Heimliche polizeiliche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ( Schriften zum Öffentlichen Recht )

Publication series :Schriften zum Öffentlichen Recht

Author: Son   Jae-Young  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783428519712

P-ISBN(Paperback): 9783428119714

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Jae-Young Son befasst sich in der vorliegenden Veröffentlichung mit den besonderen Problemen, die sich in Verbindung mit heimlichen Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ergeben. Zum Zwecke einer wirksameren Bekämpfung der Kriminalität sehen die gesetzlichen Regelungen in immer weiterem Umfang heimliche Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht vor. Gegen entsprechende Rechtsvorschriften werden jedoch sowohl grundrechtliche wie auch kompetenzrechtliche Bedenken geltend gemacht. Unter grundrechtlichen Gesichtspunkten stellen sich hier vor allem im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, aber auch in besonderen Freiheitsgrundrechten gesetzlich verankert wird, verfassungsrechtliche Probleme. Unter kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten werfen entsprechende Regelungen, soweit sie der Strafverfolgungsvorsorge dienen, die Frage auf, wer der hierfür zuständige Gesetzgeber ist. Sehr umstritten ist darüber hinaus, in wessen Gesetzgebungskompetenz die Umwidmung strafprozessual erhobener Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr wie auch eine Umwidmung auf polizeigesetzlicher Grundlage gewonnener Daten für Zwecke der Strafverfolgung gilt.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Einleitung und Problemstellung

1. Teil: Das Volkszählungsurteil des BVerfG

1. Kapitel: Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung

A. Hat das BVerfG ein neues Grundrecht erfunden?

I. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausgangspunkt für die Anerkennung eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

II. Anerkennung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den BGH

III. Die Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das BVerfG

1. Ausgangspunkt: Das Elfes-Urteil vom 16.1.1957

2. Anerkennung eines Selbstbestimmungsrechts über die Erhebung und Verarbeitung von Informationen aus der geschützten Intim- und Privatsphäre

a) Selbstbestimmungsrecht im innersten Intimbereich

b) Selbstbestimmungsrecht in der nur relativ geschützten Privatsphäre

aa) Der Schutz gegen die zwangsweise Erhebung privater Informationen

(1) Der Mikrozensus-Beschluss

(2) Der Arztkartei-Beschluss

bb) Der Schutz gegen die heimliche Verarbeitung privater Informationen

(1) Der Ehescheidungsaktenbeschluss

(2) Der Tonband-Beschluss

3. Der Schutz der Selbstbestimmung ohne Beschränkung auf die Schutzsphären

a) Das Recht auf Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit

aa) Das Lebach-Urteil

bb) Der Eppler-Beschluss

cc) Der Böll/Walden-Beschluss und der Gegendarstellungsbeschluss

dd) Das Recht auf Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit als Vorläufer des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

b) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

aa) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

bb) Anerkennung eines Selbstbestimmungsrechts über die Erhebung und Verarbeitung „personenbezogener“ Daten

B. Widerspruch des Volkszählungsurteils mit der früheren Rechtsprechung des BVerfG zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht?

I. Das Privatsphärenschutzkonzept des BVerfG

1. Anerkennung verschiedener Schutzsphären

2. Der Schwachpunkt der Sphärentheorie: Relativität der Privatheit

II. Der Ansatz des informationellen Selbstbestimmungsrechts

1. Verselbständigung gegenüber dem Privatsphärenschutz

2. Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes personenbezogener Daten

III. Die Abkehr von der Sphärentheorie?

C. Die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG als verfassungsrechtliche Grundlage des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung?

I. Ableitung eines informationellen Selbstbestimmungsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG im Schrifttum

II. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

1. Verhältnis von allgemeiner Handlungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht

2. Der Persönlichkeitsschutz gegenüber der neuartigen Gefährdung für den Schutz der menschlichen Persönlichkeit durch die elektronische Datenverarbeitung (EDV)

3. Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit auch bei Datenerhebung ohne Kenntnis des Betroffenen oder bei Dritten?

2. Kapitel: Die Forderung des BVerfG nach bereichsspezifischen und präzisen Datenschutzregelungen

A. Erfordernis eines umfassenden Gesetzesvorbehalts für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

I. Informationseingriff und Gesetzesvorbehalt

1. Gesetzesvorbehalt für Eingriffsakte

2. Ausweitung des Gesetzesvorbehalts durch Weiterungen der Freiheitsbereiche

II. Weitergehende Forderung des BVerfG nach bereichsspezifischen und präzisen Datenschutzregelungen

1. Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zur Klarheit und Bestimmtheit von Normen

a) Die Forderung des BVerfG nach vorhersehbaren und berechenbaren Gesetzen

b) Grundsätzliche Zulässigkeit von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen

c) Es handelt sich um eine relative Bestimmtheit, die von der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und der Intensität eines Grundrechtseingriffs geprägt ist

2. Vom Bestimmtheitsgebot zum Gebot bereichsspezifischer und präziser Regelung des Datenschutzes

a) Erfordernis einer der Transparenz der Datenverarbeitung dienenden gesetzlichen Grundlage

b) Gewährleistung der Transparenz der Datenverarbeitung durch bereichsspezifische und präzise Datenschutzregelungen

aa) Das Gebot der bereichsspezifischen und präzisen Zweckbestimmung für die Datenverarbeitung

bb) Das Gebot bereichsspezifischer und präziser Regelung des Datenschutzes

3. Keine Einschränkung ohne eine präzise, bereichsspezifische gesetzliche Regelung?

a) Gewährleistung der gebotenen Transparenz der Datenverarbeitung und der ihr dienenden Normenklarheit durch spezialgesetzliche Datenschutzregelungen?

b) Es geht auch bei dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht um eine absolute, sondern nur um eine relative Bestimmtheit

B. Die Novelle der Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder

I. Geltung des Volkszählungsurteils des BVerfG für das Polizeirecht

II. Notwendigkeit und Umfang bereichsspezifischer Datenschutzregelungen im Polizeirecht

1. Notwendigkeit spezieller Regelungen bei den Informationseingriffen unter erleichterten Voraussetzungen als die der polizeilichen Generalklausel und des polizeilichen Notstands

2. Notwendigkeit besonderer Ermächtigungsgrundlagen bei den besonders gravierenden Informationseingriffen

III. Überblick über die Neuregelungen des Datenschutzes im Polizeirecht

1. Allgemeine Grundsätze der Datenerhebung und Datenverarbeitung

a) Allgemeine Regeln der Datenerhebung

b) Allgemeine Regeln der Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten

2. Datenerhebung und Datenverarbeitung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

3. Der Adressat der Datenerhebung

IV. Besondere Mittel der Datenerhebung

1. Die Rechtsnatur heimlicher Datenerhebungen

2. Voraussetzungen für einen Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung

3. Betroffene einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln

2. Teil: Verfassungsrechtliche Probleme der heimlichen Datenerhebung und der Umwidmung der dadurch gewonnenen personenbezogenen Daten

1. Kapitel: Gesetzgebungskompetenz

A. Die Gesetzgebungskompetenz für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten

I. Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten

1. Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung?

2. Die Verhütung künftiger Straftaten als Unterfall der Aufgabe Gefahrenabwehr

3. Einordnung der Strafverfolgungsvorsorge

II. Rechtsprechung

1. Die Entscheidung des BayVerfGH bezüglich der Art. 30 bis 49 PAG

2. Das Urteil des BVerfG bezüglich § 2 DNA-IFG i.V. m. § 81g StPO

III. Stellungnahme

1. Die Strafverfolgungsvorsorge als Unterfall der Strafverfolgung

2. Gesetzgebungskompetenz der Länder gem. Art. 72 Abs. 1 GG

3. Raum für landespolizeigesetzliche Regelungen der Strafverfolgungsvorsorge

a) Kein Raum mehr für die Anwendung landespolizeirechtlicher Regelungen der Strafverfolgungsvorsorge hinsichtlich der bundesrechtlichen Regelungen des § 81b 2. Alt. StPO

b) Kein Raum mehr für die Schaffung landespolizeigesetzlicher Vorschriften über den sog. genetischen Fingerabdruck für Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren

c) Kein Raum mehr für die landespolizeigesetzlichen Regelungen einer Verwendung der bei der Strafverfolgung gewonnenen personenbezogenen Daten zum Zwecke künftiger Strafverfahren im Anwendungsbereich des § 484 I StPO

B. Die Gesetzgebungskompetenz für die Umwidmung personenbezogener Daten

I. Umwidmung präventivpolizeilich erhobener Daten zu strafprozessualen Zwecken

1. Die Verwendung der im Rahmen der Gefahrenabwehr erhobenen Daten zum Zwecke der Strafverfolgung und der Strafverfolgungsvorsorge

a) Die Ermächtigung zur Verwendung der auf polizeigesetzlicher Grundlage erhobenen Daten für Zwecke der Strafverfolgung kann sich nur aus dem Strafverfahrensrecht ergeben

b) Die Verwendung der für Zwecke der Gefahrenabwehr bzw. der Gefahrenvorsorge gewonnenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Strafverfolgungsvorsorge

2. Die Gesetzgebungskompetenz für die Beschränkung der Verwendung der auf polizeigesetzlicher Grundlage erhobenen Daten zum Zwecke der Strafverfolgung

a) Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Verwendungsbeschränkungen

b) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Statuierung der Verwendungsbeschränkung

II. Umwidmung strafprozessual erhobener Daten zu präventivpolizeilichen Zwecken

1. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für eine Regelung der Verwendung der auf der Basis der StPO erhobenen personenbezogenen Daten für präventivpolizeiliche Zwecke

2. Die Gesetzgebungskompetenz für die Beschränkung der Verwendung der bei der Strafverfolgung gewonnenen personenbezogenen Daten für präventivpolizeiliche Zwecke

a) Das Modell der doppelten Tür

b) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Verwendungsbeschränkung

c) Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Statuierung der Verwendungsbeschränkung

2. Kapitel: Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

A. Schutzbereiche des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

I. Die Gewährleistung des Datenschutzes durch spezielle Freiheitsgrundrechte

1. Die speziellen Grundrechtsbestimmungen des Datenschutzes

2. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG

3. Der grundrechtliche Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 GG

II. Der allgemeine Datenschutz durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht

1. Grundsätzliche Subsidiarität gegenüber Spezialgrundrechten

2. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Freiheit um der Menschenwürde willen

3. Der Schutz aller personenbezogener Daten vor ihrer Erhebung und Verarbeitung

a) Personenbezogene Daten als Schutzobjekt des informationellen Selbstbestimmungsrechts

b) Der Schutz in jeder Phase und jeder Form der Datenverarbeitung

4. Die Gewährleistung der individuellen Entscheidungsfreiheit

5. Die Ergänzung des datenschutzrechtlichen Schutzes durch andere, bereichsspezifische Grundrechtsgarantien

B. Die heimliche Erhebung personenbezogener Daten und deren weitere Verwendung durch die Polizei als Informationseingriffe

I. Merkmale des Informationseingriffs

1. Personenbezogenheit der betroffenen Daten

2. Erhebung und Verarbeitung der Daten gegen den Willen oder ohne Wissen des Betroffenen

II. Eingriffsqualität heimlicher polizeilicher Datenerhebungen

III. Die Umwidmung personenbezogener Daten

3. Kapitel: Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung

A. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG als Grenze heimlicher Informationseingriffe

I. Das Verbot einer umfassenden Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen des Einzelnen

1. Es widerspricht der Würde des Menschen, ihn zum bloßen Objekt der Staatsgewalt zu machen

2. Grenzen der sog. „Objektformel“

II. Absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung?

1. Die sog. Kernbereichs-Dogmatik des BVerfG

2. Das Große Lauschangriff-Urteil vom 3.3.2004

a) Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung

b) Zur inhaltlichen Bestimmung des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung

3. Grenzen der Kernbereichs-Dogmatik des BVerfG

a) Hängt die absolute Schutzwürdigkeit von Räumlichkeiten von ihrer konkreten Nutzung ab?

b) Die Relativierung des Kernbereichschutzes

c) Das Gebot der unverzüglichen Löschung höchstpersönlicher Daten ergibt sich ohne die Anerkennung eines Kernbereichs bereits aus dem Folgenbeseitigungsanspruch

4. Der Schwachpunkt der Argumentation des Minderheitsvotums: Absoluter Schutz von Privatwohnungen?

III. Der Schutz durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

B. Absoluter Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen?

I. Verfassungsrechtliche Fundierung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen

1. Zur Ratio der Zeugnisverweigerungsrechte gem. §§ 52–53a StPO

a) Der Schutzzweck der Vorschriften über die Befugnis zur Zeugnisverweigerung

aa) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen

bb) Der Schutz des Zeugen

b) Zeugnisverweigerungsrechte als Ausgestaltung von Vertrauensverhältnissen

2. Die grundrechtliche Absicherung von Vertrauensverhältnissen

a) Der grundrechtliche Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen

aa) Der Schutz von mittels Amts- und Berufsgeheimnis geschützten Vertrauensverhältnissen (Art. 4, 5, 12 und 47 GG)

(1) Die Bedeutung des Schutzes von Amts- und Berufsgeheimnissen

(2) Der Schutz von Amts- und Berufsgeheimnissen in der Rechtsprechung des BVerfG

bb) Der Schutz von familiären Vertrauensverhältnissen gem. Art. 6 GG

b) Der grundrechtliche Schutz von allgemeinen Vertrauensverhältnissen (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG)

c) Die Rechtsfolgen des grundrechtlichen Schutzes von Vertrauensverhältnissen

3. Verfassungsrechtliche Fundamente der Zeugnisverweigerungsrechte

II. Die Abwägung von Vertrauensverhältnissen mit den staatlichen Schutzpflichten

1. Ein uneingeschränkter Schutz von Vertrauensverhältnissen vor Datenerhebungen und Datenverarbeitung kann nicht aus der Verfassung abgeleitet werden

2. Der Schutz von Vertrauensverhältnissen im Großen Lauschangriff-Urteil des BVerfG

a) Der absolute Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umfasst auch die Kommunikation mit Personen des besonderen Vertrauens

aa) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen zwischen engsten Familienangehörigen

(1) § 52 StPO ist nicht zum Schutz des Vertrauensverhältnisses, sondern zur Vermeidung von Rollenkonflikten geschaffen worden

(2) Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umfasst das höchstpersönliche Gespräch mit dem Ehepartner oder mit anderen engsten Familienangehörigen

bb) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen zu Trägern von Amts- und Berufsgeheimnissen

(1) Der absolute Schutz des Beichtgeheimnisses vor heimlichen Informationseingriffen

(2) Die Berufsgeheimnisse von Strafverteidigern und Ärzten

b) Die Kritik am Großen Lauschangriff-Urteil des BVerfG

aa) Dogmatische Bedenken gegen die Rechtsprechung des BVerfG

bb) Ist § 52 StPO nicht zum Schutz des Vertrauensverhältnisses geschaffen worden?

cc) Absoluter Schutz von Vertrauensverhältnissen vor Maßnahmen nach § 100c I Nr. 3 StPO?

dd) Die Optimierung divergierender Verfassungswerte obliegt zunächst dem Gesetzgeber

3. Die Belange des Schutzes von Vertrauensverhältnissen als ein wesentlicher Abwägungsfaktor

4. Das Polizeirecht weist als Recht der Gefahrenabwehr einen weit stärkeren Bezug zu den grundrechtlichen Schutzpflichten auf, als er der Strafverfolgung eigen ist

C. Anforderungen des Volkszählungsurteils hinsichtlich Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

I. Gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen

1. Polizeiliche Maßnahmen der heimlichen Datenerhebung

a) Die Observation

b) Der verdeckte Einsatz technischer Mittel

c) Der Einsatz Verdeckter Ermittler

d) Der Einsatz von V-Leuten (Vertrauenspersonen)

e) Die polizeiliche Beobachtung (Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung)

f) Die Rasterfahndung

2. Die Zweckänderungen der erhobenen Daten

a) Die Umwidmung der auf polizeigesetzlicher Grundlage erhobenen Daten zu anderen polizeilichen Zwecken

b) Die Umwidmung der auf der Basis der StPO erhobenen Daten zu präventivpolizeilichen Zwecken

c) Die Umwidmung der durch eine strafprozessuale Überwachung der Telekommunikation gewonnenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr

aa) Die Zulässigkeit der Verwendung der Erkenntnisse aus einer Telefonüberwachung gem. § 100a StPO zu Zwecken der Gefahrenabwehr

(1) Art. 10 GG nicht als einschränkbares Grundrecht zitiert

(a) Die Nichtzitierung des Art. 10 GG als ein zum Zwecke der Gefahrenabwehr einschränkbares Grundrecht in den meisten Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder

(b) Rechtfertigung der Umwidmung durch verfassungskonforme Auslegung der Polizei- und Ordnungsgesetze?

(c) Rechtfertigung der Umwidmung unter unmittelbarem Rückgriff auf grundrechtliche Schutzpflichten?

(d) Rechtfertigung der Umwidmung unter Stützung auf allgemeine Rechtfertigungsgründe und ein ungeschriebenes staatliches Notrecht?

(2) Art. 10 GG als einschränkbares Grundrecht zitiert

bb) Notwendigkeit einer landespolizeigesetzlichen Regelung der Verwendung von Erkenntnissen aus einer strafprozessualen Überwachung der Telekommunikation

II. Das Bestimmtheitsgebot

1. Ein Einsatz von V-Leuten auf der Grundlage der allgemeinen Datenerhebungsermächtigung?

2. Eine nähere Definition der technischen Mittel?

3. Unbestimmtheit der Eingriffsvoraussetzungen für heimliche Informationseingriffe?

4. Rechtsstaatswidrige Gefahr der Stigmatisierung des sog. gefährlichen Intensivtäters i. S. des § 25 I Nr. 1 BWPolG?

5. Notwendigkeit der Schaffung spezialgesetzlicher Regelungen zum Schutz von Vertrauensverhältnissen bei heimlichen Datenerhebungen im Polizeirecht?

a) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen und der Vorbehalt des Gesetzes

b) Die Forderung des SächsVerfGH nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung des polizeilichen Eingriffs in Vertrauensverhältnisse

c) Kritik des BbgVerfG am Urteil des SächsVerfGH vom 14.5.1996

d) Entbehrlichkeit einer spezialgesetzlichen Regelung des Schutzes der Vertrauensverhältnisse

aa) Verfassungswidrigkeit des § 22 BWPolG in Bezug auf in Vertrauensverhältnisse eingreifende Datenerhebungen als Konsequenz der Rechtsprechung des SächsVerfGH?

bb) Ein weiter gesetzgeberischer Spielraum des Gesetzgebers

cc) Der Schutz von Vertrauensverhältnissen ist auch mittels einer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gesteuerten restriktiven Interpretation der im Polizeirecht bereits bestehenden Eingriffsnorm erreichbar

dd) Die Ausdehnung des Gesetzesvorbehalts liefe nur auf eine Wiederholung dessen hinaus, was sich bereits aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergibt

ee) Einer weiteren tatbestandlichen Ausdifferenzierung stünde die Vielgestaltigkeit der einzelnen Vertrauensverhältnisse entgegen

ff) Die Effizienz der polizeilichen Gefahrenabwehr als Grenze einer Übernormierung

III. Verfahrensrechtliche Vorkehrungen

1. Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung

2. Richter- und Behördenleitervorbehalte

a) Sog. Behördenleitervorbehalte

b) Grundsätzlicher Richtervorbehalt beim sog. „Großen Lauschangriff“

c) Bedarf es auch für heimliche Informationseingriffe nach den §§ 22, 25, 40 BWPolG einer Anordnung des Richters?

3. Nachträgliche Benachrichtigungspflicht bei heimlichen Grundrechtseingriffen

a) Das Recht auf Auskunft (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 19 Abs. 4 GG)

b) Benachrichtigungspflicht nach Abschluss heimlich getroffener Maßnahmen nach den §§ 22 ff. BWPolG

c) Die Einschränkungen der Unterrichtungspflicht nach § 22 VIII BWPolG

d) Verfassungswidrigkeit der dritten Variante des § 22 VIII 2 BWPolG

4. Löschungspflichten bei heimlichen Eingriffen nach den §§ 22 ff. BWPolG

a) Eine Löschungspflicht besteht bei Unzulässigkeit der Erhebung und bei Zweckerreichung

b) Vernichtungspflicht und Rechtsschutzgarantie

IV. Das Übermaßverbot

1. Gesetzeszweck

a) Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

b) Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten

c) Stellungnahme

2. Geeignetheit

a) Die Ungeeignetheit heimlicher Datenerhebungen zur Abwehr einer „gegenwärtigen“ bzw. „konkreten“ Gefahr?

b) Die Geeignetheit polizeilicher Informationseingriffe zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

3. Erforderlichkeit

4. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn

a) Kriterien für die angemessene Güterabwägung

b) Einschreitschwelle

c) Adressatenbezogenheit

d) Verfassungskonforme Eingrenzung der Eingriffsermächtigungen

3. Teil: Voraussetzungen für heimliche polizeiliche Informationseingriffe und die Umwidmung der dadurch gewonnenen Daten

1. Kapitel: Eingriffsvoraussetzungen für heimliche Informationseingriffe zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

A. Intensität des Eingriffs durch eine heimliche Datenerhebung

B. Polizeiliche Maßnahmen der heimlichen Datenerhebung im Vorfeld konkreter Gefahren zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten?

I. Heimliche polizeiliche Datenerhebungen im Vorfeld konkreter Gefahren?

1. Die sogenannten polizeilichen Vorfeldaktivitäten

2. Polizeiliches Effektivitätsdenken contra Rechtsstaat und Notwendigkeit von polizeilichen Vorfeldstrategien

a) Kritik von Hund an den polizeilichen Vorfeldstrategien

b) Entgegnung von Kniesel auf Hund

c) Auffassung des SächsVerfGH zu den Vorfeldermittlungen

3. Stellungnahme

a) Grundsätzliche Zulässigkeit von polizeilichen Tätigkeiten im Vorfeld der Strafverfolgung

b) Verbot der sog. „Blankoermächtigung“

c) Das Vorliegen qualifizierter Gefahrenlagen für die öffentliche Sicherheit als Eingriffsvoraussetzung für heimliche Informationseingriffe

d) Heimliche Informationseingriffe im Vorfeld konkreter Gefahren zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten?

II. Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für die zukünftige Begehung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung als Einschreitschwelle

1. Die Grenze der Zumutbarkeit

2. Verdachtsgrad einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

a) Verdachtsgrad einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten in Anlehnung an den Begriff des Anfangsverdachts i. S. des § 152 II StPO

b) Anfangsverdachtsgrad

c) Maßgeblicher Verdachtsgrad eines Straftateintrittes

3. Können tatsächliche Anhaltspunkte als Einschreitschwelle die Notwendigkeit einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln begründen?

a) Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für die zukünftige Begehung einer Straftat als eine vergleichsweise niedrigere Gefahrenschwelle

b) „Straftaten mit erheblicher Bedeutung“ als Anknüpfungspunkt für heimliche polizeiliche Informationseingriffe

c) Dort, wo es um den Schutz besonders bedeutender Rechtsgüter geht, dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Bejahung einer Gefahr gestellt werden

d) Der Abschied von der konkreten Gefahr?

III. Bei heimlichen Informationseingriffen ist es nicht vertretbar, auf das rechtsstaatlich bedeutsame eingrenzende Merkmal des Vorliegens einer konkreten Gefahr zu verzichten

C. Besondere Vertrauensverhältnisse als Grenze heimlicher Informationseingriffe

2. Kapitel: Grenzen der Umwidmung der durch heimliche Informationseingriffe gewonnenen personenbezogenen Daten

A. Anforderungen des BVerfG an die weitere Verwendung der durch einen heimlichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht erhobenen Daten

B. Das Prinzip des sog. hypothetischen Ersatzeingriffs

C. Die Verwendung präventivpolizeilich erhobener Daten für strafprozessuale Zwecke

D. Die Verwendung strafprozessual erhobener Daten für präventivpolizeiliche Zwecke

E. Die Verwendung der aus einer strafprozessualen Überwachung der Telekommunikation gewonnenen personenbezogenen Daten zu präventivpolizeilichen Zwecken

4. Teil: Adressaten heimlicher Informationseingriffe

1. Kapitel: Adressatenbezogenheit

A. Grundsatz des Zurechnungszusammenhanges

B. Die Adressaten heimlicher Informationseingriffe

I. Die Ausdehnung der von der heimlichen Datenerhebung betroffenen Personenkreise

II. Das Hauptproblem: Die Adressaten der Rasterfahndung

C. Der Charakter des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

2. Kapitel: Eingrenzung des Adressatenkreises

A. Eingrenzung des von einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln betroffenen Personenkreises

I. Das Übermaßverbot als Maßstab für die zulässige Datenerhebung mit besonderen Mitteln

II. „Andere Personen“ i. S. d. § 20 II BWPolG als Betroffene der heimlichen Datenerhebung gem. § 22 BWPolG

III. Der unbescholtene Bürger als Objekt einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten?

1. Darf sich der Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung nach § 22 BWPolG gegen jeden beliebigen Dritten richten?

2. Der Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung gegen „potentielle Straftäter“ zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung

3. „Sog. Kontakt- und Begleitpersonen“

a) Der Begriff der sog. Kontakt- oder Begleitpersonen i. S. des § 20 III Nr. 2 BWPolG

b) Kontakt- und Begleitpersonen als Betroffene heimlicher Informationseingriffe zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

IV. Amts- oder Berufsgeheimnisträger als Adressat der heimlichen Datenerhebung

V. Die heimliche Erhebung personenbezogener Daten über „unbeteiligte Dritte“

VI. Benachrichtigungspflichten des „Betroffenen“ bei der Datenerhebung mit besonderen Mitteln

1. Benachrichtigungspflicht der Zielpersonen

2. Unterrichtungspflicht des Trägers von Amts- und Berufsgeheimnissen

3. Unterrichtung der zufällig mit erfassten unbeteiligten Dritten

B. Eingrenzung der von der Rasterfahndung betroffenen Personenkreise

I. Verbot der sog. Zufallsfunde

1. Verbot der vollständigen Erfassung des Personenkreises

a) Die Zahl der Betroffenen

b) Die Merkmale der Adressaten

2. Einschränkung der Verwertungsbefugnis der Zufallsfunde

II. Zeugnisverweigerungsrechte

III. Benachrichtigungspflichten

Zusammenfassung

1. Teil: Das Volkszählungsurteil des BVerfG

1. Kapitel: Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung

2. Kapitel: Die Forderung des BVerfG nach bereichsspezifischen Datenschutzregelungen

2. Teil: Verfassungsrechtliche Probleme der heimlichen Datenerhebung und der Umwidmung der dadurch gewonnenen personenbezogenen Daten

1. Kapitel: Gesetzgebungskompetenz

2. Kapitel: Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

3. Kapitel: Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung

I. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG als Grenze heimlicher Informationseingriffe

II. Absoluter Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen?

III. Anforderungen des Volkszählungsurteils hinsichtlich Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

3. Teil: Voraussetzungen für heimliche polizeiliche Informationseingriffe und die Umwidmung der dadurch gewonnenen Daten

1. Kapitel: Eingriffsvoraussetzungen für heimliche Informationseingriffe zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

2. Kapitel: Grenzen der Umwidmung der durch heimliche Informationseingriffe gewonnenen personenbezogenen Daten

4. Teil: Adressaten heimlicher Informationseingriffe

1. Kapitel: Adressatenbezogenheit

2. Kapitel: Eingrenzung des Adressatenkreises

I. Eingrenzung des von einer Datenerhebung mit besonderen Mitteln betroffenen Personenkreises

II. Eingrenzung der von der Rasterfahndung betroffenen Personenkreise

Literaturverzeichnis

Sachwortregister

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