Chapter
Erster Teil: Die Grundsätze des intertemporalen Rechts
B. Problemstellung und Abgrenzung der Untersuchung
III. Gegenstand und Gang der Untersuchung
IV. Abgrenzung der Untersuchung
I. Verkündung, Geltung und Anwendbarkeit von Gesetzen
II. Die zeitliche Wirkung von Gesetzen
c) Rückwirkung auf ein bestehendes Prozessrechtsverhältnis
III. Intertemporales Recht / Übergangsrecht
1. Formelles Übergangsrecht
2. Materielles Übergangsrecht
D. Allgemeine Kollisionsregeln
I. Lex superior derogat legi inferiori
II. Lex specialis derogat legi generali
III. Lex posterior derogat legi priori
IV. Das Verhältnis der lex posterior Regel zu den anderen Kollisionsregeln
E. Die allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Rechts im Prozessrecht
F. Die Entwicklung des Übergangsrechts – Die historischen Wurzeln der Grundsätze des intertemporalen Rechts
I. Intertemporales Privatrecht
1. Gesetzliches Übergangsrecht am Ende des 18. und im Verlaufe des 19. Jahrhunderts
a) Das preußische Allgemeine Landrecht
aa) Die Geltung des Code Civil in Deutschland
bb) Die Aufhebung des Code Civil
c) Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen
2. Erwägungen der Rechtslehre zum Übergangsrecht im 19. Jahrhundert
aa) Der subjektive Ansatz
bb) Die Lehre vom Schutz der „wohlerworbenen Rechte“
dd) Die Abkehr vom Begriff der „wohlerworbenen Rechte“
b) Die differenzierende Lehre v. Savignys
bb) Der Begriff der juristischen Tatsache
cc) Die Theorie Affolters zum Intertemporalen Privatrecht
3. Das Übergangsrecht des BGB
a) Keine Aufnahme allgemeiner Übergangsregelungen in den Allgemeinen Teil des BGB
b) Der Verzicht auf allgemeine Grundsätze in den Übergangsregelungen des EGBGB
c) Die Motive des Gesetzgebers bei der Normierung des Übergangsrechts
II. Die Aufstellung allgemeiner Grundsätze zum zeitlichen Anwendungsbereich von Zivilrechtsnormen
1. Nipperdeys Grundsätze zum zeitlichen „Herrschaftsbereich der Rechtsvorschriften“
a) Unterscheidung nach dem Wesen neuer Normen
aa) Anlass der Gesetzgebung
bb) Vermeidung eines lang andauernden Nebeneinanders von altem und neuem Recht
cc) Ausnahmen von der Anwendbarkeit neuen Rechts
III. Die Grundsätze des intertemporalen Rechts im Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
1. Kopps „Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts“
a) Allgemeine Auslegungs- und Anwendungsgrundsätze des intertemporalen Rechts
aa) Der Grundsatz der Sofortwirkung und Nicht-Rückwirkung des neuen Rech
bb) Der Grundsatz „tempus regit actum“
cc) Der Grundsatz der sofortigen Anwendung des neuen Rechts auch auf nach altem Recht entstandene Rechte und Rechtsverhältnisse
dd) Der Grundsatz des Vertrauensschutzes
ee) Der Grundsatz der Unantastbarkeit in der Vergangenheit abgeschlossener Rechtsverhältnisse
b) Berücksichtigung des gesetzgeberischen Anliegens bei der Auslegung und Anwendung neuen Rechts
aa) Der Regelungsschwerpunkt
bb) Das Gewicht und die Dringlichkeit des Regelungsanliegens
cc) Vermeidung eines lang andauernden Nebeneinanders von neuem und altem Recht
dd) Vermeidung unerwünschter Wirkungen oder unzumutbarer Härten
2. Die Grundsätze des intertemporalen Rechts im Verwaltungsprozessrecht
G. Rechtsanwendungsmaximen des EuGH zur Lösung intertemporalrechtlicher Fragen
I. Sofortwirkung als allgemein anerkannter Grundsatz – auch im Prozessrecht
II. Ausnahmen von der Sofortwirkung
1. Kontinuität der Rechtsstrukturen
2. Vertrauen auf den Fortbestand der alten Rechtslage
Zweiter Teil: Die Anwendung der Grundsätze des intertemporalen Rechts im Verwaltungsprozess
A. Die zu untersuchenden Verfahrenssituationen
I. Fälle widersprüchlicher Rechtsprechung im Hinblick auf die Anwendung der Grundsätze des intertemporalen Rechts im Verwaltungsprozess
1. Ausschluss der Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz durch § 10 Abs. 3 S. 8 AsylVfG in der Fassung von 1990
b) Anwendung des neuen Rechts gemäß den Grundsätzen des intertemporalen Rechts
c) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
2. Die Beschränkung der Antragsbefugnis im Rahmen des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO
b) Anwendung des neuen Rechts gemäß den Grundsätzen des intertemporalen Rechts
c) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
3. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage des Adressaten gegen einen ihn belastenden Verwaltungsakt gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG
b) Anwendung des neuen Rechts gemäß den Grundsätzen des intertemporalen Rechts
c) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
4. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen einen den Adressaten begünstigenden Verwaltungsakt gemäß § 212 a Abs. 1 BauGB
b) Anwendung des neuen Rechts gemäß den Grundsätzen des intertemporalen Rechts
c) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
5. Änderung des zuständigen Gerichts für die Berufungszulassung nach § 124 a Abs. 4 S. 5 VwGO n.F.
b) Anwendung des neuen Rechts gemäß den Grundsätzen des intertemporalen Rechts
c) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
II. Fälle der Anwendung alten Rechts auf anhängige Verwaltungsprozesse – in Einschränkung der Grundsätze des intertemporalen Rechts
1. Die Einführung der Dreimonatsfrist für Normenkontrollanträge nach Nr. 1 des Gesetzes zur Beschränkung von Rechtsmitteln in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (RMBeschrG) in der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung
b) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
2. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen einen den Adressaten begünstigenden Verwaltungsakt nach Nr. 3 des Gesetzes zur Beschränkung von Rechtsmitteln in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (RMBeschrG)in der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung
b) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
3. Einräumung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen einen den Adressaten begünstigenden Verwaltungsakt gemäß Art. 3 des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess(RmBereinVpG)
b) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
4. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gemäß § 17 Abs. 6 a FStrG in der Fassung vom 17.12.1993
b) Anwendung des alten Rechts auf das anhängige Verfahren
Dritter Teil: Verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsätze des intertemporalen Rechts und ihrer Anwendung im Verwaltungsprozess
A. Verfassungsrechtliche Reichweite der Problematik
a) Anforderungen an die Rechtsprechung
b) Das Fehlen konkretisierbarer Übergangsvorschriften
c) Die Bestimmtheit der Grundsätze des intertemporalen Rechts und die Unbestimmtheit ihrer Anwendung
II. Das Gebot des fairen gerichtlichen Verfahrens
B. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Grundsätze des intertemporalen Rechts
I. Das Rechtsstaatsprinzip
1. Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG
a) Rechtsfortbildung bei fehlenden Übergangsvorschriften?
b) Beachtung des Vorrangs der Gesetze
2. Die Grundsätze des intertemporalen Rechts als Ergebnis richterlicher Auslegung
II. Der Grundsatz der Effektivität staatlichen Handelns
2. Inhalt des Effektivitätsgrundsatzes
3. Der Effektivitätsgrundsatz als Verfassungsprinzip?
4. Bedeutung des Effektivitätsgrundsatzes für die Gerichte
IV. Rechtsdogmatische Grundlagen des intertemporalen Gemeinschaftsrechts
1. Rechtsnatur allgemeiner Rechtsgrundsätze
2. Der Grundsatz der Rechtssicherheit
3. Der Effektivitätsgrundsatz
C. Die verfassungsrechtlichen Schranken der Grundsätze des intertemporalen Rechts
I. Die Ausgangslage: Der Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit
II. Das Rechtsstaatsprinzip
1. Gerechtigkeit und Rechtssicherheit
a) Die unechte Rückwirkung von Gesetzen
b) Die zentrale Bedeutung des Vertrauensschutzes
c) Vorbehalt entgegenstehender öffentlicher Interessen
d) Das Erfordernis und das Ziel einer Interessenabwägung
e) Gewährung des Vertrauensschutzes durch Übergangsregelungen
f) Gewährung des Vertrauensschutzes durch die Rechtsprechung
3. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
III. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes
IV. Das Gebot des fairen gerichtlichen Verfahrens
V. Der Gleichheitsgrundsatz
D. Individualrechtsschutz im Gemeinschaftsrecht
I. Unterscheidung zwischen Rückwirkung und Sofortwirkung
II. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit als wesentliche Schranken der Sofortwirkung
Vierter Teil: Vertrauen im Verwaltungsprozess – das private Interesse des Prozessführenden an der Anwendung alten Prozessrechts
A. Schutzwürdigkeit des Vertrauens
I. Durch die Rechtsänderung hervorgerufene Belastung des Bürgers
1. Grundrechtlicher Schutz verfahrensrechtlicher Positionen?
a) Gesetzliche Regelung nach bisheriger Rechtslage
b) Verfahrensrechtliche Regelung
5. Exkurs: Vertrauen in die Kostensicherheit
B. Die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes im Gemeinschaftsrecht
III. Schutzwürdigkeit des Vertrauens
Fünfter Teil: Gewichtung des in die Abwägung einzustellenden privaten Interesses
A. Die Bedeutung der Verfahrensposition
I. Die Charakteristik des Verwaltungsprozesses
1. Überblick über die historische Entwicklung des Verwaltungsprozessrechts
a) Die Entstehung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
b) Eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrollumfang
c) Die Entwicklung bis zum Inkrafttreten der VwGO
2. Die Besonderheiten des Verwaltungsprozesses
a) Der Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
b) Die Nähe zur Verwaltung
3. Die dienende Funktion des Verwaltungsprozessrechts – Rechtsverwirklichung
a) Objektive Rechtskontrolle
b) Subjektive Rechtskontrolle
4. Der funktionale Eigenwert des Verwaltungsprozessrechts
II. Die Bedeutung einzelner verwaltungsgerichtlicher Verfahren und darin erlangter Verfahrenspositionen für die Umsetzung materiellen Rechts
1. Rechtsmittel des Verwaltungsprozessrechts
b) Die Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz
2. Erstinstanzliche Rechtsbehelfe des Verwaltungsprozessrechts
a) Die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle
bb) Lage bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung
III. Besonderheiten in der Rechtsprechung des EuGH in Fällen so genannter Mischregelungen
B. Das Gewicht der Verfahrenspositionen
I. Grad des Vertrauens – „Vertrauensdichte“
1. Prozessrechtliche Regelungen als Vertrauensgrundlage
a) Durch die Vertrauensgrundlage veranlasste Dispositionen
b) Prozesshandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – gesetzlich veranlasste Dispositionen?
aa) Die Besonderheit des Verwaltungsprozesses im Vergleich zum Zivilprozess
bb) Differenzierung nach der Rechtswidrigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit des den Bürger belastenden staatlichen Handelns
cc) Summarische Prüfung der Rechtswidrigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit des den Bürger belastenden staatlichen Handelns
2. Vorhersehbarkeit der Gesetzesänderung
a) Die Vorwirkung von Gesetzen
aa) Die Diskussion und Ankündigung eines Gesetzes
bb) Der Beschluss eines Gesetzes
cc) Die Verkündung eines Gesetzes
b) Besonderheit der vorliegenden Fallkonstellationen
c) Das Kriterium der Vorhersehbarkeit im Gemeinschaftsrecht
3. Der zeitliche und inhaltliche Fortschritt des Prozesses – Annäherung an die Umsetzung materiellen Rechts
a) Kriterien des zeitlichen Fortschritts des Prozesses: Die Abschnitte des Verwaltungsprozesses
aa) Der Zeitpunkt der Vornahme einzelner Prozesshandlungen
bb) Das Erreichen einzelner Prozessabschnitte
b) Kriterien des inhaltlichen Fortschritts des Prozesses: Die Bedeutung der Prozessabschnitte für das Erreichen des Prozessziels
aa) Der Abschluss des Verwaltungsprozesses
bb) Die Rechtskraft verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen
cc) Verschmelzung von Prozessrecht und materiellem Recht
dd) Rechtskraft und materielle Gerechtigkeit
ee) Das in Rechtskraft erwachsene Prozessurteil
c) Die Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als maßgebliches Kriterium
aa) Die Vorwirkung gerichtlicher Entscheidungen
bb) Der Grad der Wahrscheinlichkeit einer für den Prozessführenden günstigen Gerichtsentscheidungen
cc) Summarische Prüfung der Rechtswidrigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit des den Bürger belastenden staatlichen Handelns
C. Die Intensität der Beeinträchtigung des Rechtsschutzes
I. Die Beeinträchtigung anhängiger verwaltungsgerichtlicher Verfahren
1. Die geänderten Voraussetzungen der Berufungszulassung gemäß § 124 a Abs. 4 S. 5 VwGO n.F.
2. Der Wegfall der Beschwerdemöglichkeit im vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 10 Abs. 3 S. 8 AsylVfG (in der Fassung von 1990)
3. Die Beschränkung der Antragsbefugnis einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 VwGO
a) Tragweite der Beeinträchtigung im Vergleich zum Verlust eines Rechtsmittels
aa) Umsetzung nur objektiven Rechts
bb) Verweis auf die Inzidentkontrolle
c) Abwandlung: Die Einführung der Dreimonatsfrist für Normenkontrollanträge nach Nr. 1 RMBeschrG in der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung
4. Der gesetzlich angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung durch eine Regelung i.S.d. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO
a) Verweis auf den vorläufigen Rechtsschutz
b) Die Bedeutung des gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung
aa) Nachteil bei der Interessenabwägung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
bb) Eingeschränkte Berücksichtigung des gesetzgeberischen Vollzugsinteresses
II. Summarische Prüfung der Rechtswidrigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit des den Bürger belastenden staatlichen Handelns
Sechster Teil: Die Abwägung mit dem entgegenstehenden öffentlichen Interesse
A. Das in die Abwägung einzustellende öffentliche Interesse an der sofortigen Anwendung neuer prozessrechtlicher Normen
I. Das allgemeine öffentliche Interessean der Änderung bestehenden Rechts
II. Der Zweck prozessrechtlicher Neuregelungen
1. Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung
2. Schutz des „auch privaten“ Interesses an Entlastung und Beschleunigung
a) Effektivierung des individuellen Rechtsschutzes durch die Vereinfachung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
b) Effektivierung des individuellen Rechtsschutzes durch die Entlastung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
c) Vereinfachter Rechtsschutz beim Gebrauchmachen von Erlaubnissen
B. Die Abwägung der sich widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen im Fall der sofortigen Anwendung neuen Verwaltungsprozessrechts
I. Die Vorgaben des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
1. Geeignetheit der sofortigen Anwendung neuen Rechts
2. Erforderlichkeit der sofortigen Anwendung neuen Rechts
3. Angemessenheit der sofortigen Anwendung neuen Rechts
C. Bewertung der in den untersuchten Verfahrenssituationen getroffenen Entscheidungen
I. Die Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz
IV. Die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle
D. Die Abwägung im Gemeinschaftsrecht
I. Das allgemeine öffentliche Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Änderung bestehenden Rechts
II. Der gemeinschaftsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Siebter Teil: Abschließende Betrachtungen
A. Forderungen an die Verwaltungsrechtsprechung
I. Rechtsfolge des Vertrauensschutzgrundsatzes
II. Rechtsfolge des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
III. Rechtsfolge des Erfordernisses der Rechtssicherheit
IV. Rechtsfolge des Gebots des fairen gerichtlichen Verfahrens
B. Konsequenzen für den Gesetz
C. Die Rechtsprechung des EuGH