Chapter
I. Der Insolvenzplan als Mittel der Unternehmensreorganisation
II. Kreditsicherung durch Grundpfandrechte
III. Problemstellung und Ziel der Untersuchung
IV. Aufbau und Gang der Untersuchung
§ 2 Rechtsstellung der Grundpfandgläubiger
A. Absonderungsberechtigung der Grundpfandgläubiger
I. Arten der Absonderungsberechtigung
II. Entstehung der Absonderungsrechte
1. Erwerb von Kreditsicherheiten in der Krise des Schuldners
2. Erwerb von Kreditsicherheiten nach Insolvenzeröffnung
3. Anfechtbarkeit der Sicherheitenbestellung
IV. Rangordnung unter den Absonderung
V. Die Ersatzabsonderung im Insolvenzverfahren
VI. Die Ausfallforderung nach § 52 InsO
VII. Mitwirkungsrechte der Gläubiger
B. Durchsetzung der Absonderungsrechte
I. Verwertung durch den Insolvenzverwalter
3. Freihändige Veräußerung
4. Freigabe aus der Insolvenzmasse
5. Kalte Institutsverwaltung
6. Kalte Zwangsverwaltung
7. Verwertung der mithaftenden Gegenstände
8. Einzug der Miet- bzw. Pachtzinsen
9. Verwertung der sicherungsübereigneten Gegenstände
II. Verwertung durch den Grundpfandgläubiger
3. Dingliche Mietzinspfändung
a) Keine Kollision mit dem Vollstreckungsverbot des § 89 InsO
b) Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung
c) Kein Verstoß gegen die guten Sitten
d) Vergleich mit der früheren Rechtslage
e) Forderungspfändung außerhalb des Insolvenzverfahrens
f) Vereinbarkeit mit der Rangordnung des ZVG
g) Zusammenfassung und eigener Ansatz
III. Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 30d ZVG
1. Eröffnungsverfahren, § 30d Abs. 4 ZVG
2. Eröffnetes Insolvenzverfahren, § 30d Abs. 1 ZVG
a) Einstellung vor dem Berichtstermin
b) Einstellung nach dem Berichtstermin
3. Schutz der gesicherten Gläubiger (Nachteilsausgleich)
a) Zahlung der laufend geschuldeten Zinsen
b) Ausgleich für den Wertverlust
c) Werthaltigkeit des Grundpfandrechts
4. Aufhebung der einstweiligen Einstellung
5. Rechtsmittel gegen die einstweilige Einstellung
IV. Einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung, §§ 153b, 153c ZVG
1. Eröffnetes Insolvenzverfahren, § 153b ZVG
a) Einstellungsvoraussetzungen
c) Aufhebung der einstweiligen Einstellung
d) Rechtsmittel gegen die einstweilige Einstellung
b) Entsprechende Anwendung des § 30d Abs. 4 ZVG
c) Analoge Anwendung des § 30d Abs. 4 ZVG bzw. des § 153b ZVG
aa) Planwidrige Regelungslücke
bb) Normzweck und Interessenlage
C. Kostenbeiträge der Grundpfandgläubiger
I. Kostenbeitrag in Bezug auf das Grundstück
2. Umsatzsteuerbelastung der Insolvenzmasse
II. Kostenbeitrag hinsichtlich der mithaftenden Gegenstände
1. Verwertungskostenbeitrag
2. Feststellungskostenbeitrag, § 10 Abs. 1 Nr. 1a ZVG
b) Anspruchsvoraussetzungen
c) Umsatzsteuer auf den Kostenbeitrag
3. Umsatzsteuerbelastung der Insolvenzmasse
§ 3 Grundzüge des Insolvenzplans
I. Anwendungsbereich des Insolvenzplans
1. Persönlich-gegenständlicher Anwendungsbereich
2. Territorialer Anwendungsbereich
II. Ziele und Grundsätze des Insolvenzplanverfahrens
III. Praktische Bedeutung des Insolvenzplanverfahrens
1. Disziplinierung von Akkordstörern
2. Eigensanierung des Schuldners
IV. Rechtsnatur des Insolvenzplans
1. US-amerikanisches Reorganisationsverfahren
2. Zwangsvergleich und Vergleich als „Vorgänger“
3. Einordnung des Insolvenzplans
B. Aufbau und Inhalt des Plans
I. Der darstellende Teil des Insolvenzplans, § 220 InsO
1. Darstellung des Unternehmens
3. Darlegung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
a) Finanzwirtschaftliche Pläne
b) Leistungswirtschaftliche Pläne
b) Beteiligungen der Gläubiger
c) Sanierung des Schuldners
d) Behördliche Genehmigungen bzw. Erklärungen Dritter
II. Der gestaltende Teil des Insolvenzplans, § 221 InsO
f) Single asset real estate
3. Grenzen zulässiger Planregelungen
4. Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Gläubigerrechte
b) Stundung der Sicherheitenverwertung
c) „Sonstige Regelungen“ i. S. d. § 223 Abs. 2 InsO
aa) Austausch der Sicherheit
bb) Austausch gegen eine andere Art bevorzugter Behandlung
cc) Bildung einer Verwertungsgemeinschaft (Poolbildung)
dd) Umwandlung der Sicherheit in Eigenkapital („debt-equity-swaps“)
ee) Verzicht auf Zins- bzw. Ausgleichszahlungen
ff) Übernahme höherer Verwertungskostenbeiträge
gg) Lastenfreie Veräußerung
5. Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse, § 228 InsO
6. Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe in Absonderungsrechte
a) Absonderungsrechte als Schutzgut des Art. 14 Abs. 1 GG
b) Eingriffsmöglichkeiten des Gesetzgebers
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
d) Verfassungskonforme Rechtsanwendung und -auslegung
e) Zusammenfassung und Stellungnahme
7. Haftung des Schuldners, § 227 InsO
8. Gleichbehandlungsgrundsatz, § 226 InsO
9. Bildung von Abstimmungsgruppen, § 222 InsO
a) Gesetzliche Mindestanforderungen
b) Rechte der Absonderungsberechtigten, § 223 InsO
bb) Reduktion des Gruppenbildungsermessens
dd) Einzelgruppen für Grundpfandgläubiger
c) Einfluss des Planerstellers auf das Abstimmungsergebnis
3. Plan-Gewinn- und Verlustrechnung
4. Planliquiditätsrechnung
5. Weitere Anlagen, § 230 InsO
§ 4 Grundpfandrechte im Insolvenzplanverfahren
I. Die Planinitiative, §§ 218, 240 InsO
1. Vorlage durch den Gemeinschuldner
2. Vorlage durch den Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter
a) Originärer Verwalterplan
b) Derivativer Verwalterplan
II. Strategien bei der Planerstellung
III. Gerichtliches Vorprüfungsverfahren, § 231 InsO
1. Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften
2. Offensichtliche Aussichtslosigkeit
3. Offensichtliche Nichterfüllbarkeit der Ansprüche
4. Erneute Planvorlage durch den Schuldner
I. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO
II. Stimmrechte der verschiedenen Gläubiger, §§ 237, 238 InsO
1. Gruppe der Insolvenzgläubiger
2. Gruppe der absonderungsberechtigten Gläubiger
III. Abstimmung nach Gruppen, § 243 InsO
IV. Zustimmung aller Gläubigergruppen, § 244 InsO
V. Mehrheitserfordernisse innerhalb einer Gruppe, § 244 InsO
2. Anspruchssummenmehrheit
VI. Das Obstruktionsverbot nach § 245 InsO
1. Keine wirtschaftliche Schlechterstellung
a) Bewertung der Zerschlagungslösung
b) Bewertung des Erlöses einer Gesamtveräußerung des Unternehmens
c) Bewertung der Planlösung
d) Bewertung der Grundpfandrechte
2. Angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Wert
3. Zustimmung der Mehrheit der abstimmenden Gruppen
5. Salvatorische Klauseln zur Vermeidung der Schlechterstellung
VII. Minderheitenschutz nach § 251 InsO
1. Formelle Voraussetzungen des Minderheitenschutzes
a) Rechtzeitiger Widerspruch, § 251 Abs. 1 Nr. 1 InsO
b) Glaubhaftmachung, § 251 Abs. 2 InsO
2. Materielle Voraussetzungen, § 251 Abs. 1 Nr. 2 InsO
VIII. Widerspruchsrecht des Gemeinschuldners, § 247 InsO
IX. Gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans, § 248 InsO
2. Anhörung vor der Entscheidung
3. Bestätigungsvoraussetzungen
a) Annahme des Plans und Zustimmung zum Plan
b) Kein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
c) Keine unlautere Einwirkung auf das Zustandekommen des Plans
d) Versagung mangels Bedingungseintritts, § 249 InsO
e) Versagung auf entsprechenden Gläubigerantrag nach § 251 InsO
4. Bestätigung bei Annahme mehrerer Pläne
5. Bekanntgabe der Entscheidung
6. Rechtsmittel, § 253 InsO
C. Wirkungen des Insolvenzplans
II. Prozessuale Wirkungen
1. Vollstreckung aus dem Insolvenzplan
a) Vollstreckung gegen den Insolvenzschuldner
b) Vollstreckung gegen Dritte
c) Vollstreckung aus wiederauflebenden Forderungen i. S. d. § 255 InsO
2. Aufhebung des Insolvenzverfahrens
a) Aufhebung durch gerichtlichen Beschluss
b) Wirkung der Verfahrensaufhebung
§ 5 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
I. Zusammenschau der Untersuchungsergebnisse
II. Wertende Schlussbetrachtung