Chapter
Teil I: Die Vinkulierungsklausel
A. Bedeutung von Vinkulierungsklauseln in den Kapitalgesellschaften
I. Personalistische Tendenzen in der Kapitalgesellschaft
II. Mit der Vinkulierung verfolgte Ziele
1. Schutz vor Überfremdung
2. Schutz vor Quotenverschiebungen
a) Bestimmte Berufsgruppen
c) Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Hand
III. Begriff der Vinkulierung
IV. Verbreitung in der Praxis
B. Vinkulierungsklauseln in der GmbH
I. Begründung im Gesellschaftsvertrag
1. Unwirksamkeit der Abtretung
2. Keine Auswirkungen auf das der Abtretung zugrunde liegende Geschäft
III. Ausgestaltung von Zustimmungserfordernissen
1. Auslegung von Satzungsbestimmungen
2. Reichweite der Zustimmungsklausel
a) Reichweite in sachlicher Hinsicht
b) Reichweite in personeller Hinsicht
a) Zustimmungskompetenz der Gesellschaft
aa) Entscheidungskompetenz
b) Zustimmungskompetenz der Gesellschafter
aa) Entscheidungskompetenz
(1) Zuständigkeit der Geschäftsführung zur Erteilung der Zustimmung?
(2) Rechtsfolgen einer Zustimmungserklärung durch den Geschäftsführer ohne wirksame Entscheidung der Gesellschafter
c) Zustimmungskompetenz der Gesellschafterversammlung
aa) Erforderliche Mehrheit
bb) Stimmrecht der an der Veräußerung beteiligten Gesellschafter
d) Zustimmungskompetenz anderer Gesellschaftsorgane
e) Zustimmungskompetenz Dritter
4. Kriterien für die Erteilung bzw. Versagung der Zustimmung
a) Den Erwerber betreffende Kriterien
IV. Alternativen und Kombinationen
1. Vorerwerbsrechte, insbesondere Vorkaufsrechte
a) Rechtsgrundlage und Wirkungsweise
b) Ausgestaltungsmöglichkeiten
cc) Konditionen des Erwerbs
dd) Dingliche Wirkung des Vorerwerbsrechts
(1) Ausübung des Vorkaufsrechts als weitere Voraussetzung im Sinne von § 15 Abs. 5 GmbHG
(2) Kombination von Vorerwerbsrecht und Vinkulierung
a) Abtretungsverpflichtung und Anbietungspflicht
c) Anknüpfungstatbestände für ein Erwerbsrecht
d) Schranken durch die Kapitalerhaltungsvorschriften
e) Erwerbspflicht und Anbietungsrecht
a) Rechtsgrundlage und Wirkung
b) Schranken durch die Kapitalerhaltungsvorschriften
c) Nebeneinander von Erwerbsrechten und Amortisation
4. Eigenschaften oder Verpflichtungen des Erwerbers als Voraussetzungen im Sinne von § 15 Abs. 5 GmbHG
a) Verhältnis zu Zustimmungspflichten
b) Zielsetzungen und Ausgestaltungen
5. Ausschluss der Abtretbarkeit
a) Zulässigkeit eines Abtretungsausschlusses
aa) § 15 Abs. 5 GmbHG als Rechtsgrundlage für einen Abtretungsausschluss
bb) Allgemeines Zivilrecht
cc) Sonderregeln des § 15 GmbHG
V. Ausübung des Zustimmungsrechts
1. Satzungsregelungen zur Ausübung des Zustimmungsrechts
VI. Austrittsrecht bei Versagung der Zustimmung?
VII. Nachträgliche Einführung oder Aufhebung bzw. Veränderung einer Vinkulierungsklausel
1. Nachträgliche Aufhebung oder Abmilderung einer Vinkulierungsklausel
a) Herleitung zusätzlicher Erfordernisse
b) Einzelne Vinkulierungsarten
aa) Zustimmungserfordernis bestimmter einzelner Gesellschafter
bb) Zustimmungserfordernis der Gesellschaft
cc) Zustimmungserfordernis aller Gesellschafter
dd) Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung
ee) Zustimmungserfordernis anderer Gesellschaftsorgane
ff) Zustimmungserfordernis Dritter
2. Nachträgliche Aufhebung oder Abmilderung von anderen Instrumenten zur Kontrolle der Anteilsveräußerung
a) Vollständiger Abtretungsausschluss
b) Partieller Abtretungsausschluss
aa) Erforderlichkeit einer Satzungsänderung
bb) Weitere Erfordernisse neben der satzungsändernden Mehrheit
3. Nachträgliche Einführung oder Verschärfung einer Vinkulierungsklausel
c) Freie Veräußerbarkeit als relativ unentziehbares Recht
4. Nachträgliche Einführung oder Verschärfung von anderen Instrumenten zur Kontrolle der Anteilsveräußerung
a) Vollständiger Abtretungsausschluss
b) Partieller Abtretungsausschluss
Teil II: Spannungsverhältnis zu umwandlungsrechtlichen Maßnahmen
I. Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung
B. Überblick über die vier Umwandlungsarten
I. Zum Begriff der Umwandlung
II. Systematik des Gesetzes
III. Arten und Unterarten der Umwandlung
IV. Ablauf einer umwandlungsrechtlichen Maßnahme
a) Rechtsgeschäftliche Grundlage
d) Weitere Informationsrechte der Anteilsinhaber
I. Schutz der Anteilsinhaber im Verschmelzungsrecht
1. Minderheitenschutz a priori
a) Entscheidungskompetenz der Gesellschafter
b) Mehrheitserfordernisse
c) Individuelle Zustimmungsrechte
f) Gewährung äquivalenter Rechte nach § 23 UmwG
g) Veräußerung trotz Vinkulierung nach § 33 UmwG
2. Minderheitenschutz a posteriori
b) Ausscheiden gegen Abfindung nach § 29 UmwG
c) § 33 UmwG als Alternative zu § 29 Abs. 1 S. 2 UmwG
d) Materielle Beschlusskontrolle?
II. Veränderungen in Bezug auf Vinkulierungen durch Satzungsänderung und durch Verschmelzung
1. Der Verschmelzungsbeschluss als Satzungsänderungsbeschluss?
2. Übertragung der zur isolierten Veränderung der Vinkulierungssituation gefundenen Ergebnisse auf die Verschmelzung
III. Konstellation 1: Die Vinkulierungsklauseln in der übertragenden Gesellschaft finden keine Entsprechung in der übernehmenden Gesellschaft
1. Information der betroffenen Anteilsinhaber
aa) Umfang der Hinweispflichten des § 8 Abs. 1 S. 2 UmwG
bb) Hinweise auf Vinkulierungsklauseln im Verschmelzungsbericht
cc) Inhalt der Hinweispflicht
(1) Schicksal der Vinkulierungsklauseln
(2) Aus der drohenden Rechtsverletzung folgende Rechte
(3) Überprüfungsmöglichkeiten des Vorgangs
dd) Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Berichtspflichten
2. Anforderungen an den Verschmelzungsbeschluss
a) Ansatzpunkte für besondere Beschlusserfordernisse
b) Notwendigkeit von Anforderungen an den Verschmelzungsbeschluss, die über die allgemein erforderliche Mehrheit hinausgehen
3. Zustimmungserfordernis nach § 13 Abs. 2 UmwG
a) Zustimmungserfordernis bestimmter Gesellschafter
aa) Zum Begriff der Genehmigung
bb) Zustimmungsrechte ad personam oder mit einem Geschäftsanteil verbunden
cc) Kein Zustimmungsrecht bei Kompensation?
dd) Erteilung der Zustimmung
b) Zustimmungserfordernis der Gesellschaft
c) Zustimmungserfordernis der/aller Gesellschafter
d) Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung
e) Zustimmungskompetenz anderer Gesellschaftsorgane
f) Zustimmungskompetenz Dritter
g) Vollständiger Abtretungsausschluss
h) Partieller Abtretungsausschluss
4. Zustimmungserfordernis nach § 50 Abs. 2 UmwG
a) Verhältnis von § 50 Abs. 2 Alt. 1 UmwG zu § 13 Abs. 2 UmwG
b) Tatbestand des § 50 Abs. 2 Alt. 1 UmwG
(1) Außerhalb der Satzung vereinbartes Vorerwerbsrecht
(2) In der Satzung geregeltes aber nicht korporatives Vorerwerbsrecht
(3) Korporatives Vorerwerbsrecht
(4) Kompensation durch funktional äquivalente Rechte
cc) Erwerbsrechte, Einziehungsrecht
5. Gewährung gleichwertiger Rechte nach § 23 UmwG
6. Durchschlagen der Mehrheitserfordernisse für die Änderung von Vinkulierungsklauseln auf die Mehrheitserfordernisse beim Umwandlungsbeschluss
a) Qualifizierte Beschlusserfordernisse für Satzungsänderungen allgemein
aa) Abschließende Regelung im Umwandlungsgesetz?
bb) Der Verschmelzungsbeschluss als satzungsändernder Beschluss?
b) Qualifizierte Beschlusserfordernisse speziell für die Aufhebung von Vinkulierungsbestimmungen
7. Durchschlagen der Mehrheitserfordernisse für die Abtretungsgenehmigung auf die Mehrheitserfordernisse beim Umwandlungsbeschluss
8. Austrittsrecht aus wichtigem Grund
9. Finanzielle Kompensation
10. Sachliche Rechtfertigung des Verschmelzungsbeschlusses
a) Sachliche Rechtfertigung des Verschmelzungsbeschlusses
aa) Grundsätze der sachlichen Rechtfertigung
bb) Im Falle des Verschmelzungsbeschlusses
b) Sachliche Rechtfertigung des Verschmelzungsbeschlusses im Hinblick auf den verschmelzungsbedingten Wegfall von Vinkulierungsbestimmungen
aa) Von §§ 13 Abs. 2, 50 Abs. 2 UmwG erfasste Vinkulierungsklauseln
bb) Nicht von §§ 13 Abs. 2, 50 Abs. 2 UmwG erfasste Vinkulierungsklauseln
IV. Konstellation 2: In der übernehmenden Gesellschaft werden die Vinkulierungen verschärft oder überhaupt erst eingeführt
1. Beeinträchtigung der Rechtsstellung der Gesellschafter durch Einführung oder Verschärfung einer Vinkulierungsklausel
2. Austrittsrecht gegen Barabfindung, § 29 Abs. 1 S. 2 UmwG
a) Austrittsrecht statt Mitbestimmungsrecht
bb) Gesetzliche und statutarische Verfügungsbeschränkungen
cc) Bei Vorhandensein von vergleichbaren Vinkulierungsklauseln in der übertragenden Gesellschaft
dd) Einzelne Arten von Veräußerungsbeschränkungen
(1) Zustimmungserfordernis
(2) Partielles Erwerbsverbot
(5) Einziehungsrecht, Abtretungspflicht und Zwangsabtretung
bb) Widerspruch trotz Zustimmung zur Verschmelzung
cc) Entbehrlichkeit des Widerspruchs
3. Vermehrung von Leistungspflichten, § 53 Abs. 3 GmbHG
b) Zustimmungsrecht zur Anteilsübertragung, partielles Erwerbsverbot und Abtretungsausschluss
d) Einziehungsrecht, Abtretungspflicht und Zwangsabtretung
4. Befreiung von Vinkulierungen und Vorerwerbsrechten gemäß § 33 UmwG
c) Rechtspolitische Bedenken
5. Materielle Beschlusskontrolle
a) Verhältnis von Austrittsrecht und materieller Beschlusskontrolle im Allgemeinen
b) Verhältnis des Austrittsrechts nach § 29 Abs. 1 S. 2 UmwG zur materiellen Beschlusskontrolle
6. Austrittsrecht aus wichtigem Grund
a) Bedarf für ein Austrittsrecht aus wichtigem Grund neben den §§ 29 Abs. 1 S. 2, 33 UmwG
b) Verfügungsbeschränkungen im Sinne von §§ 29 Abs. 1 S. 2, 33 UmwG
c) Von §§ 29 Abs. 1 S. 2, 33 UmwG nicht erfasste Fälle
V. Übergang vinkulierter Anteile im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
2. Anwendung von Vinkulierungsklauseln auf den Anteilsübergang bei der Verschmelzung
aa) Ausdrücklich (auch) auf den Anteilsübergang bei Verschmelzungen bezogene Vinkulierungsklauseln
3. Zustimmungserfordernis nach § 13 Abs. 2 UmwG
4. Korrektur nach Übergang der vinkulierten Anteile
I. Konstellation 1: Die Vinkulierungsklauseln in der übertragenden Gesellschaft finden keine Entsprechung in der übernehmenden Gesellschaft
1. Zustimmungspflicht nach §§ 125 S. 1, 13 Abs. 2 UmwG
2. Zustimmungspflicht nach §§ 125 S. 1, 50 Abs. 2 UmwG
3. Durchschlagen des Mehrheitserfordernisses für die Änderung von Vinkulierungsklauseln auf die Mehrheitserfordernisse beim Spaltungsbeschluss
II. Konstellation 2: In der übernehmenden Gesellschaft werden die Vinkulierungsklauseln verschärft oder überhaupt erst eingeführt
1. Austrittsrecht gegen Barabfindung, §§ 125 S. 1, 29 Abs. 1 S. 2 UmwG
2. Anderweitige Veräußerung, §§ 125 S. 1, 33 UmwG
3. Austrittsrecht aus wichtigem Grund
III. Übergang vinkulierter Anteile im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge
1. Gesetzliche Ausgangslage in § 132 UmwG
2. Von der Literatur geübte Kritik
a) Grundproblem: Behinderung von Spaltungsvorhaben und Richtlinienkonformität
a) Teleologisch motivierte Modifikationen der Norm
b) Bedeutung der modifizierten Norm für den Übergang vinkulierter Anteile
I. Konstellation 1: Die Vinkulierungen in der Gesellschaft alter Rechtsform finden keine Entsprechung in der Gesellschaft neuer Rechtsform
1. Allgemeine Mehrheitserfordernisse für den Formwechselbeschluss
2. Zustimmungspflicht nach § 193 Abs. 2 UmwG
a) § 193 Abs. 2 UmwG als Pendant zu § 13 Abs. 2 UmwG
b) Rechtsformwechsel unter Beibehalten der Vinkulierungsklausel
3. Zustimmungserfordernis nach § 241 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 UmwG
4. Durchschlagen der Mehrheitserfordernisse zur Genehmigung der Anteilsabtretung auf den Formwechselbeschluss
II. Konstellation 2: Im Rahmen des Rechtsformwechsels werden die Vinkulierungen verschärft oder überhaupt erst eingeführt
1. Austrittsrecht gegen Barabfindung, § 207 UmwG
2. Geltung der Voraussetzungen einer Satzungsänderung
3. Anderweitige Veräußerung, § 211 UmwG
4. Austrittsrecht aus wichtigem Grund
III. Beteiligungen des formwechselnden Rechtsträgers an vinkulierten Gesellschaften
Teil III: Zusammenfassung
A. Veränderung der Vinkulierungssituation durch Satzungsänderung und im Rahmen der Umwandlung
B. Vinkulierungsklauseln in der Verschmelzung
I. Konstellation 1: Die Vinkulierungsklauseln in der übertragenden Gesellschaft finden keine Entsprechung in der übernehmenden Gesellschaft
II. Konstellation 2: In der übernehmenden Gesellschaft werden die Vinkulierungen verschärft oder überhaupt erst eingeführt
III. Übergang vinkulierter Anteile im Wege der Gesamtrechtsnachfolge