Chapter
Einleitung und Gang der Untersuchung
Kapitel 1: Zur Terminologie von Delegation und Mandat
A. Der Begriff der Delegation
I. Das Vorliegen eines Rechtsaktes
II. Das Erfordernis, dass der Hoheitsträger oder ein Hoheitsorgan seine ihm durch das Recht eingeräumte Befugnis zum Erlass von Hoheitsakten überträgt
III. Die Übertragung auf ein anderes Subjekt
B. Die verschiedenen Arten der Delegation
I. Die devolvierende und die konservierende Delegation
III. Die Spezialdelegation und die totale Delegation
IV. Die Singulardelegation und die Generaldelegation
V. Die fiktive Delegation
VI. Die potentielle Zuständigkeit
VII. Die primäre und die sekundäre Delegation
VIII. Die inkorporierende und die schlichte Delegation
C. Die Abgrenzung der Delegation von anderen Instituten
I. Abgrenzung der Delegation von der Amtshilfe
II. Abgrenzung zwischen Delegation und Organleihe
III. Abgrenzung des hier verwendeten Delegationsbegriffs von dem in der Verwaltungslehre verwendeten Begriff der Delegation
IV. Abgrenzung der Delegation von der Verwaltungshilfe nach dem Einigungsvertrag
D. Der Begriff des Mandats
I. Das Vorliegen eines Rechtsakts
II. Zur Erteilung des Mandats durch den Inhaber der mandatierten Zuständigkeit
III. Die Beauftragung eines anderen Subjekts
IV. Ausübung der Kompetenz im Namen der mandatierenden Behörde
E. Die verschiedenen Arten des Mandats
I. Das innerbehördliche Mandat und das zwischenbehördliche Mandat
II. Das Singularmandat und das generelle Mandat
IV. Das Spezialmandat und das totale Mandat
V. Das konservierende und das devolvierende Mandat
VI. Der Mandatsbegriff Triepels
F. Die Abgrenzung des Mandats von anderen Instituten
I. Abgrenzung des Mandats von der Amtshilfe
II. Abgrenzung des Mandats von der Organleihe
III. Abgrenzung des Mandats vom Boten
IV. Abgrenzung des Mandats von der Delegation
V. Abgrenzung des Mandats von dem „Beauftragten“ in der öffentlichen Verwaltung
Kapitel 2: Die rechtliche Zulässigkeit der Delegation
A. Zum Erfordernis einer Ermächtigung für die Delegation
II. Die Organisationsgewalt im Bereich des Bundes
1. Fällt die Regelung der Behördenzuständigkeit unter den Gesetzesvorbehalt?
a) Stellt die Regelung der Behördenzuständigkeit einen Eingriff in die Rechte des Bürgers dar bzw. bildet sie einen von der materiellrechtlichen Eingriffsregelung untrennbaren Bestandteil und fällt sie deshalb unter den Eingriffsvorbehalt?
b) Verlangt das Rechtsstaatsprinzip eine Regelung der Behördenzuständigkeit durch Gesetz?
aa) Anforderungen an die Ausgestaltung der Zuständigkeitsordnung aufgrund des Rechtsstaatsprinzips
(1) Das Interesse des Bürgers an Kenntnis der für ihn zuständigen Behörde
(2) Steht dem Bürger ein Recht auf die Einhaltung der Behördenzuständigkeit zu?
(3) Zur Problematik der Parallelzuständigkeiten
bb) Verlangen diese rechtsstaatlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Zuständigkeitsordnung, dass die Regelung der Zuständigkeit durch Verwaltungsvorschrift oder durch Gesetz erfolgen muss?
(1) Steht der Exekutive ein originäres Recht zum Erlass von außenwirksamen Normen zu?
(2) Verlangt das Rechtsstaatsprinzip eine Regelung der Behördenzuständigkeit im Außenverhältnis oder würde ihm auch eine Regelung im Innenverhältnis durch Verwaltungsvorschriften genügen?
c) Regelung der Behördenzuständigkeit und Wesentlichkeitstheorie
2. Auswirkungen des hier dargelegten Umfangs des Gesetzesvorbehalts für Zuständigkeitsregelungen auf die Verteilung der Organisationsgewalt im Bereich des Bundes
III. Die Organisationsgewalt im Bereich der einzelnen Bundesländer
IV. Auswirkungen der Verteilung der Organisationsgewalt für die Frage der Zulässigkeit einer Delegation
V. Ermächtigung zur Delegation durch Gewohnheitsrecht
I. Zuständigkeitsregelungen, die unter den Gesetzesvorbehalt fallen
1. Bedeutung der Wesentlichkeitstheorie für die Ermächtigung zur Delegation
2. Bedeutung des Bestimmtheitsgebots für die Ermächtigung zur Delegation
3. Die Problematik der „gesetzesändernden“ Rechtsverordnung
II. Zuständigkeitsregelungen, die nicht unter den Gesetzesvorbehalt fallen
III. Delegation in Form einer Satzung
IV. Form der Delegation bei Art. 60 III GG
C. Grenzen der Delegation aus Sicht des Inhabers der Organisationsgewalt
I. Delegation an Stellen, denen gegenüber kein Weisungsrecht besteht (ministerialfreie Räume)
II. Delegation an zwischenstaatliche Einrichtungen und internationale Organisationen
III. Delegation an Private
IV. Delegation und Mischverwaltung
1. Mischverwaltung bei dem Vollzug von Bundesgesetzen
2. Mischverwaltung beim Vollzug von Landesgesetzen
V. Delegation von Landes- oder Bundesbehörden an Gemeinden
VI. Grenzen der Delegation in Bezug auf die zu delegierende Kompetenz
VII. Können Beliehene zur Vornahme einer Delegation ermächtigt werden?
D. Grenzen der Delegation aus der Sicht des Deleganten
I. Allgemeines zu den Grenzen der Delegation aus Sicht des Deleganten
II. Rechtsfolgen und Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger, wenn der Delegant den ihm eingeräumten Spielraum verletzt
E. Zur Frage, ob eine Delegation auch rückwirkend erfolgen kann
F. Die Singulardelegation
I. Zur Frage, ob eine Singulardelegation rechtlich zulässig ist
II. Zum Erfordernis einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung für die Singulardelegation
III. Form der Singulardelegation
G. Die konservierende Delegation
I. Zur Frage, ob die konservierende Delegation rechtlich zulässig ist
1. Die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Zulässigkeit der konservierenden Delegation
2. Das Problem der Ungleichbehandlung bei der konservierenden Delegation
II. Zu der Frage, ob die konservierende Delegation eine besondere gesetzliche Ermächtigung voraussetzt
III. Müssen die Voraussetzungen, unter denen der Delegant die delegierte Kompetenz weiterhin selbst wahrnehmen kann, in der Delegationsrechtsverordnung angegeben werden?
I. Zur rechtlichen Zulässigkeit der Subdelegation im Allgemeinen
II. Zu der Frage, ob der Delegant aufgrund der allgemeinen Ermächtigung zur Delegation den Delegatar auch zur Vornahme einer Subdelegation ermächtigen kann
J. Die Problematik der potentiellen Zuständigkeit
K. Rechtsschutz gegen die Delegation
I. Rechtsschutz gegen die Delegation in Form einer Rechtsverordnung bzw. Satzung
II. Rechtsschutz gegen die Delegation in Form eines Verwaltungsaktes
Kapitel 3: Die rechtliche Zulässigkeit des Mandats
A. Zur allgemeinen rechtlichen Zulässigkeit des Mandats
I. Die Zulässigkeit des innerbehördlichen Mandats
II. Die Zulässigkeit des zwischenbehördlichen Mandats
B. Zum Erfordernis einer Ermächtigung für das Mandat
I. Allgemeines zum Erfordernis einer Ermächtigung für ein Mandat
II. Ausnahme vom Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung in den Fällen des Mandats zur ergänzenden Hilfe?
III. Ausnahme vom Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für ein Mandat, wenn der Mandatar vor Erlass einer Entscheidung diese dem Mandanten zur Überprüfung und Kontrolle vorlegen muss?
IV. Ist eine gesetzliche Ermächtigung für ein Mandat entbehrlich, wenn der Mandant dem Mandatar übergeordnet ist und somit zwischen beiden ein Weisungsverhältnis besteht?
V. Enthält die Ermächtigung zu einer Delegation zugleich auch die Ermächtigung zu einem Mandat?
VI. Kann bei besonderer Ausgestaltung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung auf eine Ermächtigung für ein Mandat verzichtet werden?
I. Form des innerbehördlichen Mandats
II. Form des zwischenbehördlichen Mandats
1. Verlangt das Rechtsstaatsprinzip eine Regelung der materiellen Behördenzuständigkeit durch Gesetz?
a) Das Interesse des Bürgers an Kenntnis der für ihn zuständigen Behörde und die Folgen für die Normierung der materiellen Zuständigkeit
b) Der Grundsatz der „Messbarkeit und Limitiertheit staatlichen Handelns“ und die Folgen für die Regelung der materiellen Zuständigkeit
c) Die Verpflichtung, dem Bürger ein Recht auf das Handeln der zuständigen Behörde einzuräumen und ihre Folgen für die Normierung der materiellen Zuständigkeit
2. Verlangt die „Wesentlichkeitstheorie“ eine Regelung der materiellen Behördenzuständigkeit durch Gesetz?
D. Grenzen des Mandats im Hinblick auf die Ermächtigung zu einem Mandat
I. Mandatierung von Privatpersonen
II. Mandatierung von Stellen, denen gegenüber kein Weisungsrecht besteht (ministerialfreie Räume), von zwischenbehördlichen Einrichtungen und von internationalen Organisationen
III. Mandat und Mischverwaltung
IV. Mandat von Landes- oder Bundesbehörden an Gemeinden
V. Die Zulässigkeit des Mandats zur Rechtsetzung
1. Ist es möglich, dass die Exekutive im Namen des Parlaments Parlamentsgesetze erlassen kann?
2. Ist ein Mandat zur Rechtsetzung innerhalb der Exekutive zulässig?
3. Ist ein Mandat zur Rechtsetzung zwischen Bundes- und Landesbehörden möglich?
a) Kann eine Bundesbehörde einer Landesbehörde ein Mandat zur Rechtsetzung erteilen?
b) Kann eine Landesbehörde einer Bundesbehörde ein Mandat zur Rechtsetzung erteilen?
E. Grenzen des Mandats aus Sicht des Mandanten
F. Zur Frage, ob ein Mandat auch rückwirkend erfolgen kann
G. Das konservierende Mandat
J. Welche Rechtsfolge hat es, wenn der Mandatar die mandatierte Kompetenz nicht im Namen des Mandanten, sondern im eigenen Namen wahrnimmt?
K. Rechtsschutz gegen das Mandat
Thesenartige Zusammenfassung
Kapitel 1. Zur Terminologie von Delegation und Mandat
Kapitel 2. Die rechtliche Zulässigkeit der Delegation
Kapitel 3. Die rechtliche Zulässigkeit des Mandats