Chapter
Abschnitt 1: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Kosten der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 BGB?
Abschnitt 2: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz "statt der Leistung"
A. Einordnung: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz "statt der Leistung" oder als Verzögerungsschaden?
I. Historische Betrachtung
1. Schadensersatz "statt der Leistung" gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gleich früherer "Nichterfüllungsschschaden“ gemäß § 463 BGB a. F.?
a) Ersatz von Reparaturkosten nach § 463 BGB a.F.
b) Aussagen des Gesetzgebers
c) Stellungnahme zur Orientierung an der bisherigen Rechtsprechung zu § 463 BGB a.F.
II. Systematische Betrachtung: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz an Stelle ("statt") der Leistung in Gestalt der Nacherfüllung
1. Das Schicksal des Anspruchs auf die Leistung in natura als Bezugspunkt der Abgrenzung von § 280 Abs. 1 und 2 zu Abs. 3 BGB
a) Die rechtsfolgenorientierte Abgrenzung als Konsequenz aus dem Schutzzweck der §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 und 4 BGB
aa) Folgerungen aus der Funktion des Fristsetzungserfordernisses als Instrument zum Schutze des Vorrangs der (Nach-)Erfüllung
bb) Schutz vor doppelter Inanspruchnahme durch § 281 Abs. 4 BGB
cc) Der Grund der Schadensentstehung als (reines) Kontrollkriterium
b) Die rechtsfolgenorientierte Abgrenzung als Lösung nach dem Vorbild der Abgrenzung von Nichterfüllungs- und Verzugsschaden
aa) Die Abgrenzung von Nichterfüllungs- und Verzugsschaden nach altem Schuldrecht
bb) Zur dogmatischen Konzeption des § 281 BGB als "Nachfolger" des § 326 BGB a.F.
2. Der Schadensersatz "statt der Leistung" als Schadensersatz an Stelle der Nacherfüllung
a) Der Nacherfüllungsanspruch als Anspruch auf die Leistung in natura: Abgrenzung anhand des Schicksals des Nacherfüllungsanspruchs?
b) Selbstvornahmekosten als funktionaler Ersatz an Stelle der Nacherfüllung
3. Auseinandersetzung mit der "Dachziegelfall"- Entscheidung des BGH
b) Relevanz des "Dachziegelfalls" für die Einordnung der Selbstvornahmekosten nach der Schuldrechtsreform
III. Ergebnis der Einordnung
B. Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz "statt der Leistung" nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB
I. Konkretisierung der für die Haftung nach § 281 Abs. 1 BGB relevanten Pflichtverletzung auf das Ausbleiben der vertragsgemäße Leistung bis Fristablauf?
1. Zur Ansicht von Heinrichs und Grüneberg
2. Zur Ansicht von Hirsch
II. Die Nichterfüllung des Nacherfüllungsanspruchs als haftungsbegründende Pflichtverletzung?
1. Zur Ansicht von Reichenbach
2. Zur Ansicht von Lorenz
III. Rückgriff auf die ursprüngliche Schlechtleistung bei Verwirklichung eines hierdurch begründeten Risikozusammenhangs?
IV. Mangelhafte Lieferung und Verletzung der Nacherfüllungspflicht als alternative Bezugspunkte des Vertretenmüssens
2. Zur Ansicht von Huber und Braun
a) Die ursprüngliche Schlechtleistung als Bezugspunkt des Vertretenmüssens
aa) Die Argumente von Huber und Braun
bb) Ergänzende Folgerungen aus § 440 Satz 1 BGB
cc) Zur Vereinbarkeit dieses Ansatzes mit der Natur des Schadensersatzes "statt der Leistung" als Ersatz an Stelle der Nacherfüllung
b) Die Verletzung der Nacherfüllungspflicht als Bezugspunkt des Vertretenmüssens
V. Ergebnis der Untersuchung zum Bezugspunkt des Vertretenmüssens
C. Inhalt und Grenzen des Anspruchs
I. Ersatz der Selbstvornahmekosten als Rechnungsposten zur Bestimmung des Minderwertes?
1. Kritik an der Übernahme der herkömmlichen Begründung
2. Das Nacherfüllungsinteresse als Bezugspunkt der Berechnung des Schadensersatzes an Stelle ("statt") der Nacherfüllung
II. Ersatz zu "teurer" Mängelbeseitigungskosten?
1. "Unverhältnismäßigkeit" der Kosten i.S.d. § 439 Abs. 3 BGB als Entstehungshindernis für den Schadensersatzanspruch "statt der Leistung"?
a) Die Ansicht von Faust und Stadler
aa) Rückschluss aus dem Zusammenspiel der §§ 439 Abs. 3, 440 Satz 1 BGB
bb) Vergleich mit der Rechtsfolgenregelung in Fällen des § 275 Abs. 2 BGB
cc) Zum herkömmlichen Verständnis im Werkvertragsrecht
2. Beschränkung des Schadensersatzanspruchs entsprechend §§ 249 Abs. 2 Satz 1, 251 Abs. 2 Satz 1 BGB?
a) Die Erforderlichkeitsgrenze des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
aa) Das Gebot wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung
(2) Bedeutung für die Verteilung der Beweislast
(3) Konsequenzen für den kaufrechtlichen Schadensersatzanspruch
bb) Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum "Integritätszuschlag"?
(1) Die Rechtsprechung zum "Integritätszuschlag" in Grundzügen
(2) Stellungnahme unter Berücksichtigung der in § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB enthaltenen Wertung
cc) Bestimmung der "erforderlichen" Kosten anhand der vertraglichen Vereinbarung?
(1) Ersatz unerwartet teurer Mängelbeseitigungskosten
(2) Zum Auswahlverschulden bei der Wahl des Sachverständigen
(3) Konsequenzen für den kaufrechtlichen Schadensersatzanspruch
b) Die Verhältnismäßigkeitsgrenze des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB
aa) Zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB
(1) Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB auf den Anspruch nach § 635 BGB a.F.
(2) Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch des Käufers
bb) Wert der Kaufsache als Obergrenze?
(1) Umkehrschluss aus § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB
(2) Die Verhältnismäßigkeitsgrenze als Erheblichkeitsschwelle
cc) Einbeziehung eines "Integritätszuschlags" in die Ermittlung des Wertinteresses?
(1) Zur Ansicht von Ernst
(2) Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung
(3) Übernahme der 130%-Grenze?
dd) Folgerungen aus der Funktion des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben
(1) § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als Korrektiv in Ausnahmefällen
(2) Zum Verhältnis von Erfolg und Aufwand
(3) Bedeutung des Mangels
(4) Relevanz des Kaufpreises für die Abwägung
(5) Berücksichtigung des Verschuldens?
(6) Das Prognose- und Werkstattrisiko
III. Ergebnis der Untersuchung zu Inhalt und Grenzen des Anspruchs
D. Ergebnis des zweiten Abschnitts
Abschnitt 3: Aufwendungsersatz über §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB analog?
A. Bewusster Verzicht oder Regelungslücke?
II. Zur bisherigen Rechtsprechung bei Bestehen eines vertraglich vereinbarten Nachbesserungsrechts
1. Ausgangspunkt: Entsprechende Anwendung der §§ 634, 635 BGB a.F.
2. Zur Fortentwicklung dieser Rechtsprechung
a) § 633 Abs. 3 BGB a.F. analog bei vertraglicher Beschränkung der Gewährleistungsrechte auf den Nachbesserungsanspruch
b) § 633 Abs. 3 BGB a.F. analog bei Bestehen eines vorrangigen Nachbesserungsanspruchs
III. Entwurf der Schuldrechtskommission
IV. Kritik in der Literatur
V. Diskussionsentwurf des BMJ
VI. Entwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
VII. Fazit und Auseinandersetzung mit den Argumenten für eine analoge Anwendung des § 637 BGB
1. Die Ansicht von Peters
B. Ergebnis des dritten Abschnitts
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse