Chapter
Kapitel 1: Die Problematik der Differenzierungsklauseln
A. Der Tarifvertrag als Mittel der Mitgliederwerbung
I. Rechtspolitische Erwägungen
II. Die organisationspolitische Bedeutung der Differenzierungsklauseln
III. Der Tarifvertrag als kollektives Gut
B. Begriffliche Klärungen
C. Rechtliche Konstruktion
I. Normativer und schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrages
1. Dogmatische Einordnung
II. Gemeinsame Einrichtungen
Kapitel 2: Differenzierungsklauseln in der Praxis
A. Differenzierungsklauseln vor und während der Weimarer Zeit
B. Die Tarifpraxis in der Bundesrepublik
I. Praktische Versuche zur Einführung von Differenzierungsklauseln
II. Die Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 29.11.1967
C. Auswirkungen der Entscheidung des Großen Senats des BAG
D. Differenzierungsklauseln im internationalen Vergleich
Kapitel 3: Grundrechtliche Argumentation
A. Negative Koalitionsfreiheit der Nichtkoalierten
I. Anerkennung der negativen Koalitionsfreiheit
3. Historische Entwicklung des Koalitionswesens
4. Entstehungsgeschichte des Art. 9 Abs. 3 GG
a) Diskussion im Hauptausschuss
b) Differenzierungsklauseln im Hauptausschuss
5. Logischer Schluss von der positiven auf die negative Koalitionsfreiheit
aa) Herleitung der negativen Koalitionsfreiheit
bb) Bedeutung der Spiegelbildtheorie für den Schutzbereich
aa) Kritik an den Voraussetzungen eines logischen Schlusses selbst
bb) Folgen einer Anerkennung der negativen Koalitionsfreiheit
(1) Ausufernder Schutzbereich und schrankenlose Gewährleistung
(2) Entwertung der positiven Freiheit
(a) Gleichrangigkeit von positiver und negativer Freiheit
(b) Widerspruch zur objektivrechtlichen Funktion der Grundrechte
(c) Entwertung der Drittwirkungsklausel des Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG
cc) Inkonsequenz bei der Bestimmung der Reichweite der negativen Koalitionsfreiheit
(1) Kein Schutz vor der Normwirkung
(2) Inkonsequenz beim Schutz vor öffentlich-rechtlichen Vereinigungen
(a) Schutzbereichsbestimmung der negativen Seite
6. Freiwilligkeit des Koalitionszusammenschlusses
a) Subjektiv-öffentliches Recht
b) Problematik der Bestimmung der „Freiwilligkeit“
8. Vergleich mit den Landesverfassungen von Bremen und Hessen
9. Schutz der negativen Koalitionsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG
II. Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit
1. Verletzung des Art. 9 Abs. 3 GG
aa) Inhalt des Beschlusses vom 29.11.1967
b) Die Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit in der weiteren Rechtsprechung des BAG
bb) Differenzierungsklauseln
d) Kritische Würdigung des Beschlusses des Großen Senats des BAG
aa) Kritik an der Rechtsprechung des BAG GrS
(1) Unbestimmtheit der „Sozialadäquanz“ und des „Gerechtigkeitsempfindens“
(a) Inhalt der Sozialadäquanz
(b) Materialer Gehalt des Gerechtigkeitsempfindens
(c) Beurteilung des Gerechtigkeitsempfindens ohne Tatsachengrundlage
(d) Willkürliche Heranziehung des Gerechtigkeitsempfindens
(2) Fehlende Quantifizierung (Divergenz zwischen BVerfG und BAG)
(3) „Sozialadäquanz“ als grundrechtsdogmatischer Sonderweg
(a) Schutz der Differenzierungsklauseln durch Art. 9 Abs. 3 GG
(b) Lösung einer Grundrechtskollision
bb) Vereinbarkeit der Differenzierungsklauseln mit der negativen Koalitionsfreiheit der Nichtorganisierten
(1) Einfache Differenzierungsklauseln
(b) Allgemeinverbindlicherklärung
(c) Die Rechtsprechung zu den Vorruhestandsregelungen und die Verantwortung der Gewerkschaften für die Situation der Außenseiter
(bb) Gesamtrepräsentation
(2) Allgemeine Abstandsklauseln
(a) Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit
(b) Höhe der Besserstellung
(3) Allgemeine Tarifausschlussklauseln
(a) Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit
(b) Höhe der Besserstellung
2. Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG
a) Verhältnis von Art. 2 Abs. 1 GG zu Art. 9 Abs. 3 GG
b) Vereinbarkeit der Differenzierungsklauseln mit Art. 2 Abs. 1 GG
B. Verletzung der positiven Koalitionsfreiheit der Andersorganisierten
I. Einfache Differenzierungsklauseln und Abstandsklauseln
1. Unmittelbarer Druck auf die Andersorganisierten
2. Schutz der Andersorganisierten durch ihre Koalition
II. Tarifausschlussklauseln
2. Höhe der Besserstellung
a) „Belastung“ der Andersorganisierten
b) Rechtsprechung des BAG zur Tarifeinheit als Indiz für zulässigen Druck
C. Beschränkung der Vertragsfreiheit
I. Vertragsfreiheit als Abwehrrecht
II. Objektivrechtliche Vorgaben des Art. 2 Abs. 1 GG
D. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG
I. Gleichbehandlungspflicht der Tarifvertragsparteien
II. Gleichbehandlungspflicht des Arbeitgebers
Kapitel 4: Überschreitung der Tarifmacht
A. Innere Schranken der Tarifmacht
I. Tarifmacht für schuldrechtliche Vereinbarungen
1. TVG und außenseiterbetreffende Tarifklauseln
a) Begrenzung der schuldrechtlichen Tarifmacht durch die normative
c) Konsumtion des Merkmals „Gewerkschaftszugehörigkeit“
1. Differenzierungsklauseln als Höchstarbeitsbedingungen
2. Schutz der Außenseiter durch das Günstigkeitsprinzip
III. Fehlende Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung
1. Allgemeinverbindlicherklärung von Differenzierungsklauseln
a) Vereinbarkeit der Differenzierungsklauseln mit § 5 TVG
aa) Auswirkungen der AVE auf die Tarifklauseln
(1) Ausschluss der Differenzierungsklauseln von der AVE
(2) Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs durch die AVE
bb) Zulässigkeit der AVE differenzierender Tarifverträge
b) Verstoß gegen Grundrechte
aa) Negative Koalitionsfreiheit
bb) Pflicht zur Gleichbehandlung
(1) Verletzung durch die Tarifvertragsparteien
(2) Verletzung durch den Staat
cc) Koalitionspluralismus
2. Möglichkeit zur AVE als Schranke der Tarifautonomie
IV. Unzulässige Beitragserhebung
B. Äußere Schranken der Tarifmacht
I. Verstoß gegen Treu und Glauben (Unzumutbarkeit)
1. Förderung der gegnerischen Koalition
a) Unzumutbarkeitskriterium
c) Kritik an der Anwendung der Zumutbarkeit auf Tarifverträge
aa) Unzumutbarkeit im direkten Vertragsverhältnis
bb) Unzumutbarkeit beim Verbandstarifvertrag
d) Kritik an der inhaltlichen Ausfüllung der Zumutbarkeit
2. Zwang zur Änderungskündigung
II. Unzulässige Vertragsstrafe
1. Verpflichtung zur Differenzierung als (un-)zulässige Hauptverbindlichkeit
2. Abstandsklausel als Vertragsstrafe i. S. des § 344 BGB (analog)
a) Charakterisierung der Abstandsklausel als Vertragsstrafe
b) Abstand als Strafe für die Gleichstellung aller Arbeitnehmer
III. Verstoß gegen § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG
2. Bindung des Arbeitgebers durch § 75 Abs. 1 BetrVG
3. Bindung der Tarifvertragsparteien durch § 75 Abs. 1 BetrVG
1. Sittenwidrige Beschränkung der Chance zum Vertragsschluss
2. Differenzierungsklauseln als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
V. Sittenwidrigkeit der Arbeitsbedingungen der Außenseiter
Kapitel 5: Differenzierungsklauseln und Arbeitskampf
A. Abwehrmaßnahmen des Arbeitgebers gegen einen Arbeitskampf
I. Aussperrung der Außenseiter
1. Tarifvertrag enthält auch Differenzierungsklauseln
2. Tarifvertrag differenziert ausschließlich
II. Betriebs- und Wirtschaftsrisiko
III. Differenzierungsklauseln als Ersatz für die Aussperrung von Außenseitern
B. Erstreikbarkeit von Differenzierungsklauseln
I. Tarifvertrag enthält auch Differenzierungsklauseln
1. Einfache Differenzierungsklauseln und Abstandsklauseln
2. Tarifausschlussklauseln
II. Tarifvertrag differenziert ausschließlich
III. Streikrecht der Außenseiter
Kapitel 6: Internationales Recht
A. Europäische Menschenrechtskonvention
I. Vereinbarkeit von Differenzierungsklauseln mit Art. 11 EMRK
1. Allgemeine Differenzierungsklauseln
2. Beschränkte Differenzierungsklauseln
1. Gewährleistung des Streiks
a) Der Gesetzesbegriff des Art. 11 Abs. 2 EMRK
b) Arbeitskampfrechtsprechung als Gesetz i. S. des Art. 11 Abs. 2 EMRK
(1) Arbeitskampfrechtsprechung als Gewohnheitsrecht
(2) Exkurs: Weitere Anforderungen der EMRK
B. Europäische Sozialcharta
I. Vereinbarkeit von Differenzierungsklauseln mit der ESC
C. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
I. Vereinbarkeit von Differenzierungsklauseln mit den Übereinkommen der ILO
I. Vereinbarkeit von Differenzierungsklauseln mit den UN-Pakten
1. Gewährleistung des Streikrechts
Kapitel 7: Gesamtergebnis
A. Zusammenfassung der Ergebnisse
I. Verletzung von Grundrechten
B. Konsequenzen für die Praxis
I. Formulierungsvorschlag für eine Differenzierungsklausel
II. Gesetzliches Verbot von Differenzierungsklauseln