Chapter
Rainer Hofmann: Einführung
Thomas Giegerich: Von der Montanunion zur Europäischen Verfassung: Grundlinien einer fünfzigjährigen europäischen Verfassungsdiskussion
B. Die fünf Grundkontroversen der europäischen Verfassungsdiskussion
I. Grundkontroverse: Vertrag oder Verfassung?
1. Europapolitischer Hintergrund und rechtliche Konsequenzen der Kontroverse
2. Verwendung des Begriffs „Verfassung“
3. Völkerrechtliche Form des Annahme- und Änderungsverfahrens
a) Ausgangspunkt: Völkerrechtliches Vertragsschlussverfahren
b) Konventsverfahren als Zeitenwende
c) Ad-hoc-Versammlung von 1952 als Vorbild
d) Ratifikationsverfahren in den Mitgliedstaaten: Volksentscheid?
4. Verfassungsrechtliche Funktionen und verfassungsrechtlicher Inhalt von EG- und EU-Vertrag
5. EU-/EG-Vertrag als völkerrechtlich paktierte Verfassung
6. Rechtliche Konsequenzen der Doppelnatur der europäischen Verfassung in Vertragsform
a) Die praktische Handhabung des EG-Vertrags als Kriterium
b) Auslegung und Fortbildung des EG-Vertrags
c) Formlose Änderungen und Durchbrechungen des EG-Vertrags?
d) Austrittsrecht einzelner Mitgliedstaaten?
e) EG als self-contained regime
II. Grundkontroverse: Staatenverein oder Völkerverein?
1. Rechtliche Relevanz der Unterscheidung
2. Europarat als Staatenverein ohne föderale Dynamik
3. Die supranationale Montanunion als konkreter Schritt zur europäischen Föderation
4. EuGH als Geburtshelfer des Völkervereins: Europäer als Mitsubjekte des EWG-Vertrags
5. Von der Europäischen Politischen Gemeinschaft über die Fouchet-Pläne zur Europäischen Union von 2003/4
6. Folgewirkungen des dualen Charakters der EG/EU als Staaten- und Völkerverein
a) Duale demokratische Legitimation der europäischen Hoheitsgewalt
aa) Mitgliedstaaten und Mitgliedstaatsvölker als Legitimationsträger
bb) Von der Dominanz der Mitgliedstaaten zur Gleichberechtigung der Mitgliedstaatsvölker
b) Letztentscheidungskompetenz des EuGH statt Nullifikationsrecht der Mitgliedstaaten
III. Grundkontroverse: Dynamik oder Statik/Konsolidierung?
1. Die föderale Zentripetalkraft des europäischen Integrationsprozesses
a) Die Metaphern vom Magneten, Fahrrad und Geleitzug
b) Beibehaltung der Integrationsdynamik durch den Verfassungsentwurf bei weiterhin offenem Endziel
aa) Erweiterungsperspektive
bb) Vertiefungsperspektive
cc) Erleichterung von Verfassungsänderungen
dd) In-Kraft-Treten der Europäischen Verfassung ohne Zustimmung aller Mitgliedstaaten?
c) Ventil für die Protagonisten: Ausbau der verstärkten Zusammenarbeit
2. Die antiföderale Zentrifugalkraft
IV. Grundkontroverse: Autonomie oder Heteronomie der Gemeinschaftsrechtsordnung?
1. Gründungsvertrag als autonome Rechtsquelle
2. Ausübung „übertragener“ Zuständigkeiten durch die EU „in gemeinschaftlicher Weise“
3. Autonomie der nationalen Regierungsvertreter im Rat
4. Die unabhängige Kommission als Sinnbild der Gemeinschaftsautonomie
V. Grundkontroverse: Nationale oder europäische Konstitutionalität?
1. Nationale und europäische Demokratie
a) Legitimation des Integrationsprogramms der Europäischen Verträge
b) Mehrheitsentscheidung oder nationales Veto im Rat?
aa) Von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit
bb) Der Weg zur „doppelten Mehrheit“
c) Wachsende Transparenz der Entscheidungsprozesse
d) Europäische Demokratie auf Kosten der nationalen Parlamente?
aa) Kompetenzverluste der nationalen Parlamente – Kompetenzzuwächse der Regierungen
bb) Indirekte und direkte Mitwirkung der nationalen Parlamente an der Europapolitik
cc) Minimallösung des Konvents: Nationale Parlamente als Wächter des Subsidiaritätsprinzips
2. Nationaler und europäischer Grundrechtsschutz
a) Fehlen eines verbindlichen europäischen Grundrechtskatalogs
b) Grundrechtsschutz in Europa als richterliche Aufgabe
c) Die Charta der Grundrechte der EU
d) EMRK-Beitritt von EU/EG
C. Ergebnis: Corpus monstro simile oder Stupor mundi et immutator mirabilis?
Rudolf Streinz: Kompetenzabgrenzung zwischen Europäischer Union und ihren Mitgliedstaaten
B. Die Frage der Kompetenzabgrenzung in der europäischen Verfassungsdiskussion
I. Die Frage der Kompetenzabgrenzung als Schwerpunktthema der europarechtlichen Verfassungsdiskussion
1. Diskussion im Schrifttum
2. Rechtspolitische Forderungen
II. Kompetenzabgrenzung als Schwerpunktauftrag des sog. Post-Nizza-Prozesses
III. Die Kompetenzfrage als „Schlüsselthema“ für die Struktur der Europäischen Union
1. Rechtsnatur der Europäischen Gemeinschaft/Union
2. Kompetenzverteilung und Demokratieprinzip
3. Kompetenzverteilung und Rechtsschutz
C. Differenzierung der Kompetenzproblematik
I. Differenzierungen und Zusammenhänge
II. Die Frage der Kompetenz-Kompetenz
III. Verbandskompetenz: Die vertikale Gewaltenteilung
IV. Die Bedeutung der Organkompetenz innerhalb der Europäischen Union für die vertikale Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten
V. Die Wahrung der Kompetenzverteilung
D. Die Kompetenzabgrenzung nach bestehendem Unions- und Gemeinschaftsrecht
I. Kompetenz-Kompetenz der Mitgliedstaaten
II. Prinzip der begrenzten Ermächtigung
III. Subsidiaritätsprinzip und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Kompetenzausübungsschranken
IV. Typisierung der Kompetenzen „von außen“
E. Die Kompetenzabgrenzung nach dem Verfassungsvertrag
II. Die Festschreibung der Kompetenz-Kompetenz der Mitgliedstaaten (Art. I-3 Abs. 5; Art. IV-443 EV)
III. Bestätigung der „Grundprinzipien“ (Art. I-11 EV)
1. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
IV. Die Festschreibung des Vorrangs des Rechts der Union (Art. I-6 EV)
V. Sog. „eindimensionale Kompetenzzuweisung“
VI. Die Differenzierung nach Kompetenztypen (Art. I-12 EV)
2. Arten von Zuständigkeiten – Jeweilige Folgen
VII. Festlegung von Kompetenzbereichen statt Kompetenzkatalogen
VIII. Das Verhältnis von Teil I zu Teil III des Verfassungsvertrags
IX. Die sog. Flexibilitätsklausel (Art. I-18 EV)
X. Versuch einer Limitierung der Unionskompetenzen in der modifiziert übernommenen Grundrechtecharta (Art. II-111 EV; Art. II-51 KonvE)
XI. Die Verwaltungskompetenz
F. Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche
I. Ausschließliche Zuständigkeiten (Art. I-13 EV)
II. Bereiche mit geteilter Zuständigkeit (Art. I-14 EV)
III. Bereiche der Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen (Art. I-17 EV)
IV. Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik (Art. I-15 EV)
V. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. I-16 EV)
