Chapter
Erster Teil: Die Begründung und die Ausgestaltung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
§ 1 Die Entwicklung europäischer Gemeinschaftsgrundrechte und das Recht auf kollektive Maßnahmen
I. Der bisherige Status des Rechts auf kollektive Maßnahmen im Gemeinschaftsrecht
1. Die Rechtsprechung des EuGH
2. Art. 13 der EG-Sozialcharta
II. Die Begründung von Gemeinschaftsgrundrechten
1. Die Entwicklung von Gemeinschaftsgrundrechten
2. Art. 6 Abs. 2 EU und der heutige Stand der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH
3. Die Grundrechtecharta der Europäischen Gemeinschaft
a) Zur Entstehung der Grundrechtecharta
b) Der rechtliche Status der Grundrechtecharta
aa) Die praktischen Auswirkungen der Grundrechtecharta als interinstitutionelle Vereinbarung
bb) Die Grundrechtecharta zwischen Interpretationshilfe und Rechtserkenntnisquelle
III. Die Begründung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
1. Rechtsvergleichung der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten
2. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
aa) Die Gewährleistungen des Art. 11 Abs. 1 EMRK nach der Rechtsprechung des EGMR
bb) Folgerungen aus der Rechtsprechung des EGMR
c) Das IAO-Übereinkommen Nr. 87
d) Art. 8 Abs. 1 Buchstabe d) IPWSKR
e) Zusammenfassendes Ergebnis
3. Art. 28 Var. 2 Grundrechtecharta
§ 2 Die Einfügung des Grundrechts auf kollektive Maßnahmen in das Gemeinschaftsrecht
I. Die Kompetenzverteilung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten im Arbeitskampfrecht
1. Die Unzuständigkeit der Gemeinschaft für die Regelung des Arbeitskampfrechts
2. Art. 28 Var. 2 GRC als Kompetenztitel der Gemeinschaft für das Arbeitskampfrecht?
II. Das Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen im Kompetenzgefüge der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten
1. Die Anknüpfung des Art. 28 Var. 2 GRC an das Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Verhandlungen
a) Art. 137 Abs. 5 EG und die Kompetenz der Gemeinschaft zur Regelung des Tarifvertragsrechts
b) Die „Kompetenzakzessorietät“ des Art. 28 Var. 1 GRC
c) Die Möglichkeit einer Übertragung auf Art. 28 Var. 2 GRC
2. Der Inhalt arbeitskampfrechtlicher Grundrechtsgewährleistungen
a) Der abwehrrechtliche Inhalt des Art. 28 Var. 2 GRC
b) Der leistungsrechtliche Inhalt des Art. 28 Var. 2 GRC
aa) Die Ausgestaltungsbedürftigkeit des Grundrechts auf kollektive Maßnahmen
bb) Die Ausgestaltungsbedürftigkeit der Koalitionsmittelfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG
cc) Der leistungsrechtliche Inhalt von Art. 11 Abs. 1 EMRK
dd) Folgerungen für Art. 28 Var. 2 GRC
III. Der Abwehranspruch aus dem Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen
1. Der Abwehranspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC auf der Gemeinschaftsebene
a) Die Abwehr kompetenzgerechter Eingriffe
aa) Der spanisch-französische Erdbeerstreit (1997)
bb) Art. 2 VO 2679/98/EG (Warenverkehrsverordnung)
cc) Der deutsch-österreichische Brennerstreit (2003)
dd) Folgerungen für den Abwehranspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC
ee) Exkurs: Die Rechtssachen „Viking“ und „Laval“
ff) Vereinbarkeit mit Art. 137 Abs. 5 EG/Beispielsfall Nr. 1
b) Die Abwehr gegen Art. 137 Abs. 5 EG verstoßender Maßnahmen der Gemeinschaft
aa) Grundrechte als „negative Kompetenznormen“
bb) Folgerungen für den Abwehranspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC
2. Der Abwehranspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC auf der Ebene der Mitgliedstaaten
a) Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte nach der Rechtsprechung des EuGH
aa) Die Grundrechtsbindung bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts
bb) Die Grundrechtsbindung bei der Einschränkung von Grundfreiheiten
b) Die Bindung der Mitgliedstaaten an Art. 28 Var. 2 GRC
aa) Die Bindung an Art. 28 Var. 2 GRC bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts/Beispielsfall Nr. 2
bb) Die Bindung an Art. 28 Var. 2 GRC „anlässlich“ der Durchführung des Gemeinschaftsrechts?/Beispielsfall Nr. 3
cc) Die Bindung an Art. 28 Var. 2 GRC bei der Beschränkung von EG-Grundfreiheiten/Beispielsfall Nr. 4
3. Zusammenfassendes Ergebnis
IV. Der Leistungsanspruch aus dem Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen
1. Die Möglichkeit „europäischer Arbeitskämpfe“ nach Art. 28 Var. 2 GRC
a) Der Wortlaut des Art. 28 Var. 2 GRC
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 28 Var. 2 GRC
c) Der Vorbehalt des Gemeinschaftsrechts in Art. 28 Var. 2 GRC
d) Die Verpflichtung der Gemeinschaft aus Art. 28 Var. 2 GRC
2. Der Leistungsanspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC auf der Gemeinschaftsebene
3. Die „Bezugnahme“ auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten
a) Unwirksamkeit der Bezugnahme?
b) Art. 28 Var. 2 GRC als Verweisungsnorm
aa) Das Verweisungsverständnis im Schrifttum
bb) Kritische Würdigung des Verweisungsnormverständnisses
(1) Der deutsche Wortlaut des Art. 28 Var. 2 GRC
(2) Sonstige Sprachfassungen des Art. 28 Var. 2 GRC
(3) Die Diskussion im Grundrechtskonvent
(4) Der Vergleich mit Art. 18 GRC
(5) Die systematische Auslegung im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Verhandlungen
(6) Der systematische Vergleich mit den qualifizierten Regelungsvorbehalten der Grundrechtecharta
(7) Konstitutiver Verweis auf das Gemeinschaftsrecht?
(8) Der von Art. 28 Var. 2 GRC vermittelte Rechtsschutz
c) Die Bezugnahme auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten als doppelte Schranke
aa) Die Anwendung des Art. 52 GRC auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten
bb) Kritische Würdigung der Einordnung als Grundrechtsschranke
(1) Die Anwendbarkeit der Schranken-Schranken des Art. 52 GRC
(2) Die Unanwendbarkeit des Gesetzesvorbehalts
(3) Die Diskussion im Grundrechtskonvent
(4) Der Zweck der Bezugnahme auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten
d) Die Bezugnahme als „vorbehaltlose Grundrechtsschranke“
4. Der Leistungsanspruch aus Art. 28 Var. 2 GRC auf der Ebene der Mitgliedstaaten
§ 3 Die inhaltliche Konkretisierung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
I. Die Grundsätze der Auslegung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
1. Die Auslegungsregeln des Art. 52 GRC
a) Art. 52 Abs. 2 GRC: Art. 28 Var. 2 GRC als in den Verträgen begründetes Recht
b) Art. 52 Abs. 3 GRC: Art. 28 Var. 2 GRC als Art. 11 Abs. 1 EMRK entsprechendes Recht
aa) Der Inhalts- und Schrankentransfer gemäß Art. 52 Abs. 3 GRC
bb) Die Voraussetzungen einer Entsprechung im Sinne des Art. 52 Abs. 3 GRC
cc) Vergleich der Schutzbereiche von Art. 11 EMRK und Art. 28 Var. 2 GRC
dd) Der Inhalts- und Schrankentransfer von Art. 11 EMRK auf Art. 28 Var. 2 GRC
(1) Der Inhaltstransfer von Art. 11 Abs. 1 EMRK auf Art. 28 Var. 2 GRC
(2) Der Schrankentransfer von Art. 11 Abs. 2 EMRK auf Art. 28 Var. 2 GRC
