Chapter
Erstes Kapitel: Subjektive Rechte der Nachbargemeinde in Bezug auf die Bauleitplanung der Standortgemeinde
§ 1 Die Primärrechte der Nachbargemeinde aus §§ 2 Abs. 2, 4 BauGB
A. Recht auf interkommunale Abstimmung i. e. S. (§ 2 Abs. 2 S. 1 BauGB)
I. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB in Rechtsprechung und h. L.
1. Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB beim Rechtsschutz gegen Bauleitpläne
a) Die Krabbenkamp-Entscheidung des BVerwG aus dem Jahre 1972
b) Die Bemühungen um eine Präzisierung der Krabbenkamp-Rechtsprechung von 1972 bis 2002
aa) Die Funktion der Krabbenkamp-Formel – Begründung des Abstimmungsbedarfs
bb) Der Schutzgegenstand der Krabbenkamp-Formel – Städtebauliche Belange
cc) Die Ermittlung des Schutzbedarfs – „Unmittelbar“ und „gewichtig“
c) Die „Klarstellung“ der Krabbenkamp-Rechtsprechung im Jahre 2002
2. Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 BauGB außerhalb des Rechtsschutzes gegen Bauleitpläne: von „Zweibrücken“ nach „Mülheim-Kärlich“
a) Die Zweibrücken-Entscheidung aus dem Jahre 2002 – § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Vorhabenzulassung
b) Die Mülheim-Kärlich-Entscheidung aus dem Jahre 2003 – § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB bei der Begründung von Planungspflichten
3. Fazit – Klärungsbedarf zur Bedeutung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB für den Rechtsschutz gegen Bauleitpläne
II. Kritik zum Schutzbedarf – Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB
1. Die Problemstellung – „Krabbenkamp-Formel“ oder „Bagatellgrenze“?
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB
a) Die grammatische Interpretation
b) Die systematische Interpretation im Lichte der BauGB-Novellen 2004 und 2007
c) Einwände aus der „Entstehungsgeschichte“ der Krabbenkamp-Formel?
d) Einwände aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG?
e) Einwände aus einer Folgenbetrachtung zur Heranziehung der Geringfügigkeitsschwelle?
3. Ergebnis – Eröffnung des Anwendungsbereichs schon bei „nicht unwesentlichen“ (geringfügigen) Auswirkungen
III. Kritik zur Schutzweise – Die These von § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB als „Ausprägung“ des allgemeinen Abwägungsgebots nach dem EAG Bau
1. Die Problemstellung – „Richtung und Gehalt“ aus dem allgemeinen Abwägungsgebot
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB
a) Die grammatische Interpretation
b) Die systematische Auslegung im Lichte der BauGB-Novellen 2004 und 2007
aa) Eigenständiger Regelungsgehalt in der ersten Phase (Ermitteln von Belangen)?
bb) Eigenständiger Regelungsgehalt in der zweiten Phase (Einstellen von Belangen)?
cc) Eigenständiger Regelungsgehalt in der dritten Phase (Gewichtung von Belangen)?
dd) Eigenständiger Regelungsgehalt in der vierten Phase (Planungsentscheidung)?
ee) Eigenständiger Regelungsgehalt in subjektivrechtlicher Hinsicht?
ff) Fazit zur systematischen Auslegung
c) Die historische Auslegung
d) Einwände aus der bisherigen Rechtsprechung?
e) Einwände aus einer Folgenbetrachtung?
3. Ergebnis – Emanzipierung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB von der Schutzweise des durch das EAG Bau modifizierten § 1 Abs. 7 BauGB
IV. Fazit – Der materielle Abstimmungsanspruch der Nachbargemeinde
B. Recht auf interkommunalen Funktionsschutz (§ 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB)
I. Die Rolle der Gemeinden im zentralörtlichen System
II. Der Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB
1. Die Problemstellung – Störungsabhängiger oder -unabhängiger Anspruch?
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB
a) Die systematische, teleologische und historische Interpretation
b) Einwände aus der historischen Interpretation?
c) Einwände aus einem Vergleich mit der „Schicksalsgemeinschaft“ der Bebauungsplanunterworfenen?
d) Die erforderliche Beeinträchtigungsintensität
3. Ergebnis – Gleichlauf im Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB
III. Die Schutzweise bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB
1. Die Problemstellung – Berücksichtigungs- oder Beachtenspflicht?
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB
a) Die systematische, teleologische und historische Interpretation
b) Einwände aus der grammatischen Interpretation?
c) Einwände aus der systematischen Interpretation?
3. Ergebnis – Beachtens-, nicht lediglich Berücksichtigungspflicht
IV. Fazit – Dogmatisch eigenständiges Recht auf interkommunalen Funktionsschutz
C. „Recht auf interkommunalen Versorgungsbereichsschutz“? (§ 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB)
I. Der Schutz zentraler Versorgungsbereiche in der Gesetzgebung
II. Der Schutzgegenstand bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB
1. Bestehende Versorgungsbereiche
2. In der Entwicklung begriffene Versorgungsbereiche?
III. Die Schutzweise bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB
IV. Der Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB
1. Tatsächlicher oder vermuteter Schutzbedarf?
2. Ergebnis – Erforderlichkeit tatsächlich feststehender Auswirkungen
V. Fazit – Unterfall des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB mit klarstellendem Charakter
D. Recht auf verfahrensmäßige Beteiligung (§ 4 BauGB)
§ 2 Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde bei Primärrechtsverletzungen
A. Beseitigungsansprüche bei Primärrechtsverletzungen
I. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB
1. Absolute Rechte und ihr sekundärrechtlicher Schutz
2. Die Planungshoheit als Grundlage von Abwehrrechten
a) Die „institutionelle Garantie“ der kommunalen Selbstverwaltung (h. M.)
b) Würdigung – Die Planungshoheit als absolutes Recht
c) Einwände aus der Rechtsnatur des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG?
aa) Gefährdung der Grundrechtsträger?
bb) Fehlen „rechtsstruktureller“ Voraussetzungen für ein subjektives Recht?
3. Beseitigungsansprüche gegen normative Akte der Standortgemeinde?
4. Fazit – Beseitigungsansprüche aus § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB i.V. m. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
II. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB
III. Verletzung von § 4 BauGB
B. Unterlassungsansprüche bei Primärrechtsverletzungen
I. Die Planungshoheit als Grundlage von Unterlassungsansprüchen
II. Unterlassungsansprüche gegen normative Akte der Standortgemeinde?
III. Fazit zu etwaigen Unterlassungsansprüchen gegen Bauleitpläne
§ 3 Beschränkung der Sekundärrechte der Nachbargemeinde durch §§ 214 f. BauGB?
A. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB
I. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 1 BauGB?
II. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 3 BauGB?
III. Unbeachtlichkeit nach § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB?
IV. Fazit zu § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB
B. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB
C. Verletzung von § 4 BauGB
D. Fazit zum Umfang der Beschränkung der Sekundärrechte
Zweites Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne der Standortgemeinde
§ 4 Repressiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne
A. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags
B. Begründetheit des Normenkontrollantrags
§ 5 Präventiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne
A. Vorbeugender Normenkontrollantrag?
B. Vorbeugende Unterlassungsklage?
I. Die Krabbenkamp-Entscheidung
II. Zulässigkeit der Unterlassungsklage vor den Verwaltungsgerichten
a) Junktim zwischen der präventiven und repressiven Verfahrensart?
b) Umgehung der besonderen Voraussetzungen des § 47 VwGO?
c) Umgehung der (restriktiven) Wertung des § 47 VwGO?
d) Vorrang der Feststellungsklage aus der „Systematik der VwGO“?
e) Vorrang der Feststellungsklage zur „Schonung“ des Normgebers?
f) Fazit – Keine durchschlagenden Bedenken gegen die Statthaftigkeit
4. Rechtsschutzbedürfnis?
III. Fazit – Unzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage
C. (Vorbeugende) Feststellungsklagen?
I. Feststellung der Nichtberechtigung zur Fortführung der Ortsplanung?
II. Feststellung eines etwaigen Unterlassungsanspruchs in Bezug auf nicht abgestimmte Festsetzungen?
§ 6 Rechtsschutz gegen Maßnahmen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans?
A. Rechtsschutz gegen den Planaufstellungsbeschluss?
I. Anfechtungs- oder Leistungsklage gegen den Aufstellungsbeschluss?
II. Feststellung der Nichtigkeit des Aufstellungsbeschlusses?
B. Rechtsschutz gegen etwaige Plangenehmigungen?
I. Anfechtungsklage gegen die Plangenehmigung?
4. Unzulässigkeit isolierter Rechtsbehelfe (§ 44a VwGO)?
5. Rechtsschutzbedürfnis?
6. Ergebnis – Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung der Plangenehmigung
II. Feststellung der Nichtigkeit der Plangenehmigung?
§ 7 Rechtsschutz zur unmittelbaren Durchsetzung der Primäransprüche
A. Durchsetzung des Abstimmungsanspruchs aus § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB?
I. Unzulässigkeit isolierter Rechtsbehelfe i.S.d. § 44a S. 1 VwGO
II. Rechtsschutzbedürfnis
B. Durchsetzung des Abstimmungsanspruchs aus § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB?
C. Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs aus § 4 BauGB?
Drittes Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Flächennutzungspläne der Standortgemeinde
§ 8 Die Rechtsnatur von Flächennutzungsplänen
A. Die traditionelle These der h.M. vom nicht-normativen „Rechtsinstitut sui generis“
I. Keine Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
II. Keine Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
1. Der Begriff der „Rechtsvorschrift“
2. Argumente gegen eine Rechtsvorschrift im formellen Sinne
3. Argumente gegen eine Rechtsvorschrift im materiellen Sinne
c) Mittelbarkeitsargument
4. Argumente aus der historischen Interpretation
5. Behandlung etwaiger Einwände
B. Darstellungen zum Außenbereich mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB
I. „Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung“
II. Das Meinungsspektrum zur Behandlung von Darstellungen nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB
1. Die Entwicklung in der Rechtsprechung
2. Die These von der Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1 VwGO
3. Die Verfechter der traditionellen Auffassung
III. Stellungnahme zum intrakommunalen Verhältnis
1. Außenwirksamkeitsanspruch von Konzentrationszonendarstellungen
a) Die Problemstellung – Entscheidende Bedeutung des „in-der-Regel“-Vorbehalts in § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB
b) Die teleologische Interpretation des „in-der-Regel“-Vorbehalts in § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB
c) Die systematische Interpretation des § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB
d) Fazit – Die Außenwirksamkeit von Konzentrationszonendarstellungen
2. Abstrakt-genereller Charakter von Konzentrationszonendarstellungen
a) Einwände aus dem Darstellungsargument?
b) Einwände aus den Verhältnisargumenten?
c) Einwände aus dem Mittelbarkeitsargument?
d) Einwände aus dem Abhängigkeitsargument?
e) Einwände aus dem Anpassungsargument?
f) Einwände aus dem Verkündungsargument?
g) Einwände aus dem Rechtszersplitterungsargument?
4. Fazit zum intrakommunalen Verhältnis
IV. Bedeutung im interkommunalen Verhältnis
C. Darstellungen zum Außenbereich ohne die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB
I. Die Rechtsfigur der „nachvollziehenden Abwägung“
1. Die „nachvollziehende Abwägung“ bei Weyreuther
2. Die „nachvollziehende Abwägung“ in Rechtsprechung und Literatur
3. Analyse – Zwei Vorgänge unter einem Namen
II. Die Rechtswirkung des Flächennutzungsplans gegenüber nicht privilegierten Vorhaben
III. Die Rechtswirkung des Flächennutzungsplans gegenüber privilegierten Vorhaben
IV. Einwände aus § 15 Abs. 3 BauGB?
V. Fazit zur Rechtsnatur von Außenbereichsdarstellungen
D. Darstellungen zum unbeplanten Innenbereich
I. Betrachtung des intrakommunalen Verhältnisses
II. Betrachtung des interkommunalen Verhältnisses
III. Fazit zum unbeplanten Innenbereich
E. Darstellungen zu Planbereichen eines qualifizierten Bebauungsplans
F. Darstellungen zu Planbereichen eines einfachen Bebauungsplans
G. Fazit – Die Notwendigkeit differenzierter Betrachtung
§ 9 Rechtsschutz gegen normative Flächennutzungsplandarstellungen
A. Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO
I. Statthaftigkeit des Normenkontrollverfahrens
II. Antragsbefugnis der Nachbargemeinde
III. Präklusion nach § 47 Abs. 2a VwGO 2007?
IV. Fazit zum Normenkontrollverfahren
B. Die Rechtsschutzmöglichkeiten der Nachbargemeinde im Übrigen
§ 10 Repressiver Rechtsschutz gegen nicht-normative Flächennutzungsplandarstellungen
A. Allgemeine Leistungsklage auf Darstellungsbeseitigung
IV. Rechtsschutzbedürfnis
I. Feststellung der Nichtigkeit der Darstellungen?
II. Feststellung des Beseitigungsanspruchs?
III. Feststellung des Nichtbestehens der Beachtenspflicht?
IV. Feststellung der Nichtberechtigung zur Planaufstellung?
V. („Atypische“) Feststellung der „normbedingten Rechtsverletzung“?
VI. Fazit zum Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage
C. Normenkontrolle des aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplans?
I. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags
II. Begründetheit des Normenkontrollantrags
1. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 1 BauGB?
2. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB?
3. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB?
4. Heilung durch erneute Abstimmung im Bebauungsplan?
5. Unbeachtlichkeit nach § 215 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
III. Fazit zur Relevanz der bebauungsplanbezogenen Inzidentkontrolle
§ 11 Präventiver Rechtsschutz gegen nicht-normative Flächennutzungsplandarstellungen
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen
§ 12 Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur
A. Stand der Rechtsprechung
I. Grundlegende Entscheidungen
1. Das Schlachthof-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1989
2. Das Baumarkt-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1993
3. Der Multiplex-Kino-Beschluss des VGH München aus dem Jahre 1999
4. Das Zweibrücken-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 2002
5. Die Aufnahme der Zweibrücken-Entscheidung in der Rechtsprechung
a) Der Nahversorgungsmarkt-Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2002
b) Der Stuhr-Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2005
6. Der Werk-III-Beschluss des OVG Weimar aus dem Jahre 2004
II. Fazit – „Die Weichenstellerthese“: Abwehrrechte bei „vorwerfbarem“ Tun und „missbräuchlichem“ pflichtwidrigem Unterlassen
B. Vorschläge der Literatur
I. Unmittelbare oder analoge Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB
II. Ansätze zur (ergänzenden) Heranziehung des Art. 28 Abs. 2 GG
I. Zur These von der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB
II. Zum Ansatz der Rechtsprechung (Analogie bei „Weichenstellungen“ und u.U. bei „vorwerfbarem“ Unterlassen)
§ 13 Zur Zulässigkeit der Ableitung von Abwehrrechten gegen Baugenehmigungen aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
A. Baugenehmigungen als Eingriffe in die Planungshoheit
I. Das Meinungsspektrum im Grundrechtsbereich
1. Die Rechtsprechung von BVerwG und BVerfG
a) Die Haltung des BVerwG zu Art. 14 Abs. 1 GG
b) Die Haltung des BVerfG zu Art. 2 Abs. 2 GG
2. Die restriktive Eingriffsthese
3. Die erweiterte Eingriffsthese
4. Die restriktive Schutzpflichtthese
5. Die erweiterte Schutzpflichtthese
6. Die Ausgestaltungsthesen
7. Fazit für den interkommunalen Konflikt
II. Die Einordnung einer Baugenehmigung als Eingriff in die Planungshoheit
1. Ausgestaltung durch Konstituierung und Konturierung
2. Die §§ 29 ff. BauGB als Konstituierung des Eigentumsgrundrechts und Konturierung der Selbstverwaltungsgarantie
3. Konturierung als „Zurechnungsgrund“
III. Konturierung als Mittel der Eingriffsbestimmung
1. Die §§ 29 ff. BauGB als Konstituierung der Planungshoheit?
2. Der konturierende Einfluss des Gesetzgebers
a) Konturierung als rechtfertigungsbedürftige Gesetzgebung
b) Konturierungsgesetzgebung als auslegungsbedürftiger Eingriffsmaßstab
IV. Fazit – Auslegungsabhängige Eingriffsbestimmung
B. Die Rechtfertigung von baugenehmigungsbedingten Eingriffen in die Planungshoheit
I. Die Konzeption des Gesetzesvorbehalts im interkommunalen Konflikt
II. Die Rechtfertigung von gesetzmäßigen Baugenehmigungen
III. Die Rechtfertigung von gesetzeswidrigen Baugenehmigungen
1. Die „Elfes“-Rechtsprechung des BVerfG und ihre prozessualen Folgen
2. Die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
3. Die Haltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
a) Die Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht
b) Die Rechtsprechung zum Fachplanungsrecht
4. Das Meinungsspektrum in der Literatur zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
a) Übertragbarkeit der „Elfes“-Formel auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
b) Einschränkungen der „Elfes“-Formel im interkommunalen Konflikt?
aa) Unanwendbarkeit der „Elfes“-Formel bei faktischen Eingriffen?
bb) Erfordernis eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs?
6. Fazit zur Rechtfertigung gesetzwidriger Baugenehmigungen
C. Einwände gegen den normexternen Rückgriff auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
I. Überspielung der „Rahmenhaftigkeit“ des Verfassungsrechts?
II. „Versteinerung“ der Rechtsordnung?
III. Missachtung des funktionellrechtlichen Verhältnisses der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht?
IV. Verstoß gegen den grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt?
§ 14 Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen im Einzelnen
A. Baugenehmigungen im unbeplanten diffusen Innenbereich (§ 34 Abs. 1 u. 3 BauGB)
I. Abwehrrecht aus dem einfachen Gesetzesrecht (§ 34 Abs. 3 BauGB)
1. Schutzgegenstand – „Zentrale Versorgungsbereiche der Nachbargemeinde“
a) Nahversorgungszentren als „zentrale Versorgungsbereiche“?
b) „Künftige zentrale Versorgungsbereiche“?