G. Würdigung des Verfassungsvertrags
I. Bestätigung des bestehenden Grundansatzes
II. Was ist neu am Verfassungsvertrag?
III. Zurückgewiesene Vorschläge
1. Festlegung von Kompetenzkatalogen
2. Einrichtung eines Kompetenzgerichts
IV. Das Problem der Wahrung der Kompetenzordnung
2. Besondere Probleme des Gemeinschaftsrechts/Unionsrechts
3. Organisatorische und prozedurale Vorkehrungen
4. Der EuGH als „Verfassungsgericht“
Brigitte Zypries: Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Jörn Axel Kämmerer: Die Rolle des Gerichtshofs im Entwurf der Europäischen Verfassung
A. Nizza: Vorwiegend institutionelle Reformen
B. Verfassung: Vorwiegend Zuständigkeitserweiterung
I. Institutionelle Änderungen
II. Änderungen im Verfahrensrecht
1. Modifizierte Sachentscheidungsvoraussetzungen
a) Vertragsverletzungsklage
b) Nichtigkeits- und Unterlassungsklage
c) Vorabentscheidungsverfahren
2. Insbesondere die Subsidiaritätskontrolle
3. „Fernwirkung“ anderer Systemänderungen
a) „Vergemeinschaftung“ der zweiten und dritten Säule
b) Der Gerichtshof als Grundrechtsinstanz?
Stefan Kadelbach: Die Gemeinsame Außenpolitik nach dem Verfassungsvertrag
I. Institutionelle Bedingungen
II. Vertragliche Architektur der GASP
1. Europäische Gemeinschaften
C. Schwächen der bisherigen Struktur
1. Probleme der Zweigleisigkeit
2. Einheitliche Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union
II. Effektivität und Krisenfähigkeit
D. Die Neuerungen des Verfassungsvertrages
I. Zusammenführung der außenpolitischen Zuständigkeiten der Union
1. Sachliche Einheitlichkeit
a) Europäischer Rat und Ministerrat
d) Parlamentarische und gerichtliche Kontrolle
2. Verbindlichkeit der Entscheidungen
4. Verstärkte Zusammenarbeit
Andreas Zimmermann: Gemeinschaftliche Entwicklungspolitik im Vertrag über eine Verfassung für Europa
B. Geschichte der gemeinsamen Entwicklungspolitik
C. Neuregelung entwicklungspolitischer Fragen im Verfassungsvertrag
I. Entwicklungspolitik i.e.S. im Verfassungsvertrag
a) Allgemeine Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten und gemeinsame Entwicklungspolitik
b) Besondere Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungspolitik
II. Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern im Entwurf für einen Verfassungsvertrag
III. Humanitäre Hilfe für Drittländer im Verfassungsvertrag
IV. Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten
Torsten Stein: Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach der geplanten EU-Verfassung – nur virtuell?
B. Der lange Weg zur europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
C. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
D. Die Frage der „Fähigkeiten“
Pascal Hector: Zukunftsperspektiven der Europäischen Union – im Licht der europäischen Verfassung
B. Die Zukunftsperspektiven der Europäischen Union auf der Grundlage der Verfassung im Einzelnen
I. Klare Definition der Europäischen Union
1. Supranationale Integrationsgemeinschaft eigener Art
2. Bürger- und Staatenunion
3. Einheitliche Rechtspersönlichkeit und Überwindung der Säulenstruktur
4. Rechts- und Wertegemeinschaft
II. Stärkung der demokratischen Rückkoppelung der Europäischen Union an den Unionsbürger
III. Sicherung der Handlungsfähigkeit auch mit 25 und mehr Mitgliedstaaten
IV. Bessere Verständlichkeit für den Bürger
V. Mehr Sicherheit trotz offener Grenzen: Vollendung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
VI. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik/Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
VII. Offenheit für zukünftige Entwicklungen durch Stärkung der Flexibilitätsinstrumente
C. Wie geht es weiter? – Ausblick auf das Ratifikationsverfahren