(3) Exkurs: Die Beschränkung von Grundrechten nach Art. 31 Abs. 1 ESC
2. Die Anwendung der allgemeinen juristischen Auslegungsmethoden
a) Zur historischen Auslegung des Art. 28 Var. 2 GRC
b) Zum Zweck des Art. 28 Var. 2 GRC
aa) Die Wirtschaftsverfassung in der Europäischen Gemeinschaft
bb) Das „Machtgefälle“ im Arbeitsvertragsrecht
cc) Die Kompensation der Imparität der Arbeitsvertragsparteien
II. Der persönliche Schutzbereich des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
1. Der Arbeitnehmerbegriff des Art. 28 Var. 2 GRC
a) Der Arbeitnehmerbegriff in der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG
b) Einzelfragen zum Arbeitnehmerbegriff des Art. 28 Var. 2 GRC
aa) Öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse
bb) Die Unionsbürgerschaft als Voraussetzung des Rechts auf kollektive Maßnahmen
cc) Tätigkeit im Wirtschaftsleben
2. Der Begriff der Arbeitnehmerorganisation in Art. 28 Var. 2 GRC
a) Die Systematik der Grundrechtecharta
b) Die Begriffsmerkmale einer Arbeitnehmerorganisation in sonstigen völker- und europarechtlichen Bestimmungen
c) Die Voraussetzungen der Tarifvertragsfähigkeit nach der Rechtsprechung des EuGH
d) Zusätzliche Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs
3. Der Begriff des Arbeitgebers und der Arbeitgeberorganisation
III. Der sachliche Schutzbereich des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
1. Die von Art. 28 Var. 2 GRC geschützten kollektiven Maßnahmen
a) Der Streikbegriff des Art. 28 Var. 2 GRC
b) Die Garantie der Aussperrung in Art. 28 Var. 2 GRC
c) Sonstige von Art. 28 Var. 2 GRC geschützte Kollektivmaßnahmen
2. Die Verteidigung von Interessen im Sinne des Art. 28 Var. 2 GRC
a) Der Arbeitskampf um Rechtsstreitigkeiten
b) Der politische Arbeitskampf
c) Der Sympathiearbeitskampf
IV. Die Beschränkung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
1. Die Voraussetzungen für die gemeinschaftsrechtliche Beschränkung des Art. 28 Var. 2 GRC
a) Der gemeinschaftsrechtliche Gesetzesvorbehalt
b) Die sonstigen Voraussetzungen einer gemeinschaftsrechtlichen Beschränkung des Art. 28 Var. 2 GRC
2. Die Voraussetzungen für die mitgliedstaatliche Beschränkung des Art. 28 Var. 2 GRC
a) Einzelstaatliche Rechtsvorschriften im Sinne des Art. 28 Var. 2 GRC
b) Einzelstaatliche Gepflogenheiten im Sinne des Art. 28 Var. 2 GRC
§ 4 Verfassungsexkurs: Das Unionsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa
I. Zur Entstehungsgeschichte des Europäischen Verfassungsvertrages
II. Das Grundrecht auf kollektive Maßnahmen im Europäischen Verfassungsvertrag
1. Die Implementierung der Grundrechtecharta und der Beitritt zur EMRK
2. Der Schutz des Grundrechts auf kollektive Maßnahmen
3. Die Auslegung und Beschränkung von Art. II-88 Var. 2 EVV nach Art. II-112 EVV
a) Die Ergänzungen des Art. II-112 EVV
b) Art. II-112 Abs. 7 EVV: Die Erläuterungen zur Grundrechtecharta
c) Art. II-112 Abs. 5 EVV: Art. II-88 Var. 2 EVV als Grundrecht
d) Art. II-112 Abs. 4 EVV: Die Berücksichtigung der nationalen Verfassungen
e) Art. II-112 Abs. 6 EVV: Die Schranke nationaler Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten
Zweiter Teil: Die Auswirkungen des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
Erster Abschnitt: Die europäische Ebene
§ 5 Die gemeinschaftsinterne Anwendung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
I. Das Recht der europäischen Beamten auf kollektive Maßnahmen
1. Die Rechtsstellung der Beamten der Europäischen Gemeinschaft
