(a) Hypothetische Situation: Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrages
(b) Tatsächliche Situation: Unwirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrages
(c) Vergleich zwischen hypothetischer und tatsächlicher Situation
(d) Berechnung der Steuerschuld der Klägerin zu 1
(e) Schaden der Klägerin zu 1 aufgrund bestehender Verlustausgleichspflicht
d) Verlustübernahme bei „verunglückter Organschaft“
aa) Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
bb) BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 – IX ZR 56/91
(3) Analyse und kritische Stellungnahme
(a) Verlustübernahme als verdeckte Einlage
(b) Verlustübernahme als „betrieblich veranlasste Aufwendung“
(c) Rechtsfolgen der Verlustübernahme als verdeckte Einlage
(aa) Verdeckte Einlage als nachträgliche Anschaffungskosten
(bb) Aktivierung der Verlustübernahme
III. Bemessungsgrundlage (Steuerobjekt)
2. Gewinn (§§ 4, 5 EStG) als Ausgangsgröße bei Kapitalgesellschaften
3. Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG
a) Erstattung nichtabziehbarer Aufwendungen
b) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
4. Problematik verdeckter Gewinnausschüttungen
b) Definition der verdeckten Gewinnausschüttung
aa) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bis 1984
bb) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zwischen 1984 und 1989
cc) Neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seit 1989
dd) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
c) Verdeckte Gewinnausschüttungen im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit
aa) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
(1) Allgemeine Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Anstellungsverträgen
(a) Die Rechtsbeziehung beruht auf einer zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung
(b) Die Vereinbarung wird tatsächlich durchgeführt
(c) Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge
(2) Sondertatbestandsmerkmale für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
(a) Die Vereinbarung ist inhaltlich klar und eindeutig
(b) Die Vereinbarung ist im Vorhinein abgeschlossen
bb) BGH, Urteil vom 15. April 1997 – IX ZR 70/96
(3) Analyse der Entscheidungsgründe
(a) Unwirksame Vereinbarung
(b) Keine beherrschende Stellung der Gesellschafter-Geschäftsführer
(c) Vorliegen einer sonstigen verdeckten Gewinnausschüttung
cc) BGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 – IX ZR 153/96
(aa) Fehlen einer steuerlich ausreichenden Gehaltsvereinbarung
(bb) Keine tatsächliche Durchführung der Vereinbarung
(b) Vorliegen eines Schadens
(3) Analyse der Entscheidungsgründe
(a) Fehlen einer steuerlich ausreichenden Gehaltsvereinbarung
(b) Keine tatsächliche Durchführung der Vereinbarung
(c) Vorliegen eines Schadens
(aa) Fehlerhafte Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH sowie die Ansicht des BMF
(bb) Eigener Lösungsansatz
d) Verdeckte Gewinnausschüttungen bei einem als In-Sich-Geschäft unwirksamen Geschäftsführungsvertrag
aa) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
bb) BGH, Urteil vom 18. November 1999 – IX ZR 402/97
(3) Analyse der Entscheidungsgründe
(a) Grundsätzlich keine wirksame Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens
(b) Lehre vom fehlerhaften Anstellungsvertrag
(c) Vorliegen einer unklaren Zivilrechtslage
e) Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
aa) Verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen
(1) Abgrenzung des Kreises der nahe stehenden Personen
(2) Vermögensvorteil des Gesellschafters
(3) Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung
bb) Verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen eines beherrschenden Anteilseigners
cc) Private Kfz-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers
dd) Führung von Verrechnungskonten
ee) BGH, Urteil vom 25. Februar 1987 – IVa ZR 162/85
(a) Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung
(b) Zahlung der Geschäftsführergehälter
(c) Gehaltszahlungen an die Töchter
(d) Private Nutzung der Personenkraftwagen
(3) Analyse der Entscheidungsgründe
(a) Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung
(b) Geschäftsführergehalt
(aa) Beherrschende Stellung der Gesellschafter-Geschäftsführer
(bb) Angemessenheitsprüfung
(cc) Rechtsfolgen aus der Sicht des Bundesgerichtshofs
(dd) Rechtsfolgen aus Sicht der Finanzverwaltung
f) Rechtsfolgen verdeckter Gewinnausschüttungen vor In-Kraft-Treten des Körperschaftsteuerreformgesetzes
bb) BGH, Urteil vom 24. März 1982 – IVa ZR 303/80
(a) Tatsächliche Situation
(b) Hypothetische Lage mit Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
(3) Analyse der Entscheidungsgründe
(a) Fehlerhafte Angabe der Steuersätze
(b) Keine nachteilige Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter der GmbH
(c) Behandlung des Geschäftsführergehalts bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
5. Sonderausgabenähnliche Abzugstatbestände
b) Verlustabzug nach § 10d EStG
aa) Voraussetzungen des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften
bb) Verlustabzug bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
(1) Übertragung des Verlustabzugs
(2) Verlustabzug bei der übernehmenden Gesellschaft
cc) BGH, Urteil vom 05. Dezember 1996 – IX ZR 61/96
(3) Analyse der Entscheidungsgründe und Fazit
IV. Die Behandlung von Ausschüttungen bei der Körperschaft und beim Anteilseigner
2. Das Anrechnungsverfahren
a) Behandlung der Ausschüttung bei der ausschüttenden Körperschaft
b) Behandlung der Ausschüttung beim Anteilseigner
c) Rechtsnatur der Körperschaftsteuer nach dem KStG 1977
d) BGH, Urteil vom 28. Juni 1982 – II ZR 69/81
(1) Dividendenkürzung bei den anrechnungsberechtigten Aktionären
(2) Differenzierung zwischen anrechnungsberechtigten und nicht anrechnungsberechtigten Aktionären
cc) Kritische Analyse der Entscheidungsgründe
(1) Rechtliche Einordnung des Körperschaftsteueranrechnungsanspruchs
(2) Differenzierung zwischen anrechnungsberechtigten und nicht anrechnungsberechtigten Aktionären
(3) Herkunft des ausgeschütteten Kapitals
(a) Ausschüttung aus EK02
(b) Ausschüttung aus EK56 und EK02
dd) Stellungnahme und Fazit
e) Körperschaftsteueranrechnung bei Beteiligung einer Personenhandelsgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft
aa) Rechtliche Zuordnung des Anrechnungsanspruchs
(1) Anrechnungsberechtigung der Personenhandelsgesellschaft
(2) Anrechnungsberechtigung der Gesellschafter
bb) Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuer-Anrechnungsanspruchs
(1) Handelsbilanz der Personenhandelsgesellschaft
(a) Körperschaftsteuer-Anrechnungsanspruch nicht Bestandteil des Gesamthandsvermögens
(b) Körperschaftsteuer-Anrechnungsanspruch Teil des Gesamthandsvermögens
(2) Steuerbilanz der Personenhandelsgesellschaft
(3) Sonderbilanz der Gesellschafter
f) BGH, Urteil vom 30. Januar 1995 – II ZR 42/91
(1) An das Finanzamt abgeführte Körperschaftsteuer nicht Teil des Beteiligungsertrags
(2) Körperschaftsteuer-Anrechnungs- bzw. -Erstattungsanspruch nicht Teil des Beteiligungsertrags
cc) Analyse der Entscheidungsgründe
(1) Rechtliche Zuordnung der anrechenbaren Körperschaftsteuer
(a) Gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte
(b) Bereicherungsrechtliche Gesichtspunkte
(c) Wirtschaftliche Betrachtungsweise
(d) Anrechnungsberechtigung aus § 20 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG
(2) Bilanzielle Behandlung der anrechenbaren Körperschaftsteuer
(b) Handelsrechtliche Konsequenzen
(d) Steuerrechtliche Konsequenzen
dd) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
Viertes Kapitel: Gewerbesteuer
I. Historische Entwicklung der Gewerbesteuer
1. Begriff des Gewerbebetriebs
2. Grundstücksgeschäfte als gewerbliche Betätigung
a) Begriff des Grundstückshandels
b) Positive Merkmale der Gewerblichkeit
c) Abgrenzung des Grundstückshandels zur privaten Vermögensverwaltung
3. Die sog. „Drei-Objekt-Grenze“
b) Maßgebliche Anzahl von Veräußerungen
4. (Bedingte) Veräußerungsabsicht
5. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 – IX ZR 293/99
cc) Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden
c) Analyse der Entscheidungsgründe
aa) Eigentumswohnungen als „Objekte“
bb) Indizielle Bedeutung der Anzahl der Objekte
cc) Veräußerung selbst errichteter Gebäude
dd) Allgemeine Voraussetzungen gewerblicher Tätigkeit
6. BGH, Urteil vom 26. Mai 1994 – IX ZR 57/93
aa) Pflichtverletzung des Steuerberaters
cc) Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden
c) Analyse der Entscheidungsgründe
aa) Keine Anwendung der „Drei-Objekt-Grenze“
bb) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum gewerblichen Grundstückshandel vor Anwendung der „Drei-Objekt-Grenze“
(1) Allgemeine Merkmale eines Gewerbebetriebs
(2) Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung
(a) Zeitlicher Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Grundstücksveräußerung
(b) Verwertungsmaßnahmen beim Verkauf unbebauter Grundstücke
(c) Zahl der verkauften Objekte
Fünftes Kapitel: Rechtsprechungseinheit zwischen Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof
I. Aufgabenstellung des Gemeinsamen Senats
II. Pflicht zur Vorlage an den Gemeinsamen Senat
1. Unbewusste Nichtanrufung des Gemeinsamen Senats
a) BGH, Urteil vom 28. Juni 1982 – II ZR 69/81
b) BGH, Urteil vom 30. Januar 1995 – II ZR 42/91
Zusammenfassendes Ergebnis
Anhang: Überblick über die analysierten Entscheidungen des BGH sowie die darin zitierte Rechtsprechung des BFH
I. Urteile zur Einkommensteuer
II. Urteile zur Körperschaftsteuer
III. Urteile zur Gewerbesteuer
I. Kommentare, Handbücher
II. Aufsätze, Lehrbücher, Monographien, Urteilsanmerkungen