Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht ( Schriften zum Internationalen Recht )

Publication series :Schriften zum Internationalen Recht

Author: Müller   Anja Juliane  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2010

E-ISBN: 9783428528677

P-ISBN(Paperback): 9783428128679

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Die seit Jahrzehnten im Internationalen Familienrecht viel diskutierte Problematik der Heilung von Nichtehen, insbesondere von hinkenden Auslandsehen, hat trotz Einführung des § 1310 III BGB im Jahre 1998 nicht an Brisanz verloren. Während nach Ansicht des Schrifttums der rechtliche Fortschritt mit dieser Heilungsvorschrift nicht weit genug geht, nimmt der BGH eine gegensätzliche Position ein. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, sich mit dem Anwendungsbereich und der abschließenden Geltung des § 1310 III BGB auseinanderzusetzen, bevor sie sich ungeschriebenen Heilungsvarianten im deutschen Sach- und Kollisionsrecht sowie im IZPR widmet. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass die Formwidrigkeit der Trauung durch die Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils oder auf Grundlage von Art. 6 I GG im Wege einer gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung zugunsten von Partnern einer hinkenden Auslandsehe überwunden werden kann. Langfristig wird eine Gesetzesänderung des § 1310 III BGB anheim gestellt.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einführung in das Thema

Erster Teil: Gesetzliche Heilungsmöglichkeiten für formelle Eheschließungsmängel

A. Die Trauung vor dem Scheinstandesbeamten gemäß § 1310 II BGB

B. Die Heilung der nach § 1314 I i.V.m. § 1311 S. 1 BGB aufhebbaren Ehe

C. Die statusrechtliche Heilung gemäß § 1310 III BGB

I. Die internrechtliche Bedeutung des § 1310 III BGB

1. Der Ehekonsens

2. Die Vertrauenstatbestände der Nr. 1–3

a) Eintragung der Ehe in das Heirats- oder Familienbuch

b) Aufnahme eines Hinweises der Eheschließung in das Geburtenbuch

c) Entgegennahme und Quittierung einer familienrechtlichen Erklärung

3. Das Zusammenleben als Ehegatten

4. Rechtsfolge

II. § 1310 III BGB im internationalrechtlichen Kontext

1. Die Staatsangehörigkeit der Partner

2. Ort der Konsensabgabe und des Zusammenlebens

3. Substitution durch Eintragung der Ehe in ein ausländisches Register durch einen ausländischen Standesbeamten

a) Möglichkeit der Substitution bei der Eheschließung

b) Substitution im Rahmen der Heilung gemäß § 1310 III BGB

4. Anwendbarkeit des § 1310 III BGB bei Maßgeblichkeit ausländischen Formstatuts

III. Resümee

Zweiter Teil: Die Anwendung ungeschriebener Heilungsvarianten neben § 1310 III BGB

A. Die Notwendigkeit weiterer Heilungsinstrumentarien

I. Das Meinungsspektrum in Literatur und Rechtsprechung

II. Stellungnahme

1. Tatsächliches Bedürfnis

2. Abschließender Geltungsanspruch des § 1310 III BGB

B. Die Heilung auf internationalprozessrechtlicher Ebene durch Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils

I. Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils im EU-Rechtsraum

1. Überblick über die Anerkennungsregeln nach der EheVO II

2. Praktische Bedeutung der Heilungsvariante innerhalb der EU

3. Einbeziehung feststellender Entscheidungen in den Geltungsbereich der EheVO II

a) Meinungsstand unter Geltung der EheVO I

aa) Intention der EheVO I

bb) Rückschlüsse aus dem Haager Scheidungsübereinkommen vom 1. Juni 1970

cc) Auslegung des Wortlautes

dd) Konträre Regelungsinhalte der erfassten Verfahrensarten

ee) Vergleich mit klageabweisenden Entscheidungen

ff) Zwischenergebnis

b) Rechtslage seit dem 1. März 2005

aa) Regelungsbereich des Art. 1 I lit. a EheVO II

bb) Neuerungen in Bezug auf den Ausschlussklage abweisender Entscheidungen?

cc) Konsequenz

c) Ergebnis

II. Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils in einem förmlichen Verfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG

1. Zweckrichtung des Anerkennungsverfahrens

2. Gegenstand

3. Die sachlichen Anerkennungsvoraussetzungen

a) Die internationale Zuständigkeit des ausländischen Gerichts

b) Verstoß gegen den anerkennungsrechtlichen ordre public

aa) Entscheidungen der Rechtsprechung

bb) Abgeschwächte Wirkung des anerkennungsrechtlichen ordre public-Vorbehalts

cc) Rückschlüsse aus § 328 I ZPO a.F. und seiner Neufassung

(1) Verhältnis des § 328 I Nr. 3 ZPO a.F. zu § 328 I Nr. 4 ZPO a.F.

(2) Schlussfolgerung aufgrund der Streichung des § 328 I Nr. 3 ZPO a.F.

dd) Vereinbarkeit des ausländischen Ehefeststellungsurteils mit Art. 6 I GG

(1) Der Verfassungsbegriff der Ehe

(2) Zwischenergebnis

ee) Voraussetzungslose Umgehung deutscher Wertvorstellungen?

4. Ergebnis und Rechtsfolgen

III. Das Feststellungsverfahren nach § 632 ZPO als gleichwertiger Rechtsschutz?

1. Die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils

2. Auswirkungen des Urteils mit inter partes-Wirkung und weitere Nachteile der Feststellungsentscheidung

C. Die Heilung auf der Ebene des deutschen Kollisionsrechts

I. Unselbständige oder alternative Anknüpfung der Vorfrage nach der Ehewirksamkeit

1. Lösungsfindung

2. Schlussfolgerung

II. Heilung der formwidrigen Ehe durch nachträglichen Statutenwechsel

1. Heilende Wirkung des Statutenwechsels i.R.d. Art. 13 I EGBGB?

a) Gründe für die ausnahmslose Unwandelbarkeit des Eheschließungsstatuts

b) Befürwortende Stimmen zugunsten der Anerkennung einer Ausnahme von der unwandelbaren Anknüpfung

c) Der Sonderfall der antizipierenden Anknüpfung

d) Rechtsdogmatischer Hintergrund für die Gewährung einer Ausnahme von der grundsätzlichen Unwandelbarkeit des Art. 13 I EGBGB

aa) Ratio legis des Art. 13 I EGBGB

bb) Begrenzung des Eheschließungsstatuts entsprechend dem Gesetzeszweck?

cc) Kein Verstoß gegen die klare Wertentscheidung des Gesetzgebers

dd) Fazit

2. Heilung durch Staatsangehörigkeitswechsel i.R.d. Art. 13 III EGBGB?

a) Unterstützende Ansichten aus der Lehre

b) Der ablehnende Standpunkt im Schrifttum

c) Die antizipierende Anknüpfung bei formfehlerhafter Inlandstrauung

d) Methodische Begründung und eigene Stellungnahme

aa) Verletzung der gesetzgeberischen Wertentscheidung

bb) Ergebnis

III. Einschränkende Anwendung des Art. 13 III 1 EGBGB

1. Kritische Würdigung

a) Parallelen zu anderweitigen Heilungsvarianten

b) Auslegung des Art. 13 III 1 EGBGB

aa) Deutung des Wortlautes

bb) Historische Auslegung

cc) Gesetzesauslegung nach dem Sinn und Zweck unter besonderer Berücksichtigung der teleologischen Reduktion

(1) Ablehnung des besonderen ordre public-Charakters

(2) „Eheschließung im Inland“ als ausreichender Binnenbezug

(3) Stellungnahme zu dem behaupteten ordre public-Charakter des Art. 13 III 1 EGBGB

2. Ergebnis

IV. Zusammenfassung

D. Die Heilung auf deutscher sachrechtlicher Ebene

I. Rechtliche Zulässigkeit der ergänzenden Anwendung ungeschriebener sachrechtlicher Heilungsinstrumentarien

II. Sachrechtliche Heilungsansätze

1. Wiederholung der Trauung nach inländischem Recht

2. Erweiterung des Regelungsbereiches des § 1310 III BGB durch Gesetzesanalogie

3. Entsprechende Anwendung des § 1310 II BGB

4. Gleichsetzung von Nichtehe und nichtiger Ehe

a) Meinungsstand unter Geltung des EheG

b) Fortleben des Heilungsansatzes nach der Eheschließungsrechtsreform

aa) Gleichsetzung der Nichtehe mit der aufhebbaren Ehe?

(1) Direkte Anwendung der Eheschließungsvorschriften

(2) Entsprechende Anwendung des § 1315 II Nr. 2 BGB

bb) Ergebnis

5. Ehe durch spätere Erklärung des Eheschließungswillens anlässlich der Anlegung eines Familienbuches

a) Beurteilung der Entscheidung

b) Fazit

6. Heilung der Nichtehe durch Erlass eines rechtskräftigen Scheidungsurteils

a) Kritische Bewertung

aa) Überblick über die formelle und materielle Rechtskraft

bb) Erstreckung der materiellen Rechtskraft auf die Statusbeziehung?

cc) Auswirkungen der materiellen Rechtskraft auf die Ehefolgen

b) Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 II ZPO

c) Ergebnis

7. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Witwenrente gemäß § 1264 RVO a.F. (§ 46 SGB VI n.F.) bei hinkenden Auslandsehen

a) Argumentationsstruktur des Gerichts

b) Resonanz im Schrifttum und ihre Würdigung

c) Relevanz der Judikatur für die Zukunft

8. Unmöglichkeit der Einhaltung der gesetzlichen Eheschließungsform

9. Unzumutbarkeit der Wahrung der Eheschließungsform

10. Heilung durch jahrzehntelang gutgläubig gelebte Ehe

a) Ansichten vor der Eheschließungsrechtsreform, 1998

b) Meinungsstand nach Einführung des § 1310 III BGB

aa) Ablehnender Standpunkt

bb) Befürwortende Auffassungen

c) Bewertung des Konflikts bei Bestehen einer hinkenden Auslandsehe

aa) Bindungswirkung der Witwenrentenentscheidung gemäß § 31 I BVerfGG

bb) Verfassungsrechtlicher Eheschutz gemäß Art. 6 I GG

cc) Lösungsmodelle

(1) Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung des § 1310 III BGB

(a) Offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Norm?

(aa) Verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Eingriff in Art. 6 I GG

(bb) Ergebnis

(b) Wortlaut und gesetzgeberischer Wille als Grenzen der Auslegung

(2) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung

(3) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung

(a) Verwirklichung der mit der Eheschließungsform verfolgten Zwecke

(b) Schlussfolgerung

(c) Präzisierung der Rechtsfortbildung und Ausblick für den Gesetzgeber

d) Einbeziehung der langjährigen absoluten Nichtehen in den Schutzbereich des Art. 6 I GG mit dem Ergebnis ihrer Heilung im Status?

aa) Gleichbehandlung mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften

bb) Erfüllung der Zwecke der standesamtlichen Mitwirkungspflicht unter besonderer Berücksichtigung der Beweisfunktion

cc) Fazit

Abschließende Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

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