Zur Methode der Anrechnung anderweitigen Erwerbs nach § 615 Satz 2 BGB :Gesamtberechnung oder pro rata temporis? ( Schriften zum Bürgerlichen Recht )

Publication subTitle :Gesamtberechnung oder pro rata temporis?

Publication series :Schriften zum Bürgerlichen Recht

Author: Kühn   Peter  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2010

E-ISBN: 9783428526642

P-ISBN(Paperback): 9783428126644

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, etwa infolge des Ausspruchs einer unwirksamen Kündigung, so ist er zur Fortzahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§§ 615 Satz 1, 611 Abs. 1 BGB). Von besonderer rechtsdogmatischer wie wirtschaftlicher Bedeutung ist insoweit die in § 615 Satz 2 BGB vorgesehene Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers. Insbesondere bei längerer Dauer des Annahmeverzugs über mehrere Lohnzahlungsperioden, in welchen der Arbeitnehmer unterschiedlich hohen Zwischenverdienst erzielt, stellt sich die Frage nach dem zeitlichen Umfang der Anrechnung. Unter Anwendung der Methoden der Gesetzesauslegung zeigt Peter Kühn im Einzelnen auf, dass die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretene "Gesamtberechnung" abzulehnen ist. Die Anrechnung hat nach Ansicht des Autors vielmehr im Sinne einer Einzelbetrachtung der jeweiligen Zeitabschnitte zu erfolgen, für welche Annahmeverzugslohn zu zahlen ist (pro rata temporis). Dieser Befund wird gestützt durch eine Untersuchung der Auswirkungen der Anrechnungsmethoden auf andere Rechtsbereiche.

Chapter

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A. Einführung in die Thematik

B. Ziel der Untersuchung

C. Grenzen des Themas

D. Überblick über den Gang der Untersuchung

1. Teil: Grundlegung

A. Die Rechtsfigur des Annahmeverzugs bzw. Gläubigerverzugs im Allgemeinen

I. Dem Annahmeverzug zu Grunde liegende Rechtsgedanken

II. Zur Konzeption der Leistungsstörung „Annahmeverzug“ als Obliegenheitsverletzung

III. Den Annahmeverzug betreffende Rechtsnormen

B. Der Annahmeverzug des Arbeitgebers gemäß § 615 BGB im Besonderen

I. Überblick zu den Normzwecken von § 615 S. 1 – 3 BGB

1. § 615 S. 1 BGB: Aufrechterhaltung des arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs im Fall des Annahmeverzugs des Arbeitgebers

2. § 615 S. 2 BGB: Anrechnung von Ersparnissen, anderweitig erzieltem Erwerb sowie böswillig unterlassenem Erwerb auf den Annahmeverzugslohnanspruch

3. § 615 S. 3 BGB: Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs in Fällen des vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisikos

II. Zum Anwendungsbereich des § 615 BGB

1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

2. Abdingbarkeit

3. Verzicht auf den Annahmeverzugslohnanspruch gemäß § 397 BGB

4. Verhältnis von § 615 BGB zu § 11 KSchG

5. Abgrenzung von Annahmeverzug nach § 615 BGB und Unmöglichkeit gemäß § 275 BGB

III. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers für die Arbeitsvertragsparteien

1. Statistische Angaben

2. Das „Annahmeverzugslohnrisiko“ des Arbeitgebers

3. Die Situation des Annahmeverzugs des Arbeitgebers aus der Sicht des Arbeitnehmers

4. Zusammenfassung

C. Überblick über die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers gemäß §§ 293 ff. BGB

I. Erfüllbarkeit des Arbeitsverhältnisses

II. Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers gemäß § 297 BGB

1. Objektive Leistungshindernisse

2. Subjektive Leistungshindernisse

a) Fehlender Leistungswille des Arbeitnehmers

b) Fehlende Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

c) Subjektives Leistungshindernis aus rechtlichen Gründen

III. Ordnungsgemäßes Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nach Maßgabe der §§ 293 – 296 BGB

1. Tatsächliches Angebot gemäß § 294 BGB

2. Wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB

3. Entbehrlichkeit des Angebots nach § 296 S. 1 BGB

IV. Nichtannahme der angebotenen Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber gemäß § 293 BGB

1. (Nicht-)Annahme der Arbeitsleistung nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

2. Teilweise Nichtannahme der Dienste

3. Unzumutbarkeit der Annahme der Arbeitsleistung nach § 242 BGB

4. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers nach § 298 BGB

V. Beendigung des Annahmeverzugs

1. Arg. e § 293 BGB: Annahme der angebotenen Arbeitsleistung

2. Nachträgliche Unmöglichkeit gemäß § 275 BGB oder Unvermögen gemäß § 297 BGB

3. Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers

4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

D. Die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers

I. Aufrechterhaltung des arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs ohne Verpflichtung zur Nachleistung der ausgefallenen Arbeit gemäß §§ 611 Abs. 1, 615 S. 1 BGB

1. Rechtsnatur des „Annahmeverzugslohnanspruchs“ aus § 615 S. 1 i. V. m. § 611 Abs. 1 BGB

2. Lohnausfallprinzip

3. Ausschluss der Verpflichtung zur Nachleistung gemäß § 615 S. 1 BGB

II. Zur Anrechnung gemäß § 615 S. 2 BGB

1. Allgemeiner Rechtsgedanke der Anrechnung, vor allem im Zivilrecht bzw. Schuldrecht

2. Zur Wirkung der Anrechnung „ipso iure“

3. Zur Rechtsnatur der Anrechnung

a) Verschiedenheit von Anrechnung und Aufrechnung

b) Übereinstimmung des Grundgedankens der Anrechnung mit der Rechtsfigur der Vorteilsausgleichung bzw. Vorteilsanrechnung

4. Gegenständlicher Umfang der Anrechnung

a) Ersparnisse

b) Anderweitiger Erwerb bzw. Zwischenverdienst, Zwischenerwerb

aa) Erwerbseinkommen

bb) Kausalitätserfordernis

c) Böswillig unterlassener Erwerb

aa) „Zumutbarkeit“ einer anderweitigen Tätigkeit

bb) Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung beim Vertragsarbeitgeber

cc) Aufnahme einer neuen Tätigkeit

dd) Obliegenheit des Arbeitnehmers zur Meldung bei der Agentur für Arbeit

ee) Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB

d) Anrechnung öffentlich-rechtlicher Entgeltersatzleistungen

5. Überblick zu den beiden Methoden des zeitlichen Umfangs der Anrechnung

a) Gesamtberechnung bzw. Gesamtanrechnung

b) Zeitabschnittsbezogene, ratierliche Anrechnungsmethode pro rata temporis bzw. Einzelbetrachtungslehre

6. Auskunftspflicht des Arbeitnehmers bzw. Auskunftsanspruch des Arbeitgebers analog § 74c Abs. 2 HGB

7. Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers infolge Überzahlung aus § 812 Abs. 1 BGB

III. Sonstige Ansprüche des Arbeitnehmers

1. Allgemeine Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs gemäß §§ 300 ff. BGB

2. Schadensersatzansprüche wegen Schuldnerverzugs nach §§ 280, 286 ff. BGB

2. Teil: Die beiden Methoden zum zeitlichen Umfang der Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers nach § 615 S. 2 Alt. 2 BGB

A. Die rechtliche und wirtschaftliche Tragweite der unterschiedlichen Ansichten

I. Statistische Angaben zur Bedeutung der Anrechnung von Zwischenerwerb

II. Beispielsfälle zur Verdeutlichung der Problemkreise

1. Der Ausgangsfall des RG

2. Weitere relevante Sachverhaltskonstellationen

a) Der „Pilot-Fall“ des LAG Düsseldorf

b) Erweiterter Beispielsfall in Anlehnung an Peter Nübold

c) Sonstige Problemkreise

III. Zusammenfassung

B. Die Argumente der Methode der Gesamtberechnung bzw. Gesamtanrechnung

I. Wortlaut-Argumente

II. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang

III. Historische Argumente aus der Entstehungsgeschichte des § 615 BGB

IV. Sinn und Zweck der Anrechnungsvorschrift

V. Einschränkung der Gesamtberechnungsmethode durch den 9. Senat des BAG: Die „vorläufige Gesamtberechnung“

C. Die zugunsten der zeitabschnittsbezogenen Anrechnungsmethode pro rata temporis bzw. Einzelbetrachtungslehre bislang vorgebrachten Argumente

I. Wortlaut des § 615 BGB

II. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang

1. Systematischer Zusammenhang zwischen § 615 S. 1 und S. 2 BGB vor dem Hintergrund der rechtlichen Selbständigkeit der periodischen Vergütungsansprüche

2. Zeitabschnittsbezogene Anrechnung bei Parallelvorschriften und öffentlich-rechtlichen Engeltersatzleistungen

3. Parallelwertung zum Bereicherungsrecht anhand des Rechtsgedankens des § 818 Abs. 3 BGB

4. Widerspruch zur Rechtsprechung des BAG zu § 8 BUrlG

5. Ungelöste Fragestellungen und Folgeprobleme der Gesamtberechnungsmethode

a) Der angeblich „einheitliche Gesamtberechnungszeitraum“

b) Teilweiser Verfall und Verjährung von Annahmeverzugslohnansprüchen

c) Probleme mit der Hilfskonstruktion der „vorläufigen Gesamtberechnung“

d) Rechtskraftfragen

e) Unvereinbarkeit mit dem Zweck der Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO

f) Friktionen im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht

aa) Sozialversicherungsrechtliche Folgeprobleme

bb) Steuerrechtliche Auswirkungen der Gesamtberechnungsmethode zu Lasten des Arbeitnehmers

III. Entstehungsgeschichte des § 615 BGB

IV. Sinn und Zweck der Anrechnungsregelung

1. Der angebliche Sinn der Vermeidung eines „Gewinns auf Kosten des Arbeitgebers“

2. Richtig verstandener Sinn und Zweck des § 615 S. 2 BGB

3. Das angestrebte Ziel der „Billigkeit“

4. Keine Vermeidbarkeit von Manipulationsmöglichkeiten durch die Gesamtberechnung

3. Teil: Eigene Stellungnahme

A. Der indifferente Wortlaut des § 615 BGB

B. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang

I. Verhältnis des § 615 S. 2 Alt. 2 zu S. 1 BGB

1. Synallagmatisches Verhältnis der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten „Arbeitsleistung“ und „Arbeitsentgelt“

a) Begriff und Lehre vom „Synallagma“

b) Einordnung des Arbeitsvertrages als gegenseitiger schuldrechtlicher Austauschvertrag

c) Das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis

d) Das arbeitsvertragliche „Gesamtsynallagma“

2. Die Periodizität des arbeitsvertraglichen Leistungsaustausches

a) Zeitabschnittsbezogenheit der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten

b) Fälligkeit des periodischen Vergütungsanspruchs gemäß § 614 BGB

c) Zeitlicher Anknüpfungspunkt bei § 615 BGB im Hinblick auf die Fälligkeitsregelung § 614 S. 2 BGB

3. Die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen, periodisch fälligen Vergütungsansprüche

4. Strukturelle dogmatische Besonderheiten im Annahmeverzug des Arbeitgebers?

5. Ergebnis

II. Die Methode der Anrechnung in zeitlicher Hinsicht bei anderen Anrechnungsvorschriften

1. § 11 KSchG: Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst

a) Normzweck

b) Anwendungsbereich

c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis

d) Ergebnis

2. Anrechnung auf die fällige Karenzentschädigung gemäß § 74c Abs. 1 S. 1 HGB

a) Normzweck

b) Anwendungsbereich

c) Anrechnung pro rata temporis

d) Ergebnis

3. § 326 Abs. 2 S. 2 BGB: Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht

a) Gesetzlicher Hintergrund

b) Normzweck

c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis

aa) Relevanz nur bei Dauerschuldverhältnissen

bb) Rechtliche Selbständigkeit der Einzelleistungen

cc) Wortlautargumente und Kausalitätserfordernis

dd) Richtig verstandener Sinn und Zweck der Norm

d) Ergebnis

4. § 537 Abs. 1 S. 2 BGB: Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters

a) Regelungszusammenhang

b) Normzweck

c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis

aa) Systematisches Verhältnis von § 537 Abs. 1 S. 2 zu S. 1 BGB

bb) Teleologische Argumente – Zur Erforderlichkeit einer teilweisen Korrektur des Normzwecks

cc) Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung

d) Ergebnis

5. § 649 S. 2 BGB: Kündigungsrecht des Bestellers

a) Irrelevanz des Streits beim reinen Werkvertrag

b) Anrechnung anderweitigen Erwerbs auf rechtlich selbständige Abschlagszahlungen?

c) Exkurs zum Normzweck der Anrechnungsvorschrift

6. § 616 S. 2 BGB: Vorübergehende Verhinderung

a) Normzweck

b) Praktische Irrelevanz des Streits zwischen den Anrechnungsmethoden

c) Ergebnis

7. § 617 Abs. 1 S. 3 BGB: Pflicht zur Krankenfürsorge

a) Normzweck

b) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis

c) Maßgebliche Divergenz des Inhalts der Anrechnungsvorschriften des § 617 Abs. 1 S. 3 BGB und des § 615 S. 2 BGB als Grund für die Unvergleichbarkeit der Anrechnungslagen

d) „Überdies“ -Argumente für eine Gesamtberechnung aus dem Wortlaut sowie telos der Norm

e) Ergebnis

8. § 1577 Abs. 2 S. 1 BGB: Bedürftigkeit

a) Anwendungsbereich und Normzweck

b) Strukturelle Vergleichbarkeit der Anrechnungssituationen

c) Keine „Gesamtberechnung“ im Unterhaltsrecht

9. § 19 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) BBiG: Fortzahlung der Vergütung

10. Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers aus einer während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aufgenommenen Zweitbeschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gemäß § 242 BGB auf den Entgeltfortzahlungsanspruch nach §§ 3 f. EFZG

11. Zusammenfassung und Zwischenergebnis

III. Anrechnungsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

1. Anrechnung im Beamtenbesoldungsrecht

a) Anrechnung des während einer unwirksamen Entziehung der Beamtenrechte erzielten anderen Arbeitseinkommens auf die Dienstbezüge gemäß § 51 Abs. 4 Hs. 1 BBG

aa) Zeitabschnittsbezogene Anrechnung bereits vor Inkrafttreten des BBG

bb) Anrechnung pro rata temporis gemäß § 51 Abs. 4 Hs. 1 BBG

b) § 9a BBesG: Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

aa) Anrechnung gemäß § 9a Abs. 1 S. 1 BBesG in Übereinstimmung mit dem Rechtsgedanken des Vorteilsausgleichs ausschließlich nach Zeitabschnitten, grds. Monaten

bb) „Zeitkongruenz“ auch bei der Anrechnung nach § 9a Abs. 2 S. 1 BBesG

c) Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf den Unterhaltsbeitrag gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 BeamtVG

aa) Der „angemessene“ Umfang der Anrechnung als unbestimmter Rechtsbegriff

bb) Zur Angemessenheit ausschließlich einer zeitperiodenkongruenten Anrechnung

d) Zusammenfassung und Ergebnis

2. Anrechnung von Erwerbseinkommen auf öffentlich-rechtliche (Entgeltersatz-)Leistungen

a) Arbeitslosengeld gemäß §§ 117 ff. SGB III

b) Kurzarbeitergeld gemäß §§ 169 ff. SGB III, Winterausfallgeld gemäß §§ 214 ff. SGB III a. F. bzw. Saison-Kurzarbeitergeld gemäß §§ 175 ff. SGB III

c) Insolvenzgeld gemäß §§ 183 ff. SGB III

aa) Zur Notwendigkeit der Vornahme einer „Anrechnung“ als solcher

bb) Zur Vorzugswürdigkeit der Anrechnungsmethode pro rata temporis

cc) Größtmöglicher Einklang der zeitabschnittsbezogenen Anrechnungsmethode mit den europarechtlichen Vorgaben der RL 80/987/EWG

d) Arbeitslosengeld II gemäß §§ 19 ff. SGB II

aa) Zu berücksichtigendes Einkommen nach §§ 11, 13 SGB II i. V. m. Alg II-V

bb) Zeitlicher Gleichlauf von Regelleistung und laufendem Einkommen bei der Anrechnung

cc) Anrechnung einmaliger Einnahmen als Einkommen oder Vermögen auch auf künftige Bedarfszeiträume

e) „Ruhen“ des Anspruchs auf Krankengeld nach §§ 44 ff., 49 SGB V

f) Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Alters gemäß § 34 Abs. 2, Abs. 3 SGB VI

g) Renten wegen Erwerbsminderung nach §§ 43, 45 SGB VI

h) Zur Anrechnung von Einkommen auf sonstige Entgeltersatz- und Sozialleistungen

aa) Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß §§ 45 ff. SGB VII

bb) Übergangsgeld gemäß §§ 160 ff. SGB III, §§ 20 f. SGB VI, §§ 49 ff. SGB VII oder §§ 44 ff. SGB IX

cc) Berufsausbildungsbeihilfe gemäß §§ 59 ff. SGB III

dd) Ausbildungsgeld gemäß §§ 104 ff. SGB III

i) Zusammenfassung und Ergebnis

3. Anrechnungsfragen im Zusammenhang mit dem Zusammentreffen von Sozialleistungen

a) Zusammentreffen von Renten nach §§ 33 ff. SGB VI mit „Einkommen“ i. S. v. §§ 89 ff. SGB VI

b) Zusammentreffen von Verletztengeld mit Leistungen der Arbeitsförderung

c) Anrechnung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II auf Insolvenzgeld

d) Zusammenfassung und Ergebnis

IV. Jobst Gumperts Parallelwertung zum Rechtsgedanken des § 818 Abs. 3 BGB als Ausgangspunkt für den Vorwurf einer „Überdehnung des Bereicherungsverbots“

1. Zutreffender Hinweis auf das „Bereicherungsverbot“

2. Bereicherungsrechtliches Behaltendürfen eines bei der Veräußerung der herauszugebenden Sache erzielten sachwertübersteigenden Gewinns nach §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB

3. Weitere bereicherungsrechtliche Überlegungen im Hinblick auf § 816 Abs. 1 S. 1 BGB

V. Zwischenergebnis zur systematischen Auslegung des § 615 S. 2 BGB

C. Entstehungsgeschichte des § 615 S. 2 BGB

I. Überblick über die Entstehungsgeschichte des § 615 BGB

II. Zu den Vorgängerregelungen des § 615 BGB im Allgemeinen

III. Vorläuferregelungen der Anrechnungsvorschrift des § 615 S. 2 BGB im Besonderen

1. § 561 S. 2 Entwurf I

2. Teilweise Ähnlichkeit des § 518 S. 2, S. 3 Entwurf I mit § 561 S. 2 Entwurf I

a) Art. 561 des Dresdner Entwurfs als Grundlage für § 518 Entwurf I

b) Folgerungen aus der Bezugnahme des historischen BGB-Gesetzgebers auf die römisch-rechtliche „locatio conductio operarum“ sowie die Bestimmungen über die „Sach-Miethe“

c) Übereinstimmung des § 518 S. 2 Entwurf I mit dem Regelungsgehalt des § 368 Abs. 2 S. 2 Entwurf I

3. Übereinstimmung der Anrechnung bei § 561 S. 2 Entwurf I mit Art. 625 S. 2 des Dresdner Entwurfs

a) Ausdrückliche Statuierung eines zeitlichen Elements im Rahmen der Anrechnung

b) Abzug von dem „vertragsgemäßen Lohn“

c) Zeitlicher und/oder sachlicher Bezugspunkt des „entsprechenden Abzugs“

d) Ergebnis

IV. Hinweise des RG auf ältere Rechtsprechung

V. Sonstige Gerichtsentscheidungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BGB

VI. Ergebnis zur historischen Auslegung des § 615 S. 2 BGB

D. Ratio legis des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB

I. Der angebliche Normzweck der „Vermeidung eines Gewinns auf Kosten des Arbeitgebers“

1. Zum Nachweis der Unvermeidbarkeit eines „Gewinns“ des Arbeitnehmers

a) Zum Fehlen eines Herausgabeanspruchs bezüglich der Differenz zwischen Annahmeverzugslohnforderungen und gesamtem Zwischenerwerb

b) Unanwendbarkeit des „Surrogationsgedankens“ nach § 285 Abs. 1 BGB

c) Keine sonstigen Anspruchsgrundlagen

aa) Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot analog § 61 Abs. 1 HGB

bb) Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein Nebentätigkeitsverbot

2. Kein Gewinn „auf Kosten“ des Arbeitgebers

3. Zutreffende Betonung nunmehr auch der „Nachteilsausgleichsfunktion“ im Sinne eines „Benachteiligungsverbots“ durch das BAG

II. Das angestrebte Ziel der „Billigkeit“

1. „Gesetzgeberische Biligkeit“

2. Umschreibung des sachlichen Gehalts der „Billigkeit“

a) Erscheinungsformen der „Billigkeit“ im Recht

b) Abgrenzung der „gesetzgeberischen Billigkeit“ zur „konkreten Billigkeit“ als Einzelfallgerechtigkeit

c) „Billigkeit“ und der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB

3. Grundsätze zur Anwendung und Verwirklichung der „Billigkeit“

a) In Betracht kommende Billigkeitskriterien

b) Bewertung und Abwägung der Billigkeitskriterien zur Verwirklichung des Postulats der „gesetzgeberischen Billigkeit“ im Rahmen der unterschiedlichen Anrechnungsmethoden

aa) Geschäftszweck des Arbeitsvertrages

bb) Vertragliche und gesetzliche Risikoverteilung

cc) Aufgewendete Zeit und Mühe für die vertraglichen Verpflichtungen

dd) Wirtschaftliche Interessen oder Belastungen der Parteien sowie Art und Ausmaß der Nachteile bzw. des Schadens

ee) „Verschulden“

ff) Belange des Betriebs

gg) Sonstige Billigkeitskriterien

4. Zusammenfassung und Ergebnis zur angestrebten „Billigkeit“

III. Nachteilsausgleichsfunktion

IV. Ausschluss von Doppelleistungen im Sinne eines „Doppelverwertungsverbots“

V. Zur Frage der Vermeidbarkeit von Manipulationsmöglichkeiten

VI. Zu der Möglichkeit des Arbeitnehmers, durch Ausschluss seiner Leistungsbereitschaft nach § 297 BGB den Annahmeverzugs- und damit den Anrechnungszeitraum zu beschränken

VII. Zu dem Folgen-Argument, der Arbeitnehmer würde bei periodischer Anrechnungsweise keinen Anreiz mehr haben, eine gut vergütete anderweitige Arbeit aufzunehmen

VIII. Ergebnis zum Normzweck des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB

E. Sonstige Auslegungskriterien

I. Verfassungskonforme Auslegung des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB

1. Keine unmittelbare oder „mittelbare Drittwirkung“ der Grundrechte bei § 615 S. 2 Alt. 2 BGB

2. Berücksichtigungsfähige grundgesetzliche Wertungen aus Artt. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG

3. Ergebnis zur verfassungskonformen Auslegung des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB

II. Völker- und europarechtskonforme Auslegung des § 615 BGB

1. Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung

2. Richtlinienkonforme Auslegung

3. Völkerrechtskonforme Auslegung

a) „Gerechtes“ Entgelt i. S. v. Nr. 5 S. 1 Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer

b) Das „Recht“ auf ein „gerechtes“ Arbeitsentgelt gemäß Art. 4 S. 1 Nr. 1 ESC

4. Ergebnis zur völker- und europarechtskonformen Auslegung des § 615 BGB

F. Zusammenfassung und Ergebnisse der Gesetzesauslegung des § 615 BGB

4. Teil: Auswirkungen der pro rata temporis-Anrechnungsmethode auf andere Rechtsbereiche

A. Dogmatische Grundlage: Systematische Gesetzesauslegung vor dem Hintergrund der Zielvorstellung einer „Einheit der Rechtsordnung“

B. Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht

I. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Annahmeverzugslohnansprüche

II. Probleme infolge der Anwendung der Gesamtberechnungsmethode

1. Unklarheiten bei der Bemessung der Höhe der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge

2. Ausschluss des gesetzlichen Forderungsübergangs von Arbeitslosengeld gemäß § 115 Abs. 1 SGB X und „Gewinn“ des Arbeitnehmers zu Lasten der Allgemeinheit

3. Verlust des Sozialversicherungsschutzes des Arbeitnehmers

4. Wertungswiderspruch der Gesamtberechnungsmethode zu dem in § 22 Abs. 2 S. 1 SGB IV enthaltenen allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Rechtsgedanken

C. Auswirkungen auf das Einkommensteuerrecht

I. Lohnsteuerrechtliche Behandlung der Annahmeverzugslohnansprüche

II. „Steuerschaden“ des Arbeitnehmers aufgrund der Gesamtberechnungsmethode

D. Auswirkungen auf das Zwangsvollstreckungsrecht

I. Pfändungsrechtlicher Schutz der Annahmeverzugslohnansprüche gemäß §§ 850 ff. ZPO

II. Missachtung des Normzwecks der Pfändungsschutzvorschriften durch die Gesamtberechnungsmethode

E. Auswirkungen auf das Insolvenzrecht

I. Insolvenzrechtlicher Schutz der Annahmeverzugslohnansprüche

II. Risiken des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Gesamtberechnungsmethode

III. Restschuldbefreiung gemäß §§ 286 ff. InsO, vor allem im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach §§ 304 ff. InsO

F. Widersprüchlichkeiten der Gesamtberechnung im Hinblick auf das Befristungsrecht

G. Wertungswiderspruch der Gesamtberechnungsmethode im Hinblick auf § 8 BUrlG

H. Auswirkungen auf prozessrechtliche Fragen

I. Unklarheiten bei der Ermittlung und Darlegung des gesamten, „einheitlichen Gesamtberechnungszeitraums“

II. Abmilderung der Probleme durch die Konstruktion der „vorläufigen Gesamtberechnung“?

III. Missachtung der Reichweite der Rechtskraft eines Annahmeverzugslohn-Zahlungsurteils

IV. Zur fragwürdigen Anrechenbarkeit von Zwischenerwerb auf verfallene oder verjährte Annahmeverzugslohnansprüche

I. Ergebnisse zu den Auswirkungen der pro rata temporis-Anrechnungsmethode auf andere Rechtsbereiche

5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

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