2. Art. 28 Var. 2 GRC als Rechtsgrundlage europäischer Beamtenstreiks
3. Die Einschränkungen des Rechts der europäischen Beamten auf kollektive Maßnahmen
II. Das Recht der sonstigen Gemeinschaftsbediensteten auf kollektive Maßnahmen
§ 6 Europäische Tarifverträge als Ziel gesamteuropäischer Arbeitskämpfe
I. Der Tarifvertragsschluss als Arbeitskampfziel im nationalen und internationalen Arbeitskampfrecht
1. Das Ziel nationaler Arbeitskämpfe in Deutschland
2. Der Bezug internationaler Arbeitskampfgarantien zur Tarifvertragsfreiheit
3. Folgerungen für Art. 28 Var. 2 GRC
II. Die Ausübung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Verhandlungen auf der europäischen Ebene
1. Das Merkmal der geeigneten Ebene in Art. 28 Var. 1 GRC
a) Der Ebenenbegriff der Grundrechtecharta
b) Die Konkretisierung des Ebenenbegriffs
2. Die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren auf der europäischen Ebene
a) Die Massenentlassungsrichtlinie
b) Die Betriebsübergangsrichtlinie
c) Die Unterrichtungs- und Anhörungsrahmenrichtlinie
d) Die Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat
e) Art. 27 GRC und der Soziale Dialog auf Gemeinschaftsebene
f) Exkurs: Das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren innerhalb der Societas Europaea
3. Die Übertragung des Ebenenbegriffs von Art. 27 GRC auf Art. 28 Var. 1 GRC
4. Kollektive Verhandlungen auf der europäischen Ebene
a) Die vom Konventspräsidium genannten Richtlinien
b) Der Soziale Dialog auf Gemeinschaftsebene
§ 7 Der Soziale Dialog auf Gemeinschaftsebene und das Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Verhandlungen
I. Die rechtlichen Grundlagen des Sozialen Dialogs nach Art. 138 und 139 EG
1. Die Aufgaben der Kommission beim Sozialen Dialog nach Art. 138 Abs. 1 EG
2. Die Anhörung der Sozialpartner nach Art. 138 Abs. 2 und 3 EG
3. Der Abschluss und die Durchführung von Sozialpartnervereinbarungen nach Art. 139 EG
4. Die Verknüpfung des Anhörungsverfahrens mit den Sozialpartnerverhandlungen in Art. 138 Abs. 4 EG
II. Der Soziale Dialog zwischen Beteiligung der Sozialpartner an der gemeinschaftlichen Rechtssetzung und autonomen Tarifverhandlungen
1. Zum Schutzbereich der Tarifvertragsfreiheit
2. Die Einordnung des Sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene
III. Die Verhandlungen europäischer Sozialpartner nach Art. 139 EG und deren Verhältnis zur gemeinschaftlichen Rechtssetzung
1. Die europäischen Sozialpartner als Träger des Grundrechts aus Art. 28 Var. 1 GRC
2. Der Ablauf von Sozialpartnerverhandlungen nach Art. 139 Abs. 1 EG
a) Die Einleitung von Sozialpartnerverhandlungen
b) Die Durchführung der Sozialpartnerverhandlungen
c) Der Gegenstand der Sozialpartnerverhandlungen
d) Der Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung
e) Die Teilnahme an den Verhandlungen der Sozialpartner nach Art. 139 Abs. 1 EG
3. Das Verhältnis zwischen europäischen Sozialpartnervereinbarungen und gemeinschaftlicher Rechtssetzung
a) Der Grundsatz der „doppelten Subsidiarität“
b) Die rechtliche Absicherung des Übernahmerechts aus Art. 138 Abs. 4 EG
c) Die Sperrwirkung europäischer Sozialpartnervereinbarungen für die Rechtssetzung der Gemeinschaft
IV. Europäische Sozialpartnervereinbarungen als europäische Tarifverträge
1. Die Diskussion im Schrifttum und die Fragestellung aus der Perspektive des Art. 28 Var. 1 GRC
2. Die Durchführung von Sozialpartnervereinbarungen auf der nationalen Ebene
a) Das Erfordernis eines Durchführungsrechtsakts auf nationaler Ebene
b) Der Ausschluss mitgliedstaatlicher Mitwirkungspflichten
c) Die Durchführungspflicht der nationalen Sozialpartner
aa) Die Durchführungsverpflichtung der nationalen Sozialpartner im Schrifttum
(1) Die Auffassung der herrschenden Meinung
(2) Die Auffassung der Kommission
(3) Durchführungsverpflichtungen nach der Satzung der europäischen Sozialpartner
bb) Die Auslegung des Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG
(1) Der Wortlaut des Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG
(2) Die systematische Auslegung des Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG
(3) Die historische Auslegung des Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG
(4) Die Sperrwirkung autonomer Sozialpartnervereinbarungen
(5) Die Erteilung des Verhandlungsmandats
(6) Die Umsetzungsverpflichtung der mitgliedstaatlichen Sozialpartner in der Praxis
cc) Die rechtlichen Folgen der Durchführungsverpflichtung
(1) Die Beschränkung der Durchführungsverpflichtung aufgrund nationaler Verfahren und Gepflogenheiten
(2) Die Effektivität der Durchführung nach Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG
(3) Die Durchsetzung der Durchführungspflicht aus Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 EG
dd) Die Einordnung autonomer Sozialpartnervereinbarungen als europäische Tarifverträge
3. Die Durchführung von Sozialpartnervereinbarungen auf der Gemeinschaftsebene
a) Der Inhalt des Ratsbeschlusses
b) Die Bindungen der Gemeinschaftsorgane an die Sozialpartnervereinbarung
c) Der Vergleich mit der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG
aa) Das Antragserfordernis
bb) Die Erweiterung der rechtlichen Bindungswirkung
cc) Der Zweck der Erstreckung
dd) Die Stellung der erstreckten Regelungen in der jeweiligen Normenhierarchie
ee) Die Beendigung der Erstreckungswirkung
ff) Die rechtliche Qualifikation des Hoheitsaktes
d) Die demokratische Legitimation des Ratsbeschlusses nach Art. 139 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 EG
e) Die Entstehungsgeschichte des Art. 139 EG
f) Teleologische Erwägungen für die Anwendung des Art. 28 Var. 1 GRC auf die Verhandlungen im Sozialen Dialog
§ 8 Der Soziale Dialog auf europäischer Ebene und das Gemeinschaftsgrundrecht auf kollektive Maßnahmen
I. Der Schutzbereich des Art. 28 Var. 2 GRC
II. Die Auffassungen in der Literatur
III. Die rechtlichen Voraussetzungen eines europäischen Arbeitskampfes im Sozialen Dialog auf Gemeinschaftsebene
1. Der Wortlaut des Art. 139 Abs. 1 EG
2. Der Kompetenzausschluss in Art. 137 Abs. 5 EG
3. Die Einleitung von Verhandlungen im Sozialen Dialog auf Gemeinschaftsebene
a) Das Urteil des EGMR in der Sache Wilson vs. United Kingdom
b) Der Arbeitskampf für die Anerkennung als europäische Sozialpartnerorganisation
c) Die Einsetzung paritätischer Ausschüsse für den sektoralen Dialog
d) Die Mitteilung der Sozialpartner nach Art. 138 Abs. 4 EG
4. Der europäische Arbeitskampf als Mittel autonomer Konfliktlösung
a) Die Rechtssetzungsbefugnis „in den von Art. 137 EG erfassten Bereichen“
aa) Die sozialpartnerschaftliche Übernahme eines gemeinschaftlichen Rechtssetzungsverfahrens nach Art. 138 Abs. 4 EG
bb) Die Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinschaft bei Sozialpartnerverhandlungen ohne vorherige Anhörung
cc) Zur Verhandlungsimparität beim Sozialen Dialog auf der Gemeinschaftsebene
b) Sozialpartnervereinbarungen außerhalb der von Art. 137 EG erfassten Bereiche?
5. Die Effektivität gesamteuropäischer Arbeitskämpfe im Sozialen Dialog
a) Der Zusammenhang zwischen Vereinbarungsabschluss und Durchführung
b) Der Zusammenhang zwischen europäischem Arbeitskampf und Vereinbarungsabschluss
aa) Exkurs: Die Beteiligung an europäischen Arbeitskämpfen im Sozialen Dialog nach deutschem Recht
bb) Die Ausübung kollektiven Drucks auf die europäischen Sozialpartner der Arbeitgeberseite
cc) Die Ausübung kollektiven Drucks durch die europäischen Sozialpartner der Arbeitnehmerseite
6. Zusammenfassende Stellungnahme
IV. Annex: Die Anwendung des Art. 28 Var. 2 GRC in den Mitgliedstaaten bei der Durchführung europäischer Sozialpartnervereinbarungen
V. Annex: Art. 28 Var. 2 GRC als Rechtsgrundlage europäischer Demonstrationsstreiks?
§ 9 Verfassungsexkurs: Europäische Arbeitskämpfe und Sozialer Dialog auf Unionsebene nach dem Europäischen Verfassungsvertrag
I. Die Änderungen am Sozialen Dialog im Europäischen Verfassungsvertrag
1. Die Rechtsqualität der Ratsentscheidung nach Art. III-212 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 EVV
2. Die Unterrichtung des Europäischen Parlaments
II. Die Vorschrift des Art. I-48 EVV
Zweiter Abschnitt: Die nationale Ebene
§ 10 Art. 28 Var. 2 GRC und das nationale Arbeitskampfrecht in Deutschland
I. Die Anwendungsvoraussetzungen des Art. 28 Var. 2 GRC in den Mitgliedstaaten
II. Die Anwendung des Art. 28 Var. 2 GRC bei der Umsetzung europäischer Richtlinien nach Art. 137 Abs. 3 EG
III. Das Recht auf kollektive Maßnahmen im sekundären Gemeinschaftsrecht
1. Die Anknüpfung an Tarifverhandlungen im sekundären Gemeinschaftsrecht
2. Die normative Ergänzung von sekundärem Gemeinschaftsrecht
a) Die normative Ergänzung des Gemeinschaftsrechts in der Rechtsprechung des EuGH
b) § 613a Abs. 6 BGB als normative Ergänzung der Betriebsübergangsrichtlinie?
IV. Annex: Die Rechtsprechung nationaler Gerichte als Grundrechtsschranke
1. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
2. Die Rechtsprechung anderer nationaler Gerichte
Dritter Abschnitt: Die transnationale Ebene
§ 11 Art. 28 Var. 2 GRC und transnationale Arbeitskämpfe
I. Die Bestimmung des Arbeitskampfstatuts
1. Arbeitskampfmaßnahmen deutscher Arbeitsvertragsparteien im EG-Ausland
2. Arbeitskampfmaßnahmen ausländischer Arbeitskampfparteien in Deutschland
3. Zur Unterstützung ausländischer Arbeitskampfparteien in Deutschland geführte Solidaritätsarbeitskämpfe
4. Der grenzüberschreitende Arbeitskampf für einen transnationalen Tarifvertrag
II. Die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf kollektive Maßnahmen auf transnationale Arbeitskämpfe
1. Arbeitskampfmaßnahmen deutscher Arbeitvertragsparteien im EG-Ausland
2. Arbeitskampfmaßnahmen ausländischer Arbeitskampfparteien in Deutschland
3. Zur Unterstützung ausländischer Arbeitskampfparteien in Deutschland geführte Solidaritätsarbeitskämpfe
4. Der grenzüberschreitende Arbeitskampf für einen transnationalen Tarifvertrag
I. Die Anerkennung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen und Einfügung in die Gemeinschaftsrechtsordnung
II. Der Inhalt und die Begrenzung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
III. Die Anwendung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen auf der europäischen Ebene
IV. Die Anwendung des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen auf nationaler und transnationaler Ebene
V. Neuerungen durch den Vertrag über eine Verfassung für Europa
VI. Zum Wert und Nutzen des Gemeinschaftsgrundrechts auf kollektive Maßnahmen
Verzeichnis der Kommissionsdokumente