Chapter
I. Thema und Ziel der Untersuchung
II. Gang der Untersuchung
B. Die historische Entwicklung der Institution „Kinderombudsmann“ im internationalen Kontext
I. Die Entwicklung der weltweiten Kinderrechte
1. Die Herleitung der Kinderrechte
2. Entwicklungsstufen der Menschen- und Kinderrechte
3. Der internationale Schutz von Kinderrechten zwischen 1924 und 1989
4. Die UN-Kinderrechtskonvention
II. Die Entwicklung der Institution Ombudsmann
III. Entwicklung der Institution Kinderombudsmann
IV. Überblick über die Ausgestaltung der Institution in ausgewählten Ländern
V. Ein Kinderombudsmann auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene und Europaratsebene?
C. Der Kinderrechtsbeauftragte in Polen
II. Entwicklung der Ombudsmanninstitution in Polen
III. Der polnische Bürgerrechtsbeauftragte
1. Rechtsstellung und Rechtsstatus des Bürgerrechtsbeauftragten
2. Ernennung und Abberufung des Bürgerrechtsbeauftragten
3. Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des Bürgerrechtsbeauftragten
IV. Die Debatte um die Einführung des Kinderrechtsbeauftragten in Polen
1. Debatte im Parlament um die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten von 1990–1997
2. Debatte in der Nationalversammlung um die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in die Verfassung von 1993–1997
3. Debatte im Parlament um die Ausgestaltung des Kinderombudsmanngesetzes von 1997–2000
a) Der Regierungs- und der Abgeordnetenentwurf zum Kinderombudsmanngesetz
b) Verabschiedung und Ernennung des Kinderrechtsbeauftragten
V. Rechtsstellung, Rechtsstatus, Ernennung und Abberufung des polnischen Kinderrechtsbeauftragten
1. Der polnische Kinderrechtsbeauftragte im staatsorganisationsrechtlichen Gefüge
a) Die polnischen Verfassungsorgane im Rahmen der Gewaltenteilung
b) Der Kinderbeauftragte – ein Verfassungsorgan der Kontrolle und des Rechtsschutzes?
2. Rechtsstatus des polnischen Kinderrechtsbeauftragten
3. Wahl und Abberufung des Kinderrechtsbeauftragten
4. Bewertung und Schlussfolgerung
VI. Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des polnischen Kinderrechtsbeauftragten
1. Die Aufgaben des Kinderrechtsbeauftragten
a) Der Begriff des Kindes und des Kindeswohls
aa) Der Begriff des Kindes
bb) Der Begriff des Kindeswohls
aa) Das Rechtsquellensystem in Polen
(1) Die allgemein verbindlichen Normativakte
(2) Die nach innen gerichteten Normativakte
bb) Überblick über Kinderrechte enthaltende Rechtsakte
cc) Untersuchung ausgewählter Kinderrechte
2. Die Kompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten
a) Das Tätigwerden des Kinderrechtsbeauftragten
b) Die Informationsbeschaffungs- und Interventionskompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten
d) Das Zusammenwirken des Kinderrechtsbeauftragten mit den Organen der öffentlichen Gewalt
aa) Zusammenwirken mit den Organen der Kontrolle und des Rechtsschutzes
(1) Zusammenwirken mit dem Ombudsmann
(2) Zusammenwirken mit der Obersten Kontrollkammer und dem Landesrat für Rundfunk und Fernsehen
bb) Zusammenwirken mit der Legislative – dem Sejm und Senat
cc) Zusammenwirken mit der Exekutive
(1) Zusammenwirken mit dem Staatspräsidenten
(2) Zusammenwirken mit dem Ministerrat und der Regierungsverwaltung
dd) Zusammenwirken mit der Judikative
e) Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und mit dem Europäischen Kinderombudsmannnetzwerk (ENOC)
3. Beschränkungen der Aufgaben und Kompetenzen durch die elterliche Gewalt
4. Die Arbeitsweise des Kinderrechtsbeauftragten
a) Organisation des Büros des Kinderrechtsbeauftragten
aa) Rechtliche Grundlagen
bb) Arbeitsorganisation des Kinderombudsmannbüros
b) Finanzielle Ausstattung des Kinderrechtsbeauftragten
aa) Rechtliche Grundlagen für den Haushalt des Kinderrechtsbeauftragten
bb) Tatsächliche finanzielle Ausstattung
c) Öffentlichkeitsarbeit des Kinderrechtsbeauftragten
d) Eingang und formale Bearbeitung der Vorgänge
aa) Kontaktaufnahme mit dem Kinderrechtsbeauftragten
bb) Die formale Bearbeitung der Vorgänge
VII. Zusammenfassung und Bewertung
D. Der polnische Kinderombudsmann –ein Modell für Deutschland?
II. Rechte von Kindern in Deutschland
1. Der Begriff des Kindes in Deutschland
2. Verfassungsrechtliche Bestimmungen
b) Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsausübungsfähigkeit von Minderjährigen
c) Untersuchung einiger ausgewählter Grundrechte in Bezug auf Kinder
aa) Die Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG
bb) Die allgemeine Handlungsfreiheit, das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG
cc) Der Schutz der Jugend nach Art. 5 Abs. 2 GG im Rahmen der Kommunikationsfreiheit sowie der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
dd) Der Schutz von Ehe und Familie, des Elternrechts und der Gleichbehandlung unehelicher Kinder nach Art. 6 Abs. 1, 2, 3 und 5 GG
ee) Der staatliche Schulerziehungsauftrag in Art. 7 Abs. 1 GG
d) Reformbestrebungen zur Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz
3. Einfach-gesetzliche Bestimmungen
a) Schutz der Rechte von Kindern durch die familienrechtlichen Bestimmungen des BGB
b) Die Rechte der Kinder nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
4. Völkerrechtliche und europarechtliche Bestimmungen
III. Besteht die Notwendigkeit einer neuen Kinderschutzinstitution?
1. Standards für eine Kinderschutzinstitution in Deutschland
a) Standards bzgl. der formellen Ausgestaltung von staatlichen Kinderschutzinstitutionen
b) Standards bzgl. der materiellen Ausgestaltung von staatlichen Kinderschutzinstitutionen
2. Rechtliche und faktische Defizite im bestehenden System der Institutionen hinsichtlich der Standards
a) Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages – Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
aa) Rechtsstellung, Rechtsstatus sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise der Kinderkommission
bb) Rechtliche Würdigung der Kinderkommission
b) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
aa) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des Petitionsausschusses
bb) Rechtliche Würdigung des Petitionsausschusses
c) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
aa) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des BmFSFJ
bb) Rechtliche Würdigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
aa) Allgemeine Ausführungen zum Jugendamt
(1) Die Träger der Jugendhilfe
(2) Das Jugendamt im Einzelnen
bb) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise der Jugendämter
(1) Rechtsstellung des Jugendamtes
(2) Ziele der Jugendhilfe und des Jugendamtes
(3) Aufgaben und Kompetenzen des Jugendamtes
(4) Arbeitsweise des Jugendamtes
(5) Rechtliche Würdigung des Jugendamts
e) Die Gerichte – insbesondere das Jugendgericht, das Familien- und Vormundschaftsgericht unter besonderer Berücksichtigung der Gerichtshilfen des Jugendamtes und des sog. „Anwalts des Kindes“
aa) Allgemeine Ausführungen
(1) Das Jugendstrafrecht und die Jugendgerichte
(a) Die Jugendgerichtshilfe
(2) Die Familien- und Vormundschaftsgerichte
(a) Die Unterstützung des Jugendamts vor dem Vormundschafts- und Familiengericht gemäß § 50 KJHG (SGB VIII) (sog. Vormundschafts- und Familiengerichtshilfe)
(b) Der Verfahrenspfleger nach § 50 FGG (sog. Anwalt des Kindes)
bb) Rechtliche Würdigung der Gerichte
f) Die Landeskinderbeauftragten in Deutschland
aa) Der Kinderbeauftragte von NRW – Rechtsstellung, Aufgaben und Kompetenzen
bb) Der Kinderbeauftragte von Schleswig-Holstein – Rechtsstellung, Aufgaben und Kompetenzen
cc) Der Kinderbeauftragte von Sachsen-Anhalt – Rechtsstellung,Aufgaben und Kompetenzen
dd) Rechtliche Würdigung der Landeskinderbeauftragten
3. Erfüllt eine Institution die formellen und materiellen Standards?
4. Erfüllt das Institutionensystem insgesamt die Standards?
5. Behebung der Defizite durch Modifizierung bestehender Institutionen
IV. Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland in Anlehnung an das polnische Modell
1. Rechtliche Aspekte einer Einführung
a) Mögliche Rechtsstellung eines Kinderrechtsbeauftragten
aa) Ein Kinderrechtsbeauftragter als Verfassungsorgan?
bb) Der Kinderrechtsbeauftragte als „vierte Gewalt“?
cc) Der Kinderrechtsbeauftragte als öffentlich-rechtlicher Beauftragter
(1) Der Begriff des öffentlich-rechtlichen Beauftragten
(2) Gründe für die Einführung von öffentlich-rechtlichen Beauftragten
(3) Allgemeine Aufgaben und Befugnisse von öffentlich-rechtlichen Beauftragten
(4) Rechtliche Voraussetzungen für die Schaffung von öffentlich-rechtlichen Beauftragten
(5) Die öffentlich-rechtlichen Bundesbeauftragten
(a) Die öffentlich-rechtlichen Bundesbeauftragten der Exekutive
(b) Der öffentlich-rechtliche Bundesbeauftragte der Legislative – der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
dd) Konsequenzen für die Rechtsstellung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland
(1) Der Kinderrechtsbeauftragte im staatsorganisationsrechtlichen Gefüge
(2) Der Kinderrechtsbeauftragte im bundesstaatlichen System Deutschlands
b) Möglicher Rechtsstatus eines Kinderrechtsbeauftragten
c) Mögliche Bestimmungen zur Wahl und Abwahl des Kinderrechtsbeauftragten
d) Mögliche Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise eines Kinderrechtsbeauftragten
aa) Die Aufgaben eines Kinderrechtsbeauftragten
bb) Die Kompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten
(1) Das Tätigwerden des Kinderrechtsbeauftragten
(2) Die Informationsbeschaffungskompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten
(3) Der Kinderrechtsbeauftragte als Ansprechpartner
(a) Der Kinderrechtsbeauftragte als Petitionsinstanz
(b) Der Kinderrechtsbeauftragte als Beratungs- und Informationsinstanz
(c) Zugang zum Kinderrechtsbeauftragten
(4) Öffentlichkeitsarbeit des Kinderrechtsbeauftragten
(5) Das Zusammenwirken des Kinderrechtsbeauftragten mit den Organen der öffentlichen Gewalt
(a) Zusammenwirken mit der Legislative
(b) Zusammenwirken mit der Exekutive
(c) Zusammenwirken mit der Judikative
(d) Das Zusammenwirken mit Organen der Länder
(e) Die Zusammenarbeit mit nationalen Verbänden, internationalen Organisationen und dem ENOC
cc) Die Arbeitsweise des Kinderrechtsbeauftragten
(1) Organisation des Kinderbeauftragtenbüros
(2) Finanzielle Ausstattung des Kinderrechtsbeauftragten
2. Der deutsche Kinderrechtsbeauftragte in Bezug auf die ENOC-Maximen und „Pariser Prinzipien“
3. Die neue Kinderschutzinstitution als Zusatz- oder Ersatzangebot?
4. Die konkreten Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorschlags
I. Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997
II. Gesetz über den polnischen Kinderrechtsbeauftragten vom 6. Januar 2000
V. European Convention on the exercise of children’s rights (Auszug)
VII. Übersicht über die polnischen Bürgerrechtsbeauftragten seit 1988
VIII. Übersicht über die polnischen Kinderrechtsbeauftragten seit 2000
IX. Aufbau des Jugendamts
X. Gesetzentwurf über die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland
Rechtsprechungsverzeichnis
I. Polnische Gerichtsentscheidungen
II. Deutsche Gerichtentscheidungen
III. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes EuGH
IV. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte