Chapter
Erster Teil: Gesetzliche Heilungsmöglichkeiten für formelle Eheschließungsmängel
A. Die Trauung vor dem Scheinstandesbeamten gemäß § 1310 II BGB
B. Die Heilung der nach § 1314 I i.V.m. § 1311 S. 1 BGB aufhebbaren Ehe
C. Die statusrechtliche Heilung gemäß § 1310 III BGB
I. Die internrechtliche Bedeutung des § 1310 III BGB
2. Die Vertrauenstatbestände der Nr. 1–3
a) Eintragung der Ehe in das Heirats- oder Familienbuch
b) Aufnahme eines Hinweises der Eheschließung in das Geburtenbuch
c) Entgegennahme und Quittierung einer familienrechtlichen Erklärung
3. Das Zusammenleben als Ehegatten
II. § 1310 III BGB im internationalrechtlichen Kontext
1. Die Staatsangehörigkeit der Partner
2. Ort der Konsensabgabe und des Zusammenlebens
3. Substitution durch Eintragung der Ehe in ein ausländisches Register durch einen ausländischen Standesbeamten
a) Möglichkeit der Substitution bei der Eheschließung
b) Substitution im Rahmen der Heilung gemäß § 1310 III BGB
4. Anwendbarkeit des § 1310 III BGB bei Maßgeblichkeit ausländischen Formstatuts
Zweiter Teil: Die Anwendung ungeschriebener Heilungsvarianten neben § 1310 III BGB
A. Die Notwendigkeit weiterer Heilungsinstrumentarien
I. Das Meinungsspektrum in Literatur und Rechtsprechung
1. Tatsächliches Bedürfnis
2. Abschließender Geltungsanspruch des § 1310 III BGB
B. Die Heilung auf internationalprozessrechtlicher Ebene durch Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils
I. Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils im EU-Rechtsraum
1. Überblick über die Anerkennungsregeln nach der EheVO II
2. Praktische Bedeutung der Heilungsvariante innerhalb der EU
3. Einbeziehung feststellender Entscheidungen in den Geltungsbereich der EheVO II
a) Meinungsstand unter Geltung der EheVO I
aa) Intention der EheVO I
bb) Rückschlüsse aus dem Haager Scheidungsübereinkommen vom 1. Juni 1970
cc) Auslegung des Wortlautes
dd) Konträre Regelungsinhalte der erfassten Verfahrensarten
ee) Vergleich mit klageabweisenden Entscheidungen
b) Rechtslage seit dem 1. März 2005
aa) Regelungsbereich des Art. 1 I lit. a EheVO II
bb) Neuerungen in Bezug auf den Ausschlussklage abweisender Entscheidungen?
II. Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils in einem förmlichen Verfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG
1. Zweckrichtung des Anerkennungsverfahrens
3. Die sachlichen Anerkennungsvoraussetzungen
a) Die internationale Zuständigkeit des ausländischen Gerichts
b) Verstoß gegen den anerkennungsrechtlichen ordre public
aa) Entscheidungen der Rechtsprechung
bb) Abgeschwächte Wirkung des anerkennungsrechtlichen ordre public-Vorbehalts
cc) Rückschlüsse aus § 328 I ZPO a.F. und seiner Neufassung
(1) Verhältnis des § 328 I Nr. 3 ZPO a.F. zu § 328 I Nr. 4 ZPO a.F.
(2) Schlussfolgerung aufgrund der Streichung des § 328 I Nr. 3 ZPO a.F.
dd) Vereinbarkeit des ausländischen Ehefeststellungsurteils mit Art. 6 I GG
(1) Der Verfassungsbegriff der Ehe
ee) Voraussetzungslose Umgehung deutscher Wertvorstellungen?
4. Ergebnis und Rechtsfolgen
III. Das Feststellungsverfahren nach § 632 ZPO als gleichwertiger Rechtsschutz?
1. Die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils
2. Auswirkungen des Urteils mit inter partes-Wirkung und weitere Nachteile der Feststellungsentscheidung
C. Die Heilung auf der Ebene des deutschen Kollisionsrechts
I. Unselbständige oder alternative Anknüpfung der Vorfrage nach der Ehewirksamkeit
II. Heilung der formwidrigen Ehe durch nachträglichen Statutenwechsel
1. Heilende Wirkung des Statutenwechsels i.R.d. Art. 13 I EGBGB?
a) Gründe für die ausnahmslose Unwandelbarkeit des Eheschließungsstatuts
b) Befürwortende Stimmen zugunsten der Anerkennung einer Ausnahme von der unwandelbaren Anknüpfung
c) Der Sonderfall der antizipierenden Anknüpfung
d) Rechtsdogmatischer Hintergrund für die Gewährung einer Ausnahme von der grundsätzlichen Unwandelbarkeit des Art. 13 I EGBGB
aa) Ratio legis des Art. 13 I EGBGB
bb) Begrenzung des Eheschließungsstatuts entsprechend dem Gesetzeszweck?
cc) Kein Verstoß gegen die klare Wertentscheidung des Gesetzgebers
2. Heilung durch Staatsangehörigkeitswechsel i.R.d. Art. 13 III EGBGB?
a) Unterstützende Ansichten aus der Lehre
b) Der ablehnende Standpunkt im Schrifttum
c) Die antizipierende Anknüpfung bei formfehlerhafter Inlandstrauung
d) Methodische Begründung und eigene Stellungnahme
aa) Verletzung der gesetzgeberischen Wertentscheidung
III. Einschränkende Anwendung des Art. 13 III 1 EGBGB
a) Parallelen zu anderweitigen Heilungsvarianten
b) Auslegung des Art. 13 III 1 EGBGB
aa) Deutung des Wortlautes
bb) Historische Auslegung
cc) Gesetzesauslegung nach dem Sinn und Zweck unter besonderer Berücksichtigung der teleologischen Reduktion
(1) Ablehnung des besonderen ordre public-Charakters
(2) „Eheschließung im Inland“ als ausreichender Binnenbezug
(3) Stellungnahme zu dem behaupteten ordre public-Charakter des Art. 13 III 1 EGBGB
D. Die Heilung auf deutscher sachrechtlicher Ebene
I. Rechtliche Zulässigkeit der ergänzenden Anwendung ungeschriebener sachrechtlicher Heilungsinstrumentarien
II. Sachrechtliche Heilungsansätze
1. Wiederholung der Trauung nach inländischem Recht
2. Erweiterung des Regelungsbereiches des § 1310 III BGB durch Gesetzesanalogie
3. Entsprechende Anwendung des § 1310 II BGB
4. Gleichsetzung von Nichtehe und nichtiger Ehe
a) Meinungsstand unter Geltung des EheG
b) Fortleben des Heilungsansatzes nach der Eheschließungsrechtsreform
aa) Gleichsetzung der Nichtehe mit der aufhebbaren Ehe?
(1) Direkte Anwendung der Eheschließungsvorschriften
(2) Entsprechende Anwendung des § 1315 II Nr. 2 BGB
5. Ehe durch spätere Erklärung des Eheschließungswillens anlässlich der Anlegung eines Familienbuches
a) Beurteilung der Entscheidung
6. Heilung der Nichtehe durch Erlass eines rechtskräftigen Scheidungsurteils
aa) Überblick über die formelle und materielle Rechtskraft
bb) Erstreckung der materiellen Rechtskraft auf die Statusbeziehung?
cc) Auswirkungen der materiellen Rechtskraft auf die Ehefolgen
b) Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 II ZPO
7. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Witwenrente gemäß § 1264 RVO a.F. (§ 46 SGB VI n.F.) bei hinkenden Auslandsehen
a) Argumentationsstruktur des Gerichts
b) Resonanz im Schrifttum und ihre Würdigung
c) Relevanz der Judikatur für die Zukunft
8. Unmöglichkeit der Einhaltung der gesetzlichen Eheschließungsform
9. Unzumutbarkeit der Wahrung der Eheschließungsform
10. Heilung durch jahrzehntelang gutgläubig gelebte Ehe
a) Ansichten vor der Eheschließungsrechtsreform, 1998
b) Meinungsstand nach Einführung des § 1310 III BGB
aa) Ablehnender Standpunkt
bb) Befürwortende Auffassungen
c) Bewertung des Konflikts bei Bestehen einer hinkenden Auslandsehe
aa) Bindungswirkung der Witwenrentenentscheidung gemäß § 31 I BVerfGG
bb) Verfassungsrechtlicher Eheschutz gemäß Art. 6 I GG
(1) Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung des § 1310 III BGB
(a) Offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Norm?
(aa) Verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Eingriff in Art. 6 I GG
(b) Wortlaut und gesetzgeberischer Wille als Grenzen der Auslegung
(2) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung
(3) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung
(a) Verwirklichung der mit der Eheschließungsform verfolgten Zwecke
(c) Präzisierung der Rechtsfortbildung und Ausblick für den Gesetzgeber
d) Einbeziehung der langjährigen absoluten Nichtehen in den Schutzbereich des Art. 6 I GG mit dem Ergebnis ihrer Heilung im Status?
aa) Gleichbehandlung mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften
bb) Erfüllung der Zwecke der standesamtlichen Mitwirkungspflicht unter besonderer Berücksichtigung der Beweisfunktion
Abschließende Zusammenfassung