Chapter
A. Die windungsreiche Entstehungsgeschichte der Föderalismusreform
II. Die Bundesstaatskommission
IV. Die Koalitionsvereinbarung
V. Die parlamentarische Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verfassungsänderungen
B. Die Föderalismusreform und die begrenzte Reformfähigkeit des politischen Systems
VI. Die Föderalismusreform als Ausdruck der Reformfähigkeit des politischen Systems
VII. Das Verfahren jenseits der Vorstellungen des Grundgesetzes von dem gebotenen Verfahren einer Verfassungsänderung
VIII. Das Verfahren und seine Auswirkungen
C. Reformziele und Reformnotwendigkeit
IX. Der Auftrag der Bundesstaatskommission
X. Verflechtungsprobleme durch die Vetomacht des Bundesrates
1. Der Umfang der Verflechtung durch die Vetomacht des Bundesrates gegenüber Bundesrechtssätzen
2. Die demokratietheoretische und praktische Problematik der Politikverflechtung durch das Vetorecht des Bundesrates
3. Die Ausgestaltung der Vetomacht durch das Bundesverfassungsgericht und die Anzeichen einer Rechtsprechungskorrektur
a) Die Erstreckung des Zustimmungsrechts über die zustimmungsauslösenden Normen hinaus: Einheitsthese
b) Die extensive Auslegung der Begriffe „Einrichtung der Behörden“ und „Verwaltungsverfahren“ und die Vernachlässigung der Voraussetzung in Art. 84 Abs. 1 GG, dass das Bundesgesetz „etwas anderes bestimmen“ muss
c) Die Anzeichen einer Rechtsprechungskorrektur
4. Verflechtungsprobleme bei der Auftragsverwaltung (Art. 85 Abs. 1 GG)
5. Verflechtungsprobleme bei den Rechtsverordnungen des Bundes (Art. 80 Abs. 2 GG)
6. Verflechtungsprobleme bei der Steuergesetzgebung (Art. 105 Abs. 3 GG)
XI. Verflechtungsprobleme durch die Mitfinanzierung von Landesaufgaben durch den Bund
1. Die Verflechtung bei der Mischfinanzierung (Art. 104a Abs. 4 GG a. F.)
2. Die Verflechtung bei den unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG a. F.)
3. Verflechtungsprobleme bei den echten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91b GG)
XII. Probleme der Verteilung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder
a) Die gegenseitigen Schuldzuweisungen und Wünsche sowie die Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage
b) Übermäßige Nutzung der Rahmenkompetenz durch den Bund?
c) Übermäßige Nutzung der Kompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bund?
d) Das Abwandern von Gesetzgebungskompetenzen zum Bund hin
2. Die Gegenstrategie der Verfassungsreform 1994
a) Die Änderung des Art. 72 Abs. 2 GG und die Einfügung des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG
b) Die Folgenormen der Art. 72 Abs. 3 GG a. F. (jetzt Abs. 4) und Art. 125a Abs. 2 GG
3. Die verfassungsgerichtliche Umsetzung der Reform 1994
a) Übersicht über die Judikate
b) Die Auslegung des Art. 72 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen
aa) Die Altenpflege-Entscheidung des Zweiten Senats aus dem Jahre 2002
(1) Das Kriterium der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“
(2) Das Kriterium der „Wahrung der Rechtseinheit“
(3) Das Kriterium der „Wahrung der Wirtschaftseinheit“
(4) Das Merkmal des Art. 72 Abs. 2 GG „im gesamtstaatlichen Interesse“
(5) Die Einschränkung „soweit“ in Art. 72 Abs. 2 GG
(6) Sachverhaltsermittlung durch den Gesetzgeber und seine Prognoseentscheidungen sowie die Kontrollintensität des Gerichts
bb) Die „Kampfhundeentscheidung“ des Ersten Senats vom 16. März 2004
cc) Die Ladenschlussentscheidung des Ersten Senats vom 9 Juni 2004
dd) Die Entscheidung des Zweiten Senats vom 27. Juli 2004 zur 5. HRG-Novelle
c) Die Verschärfung der 94er Reform des Art. 72 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht auf einen Blick
d) Die Konsequenzen der Rechtsprechung für Art. 105 Abs. 2 GG
XIII. Probleme der „Europatauglichkeit“ des Grundgesetzes
XIV. Finanzverpflichtungen und Haftungsprobleme im Verhältnis zum Ausland
XV. Probleme der Finanzbelastung der Länder bei der Ausführung von Bundesgesetzen
D. Die Ergebnisse der Reform und notwendige Korrekturen
XVI. Die Lösung der Verflechtung durch die Vetomacht des Bundesrates bei Bundesgesetzen
1. Die Konzentration der Lösung auf Art. 84 Abs. 1 GG
2. Das Abweichungsrecht des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 bis 4 GG
a) Die Grundentscheidung des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG: Abweichungs- statt Zustimmungsrecht
b) Die Korrektur der Abweichung und die Fristbestimmung des Art. 84 Abs. 1 Satz 3 GG
c) Die lex-posterior-Klausel des Art. 84 Abs. 1 Satz 4 GG
3. Bundesgesetze mit fehlendem Abweichungsrecht (Art. 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 GG)
aa) Der Umfang der Regelung
bb) Der Ausnahmefall und das Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung
cc) Die Beschränkung auf das Verfahrensrecht
dd) Das Verfahren nach Art. 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 GG
4. Das Zuständigkeitsbestimmungsverbot des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG
a) Das Motiv der Regelung
b) Reichweite und Probleme der Regelung
aa) Reichweite der Regelung
bb) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die Ausführung von Bundesgesetzen
cc) Die Geltung nur für neues Recht
dd) Probleme des Altrechts und seiner Änderung (Art. 125a Abs. 1 GG)
5. Das Zuständigkeitsbestimmungsverbot des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 GG
XVII. Die notwendige und mögliche Korrektur der übrig bleibenden Verflechtungen
1. Offen gebliebene Fragen der Reform im Hinblick auf Verflechtungsprobleme
2. Ist die „Einheitsthese“ zwingend oder sollte sie aufgegeben werden?
3. Lässt sich die überschießende Tendenz der extensiven Auslegung der Begriffe „Einrichtung der Behörden“ und „Verwaltungsverfahren“ auf ein vernünftiges Maß zurückführen?
4. Empfiehlt sich eine restriktive Auslegung des Zustimmungsrechts nach Art. 105 Abs. 3 GG?
a) Die verfassungspolitische Bedeutung des Art. 105 Abs. 3 GG
b) Zur Möglichkeit und zur Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung des Art. 105 Abs. 3 GG
5. Empfiehlt sich eine restriktive Auslegung des Zustimmungsrechts nach Art. 80 Abs. 2 vierte Alternative GG?
XVIII. Die Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
1. Probleme einer Reorganisation der Gesetzgebungszuständigkeiten
2. Überblick über die Regelungen
b) Die in der Zuordnung veränderten Gesetzgebungsmaterien
3. Die Aufgabe der Rahmengesetzgebungskompetenz
4. Die neue Kategorie einer für den Bund voraussetzungslosen konkurrierenden Gesetzgebung
a) Die Innovation und ihre Gründe
b) Die befreiten Materien
c) Die Bedeutung der Befreiung von den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für den Umfang der Regelungsbefugnis
5. Der neue Typus der Bundesgesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder (Art. 72 Abs. 3 GG)
a) Der Kompromisscharakter der Regelung
b) Allgemeine Probleme des neuen Gesetzgebungstypus
aa) Art. 72 Abs. 3 GG als lex specialis zu Art. 31 GG
bb) Art. 72 Abs. 3 GG als lex specialis zu Art. 72 Abs. 1 GG
cc) Die Frist für das Inkrafttreten (Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG)
dd) Die Voraussetzung der „Bundesgesetze auf diesen Gebieten“
ee) Abweichungs-, nicht Ersetzungsrecht
ff) Das Verhältnis von Abweichungsrecht, abweichungsfesten Kernen und konkurrierender Gesetzgebungsbefugnis
gg) Rechtsstaatliches Zitiergebot
c) Die dem Abweichungsrecht unterfallenden Gesetzgebungsmaterien (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 GG)
aa) Das Jagdrecht (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG)
bb) Naturschutz und Landschaftspflege (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG)
cc) Die Bodenverteilung (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GG)
dd) Die Raumordnung (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG)
ee) Der Wasserhaushalt (Art. 72 Abs. 3 Nr. 5 GG)
ff) Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 GG)
d) Die Auswirkung der Kompetenzänderungen auf das Vorhaben eines Umweltgesetzbuches des Bundes
6. Die Veränderungen bei der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b) Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG – eine etwas rätselhafte Kompetenznorm
7. Die Auflösung der Sonderregel des Art. 74a GG a. F. und die Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG
8. Die den Bedingungen des Art. 72 Abs. 2 GG weiterhin unterliegenden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
a) Das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht der Ausländer (Art. 74 Abs. 1 Nr. 4 GG)
