Festschrift der Juristenfakultät zum 600jährigen Bestehen der Universität Leipzig :Hrsg. von Mitgliedern der Juristenfakultät

Publication subTitle :Hrsg. von Mitgliedern der Juristenfakultät

Author: Mitglieder der Juristenfakultät Leipzig  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2009

E-ISBN: 9783428531486

P-ISBN(Paperback): 9783428131488

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

600 Jahre Universität Leipzig bedeuten 600 Jahre Wissenschaftsgeschichte und bedeuten auch 600 Jahre Rechtswissenschaft in Leipzig. Sie spiegeln sich wider in der Festschrift der Juristenfakultät zum Gründungsjubiläum am 2. Dezember 2009. Herausgegeben von den Mitgliedern der Juristenfakultät, versammelt sie gegenwärtige und ehemalige Mitglieder der Fakultät und weitere prominente Fachvertreter, die sich nicht zuletzt in der Neugründungsphase nach 1989 um sie verdient gemacht haben. Mit ihren Beiträgen zum Werk bedeutender, durch die Jahrhunderte in Leipzig wirkender Rechtsgelehrter von Carpzov und Thomasius bis Jacobi gibt die Festschrift einen eindrucksvollen Überblick über die große Tradition der Fakultät, um einen der Schwerpunkte der vorliegenden Festschrift zu benennen. Leipzig und Sachsen bezeichnen auch sonst inhaltliche Schwerpunkte der Festschrift - sei es in ihren Beiträgen zu Leipzig im Focus der deutschen Einigung und zu Leipzig als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch in kritisch-analysierenden Beiträgen zu aktuellen Tendenzen der Hochschulgesetzgebung (nicht nur, aber auch) im Freistaat Sachsen. Weitere Beiträge aus den einzelnen Fachbereichen zeigen Breite und Vielfalt rechtswissenschaftlicher Forschung an der Leipziger Fakultät der Gegenwart.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

I. 600 Jahre Lehre und Forschung an der Leipziger Juristenfakultät: bedeutende Rechtsgelehrte

Wolfgang Schild: Der große Leipziger Ordinarius Benedict Carpzov (1595 – 1666)

I. Leben

II. Beruflicher Werdegang

1. Tätigkeit am Leipziger Schöppenstuhl

2. Weitere praktische Tätigkeit

3. Tätigkeit an der Leipziger Juristenfakultät

Literaturverzeichnis

Michael Kahlo: Deutsch als Rechtssprache. Überlegungen im Rückblick auf Christian Thomasius’ Ankündigung einer deutschsprachigen Philosophievorlesung in Leipzig

I.

II.

III.

IV.

V.

Holger Stadie: Das Steuerrecht an der Universität Leipzig. Von Otto Mayer über Exkurse zu Friedrich Geyler

I.

II.

Längerer Exkurs

III.

Post scriptum

Rudolf Geiger: Heinrich Triepels Lehre über den Dualismus von Völkerrecht und Landesrecht: ein Rückblick

I. Person und Werk

1. Heinrich Triepel

2. „Völkerrecht und Landesrecht“ – Begründer der dualistischen Theorie

II. Völkerrecht und Landesrecht: Grundsatzfragen

1. Definition und Begründung des Dualismus

a) Grundsätzliches

b) Verschiedenheit der Rechtsquellen

c) Verschiedenheit der normierten Lebensverhältnisse

2. Das Verhältnis der beiden Rechtsordnungen

a) Völkerrechtswidriges Landesrecht?

b) Berührung der Rechtsordnungen

c) Berührung in den Staatsorganen

3. Die Transformation völkerrechtlicher Verträge

4. Ansätze eines „gemäßigten“ Dualismus

a) Gegenseitige Beeinflussung

b) „Völkerrechtsfreundliche“ Auslegung des Landesrechts

III. Triepels „Völkerrecht und Landesrecht“ heute?

1. Die dualistische Theorie

2. Transformation oder Vollzug?

3. Adressatenwechsel und Anpassung durch Auslegung des transformierten Landesrechts

4. Individuum und Völkerrecht

IV. Resümee

Roman Schmidt-Radefeldt: Der Staats- und Völkerrechtler Heinrich Triepel und Leipzig

I. Jugend in Leipzig

II. Die Universität Leipzig am Ende des 19. Jahrhunderts

III. Akademische Prägungen

IV. Staatsrechtswissenschaftliche Strömungen um die Jahrhundertwende

V. Akademische Karriere an der Leipziger Juristenfakultät

VI. Völkerrecht

VII. Leipzig als akademisches Sprungbrett

Justus Meyer: Victor Ehrenberg in Leipzig

I. „Jüdischer Geistesadel“ in Wolfenbüttel

II. Student in Leipzig

III. Der Weg in die Rechtswissenschaft

IV. Begegnung mit Binding in Leipzig

V. „Verbindung mit einem christlichen Mädchen“

VI. Der Ordinarius in Rostock und Göttingen

VII. Der späte Wechsel nach Leipzig

VIII. Das Institut für Versicherungswesen in Leipzig

IX. Ehrenbergs Handbuch

X. Ehrenbergs späte Jahre

XI. Ehrenberg heute

Ekkehard Becker-Eberhard: Friedrich Stein als Wegbereiter eines öffentlich-rechtlichen Verständnisses der Zwangsvollstreckung

I. Einleitung

II. Biographisches zu Friedrich Stein

III. Die Grundfragen Steins und seine Antworten

IV. Die Thesen Steins im Umfeld des damaligen Meinungsstandes

V. Die Aufnahme der Thesen Steins durch die Praxis

VI. Schlussbetrachtung

Christian Berger: Die Aussonderung von Treugut in der Insolvenz des Treuhänders – ein konkursrechtlicher Klassiker im Großkommentar des Leipziger Konkursrechtswissenschaftlers Ernst Jaeger

I. Einleitung

II. Zur Treuhand allgemein

1. Begriff der Treuhand

2. Von der „fiducia“ zur „Treuhandverfügung“

a) Begriffsentwicklung und Abgrenzung zum Scheingeschäft

b) Zulässigkeit der Treuhandverfügung

c) Wandlungen der Dogmatik der Treuhandverfügung

aa) Ermächtigung neben Treuhandverfügung

bb) Innenverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber

d) Zusammenfassung

III. Zur Frage der Aussonderung

1. Der ursprüngliche Standpunkt Jaegers in der 1. Auflage 1901

a) Relatives Eigentum

b) Aufgrund Parteiwillens

2. Der neue Begründungsansatz in der 3. / 4. Auflage 1907

3. „Geminderte Wirkung“ der Treuhandverfügung

4. Analyse: Treuhandverfügung als Grundlage von Treuhandeigentum

IV. Die weitere Entwicklung nach 1944

1. Jaeger / Lent

2. Jaeger / Henckel

V. Abschließende Würdigung

Christoph Enders: Prinzipientreue im Wandel der Staatsformen. Der Leipziger Staatsrechtslehrer Willibalt Apelt (1877 – 1965)

I. Die nationalsozialistische Machtergreifung – und die Frage nach Notwendigkeit und Chance eines moralischen Rigorismus’

II. Die Weimarer Reichsverfassung: Wertentscheidung auf verlorenem Posten

III. Lehren für das Grundgesetz?

Hendrik Schneider: Bleibendes im arztstrafrechtlichen Denken Eberhard Schmidts. Zur rechtlichen Einordnung des lege artis vorgenommenen ärztlichen Heileingriffs als tatbestandsmäßige Körperverletzung

I. Eberhard Schmidts Position zwischen Vernunfthoheit des Arztes und Autonomie des Patienten

II. Der historische und politische Hintergrund der Position Schmidts

1. Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 31. Mai 1894 und die Kritik aus Leipzig

2. Die Diskussion im Schatten des Nationalsozialismus

III. Die gegenwärtige Bedeutung der Problematik

1. Tatbestandslösung versus Rechtfertigungslösung

2. Die Position der Rechtsprechung als Interimslösung

IV. Fazit

Bernd-Rüdiger Kern: Medizinrecht an der Juristenfakultät bis 1945

I. Einleitung

II. Einzelne Fachvertreter

1. Georg Häpe

2. Ernst Rabel

3. Karl Binding

4. Ludwig Ebermayer

5. Lutz Richter

6. Eberhard Schmidt

III. Schluß

Burkhard Boemke: Der Betriebsbegriff von Erwin Jacobi und seine Bedeutung für das heutige Arbeitsrecht

I. Einleitung

II. Betriebsbegriff von Jacobi

1. Der Betriebsbegriff vor Jacobi

a) Ursprung des Betriebsbegriffs

b) Der Betrieb als Bezugspunkt der Arbeiterrepräsentation

c) Der Betrieb im Betriebsrätegesetz von 1920

d) Begriffsbestimmungen in der rechtswissenschaftlichen Literatur

aa) Nicht-arbeitsrechtliche Literatur

bb) Arbeitsrechtliche Literatur

e) Begriffsbestimmung durch das Reichsgericht

2. Jacobis Betriebsbegriff

a) Definition

b) Tatbestandsmerkmale

aa) Zweckverfolgung

bb) Vereinigung von Betriebsmitteln

(1) Überblick

(2) Sächliche Betriebsmittel

(3) Persönliche bzw. „menschliche“ Betriebsmittel

(4) Immaterielle Betriebsmittel

(5) Vereinigung der Betriebsmittel

cc) Technischer Zweck

dd) Erlaubtes Ziel

ee) Betreibender

ff) Wirkung nach außen

3. Kritische Auseinandersetzung mit dem gefundenen Betriebsbegriff

a) Subjektivität des Betriebsbegriffs

b) Verfolgung mehrerer technischer Zwecke

aa) Grundsatz: individueller Maßstab

bb) Einheit des betreibenden Rechtssubjekts

cc) Räumliche Einheit

dd) Verbundenheit durch Betriebseinrichtung, Betriebsleitung oder Arbeitsverfahren

III. Der Betriebsbegriff im geltenden Recht

1. Rechtsprechung

2. Rechtslehre

IV. Zusammenfassung

Wolfgang Gitter: Arbeits- und Sozialrecht in Forschung und Lehre an der Leipziger Juristenfakultät

I. „Grundlinien“ der Entwicklung des modernen Arbeitsrechts im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert

II.Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Neuregelungen

III. Sozialversicherungsrecht als wissenschaftliche Disziplin

IV. Arbeitsrecht an den Universitäten – das Leipziger Institut für Arbeitsrecht als erstes Institut in Deutschland

V. Ziele der Arbeit des Leipziger Instituts und deren Verwirklichung

VI. Die Arbeit des Instituts in der Zeit des Nationalsozialismus

VII. Das Institut für Arbeitsrecht nach Kriegsende und nach der Gründung der DDR

VIII. Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät nach der Wende

IX. Das Institut für Arbeits- und Sozialrecht

1. Gründung

2. Aufgaben

II. Leipzig im Fokusder deutschen Einigung

Helmut Goerlich: „Wir sind das Volk“

I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

Karl-Heinz Fezer: Pluralistische und sozialistische Rechtstheorie des subjektiven Rechts. Vom marxistisch-leninistischen Pflichtrecht als Aufgabennorm zum demokratischen Teilhaberecht

I. Die Wiedererrichtung der Juristenfakultät im Jahre 1993 als ein Akt lebendiger Demokratie

II. Die sozialistische Theorie des subjektiven Pflichtrechts als Aufgabennorm nach dem Maß-Theorem

1. Das subjektive Recht im Wandel der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie

2. Das subjektive Recht in der Entwicklung des Zivilrechts der DDR und der rechtstheoretische Diskurs an der Sektion Rechtswissenschaft in Leipzig

III. Die rezeptive, ordnungskonstitutive und freiheitsoptimierende Funktion des subjektiven Rechts innerhalb einer pluralistischen Rechtstheorie

1. Die Gesellschaftlichkeit des subjektiven Rechts

2. Die Freiheitlichkeit des subjektiven Rechts

3. Die Geschichtlichkeit des subjektiven Rechts

IV. Rechtstheoretischer Diskurs und erlebte Demokratisierung

Literaturverzeichnis

Christoph Degenhart: Akademische Abschlüsse zwischen Zusammenführung und Anpassung: verleiht Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Einigungsvertrag einen Anspruch auf Umdiplomierung?

I. Die Zielsetzung des Einigungsvertrags: Rechtseinheit und Chancengleichheit im Bildungswesen

II. Der Rechtsstreit um die „Umdiplomierung“

1. Problemstellung und Interessenkonstellation

2. Vorinstanzen

III. Gesetzesauslegung: Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV

1. Zur Wortlautinterpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV – „Gleichwertigkeit“ und „gleiche Berechtigungen“

a) Feststellung und Bedeutung der „Gleichwertigkeit“

b) „Berechtigungen“

c) Unterschiede zur Nachdiplomierung

2. Systematische Interpretation

a) Systematik des Art. 37 EV

b) Zu Art. 37 Abs. 1 Satz 5 EV

c) Eigenständiger Regelungsgehalt

3. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV im Vergleich mit § 92 BVFG

4. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EVals Anspruchsgrundlage?

a) Anspruchsinhalt

b) Tatbestandliche Voraussetzungen

5. Normzweck und Interessenlage der Vertragsschließenden

IV. Bewertung – Interessenlage und Leistungsfähigkeit tradierter Methodik

III. Leipzig als Stadt des Rechts: Hommage an das Bundesverwaltungsgericht

Uwe Berlit: Reichsverwaltungsgericht und Reichsgericht. Schlaglichter auf die Bestrebungen zur Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichts

I. Einleitung

II. Die Auseinandersetzung um Errichtung und Struktur des Reichsverwaltungsgerichts

1. Von der Reichsgründung bis zur Weimarer Reichsverfassung

2. Der verfassungsrechtliche Rahmen: Gesetzgebungsauftrag des Art. 107 WRV

3. Vorstöße zur Errichtung einer allgemeinen Reichsverwaltungsgerichtsbarkeit in der Weimarer Republik

a) Prolog: Reichsgericht und Reichsverwaltungsgericht im Gesetz über den Staatsgerichtshof

b) Das Reichsverwaltungsgericht in den Entwürfen bis zum Gesetzentwurf vom Juli 1922

c) Vom Reichsverwaltungsgericht zu Verwaltungssenaten beim Reichsgericht: die modifizierte justizstaatliche Lösung und die Würde des Reichsgerichts

d) Ausbau des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Reichsverwaltungsgericht – Ausweg oder Irrweg?

e) Reichsverwaltungsgericht und Würde des Reichsgerichts: die Denkschrift des Richtervereins beim Reichsgericht (März 1931)

4. Rechtsstaatliche Fassade: Das Reichsverwaltungsgericht (1941)

III. Schlussbemerkung

Eckart Hien: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – Bilanz der ersten fünf Jahre

I. Die juristische Verlagerung des Gerichtssitzes (Ausgangslage)

II. Umzugsphase

III. Umzug und Personalkonzept

IV. Integration in Leipzig

V. Internationale Kontakte

VI. Die Rechtsprechung

VII. Fazit

Ralf Brinktrine: Wie arbeitet das Bundesverwaltungsgericht? Ein Überblick zu der Struktur und der Arbeitsweise des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts

I. Einführung

II. Die innere Struktur des Bundesverwaltungsgerichts

1. Die Organisation des Gerichts

a) Präsidium

b) Senate

c) Geschäftsstellen und Arbeitsgruppen

d) Wissenschaftlicher Dienst

e) Verwaltung

2. Die Zuständigkeiten und innere Organisation der einzelnen Senate

3. Das Verhältnis der verschiedenen Senate zueinander

III. Die Arbeitsweise des Bundesverwaltungsgerichts

1. Allgemeines

2. Berichterstatter, Mitberichterstatter und Plenum

3. Die Rolle der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Senats

4. Das Gutachtensystem

5. Terminierung, Vorberatung und mündliche Verhandlung

6. Entscheidungsabfassung

7. Veröffentlichung der Entscheidungen

IV. Bundesverwaltungsgericht und Jurisprudenz: Einige Beobachtungen aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers

V. Ausblick

IV. Rechtlich verfasste Universität

Tim Drygala: Die Aktiengesellschaft als Regelungsvorbild der Universitätsverfassung

I. Einleitung

II. Die Reform der Gruppenuniversität durch New Public Management

1. Von der Gruppenherrschaft zur Zielvereinbarung und Leitungsevaluation

2. Kritische Stimmen

III. Aktienrechtliche Analogie im Hochschulrecht?

1. Interessenträger und Zielkonflikte

a) Auf der Suche nach dem universitären Principal

b) Handlungsgrenzen der Agenten

c) Bestehende Gemeinsamkeiten

2. Die Organe im Einzelnen

a) Vorstand und Hochschulleitung

b) Aufsichtsrat und Hochschulrat

aa) Aufgaben der Aufsichtsräte

bb) Aufgaben der Hochschulräte

cc) Fazit

3. Die Hauptversammlung – das abhanden gekommene Organ

IV. Gesamtbewertung

1. Import aktienrechtlicher Mängel ins Hochschulrecht

a) Selbstbild der Mitglieder und Intensität der Amtswahrnehmung

b) Orientierung am Gesamtinteresse

c) Hinreichende Information

2. Fazit

V. Ergebnisse

Georg Sandberger: Die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes – eine kritische Bestandsaufnahme

I. Einleitung

II. Die Ziele der Hochschulgesetznovelle 2008

1. Zum Rechtsstatus der Hochschule

2. Zum Verhältnis der klassischen staatlichen Aufsichtsrechte und dem Instrument der Zielvereinbarungen

3. Stärkung der Finanzautonomie

4. Satzungsautonomie

5. Neuordnung des Berufungsverfahrens und Zuständigkeit für die Professorenbesoldung

6. Zwischenergebnis

III. Verbesserung der internen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen

IV.Weitere Problemfelder

1. Definition der Aufgaben der Hochschulen

2. Evaluation, Qualitätssicherung

3. Satzungswesen

4. Deregulierung

V. Gesamtbewertung

V. Entwicklungen im Recht – Beiträge aus den Fachbereichen

Franz Häuser: Das Schicksal des BGB im Prozess der Europäisierung des Zivilrechts. Vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Europäischen Zivilgesetzbuch (EU-ZGB)?

Vorbemerkung

I. Gang der Darstellung

II.Warum ist das BGB bewahrens- und schützenwert?

1. Entstehungsgeschichte

2. Charakteristika

a) Kodifikationsgedanke

b) Sozialmodell

c) Sprache und Regelungstechnik

d) Gesetzbuch für Juristen

e) Abstraktionsgrad der Vorschriften als kritischer Punkt

f) Methodenlehre als Anpassungshilfe

g) Generalklauseln

3. Überlebenskraft

III. Europäisch veranlasste Änderungen

1. Kennzeichen der Richtliniengesetzgebung

2. Praxis des deutschen Gesetzgebers

a) Punktueller Einfluss

b) Sondergesetze

c) Rückkehr zum Kodifikationsprinzip

IV. Gemeinsamer Referenzrahmen für ein europäisches Vertragsrecht (GRR) v. Europäisches Zivilgesetzbuch

V. Perspektiven: Richtliniengesetzgebung bei Wahrung der Subsidiarität

Reinhard Welter: Vom Wechsel auf Leipziger Messen zum Wechselverbot im Verbraucherkreditrecht

I. Einführung

II. Der Wechsel im Europäischen Gemeinsamen Markt und im Binnenmarkt

III. Das „Wechselverbot“ in der Verbraucherkreditrichtlinie von 1986

1. Art. 10 der Richtlinie

2. Umsetzung in Deutschland

a) Art. 10 VerbrKrG bis § 496 Abs. 3 BGB idF des Risikobegrenzungsgesetzes vom 12. 8. 2008

b) Zurückhaltender Schutz von Darlehensnehmern bei Wechselbegebungen

c) Genfer Wechselrecht als Hindernis für schärfere Sanktionen?

3. Die französische Regelung als Gegenbeispiel

4. Analoge Anwendung von § 496 Abs. 3 BGB

5. Neue Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland

a) Schwerpunkte der Neuregelung, insbesondere stärkere Förderung des Binnenmarkts

b) Regelungen zum Wechsel in der Richtlinie

c) Regelungen zum Wechsel im deutschen Regierungsentwurf

d) Totalharmonisierung nach den Erwägungsgründen der Richtlinie

e) Dienstleistungsfreiheit als Schranke

IV. Schluss

Walter Schönrath: Die Normierung des schuldnerischen „Vertretenmüssens“ im BGB einst und jetzt

I. Einleitung

II. Die Normierung des schuldnerischen „Vertretenmüssens“ in den §§ 276 – 279 BGB a. F.

1. Die Vorarbeiten von Friedrich Mommsen

2. Die Arbeiten am BGB selbst

III. Die Weiterentwicklung bis zur Schuldrechtsreform

IV. Die Bestimmung des Vertretenmüssens im modernisierten Schuldrecht

Literaturverzeichnis

Horst-Peter Götting: Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Urheberrecht

I. Einleitung

II. Historische Wurzeln und Kritik

1. Historische Wurzeln

2. Kritik

III. Inhalt und Bedeutung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips

1. Die Unterscheidung zwischen Trennungs- und Abstraktionsprinzip

a) Die Notwendigkeit der Unterscheidung

b) Trennungsprinzip

aa) Gesetzliche Grundlagen

bb) Das Einheitsprinzip als Gegenprinzip

c) Abstraktionsprinzip

aa) Inhaltliche und äußerliche Abstraktion

bb) Das Kausalprinzip als Gegenprinzip

cc) Rechtspolitische Rechtfertigung des Abstraktionsprinzips

2. Durchbrechungen des Abstraktionsprinzips

a) Bedingungszusammenhang

b) Geschäftseinheit

c) Fehleridentität

aa) Irrtumsfälle

bb) Fehlende Geschäftsfähigkeit

cc) Nichtigkeit bei Sittenwidrigkeit oder bei Gesetzesverstoß

IV. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei urheberrechtlichen Verwertungsverträgen

1. Geltung des Trennungsprinzips

2. Geltung des Abstraktionsprinzips?

a) Das Kausalprinzip im Verlagsrecht

b) Die Rechtslage im übrigen Urhebervertragsrecht

aa) Konstitutive Rechtseinräumung

bb) Translative Rechtsübertragung

c) Konsequenzen und Kritik am Begriff der Dinglichkeit im Urhebervertragsrecht

V. Fazit

Bettina Heiderhoff: AGB-Kontrolle im internationalen Kaufvertrag

I. Begrenztheit des CISG

II. Problemkomplexe bei der AGB-Kontrolle

1. Einbeziehung der AGB in den Vertrag

a) Grundsatz

b) Battle of Forms

c) Verweis auf AGB

d) Überraschende Klauseln

2. Inhaltskontrolle

a) Grundsatz

b) Instrumentarium der Kontrolle

c) Auslegung als mit der Kontrolle korrespondierender Vorgang

d) Maßstab der Kontrolle

e) Kontrollmaßstab als Vergleichsmaßstab

f) Bedürfnis für eine Inhaltskontrolle im internationalen Kaufvertrag

g) Spezielle AGB: Incoterms etc.

III. Zusammenfassung und Ergebnis

Lutz Haertlein: Ausländische Parteien im Bankprozess

I. Einleitung

II. Einheimische und ausländische Beteiligte

1. Natürliche Personen

2. Personenverbände

III. Freier und ungehinderter Zugang zu Gericht

1. Teilnahme am Termin

2. Sprachliche Verständigung

IV. Prozessvoraussetzungen und -hindernisse

1. Parteifähigkeit

2. Prozessfähigkeit

3. Postulationsfähigkeit

4. Prozessführungsbefugnis

5. Prozesskostensicherheit

Harry Schmidt: Zur „räuberischen“ Nichtigkeitsklage beim Squeeze out

I. Einführung

II. Die „räuberische“ Nichtigkeitsklage

1. Nachgeschobene Nichtigkeitsklage

2. Folge der nachgeschobenen Nichtigkeitsklage

3. Gegenstand der Untersuchung

III. Das Dilemma: Keine gesetzliche Fristgebundenheit der aktienrechtlichen Nichtigkeitsklage im Aktiengesetz

1. Rechtslage im Aktiengesetz

a) Grundsatz

b) Zu § 249 Abs. 1 Satz 3 AktG

2. Rechtslage im Umwandlungsgesetz

3. Gesetzliche Ungereimtheit

4. Forderung nach einer gesetzlichen Einführung einer Klagefrist auch für die Nichtigkeitsklage in der Literatur

5. Aktueller Standpunkt des Gesetzgebers im Entwurf des ARUG

IV. Lösungsansätze

1. Einwand des Rechtsmissbrauchs?

2. Nur auf Anfechtungsgründe gestützte Nichtigkeitsklagen

3. Begründung einer Klagefrist im Wege der Analogie

a) Meinungsstand

b) Stellungnahme

aa) Entstehungsgeschichte von § 319 Abs. 5 und 6 AktG

bb) Planwidrige Unvollständigkeit von § 319 Abs. 5 und 6 AktG

cc) Entgegenstehender Wille des Gesetzgebers?

dd) § 14 Abs. 1 UmwG als Anknüpfungspunkt für die Analogie

4. Folgen für die Negativerklärung, Handelsregisteranmeldung und Handelsregistereintragung

V. Exkurs: Hauptversammlungsbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen

VI. Ergebnis

Diethelm Klesczewski: Die limitierte Akzessorietät der Teilnahme am Mord

I. Die Leitsätze der bisherigen Rechtsprechung

II. Die Kritik des Schrifttums

1. Die Fragwürdigkeit der Exklusivitätsthese

2. Mord als selbständige Qualifikation

III. Folgerungen für die Teilnahme am Mord

1. Mordmerkmale als Unrechts- bzw. Schuldelemente

2. Die Akzessorietät der Teilnahme und ihre Auflockerung

a) Die Behandlung der besonderen Schuldmerkmale nach § 29 StGB

b) Zur Akzessorietät der gemischten Mordmerkmale

3. Mittelbare Täterschaft bei Hintermännern mit Mordmerkmalen

Markus Kotzur: Vorspruch und Versprechen. Der Europäische Integrationsprozess nach Lissabon im Lichte der Präambeltexte des EUV, des AEUV und der EU-Grundrechtecharta

I. Ein Leipziger Prolog zu einer europäischen Integrationserzählung

II. Die normative Wirkung von Präambelbestimmungen

III. Die Präambeltrias von EUV, AEUV und EU-Grundrechtecharta – eine konstitutionelle Meistererzählung des politisch integrierten Europa

1. Die Präambel des EUV

2. Die Präambel des AEUV

3. Die Präambel der Grundrechtecharta

IV. Die Gemeinschaftsidee im Spiegel der Präambelbestimmungen

V. Schlussbetrachtung

Martin Oldiges: Parlamentarische und plebiszitäre Gesetzgebung

I. Rechtsfragen plebiszitärer Gesetzgebung in der Rechtsprechung des SächsVerfGH

II. Der verfassungsprozessuale Status der Volksinitiative

III. Der Haushaltsvorbehalt für Volksgesetze

IV. Bindungs- und Sperrwirkung plebiszitärer Gesetzgebung

Frank Rottmann: Toleranz als Verfassungsprinzip?

I. Einführung

II. Das Konzept der Toleranz bei Christian Thomasius

III. Zur Ambivalenz des Toleranzprinzips: Von der tolerierten Freiheit zum tolerierenden Freiheitsgebrauch

IV. Zum verfassungsrechtlichen Stellenwert des Toleranzprinzips

Adrian Schmidt-Recla: Wirtschaftliche Zweckverbände und Stadtrechtsentstehung in Obersachsen und der Mark Meißen im 13. Jahrhundert

I. Einleitung

II.Wirtschaftliche Zweckverbände in Halle / Saale und Freiberg / Sachsen

1. Halle / Saale

2. Freiberg

III. Conclusio

Wolfgang Köck: Europarechtlicher Artenschutz als Grenze der Stadtentwicklung?

I. Einführung: Stadtentwicklung und Artenschutz

II. Europarechtlicher Artenschutz

1. Abgrenzung zum Gebietsschutz

2. Schwierigkeiten mit der Umsetzung des europarechtlichen Artenschutzes in Deutschland

3. Die kleine BNatSchG-Novelle (2007): Zweispurigkeit des Artenschutzrechts – national und europäisch geschützte Arten

4. Artenschutzrechtliche Verbote

a) Das sog. „Tötungsverbot“ (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)

b) Störungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)

c) Schutz der Lebensstätten (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)

5. Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten

a) Keine zumutbaren Alternativen

b) Auswirkungen der Ausnahme auf den Erhaltungsstand

c) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

III. Auswirkungen auf die Bauleitplanung

1. Keine unmittelbare Geltung der artenschutzrechtlichen Verbote

2. Artenschutzbezogene Ermittlungspflichten bei der Bauleitplanung

3. Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte – zur Bedeutung der örtlichen Landschaftsplanung und vorgezogener funktionserhaltender Maßnahmen (CEF-Measures)

4. Bewältigung der Artenschutzproblematik auf der Ebene der Baugenehmigungsentscheidung

5. Beweisanforderungen an das Vorliegen einer Befreiungslage

IV. Fazit

Stefan Haack: Polizeirecht als Risikozuordnungsrecht. Überlegungen zur Funktion des polizeirechtlichen Haftungsregimes, dargestellt an Fällen der Zustandsverantwortlichkeit

I. Polizeirechtliche Haftungsregeln als Risikozuordnungsrechtin den Fällen der Zustandsverantwortlichkeit

II. Risikozuordnung im Zusammenspiel von Primär- und Sekundärebene

III. Begrenzungen der Zustandsstörerhaftung unter dem Gesichtspunkt der Risikoverteilung bei der Tatbestandsexegese

IV. Begrenzungen der Zustandsstörerhaftung unter dem Gesichtspunkt der Risikoverteilung bei der Rechtsfolgenauswahl

V. Konsequenzen für die Dogmatik des Polizeirechts

VI. Universität im Rückblick

Eva Schumann: Von Leipzig nach Göttingen. Eine Studie zu wissenschaftlichen Netzwerken und Freundschaften vor und nach 1945

I. Einführung

II. Acht Leipziger und Göttinger Professoren

III. Gemeinsame Stationen bis 1945

1. Die „jungen Rechtslehrer“ der Stoßtruppfakultät Kiel

a) Lagerkameradschaft und die Idee der Rechtserneuerung als Gemeinschaftsaufgabe

b) Kieler Schule und Studienreform

2. An der Leipziger Juristenfakultät

3. Huber und Schaffstein an der Reichsuniversität Straßburg

IV.Wissenschaftliche Netzwerke in der NS-Zeit

1. „Der deutsche Staat der Gegenwart“ hrsg. von Carl Schmitt

2. Werke und Reihen der Kieler Schule

a) Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft

b) Grundzüge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft

3. Mitarbeit in den neu gegründeten NS-Zeitschriften

a) Deutsche Rechtswissenschaft (DRW)

b) Deutsches Recht (DR)

4. Rechtsgestaltung in der Akademie für Deutsches Recht

5. Die Aktion Ritterbusch: Gemeinschaftswerk „Kriegseinsatz der deutschen Geisteswissenschaften“

V. Entnazifizierung und Wiedereinstellung in der Nachkriegszeit

VI. Fazit

Georg Nolte: Gustav Stresemann in Sachsen – Ein Symbol für den Weg zur westeuropäischen Einigung

Walter Gropp: Jahre des Wiederaufbaus – Leipzig 1993 bis 1998

I. Das Kolloquium „Recht – Technikfolgen – Verantwortlichkeit“

II. Der Ruf nach Leipzig

III. Dienstantritt in Leipzig

1. Vor der Wiedergründung

2. Die Gründungskommission

a) Besetzung der Lehrstühle

b) Evaluation des Lehrkörpers

c) Die Wiedergründung

3. Die Juristenfakultät

4. Die Bibliothek

5. Die Gründungsprofessur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsvergleichung

a) Im Universitätshochhaus, 16. Etage

b) Strafrechtswissenschaft an der Professur

6. Dekanat vom 1. April 1994 bis zum 31. März 1995

IV. Und die Familie?

1. Eine Schule für die Kinder

2. Wohnen

3. Perspektivenwechsel

V. Abschied

Autorenverzeichnis

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