2. Schutzbedarf – „Schädliche Auswirkungen“
a) „Schädliche“ Auswirkungen als „vermutete“ Auswirkungen?
b) „Schädliche“ Auswirkungen als „nicht geringfügige“ Auswirkungen?
c) „Schädliche“ Auswirkungen als „unzumutbare“ Auswirkungen?
d) „Schädliche“ Auswirkungen als „unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art“?
3. Fazit – Der Umfang des einfachgesetzlichen Abwehrrechts im Innenbereich
II. Abwehrrecht analog § 2 Abs. 2 BauGB?
III. Abwehrrecht aus Verfassungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)
1. Objektiv gesetzeswidrige Baugenehmigung
2. Gesetzesgemäße Baugenehmigung für Vorhaben mit unzumutbaren Auswirkungen
a) Die Erstplanungspflicht der Standortgemeinde
b) Aussetzungs- oder Fristausnutzungsanspruch der Nachbargemeinde?
c) Erstplanungsanspruch der Nachbargemeinde?
(1) Objektive Schutzpflicht der Standortgemeinde
(2) Subjektiver Anspruch der Nachbargemeinde auf normative Schutzgewährung
cc) Die Bedeutung des Erstplanungsanspruchs in der Vorhabenzulassung
d) Fazit – Rechtsschutz der Nachbargemeinde bei unzumutbaren Vorhaben im Innenbereich
B. Baugenehmigungen im unbeplanten baugebietsgleichen Innenbereich (§ 34 Abs. 2 u. 3 BauGB)
I. Abwehrrecht aus dem einfachen Gesetzesrecht
1. Abwehrrecht aus § 34 Abs. 3 BauGB
2. Abwehrrecht aus § 11 Abs. 3 BauNVO
a) Der Schutzgegenstand – Die „Interessen“ der Nachbargemeinde
b) Die begünstigten Personen – Die Interessen der „Nachbar“-Gemeinde
d) Fazit – Der Umfang des einfachgesetzlichen Abwehrrechts aus § 11 Abs. 3 BauNVO
II. Abwehrrecht aus Verfassungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)
C. Baugenehmigungen für nicht-privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 u. 3 BauGB)
I. Das „Planungsbedürfnis“ als „öffentlicher Belang“
II. Die Subjektivierung eines „öffentlichen Belangs“?
III. „Unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art“ bei Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO?
IV. Abwehrrechte nur bei zuvor erfolgter Weichenstellung?
V. Befriedigung des Planungsbedürfnisses durch abgestimmte, aber dennoch unwirksame Bebauungspläne?
VI. Fazit – Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde gegen nicht-privilegierte Vorhaben im Außenbereich
D. Baugenehmigungen für privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 u. 3 BauGB)
E. Baugenehmigungen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB)
I. Baugenehmigung im Bereich eines wirksamen Bebauungsplans
1. Abwehrrechte aus § 11 Abs. 3 BauNVO
2. Abwehrrechte aus den Festsetzungen des Bebauungsplans?
3. Abwehrrechte nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO?
4. Rechtsschutz aus bzw. analog § 31 Abs. 2 BauGB?
a) Genehmigung mit Befreiung
aa) Abwehrrecht über die „nachbarlichen Interessen“?
bb) Rechtsschutz über die „öffentlichen Belange“?
b) Genehmigung ohne Befreiung
II. Baugenehmigung im Bereich eines unwirksamen erstmaligen Bebauungsplans
1. Nicht abgestimmter Bebauungsplan
2. Abgestimmter, aber aus anderen Gründen unwirksamer Bebauungsplan
III. Baugenehmigung im Bereich eines unwirksam geänderten Bebauungsplans
1. Nicht abgestimmte Planänderung
2. Abgestimmte, aber aus anderen Gründen unwirksame Planänderung
F. Baugenehmigungen im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3 BauGB)
G. Baugenehmigungen bei planreifen Bebauungsplanentwürfen (§ 33 BauGB)
I. Fehlende materielle Planreife mangels interkommunaler Abstimmung
II. Fehlen von sonstigen Voraussetzungen des § 33 BauGB
Erstes Kapitel: Subjektive Rechte der Nachbargemeinde in Bezug auf die Bauleitplanung der Standortgemeinde
Zweites Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne der Standortgemeinde
Drittes Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Flächennutzungspläne der Standortgemeinde
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen