Chapter
I. Einführung: Die deutsche Staatsrechtswissenschaft als Problem?
Helmuth Schulze-Fielitz: Staatsrechtslehre als Wissenschaft: Dimensionen einer nur scheinbar akademischen Fragestellung. Eine einführende Problemskizze
II. Ist eine Wissenschaftstheorie der Staatsrechtslehre als Rechtswissenschaft möglich und nötig?
1. Eigenständigkeit der Rechtswissenschaft
2. Gegenstandsbereiche: Sein und Sollen
3. Systematische Zäsuren: Geistes- oder Sozialwissenschaft
4. Staatsrechtslehre zwischen Positivismus und Gerechtigkeitswissenschaft
5. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft
III. Wie konstitutiv ist die wissenschaftliche Methode für die Staatsrechtslehre?
1. Die juristische Methode als Ausgangspunkt
2. Dominanz der Rechtsdogmatik als entscheidungsorientierte Systematik
3. Erscheinungsformen methodischen und dogmatischen Wandels
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft
IV. Staatsrechtslehre zwischen wissenschaftlicher Theorie und politischer Praxis
1. Praxisorientierung der Jurisprudenz als Kunstlehre
2. Die spezifische Politiknähe der Staatsrechtslehre
3. Wissenschaftsdominierende Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts?
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft
V. Ist die Staatsrechtslehre ein eigengeartetes soziales Wissenschaftssystem?
1. Vorrang und Einheitsanspruch der Staatsrechtslehre
2. Die Kohäsionskraft der Vereinigung im Wissenschaftspluralismus
3. Ausdifferenzierungsprozesse
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft
VI. Sind Staat und Verwaltung noch wissenschaftskonstituierende Gegenstandsbereiche?
1. Staat und Verwaltung als Gegenstand der Staatsrechtslehre
2. „Interner“ Wandel: Ökonomisierung, Privatisierung, Deregulierung
3. „Externer“ Wandel: Europäisierung, Internationalisierung
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft
Martin Morlok: Reflexionsdefizite in der deutschen Staatsrechtslehre
I. Einleitung: Zur möglichen Bedeutung von „Reflexionsdefiziten“
1. Mögliche Missverständnisse
2. Begriff und Bedeutung von „Reflexion“
II. Beispiele für Reflexionsdefizite
1. Die sprachliche Bedingtheit der juristischen Arbeit
2. Empirische Validierung und Prüfung der verwendeten Konzepte
5. Politische Voraussetzungen und Folgen
6. Reflexion durch Nachbarwissenschaft und Rechtsvergleich
7. Begrenzte Rationalität
8. Konstruktivistische Erfassung von Verfassungsentwicklung und -wandel
9. Wissenschaftssoziologische (Selbst-)Aufklärung
10. Historisierung als Reflexion
III. Beispiele für Reflexionsleistungen in der Staatsrechtslehre
2. Alexys Theorie der Grundrechte
3. Bereichsabgrenzungen im Verwaltungsrecht
IV. Gründe für Reflexionsdefizite in der Staatsrechtslehre
1. Jurisprudenz als (Handlungs- und) Entscheidungswissenschaft
2. Gerichtsentscheidung als wesentliche Erfahrungsbasis der Rechtswissenschaft
3. Funktionale Latenz: Nützlichkeit der Verborgenheit der eigenen Leistungen
V. Sicherung der Reflexionsfähigkeit der Staatsrechtslehre
1. Staatrechtslehre als Wissenschaft
2. Interne Arbeitsteilung
3. Nochmals: „Reflexionsdefizite“
4. Gründe für Reflexionsdefizite
II. Der Charakter der Staatsrechtslehre als Wissenschaft
Horst Dreier: Hans Kelsens Wissenschaftsprogramm
I. Wissenschaftlichkeit als Anspruch und Ziel der Reinen Rechtslehre
1. Ausschluss der Rechtspolitik
2. Abgrenzung zu den Kausalwissenschaften
3. Ablehnung des Naturrechts
II. Staat und Staatsrecht
1. Inhaltsneutraler Staatsbegriff
2. Identität von Staat und Recht
III. Elemente der Staatsrechtskonzeption
1. Ablehnung der Selbstverpflichtungslehre Jellineks
2. Negation ungeschriebenen Staatsnotrechtes
3. Pluralistisches Gemeinwohlkonzept
4. Offene Souveränitätskonzeption und Europäische Union
5. Verfassungsgerichtsbarkeit
IV. Zu Kelsens „Theorie der Interpretation“
1. Fehlen einer Methodenlehre
2. Rechtsanwendung im Stufenbau
3. Authentische und rechtswissenschaftliche Interpretation
Hans-Heinrich Trute: Staatsrechtslehre als Sozialwissenschaft?
II. Staatsrechtslehre als eine Reflexionstheorie des Rechtssystems oder eine Teildisziplin des Wissenschaftssystems?
1. Fremdbeschreibung oder Selbstbeschreibung des Rechtssystems
2. Staatsrechtslehre zwischen Reflexionstheorie und wissenschaftlicher Theorie
3. Spannung zwischen wissenschaftlicher Orientierung und praktischer Relevanz
4. Exemplarisch: Rechtssoziologie als Fremdbeschreibung
III. Interdisziplinarität als Problem?
IV. Die Rezeption von sozialwissenschaftlichen Wissensbeständen
III. Staatsrechtslehre zwischen Wissenschaft und politischer Macht
Andreas Voßkuhle: Die politischen Dimensionen der Staatsrechtslehre
I. Zwischen Selbstvergewisserung und Selbstbehauptung: Das Bemühen um Grenzziehungen zwischen Politik und Recht
II. Die politische Dimension der Staatsrechtslehre im „akademischen Alltag“
1. Die Kopplung des (staats-)rechtswissenschaftlichen mit dem rechtspraktischen Diskurs
2. Der akademische Unterricht als „politische Bühne“
3. Der politische Mikrokosmos der universitären Selbstverwaltung
4. Inkurs: Die Staatsrechtslehrervereinigung
III. Besondere Nähebeziehungen der Staatsrechtslehre zur Politik
2. Politiknahe Wissenschaftsinstitutionen
3. Sonstige Foren mit Politikbezug
IV. Das wissenschaftliche Ethos der Distanz
1. Transparenz und Publizität
2. Handwerkliche Standards
4. „Skeptizismus“ statt „Trendverstärkung“
5. Bewältigung von Rollenkonflikten
V. Ausblick: Die regulative Kraft des wissenschaftlichen Diskurses
Peter Häberle: Vermachtungsprozesse in nationalen Wissenschaftlergemeinschaften, insbesondere in der deutschen Staatsrechtslehre. Möglichkeiten und Grenzen der Staatsrechtslehre in der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten
II. Ein Theorierahmen: Sechs Thesen und eine Einschränkung
III. Eine fragmentarische Bestandsaufnahme – Sieben Problemfelder machtpolitischer Gefahren für den freien Wissenschaftsprozess
IV. Staatsrechtslehre als Verwaltungsrechtslehre
Friedrich Schoch: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Verwaltungsrechtslehre und Staatsrechtslehre
I. Zur Lage der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht in Deutschland
1. Momentaufnahmen folgenreicher Beobachtungen
2. Präzisierung der Themenstellung
II. Standards zur Standortbestimmung
1. Gegenstand der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht
2. Eigenart des Rechtsstoffes
3. Prägekraft der Rechtsprechung
4. Systemdenken der Rechtswissenschaft
5. Einbeziehung des Realbereichs
6. Europäisierung und Internationalisierung
1. Dominanz der Verfassungsrechtsprechung
2. Konstitutionalisierung und Europäisierung der Rechtsordnung
IV. Kritikfähigkeit als Kernelement von Wissenschaftlichkeit
1. Kritische Begleitung der Verfassungsrechtsprechung
2. Risiken der Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft
3. Innovationen der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht
V. Postulat: Unaufgebbarkeit juristischer Rationalität
Janbernd Oebbecke: Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungswissenschaft
I. Begriffliche Annäherung
II. Der Nutzen der Verwaltungswissenschaften für die Verwaltungsrechtswissenschaft
III. Die Notwendigkeit der Unterscheidung
IV. Anforderungen an die Rechtswissenschaft
V. Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre?
Ingolf Pernice: Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre? Eigenarten und Eigenständigkeit der Europarechtslehre
II. Aufgaben der Europarechtswissenschaft
1. Beschreibung des Gegenstandes
2. Entwicklung einer europarechtlichen Dogmatik und Methodik
III. Methoden der Europarechtswissenschaft
1. Vergleichobjekt: Methoden der Staatsrechtswissenschaft
2. Spezifische Methoden der Europarechtswissenschaft?
3. Ein europaweiter Wissenschaftsprozess
Matthias Ruffert: Was kann die deutsche Europarechtslehre von der Europarechtswissenschaft im europäischen Ausland lernen?
II. Europarechtswissenschaft und Europarechtswissenschaften
III. Großbritannien als europarechtlicher Exportweltmeister?
1. Ansätze eines methodischen Vorsprungs
2. Methodische Durchsetzung
3. Methodischer Vorsprung als wissenschaftlicher Vorsprung?
IV. Wege zu einer europäischen Europarechtslehre
V. Was kann die Europarechtswissenschaft im Ausland von der deutschen Europarechtslehre lernen?
VI. Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre im internationalen Vergleich
Giovanni Biaggini: Die Staatsrechtswissenschaft und ihr Gegenstand: Wechselseitige Bedingtheiten am Beispiel der Schweiz
I. Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Einleitung)
II. Eigenheiten der Verfassung und der Verfassungsentwicklung
1. Die Schweiz: (K)ein Sonderfall?
2. Besondere Rahmenbedingungen für die Verfassungsauslegung
3. Bundesstaatsgründung und „Gründungsmängel“: Das Erbe von 1848
4. Ausgleich von Defiziten als verfassungspolitische Herausforderung
III. Reaktionen auf Grundrechtsdefizite
1. Lückenhafte Gewährleistung in den Bundesverfassungen von 1848 und 1874
2. Anerkennung ungeschriebener Grundrechte als Ausweg
IV. Reaktionen auf Defizite im Rechtsschutzsystem
1. Anfänge der Bundesgerichtsbarkeit
2. Das Modell von 1874: „Gespaltene“ Verfassungsgerichtsbarkeit und „Immunisierung“ der Bundesgesetze
3. Späte Einführung und zögerlicher Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit
4. Erfolglose Bemühungen um eine Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit
5. Überlistung des „Immunsystems“
V. Offenheit und Wandel (Schlussbetrachtung)
Ewald Wiederin: Denken vom Recht her. Über den modus austriacus in der Staatsrechtslehre
I. Der archimedische Punkt: Denken vom Recht, nicht vom Staat her
1. Der Einfluss der Reinen Rechtslehre
2. Der Hintergrund des Vielvölkerstaates
3. Der zeitgenössische Kontext
4. Entsprechungen im B-VG
II. Die Leittheorie: Die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung als juristisches Welterklärungsmodell
1. Expansions- und Homogenisierungstendenzen in der Rechtsquellenlehre
2. Das Verhältnis Recht und Politik als Wechselspiel zwischen Bindung und Freiheit
III. Wissenschaftsverständnis und Verfassungsverständnis von 1920 bis heute
1. Rollentrennung in der 1. Republik
2. Dominanz der Praxis in der Nachkriegszeit
3. Selbststand der Doktrin in den Sechziger- und Siebzigerjahren
4. Die Wende zu Grundrechten und Prinzipien
Oliver Lepsius: Was kann die deutsche Staatsrechtslehre von der amerikanischen Rechtswissenschaft lernen?
1. Normbegriff und Faktenorientierung
2. Dogmatik und Systembildung
3. Institutionen und materielles Recht
1. Fallrechtskompatibilität und Gerichtszentrierung
3. Umgang mit Grundlagenfächern
Johannes Masing: Unabhängige Behörden in der „république indivisible“ – die französische Staatsrechtswissenschaft im Spiegel von Reformen der Verwaltungsorganisation
I. Das zentralstaatlich-hierarchische Grundkonzept als traditioneller Ausgangspunkt des französischen Staatsrechts
II. Die Ausbildung unabhängiger Verwaltungsbehörden
III. Rechtsprechung und wissenschaftliche Diskussion
IV. Ein gemeinsames Manko in Frankreich und Deutschland
V. Unabhängige Verwaltungsbehörden und französische Verwaltungstradition
Personen- und Sachverzeichnis