Description
Die Anzahl der durch Grundwasser gravierend geschädigten Gebäude nimmt stetig zu. Die Sanierungskosten übersteigen regelmäßig die finanziellen Möglichkeiten der Gebäudeeigentümer. Die Städte sehen sich mit der Forderung, Abhilfe zu schaffen, alleine gelassen. Die Kreise sind zu finanzschwach, um wirksam helfen zu können; Bund und Länder sind grundsätzlich nicht bereit, sich finanziell zu engagieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage in den Kommunen bleibt nur die Möglichkeit, die Kosten für öffentliche Einrichtungen zur Grundwasserhaltung im wesentlichen auf die Bürger umzulegen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich hierfür anbieten, ist Gegenstand des ersten Beitrages. Der zweite Beitrag befaßt sich mit den erheblichen Haftungsrisiken der Gemeinden, die Gebiete mit flurnahen Grundwasserständen als Bauland ausgewiesen oder für gefährdete Grundstücke Baugenehmigungen erteilt haben.
Chapter
A. Finanzierung kommunaler Einrichtungen zum Schutz gegen ansteigendes Grundwasser (Reiner Tillmanns)
I. Gebäudeschäden durch ansteigendes Grundwasser
II. Beteiligung der Bürger an der Finanzierung grundwasserregulierender Einrichtungen
1. Inanspruchnahme der Bürger auf freiwilliger und vertraglicher Grundlage
a) Abschluß privatrechtlicher Verträge
aa) Öffentlich-rechtliche Bindung privatrechtlichen Verwaltungshandelns
bb) Art und Ausmaß der öffentlich-rechtlichen Bindung privatrechtlichen Verwaltungshandelns
b) Abschluß öffentlich-rechtlicher Verträge
aa) Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge im Kommunalabgabenrecht
bb) Öffentlich-rechtliche Verträge über den Bau und Betrieb von Grundwasserhaltungen in Frankenthal
2. Inanspruchnahme der Bürger durch Erhebung von Abgaben
a) Abgabenpflicht der nicht betroffenen Gebäudeeigentümer
aa) Keine unmittelbare Inanspruchnahme durch Erhebung von Beiträgen oder Gebühren
bb) Mittelbare Inanspruchnahme durch Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze
b) Abgabenpflicht der betroffenen Gebäudeeigentümer
aa) Erhebung von Abgaben zur Behebung des Grundwasserhochstandes in Frankenthal
bb) Erhebung von Abgaben zur Behebung des Grundwasserhochstandes in Nordrhein-Westfalen
(1) Erhebung von Beiträgen
(2) Erhebung von Gebühren
B. Staatshaftung der Gemeinden für Schäden durch ansteigendes Grundwasser (Stefanie Beyer)
II. Die amtspflichtwidrige Überplanung von Flächen mit Altlasten
1. Die „Altlastenrechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs
a) Verletzung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB
b) Verletzung der Kennzeichnungspflicht des § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
c) Verhältnis der Amtspflichten aus § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB und § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
d) Kriterien der Vorhersehbarkeit und Beherrschbarkeit
3. Sachlicher und persönlicher Schutzbereich der Amtspflicht
a) Verobjektivierter Sorgfaltsmaßstab
b) Entindividualisierter Verschuldensmaßstab
6. Anspruchsausschluß bzw. Anspruchsminderung
a) Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB
b) Nichteinlegung eines Rechtsmittels, § 839 Abs. 3 BGB
c) Mitverschulden analog § 254 BGB
III. Die Haftung für Schäden durch wiedereintretende flurnahe Grundwasserstände nach Einstellung der Wasserhaltungsmaßnahmen
1. Amtspflichtwidrige Überplanung von Flächen im Einzugsbereich eines Bergbaubetriebes
a) Bergbauspezifische Risiken
b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung bei Bergschäden (BGHZ 142, 259)
c) Verletzung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB
d) Verletzung der Kennzeichnungspflicht des § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
2. Subsidiarität des Amtshaftungsanspruches
a) Vorgehende Mängelansprüche
b) Vorgehende Bergschadenshaftung
IV. Staatshaftungsansprüche bei rechtswidriger Erteilung einer Baugenehmigung
a) Amtspflichtverletzung durch Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung
b) Sachlicher Schutzbereich
c) Persönlicher Schutzbereich
2. Amtspflichtverletzung durch Verletzung einer Aufklärungs- und Hinweispflicht
3. Aufopferungsentschädigung
a) Der enteignungsgleiche Eingriff
b) Landesrechtliche ordnungsbehördliche Entschädigungsklausel
I. Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Stadt Frankenthal (Pfalz)
II. Grundwasserbeitragssatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz)