Staatsrechtslehre als Wissenschaft ( Die Verwaltung. Beihefte )

Publication series :Die Verwaltung. Beihefte

Author: Schulze-Fielitz   Helmuth  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2010

E-ISBN: 9783428525324

P-ISBN(Paperback): 9783428125326

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

Access to resources Favorite

Disclaimer: Any content in publications that violate the sovereignty, the constitution or regulations of the PRC is not accepted or approved by CNPIEC.

Description

Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder. Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

I. Einführung: Die deutsche Staatsrechtswissenschaft als Problem?

Helmuth Schulze-Fielitz: Staatsrechtslehre als Wissenschaft: Dimensionen einer nur scheinbar akademischen Fragestellung. Eine einführende Problemskizze

I. Ausgangsbeobachtungen

II. Ist eine Wissenschaftstheorie der Staatsrechtslehre als Rechtswissenschaft möglich und nötig?

1. Eigenständigkeit der Rechtswissenschaft

2. Gegenstandsbereiche: Sein und Sollen

3. Systematische Zäsuren: Geistes- oder Sozialwissenschaft

4. Staatsrechtslehre zwischen Positivismus und Gerechtigkeitswissenschaft

5. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft

III. Wie konstitutiv ist die wissenschaftliche Methode für die Staatsrechtslehre?

1. Die juristische Methode als Ausgangspunkt

2. Dominanz der Rechtsdogmatik als entscheidungsorientierte Systematik

3. Erscheinungsformen methodischen und dogmatischen Wandels

4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft

IV. Staatsrechtslehre zwischen wissenschaftlicher Theorie und politischer Praxis

1. Praxisorientierung der Jurisprudenz als Kunstlehre

2. Die spezifische Politiknähe der Staatsrechtslehre

3. Wissenschaftsdominierende Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts?

4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft

V. Ist die Staatsrechtslehre ein eigengeartetes soziales Wissenschaftssystem?

1. Vorrang und Einheitsanspruch der Staatsrechtslehre

2. Die Kohäsionskraft der Vereinigung im Wissenschaftspluralismus

3. Ausdifferenzierungsprozesse

4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft

VI. Sind Staat und Verwaltung noch wissenschaftskonstituierende Gegenstandsbereiche?

1. Staat und Verwaltung als Gegenstand der Staatsrechtslehre

2. „Interner“ Wandel: Ökonomisierung, Privatisierung, Deregulierung

3. „Externer“ Wandel: Europäisierung, Internationalisierung

4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft

VII. Ausblick

Martin Morlok: Reflexionsdefizite in der deutschen Staatsrechtslehre

I. Einleitung: Zur möglichen Bedeutung von „Reflexionsdefiziten“

1. Mögliche Missverständnisse

2. Begriff und Bedeutung von „Reflexion“

II. Beispiele für Reflexionsdefizite

1. Die sprachliche Bedingtheit der juristischen Arbeit

2. Empirische Validierung und Prüfung der verwendeten Konzepte

3. Grundfragen

4. Recht und Moral

5. Politische Voraussetzungen und Folgen

6. Reflexion durch Nachbarwissenschaft und Rechtsvergleich

7. Begrenzte Rationalität

8. Konstruktivistische Erfassung von Verfassungsentwicklung und -wandel

9. Wissenschaftssoziologische (Selbst-)Aufklärung

10. Historisierung als Reflexion

III. Beispiele für Reflexionsleistungen in der Staatsrechtslehre

1. Historisierung

2. Alexys Theorie der Grundrechte

3. Bereichsabgrenzungen im Verwaltungsrecht

IV. Gründe für Reflexionsdefizite in der Staatsrechtslehre

1. Jurisprudenz als (Handlungs- und) Entscheidungswissenschaft

2. Gerichtsentscheidung als wesentliche Erfahrungsbasis der Rechtswissenschaft

3. Funktionale Latenz: Nützlichkeit der Verborgenheit der eigenen Leistungen

V. Sicherung der Reflexionsfähigkeit der Staatsrechtslehre

1. Staatrechtslehre als Wissenschaft

2. Interne Arbeitsteilung

3. Nochmals: „Reflexionsdefizite“

4. Gründe für Reflexionsdefizite

II. Der Charakter der Staatsrechtslehre als Wissenschaft

Horst Dreier: Hans Kelsens Wissenschaftsprogramm

I. Wissenschaftlichkeit als Anspruch und Ziel der Reinen Rechtslehre

1. Ausschluss der Rechtspolitik

2. Abgrenzung zu den Kausalwissenschaften

3. Ablehnung des Naturrechts

II. Staat und Staatsrecht

1. Inhaltsneutraler Staatsbegriff

2. Identität von Staat und Recht

III. Elemente der Staatsrechtskonzeption

1. Ablehnung der Selbstverpflichtungslehre Jellineks

2. Negation ungeschriebenen Staatsnotrechtes

3. Pluralistisches Gemeinwohlkonzept

4. Offene Souveränitätskonzeption und Europäische Union

5. Verfassungsgerichtsbarkeit

6. Zwischenbilanz

IV. Zu Kelsens „Theorie der Interpretation“

1. Fehlen einer Methodenlehre

2. Rechtsanwendung im Stufenbau

3. Authentische und rechtswissenschaftliche Interpretation

4. Kapitulation?

V. Schluss

Hans-Heinrich Trute: Staatsrechtslehre als Sozialwissenschaft?

I. Einleitung

II. Staatsrechtslehre als eine Reflexionstheorie des Rechtssystems oder eine Teildisziplin des Wissenschaftssystems?

1. Fremdbeschreibung oder Selbstbeschreibung des Rechtssystems

2. Staatsrechtslehre zwischen Reflexionstheorie und wissenschaftlicher Theorie

3. Spannung zwischen wissenschaftlicher Orientierung und praktischer Relevanz

4. Exemplarisch: Rechtssoziologie als Fremdbeschreibung

5. Zwischenfazit

III. Interdisziplinarität als Problem?

IV. Die Rezeption von sozialwissenschaftlichen Wissensbeständen

III. Staatsrechtslehre zwischen Wissenschaft und politischer Macht

Andreas Voßkuhle: Die politischen Dimensionen der Staatsrechtslehre

I. Zwischen Selbstvergewisserung und Selbstbehauptung: Das Bemühen um Grenzziehungen zwischen Politik und Recht

II. Die politische Dimension der Staatsrechtslehre im „akademischen Alltag“

1. Die Kopplung des (staats-)rechtswissenschaftlichen mit dem rechtspraktischen Diskurs

2. Der akademische Unterricht als „politische Bühne“

3. Der politische Mikrokosmos der universitären Selbstverwaltung

4. Inkurs: Die Staatsrechtslehrervereinigung

III. Besondere Nähebeziehungen der Staatsrechtslehre zur Politik

1. „Politische“ Rollen

2. Politiknahe Wissenschaftsinstitutionen

3. Sonstige Foren mit Politikbezug

IV. Das wissenschaftliche Ethos der Distanz

1. Transparenz und Publizität

2. Handwerkliche Standards

3. Innere Unabhängigkeit

4. „Skeptizismus“ statt „Trendverstärkung“

5. Bewältigung von Rollenkonflikten

V. Ausblick: Die regulative Kraft des wissenschaftlichen Diskurses

Peter Häberle: Vermachtungsprozesse in nationalen Wissenschaftlergemeinschaften, insbesondere in der deutschen Staatsrechtslehre. Möglichkeiten und Grenzen der Staatsrechtslehre in der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten

I. Vorbemerkung

II. Ein Theorierahmen: Sechs Thesen und eine Einschränkung

III. Eine fragmentarische Bestandsaufnahme – Sieben Problemfelder machtpolitischer Gefahren für den freien Wissenschaftsprozess

IV. Ausblick und Schluss

IV. Staatsrechtslehre als Verwaltungsrechtslehre

Friedrich Schoch: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Verwaltungsrechtslehre und Staatsrechtslehre

I. Zur Lage der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht in Deutschland

1. Momentaufnahmen folgenreicher Beobachtungen

2. Präzisierung der Themenstellung

II. Standards zur Standortbestimmung

1. Gegenstand der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht

2. Eigenart des Rechtsstoffes

3. Prägekraft der Rechtsprechung

4. Systemdenken der Rechtswissenschaft

5. Einbeziehung des Realbereichs

6. Europäisierung und Internationalisierung

7. Reformdiskussion

III. Zwischenbilanz

1. Dominanz der Verfassungsrechtsprechung

2. Konstitutionalisierung und Europäisierung der Rechtsordnung

IV. Kritikfähigkeit als Kernelement von Wissenschaftlichkeit

1. Kritische Begleitung der Verfassungsrechtsprechung

2. Risiken der Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft

3. Innovationen der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht

V. Postulat: Unaufgebbarkeit juristischer Rationalität

Janbernd Oebbecke: Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungswissenschaft

I. Begriffliche Annäherung

II. Der Nutzen der Verwaltungswissenschaften für die Verwaltungsrechtswissenschaft

III. Die Notwendigkeit der Unterscheidung

IV. Anforderungen an die Rechtswissenschaft

V. Fazit

V. Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre?

Ingolf Pernice: Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre? Eigenarten und Eigenständigkeit der Europarechtslehre

I. Einleitung

II. Aufgaben der Europarechtswissenschaft

1. Beschreibung des Gegenstandes

2. Entwicklung einer europarechtlichen Dogmatik und Methodik

III. Methoden der Europarechtswissenschaft

1. Vergleichobjekt: Methoden der Staatsrechtswissenschaft

2. Spezifische Methoden der Europarechtswissenschaft?

3. Ein europaweiter Wissenschaftsprozess

IV. Ausblick

Matthias Ruffert: Was kann die deutsche Europarechtslehre von der Europarechtswissenschaft im europäischen Ausland lernen?

I. Zur Fragestellung

II. Europarechtswissenschaft und Europarechtswissenschaften

III. Großbritannien als europarechtlicher Exportweltmeister?

1. Ansätze eines methodischen Vorsprungs

2. Methodische Durchsetzung

3. Methodischer Vorsprung als wissenschaftlicher Vorsprung?

IV. Wege zu einer europäischen Europarechtslehre

V. Was kann die Europarechtswissenschaft im Ausland von der deutschen Europarechtslehre lernen?

VI. Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre im internationalen Vergleich

Giovanni Biaggini: Die Staatsrechtswissenschaft und ihr Gegenstand: Wechselseitige Bedingtheiten am Beispiel der Schweiz

I. Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Einleitung)

II. Eigenheiten der Verfassung und der Verfassungsentwicklung

1. Die Schweiz: (K)ein Sonderfall?

2. Besondere Rahmenbedingungen für die Verfassungsauslegung

3. Bundesstaatsgründung und „Gründungsmängel“: Das Erbe von 1848

4. Ausgleich von Defiziten als verfassungspolitische Herausforderung

III. Reaktionen auf Grundrechtsdefizite

1. Lückenhafte Gewährleistung in den Bundesverfassungen von 1848 und 1874

2. Anerkennung ungeschriebener Grundrechte als Ausweg

IV. Reaktionen auf Defizite im Rechtsschutzsystem

1. Anfänge der Bundesgerichtsbarkeit

2. Das Modell von 1874: „Gespaltene“ Verfassungsgerichtsbarkeit und „Immunisierung“ der Bundesgesetze

3. Späte Einführung und zögerlicher Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

4. Erfolglose Bemühungen um eine Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit

5. Überlistung des „Immunsystems“

V. Offenheit und Wandel (Schlussbetrachtung)

Ewald Wiederin: Denken vom Recht her. Über den modus austriacus in der Staatsrechtslehre

I. Der archimedische Punkt: Denken vom Recht, nicht vom Staat her

1. Der Einfluss der Reinen Rechtslehre

2. Der Hintergrund des Vielvölkerstaates

3. Der zeitgenössische Kontext

4. Entsprechungen im B-VG

II. Die Leittheorie: Die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung als juristisches Welterklärungsmodell

1. Expansions- und Homogenisierungstendenzen in der Rechtsquellenlehre

2. Das Verhältnis Recht und Politik als Wechselspiel zwischen Bindung und Freiheit

3. Gewaltenteilung

4. Rechtsschutz

III. Wissenschaftsverständnis und Verfassungsverständnis von 1920 bis heute

1. Rollentrennung in der 1. Republik

2. Dominanz der Praxis in der Nachkriegszeit

3. Selbststand der Doktrin in den Sechziger- und Siebzigerjahren

4. Die Wende zu Grundrechten und Prinzipien

IV. Ausblick

Oliver Lepsius: Was kann die deutsche Staatsrechtslehre von der amerikanischen Rechtswissenschaft lernen?

I. Unterschiede

1. Normbegriff und Faktenorientierung

2. Dogmatik und Systembildung

3. Institutionen und materielles Recht

4. Recht und Politik

II. Vorzüge

1. Tatsachenbezüge

2. Zeitbezüge

3. Politikbezüge

4. Theoriebezüge

III. Verluste

1. Fallrechtskompatibilität und Gerichtszentrierung

2. Eigennormativität

3. Praxiseinfluss

4. Internationalität

IV. Vorbilder

1. Umgang mit Tatsachen

2. Umgang mit Kasuistik

3. Umgang mit Grundlagenfächern

4. Umgang mit Theorie

Johannes Masing: Unabhängige Behörden in der „république indivisible“ – die französische Staatsrechtswissenschaft im Spiegel von Reformen der Verwaltungsorganisation

I. Das zentralstaatlich-hierarchische Grundkonzept als traditioneller Ausgangspunkt des französischen Staatsrechts

II. Die Ausbildung unabhängiger Verwaltungsbehörden

III. Rechtsprechung und wissenschaftliche Diskussion

IV. Ein gemeinsames Manko in Frankreich und Deutschland

V. Unabhängige Verwaltungsbehörden und französische Verwaltungstradition

Teilnehmerverzeichnis

Personen- und Sachverzeichnis

The users who browse this book also browse