Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit :Ein Beitrag zur Haftung des Schuldners bei anfänglichen Leistungshindernissen ( Schriften zum Bürgerlichen Recht )

Publication subTitle :Ein Beitrag zur Haftung des Schuldners bei anfänglichen Leistungshindernissen

Publication series :Schriften zum Bürgerlichen Recht

Author: Schneider   Susanne  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2008

E-ISBN: 9783428527397

P-ISBN(Paperback): 9783428127399

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Wechselwirkungen zwischen dem Irrtumsrecht und den Regeln über anfängliche Leistungshindernisse bestehen in vielfacher Form, da der Schuldner im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit zumeist über seine Fähigkeit zur Leistungserbringung irrt und dieser Irrtum nicht selten als Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB zu qualifizieren ist. Ziel der Arbeit ist es, die Auswirkungen dieser Überschneidungen in Hinblick auf die Anfechtungsmöglichkeit des Schuldners sowie seine Haftung zu untersuchen. Das Ergebnis kann in den beiden folgenden Kernthesen zusammengefasst werden: Im Falle eines anfänglichen Leistungshindernisses darf der Schuldner, der zugleich einem Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB unterliegt, von seinem Anfechtungsrecht aufgrund einer teleologischen Reduktion der §§ 119 ff. BGB keinen Gebrauch machen, wenn das Gesetz aufgrund der Unmöglichkeit Haftungsanordnungen zugunsten des Gläubigers statuiert. Der Schuldner darf sich mittels der Anfechtung nicht diesen speziellen Haftungsfolgen entziehen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Gläubiger von den Rechten, die sich aus der Unmöglichkeit ergeben, Gebrauch machen will oder nicht. Der Schuldner ist bei einem anfänglichen nicht zu vertretenden Leistungshindernis nicht zum Ersatz des Vertrauensschadens analog § 122 BGB verpflichtet. Für eine derartige Analogie fehlt es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, da sich die Regelungen des Leistungsstörungsrechts als abgeschlossenes System erweisen, das nicht durch eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche nicht zu vertretende Leistungshindernisse erweitert werden kann. Darüber hinaus besteht auch keine vergleichbare Interessenlage, da der Gläubiger im Falle eines anfänglichen Leistungshindernisses nicht die gleiche Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit aufweist wie der Empfänger einer irrtümlich abgegebenen Willenserklärung.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Das Anfechtungsrecht

I. Die Voraussetzungen der Anfechtung

1. Die Irrtumsanfechtung

a) Die Anfechtungsgründe

aa) Der Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB

bb) Der Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB

cc) Der Übermittlungsirrtum, § 120 BGB

dd) Der Eigenschaftsirrtum, § 119 Abs. 2 BGB

(a) Lehre vom beachtlichen Motivirrtum

(b) Spezialfall des Erklärungsirrtums

(c) Lehre vom geschäftlichen Eigenschaftsirrtum

(d) Theorie der Risikozuweisung

(e) Stellungnahme

b) Die weiteren Anfechtungsvoraussetzungen

c) Die Rechtsfolgen der Anfechtung

aa) Die Nichtigkeit

bb) Der Schadensersatzanspruch

(a) Das Zurechnungsprinzip

(1) Veranlassungshaftung

(2) Haftung aufgrund rechtsgeschäftlicher Erklärung

(3) Risikohaftung

(4) Zusammenfassung

(b) Die Haftungsvoraussetzungen

(c) Die Rechtsfolge

2. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Drohung

a) Die arglistige Täuschung, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB

b) Die Drohung, § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB

c) Die weiteren Anfechtungsvoraussetzungen

d) Die Rechtsfolgen der Anfechtung

II. Zusammenfassung

C. Das Unmöglichkeitsrecht

I. Das Unmöglichkeitsrecht vor der Schuldrechtsmodernisierung

1. Die anfängliche Unmöglichkeit

a) Die Voraussetzungen

b) Die Rechtsfolge

2. Das anfängliche Unvermögen

a) Die Voraussetzungen

b) Die Rechtsfolgen

aa) Die Primärleistungspflicht

bb) Die Haftungsvoraussetzungen

(a) Theorie der Garantiehaftung

(b) Theorie der Vertragshaftung

(c) Theorie der Haftung für Vertretenmüssen

3. Die nachträgliche Unmöglichkeit

4. Das nachträgliche Unvermögen

5. Zusammenfassung

II. Das Unmöglichkeitsrecht nach der Schuldrechtsreform

1. Die Wirksamkeit des Vertrages

2. Das Schicksal des Primärleistungsanspruchs

3. Die Gegenleistungspflicht bei synallagmatischen Verträgen

4. Die Sekundärrechte

a) Sekundärrechte bei nachträglicher Unmöglichkeit

aa) Der Schadensersatzanspruch

(a) Vorliegen einer Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis

(1) Objektiver Pflichtverletzungsbegriff

(2) Verhaltensbezogene Auffassung

(3) Stellungnahme

(b) Vertretenmüssen

(c) Anforderungen des § 283 BGB

(d) Rechtsfolge

bb) Der Aufwendungsersatzanspruch

cc) Der Anspruch auf das stellvertretende commodum

dd) Das Rücktrittsrecht

b) Die Spezialregelung des § 311a Abs. 2 BGB

aa) Dogmatische Konzeption des § 311a Abs. 2 BGB

(a) Anknüpfung an die Informationspflichtverletzung

(b) Haftungsanknüpfung an das Leistungsversprechen

(1) Verschuldenshaftung anknüpfend an die Leistungszusage

(2) Reine Garantiehaftung

(c) Durch culpa bedingte gesetzliche Garantiehaftung

(d) Stellungnahme

bb) Ergebnis

III. Zusammenfassung

D. Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit

I. Vorliegen und Inhalt eines Irrtums

II. Beachtlichkeit des Irrtums im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB

1. Beachtliche Irrtümer

a) Qualitative Unmöglichkeit

b) Persönlich zu erbringende Leistungen

2. Zweifelhafte Fälle

a) Nichtexistenz der geschuldeten Sache

b) Fehlendes Eigentum an der Sache

3. Unbeachtliche Irrtümer

III. Ergebnis

E. Das Verhältnis der Anfechtung zu den Gläubigerrechten

I. Problemstellung

II. Meinungsüberblick

1. Ältere Literaturansichten

2. Entscheidung des BGH und herrschende Literaturansicht

3. Sondermeinung von Köhler und Fritzsche

4. Stellungnahmen zur neuen Rechtslage

III. Stellungnahme

1. Dogmatische Grundlagen

a) Restriktive Auslegung des § 119 Abs. 2 BGB

b) Anwendung der Konkurrenzlehre

c) Anwendung der Regeln über den Rechtsmissbrauch

d) Eigener Lösungsansatz

aa) Vollständige anfängliche Unmöglichkeit

bb) Qualitative anfängliche Unmöglichkeit nach Gefahrübergang

(a) Exkurs: Das „bessere Aliud“

(b) Eigene Ansicht

cc) Qualitative anfängliche Unmöglichkeit vor Gefahrübergang

dd) Schlussfolgerung

2. Ergebnis

F. Verschuldensunabhängige Haftung analog § 122 BGB

I. Problemstellung

II. Meinungsüberblick

III. Stellungnahme

1. Voraussetzungen einer Analogie

2. Die Ermittlung einer Lücke im Recht der anfänglichen Unmöglichkeit

a) Die Übereinstimmung mit den gesetzgeberischen Entscheidungen

aa) Die Verschuldensabhängigkeit der Haftung

(a) Inhalt einer Verschuldenshaftung

(b) Die Abschaffung der Garantiehaftung

(c) Beschränkung der Haftung durch das Leistungsversprechen

bb) Die Wertungsgesichtspunkte des § 284 BGB

cc) Die Vereinheitlichung sämtlicher Leistungshindernisse

dd) Die Regelung der zu vertretenden anfänglichen Unmöglichkeit

ee) Die Verteilung der Beweislast

ff) Vereinbarkeit mit den Wertungen des Kaufrechts

(a) Überblick über die Altregelung

(b) Integration in das allgemeine Leistungsstörungsrecht

(c) Weitere Haftungsrisiken des Verkäufers

gg) Anwendbarkeit der cic neben dem Unmöglichkeitsrecht

hh) Ergebnis

b) Die Anwendung des Gleichheitssatzes

aa) Struktur des § 122 BGB

(a) Haftungsgrund im Sinne von § 122 BGB

(b) Zurechnungsprinzip bei § 122 BGB

(c) Bedeutung für eine Analogie

bb) Vergleich mit dem Unmöglichkeitsrecht

(a) Identität des Vertrauens

(b) Vergleichbarkeit des ausgeübten Vertrauens

(c) Identische Risikoverteilung

(d) Ergebnis

3. Vergleich der Ergebnisse mit der Regelung des § 313 BGB

4. Endergebnis

G. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

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