Chapter
I. Terminologisches Vorverständnis – der Begriff der unmittelbaren Anwendbarkeit
II. Der Europäische Verfassungsvertrag – keine inhaltlich-materiellen Abweichungen zu den relevanten Vorschriften des EGV
C. Fallgruppenunterscheidung
Teil 2: Die Haftung der Europäischen Gemeinschaft für WTO-Rechtsverletzungen nach Art. 235, 288 II EGV
I. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze
II. Die Haftung für die Verletzung internationaler Abkommen in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen
III. Zwischenergebnis zum Rechtsvergleich der mitgliedstaatlichen Haftungsgrundsätze
IV. Die Entwicklung der Haftungsvoraussetzungen bei legislativem Unrecht
B. Die Relevanz der political question doctrine bei der gerichtlichen Überprüfung von wirtschafts- und außenpolitischen Rechtsakten
I. Verordnungen und Richtlinien des Bananen- und Rindfleischregimes als wirtschaftspolitische Entscheidungen im Sinne der Schöppenstedt-Formel
II. Außen(handels)politische Dimension der Agrar- und Gesundheitspolitik
III. Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Beurteilungsspielraum der Gemeinschaftsorgane bei Schadensersatzklagen in der Außen- und Agrarpolitik
C. Die unmittelbare Wirkung der DSB-Entscheidung als Grundlage für die Gemeinschaftshaftung
I. Die Rechtswidrigkeit gemeinschaftlichen Handelns und das Kriterium der Verletzung einer höherrangigen Norm
II. Kein haftungseinschränkendes Erfordernis aus dem Kriterium der Höherrangigkeit
III. Die Rechtswirkung von DSB-Entscheidungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung
1. Innergemeinschaftliche Geltung der DSB-Entscheidung
a) Kein rechtssetzender Charakter wie bei Assoziationsratsbeschlüssen
b) DSB-Entscheidungen als Judikate im Sinne des EWR-Gutachtens des EuGH
2. Die unmittelbare Anwendbarkeit von DSB-Entscheidungen
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit von DSB-Entscheidungen in der Rechtsprechung des EuGH
b) Zur Auslegung des DSU – unbedingte Konformitätsverpflichtung hinsichtlich des „Ob“ der Umsetzung der DSB-Entscheidung
c) Keine Unbedingtheit hinsichtlich des „Wie“ der Umsetzungsverpflichtung
d) Keine verhandlungsfreiheitsbeschränkende Wirkung der DSB-Entscheidungen
e) Die mittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts im Sinne der Nakajima-Doktrin
aa) Die Manifestation der Implementierungsabsicht im EG-Sekundärrechtsakt
bb) Bewertung der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte zur Nakajima-Ausnahme
cc) Die DSB-Entscheidung als „bestimmte, im Rahmen der WTO übernommenen Verpflichtung“
IV. Zwischenergebnis zur Frage der unmittelbaren Wirkung von DSB-Entscheidungen und der Anwendung der Nakajima-Doktrin
D. Herleitung einer Entbehrlichkeit des Kriteriums der unmittelbaren Wirkung für die Gemeinschaftshaftung
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts als Haftungsvoraussetzung in der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte
2. Der Zusammenhang zwischen Haftungsanspruch und unmittelbarer Wirkung im Schrifttum
3. Francovich und die Abkoppelung von Haftung und unmittelbarer Wirkung
4. Die strukturelle Konvergenz zwischen Gemeinschaftshaftung und Staatshaftung
II. Art. 300 VII EGV als Anknüpfungspunkt für eine am effet utile orientierte Auslegung
1. Die Verpflichtung zur Umsetzung von DSB-Entscheidungen aus Art. 300 VII EGV
a) Der Regelungsgehalt des Art. 300 VII EGV hinsichtlich der Verbindlichkeit und unmittelbaren Wirkung völkerrechtlicher Verträge
b) Die Verbindlichkeitsanordnung des Art. 300 VII EGV als Rechtsetzungsauftrag
c) Die strukturelle Vergleichbarkeit der Umsetzungsverpflichtungen zwischen Art. 300 VII EGV und Art. 249 III EGV
aa) Vergleichbare Rechtswirkung von Gemeinschaftsrichtlinie und DSB-Entscheidung
bb) Art. 10 EGV ist keine die Umsetzungsverpflichtung konstituierende Rechtsgrundlage
cc) Zweistufige Wirkungsstruktur von EG-Richtlinie und DSB-Entscheidung: Zielobligation und Mittelfreiheit
2. Die Anwendung des effet utile-Gedankens auf die Umsetzungsverpflichtung aus Art. 300 VII EGV
a) Effektivität und Wirksamkeit des Art. 300 VII EGV
aa) Begriffsbestimmung der Effektivität einer Rechtsnorm
bb) Das Vorliegen eines Sanktionsbedürfnisses zur Bestimmung der Effektivität
b) Die Integrationsdichte
aa) Die Bedeutung der Integrationsdichte für die Aktivierung des effet utile
bb) Der wirtschaftliche Integrationscharakter der WTO
cc) Die völkerrechtsintegrierende Wirkung des EGV
3. Anwendung des effet utile auf das WTO-Recht
a) Effektuierung von Gemeinschaftsabkommen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs
b) Zielsetzung der WTO-Abkommen als Bezugspunkt des effet utile
c) Das ökonomische Effizienzkriterium als zulässiges Rechtsprinzip bei der Auslegung des WTO-Rechts
d) Die Haftpflicht als Sanktionsinstrument zur Optimierung von ökonomischer Effizienz und Effektivität des DSU
e) Die Effektuierung des WTO-Rechts als Träger einer „domestic policy function“
4. Zur Kritik an der Rechtsfolgenbestimmung durch den effet utile
III. Herleitung der Entbehrlichkeit der unmittelbaren Wirkung aus der Wesensverschiedenheit zwischen Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage
1. Die eigenständige Funktion der Schadensersatzklage in Abgrenzung zum Primärrechtsschutz
2. Überlegungen zum unterschiedlichen Verpflichtungsgrad des materiell-inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Teils der DSB-Entscheidung
IV. Das Gebot des Individualrechtsschutzes als zweite argumentative Säule
1. Die normative Verortung des individualbegünstigenden Rechts im Rahmen der Haftung für WTO-Rechtsverletzungen
a) Keine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 300 VII EGV
b) Keine partielle unmittelbare Wirksamkeit der DSB-Entscheidung
c) Das Zusammenwirken der Umsetzungsverpflichtung aus Art. 300 VII EGV und der DSB-Entscheidung
2. Eingeschränktes Rechtsschutzbedürfnis der Fallgruppe A
V. Die Stärkung der Haftungsverpflichtung aus Art. 10 EGV
1. Die Funktion des Art. 10 EGV in Francovich
2. Die pflichtenbestärkende und -bestätigende Funktion des Art. 10 EGV in Bezug auf Art. 300 VII EGV
3. Voraussetzungen für die Begründung einer Pflicht aus dem Rücksichtnahmegebot des Art. 10 EGV
a) Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft
aa) Art. 10 EGV als Ausprägung des effet utile-Gedankens
bb) Die Identität der Argumente zur Funktionssicherung und des effet utile
b) Hinreichende Bestimmtheit des im Einzelfall Gebotenen
c) Wahrung der innergemeinschaftlichen Kompetenzverteilung
aa) Nachteile aus der gesamtschuldnerischen Haftung von EG und Mitgliedstaaten bei gemischten Verträgen
bb) Die Verweigerung der Berufungsmöglichkeit auf WTO-Vorschriften durch die Mitgliedstaaten
cc) Missachtung subjektiver Rechte als Verletzung mitgliedstaatlicher Verfassungsgrundsätze
4. Zwischenergebnis zu Art. 10 EGV
E. Der individualbegünstigende Charakter der DSB-Entscheidung
I. Die subjektiv-rechtlichen Anforderungen an die Schutznorm nach Art. 288 II EGV
1. Die Anforderungen der Europäischen Gerichte an den Schutznormcharakter jenseits der unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts
2. Gegenüberstellung der Rechteverleihung im Sinne von Francovich und dem Schutznormkriterium der Gemeinschaftshaftung
3. Konvergenz der Anforderungen an den subjektiv-rechtlichen Gehalt einer Norm in gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftung und Gemeinschaftshaftung
II. Der individualbegünstigende Charakter des WTO-Rechts und der DSB-Entscheidung
1. Die fehlende Rechtssubjektivität des Individuums in der WTO-Rechtsordnung
2. Schutzreflexorientierung bei der Auslegung des WTO-Rechts
3. Der individualschützende Charakter der im Bananen- und im Hormonstreit verletzten Vorschriften zugunsten der Fallgruppe B
4. Die individualschützende Wirkung der WTO-Vorschriften zugunsten der Opfer von Strafzöllen (Fallgruppe C)
III. Zwischenbetrachtung zur Qualität des WTO-Rechts als Schutznorm
F. Bestimmbarkeit des zu verleihenden Rechts als Haftungsvoraussetzung
I. Bestimmbarkeit der Anspruchsberechtigten aus der DSB-Entscheidung
II. Der bloß feststellende Charakter der DSB-Entscheidung
III. Haftungsrelevante Bestimmtheit der Streitbeilegungsentscheidungen im Bananen- und im Hormonstreit
1. Bestimmtheit des Mindestgehalts für Fallgruppe B im Bananenstreit
2. Bestimmtheit des Mindestgehalts für Fallgruppe B im Hormonstreit
3. Bestimmtheit eines rechtlichen Mindestgehalts der Fallgruppe C
G. Das Erfordernis der „hinreichend qualifizierten Rechtsverletzung“
I. Schwere und Auswirkungen des Rechtsverstoßes als kennzeichnende Merkmale für die qualifizierte Rechtsverletzung
II. Schwere des Rechtsverstoßes durch die Nichtumsetzung der DSB-Entscheidungen
1. Die Schwere des Rechtsverstoßes im Bananenstreit
2. Schwere der Rechtsverletzung im Streit um die Einfuhr hormonbehandelten Rindfleisches
III. Auswirkungen des Rechtsverstoßes
1. Auswirkungen des Rechtsverstoßes auf die Angehörigen der Fallgruppe C
2. Auswirkung der Rechtsverletzung auf die Wirtschaftsteilnehmer der Fallgruppe B
I. Die Adäquanz im Kausalverhältnis zwischen dem Verhalten der EG und den Schäden aufgrund der Strafzölle
II. Kein Haftungsausschluss wegen wettbewerbsverzerrender Auswirkung der Schadensersatzpflicht
J. Die Verletzung von Gemeinschaftsgrundrechten als Anspruchsgrundlage für den Schadensersatzanspruch
II. Der Verstoß gegen Gemeinschaftsgrundrechte im Rahmen der Schadensersatzklage für WTO-Rechtsverletzungen
1. Die außenhandelsbezogenen Gemeinschaftsgrundrechte
2. Betonung des weiten Beurteilungsspielraumes bei der Beschränkung der Gemeinschaftsgrundrechte in den bisherigen WTO-Schadensersatzklagen
3. Die Rolle der Verhältnismäßigkeit als materieller Prüfungsmaßstab im Mittelpunkt der am Gerichtshof geübten Kritik
4. WTO-konforme Auslegung als Abwägungsdeterminante im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung
5. Konsequenzen für den Nachweis einer qualifizierten Rechtsverletzung
Teil 3: Haftung der EG-Mitgliedstaaten für WTO-Rechtsverletzungen
B. WTO-widrige Maßnahmen der Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen oder mitgliedstaatlichen Kompetenzbereich der WTO-Abkommen
C. Die Mitgliedstaaten der EG als selbstständige Beklagte im Streitbeilegungsverfahren
I. WTO-Rechtsverstöße durch nationale Stellen in der bisherigen Streitbeilegungspraxis
II. Das Verhältnis der Gemeinschaftshaftung zur Staatshaftung beim nationalen Vollzug eines WTO-widrigen EG-Sekundärrechts
III. Keine verschärfte Kontrolle mitgliedstaatlicher WTO-widriger Maßnahmen gegenüber der Überprüfung gemeinschaftlicher Rechtsakte
D. Die innergemeinschaftliche Geltung der in die mitgliedstaatliche Kompetenz fallenden Teile der WTO-Abkommen
I. Die völkerrechtliche Bindung der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft an das gemischte Abkommen
II. Die Auffassung des Gerichtshofs in den Rechtssachen Hermès und Dior
III. Der dogmatische Zusammenhang zwischen innergemeinschaftlicher Geltung, Auslegungs- und Rechtswirkungsbestimmungszuständigkeit
IV. Argumente für eine umfassende innergemeinschaftliche Geltung in den Mitgliedstaaten
1. Die einheitliche Auslegung und Rechtsanwendung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung
2. Die einheitliche Anwendung des WTO-Rechts zur Förderung seiner Effektivität
3. Die gegenseitige Pflicht zur Vermeidung einer völkerrechtlichen Inanspruchnahme
E. Konsequenzen für die weiteren Voraussetzungen des gemeinschaftlichen Staatshaftungsanspruchs
I. Mögliche Sachverhaltskonstellationen nationaler WTO-Rechtsverstöße
II. Verleihung von Rechten an Einzelne und das Bestimmtheitserfordernis
III. Das Erfordernis der qualifizierten Rechtsverletzung
F. Fazit zur mitgliedstaatlichen Haftung für WTO-Rechtsverletzungen
Teil 4: Die ökonomische Analyse einer Gemeinschaftshaftung für WTO-Rechtsverletzungen
B. Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des zivilen Haftungsrechts
C. Notwendigkeit einer institutionenökonomischen Analyse der Gemeinschaftshaftung
I. Der politische Entscheidungsträger als Untersuchungsgegenstand der Neuen Politischen Ökonomie
II. Die Prinzipal-Agenten-Beziehung des Gemeinschaftsgesetzgebers zum Bürger
III. Tranksaktionskosten der unternehmerischen Lobbytätigkeit
IV. Das Informationsdefizit des Gemeinschaftsgesetzgebers über den WTO-Rechtmäßigkeitsstandard und die Haftungsschwelle
V. Keine gesetzgebungsspezifischen Vorsorge- und Informationsbeschaffungskosten zur Behebung des Informationsdefizits
VI. Das Niveau wohlfahrtsmaximierender Protektion
D. Der Ersatz von Vermögensschäden und seine ökonomischen Implikationen für den Anreizmechanismus des Schädigers
E. Die Gefahr der Lähmung des Gesetzgebers bei Schadensersatzklagen für WTO-Rechtsverletzungen
I. Die Auswirkungen eines Zolls auf die Wirtschaftsteilnehmer
II. Gegenüberstellung der privaten Schäden der Fallgruppen und der gesamtwirtschaftlichen Schäden
1. Nachteile aus der Importbeschränkung für die Fallgruppen A und B
2. Schäden der Fallgruppe C
3. Die Schadensberechnungsmethode der WTO-Schiedsrichter
F. Ineffizienz bei generellem Haftungsausschluss nach der Rechtsprechung des EuGH
I. Die reine Opferhaftung (casum sentit dominus) und die Diskontierung des verursachten Schadens durch den Gemeinschaftsgesetzgeber
II. Darstellung der Fehlanreize der reinen Opferhaftung anhand des Konzepts externer Effekte
G. Anreizwirkung haftungsbewehrter WTO-Rechtsverletzungen auf den Gemeinschaftsgesetzgeber
I. Politische Kosten als Internalisierungsverfahren der gesamtgesellschaftlichen Schäden
II. Die Evidenzhaftung als Korrektiv zur Vermeidung einer Lähmung des Gesetzgebers
H. Zusammenfassung zur ökonomischen Analyse
A. Zusammenfassung in Thesen