Chapter
A. Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau)
II. Überblick über die wesentlichen Änderungen
Zweiter Teil: Die herkömmliche Abwägungsdogmatik
A. Grundlagen des bauplanerischen Abwägungsgebots
I. Verortung und Natur des Abwägungsgebots
II. Kollision von Belangen: Konkurrierend oder konfligierend?
1. Konkurrierende Belange
2. Konfligierende Belange
III. Unterscheidung zwischen Handlungs- und Kontrollnorm
B. Phasen der Abwägung im Einzelnen
I. Zusammenstellung des Abwägungsmaterials: Ermittlung und Einstellung der Belange
1. Planerische Gestaltungsfreiheit oder objektives Gewicht der Belange
2. Verhältnis öffentlicher zu privaten Belangen
III. Ausgleich bzw. Abwägung i. e. S.
2. Verhältnis von Abwägung i. e. S. zur Gewichtung
a) Notwendigkeit einer eigenständigen Abwägungsentscheidung?
C. Kontrolle der planerischen Abwägung
I. Kontrollmaßstab: Abwägungsfehlerlehre nach der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 34, 301 ff.)
II. Kontrolldichte: Keine eigenständige Kategorie
III. Abwägungsfehler im Einzelnen
3. Abwägungsfehlgewichtung
4. Abwägungsdisproportionalität
IV. Anwendung der Abwägungsfehlerlehre auf Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis – Kritische Analyse
1. BVerwGE 45, 309 ff., Flachglasentscheidung
a) Begriffe des Abwägungsvorgangs und des Abwägungsergebnisses
b) Bedeutung für den Kontrollmaßstab
c) Diskussion um die Theorie der Doppelprüfung
aa) Begründungsansätze für die Doppelprüfung
(1) Ibler: Unterschiedliche Kontrollgegenstände für Vorgangs- und Ergebniskontrolle bei identischen Kontrollmaßstäben
(2) Funke: Identischer Prüfungsmaßstab aufgrund einer ex-ante- und ex-post-Betrachtung
(3) Erbguth: Unterschiedlicher maßgeblicher Zeitpunkt
bb) Abwägungskontrolle beschränkt auf Abwägungsvorgang oder Abwägungsergebnis
(1) Koch: Lehre von der Begründungs- und Begründbarkeitskontrolle
(2) Heinze: Beschränkung der Rechtsbindung auf das Abwägungsergebnis
cc) Eigener Lösungsansatz
2. Aufgabe der Unterscheidung?
Dritter Teil: Das Planerhaltungssystem des EAG Bau
A. Grundlagen der Planerhaltung
I. Durchbrechung des Nichtigkeitsdogmas
II. Entstehungsgeschichte
III. Intention des EAG-Bau-Gesetzgebers
B. Systematik der Planerhaltung
I. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
II. Verletzung materiellen Rechts
III. Systematik im Hinblick auf Abwägungsmängel
a) Rechtslage vor dem Inkrafttreten des EAG Bau
b) Rechtslage seit dem Inkrafttreten des EAG Bau
2. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB: Verletzung von § 2 Abs. 3 BauGB
a) Bestimmung des rechtlichen Gehalts: Verfahrensvorschrift oder Vorschrift mit materiell-rechtlichem Charakter?
aa) Begriff der Verfahrensvorschrift
bb) Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur
(1) Verfahrensrechtliche Konzeption
(2) Differenzierende Konzeption
(3) Materiell-rechtliche Konzeption
cc) Eigener Lösungsansatz
(1) Wortlaut von § 2 Abs. 3 BauGB
(2) Bedeutungszusammenhang im Gesetz
(a) Verhältnis von § 2 Abs. 3 BauGB zu § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB
(b) Wortlaut des § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB
(aa) Zutreffende Ermittlung und Bewertung im Sinne materieller Richtigkeit und Vollständigkeit
(c) Verhältnis von § 2 Abs. 3 BauGB zu § 1 Abs. 7 BauGB
(aa) Ermittlung des Abwägungsmaterials
(bb) Bewertung des Abwägungsmaterials
(3) Entstehungsgeschichte und Regelungsabsichten des Gesetzgebers
(a) Unabhängige Expertenkommission
(b) Gesetzentwurf der Bundesregierung
(c) Spätere Aufnahme des § 214 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 BauGB
b) Ergebnis und Konsequenzen
3. „Übrige Mängel“ des § 214 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 BauGB – Erfordernis oder Überfluss?
aa) Einstellung von Belangen
c) Relevanz der Unterscheidung bei gleicher Fehlerfolge
4. Behandlung von Mängeln des Abwägungsergebnisses
IV. Rügefrist des § 215 BauGB im Hinblick auf Abwägungsfehler
2. Rügefrist für Mängel im Abwägungsvorgang
3. Rügefrist für Mängel im Abwägungsergebnis
Vierter Teil: Fazit im Hinblick auf die herkömmliche Abwägungsterminologie und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
A. Terminologische Änderungen
B. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse