Chapter
Einführung und Zielsetzung
1. Kapitel: Die historische Entwicklung der Kompetenzverteilung in den Finanzverfassungen
A. Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871
II. Verfassungswirklichkeit
B. Die Weimarer Reichsverfassung
C. Die Verfassung während der Zeit des Nationalsozialismus
D. Das Grundgesetz von 1949 bis zur Finanzverfassungsreform von 1969
I. Der Weg zur Finanzverfassung im Grundgesetz 1949
II. Der Inhalt der Finanzverfassung von 1949
1. Die Gesetzgebungshoheit
III. Die Reformen der Finanzverfassung bis 1969
E. Das heutige Grundgesetz
I. Die Gesetzgebungshoheit
F. Reformdiskussionen – Ein Überblick
2. Kapitel: Die konkurrierende Steuergesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2 GG
A. Der Begriff der ,übrigen Steuern‘
I. Verhältnis von Art. 105 Abs. 2 GG zu Art. 70 GG
II. Reichweite der Steuergesetzgebungskompetenz – Verhältnis zu Art. 106 GG
2. Begrenzungswirkung des Art. 106 GG
3. Eigene Bestimmung der Reichweite der Steuergesetzgebungskompetenz
a) Auslegung des Art. 105 GG und des Art. 106 GG
b) Ertragsverteilung von neuartigen Steuern
B. Erste Kompetenzeinschränkung des Art. 105 Abs. 2 GG
II. „In Wahrheit ausschließliche Gesetzgebungskompetenz“ des Bundes?
C. Zweite Kompetenzeinschränkung des Art. 105 Abs. 2 GG
II. Art. 72 Abs. 2 GG 1949 – „Bedürfnisklausel“
2. Die alte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
3. Die Ansichten im Schrifttum
III. Art. 72 Abs. 2 GG – „Erforderlichkeitsklausel“
1. Der Weg zur neuen „Erforderlichkeitsklausel“
2. Reaktionen auf die neue „Erforderlichkeitsklausel“
D. Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 72 Abs. 2 GG
I. Die ,Altenpflege-Entscheidung‘
1. Justitiabilität der „Erforderlichkeitsklausel“
2. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
3. Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
4. Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
a) Erster Prüfungsschritt: Eröffnung der Gesetzgebungskompetenz
b) Zweiter Prüfungsschritt: Reichweite der Gesetzgebungskompetenz
6. Gesetzgeberische Prognosen und verfassungsgerichtliche Kontrolle
II. Die ,Juniorprofessur-Entscheidung‘
III. Die ,Studiengebühren-Entscheidung
IV. Weitere Judikatur zu Art. 72 Abs. 2 GG
1. Urteil zum Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
2. Urteil zum Ladenschlussgesetz
3. Beschluss zur Lotteriesteuerpflicht von Oddset-Wetten
4. Beschluss zum Beitragssicherungsgesetz
V. Bewertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
E. Bedeutung der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Art. 105 Abs. 2 GG
I. Gleiche Steuerbelastung im Bundesgebiet contra Steuerwettbewerb
II. Rechtssicherheit und Freizügigkeit im Bundesgebiet contra Steuerwettbewerb
1. Rechtssicherheit gewährleistende Bundesregelungen
a) Der Ansatz von Würtenberger
b) Schutz vor Doppelbesteuerungen
aa) Gleichartigkeitsverbot
bb) Verhütung von Normenkollisionen
cc) Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
dd) Konsequenz für die Gesetzgebungskompetenz
c) Verlässlichkeit der Steuerrechtsordnung
2. Freizügigkeit gewährleistende Bundesregelungen
III. Funktionsfähigkeit der Gesamtwirtschaft contra Steuerwettbewerb
1. Konkretisierung durch Würtenberger
2. Auswirkung eines Steuerwettbewerbs auf die Kriterien der Wirtschaftspolitik
3. Kapitel: Möglichkeiten eines Steuerwettbewerbs auf Landesebene
A. Eine Bestandsaufnahme zum Steuerwettbewerb in Deutschland und Europa
I. Steuerwettbewerb auf kommunaler Ebene
II. Steuerwettbewerb auf europäischer Ebene
I. Allgemeine Charakterisierung
II. Zielvorgaben des Art. 72 Abs. 2 GG
1. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
a) Steuerliche Belastungsgleichheit
b) Abwanderungen in Länder mit niedriger Erbschaftsteuerbelastung
2. Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
a) Doppelbesteuerungsgefahr innerhalb Deutschlands
b) Doppelbesteuerungsgefahr bei Auslandssachverhalten
c) Gefährdung des ungehinderten, länderübergreifenden Rechtsverkehrs
d) Gesamtstaatliches Interesse
3. Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
a) Kosten innerstaatlicher Doppelbesteuerung
b) Steuerbefolgungskosten
c) Gesamtstaatliches Interesse
III. Erforderlichkeit im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG
1. Geeignetheit einer bundesgesetzlichen Regelung
2. Geringster Eingriff in das Gesetzgebungsrecht der Länder
a) Erste Alternative: Bestimmung der steuerpflichtigen Vorgänge und der persönlichen Steuerpflicht
aa) Nach Bundesländern differenzierte Lösung
bb) Bundeseinheitliche Lösung
cc) Konflikt mit der ersten Zielvorgabe
b) Zweite Alternative: Gesetz zur Vermeidung innerstaatlicher Doppelbesteuerung
aa) Doppelbesteuerungsverbot in der Schweiz
bb) Lösungsmöglichkeit nach deutschem Recht
c) Dritte Alternative: Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage
d) Gleiche Eignung der Regelungsalternativen
aa) Erste und zweite Regelungsalternative
bb) Dritte Regelungsalternative
e) Geringster Eingriff in das Gesetzgebungsrecht der Länder?
f) Gestaltungsprivileg des Bundes
I. Allgemeine Charakterisierung
II. Zielvorgaben des Art. 72 Abs. 2 GG
1. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
2. Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
a) Doppelbesteuerungsgefahr innerhalb und außerhalb Deutschlands
b) Gefährdung des ungehinderten, länderübergreifenden Rechtsverkehrs
c) Gesamtstaatliches Interesse
3. Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
a) Auswirkungen der Vermögensteuer auf die Wirtschaft
b) Kosten innerstaatlicher Doppelbesteuerung
c) Steuerbefolgungskosten
d) Gesamtstaatliches Interesse
III. Erforderlichkeit im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG
1. Geeignetheit einer bundesgesetzlichen Regelung
2. Geringster Eingriff in das Gesetzgebungsrecht der Länder
D. Die Kraftfahrzeugsteuer
I. Zielvorgaben des Art. 72 Abs. 2 GG
1. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
2. Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
a) Eingeschränkte Steuerpflicht
b) Ausgedehnte Steuerpflicht
II. Erforderlichkeit im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG
1. Geeignetheit einer bundesgesetzlichen Regelung
2. Geringster Eingriff in das Gesetzgebungsrecht der Länder
I. Allgemeine Charakterisierung
II. Zielvorgaben des Art. 72 Abs. 2 GG
1. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
2. Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
3. Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
I. Allgemeine Charakterisierung
II. Zielvorgaben des Art. 72 Abs. 2 GG
4. Kapitel: Grenzen für einen Steuerwettbewerb durch das Grundgesetz
A. Der Länderfinanzausgleich
I. Systematik des Länderfinanzausgleichs
II. Bedeutung für einen Steuerwettbewerb auf Landesebene
1. Ertragszuordnung der landesgesetzlichen Landessteuern – Art. 107 Abs. 1 GG
2. Länderfinanzausgleich im engeren Sinne – Art. 107 Abs. 2 GG
aa) Begriff der ,Finanzkraft‘ im heutigen Länderfinanzausgleich
bb) Begriff der ,Finanzkraft‘ im kommunalen Finanzausgleich
cc) Folgerungen für die Einbeziehung landesgesetzlicher Landessteuern in den Länderfinanzausgleich
b) Angemessener Ausgleich
aa) Untergrenze des Ausgleichs
bb) Obergrenze des Ausgleichs
B. Der allgemeine und besondere Gleichheitssatz
I. Bindungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes, Art. 3 Abs. 1 GG
II. Bindungswirkung des besonderen Gleichheitssatzes, Art. 33 Abs. 1 GG
C. Das Recht der Freizügigkeit
I. Eingriff in den Schutzbereich
II. Bedeutung für einen Steuerwettbewerb auf Landesebene
D. Das Prinzip der Bundestreue
I. Inhalt des Bundestreueprinzips
II. Rechtsfolgen des Bundestreueprinzips
III. Bedeutung für einen Steuerwettbewerb auf Landesebene
E. Bestehendes Bundessteuerrecht, Art. 125a Abs. 2 GG
I. Fortgeltung von Bundessteuergesetzen
II. Freigabekompetenz des Bundes contra Öffnungsanspruch der Länder
III. Änderungskompetenz des Bundes
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
a) Die ,Kampfhunde-Entscheidung‘
b) Urteil zum Ladenschlussgesetz
c) Die ,Juniorprofessur-Entscheidung‘
d) Die ,Studiengebühren-Entscheidung‘
e) Folgerungen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
2. Bedeutung für das Steuerrecht
IV. Aufhebung von Landessteuern mit Sperrwirkung
V. Nichtanwendung von verfassungswidrigen Steuergesetzen
F. Rückübertragungsmöglichkeit, Art. 72 Abs. 4 GG
A. Gewonnene Erkenntnisse