b) Die öffentliche Fürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG)
c) Das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)
d) Die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG)
aa) Die Regelung der Ausbildungsbeihilfen
bb) Die Förderung der wissenschaftlichen Forschung
e) Die Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG)
f) Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG)
g) Das Recht der Lebensmittel einschließlich der ihrer Gewinnung dienenden Tiere, das Recht der Genussmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel sowie der Schutz beim Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, der Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie der Tierschutz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG)
h) Der Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, der Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG)
i) Die Staatshaftung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG)
aa) Die Bedeutung des Kompetenztitels angesichts des Art. 72 Abs. 2 GG
bb) Das in Art. 74 Abs. 2 GG ausgeworfene Zustimmungsrecht
j) Die medizinisch unterstützte Erzeugung menschlichen Lebens, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 GG)
XIX. Die Probleme des Überleitungsrechts im Bereich der Gesetzgebung
1. Die Überleitungsproblematik
a) Der Übergang von Gesetzgebungsmaterien
b) Die nur funktionale Beschränkung der Gesetzgebungsmacht über eine Materie
2. Die Lösung der Überleitungsproblematik bei der Verfassungsreform 1994
a) Die Bedeutung der Überleitungsvorschriften
b) Die Kompetenzänderungen in Art. 74 Abs. 1 und Art. 75 Abs. 1 GG und ihre Folgen für das Bundesrecht (Art. 125a Abs. 1 GG a. F.)
c) Die Konsequenzen der Umfangs- oder Intensitätsbeschränkung der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes durch den 1994 geänderten Art. 72 Abs. 2 GG
d) Wegfall der Voraussetzungen des Art. 72 GG bei Bundesgesetzen, die nach Inkrafttreten der Reform erlassen worden sind (Art. 72 Abs. 3 GG a. F.)
e) Ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG)
3. Verabschiedet das neue Rechtsregime die wenig glückliche alte Überleitungssystematik?
4. Die Überleitungsregeln der Verfassungsreform 2006
a) Übersicht über die Regeln
b) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 1 GG
aa) Die erfassten Materien
bb) Die rechtlichen Konsequenzen, die Art. 125a Abs. 1 GG aus dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder zieht
c) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 2 GG
aa) Die sprachliche Klarstellung des Geltungsumfangs
bb) Die Veränderung des Geltungsumfangs nach Änderung des Art. 72 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz GG
cc) Droht eine Versteinerung des Altrechts oder gibt es eine Alternative?
dd) Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die in Art. 72 Abs. 2 GG genannten Materien, vor allem das Ersetzungsrecht
d) Die „Überleitungsregel“ des Art. 72 Abs. 4 GG
e) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 3 GG
aa) Die betroffenen Materien
bb) Die Rechtsfolgen der Norm
f) Die Überleitungsregel des Art. 125b Abs. 1 GG
aa) Das allgemeine Schicksal des Bundesrahmenrechts (Art. 125b Abs. 1 Satz 1 und 2 GG)
bb) Das Recht zur abweichenden Gesetzgebung (Art. 125b Abs. 1 Satz 3 GG)
g) Die Überleitungsregeln des Art. 125b Abs. 2 GG
5. Die Überleitungsregeln und die neue Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 2 GG
a) Eine neue Verfahrensart des Bundesverfassungsgerichts, die materielles Recht voraussetzt, von dem das Gegenteil existiert
b) Die Eigenheiten des neuen Verfahrens nach Art. 93 Abs. 2 GG
c) Der Charakter und die Probleme des Verfahrens
d) Die möglichen Antragsteller
e) Die Konsequenzen eines Feststellungsurteils
XX. Die Reduzierung der Mischfinanzierung und der Kampf um Bildung und Wissenschaft sowie die Überleitungsregeln
1. Die Finanzverfassungsreform 1969 und ihre Auswirkungen
2. Der Gang der Beratungen in der Bundesstaatskommission
a) Die Reduzierung der unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG)
b) Die Behandlung der echten Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91b GG
c) Der Streit um die Investitionshilfen (Art. 104a Abs. 4 GG a. F.)
3. Die Reform der unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG)
b) Die Überleitungsregeln (Art. 143c GG)
aa) Die unterschiedlichen Regelungen für die Zeit bis 2013 und von 2014 bis 2019
bb) Die Höhe der Finanzierungsbeiträge des Bundes bis 2013
cc) Die möglichen Finanzierungsbeiträge von 2014 bis 2019
dd) Das Schicksal des Hochschulbauförderungsgesetzes
4. Die Reform der echten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91b GG)
a) Entstehungsgeschichte der Neuregelung
b) Die Neuregelung und ihre Probleme
aa) Die Aufgliederung und das Merkmal des Überörtlichen
bb) Die zulässigen Gemeinschaftsaufgaben im Wissenschaftsbereich außerhalb der Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GG)
cc) Vorhaben der Forschung an den Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG)
dd) Vorhaben der Wissenschaft an den Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG)
ee) Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG)
ff) Das „Vetorecht“ eines jeden Landes (Art. 91b Abs. 1 Satz 2 GG)
gg) Der Status der Projektförderung des Bundes
hh) Die Gemeinschaftsaufgaben im Bildungswesen (Art. 91b Abs. 2 GG)
ii) Die Vereinbarung des Zusammenwirkens und der Kostentragung (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 und 3 GG)
c) Die Überleitungsregeln
5. Die Änderung der Regelungen über die Investitionshilfen des Bundes (Art. 104b GG)
a) Investitionshilfen und Gemeinschaftsaufgaben
b) Die grundsätzliche Bedeutung der Neuregelung der Investitionshilfen
c) Die Tatbestandsmerkmale der Investitionshilfe
aa) Der Begriff der besonders bedeutsamen Investitionen des Art. 104b GG
bb) Die Zielsetzung der Investitionshilfe
cc) Die Notwendigkeit einer Gesetzgebungsbefugnis des Bundes
dd) Die Restriktionen bei den Finanzhilfen (Art. 104b Abs. 2 Satz 2 und 3 GG)
ee) Die Regelungsinstrumente (Art. 104b Abs. 2 Satz 1 GG)
ff) Die Unterrichtungspflicht (Art. 104b Abs. 3 GG)
d) Die Überleitungsregeln
XXI. Das Beamten- und Richterrecht in der Reform
1. Die Neuregelung des Beamtenrechts
a) Die Entwicklung des Beamtenrechts unter dem Grundgesetz
b) Die Behandlung des Themas in der Bundesstaatskommission
(2) Die Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG
(3) Die Aufgabe der Rahmengesetzgebungskompetenz
(4) Die bundesfreundliche Wirkung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG
(5) Die länderfreundliche Wirkung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG
bb) Die Überleitungsregeln
(1) Das Schicksal des Beamtenrechtsrahmengesetzes nach Art. 125a Abs. 1 GG
(2) Das Schicksal des Beamtenrechtsrahmengesetzes nach Art. 125b Abs. 1 GG
(3) Das Schicksal der Personalregeln des Hochschulrahmengesetzes
2. Die Neuregelung des Richterdienstrechts
a) Die Entstehungsgeschichte
b) Die Neuregelung und ihre Defizite (Art. 98 Abs. 3 GG)
c) Die Überleitungsprobleme der Art. 125a und Art. 125b GG
XXII. Die innere Sicherheit
1. Die Behandlung des Themas in der Bundesstaatskommission
2. Die Lösung eines vermeintlichen Verwaltungsproblems durch eine neue Gesetzgebungskompetenz? (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG)
a) Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG im Kontext des Art. 87 Abs. 1 GG und des Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG
b) Die Voraussetzungen für die Abwehrtätigkeit des Bundeskriminalpolizeiamtes
c) Das Zustimmungsrecht nach Art. 73 Abs. 2 GG
XXIII. Die Hauptstadtklausel
1. Die Entstehungsgeschichte
2. Art. 22 Abs. 1 Satz 1 GG
3. Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 GG
XXIV. Probleme der Finanzverfassung (ohne Kostenfolge von Bundesgesetzen) und der Haftung
1. Die Selbstbeschränkung der Kommission
2. Die Behandlung der Steuerautonomie und Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG
4. Die Bedeutung des 1994 geänderten Art. 72 Abs. 2 GG für die Steuerautonomie der Länder (Art. 105 Abs. 2 GG)
5. Probleme der Steuerverwaltung
a) Die Haftung für die Verletzung supranationaler und völkerrechtlicher Verpflichtungen (Art. 104 Abs. 6 GG)
aa) Das generelle Lastentragungsprinzip des Art. 104a Abs. 6 Satz 1 GG
bb) Die Haftung bei länderübergreifender Finanzkorrektur der Europäischen Union
cc) Erstattungsverfahren und Rückabwicklung
b) Die Umsetzung von Verpflichtungen aus dem Stabilitätspakt (Art. 109 Abs. 5 GG)
aa) Die gemeinsame Verpflichtung von Bund und Ländern aus Art. 104 EG-Vertrag
bb) Die Regelungen über eine Aufteilung von Sanktionen (Art. 109 Abs. 5 Satz 2 bis 4 GG)
XXV. Die Kostenfolge von Bundesgesetzen (Art. 104a Abs. 4 GG)
1. Die Bedeutung der Bestimmung und ihre Entstehungsgeschichte
2. Die systematischen Probleme der Norm
a) Die Stellung im Kontext der Grundentscheidung von Abs. 1 und Abs. 5 GG
aa) Das fehlende Recht des Bundes, bei „geldwerten Sachleistungen und vergleichbaren Dienstleistungen“ zur Verhinderung eines bundesrätlichen Vetos Kosten zu übernehmen
bb) Die Änderung der Verfassungslage bei den Geldleistungsgesetzen
b) Der verfassungspolitische Sinn der Regelung und die Notwendigkeit einer an den gemeinsamen Reformzielen von Bund und Ländern ausgerichteten Interpretation
c) Gilt die „Einheitsthese“?
d) Der Begriff der Geldleistungen in Art. 104a Abs. 3 und 4 GG
e) Das Merkmal der geldwerten Sachleistungen in Art. 104a Abs. 4 GG
f) Das Merkmal der vergleichbaren Dienstleistungen
g) Die Begründung von Pflichten der Länder gegenüber Dritten
aa) Die Verpflichtung der Länder durch das Bundesgesetz
bb) Die Begründung von gesetzlichen Leistungspflichten
cc) Die Begründung von Leistungspflichten der Länder gegenüber Dritten
h) Existiert eine ungeschriebene Erheblichkeitsschwelle?
aa) Die Frage der Erheblichkeit in der Entstehungsgeschichte des Art. 104a Abs. 4 GG
bb) Die Probleme einer Operationalisierung der Erheblichkeitsanforderung
cc) Von welcher Kostengröße ist bei der Prüfung der Erheblichkeit auszugehen?
i) Was ist die Referenzgröße für die Erheblichkeit und wie sieht die Quote aus?
aa) Die Probleme bei Änderungsgesetzen
bb) Das Verhältnis von Art. 104a Abs. 4 GG zu Art. 106 Abs. 4 GG
XXVI. Art. 23 GG und die Europatauglichkeit des Grundgesetzes
1. Die Vorgeschichte des Art. 23 GG
2. Die für die Reformfrage wesentlichen Punkte des 1992 geschaffenen Art. 23 GG
3. Die Bestrebungen der Bundesseite nach Änderung des Art. 23 GG
4. Der Weg zur Änderung des Art. 23 GG
5. Die Auslegung des neuen Art. 23 Abs. 6 GG und seine Probleme
a) Der Bezugspunkt für die nur schwerpunktmäßige Berücksichtigung und der Schutz allein der Gesetzgebungsbefugnisse
b) Die prekäre Stellung des „Vertreters der Länder“
c) Die Materien, die eine Wahrnehmungsbefugnis des „Vertreters der Länder“ auslösen
aa) Die „schulische Bildung“
6. Die Änderung der Regel über die Europakammer
7. Die Bewertung der Änderungen
Fundstellen der wichtigsten Grundgesetzartikel und einiger Stichworte